KE:FI Konsensuale Entwicklung: Flächen und Infrastruktur. Bauaufsicht und Bauordnung bei baulichen Anlagen der Eisenbahn
|
|
- Evagret Böhm
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bauaufsicht und Bauordnung bei baulichen Anlagen der Eisenbahn Volker Nicolaus Rechtsanwalt / Mediator - Geschäftsführer BEG NRW, 1
2 Zur Erinnerung: 34 BauGB auf gewidmeter Bahnfläche? Zitat aus einem kommunalen Schreiben: Eine Beurteilung gem. 34 BauGB ist grundsätzlich denkbar, da es sich hier um einen Ortszusammenhang handelt. Eine gewerbliche Vorprägung ist durch die Nutzung auf der gegenüberliegenden Seite der XXX-straße gegeben. Die Beurteilung gem. 34 BauGB setzt allerdings voraus, dass eine eindeutige hoheitliche Willensäußerung seitens der DBAG bzw. des EBA vorliegt. Eine derartige Willensäußerung bzw. ein klares Bekenntnis, diese Fläche künftig nicht mehr für Bahnzwecke nutzen zu wollen, ist aber zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht dargelegt. uneinheitliche Vorgehensweise Unsicherheit
3 Überlagernde Nutzung - Konfliktfreie Nutzung OVG NRW A 2148/09 BVerwG 4 C 48.86, !! Fachplanerisches Gestaltungsrecht der Gemeinden Nutzungszuweisung Sicherheitsverantwortung?
4 Zuständigkeit der Eisenbahnaufsicht - Eigentumsverhältnisse - kein Disponibles Recht - Altanlagen: weit überwiegende Nutzung oder Sicherheitsrelevanz Was ist eine Bahnanlage 4 EBO Bahnanlagen sind alle Grundstücke, Bauwerke und sonstigen Einrichtungen einer Eisenbahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind. Dazu gehören auch Nebenbetriebsanlagen sowie sonstige Anlagen einer Eisenbahn, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern. Hangsicherung BVerwG: Objektive Eisenbahnbetriebsbezogenheit Räumlicher Zusammenhang mit Betrieb der Eisenbahn Verkehrsfunktion überwiegend (BVerwG 6 C 4.13) oder ganz überwiegend (7 C 11.12)?
5 Gemischt genutzte Betriebsanlagen - Trennungsprinzip: Hülle sowie Brand- und Standsicherheit der Gesamtanlage - Einheitsprinzip: VGH Bayern , 15 BV Vermutung bei gewidmeten Gebäuden, widerlegt bei Geldspielgeräten Aktive Empfangsgebäude: Einkaufen Reisendenbedarf Ehemalige, nicht freigestellte Empfangsgebäude Welschen-Ennest bis Frankfurt Hbf
6 Typische Ausgangslage Empfangsgebäude vorher Gebäude von 1910 Obergeschosse vollständig leer Untergeschossen zum Teil leer mit unattraktiven Nutzungen Desolater baulicher Zustand 6
7 Funktionsverlust Empfangsgebäude Entwurf Personenunterführung Geldern Wegfall vieler Funktionen durch technischen Fortschritt und Aufgabeänderung Vielerorts Einzelhandel für Reisende und Andere Bei fehlender zentraler Lage keine hochwertige Nutzung und keine angemessene Instandhaltung 7
8 Nutzungsänderung in gewidmeten Gebäuden immer Kommunale Bauaufsicht, wenn keine eisenbahnaffine Nutzung Jugendzentrum Bollwerk ggf. Beteiligung des EBA, sofern Bahntechnik betroffen ist EBA beteiligt Kommune im Verfahren 18 AEG bei bahnfremder Nutzungsänderung Brandschutz / Statik Einzelfallbetrachtung 8
9 Typische Bahnanlage? Nicht freigestellte Fläche Mietereigene Nutzung Kein Gleisanschluss mehr Schrottplatz Wuppertal Verkehrsbezug? Allgemeine Zuständigkeit der Bauordnungsbehörde Trennungsprinzip: allg. Bodenschutzbehörde 9 Tankanlage Brilon
10 Kombinierter Verkehr Umschlaganlagen Bi-/Trimodal Antragsteller Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen, dann alles 18 AEG Dritte: Gebäude 34 BauGB, WHG, BImSchG Gleisanlagen gesondert nach 18 AEG,
