Von der Integration zu Bildungseinrichtungen, für die Inklusion selbstverständlich ist

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Transkript:

Von der Integration zu Bildungseinrichtungen, für die Inklusion selbstverständlich ist Ein Positionspapier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Herausgeber: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.v. Postfach 33 02 20 14172 Berlin Tel.: 030 83001-270 Fax: 030 83001-275 E-Mail: info@beb-ev.de Internet: www.beb-ev.de Verabschiedet durch den Vorstand des BeB am 25.09.2008. Das Dokument steht als kostenloser Download zur Verfügung unter www.beb-ev.de und www.bebnet.de jeweils in der Rubrik Fachthemen Redaktion: Silvia Gehrmann, Elisabeth Kunz, Uwe Saßmannshausen, Wilfried W. Steinert, Eberhard Thamm, Dr. Thomas Weinmann BeB Berlin, im Oktober 2008 Ein Positionspapier des BeB 2

Von der Integration zu Bildungseinrichtungen, für die Inklusion selbstverständlich ist Integration und Inklusion sind besondere Herausforderungen für die Bildungseinrichtungen der evangelischen Behindertenhilfe in Diakonie und evangelische Kirche. 1 Wir knüpfen an die über Jahrhunderte gesammelten Erfahrungen an. Eine wesentliche Erfahrung war, dass durch die Schaffung von Sonderschulen für viele Kinder, die bis dahin als nicht schulfähig galten, erstmalig der Zugang zur schulischen Bildung geschaffen wurde. Heute stellen wir uns den Herausforderungen, die jetzt in der Erklärung von Salamanca und der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Sprache gebracht werden. Auch wenn das Ziel der vollständigen Inklusion nicht kurzfristig erreichbar ist, wollen wir die Schritte in diese Richtung konsequent gehen, geleitet von dem Wissen: Jeder Mensch trägt das Bild Gottes in sich, das sich in der Gemeinschaft entfalten kann, gleichzeitig wissen wir, dass dies uns allen nur unvollkommen gelingt. Trotzdem ist jeder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft. Jeder Mensch hat Kompetenzen, die sich entwickeln können; jeder trägt Ressourcen in sich, die zur Entfaltung kommen können. Das Niveau eines Bildungssystems sowie der einzelnen Bildungseinrichtung wird darin sichtbar, wie sie mit den unterschiedlichen Begabungen, Fähigkeiten und Kompetenzen umgehen. Ziel frühkindlicher, vorschulischer und schulischer Erziehung und Bildung ist die Förderung und Entwicklung der individuellen Ressourcen und Kompetenzen sowie deren Erhaltung, so dass sich eine eigenständige, Ich-starke Persönlichkeit bilden kann, die in der Lage ist, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen und die Gesellschaft mitzugestalten. Der Paradigmenwechsel vom Verstecken von Behinderten hin zur Schaffung von speziellen Angeboten für alle Menschen mit Behinderung ist abgeschlossen. Nun folgt die Veränderung der Sichtweise weg von der Defizitorientierung hin zur Bereicherung durch Vielfalt, so dass nun der nächste Paradigmenwechsel ansteht. Es geht nicht um Sonderrechte für Kinder mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf, sondern darum, dass das Recht eines jeden Kindes auf ganzheitliche Entwicklung umgesetzt wird; dass die volle gesellschaftliche Teilhabe mit der Achtung der Autonomie und der sozialen Wertschätzung eines jeden Kindes verbunden wird. 1 Diese Thesen gelten für frühkindliche, vorschulische und schulische Erziehung und Bildung; für die berufliche Bildung sind weitere Akzentuierungen erforderlich. Ein Positionspapier des BeB 3

