Planungsziele für Freiwillige Feuerwehren in NRW: Aus der Praxis für die Praxis

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Transkript:

Planungsziele für Freiwillige Feuerwehren in NRW: Aus der Praxis für die Praxis UAG 2.A Planungsgrundlagen, Struktur, Sonstiges Empfehlung zur Anpassung der Planungsziele (Stand: 28.10.2016)

HINWEISE / VORBEMERKUNGEN Einfügungen bzw. Kommentare von LUELF & RINKE sind durch blaue Schrift und/oder Einrahmung durch einen blauen Rahmen gekennzeichnet 2

Überlegungen und Hinweise zu den Planungszielen Die Planungsklassen sind unabhängig von der Größe der Gemeinde; es wird nicht die Gemeinde als ein Stück betrachtet sondern die jeweiligen Ortsteile und / oder die jeweiligen Ausrückebezirke einzeln diskutiert (und danach zum Ganzen zusammengefügt). Somit können prinzipiell alle Planungsklassen innerhalb einer Gemeinde vorkommen. Das kommunale Gebiet soll möglichst kleingliedrig klassifiziert werden. Ansatz: klar abgrenzbare Teilgebiete, z. B. zwischen größeren Straßen gelegen, sind dann separat zu bewerten, wenn sie sich deutlich von den umgebenden Gebieten unterscheiden. Alle in den Planungszielen genannten Funktionsstärken können im Additionsprinzip erzielt werden (durch mehrere Fahrzeuge eines Standorts oder durch Parallelalarmierung von verschiedenen Standorten). Die Planungsziele definieren die Erstmaßnahmen; darüber hinausgehende Maßnahmen / Anforderungen sind durch die AAO / konkrete Einsatzplanung zu definieren. 3

Überlegungen und Hinweise zu den Planungszielen (Fortsetzung) Nach umfassender Diskussion in der Arbeitsgruppe hat sich herausgestellt, dass für die Bedarfsplanung die Betrachtung Brand und THL hinreichend ist. Alle anderen Einsatzanlässe sind dahingehend örtlich spezifisch zu betrachten, ob ergänzende Ausrüstungen erforderlich sind, die nicht aus der Bemessung Brand und / oder THL hervorgegangen sind. Abweichungen von den Empfehlungen sind in kommunaler Eigenverantwortung auf der Basis des 3 BHKG möglich und in manchen Fällen sicherlich notwendig (die Planungsziele stellen nur ein Grundgerüst dar). Dies bezieht sich auf alle Planungsziele und alle darin definierten Parameter! 4

Überlegungen und Hinweise zu den Planungszielen (Fortsetzung) Folgende Hinweise der Kommunen zu ergänzenden Ansätzen wurden im Projekt erfasst (Auszug aus Ergebnisbericht): Risikobasierter Ansatz Das Risiko definiert sich über das Produkt von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere. In den heute gebräuchlichen Verfahren findet die Einsatzwahrscheinlichkeit selten eine Berücksichtigung. Vielmehr liegt der Fokus auf dem grundsätzlichen Potenzial der Schadensschwere. Beim risikobasierten Ansatz werden auch relevante Faktoren zur Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit inkludiert, wie z. B. Einwohnerdichte, Anzahl der Objekte oder tatsächliche Anzahl entsprechender Schadensereignisse. Dieser Absatz ist grundsätzlich fachlich sinnvoll, ist für die Anwendung in der Fläche als schwierig zu bezeichnen (fehlende Fach- bzw. Anwendungserfahrung). Planungsziel mit ETZ > 10 min Vor allem für Ortsteile mit geringen Einwohnerzahlen und flächiger Siedlungsstruktur (Beispiel: 10-20 Häuser entlang einer Straße auf rund 300 m Länge) wurde in mehreren Kommunen der Wunsch geäußert, zwar für diese Bereiche eine Planungsklasse zu definieren, jedoch mit anderen Eintreffzeiten (größer 10 min). Diese Bereiche waren von den umliegenden Standorten nicht innerhalb einer Eintreffzeit von 10 Minuten erreichbar (aufgrund der Siedlungsstrukturen ist dort auch keine Feuerwehrstruktur etablierbar). Dennoch ist es aus Sicht der kommunalen Vertreter wünschenswert, diese Bereiche mit einem Planungsansatz zu versehen. 5

