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Transkript:

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Antrag einer natürlichen Person auf Erteilung einer Erlaubnis gem. 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberater) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co.KG) hat jeder geschäftsführungs-berechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen und die geforderten Nachweise zu erbringen. Antragsteller Name Geburtsname (nur bei Abweichung vom Familiennamen) Vorname/n (Rufname an erster Stelle) Geburtsdatum und -ort vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Telefon E-Mail Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren von bis Vollständige Anschrift Stand: April 2018 1/8

Angaben zum Unternehmen Vollständige Gewerbeanschrift laut Gewerbeanmeldung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Telefon E-Mail Gewerbliche Niederlassungen in den vergangenen fünf Jahren: von bis Vollständige Anschrift Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft (z. B. GbR, OHG) oder als eingetragener Kaufmann (e. K.) Hinweis: Es sind alle Personenhandelsgesellschaften in denen der Antragsteller/die Antragstellerin als Geschäftsführer(in) tätig ist, anzugeben. Gegebenenfalls ist ein neues Blatt zu verwenden und als Anlage beizufügen. Name mit Rechtsform Handelsregistergericht und -nummer Beantragt wird die Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsberater mit Erlaubnis gemäß 34d Abs. 2 GewO Eintragung in das Vermittlerregister Zugleich wird die Erteilung einer Vermittlerregisternummer sowie die entsprechende Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister gemäß 34d Abs. 10, 11a Abs. 1 GewO beantragt. Stand: April 2018 2/8

Angaben zur Sachkunde des Antragstellers Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung Geprüfte/r Versicherungsfachfrau/-mann IHK Abschluss einer gleichgestellten Berufsqualifikation sowie die ggf. zu erbringende ein-, zwei- bzw. dreijährige Berufserfahrung Hinweis: Das Zeugnis oder die Urkunde ist im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen! Angaben zu gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren Sind Sie bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (z.b. nach 34c GewO) oder wurde eine solche Erlaubnis beantragt? nein ja Falls ja, welche Erlaubnis, Ausstellungsdatum und zuständige Behörde: Angestellte in leitender Position Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen Personen, die für die Versicherungsberatung in leitender Position verantwortlich sind? nein ja Falls ja, verwenden Sie bitte das Formular Beiblatt für angestellte verantwortliche Personen in leitender Position. Hinweis: Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach Abs. 1 GewO sind verpflichtet, angestellte Personen, die für die Vermittlung von / Beratung zu Versicherungsverträgen in leitender Position verantwortlich sind, unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit der zuständigen Erlaubnisbehörde zu melden und in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Angaben zu einer Tätigkeit in weiteren Staaten der EU/des EWR Beabsichtigen Sie, in weiteren Staaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum tätig zu werden? ja nein Falls vorstehend ja: Bitte für jeden Staat, in dem eine Tätigkeit beabsichtigt ist, das entsprechende Formular (Seite 7) verwenden. Stand: April 2018 3/8

Angaben zu Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen Ist gegen Sie ein Strafverfahren anhängig? ja nein Wird gegen Sie strafrechtlich ermittelt? ja nein Wird gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit betrieben? ja nein Ist gegen Sie ein Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig? ja nein Ist über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden? ja nein Haben Sie eine Vermögensauskunft ( 802c ZPO) vor dem Gerichtsvollzieher abgegeben? ja nein Liegt eine entsprechende Haftanordnung ( 802g ZPO) vor? ja nein Sind Sie im Schuldnerverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht Goslar eingetragen? ja nein Stand: April 2018 4/8

Erforderliche Unterlagen Für die Bearbeitung des Antrags sind zusätzlich folgende Unterlagen vom Antragsteller beizubringen: Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, Beleg-Art O) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR-Auszug) Hinweis: Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen, d. h. zur Vorlage bei einer Behörde. Die Auskünfte werden der IHK direkt übersandt. Bitte geben Sie bei der Beantragung die Anschrift Oldenburgische IHK, 26015 Oldenburg sowie den Verwendungszweck Erlaubnis nach 34d GewO an. Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt) Bestätigung des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit ( 26 Abs. 2 InsO) (zu beantragen beim zuständigen Insolvenzgericht) Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (zu beantragen bei der Gemeinde- bzw. Stadtkasse) Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie unter http://www.finanzamt24.de und das zuständige Insolvenzgericht finden Sie unter www.gerichtssuche.org. Versicherungsbestätigung der Berufshaftpflichtversicherung oder Bestätigung über den Bestand einer gleichwertigen Garantie nach 34d Abs. 5 Nr. 3 GewO, 8 ff. VersVermV im Original, die nicht älter als drei Monate ist. Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (Kopie, nicht älter als drei Monate) Sachkundenachweis eines anerkannten Abschlusses (Zeugnis/Urkunde im Original bzw. als beglaubigte Kopie) Bitte beachten: Die beizubringenden Auskünfte/Unterlagen zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit dürfen bei Eingang in der IHK nicht älter als drei Monate sein. Stand: April 2018 5/8

