Tarifpolitische Vorschläge für einen flexiblen Rentenübergang. Tarifpolitische Grundsatzabteilung

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Transkript:

1 Tarifpolitische Vorschläge für einen flexiblen Rentenübergang Tarifpolitische Grundsatzabteilung

2 Ich denke, jeder sollte selbst entscheiden können, wann er aufhört. Aber 62, spätestens 65, ist dafür ein gutes Alter. Dann kann man die letzten 10, 15 Jahre seines aktiven Lebens noch etwas Neues machen, das befriedigt. So verhindern wir Immobilität und Demenz. Hartmut Radebold, Alternsforscher (Der Spiegel 35/2009)

Unsere Aufgabe Versagen der Politik korrigieren. Neue Wege gehen. 3 Die Arbeitsmarktpolitik sämtlicher Regierungen der letzten Jahrzehnte ist ein einziges Desaster. Sie hat weder die Massenarbeitslosigkeit effektiv bekämpft noch es vermocht, ein modernes Rahmenkonzept für eine familien-, gleichstellungs- und alternsgerechte Arbeitszeitpolitik zu errichten. Im Gegenteil: Einzelnen positiven Weichenstellungen z. B. Elterngeld stehen gravierende Verschlechterungen entgegen wie die Rente mit 67 und die Abschaffung der finanziellen Förderung für Altersteilzeitregelungen. Klare Faktenlage Die übergroße Mehrheit der Beschäftigten hat den dringenden Wunsch, früher als zum offiziellen gesetzlichen Rentenalter aus dem Berufsleben auszuscheiden. Es sind insbesondere die körperlichen und psychischen Belastungen, die zum frühzeitigen Ausstieg zwingen. In vielen Berufen und Branchen ist die Belastung so angewachsen, dass eine Vollzeitbeschäftigung bis 65 Jahre nicht zumutbar und bis 67 Jahre reine Utopie ist.

4 Klare Aufgabenstellung Wer freiwillig frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet, nimmt erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf. Solange das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren lag, betrug der Rentenverlust bei einem Ausstieg mit 63 Jahren rund 11 Prozent. Derselbe frühzeitige Ausstieg würde bei der Rente mit 67 zu einem Rentenverlust von 22 Prozent führen. Das wird sich kaum jemand mehr leisten können. Denn das führt direkt in die Altersarmut. Deshalb benötigen Beschäftigte mehr denn je Möglichkeiten, ohne große Einkommenseinbußen und Rentenabschläge frühzeitig aus dem Arbeitsleben auszusteigen. Darauf haben sie nach jahrzehntelanger, die Gesundheit aufreibender Berufstätigkeit ein Recht. Klare Perspektiven Vom Gesetzgeber ist in absehbarer Zeit keine Initiative zu erwarten, die an der beschriebenen Situation etwas ändern würde. Deshalb hat ver.di Vorschläge für tarifvertragliche Lösungen entwickelt, die auf der Finanzierung durch ein Zeitwertkonto aufbauen und sich für unterschiedliche Modelle eignen, die einen flexiblen Einstieg in die Rente ohne sozialen Abstieg ermöglichen.

Unser Weg Zeitwertkonten nutzen. Arbeitgeber beteiligen. Unser Ziel ist es, allen Beschäftigten, die dies wünschen, einen flexiblen Übergang aus der Erwerbstätigkeit in die Rente zu ermöglichen. Und zwar ohne dauerhafte Altersabschläge bei der Rente. Hierzu haben wir ein Modell entwickelt, in dessen Mittelpunkt das sogenannte Zeitwertkonto steht. Vorteil Zeitwertkonto Das Instrument, auf das wir setzen, ist nicht neu. Unter Begriffen wie Langzeitkonto, Arbeitszeitkonto, Zeitkonto existiert es bereits in vielen Unternehmen oder wird als Option in einer Reihe von Tarifverträgen empfohlen. Wir verwenden wie der Gesetzgeber den Begriff Zeitwertkonto. Darum geht es: Beschäftigte haben die Möglichkeit, auf dem Zeitwertkonto mittels Entgelt- und/oder Arbeitszeitbestandteilen, Zulagen und Sonderzahlungen ein Wertguthaben anzusparen und zu verzinsen, das ihnen in einer zukünftigen Freistellungsphase als Entgelt ausgezahlt wird. So ist es dann möglich, ein paar Jahre früher auszusteigen oder die letzten Erwerbsjahre Teilzeit zu arbeiten und trotzdem finanziell abgesichert zu sein. Fazit: Richtig ist, dass der einzelne Beschäftigte die Kosten trägt, damit ein frühzeitiger Übergang aus der Arbeit und ein menschenwürdiges Leben nach der Arbeit möglich wird. Richtig ist aber auch, dass der Arbeitgeber in der Verantwortung steht. Deshalb will ver.di durchsetzen, dass die Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligen. 5