Überlegungen und Hinweise zu den Planungszielen (Fortsetzung) Beispielsammlung für Planungsanwendungsbereich Es existieren Siedlungsstrukturen, bei denen eine eindeutige Abgrenzung des Klassifizierungsbereichs nicht möglich ist (z. B Streusiedlung). Es gilt zu unterschieden, ob diese Bereiche über eine konkrete Planungsklasse beplant werden oder aber alternative Planungsansätze definiert werden (z. B. analog Gewerbe/Industrie). Die Auslegung der Definitionen des Planungsanwendungsbereichs könnten durch Beispielsammlungen anderer Ergebnisse konkretisiert werden (z. B. Angabe folgender Merkmale: mehrere Häuser vorhanden, Neben- bzw. Querstraßen vorhanden etc.). 6

Anwendungsbereich Die Planungsklassen beziehen sich auf Wohnbebauung; Mischgebiete (Gewerbe und Wohnen) werden als Wohngebiete beplant. Industrie- oder Gewerbegebiete werden in der kartografischen Darstellung der Planungsklassen separat gekennzeichnet. Industrie- oder Gewerbegebiete werden im Planungsprozess über die Planungsklasse Brand-4 berücksichtigt, weil die Objekte mit dem höchsten Gefahrenpotenzial in den Industrie- oder Gewerbegebieten regelmäßig Sonderbauten sind. Empfehlung: Ergänzung einer Erläuterung zum Anwendungs- bzw. Klassifizierungsbereich Bereiche, die nicht die Kriterien des Anwendungsbereichs entsprechen, werden zwar nicht mit Planungsklassen versehen, sind jedoch über andere Ansätze zu beplanen (z. B. Rückwärtsbetrachtung : welche Funktionsstärke in welcher Eintreffzeit ist darstellbar, dies als Planungsgröße definieren). Sonderobjekte außerhalb das Anwendungsbereichs werden über die Zuordnung zur Planungsklasse B-4 grundsätzlich separat beplant. 7

Planungsklassen Brand Präambel Die Merkmale der Planungsklassen Brand werden über die vorhandenen Gebäude- und Siedlungsstrukturen (Strukturtyp) definiert. Die Basis hierfür bildet die derzeit gültige Landesbauordnung bzw. der aktuelle Entwurf der neuen LBO. Die Planungsklassen Brand beziehen sich auf den Bereich im Zusammenhang bebaute Ortsteile gemäß 34 BauGB (= der sogenannte Innenbereich ), innerhalb geschlossener Ortschaft oder innerhalb zusammenhängender Bebauung. Die Planungsklassen Brand sind nicht zur Anwendung außerhalb der zuvor genannten Bereiche bestimmt; weil außerhalb der definierten Bereiche naturgemäß keine Freiwillige Feuerwehr etablierbar ist, können dort vernünftigerweise keine Eintreffzeiten und Mindeststärken festgelegt werden. Definitionsvorschlag für Bestandsstrukturen, die nicht nach BauGB beplant sind und hier als "zusammenhängende Bebauung" bezeichnet werden: Mehrere Häuser, deren Grundstücke aneinander grenzen und Nebenstraßen vorhanden und (Reihenhäuser vorhanden). Empfehlung: Passus geschlossene Ortschaft streichen, Grundlage in der Straßenverkehrsordnung, die Anwendung in den Kommunen wird unterschiedlich ausgelegt, keine zielgerichtete Abgrenzung des Klassifizierungsbereichs darüber möglich Empfehlung: Reihenhäuser vorhanden einklammern oder ggf. streichen 8