11 Brandschutz für ergänzende Nutzungen Trennungsprinzip? Prüfung Auswirkung der technischen Parameter auf die Gesamtanlage Räumliche Zuordnung notwendig Auswirkung auf Betriebsanlage zu prüfen Nur bei Auswirkung: Bahnanlage betroffen VV Bau Ingenieur und Hochbau EBA prüfen Zustimmung im Einzelfall (ZiE) 11
12 Entwicklung einer Bahnfläche Bahnhofsumfeld Stadt Soest Empfangsgebäude nachher Tochter der Stadt Soest hat Gebäude erworben und saniert Brandschutzabstimmung Reisendenführung Durchführung durch kommunale Bauordnung Gebäude nicht freigestellt 12
13 Freistellungsfragen Keine bahnspezifischen Restnutzungen im oder am EG Technische Anlagen vom Gebäude getrennt 13
14 Freistellungsfragen Selbständig standsicheres Bahnsteigdach EG nicht einziger Bahnsteigzugang Schnittstellen zur öffentlichen Ver-/ Entsorgung 14
15 Erfolgsfaktor Nutzungsabstimmung statt Rechtsdogmatik! Planung EG Coesfeld nachher gemeinsam daran arbeiten! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit EG Coesfeld vorher BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbh BEG NRW An der Reichsbank Essen info@beg.nrw.de Internet: 15
KE:FI Konsensuale Entwicklung: Flächen und Infrastruktur. Umnutzung von Bahnflächen baurechtliche Konflikte bei der kommunalen Planung
Umnutzung von Bahnflächen baurechtliche Konflikte bei der kommunalen Planung Volker Nicolaus Rechtsanwalt / Mediator - Geschäftsführer BEG NRW, 1 BEG NRW mbh 240 Kommunen in NRW sind im Bahnflächenpool
Standortentwicklung auf Bahnflächen initiieren und begleiten
NRW-Beratungstag Standortentwicklung auf Bahnflächen initiieren und begleiten Uwe Käbe, BEG NRW Zuständigkeit BEG bei Vertrieb Bahnflächen 240 Kommunen in NRW sind im Bahnflächenpool NRW 100 im 1.Paket
Umgang mit gewidmeten Empfangsgebäuden (Regelfälle)
Anlage 5.2 der Präsidialverfügung zu entwidmungsrechtlichen Fragestellungen vom 01.09.2003, Az.: Pr.2310 Paw 2003 Telefon: 02 28 / 98 26-120 Fax: 02 28 / 98 26-9120 email: BurkeT@eba.bund.de Bearbeitung
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Hennef
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Hennef Privater Förderung Umfeld 930 Nutzfläche EG Gastronomie Wiederherstellung historischer Fassaden Errichtung eines neuen Bahnsteigzugangs, ZOB und P&R-Parkhauses
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Schwerte Ergste. 337 Nutzfläche EG. Umbau zu einem repräsentativem Firmensitz
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Schwerte Ergste Integriertes Gesamtkonzept Privater Förderung Umfeld 337 Nutzfläche EG Umbau zu einem repräsentativem Firmensitz Instandsetzung und Neugestaltung der
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Plettenberg. 537 Nutzfläche EG
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Plettenberg Integriertes Gesamtkonzept Tochter EG Umfeld 537 Nutzfläche EG Gastronomie Reisendenbedarf Kernsanierung und Neustrukturierung des Empfangsgebäudes Entstehung
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Unna Nutzfläche EG. Vollsanierung und Neustrukturierung des Empfangsgebäudes
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Unna Integriertes Gesamtkonzept Kommune Privater Umfeld 1.140 Nutzfläche EG Gastronomie Reisendenbedarf Vollsanierung und Neustrukturierung des Empfangsgebäudes Einzug
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Reken. 739 Nutzfläche EG. umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Reken Integriertes Gesamtkonzept Kommune Umfeld 739 Nutzfläche EG Gastronomie Wohnen umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten Wiederherstellung der denkmalgerechten