6 Das ist nicht zu viel verlangt. Zum einen hat der Arbeitgeber meist über Jahrzehnte vom Einsatz, Wissen und Können der Beschäftigten profitiert. Zum anderen gehört die Beteiligung der Arbeitgeber an einer lebenslauforientierten Tarifpolitik eigentlich zum A und O einer modernen Unternehmenspolitik. Denn sie verschafft auch dem Arbeitgeber Vorteile von der besseren Planbarkeit der Personalpolitik über die Bindung qualifizierter Mitarbeiter/-innen bis hin zum Imagegewinn in der Öffentlichkeit. So funktioniert ein Zeitwertkonto: Ansparphase. Anspruch. Abbau. Anspruch A nsparphase Jede/-r Beschäftigte entscheidet selbst, welche Entgelt- und/oder Zeitanteile über welchen Zeitraum auf dem persönlichen Zeitwertkonto angespart werden. Je höher die Ansparleistung, umso größer der Anspruch (Wertguthaben). Der/die Beschäftigte entscheidet, wann (Zeitpunkt) und in welcher Form (komplette Freistellung, Kombination mit Teilzeit) der Anspruch fällig wird. Abbau Mit der Inanspruchnahme des Wertguthabens erfolgt der Abbau. Auch hier hängt die Dauer der Abbauphase von der Höhe der Entnahme ab.

Unser Ziel Gesetz ist gut. Tarifvertrag ist besser. 7 Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ist die Grundlage für Tarifverträge und Vereinbarungen zu Zeitwertkonten. Ein solches Gesetz setzt aber immer nur den Rahmen, der in einem Tarifvertrag präzisiert und erweitert werden muss. Schwachpunkt Gesetz Ein Gesetz kennt immer zu viele Leerstellen, die dann bei der Umsetzung zu Unsicherheiten führen. Konkrete Regelungen und Ergänzungen zum Insolvenzschutz, zur Wertanlage und zur Wahlfreiheit müssen in jedem Fall tarifvertraglich ebenso festgeschrieben werden wie Regeln für den betrieblichen Personalausgleich bei Freistellung. In jedem Fall ist eine tarifvertragliche Ausgestaltung der bessere und sichere Weg. Fazit: Ein Tarifvertrag schafft nicht nur mehr Sicherheit. Vor allem schafft ein Tarifvertrag Rechte. Mit einem Tarifvertrag haben die Beschäftigten nicht nur die Wahlfreiheit beim Ansparen und Abbau des Zeitwertkontos. Sondern der Tarifvertrag macht auch unabhängig vom Wohlwollen des Arbeitgebers und den Zwängen der betrieblichen Personalpolitik.

8 Unser Vorschlag Früher und sozial abgesichert aussteigen. Drei praxiserprobte Modelle im Überblick. Für Tarifverträge zum frühzeitigen Ausstieg bieten sich drei Modelle an: Finanzierung alleine durch das Zeitwertkonto Kombination von Zeitwertkonto und Altersteilzeit Kombination von Zeitwertkonto und Teilzeitbeschäftigung Wir zeigen, wie das im Einzelnen funktioniert. Hinweis: Für alle Beispiele haben wir die folgenden Annahmen zugrunde gelegt: Jährliche Lohnsteigerung 2 % Kapitalverzinsung 4 % Vertragsübliche Kosten der Kontoführung