Planungsklassen Brand Übersicht Planungsklasse Strukturtyp 1. ETZ Stärke 1. Einheit 2. ETZ Stärke 2. Einheit Brand-1 (bis 7 m) Deutlich überwiegend Gebäude geringer Höhe (bis 7 m FBH), überwiegend offene Bebauung 10 min 1 Staffel / 6 Funktionen (mind. 4 AGT) 15 min 1 Staffel / 6 Funktionen (mind. 2 AGT) Brand-2 (7 bis 13 m) Größere Anzahl Gebäude mit mehr als 7 m und max. 13 m FBH (Gebäudeklasse 4) 10 min 1 Gruppe / 9 Funktionen (mind. 4 AGT) 15 min 1 Staffel / 6 Funktionen (mind. 4 AGT) + 1 Funktion Zugführer Brand-3 (13 bis 22 m) Größere Anzahl Gebäude mit mehr als 13 m und max. 22 m FBH 8 min 1 Gruppe / 9 Funktionen (mind. 4 AGT) 13 min 1 Staffel / 6 Funktionen (mind. 4 AGT) + 1 Funktion Zugführer Brand-4 (Sonderobjekte) Gebäude oberhalb 22 m, Sonderbauten, sonstige besondere Objekte Wird nicht definiert, sind durch objektspezifische Einsatzplanungen zu betrachten. 9

Planungsklassen Brand Hinweise Wenn im Klassifizierungsgebiet mind. 1 Objekt der PK B-3 vorhanden ist, wird dieses Gebiet automatisch in PK B-2 eingestuft (auch wenn es sonst komplett PK B-1 entspricht). Beispiel zur Auslegung der PK B-1 in der Praxis: Nicht mehr als 3 Häuserzeilen in geschlossener Bauweise (linke und rechte Straßenseite werden getrennt gezählt), weniger als 10 Wohngebäude mit mehr als 4 Nutzungseinheiten. Praxisorientierte Definition geschlossene Bebauung für die Bedarfsplanung (abweichend von der baurechtlichen Definition) wenn geschlossene Bebauung gemäß baurechtlicher Definition vorhanden, aber trotzdem einfache schnelle Erkundung auf der Rückseite möglich (z. B. durch vorhandene Hoftore oder offene Durchfahrten) dann Verbleib in Brand-1, keine Hochstufung in Brand 2 wenn keine geschlossene Bebauung gemäß baurechtlicher Definition gegeben, aber trotzdem bei gleicher Frontlänge keine einfache schnelle Erkundung auf der Rückseite möglich (z. B. durch ohne Hilfsmittel nicht überwindbare Grundstückseinfriedungen zwischen den Gebäuden bei gleichzeitig fehlender offener Durchgangsmöglichkeit in den Gebäuden) dann kann Hochstufung in Brand-2 sinnvoll sein 10

Planungsklassen Brand Hinweise Beispiel zur Auslegung der PK B-2 in der Praxis: Planungsgebiet wird nicht in PK-B1 sondern in PK-B2 eingestuft, wenn mindestens 10 Gebäude vorhanden sind mit mehr als 7 m FBH und max. 13 m FBH (Gebäudeklasse 4) Beispiel zur Auslegung der PK B-3 in der Praxis: Planungsgebiet wird nicht in PK-B2 sondern in PK-B3 eingestuft, wenn mindestens 10 Gebäude vorhanden sind mit mehr als 13 m und max. 22 m FBH 11

Planungsklassen Brand Hinweise Empfehlung: Ergänzung eines Beispiels für eine objektspezifische Planung (Planungsklasse B-4) 12

