Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2014 bis 2018



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Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2014 bis 2018 Kostenstelle 01 00 010 Büromöbel und sonstige Ausstattung Die Ansätze werden in diesem Bereich jährlich neu angesetzt und nicht übertragen. Für das Jahr 2015 wird ein Betrag in Höhe von 30.000,00 für die Anschaffung von Büromöbel angesetzt. Die Erhöhung begründet sich aus der Einrichtung eines Bürgerbüros im Stadthaus. Kostenstelle 01 00 010 Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis netto 410,00 wurde im Jahr 2014 ein Ansatz von 19.000,00 gebracht. Dieser reicht nach den bisherigen Erkenntnissen nicht mehr aus und wird um 2.500,00 (durch interne Verschiebungen) auf jährlich 21.500,00 erhöht. Kostenstelle 01 00 020 IT-Dienstleistung Im Bereich IT-Dienstleistung sind für das Haushaltsjahr 2015 Mittel für die Einführung von virtueller Servertechnologie erforderlich. Infolge dessen sind Investitionen im Bereich Hard- und Software notwendig. Es wird insgesamt mit einem Investitionsvolumen von ca. 31.000,00 gerechnet. Ab dem Jahr 2016 wird wieder mit weniger Investitionsvolumen für Hard- und Software gerechnet. Ansätze in Höhe von jährlich 25.000,00 scheinen ausreichend zu sein. Kostenstelle 01 00 020 IT-Dienstleitung, Anschaffung von GWG Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis netto 410,00 wurde bisher jährlich ein Ansatz von 5.000,00 gebracht. Dieser reicht nach den bisherigen Erkenntnissen mehr als aus und wird daher auf jährlich 2.500,00 reduziert. Kostenstelle 01 00 061 Grunderwerb (unbebaute Grundstücke) In den vergangenen Jahren wurden jährlich zwischen 50.000,00 und 80.000,00 für Grunderwerb veranschlagt. Im Jahr 2013 wurden zusätzliche, gemäß 21 GemHVO übertragbare Mittel, für eine zum Kauf angebotene und an das Grundstück des Stadthauses angrenzende Fläche eingestellt. Die betreffende Fläche könnte evtl. zukünftig als Gemeinbedarfsfläche unabdingbar sein. Im Jahr 2014 wurden wieder

80.000,00 angesetzt. Ab dem Jahr 2015 werden jährlich 60.000,00 für Grunderwerb als ausreichend angesehen. Kostenstelle 02 02 001 Schnellkleinlöschfahrzeug SKLF für die FFW Michelstadt Für die Anschaffung eines Schnellkleinlöschfahrzeuges wurden bereits im Jahr 2012 im Investitionsplan einmalig 100.000,00 vorgesehen. Da die Anschaffung voraussichtlich erst im Jahr 2015 erfolgen wird und die Mittel bis ins Jahr 2015 nicht mehr übertragen werden können, wird ein erneuter Ansatz im Investitionsplan 2015 vorgenommen. Landeszuwendungen werden nicht erwartet. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass 10 % der Anschaffungskosten (= 10.000,00 ) an Kreiszuwendungen gewährt werden. Kostenstelle 02 02 099 Anschaffung von BGA für Feuerwehren Der Ansatz 2015 wurde wie im Vorjahr auf 30.000,00 belassen. Die Ansätze werden in diesem Bereich jährlich neu angesetzt und nicht übertragen. Kostenstelle 04 01 001 Bauliche Veränderungen Odenwaldmuseum im Rahmen der Feinkonzeptionierung Es ist geplant, in den nächsten Jahren umfangreiche bauliche Veränderungen im Odenwaldmuseum durchzuführen. Für die Feinkonzeptionierung sind in der Ergebnisplanung bereits im Jahr 2014 und 2015 Mittel in Höhe von insgesamt 80.000,00 vorgesehen. Die Umsetzung bzw. die durchzuführenden baulichen Veränderungen könnten dann bereits Ende 2015 beginnen. Es werden hierzu im Investitionsplan 50.000,00 für das Jahr 2015 vorgesehen. Insgesamt wird mit Ausgaben in Höhe von 700.000,00 gerechnet. Es werden Zuschüsse in Höhe von 60 % bis 70 % vom Hess. Museumsverband erwartet. Kostenstelle 04 09 001 Neue Tore und Zaunanlage für den Stadtgarten In den vergangenen beiden Jahren wurde eine Neugestaltung des Stadtgartens realisiert. Um die Maßnahme endgültig abzurunden, sollen noch neue Tore sowie eine Zaunanlage installiert werden. Die Kosten betragen nach einer Schätzung ca. 60.000,00. Diese Kosten waren bisher nicht etatisiert. Die Maßnahme wird mit einem Sperrvermerk versehen, d.h., vor Beginn der Maßnahme ist die Angelegenheit im Haupt- und Finanzausschuss nochmals zu beraten.