Weil wir wissen, dass die individuellen Begabungen des einzelnen Kindes ob Hochbegabung oder geistige Behinderung sich in der Gemeinschaft entfalten, muss alles vermieden werden, was zu einer Ausgrenzung führt. Wir sehen das einzelne Kind als unverzichtbaren, bereichernden Teil der Gesellschaft und definieren es nicht mehr vorrangig von seinen Defiziten her ( Diversity- Ansatz ). Diesem Ansatz widersprechen gegliederte Schulen, die die Schülerinnen und Schüler vor Abschluss der Pubertät nach vermeintlich unterschiedlichen Begabungen oder Leistungsniveaus selektieren. Die Schule muss allen Kindern eine gemeinsame Erziehung und Bildung ermöglichen, in der die individuelle, ganzheitliche Entwicklung gefördert wird. Den Schulen müssen die entsprechenden Ressourcen und das entsprechende Know-how zur Verfügung gestellt werden. Die Sonderschulen haben ein hohes Maß an sonder- und allgemeiner pädagogischer Kompetenz aufgebaut. Diese gilt es zu (sonder-)pädagogischen Kompetenzzentren weiterzuentwickeln. Die in der praktischen Arbeit gewonnene Kompetenz muss für andere Schulen fruchtbar gemacht werden. Die Weiterentwicklung der Sonder- bzw. Förderschulen zu integrativen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler ist ein Weg zur Entwicklung solcher pädagogischen Kompetenzzentren und sichert die erworbene Fachlichkeit. Auch unter dem Gesichtspunkt der Inklusion muss darauf geachtet werden, dass es zu keiner Vereinsamung und Vereinzelung kommt, sondern auch die Gemeinschaft und Gruppenbildung aller ermöglicht wird, in der sich Identität bilden kann. Inklusion bedeutet für Erziehung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und Schulen, dass sie die Heterogenität ihrer Schülerinnen und Schüler schätzen und im Unterricht fruchtbar machen; dass für jedes Kind die seinem Förderbedarf entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen; und zwar nicht als Sonderrechte für einzelne, sondern als gleiche Rechte für alle; dass jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit mit eigenen Kompetenzen und Lebensperspektiven ernst genommen und wertgeschätzt wird; dass allen Kindern vielfältige Möglichkeiten des Dialogs, der Interaktion, der Kommunikation und Kooperation ermöglicht werden. Dieser Paradigmenwechsel hin zur Inklusion erfordert die Entwicklung und Beachtung der entsprechenden Rahmenbedingungen. Die Bedingungen der Schulgesetze sind bundesweit unterschiedlich. Vor dem Hintergrund der UN-Konvention scheint die Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen auch in den Landesschulgesetzen erforderlich. Erforderliche Rahmenbedingungen für das Recht auf: individuelle Förderung eines jeden Kindes; frühzeitige Diagnostik und Förderung; Ein Positionspapier des BeB 4

gemeinsamen Unterricht; aber auch das Recht auf eine Spezialschule, wenn nur so die angemessene individuelle Förderung, Entwicklung und Teilhabe an der Gesellschaft gewährleistet werden kann; nicht diskriminierende (Leistungs-)Bewertungen und Zeugnisse; Nachteilsausgleich 2 ; qualifizierte Lehrkräfte (auch sonderpädagogisch); Therapie in der Schule (Heilmittelerbringung); ein nicht einschränkendes und nicht behinderndes Lernumfeld; freie Schulwahl für alle. Die Umsetzung dieser inklusiven Modelle darf in den Privatschulgesetzen nicht behindert werden. Räumliche und sächliche Ressourcen: Die Ausstattung, Unterstützung und Förderung der Schulen darf weder für staatliche noch für private Schulen von der Status-Festschreibung der behinderten oder nicht behinderten Schülerinnen und Schüler abhängen. Für alle muss gesichert werden: Die Organisationsform der gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschule: Gemeinsamer Unterricht impliziert gemeinsames Leben, gerade auch im Hinblick auf den Erwerb von Sozialkompetenz; Wohnortnahe Schulen für alle Kinder; Zahlenmäßig kleinere Klassen; Pädagogisch sinnvoll nutzbare Räume (Lernwelten, Architektur); Klassennebenräume / Rückzugsräume; Fach-, Werk- und Therapieräume; Barrierefreiheit; Ausstattung der Räume (Liegen, etc ); Unterrichts-, Lehr- und Lernmittel, die den Schülerinnen und Schülern in ihrer individuellen Entwicklung und Förderung entsprechen und ein gemeinsames Unterrichten ermöglichen, also Inklusion ermöglichen. Personelle und konzeptionelle Ressourcen: Ausgehend von den Bedürfnissen und Rechten aller Kinder bedarf die Öffnung der Schule zum Gemeinsamen Unterricht unterschiedlicher Kompetenzen: allgemeine pädagogische Kompetenz; 2 Z.B. schriftliche Prüfung für Menschen mit Redeflussstörungen oder mündliche Prüfung für Menschen mit Lese- Rechtschreib-Schwäche Ein Positionspapier des BeB 5