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Detmold Bahnhof
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Detmold Bahnhof Integriertes Gesamtkonzept Kommune Förderung EG Förderung Umfeld 1.370 Nutzfläche EG Reisendenbedarf Gastronomie Wiederherstellung historischer Formen
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Emsdetten. 647 Nutzfläche EG. Modernisierung des Empfangsgebäudes
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Emsdetten Integriertes Gesamtkonzept Kommune EG Umfeld 647 Nutzfläche EG Gastronomie Reisendenbedarf Modernisierung des Empfangsgebäudes Aufwertung und Ausbau des Busbahnhofes
Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken. [Rechtliche Grundlagen und praktische Probleme]
Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken [Rechtliche Grundlagen und praktische Probleme] 1 Der Bau und die Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen bedürfen der vorherigen Planfeststellung ( 18 AEG). - Planfeststellungsbeschluss
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Lennestadt-Grevenbrück. 650 Nutzfläche EG. Sanierung des Bahnhofsgebäudes und neue Grundrissanordnung
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Integriertes Gesamtkonzept Kommune Tochter Förderung EG Förderung Umfeld 650 Nutzfläche EG Gastronomie Sanierung des Bahnhofsgebäudes und neue Grundrissanordnung Aufwertung
Entwidmung von Bahnflächen und Bauleitplanverfahren
Entwidmung von Bahnflächen und Bauleitplanverfahren Bauplanungsrechtliche Erläuterungen November/ Dezember `04 Entwidmung und Bauleitplanverfahren 1 Problemstellungen Begriffsbestimmungen Bauleitplanverfahren
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Wetter. 937 Nutzfläche EG. Nutzung der modernisierten Räumlichkeiten als Stadtbücherei
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Wetter Integriertes Gesamtkonzept Kommune Förderung EG 937 Nutzfläche EG Gastronomie Wohnen Gemeinbedarf Nutzung der modernisierten Räumlichkeiten als Stadtbücherei
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
Nicht mehr benötigte Bahnflächen Das Freistellungsverfahren nach 23 AEG
Nicht mehr benötigte Bahnflächen Das Freistellungsverfahren nach 23 AEG Inhalte des Freistellungsverfahrens, erforderliche Informationen und deren Beschaffung Deutsche Bahn AG Norbert Gäbel, Sandra Wenzel
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) : 4/1999 Zuständigkeit auf Bahnflächen (BPD Bahnflächen) Inhalt: 1 Gründe für
Baugenehmigungsverfahren
Veranstaltung Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Amt für Bauordnung und Hochbau Michael Munske Hamburgische Bauordnung Materielle Regelungen / Anforderungen Verfahrensbeteiligte
Fachdialog Bauleitplanung 2006
Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -
Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz; Identitätsfeststellung; Datenabgleich.
Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BPolG 3, 23, 34 Stichwort/e: Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz; Identitätsfeststellung;
Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
IMMOBILIEN AUSBIETUNG
IMMOBILIEN AUSBIETUNG Bahnhofsgebäude Stadt Xanten Ihr Ansprechpartner: Carsten Kirchhoff I Tel. 02 01 7 47 66 16 I E-Mail: carsten.kirchhoff@beg.nrw.de Stand: Feb. 2012 Firmensitz Gesellschafter Registergericht
Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017
18. Mai 2017 1 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3.
Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN
28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Betrieb von Windenergieanlagen erzeugt
Landesinitiative Bauland an der Schiene
Landesinitiative Bauland an der Schiene Siedlungsentwicklung an Haltepunkten des SPNV Thomas Lennertz - Geschäftsführung BEG NRW 1 Kommunen der BEG NRW mbh Gesellschafter: Land NRW: 50,1 % DB AG: 49,9
Baulicher Brandschutz im Bestand. Band 3: Ausgewählte historische TGL und weitere Vorschriften von 1963 bis 1990
DIN Gerd Geburtig Baulicher Brandschutz im Bestand Band 3: Ausgewählte historische TGL und weitere Vorschriften von 1963 bis 1990 1. Auflage 2015 Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Beuth
Wie schreibe ich einen Plan für ein Rathaus
Die Novellierung des BauGB 2007 unter Berücksichtigung der spezifischen Berliner Planungsbedingungen Fachgespräch Einzelhandel Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 15.03.2007 Rechtsanwalt und Dipl. Geograph
Schutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer
Schutzziele des Brandschutzes für Menschen mit Behinderung Dr. Volker Meyer 1 Gliederung Besondere Gefährdung von Menschen mit Behinderung Schutzziele gemäß Bauordnung Erreichen der Schutzziele mit Hilfe
Errichtung und Betrieb von Schifffahrtsanlagen ( 43 LWG)
Errichtung und Betrieb von Schifffahrtsanlagen ( 43 LWG) Firmentreffen am 12.10.2017 in Neustadt Nadja Tanner / Dr. Christian Bauer SGD Süd Referat 31 Folie 1 Inhalte 1. Regelungsinhalte 43 LWG 2. Wesentliche
Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen
Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen
Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen
Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen vom 31.1.2018 Richard Nothdorf Referat 44 Naturschutz in Planungen und Zulassungsverfahren, Natura
Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa
Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
Spezielle bauordnungsrechtliche Fragen - Beitrag aus der kommunalen Praxis
Spezielle bauordnungsrechtliche Fragen - Beitrag aus der kommunalen Praxis Hartmut Schütt, Leiter Bauordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg Köln, 03.02.2015 Bilder 03.02.2015 2 Bilder 03.02.2015 3
Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.
Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht
Fachtagung Nachhaltige Flächenentwicklung in den sächsischen Kommen
Fachtagung Nachhaltige Flächenentwicklung in den sächsischen Kommen - Möglichkeiten und Grenzen der Nachnutzung von Bahnflächen in Sachsen - Staatsminister a. D., Rechtsanwalt Beauftragter DB Immobilien
Bürgerbahnhof Landsberg am Lech. Ein wegweisendes Beispiel für den Erhalt unserer Bahnhöfe durch Public Private Partnership
Bürgerbahnhof Landsberg am Lech Ein wegweisendes Beispiel für den Erhalt unserer Bahnhöfe durch Public Private Partnership Präsentation auf den 4. Salzburger Verkehrstagen am 29.06.2006 Jura Kojetinsky,
Stärkung der Windkraft Planungshürden nehmen Bürger beteiligen
Stärkung der Windkraft Planungshürden nehmen Bürger beteiligen Gemeinde Saerbeck NRW-Klimakommune der Zukunft Ferrières-Str. 11 48369 Saerbeck www.klimakommune-saerbeck.de Nutzungskonzept Bioenergiepark
Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen
Dr. Alexander Witthohn 1 Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen Ausstieg aus der Überlassungspflicht noch immer ein Thema Dr. Alexander Witthohn 2 Gewerbeabfall 1995 2022 20.000.000 18.000.000
Inhalt. 1 Einführung 7. 2 Technische Gütevorschriften und Lieferbedingungen zum Brandschutz von 1963 bis Seite