Wir weisen auf folgende Punkte hin: 1. Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrages wird eine Gebühr in Höhe von 324,- Euro und für die Eintragung in das Vermittlerregister gem. 11a GewO wird eine Gebühr von 48,- Euro erhoben. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. 2. Die Erteilung der Erlaubnis ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß 14 GewO. 3. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister nach 11a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen (sh. Seite 2). Durch die Eintragung in das Vermittlerregister erhalten Sie eine Registrierungsnummer als Versicherungsberater. Diese Registrierungsnummer ist nicht mit einer eventuellen Registrierung als Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater oder als Immobiliardarlehensvermittler identisch. 4. Eine Erlaubnis erlischt nicht mit der Gewerbeabmeldung. Die Erlaubnis ist unabhängig von der Gewerbemeldung. 5. Eine Erlaubnis erlischt nur durch Rücknahme (z.b. durch Rückgabe, Tätigkeitswechsel), Widerruf (z. B. Wegfall der dauerhaft bestehenden Erlaubnisvoraussetzungen) oder durch Verzicht. Mit dem Erlöschen der Erlaubnis ist die Erlaubnisurkunde gem. 52 VwVfG zurückzugeben. 6. Die Ausübung der Tätigkeit nach 34d Abs. 1 GewO ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 7. Eine gleichzeitige Eintragung des/der Antragstellers/-in als Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 1, 6 oder 7 Satz 1 Nr. 1 GewO und als Versicherungsberater nach 34d Abs. 2 GewO ist nicht zulässig. 8. Sie sind verpflichtet, Angestellte, die für die Versicherungsberatung in leitender Position verantwortlich sind, der zuständigen Erlaubnisbehörde zu melden und gemäß 34d Abs. 10 Satz 1 GewO in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. 9. Keiner Erlaubnis bedarf ein Versicherungsberater, der in einem anderen EU-/EWR-Staat niedergelassen ist, sofern er die Eintragung in das Vermittlerregister dieses Staates nachweisen kann. Vor Tätigkeitsaufnahme in Deutschland hat der Vermittler aus einem anderen EU-/EWR ein sog. Notifizierungsverfahren zu durchlaufen. 10. Für Nicht-EU-Bürger: Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. In der Regel ist eine Änderung des Gewerbesperrvermerkes in der Aufenthaltsgenehmigung im Reisepass erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Ausländerbehörde. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und 34d GewO. Ich habe sämtliche Hinweise des Antrages gelesen und verstanden. Ich versichere die Richtig- und Vollständigkeit aller gemachten Angaben. Ferner bestätige ich, dass ich keine Tätigkeit als Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 1 GewO ausübe und auch keine Anteile an einem solchen Unternehmen halte. Ort, Datum Unterschrift Stand: April 2018 6/8

Mitteilung über eine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum* Beabsichtigte Tätigkeitsaufnahme in* (bitte Staat angeben) Angaben zum Unternehmen: (bitte ausfüllen, soweit ausländische Niederlassung vorhanden) Vollständige Anschrift der Niederlassung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Gesetzliche Vertreter der ausländischen Niederlassung Bitte beachten Sie: Für die beabsichtigte Tätigkeit in einem anderen EU/EWR-Staat entsteht je Land eine gesonderte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- Euro. Ort, Datum Unterschrift * Bitte für jeden Staat gesondert ausfüllen Stand: April 2018 7/8

Folgende Sachkundenachweise sind gemäß Versicherungsvermittlungsverordnung anerkannt: Sachkundenachweis für Versicherungsberater durch Vorlage eines geeigneten Nachweises: Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung als Geprüfte/r Versicherungsfachfrau/-mann IHK gem. 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO, 1 ff. VersVermV Abschlusszeugnis einer gemäß 4 VersVermV gleichgestellten Berufsqualifikation eines Studiums der Rechtswissenschaft, eines betriebswirtschaftlichen Studienganges der Fachrichtung Versicherungen (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss), als Versicherungskaufmann oder -frau oder Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen, als Versicherungsfachwirt oder -wirtin oder als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK); Abschlusszeugnis als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder frau, als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung oder als Finanzfachwirt (FH), wenn ein abgeschlossenes weiterbildendes Zertifikatsstudium an einer Hochschule und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegt. Abschlusszeugnis als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder frau, als Investmentfondskaufmann oder frau oder als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegt. Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder - beratung nachgewiesen wird. Ein vor dem 1. Januar 2009 abgelegter Abschluss als Versicherungsfachmann oder -frau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. ( 19 VersVermV) im Wege der sog. Alte-Hasen-Regelung, in dem Sie nachweisen, dass Sie seit dem 31.08.2000 (oder länger) selbstständig und/oder unselbstständig ununterbrochen eine Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ausüben: Die ununterbrochene Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ist nachzuweisen: als Angestellter (=unselbstständige Tätigkeit), z. B. durch Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse, Bestätigungen von Arbeitgebern, Verdienstbescheinigungen mit Tätigkeitsnachweis als Gewerbetreibender (=selbstständige Tätigkeit), z. B. durch Bestätigungen von Versicherungsunternehmen/Obervermittlern sowie durch Kopien der vermittelten Versicherungsverträge oder aussagekräftige Provisionsabrechnungen. Hinweise: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise ein. Bitte verwenden Sie für den Nachweis der Delegation ausschließlich das Formular Delegation des Sachkundenachweises. Antrag Soweit auf Erlaubnis der Antragsteller nach 34 d den Abs. Sachkundenachweis 1 GewO (natürliche Person) nicht in eigener Person, sondern nur im Wege der Delegation erbringen kann, darf Stand: er April selbst 2018 nicht Versicherungen vermitteln. 8/8