Fusionsprojekt. Fusions-Vorvertrag. der Gemeinden



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Transkript:

der Gemeinden

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Zweck... 3 1.2 Rechtsform... 3 2 Organisation... 3 2.1 Organe... 3 2.2 Gemeinderäte... 5 2.3 Vereinigte Gemeinderäte VGR... 5 2.4 Projektsteuerung PS... 6 2.5 Projektleiter PL... 7 2.6 Projektsekretär PSe... 7 2.7 Projektunterstützende Stellen... 7 Stabsstelle für Information und Kommunikation... 7 2.8 Fachgruppen FG... 7 3 Finanzen und Rechnungswesen... 8 3.1 Allgemeines... 8 3.2 Budget... 9 3.3 Nachtragskredite... 9 3.4 Prüfung der Rechnung... 9 4 Haftung... 9 5 Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten... 9 5.1 Förderung der Zusammenarbeit... 9 5.2 Zusammenarbeit mit dem Kanton... 9 5.3 Zusammenarbeit mit Dritten... 9 6 Schlussbestimmungen... 9 6.1 Inkrafttreten... 9 6.2 Auflösung... 9 6.3 Bestandteile dieser Vereinbarung...10 Seite 2 von 11

1 Allgemeines 1.1 Zweck Unter dem Namen Fusionsprojekt.prüfen die Mitglieder des Fusionsprojektes die Machbarkeit einer Vereinigung der.. Gemeinden zu einer Gemeinde. Das Ziel ist die Volksabstimmung am über die gemeinsame Fusionsvorlage in den zwei beteiligten Gemeinden. 1.2 Rechtsform Das Fusionsprojekt hat die Rechtsform eines Vertrages. 2 Organisation 2.1 Organe Die Organe des Fusionsprojektes sind: - Vereinigte Gemeinderäte VGR - Projektsteuerung PS - Projektleitung inkl. Sekretariat PL - Fachgruppen FG - Projektunterstützung PU (Organigramm siehe folgende Seite) Seite 3 von 11

Vereinigte Gemeinderäte VGR Projektsteuerung PS Gemeinde 1 Gemeinde 2 Kanton Präsident: Präsident-Stv.: Sekretariat: Leader GS:. AfG..... Projektleitung PL Projektleiter:. Präsident PS:. Projektsekr.:. Projektsekretär-Stv.: Projektunterstützung PU (Fachleute für Finanzen, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit) RSTH.. AfG. AfG. Fachgruppen FG 1. Recht, Fusionsvertrag und Botschaft Leitung:.. 2. Führung und Organisation Leitung:.. 3. Finanzen Leitung:... 4. Bildung Leitung: 5. Begegnung Leitung: 6. Öffentlicher Verkehr (ÖV) Leitung: (Die Fachgruppen umfassen ca. 4-6 Personen aus den beteiligten Gemeinden). Seite 4 von 11