Inhalt 1 Einführung 7 2 Technische Gütevorschriften und Lieferbedingungen zum Brandschutz von 1963 bis 1988 13 2.1 DDR-Standard TGL10685 zum Brandschutz 13 TGL 10685 Blatt 1:1963-12 15 TGL 10685 Blatt
Antrag auf Baugenehmigung
Antrag auf Baugenehmigung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, eine Baugenehmigung ist gemäß 68 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO, in der aktuellen Fassung) nur auf Antrag zu erteilen und
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin 24.01.2018 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 327 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 30.01.2018 1. Gegenstand
Tagung zur Konversion von Militär- und Eisenbahnflächen
Tagung zur Konversion von Militär- und Eisenbahnflächen Dr. Jürgen Busse Rechtsanwalt, Vizepräsident der Akademie ländlicher Raum München, den 16.11.2016 1. Zum Begriff Konversion Bahnflächen und militärische
Anlage 2. Städtebauliche Bestandserfassung. zum SCHRITT 1 des Verfahrens
Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz ENTWURF Stand September
Die Musterstellplatzsatzung als Steuerungsinstrument in der Kommune
rms GmbH Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbh Die Musterstellplatzsatzung als Steuerungsinstrument in der Kommune 25. September 2017, Bergkamen Agenda 1. Stellplatzsatzung als Steuerungsinstrument
Entwicklungskonzept Bahnhof Müncheberg
IGOB Interessengemeinschaft Eisenbahn Berlin-Gorzów EWIV Arbeitsgruppe 07: Bahnhofsumfeldentwicklung/Umlandanbindung Entwicklungskonzept Bahnhof Müncheberg Bahn zwischen Tradition und Moderne Hauptausschusssitzung
Aktuelle Fragen Berliner Stadtentwicklung
PROJEKTE DER STADTENTWICKLUNG Aktuelle Fragen Berliner Stadtentwicklung Ziele, Instrumente, Verfahren planerischen Handelns in Ihrer Entwicklung am Beispiel Berlins seit der Wende Mauerfall Geburtsstunde
Fachdialog Bauleitplanung 2006
Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident
STADTENTWICKLUNG in WUPPERTAL Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Automatenspielhallen und Wettbüros Ressort Stadtentwicklung und Städtebau
STADTENTWICKLUNG in WUPPETAL essort Stadtentwicklung STADTENTWICKLUNG in WUPPETAL Ziele Geordnete städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Automatenspielhallen und Wettbüros Fortschreibung des alten
Schienengüterverkehr Rhein-Main Verlagerungspotenziale und Chancen für Kommunen und Wirtschaft
Schienengüterverkehr Rhein-Main Verlagerungspotenziale und Chancen für Kommunen und Wirtschaft Erste regionale Austauschplattform Güter auf die Schiene Frankfurt am Main, 13. März 2013 Peter Endemann Regionalverband
Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm
Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm - Sachstand - 2006 Deutscher Bundestag WF VII G 084/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Sachstand WF VII G 084/06 Abschluss
Das Baurechtsmodernisierungsgesetz
Das Baurechtsmodernisierungsgesetz Die erneute Novelle der Landesbauordnung Bildquelle: pixabay.com Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 20.04.2018 in Hamm 1 Allgemeines Gesetz zur Änderung der
Der Brandschutz aus baurechtlicher Sicht. Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1
Der Brandschutz aus baurechtlicher Sicht Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1 Grundsätze des Bauordnungsrechts: - Personen sollen sich aus Gebäuden selbst retten können. (2 bauliche Rettungswege,
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer
Rechtlicher Rahmen für Rückbau und Recycling von WEA
Rechtlicher Rahmen für Rückbau und Recycling von WEA Fachaustausch der Fachagentur Windenergie an Land e.v. zum End-of-Life von Windenergieanlagen am 04.09.2018 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtsanwalt
Juristische Fragen zu interkommunaler Zusammenarbeit. Prof. Dr. Steffen Gronemeyer Daniela Deifuß-Kruse. BRANDI Rechtsanwälte Paderborn
Juristische Fragen zu interkommunaler Zusammenarbeit Gronemeyer BRANDI Rechtsanwälte Paderborn Rechtsformen gemeindlicher Zusammenarbeit Kommunale Arbeitsgemeinschaft 2 3 GkG Zweckverband 4 22 GkG Gemeinsamer
Regio.NRW MR in Korinna Zeumer
Regio.NRW 2018 MR in Korinna Zeumer 1 Regio.NRW 2018, Allianz für die Fläche Düsseldorf, 14.02.2018 Ansiedlungsanfragen bei NRW.INVEST 2017 39 53 396 412 2016 24 48 2015 28 39 323 Ansiedlungsanfragen davon
Spielgruppen Erfordernis einer Betriebserlaubnis Meldepflicht
Spielgruppen Erfordernis einer Betriebserlaubnis Meldepflicht Barbara Paulmichl und Silke Rudolph, 31.05.2017 Ist Situation der Spielgruppen 26 Spielgruppen, die in München als Elterninitiativen in der
Umnutzung für den Eisenbahnbetrieb nicht mehr notwendiger Flächen Fachtagung Neue Nutzungen für Militär- und Eisenbahnflächen
Umnutzung für den Eisenbahnbetrieb nicht mehr notwendiger Flächen Fachtagung Neue Nutzungen für Militär- und Eisenbahnflächen Deutsche Bahn AG Jens Eglit Corporate Real Estate Management München 16.11.2016
Leitlinien für energieeffizientes Bauen in der Stadtverwaltung
1 Leitlinien für energieeffizientes Bauen gibt es schon in vielen Kommunen sie sind grundsätzlich übertragbar, müssen örtlich angepasst werden Beispiele: Leitlinien Leverkusen Leitlinien Frankfurt a.main
Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt. Thomas Werst
Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt Thomas Werst WerstT@eba.bund.de 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Zuständigkeit Mitwirkung in Ballungsräumen Zeitlicher Ablauf Öffentlichkeitsbeteiligung Inhaltliche
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau. Bauanlagen an an Bundesfernstraßen
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r r ü f f d i i e n s t t (BPD) (BPD):: 12/1991 12/1991 Bauanlagen an an Bundesfernstraßen Um Beachtung
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr WA Otzing Bahnhof. Gemeinde Otzing Landkreis Deggendorf Regierungsbezirk Niederbayern
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 16.2 WA Otzing Bahnhof Landkreis Deggendorf Regierungsbezirk Niederbayern Begründung zum Vorentwurf 22.03.2018 Änderung Flächennutzungsplan Deckblatt
Dachbegrünung in Dortmund. Walter Nickisch Fachbereichsleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Dachbegrünung in Dortmund Walter Nickisch Fachbereichsleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 4. September 2017 Anlass Die Emscherkommunen, das NRW Umweltministeriums und die Emschergenossenschaft gründeten
Struktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr
Struktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr K. Karnahl-Macht, Dr. B. Jäger, Prof. Dr. K. Lemmer (DLR) C. Weber, Prof. Dr. J. Trinckauf (TU Dresden) Struktur
Straßen und straßenverkehrsrechtliche Herausforderungen beim Bau von WEA. 26. Windenergietage - Rostock
Straßen und straßenverkehrsrechtliche Herausforderungen beim Bau von WEA 26. Windenergietage - Rostock Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Inhalt 1. Erschließung als Genehmigungsvoraussetzung 2. Anspruch auf Nutzung
Bürgerwindpark südliche Ortenau und Bürgerenergiegesellschaften. Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im regulatorischen Umfeld
Bürgerwindpark südliche Ortenau und Bürgerenergiegesellschaften Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im regulatorischen Umfeld Samstags-Forum Regio Freiburg 22. Oktober 2016 Inhalt 1.Green City Energy 2.Der
Kurz-Exposé. Ehemaliges Bahnhofsgebäude in Bad Laasphe Saßmannshausen. Gebäudenutzfläche: ca. Grundstücksfläche: ca m². Mindestkaufpreis: 1.