Kostenstelle 06 03 099 Anlagevermögen Kindergärten In einzelnen Einrichtungen müssen Möbel und sonstige Gegenstände ausgetauscht werden. Es betrifft dies vor allem die Kindergärten in Weiten-Gesäß und Würzberg. Für das Jahr 2015 werden deshalb 30.000,00 in Ansatz gebracht. Es wird davon ausgegangen, dass ab dem Jahr 2016 ein jährlicher Ansatz von 20.000,00 für Ausstattungen ausreicht. Kostenstelle 06 04 001 Errichtung einer Ballsportanlage am Skater-Park Bereits im Jahre 2010 wurden Mittel für die Errichtung einer Ballsportanlage mit Einzäunung auf dem Bienenmarktgelände eingestellt. Die Maßnahme wurde bis heute nicht realisiert. Die bisher bereitgestellten Mittel wurden auf die Maßnahme Errichtung eines Skater-Parks übertragen. Es ist nunmehr geplant, die Ballsportanlage im Jahre 2016 zu realisieren. Es sind daher erneut Mittel in Höhe von 130.000,00 vorgesehen. Kostenstelle 06 05 099 Anlagevermögen Kinderspielplätze Nach einer Schätzung werden im Jahr 2015 ca. 40.000,00 wegen dem Austausch von Spielgeräten u. a. aus Sicherheitsgründen notwendig. Geplant ist der Austausch von Spielgeräten auf dem Spielplatz in Asselbrunn. Im Stadtteil Steinbuch ist Errichtung eines Spielplatzes Am Dalles geplant. Es wird davon ausgegangen, dass danach jährlich weniger Spielgeräte im Jahr zu erneuern sind. Daher werden ab dem Jahr 2016 jährlich 20.000,00 hierfür vorgesehen. Kostenstelle 09 00 002 Dorferneuerung Steinbach Für die Dorferneuerung Steinbach wurden 80.000,00 im Jahr 2013 für investive Maßnahmen bereitgestellt. Da im Jahr 2013 und 2014 keine Maßnahmen bisher durchgeführt wurden, wird der Ansatz ins Jahr 2015 übertragen. Zusätzliche Mittel darüber hinaus werden für das Jahr 2015 in Höhe von 50.000,00 vorgesehen. Insgesamt wird mit Landeszuschüssen in Höhe von 70 % der förderungsfähigen Kosten gerechnet. Kostenstelle 12 00 028 Erneuerung Friedhofstraße Es besteht ein grundhafter Sanierungsbedarf für die Friedhofstraße. Es ist deshalb vorgesehen, entsprechende Finanzmittel ab dem Jahr 2016 bereitzustellen. Es wird bei dieser innerörtlichen Hauptverkehrsstraße mit Landeszuschüssen sowie mit Straßenbeiträgen in Höhe von 50 % der Baukosten gerechnet.