2.2 Gemeinderäte Die Gemeinderäte sind die Auftraggeber und die oberste Projektbehörde. Sie bestimmen und entscheiden einzeln oder bei wesentlichen Projektmeilensteinen gemeinsam. In wesentlichen Fragen ist Einstimmigkeit unter den Gemeinden zu erzielen. Die Gemeinderäte benennen aus ihren Reihen.. Vertreter in die Projektsteuerung. Mit der Unterzeichnung des Fusionsvorvertrages verpflichten sich die Gemeinderäte, sich gegenseitig über sämtliche Aktivitäten und Geschäfte, welche die Vereinigung tangieren könnten, zu informieren. Die vertragsschliessenden Gesamt-Gemeinderäte verpflichten sich, die Vorarbeiten in jeder Beziehung zu unterstützen. Die Gemeinderäte werden von der Projektsteuerung und vom Projektleiter über alle wichtigen Schritte auf dem Weg zur beabsichtigten Fusion informiert. 2.3 Vereinigte Gemeinderäte VGR Die Versammlung der Vereinigten Gemeinderäte besteht aus allen Mitgliedern der Gemeinderäte, inklusive GemeindeschreiberIn. Stimmberechtigt sind die Gemeinderäte der beiden Gemeinden. Die Gemeindeschreiberin und der Gemeindeschreiber haben eine beratende Funktion. Die Versammlung der Vereinigten Gemeinderäte genehmigt wichtige Verhandlungsgrundlagen, wie: - Fusionsvorvertrag - Ergebnisse der Fachgruppenarbeit - Beitragsgesuch an den Kanton - Fusionsvertrag - Abstimmungsbotschaft Sie entscheidet über die Weiterführung des Projektes bei wichtigen Meilensteinen (Start / Fusionsvorvertrag, Fusionsvertrag, Abstimmungsvorlage). Vorsitz : Die Versammlung wird vom Präsidenten der Projektsteuerung geleitet. Protokoll: Der Projektsekretär oder dessen Stellvertreterin. führt das Protokoll. Sitzungstermine: Die Vereinigten Gemeinderäte tagen, wenn wichtige Meilensteine erreicht werden und Entscheide im Projekt anstehen. Diese werden bereits beim Projektbeginn festgelegt. Entschädigung: Die Sitzungen der VGR werden nicht entschädigt. Seite 5 von 11

2.4 Projektsteuerung PS Organisation: Die Projektsteuerung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Stimmberechtigt sind die Delegierten der Projektgemeinden. Sie entscheiden mit dem einfachen Mehr der Stimmenden. Der Vorsitzende stimmt mit. Kommt wegen Stimmengleichheit kein Beschluss zustande, so ist die Abstimmung zu wiederholen. Bei erneuter Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmberechtigt sind die Gemeinderäte der beiden Gemeinden. Die Gemeindeschreiberin und der Gemeindeschreiber haben eine beratende Funktion. Die Projektsteuerung wird von den folgenden nichtstimmberechtigten Mitgliedern unterstützt: - Projektleiter und Sekretär - Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit vom Amt für Gemeinden - Wissenschaftlicher Mitarbeiter vom Amt für Gemeinden - Regierungsstatthalter - weitere Institutionen nach Bedarf Für "ad hoc Kommunikation" ist der Präsident der Projektsteuerung zuständig, für den gesamten Kommunikationsprozess die Leiterin der Fachgruppe Begegnung. Dieser steht die Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Gemeinden zur Verfügung. Zuständigkeit der Projektsteuerung - wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten der Projektsteuerung und Leiter des Gesamtprojekts - formuliert die Projektziele - verfügt die notwendigen Massnahmen zur Abwicklung des Projektes (Aktivitäten, Aufgabenbereiche, Grobterminplan) - wählt den Projektleiter und den Projektsekretär, stellt sie ein und entlässt sie - erstellt die Traktandenlisten für die Sitzungen der Vereinigten Gemeinderäte - wählt die Fachgruppenleiterinnen und -leiter, inkl. Fachgruppe Begegnung - unterstützt diese bei der Wahl der Fachgruppenmitglieder - genehmigt das Budget und nimmt notwendige Anpassungen vor, soweit diese Änderungen totalisiert 20 % des ursprünglichen Gesamtbudgets nicht überschreiten. - genehmigt die Zwischenberichte der Fachgruppen - schliesst Verträge mit externen Beratern ab. Die Entschädigung der Mitglieder ist Sache des Projektes und erfolgt gemäss der Spesenund Vergütungsregelung. Der Sekretär oder die Sekretärin der Projektsteuerung führt eine Präsenzkontrolle. Über die erteilten Spezialaufträge sind Arbeitsrapporte zu führen. Seite 6 von 11