Beispiel 1: Ausstieg durch Zeitwertkonto finanzieren 9 Persönliche Lage: Ansparbeginn mit dem 50. Geburtstag ab dem 1.1.2010 3.100 Bruttoentgelt 37-Stunden-Woche 13. Monatsgehalt Ziel: So früh wie möglich ohne größere Einkommensverluste aussteigen Freistellung 10 % (310 ) monatlich 1.000 aus Sonderzahlung jährlich 50 Überstunden 300 jährliche Arbeitgeberleistung 300 Startfinanzierung Arbeitgeber Ansparleistung Fast drei Jahre exakt zwei Jahre und elf Monate vor Rentenbeginn erfolgt die Freistellungsphase Für die Zeit der Freistellung stehen 90 % des zuletzt erreichten Entgelts zur Verfügung Leistung

10 Beispiel 2: Zeitwertkonto und Altersteilzeit kombinieren Persönliche Lage: Ansparbeginn mit dem 55. Geburtstag ab dem 1.1.2010 2.400 Bruttoentgelt 37-Stundenwoche 26 Vermögenswirksame Leistung 13. Monatsentgelt Ziel: Altersteilzeit (ATZ) als Blockmodell über 72 Monate nutzen 75% Lohnniveau während ATZ und vor offiziellem Rentenbeginn 10 % des Entgelts Wöchentlich 1,5 Std. Mehrarbeit 40 Überstunden jährlich vom Zeitwertkonto 13. Monatsentgelt und Vermögenswirksame Leistung Arbeitgeberbeitrag von 5 % des Monatsentgelts Ansparleistung Freistellung Beginn der aktiven Phase der ATZ ab 1.1.2013, Beginn der Passivphase (De-facto- Ruhestand) ab dem 1.1.2016. Der Ausstieg erfolgt damit 4,5 Jahre früher. Finanzierung bis zum offiziellen Rentenbeginn (1.10.2020) durch das Zeitwertkonto. Es werden zwar in den letzten Jahren geringere gesetzliche Rentenansprüche erworben. Allerdings ist dann die Rente mit Rentenbeginn abschlagsfrei. Leistung

Beispiel 3: Zeitwertkonto und Teilzeitbeschäftigung kombinieren 11 Persönliche Lage: Ansparbeginn mit dem 50. Geburtstag ab dem 1.1.2010 2.500 Bruttoentgelt 37-Stunden-Woche 13. Monatsgehalt Ziel: Gleitender Übergang in den Ruhestand Möglichst früher Beginn der Teilzeitbeschäftigung bei bisherigem Entgeltniveau Freistellung 5 % (125 monatlich) 1.000 aus Sonderzahlung jährlich 50 Überstunden 300 jährliche Arbeitgeberleistung 300 Startfinanzierung Arbeitgeber Ansparleistung Die angestrebte Halbtagstätigkeit kann zwei Jahre und sechs Monate vor Rentenbeginn beginnen. Das Entgeltniveau aus der Vollzeitbeschäftigung kann über die Dauer der Teilzeitbeschäftigung bis zum Beginn des Ruhestandes gehalten werden. Leistung

12 Unsere Hilfe Schwarz auf weiß: Der Zeitflexrechner Die Beispiele zeigen die vielfältigen Möglichkeiten, mithilfe eines Zeitwertkontos den Ausstieg aus dem Berufsleben flexibel und sozial abgesichert zu gestalten. Mehr unter: www.arbeitszeit.verdi.de/-/hyn ver.di hat ein Instrument entwickelt, mit dem jede/-r eine konkrete, individuelle Planung und entsprechende Varianten vornehmen kann. In jedem Fall lohnt sich ein Klick auf die ver.di-seite. Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema.