Kostenstelle 12 00 038 Erneuerung Heinrich-Keidel-Straße Nach Beteiligung der Anlieger und Beschluss des Magistrats wird in Abstimmung mit den Versorgungsträgern die Maßnahme zurückgestellt. Erneute Mittel sind erst wieder im Jahr 2017 vorzusehen. Die bisher im Jahr 2013 bereitgestellten Mittel in Höhe von 370.000,00 wurden in Höhe von 120.000,00 auf die neue Maßnahme Erneuerung Gehwege Teilstück Waldstraße an K 92 und in Höhe von 250.000,00 auf die neue Maßnahme Verbreiterung Stichweg Grätz-Markersdorfer-Straße ins Jahr 2014 bzw. 2015 übertragen. Kostenstelle 12 00 051 Erneuerung Kellereibergstraße Es besteht ein grundhafter Sanierungsbedarf für die Kellereibergstraße. Da es sich hierbei um eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße handelt, haben wir einen Antrag auf Aufnahme dieser Maßnahme in das Planungsprogramm Verkehrsinfrastrukturprogramm in Hessen am 11.08.2011 gestellt. Es wird insgesamt von Gesamtkosten in Höhe von 530.000,00 ausgegangen, die sich auf die Jahre 2017 und 2018 verteilen. Entsprechende Ansätze wurden vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 50 % der Kosten (ca. 263.000,00) über Straßenbeiträge sowie weitere 175.000,00 über Zuwendungen finanziert werden können. Der Rest ist mit Eigenmitteln über dem Kapitalmarkt zu finanzieren. Kostenstelle 12 00 065 Erneuerung Pestalozzistraße Es besteht ein grundhafter Sanierungsbedarf für die Pestalozzistraße. Es ist deshalb vorgesehen, entsprechende Finanzmittel ab dem Jahr 2016 und 2017 bereitzustellen. Es wird bei dieser Straße mit Straßenbeiträgen in Höhe von mindestens 50 % der Baukosten gerechnet. Kostenstelle 12 00 081 Erneuerung Gehwege Teilstück Waldstraße an K 92 Der Odenwaldkreis wird als Baulastträger der Straße das genannte Teilstück erneuern. Die Gehwege hingegen stehen in der Baulast der Stadt Michelstadt. Die Kosten für die Erneuerung der Gehwege belaufen sich nach einer Schätzung auf ca. 120.000,00. Die Mittel sind nach einem Beschluss des Magistrats für 2014 vorzusehen. Durch die Übertragung von nicht in Anspruch genommen Mitteln zur Erneuerung der Heinrich- Keidel-Straße ist hier kein Ansatz mehr für das Jahr 2014 vorzunehmen. Auf die Erläuterungen zur Erneuerung der Heinrich-Keidel-Straße wird verwiesen. Es wird bei der Maßnahme Gehwege Teilstück Waldstraße mit Straßenbeiträgen in Höhe von mindestens 50 % der Baukosten gerechnet. Diese wurden ebenfalls bereits im Jahr 2013 bei der damaligen Maßnahme Heinrich-Keidel-Straße berücksichtigt.

Kostenstelle 12 00 153 Verbreiterung Stichweg Grätz-Markersdorfer-Straße Zur Ausweisung von neuen Baugrundstücken im Bereich der Stichwege Adam-Wöber- Straße und Grätz-Markersdorfer-Straße sind die beiden genannten Stichwege zu verbinden und zu verbreitern. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 250.000,00. Durch die Übertragung von nicht in Anspruch genommen Mitteln zur Erneuerung der Heinrich-Keidel-Straße ist hier kein Ansatz mehr für das Jahr 2015 vorzunehmen. Auf die Erläuterungen zur Erneuerung der Heinrich-Keidel-Straße wird verwiesen. Es wird bei der Maßnahme Verbreiterung Stichweg Grätz-Markersdorfer-Straße mit Erträgen aus Beiträgen über den Verkauf von Grundstücken gerechnet. Diese wurden ebenfalls bereits im Jahr 2013 bei der damaligen Maßnahme Heinrich-Keidel-Straße berücksichtigt. Kostenstelle 12 00 185 Erschließungsstraße Baugebiet Grätz-Markersdorfer-Straße Zur Herstellung einer neuen Straße zur Erschließung von Wohnbaugrundstücken werden für das Jahr 2016 und 2017 insgesamt 550.000,00 veranschlagt. Es wird bei dieser Maßnahme mit Erschließungsbeiträgen von mindestens 90% gerechnet. Evtl. werden diese über Kaufverträge abgewickelt. Kostenstelle 12 00 315 Erneuerung Kurpfälzer Straße Es besteht ein grundhafter Sanierungsbedarf für die Kurpfälzer Straße. Entsprechende Finanzmittel sind in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von insgesamt 380.000,00 vorgesehen worden. Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die Mittel werden nach 2015 übertragen. Es wird bei dieser Straße mit Straßenbeiträgen in Höhe von mindestens 50 % der Baukosten gerechnet. Kostenstelle 12 05 001 Parkplatz am Friedhof Michelstadt Für den dringenden Bedarf von Parkplätzen im Bereich des Friedhofes Michelstadt wird eine im Eigentum der Stadt Michelstadt stehende Grünfläche (Einfahrt Friedhof/Ecke Stadtring) zu einem Parkplatz befestigt. Es wird mit Kosten in Höhe von 20.000,00 gerechnet. Kostenstelle 15 03 001 Neue Homepage Es ist beabsichtigt, eine komplett neue Homepage mit responsivem Webdesign der Stadt Michelstadt erstellen zu lassen. Es wird mit Kosten in Höhe von 18.000,00 gerechnet. Die Mittel hierzu werden im Haushalt 2015 etatisiert.