2.5 Projektleiter PL Das Projekt wird vom Projektleiter geleitet. Er ist nicht stimmberechtigt. Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Pflichtenheft vom.. geregelt. Die Projektleitung besteht aus dem Projektleiter, dem Präsidenten der Projektsteuerung und dem Projektsekretär oder dessen Stellvertreterin. 2.6 Projektsekretär PSe Er führt die Projekt-Dokumentation umfassend und vollständig, so dass sie nach Annahme der Fusionsvorlage für die Umsetzung zur Verfügung steht. Er ist nicht stimmberechtigt. 2.7 Projektunterstützende Stellen Stabsstelle für Information und Kommunikation Ziele und Aufgaben: Sie betreibt nach den Weisungen der Projektsteuerung und der Fachgruppe Begegnung die Öffentlichkeitsarbeit so, dass rechtzeitig, stufen-, fach- und sachgerecht über das Projekt informiert wird. Als Aufgabenträger kommen die Leitung der Fachgruppe Begegnung, die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Gemeinden, eine externe Stelle oder eine Kombination der genannten Aufgabenträger in Frage. Projektunterstützung Der Regierungsstatthalter und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Amtes für Gemeinden unterstützen die Projektsteuerung aktiv. Sie bringen Hilfsmittel und Erfahrungen aus anderen Projekten ein, beobachten den Prozess und beraten, wo zweckmässig auch Fachgruppen. Diesbezügliche Schwerpunkte gibt es in den Bereichen Projektorganisation, Finanzen, Fusionsvertrag und Botschaft. Die Vertretung des Amtes für Gemeinden stellt zudem die Verbindung zum Regierungsrat sicher und koordiniert die erforderlichen Verhandlungen. Die kantonale Vertretung interveniert, wenn das Projekt im Sinne des Kantons nicht zielkonform verläuft. Finanzen Die Projektrechnung wird vom Projektleiter geführt, eventuell unterstützt vom Projektsekretär und sicher von der Leitung der Finanzabteilung einer beteiligten Gemeinde (Spezialfinanzierung Fusionsprojekt). 2.8 Fachgruppen FG Aufträge der Fachgruppen werden von der Projektsteuerung festgelegt und erteilt. Die wichtigsten Fachgruppen werden von Mitgliedern der Projektsteuerung geleitet und weitere Fachgruppenleitungen von der Projektsteuerung gewählt. Fachgruppenmitglieder werden von den Fachgruppenleitungen vorgeschlagen und von der Projektsteuerung gewählt. Seite 7 von 11

Das Projekt gliedert sich in 6 Fachgruppen. Es sind dies: 1. Recht, Fusionsvertrag und Botschaft 2. Führung und Organisation 3. Finanzen 4. Bildung 5. Begegnung 6. Öffentlicher Verkehr (ÖV) Bei Bedarf beschliesst die Projektsteuerung über die Schaffung von weiteren themenspezifischen Fachgruppen. Die Zielsetzungen, Aufträge, Termine usw. werden in den einzelnen Pflichtenheften der Fachgruppen aufgeführt. Aus den bisherigen Vorstudien gibt es Vorgaben, die zu beachten sind. Die Projektsteuerung wird diese bereits in Projektphase 1 sichten und bei Bedarf überarbeiten. Die Fachgruppe Finanzen übernimmt eine Querschnittfunktion. Sie erstellt mit Hilfe einer Finanzstudie ein Modell der neuen Gemeinde. Dieses wird den übrigen Fachgruppen zur Verfügung gestellt, von diesen diskutiert, verfeinert und bei Bedarf modifiziert. Am Ende des Prozesses erstellt die Fachgruppe Finanzen den Finanz- und Aufgabenplan der neuen Gemeinde. Dieser enthält die fusionsspezifischen Kosten und Gewinne, und er dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Regierungsrat über einen Fusionsbeitrag. Die Fachgruppe Begegnung ist für die Information der Bevölkerung und für die Kommunikation zuständig. Dafür erstellt sie ein Konzept, das sich methodisch an bisherige Fusionsprojekte anlehnen kann. Finanzierung Die Fachgruppen erstellen einen Arbeitsplan und ein Budget, die von der Projektsteuerung genehmigt werden. Die Mitglieder der Fachgruppen werden gemäss der Spesen- und Vergütungsregelung entschädigt. Die Kosten der kantonalen Mitarbeitenden trägt der Kanton. Mit externen Stellen werden Aufträge basierend auf Offerten mit transparenter Kalkulation abgeschlossen. 3 Finanzen und Rechnungswesen 3.1 Allgemeines Das Projekt wird durch Beiträge der am Projekt beteiligten Gemeinden und durch Kantonsbeiträge finanziert. Das Projekt ist kostenbewusst zu führen. Der Aufwand für die Erfüllung des Auftrags wird unter den Vertragsgemeinden pro Einwohnerin und Einwohner aufgeteilt, soweit für die Kostenregelung nicht etwas anderes vereinbart worden ist und der Kanton die Kosten nicht übernimmt. Der Projektleiter legt vierteljährlich einen Soll-Ist-Vergleich mit Abweichungsanalyse und nach Bedarf Vorschläge für Korrekturmassnahmen vor. Seite 8 von 11