Planungsklassen THL Präambel Die Planungsklassen THL werden nicht über Strukturtypen definiert, sondern über Kriterien. Es werden also im Unterschied zu den Planungsklassen Brand keine Gebäude- und Siedlungsstrukturen zugrunde gelegt. Die Planungsklassen THL beziehen sich, obwohl nicht auf Siedlungsstrukturen basierend, dennoch auf den gleichen räumlichen Bereich wie die Planungsklassen Brand : im Zusammenhang bebaute Ortsteile gemäß 34 BauGB (= der sogenannte Innenbereich ), innerhalb geschlossener Ortschaft oder innerhalb zusammenhängender Bebauung. Die Planungsklassen THL sind also nicht zur Anwendung außerhalb der zuvor genannten Bereiche bestimmt; weil außerhalb der definierten Bereiche naturgemäß keine Freiwillige Feuerwehr etablierbar ist, können dort vernünftigerweise keine Eintreffzeiten und Mindeststärken festgelegt werden. Definitionsvorschlag für Bestandsstrukturen, die nicht nach BauGB beplant sind und hier als "zusammenhängende Bebauung" bezeichnet werden: Mehrere Häuser, deren Grundstücke aneinander grenzen und Nebenstraßen vorhanden und (Reihenhäuser vorhanden). Empfehlung: Passus geschlossene Ortschaft streichen, Grundlage in der Straßenverkehrsordnung, die Anwendung in den Kommunen wird unterschiedlich ausgelegt, keine zielgerichtete Abgrenzung des Klassifizierungsbereichs darüber möglich Empfehlung: Reihenhäuser vorhanden einklammern oder ggf. streichen 13

Planungsklassen THL Übersicht Planungsklasse Kriterien Szenario Fw-Einsatzziel 1. ETZ Stärke 1. Einheit 2. ETZ Stärke 2. Einheit TH-I Menschenrettung unwahrscheinlich / selten; Aber wahrscheinlich: THL klein mit einfachen Maßnahmen Beispiele für Szenarien: Baum auf relevanter Straße, Auslaufende Betriebsstoffe nach Verkehrsunfall, Wasserschaden in einem Gebäude Verhinderung von weiterem Sachund / oder Umweltschaden keine Definition 1 selbständiger Trupp (3 Funktionen) - - TH-II Menschenrettung wahrscheinlich / häufiger; Maßnahmen mittleren Umfangs Person eingeklemmt, z. B. VU PKW oder vergleichbarer Betriebsunfall Menschenrettung 10 min 1 Staffel (6 Funktionen) Absichern, EH, Brandschutz 15 min 1 selbständiger Trupp (3 Funktionen) Technische Rettung TH-III Menschenrettung wahrscheinlich / häufiger; Maßnahmen größeren Umfangs Person eingeklemmt, z. B. VU LKW oder vergleichbarer Betriebsunfall Menschenrettung 10 min 1 Staffel (6 Funktionen) Absichern, EH, Brandschutz 15 min 1 Staffel (6 Funktionen) Technische Rettung + 1 Funktion Zugführer TH-IV Besondere Einsatzlagen: z. B. VU Bus, Zugunfall Werden nicht definiert; die notwendigen Ressourcen (= Kräfte und Mittel) sind durch überörtliche (Gemeindegrenzen-übergreifende) Planungen festzulegen (in der AAO). 14

Planungsklassen THL Hinweise Zwei Bewertungsschritte: Schritt 1: Planung in den definierten Anwendungsbereichen Schritt 2: Gemeindegebiet ganzheitlich betrachten, ob TH-Gefahren bestehen, die über aus dem Schritt 1 bekannte TH-Gefahren hinausgehen (Hinweis in Präambel oder unter Tabelle, dass das keine Anforderungen an die Eintreffzeit bedingt): o o o Verkehrswege ABC-Gefahren Gewässer (Ertrinkung, Wasserfahrzeuge, Hochwasser) Beispiel zur Auslegung der PK TH-III in der Praxis: Beinhaltet auch Pkw gegen Schienenfahrzeug, Person unter Schienenfahrzeug, Person zwischen Schienenfahrzeug und Bahnsteig Beispiel zur Auslegung der PK TH-IV in der Praxis: Schienenfahrzeug verunglückt so massiv, dass analog zum Verkehrsunfall mit Bus von einer größeren Anzahl Verletzten im Fahrzeug auszugehen ist 15

Kontaktdaten Geschäftsstelle des Projekts Feuerwehrensache Friedrichstraße 62-80 40217 Düsseldorf Tel.: 0211 871-2121 Fax: 0211 871-16-2121 E-Mail: feuerwehrensache@mik.nrw.de Internet: http://feuerwehrensache.nrw.de 16