sonderpädagogische Kompetenz; sozialpädagogische Kompetenz; sowie therapeutische Kompetenz. Konzeptionell ist zu beachten: Lernzieldifferentes Unterrichts- und Lernangebot; Individualisierung eines gemeinsamen Curriculums; Planung, Durchführung und Reflexion inklusiven Unterrichts; Spezifisch therapeutische Erfordernisse im Sinne des Prinzips der integrierten Therapie ; Sozial kommunikatives kooperatives Lernen. Zwischen den Berufsgruppen muss Kompetenztransfer ermöglicht werden und stattfinden. Erforderlich sind durchgängige Doppelbesetzungen von allgemein- und sonderpädagogischen Lehrkräften im gesamten Schultag der Lerngruppe. Die Teamfähigkeit des pädagogischen Personals muss entwickelt und gefördert werden. Die Ganztagsschule erfordert personelle Ressourcen auch im Bereich der Versorgung der Schülerinnen und Schüler (Köche / Köchinnen oder hauswirtschaftliche Kräfte). Die personelle Kontinuität des Lehrereinsatzes muss sicher gestellt werden. Die Arbeitszeit aller Beteiligten an Bildung und Erziehung muss neu definiert werden. Zusätzliche Zeiten für unterrichtsbezogene Absprachen, übergreifende Projekte, Eltern- und Schülergespräche, Evaluation und kontinuierliche Fortbildung müssen im Rahmen der Lehrerarbeitszeit zur Verfügung gestellt werden. Vorbereitungszeiten müssen im Rahmen von Präsenzzeiten in die Schule verlagert werden; dafür müssen die entsprechenden Lehrerarbeitsplätze zur Verfügung stehen. Pädagoginnen und Pädagogen, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Mitarbeitende der Jugend- und Sozialhilfe müssen vernetzt interagieren können. Dazu müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die personellen, finanziellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden Zusammenfassung und Empfehlungen: Das Ziel der Inklusion in Erziehung und Bildung erfordert von Diakonie und Kirche, dass wir uns gemeinsam bereit erklären, uns den zusätzlichen Herausforderungen zu stellen und mehr Verständnis und Toleranz aufbringen wollen. Dieses Ziel stellt an uns alle eine hohe Anforderung. Um diesem Ziel gerecht zu werden, bedarf es eines ausgeprägten Verständnisses für die individuellen Besonderheiten aller Kinder, eines hohen politischen und pädagogisches Engagements und umfassender Fachkenntnisse auf Seiten aller an der Erziehung und Förderung Beteiligten. Ein Positionspapier des BeB 6

Um allen Kindern die gemeinsame, zur Teilhabe an und Mitgestaltung der Gesellschaft befähigende Bildung und Erziehung zu ermöglichen, empfiehlt der BeB: 1. Alle Kindertagesstätten und Schulen sind sowohl für Kinder mit als auch ohne Behinderung zu öffnen und zu inklusiven Einrichtungen zu entwickeln. Die Gliederung der Schulen nach vermeintlichen Begabungen ist aufzuheben. Dies ist in den Schulprogrammen zu verankern. 2. Bei weiteren baulichen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die Gebäude barrierefrei sind. 3. Die diakonischen und evangelischen Bildungseinrichtungen mit ihrer Fachkompetenz sind zu Kompetenzzentren auszubauen; diese können andere Bildungs- und Erziehungseinrichtungen in der Region unterstützen. 4. Alle gesellschafts- und bildungspolitischen Schritte hin zu einer gemeinsamen, guten Schule für alle sind zu unterstützen. Der BeB empfiehlt den Schulen und Einrichtungen der Diakonie und den evangelischen Schulen, eine Vorreiterrolle auf dem Weg zur inklusiven Bildung einzunehmen. Der Vorstand des BeB setzt sich dafür ein, mit anderen Institutionen, z. B. Landeskirchenämtern und Diakonischen Werken, die oben beschriebenen Rahmenbedingungen politisch zu entwickeln und zu sichern. Ein Positionspapier des BeB 7