REGIONALKONFERENZ E GOVERNMENT E Government Gesetz Kommunale Lösungsansätze aus Rheinland Pfalz Darmstadt 21. Januar 2014 1
2 ÜBER UNS Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbh, Mainz Städtetag RLP Landkreistag Rheinland Pfalz Landeseinheitliches Verfahren für das Meldewesen (EWOISneu) Kommunalnetz Rheinland Pfalz (KNRP) Sonstige Verfahren / Aufgaben mit landesweitem Bezug (egovernment, Personenstandswesen, KFZ Zulassungswesen, Wahlsoftware usw.) AGENDA
JETZT IST ES DA UND NUN? 3
4 ANWENDUNGSBEREICHE Derzeitige Anwendbarkeit für die Kommunen in RLP: Auszug aus dem Kommentar des BMI
5 UNTERSCHEIDE Kommune Ausführung von Bundesrecht Alle übrigen Aufgaben egovg findet Anwendung Landesrechtliche Regelung Anwendbarkeit egovg? Sinnvoller Wunsch: Es sollte nicht zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen bei der Ausführung von Bundes oder Landesrecht kommen!
6 AUSGANGSLAGE Städtetag RLP Landkreistag Rheinland Pfalz Das Innenministerium RLP bietet den kommunalen Spitzenverbänden einen Dialog zur Abstimmung des kommunalen Bedarfs bei der Umsetzung einer landesrechtlichen Regelung an! Vorab: Dazu wird derzeit eine gemeinsame Position der Verbände in den Gremien erarbeitet. Dabei stehen zunächst die Regelungen des Bundesgesetzes im Vordergrund.
7 EINZELVORSCHRIFTEN / LÖSUNGSANSÄTZE KOM KOM = gilt unmittelbar für die Kommunen für Bundesrecht
8 EINZELVORSCHRIFTEN / LÖSUNGSANSÄTZE Betrieb der virtuellen Poststelle im LDI Jede Kommune kann derzeit für die Zugangseröffnung ein Postfach in der VPS im LDI eröffnen (= flächendeckend erfolgt). Die VPS prüft eventuell vorhandene Signaturen und erstellt einen gerichtsfesten Laufzettel. Die Eingangspost kann sodann in die DMS Systeme der Kommunen übernommen werden.
9 EINZELVORSCHRIFTEN / LÖSUNGSANSÄTZE De Mail Ausschreibung (Die Kommunen sollten mitwirken!) KommWis erstellt derzeit die Verdingungsunterlagen zur Auswahl eines De Mai Providers für alle Kommune in RLP. Inhalt: Rahmenvertrag für die Dienste (Staffelpreise) Gateway zur einfachen technischen Anbindung an das Kommunalnetz
10 EINZELVORSCHRIFTEN / LÖSUNGSANSÄTZE npa Strategie (Die Kommunen sollten mitwirken!) Nutzung des zentralen Service Bürgerkonto Rheinland Pfalz für die sichere Personen Identifikation (siehe Folgefolien)
11 PROJEKTUMSETZUNG Meldewesen KFZ Zulassung Personenstand BOSeID Server Formulare Ein eid Server: ist eine Hard und Softwarekomponente auf Seiten des Anbieters zur Realisierung des elektronischen Identitätsnachweises übernimmt die Kommunikation mit der Client Software und dem Personalausweischip und gibt ausgelesene Daten an den Dienst weiter ist in der Lage, automatisch neue Berechtigungszertifikate sowie aktualisierte Sperrlisten zu beziehen.
DAS INNENMINISTERIUM UND DAS BVA HANDELTEN SCHNELL 12
13 ERWEITERUNG DER BÜRGERDIENSTE Stadt.de Inter net Payment WAF Gewerbe Online Gewerbe Verfahren OLAV Postmodul MESO XSta Server Bürgerkonto AutiSta Sever Formulare FV Inter net BOS eid Service DOI Produktion Führungszeugnis
14 ERWEITERUNG DER BÜRGERDIENSTE Meldewesen KFZ Zulassung Personenstand BOSeID Server Formulare Ausgelesene Daten Neu Laufzettel Nachweis Beweis des Ausleseprozesses mittels npa Laufzettel
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KOOPERATIONSVERTRAG MIT DEM LAND 16
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18 STATUS Derzeit: Anschluss über generische Schnittstelle zu Computop Seit 2013: Gespräche mit dem Land Ziel: Gemeinsamer Beitritt des Landes und der Kommunen zum epaybl- Nutzerkonsortium Es steht ein Vergabegutachten aus, dass im I. Quartal 2014 Rechtsklarheit schaffen soll. Nächste Schritte: Technischer Workshop zur Festlegung eines Betreibers
STATUS 19
20 EINZELVORSCHRIFTEN / LÖSUNGSANSÄTZE Die Kommunen können zwei Landeslizenzen abrufen: Nutzung des MACH InformationManager Nutzung des SecCommerce TR ESOR Systems (derzeit Langzeitspeicher für die Registerführung im Personenstandswesen) Zur Verbesserung der Kommunikation mit den Fachverfahren ist die Normierung einer xdomea Fachverfahrensschnittstelle vorangebracht worden.
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22 HEUTIGE VORGABEN DES FINANZMINISTERIUMS Vorgaben für die Vorlage von Verwendungsnachweisen beim Mittelabruf PDF/A Erzeugung Übergabe DMS Scannen Amtlicher Beglaubigungsvermerk 33 VwVfG (Kommentar im PDF) Sichtkontrolle Qualifizierte elektronische Signatur Grundsatzentscheidung: Müssen wir nach dem Scannen beweissichernde weitere Maßnahmen treffen (TR RESISCAN)? Die Verunsicherung in den Kommunen ist groß. Heute: MZ führt Bauakten elektronisch und papiergebunden
23 EINZELVORSCHRIFTEN / LÖSUNGSANSÄTZE KOM Es gibt in RLP zwei Landeslizenzen für eine Formularserver Lösung Nutzungslizenz der InnoWIS Nutzungslizenz der BOL Beide Formularserver werden derzeit für den neuen Personalausweis und für die Anbindung eines Bezahldienstes ertüchtigt.
Zwischenexkurs 24 ÄNDERUNG DES VERWALTUNGSVERFAHRENSGESETZES KOM
25 ÄNDERUNG DES VERWALTUNGSVERFAHRENSGESETZES Die schriftformersetzenden Alternativen bieten auch interessante Optionen im inneren Verwaltungsbereich: Beispielsweise: Formulare in Verbindung mit dem neuen Personalausweis Bürgerkonto AO LZ AO Anordnungswesen Kasse Mittelverfügung mit dem neuen Personalausweis
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27 CHANCE FÜR DIE KOMMUNALEN BEDARFSTRÄGER 3 Speicherung von Daten (1) Über die in 3 BMG genannten Daten hinaus dürfen die Meldebehörden folgende Daten sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im Melderegister speichern: Zu jeder Anschrift innerhalb des Landesgebietes die bundesweit einheitlich festgelegte Hauskoordinate des Liegenschaftskatasters zur Georeferenzierung im Sinne des 14 Abs. 1 des E Government Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) in der jeweils geltenden Fassung, Derzeitiger Arbeitsstand des Referentenentwurfes zum neuen MG RLP
28 EINZELVORSCHRIFTEN / LÖSUNGSANSÄTZE KOM LEIDER nur für Bundesrecht!
29 WO STEHEN WIR HEUTE? Sind wir im kommunalen Bereich für das E Government Gesetz gerüstet? Wir finden: Die Puzzle Steine passen!
JETZT IST ZEIT ZUR AUSSPRACHE Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30