Finanzielle Sicherheit im Alter



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Transkript:

Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010

Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Finanzielle Sicherheit im Alter Themen Ausgleichskasse Luzern Finanzquellen im Alter AHV Ergänzungsleistungen Auswirkungen der Pflegefinanzierung per 1.1.2011 Aussichten

Einige Kennzahlen (2009) Ausgleichskasse Luzern Ausbezahlte Leistungen: 1,6 Mrd. Vereinnahmte Beiträge: 0,9 Mrd. Mitarbeitende: 130

Kennzahlen (2009) Ausgleichskasse Luzern Leistungsbezüger: Altersrenten 36 783 IV-Renten 7 578 Ergänzungsleistungen 15 501 Individuelle Prämienverbilligung 126 052

Finanzielle Sicherheit im Alter Mit den heute vorhandenen Instrumenten zur Altersvorsorge, insbesondere aufgrund des 3 Säulen-Konzeptes, sollte es den Rentnerinnen und Rentnern möglich sein, die 4. Lebensphase in Würde zu verbringen. Trotzdem sind viele Menschen im AHV-Alter nach wie vor auf zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise EL angewiesen.

Finanzierungsquellen im Alter 1. Säule 2. Säule 3. Säule Individuell Obligatorische Vorsorge Berufliche Vorsorge Freiwillige Vorsorge ev. zusätzlich Renten der AHV ev. ergänzt mit: - Hilflosenentschädigung (HE) - Hilfsmittel - Ergänzungsleistungen (EL) - Vergütung Krankheitskosten Renten der Pensionskassen Leistungen aus: - Säule 3a/b - Lebensversicherungen - Vermögen > Bar > Liegenschaften > Vermögenserträge Einkommen aus: - Erwerbstätigkeiten - Zusatzleistungen: > Krankenkassen > Verwandte > Sozialhilfe > Weitere

Zusammensetzung des Einkommens der über 64-Jährigen Personen im Kanton Luzern (2007) selbständige Erwerbstätigkeit 2.8 % unselbständige Erwerbstätigkeit 6.7 % Sozialversicherungen 63.2 % Wertschriften 11.5 % Liegenschaften 14.0 % Übrige 1.8 % Quelle: LUSTAT, JB 2010

Ø monatliche AHV-Rente in der Schweiz 2009 Alleinstehende Frauen Fr. 1 970 Alleinstehende Männer Fr. 1 978 Ehepaare Fr. 3 280 Quelle: AHV-Statistik 2009, BSV

Anteil Personen mit max. Altersrente in der Schweiz 2009 Alleinstehende Frauen 33 % (2 280 Franken) Alleinstehende Männer 33 % (2 280 Franken) Verheiratete 60,4 % (3 420 Franken) Quelle: AHV-Statistik 2009, BSV

Finanzielle Sicherheit im Alter Was, wenn die Renten und das Einkommen den Lebensbedarf nicht decken? Ergänzungsleistungen beantragen

Ergänzungsleistungen (EL) Wer hat Anspruch? Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner, deren Existenzbedarf nicht gedeckt ist. zu beachten: Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch.

Ergänzungsleistungen Anspruch geltend machen - Nicht zögern: Anspruch durch Einreichen eines Anmeldeformulars bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes oder der Ausgleichskasse Luzern geltend machen. Ergänzungsleistungen werden nicht rückwirkend ausbezahlt, sondern ab Eingangs-Datum 1 1 Bei Heim- oder Spitaleintritt rückwirkend max. 6 Monate

Berechnungssystem der EL Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs z.b. CHF 31 000.- z.b. CHF 17 000.- Ergänzungsleistungen z.b. CHF 14 000.-

Leistungsbezüger (2009) Kt. LU AK-LU Ergänzungsleistungen (Personen): 15 501 davon EL zur AHV 9 530 davon EL zur IV 5 971 EL-Bezüger in Heimen (AHV/IV) 3 806 (24.6%)

Ergänzungsleistungen (EL) Kt. Luzern 2009 EL-Leistungen total (Franken): 216 697 364 davon zur AHV 134 432 326 (62.04%) davon zur IV 81 859 861 (37.78%) Krankheits- u. Behinderungskosten 16 822 037 (7.76%) EL an Versicherte in Heimen (AHV/IV) 111 530 432 (51.47%)

Informations- und Auskunftsstellen AHV-Zweigstellen am Wohnort Ausgleichskasse Luzern

Informationen der AK-LU Art/Form Informationen auf Verfügungen der AK-LU Plakate in Zeitungen und Aushängekästen Publikationen im Kantonsblatt Beratungen am Schalter Informationsstand LUGA Referate an diversen Veranstaltungen Informationen durch Gemeinden und Institutionen - Sozialvorsteher, Heime, Pro Senectute, Spitex

Pflegefinanzierung 1.1.2011 Auswirkungen bei der AHV Neu: Anspruch auf HE leichten Grades (nur wenn zu Hause lebend) Anmeldung wie bisher bzw. direkt an IV- Stelle Luzern

Pflegefinanzierung 1.1.2011 Auswirkungen bei der EL Erhöhung Vermögensfreibeträge - Alleinstehende Fr. 37 500 (25 000) - Ehepaare Fr. 60 000 (40 000) - Kinder: unverändert Fr. 15 000 EL-Umrechnung durch AK-LU (keine Mitwirkung EL-berechtigte Personen notwendig)

Pflegefinanzierung 1.1.2011 Auswirkungen bei der EL Freibetrag selbstbewohnte Liegenschaft wird auf Fr. 300 000 (Fr. 112 500) erhöht, wenn...... eine pflegebedürftige Person im Heim lebt und der Ehegatte im selbstbewohnten Wohneigentum oder... die im selbstbewohnten Wohneigentum lebende pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung (HE) bezieht ohne HE weiterhin Fr. 112 500

Pflegefinanzierung 1.1.2011 Auswirkungen bei der EL Pflegebedürftige Person im Heim Anerkannte Kosten (bis zur Begrenzung): Bisher Neu Heimtaxe Grundkosten (Pension) (Pension, Betreuung Betreuungskosten und Pflege) max. Fr. 21.60/Tag 1 1 Selbstbehalt für Pflege: 20 % des Höchstbetrages nach KVG

Aussichten - Demographie Gestiegene Lebenserwartung bei besserer Gesundheit Weniger Menschen in Arbeitsmarkt eintreten, als austreten Geburtenstarke Jahrgänge werden rentenberechtigt

Demographie - Auswirkungen Höhere durchschnittliche Lebenserwartung = Renten werden länger ausbezahlt, als in den Anfängen der Altersversicherung Heute: auf 1 Person im Rentenalter treffen mehr als 3 Erwerbstätige 2035: Verhältnis noch rund 1:2

Zusammenfassung Das Vorsorgesystem in der Schweiz funktioniert gut Das 3 Säulen-Konzept hat eine grosse Bedeutung für die finanzielle Sicherheit im Alter und trägt massgeblich zur Erhaltung des sozialen Friedens bei Die Sozialversicherungen erzielen grosse Wirkung und sind für viele Menschen im Rentenalter die einzige Finanzquelle Finanzielle Sicherheit mit Ergänzungsleistungen Demographische Einflüsse wahrnehmen und begegnen Sorge tragen zu den in der Bevölkerung gut verankerten Werken

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!