3.2 Budget Das erste Budget wird vom Projektleiter erstellt und von der Projektsteuerung genehmigt. 3.3 Nachtragskredite Ausserordentliche, nicht budgetierte Aufwendungen, welche eine Überschreitung des Gesamtbudgets von mehr als 20 % nach sich ziehen, müssen den Gemeinderäten beider beteiligten Gemeinden rechtzeitig zur Genehmigung vorgelegt werden. Solche Nachtragskredite sind auch unverzüglich den zuständigen kantonalen Instanzen zur Kenntnis zu bringen. 3.4 Prüfung der Rechnung Die Rechnungskommission der Gemeinde.. prüft die Rechnung zusammen mit dem Regierungsstatthalter und erstattet den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden, der Projektsteuerung und dem Amt für Gemeinden Bericht. 4 Haftung Es gelten die Bestimmungen des Haftungsgesetzes (SRL Nr. 23). 5 Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten 5.1 Förderung der Zusammenarbeit Die am Projekt beteiligten Gemeinden sind verpflichtet, zum Nutzen des Fusionsprojektes ihre Zusammenarbeit zu festigen und zu vertiefen. 5.2 Zusammenarbeit mit dem Kanton Alle am Projekt beteiligten Stellen sind daran interessiert, dass die Zusammenarbeit mit dem Kanton als Projektpartner möglichst optimal und zielgerichtet verläuft. 5.3 Zusammenarbeit mit Dritten Für die Zusammenarbeit mit Dritten sind die Auftragverhältnisse vor Auftragsbeginn zu klären und schriftlich festzuhalten. Für die Auftragserteilung ist die Projektsteuerung zuständig. 6 Schlussbestimmungen 6.1 Inkrafttreten Der tritt, sofern beide beteiligten Gemeinden dem Vertrag zustimmen, mit der Unterschrift der Gemeinderäte in Kraft. 6.2 Auflösung Die Auflösung des Fusionsprojektes vor der Volksabstimmung über die Fusionsvorlage bedarf des Konsensentscheides der Versammlung der Vereinigten Gemeinderäte (VGR). In diesem Fall werden die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten gemäss Ziffer 3.1, vorstehend (Allgemeines unter Finanzen und Rechnungswesen), aufgeteilt. Seite 9 von 11

6.3 Bestandteile dieser Vereinbarung Die folgenden Dokumente, welche von der Projektsteuerung im Verlaufe der Grundlagenerarbeitung beschlossen wurden, bilden einen Bestandteil dieses es: Grobterminplan und Meilensteine dat.... Konzept für die Kommunikation dat.... Gesamtbudget dat.... Pflichtenhefte der sechs Fachgruppen dat.... Pflichtenheft des Projektleiters dat.... Seite 10 von 11

Der Gemeinderat gibt seine Zustimmung zum :, Gemeinderat Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin:, Gemeinderat Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber Seite 11 von 11