Zum Weiterlesen Broschüre zur lebenslaufbezogenen Tarifpolitik: Die Zeiten ändern sich Zeiten im Lebensverlauf 13 Wer mehr zu diesem Thema wissen will, sollte unbedingt einen Blick in die ver.di-broschüre werfen. Auf über 170 Seiten wird das Thema unter unterschiedlichen Gesichtspunkten Gründe, Vorteile, Chancen und Risiken, konkrete Handlungsvorschläge behandelt. Ergänzt werden die inhaltlichen Ausarbeitungen durch eine Materialsammlung mit allen wichtigen rechtlichen Bestimmungen, Stellungnahmen der Sozialverbände und Tipps zum Weiterlesen. Die Broschüre kann über den zuständigen ver.di-bezirk bezogen werden. Oder Download unter: www.arbeitszeit.verdi.de/-/hyn Tarifpolitische Grundsatzabteilung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

14 Unser Angebot Tarifpolitik der Zukunft mitgestalten. ver.di Mitglied werden. Man muss sich auch mal entscheiden können: Eine moderne Arbeitszeitpolitik mit mehr Zeitsouveränität und sozialer Sicherheit für den einzelnen Beschäftigten fällt nicht vom Himmel. Wer es leid ist, in Fragen der individuellen Arbeitszeitsgestaltung vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig zu sein, kann das mit uns gemeinsam ändern. Ein gutes Gefühl: Nicht abseitsstehen, wenn andere die Kohlen aus dem Feuer holen. Stattdessen gemeinsam mit ver.di Nägel mit Köpfen machen. Egal, ob es um höhere Einkommen, sichere Arbeitsplätze, Gesundheitsschutz und neue Arbeitszeitmodelle geht. Und nicht vergessen: Von unserer Tarifpolitik profitieren die ver.di-mitglieder unmittelbar. Zusätzliche Leistungen wie tagtägliche Unterstützung am Arbeitsplatz, kompetente Beratung vor Ort, professioneller Arbeitsrechtsschutz, punktgenaue Bildungsangebote und vielfältige Informationen sind auch nicht zu unterschätzen.

Beitrittserklärung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 15 Ich möchte Mitglied werden ab: Monat/Jahr Persönliche Daten: Name Vorname/Titel Straße/Hausnr. PLZ Wohnort Geburtsdatum Telefon E-Mail Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/in DO-Angestellte/r Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in Vollzeit Schüler/in-Student/in bis Teilzeit Anzahl Wochenstd. Praktikant/in bis Erwerbslos Altersteilzeit bis Wehr-/Zivildienst bis Sonstiges Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße/Hausnummer im Betrieb PLZ Ort Personalnummer im Betrieb Branche ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Ich war Mitglied der Gewerkschaft: von: bis: Monat/Jahr Monat/Jahr Einzugsermächtigung: Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Bankleitzahl Kontonummer Name Kontoinhaber/in (bitte in Druckbuchstaben) Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Monatsbeitrag: Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung Datum Unterschrift Werber/in: Name Vorname Telefon Mitgliedsnummer

16 Die Zeiten ändern sich ver.di gibt die Antworten ver.di geht neue Wege in der Tarifpolitik. Wir wollen Tarifverträge auf die Spur setzen, die es den Beschäftigten zukünftig erlaubt, besser wie bisher persön liche Zeitwünsche mit der jeweiligen Arbeitszeit in Einklang zu bringen: Egal, ob es um einen flexiblen Übergang in die Rente geht oder um eine begrenzte Unterbrechung der Berufstätigkeit aus familiärer Verantwortung, für eine außerbetriebliche Qualifizierung oder die Verwirklichung eines persönlichen Traumes. Wir finden, dass eine tarifvertraglich abgesicherte bessere Verbindung der Arbeitszeit mit den persönlichen Bedürfnissen ein entscheidender Beitrag zu mehr Zeitsouveränität ist. Denn sie ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Arbeit und eröffnet Chancen für einen Interessenausgleich zwischen Frauen und Männern, Älteren und Jüngeren und Menschen mit und ohne Erwerbsarbeit. Mehr Information: www.arbeitszeit.verdi.de/-/hyn Herausgeberin: ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung, Tarifpolitische Grundsatzabteilung V.i.S.d.P.: Jörg Wiedemuth Bearbeitung: Petra Ganser Konzept/Gestaltung: gfp-kommunikation, Köln W-2852-10-1010