Kurz-Exposé Ehemaliges Bahnhofsgebäude in Bad Laasphe Saßmannshausen Gebäudenutzfläche: ca. 150 m² (Erd- und Obergeschoss) Grundstücksfläche: ca. 2.350 m² Mindestkaufpreis: 1.500 Der Kaufpreis versteht
OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600
OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity
gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen
Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe NRW Münster, den 05.12.2014
Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Tag gegen Lärm 2015 Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 28. April 2015 Manja Schott Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Grundsätzliches 47d BImSchG schreibt die Erstellung
Straßenbeleuchtung - die neuen Verträge. LEW Lechwerke AG Josef Nersinger neuer Straßenbeleuchtungsvertrag Seite 1
Straßenbeleuchtung - die neuen Verträge LEW Lechwerke AG Josef Nersinger neuer Straßenbeleuchtungsvertrag Seite 1 Die Lechwerke Essen Düsseldorf Köln Bremen Dortmund Kiel Hamburg Hannover Wiesbaden Frankfurt
Bauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn
Bauen in Bayern Die neue Bayerische Bauordnung 2008 Informationen für den Bauherrn Kompetente Unterstützung durch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Mit dem Bau, Umbau oder Sanierung einer
Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle 2017 Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht 5 praxisrelevante Änderungen 1. Bekanntmachung im Internet 2. Beteiligungsfristen 3. Beschleunigtes Verfahren
Wirtschaftliche Einheit
Wirtschaftliche Einheit Begriff Grundstück und Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes Abgrenzungsreihenfolge 1 Begriff der wirtschaftlichen Einheit Allgemeine
Erläuterungsbericht Wuppertal Döppersberg. Städtebauliche Studie
1 / 5 Erläuterungsbericht 24284 Wuppertal Döppersberg. Städtebauliche Studie Auftraggeber / Bauherr BEG NRW BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbh An der Reichsbank 8 45127 Essen Konzeptplanung RKW
KE:FI. Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Rheinbach Bahnhof. Modernisierung der Empfangshalle. Aufwertung des Bahnhofsumfeld.
Neue Stadtquartiere auf Bahnflächen Rheinbach Bahnhof Integriertes Gesamtkonzept Privater Förderung Umfeld 474 Nutzfläche EG Reisendenbedarf Gastronomie Wohnen Modernisierung der Empfangshalle Aufwertung
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfafen, 40190 Düsseldorf An
Ende der Forschungsfreiheit?
Ende der Forschungsfreiheit? Drittmittelforschung im Spannungsfeld zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit Rechtsanwalt Dr. Martin Hellfeier Münster, 9. Dezember 2013 Drittmittelforschung im Spannungsfeld
Die Rolle des Kombinierten Verkehrs in der deutschen Verkehrspolitik aus Sicht des BMVI
Terminaltag der SGKV am 04.11.2015 Die Rolle des Kombinierten Verkehrs in der deutschen Verkehrspolitik aus Sicht des BMVI www.bmvi.de Peter Lüttjohann, Referatsleiter Güterverkehr und Logistik im Bundesministerium
BTHG - wie geht das?
BTHG - wie geht das? Welche vertragsrechtlichen Änderungen sind aus Sicht der Leistungserbringer im Wohnbereich relevant? Führungskräftetreffen Wohnen Kassel, 13. Dezember 2017 Ursula Schulz Rechtsanwältin,Referentin
Stadt im Vogtland Genial zentral - Innenstadtinitiative
1 GENIAL zentral Workshop Brachflächenmanagement am ComCenter Brühl, Erfurt Weida Stadt im Vogtland Genial zentral - Innenstadtinitiative 2 GENIAL zentral Workshop Brachflächenmanagement am ComCenter Brühl,
Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
ifbau Bauproduktenrecht 2017
ifbau Bauproduktenrecht 2017 Änderung des bauaufsichtlichen Konzeptes in Bauordnung, LTB und Bauregelliste Friedrichshafen 19.07.2017 Freiburg 20.07.2017 Stuttgart 26.07.2017 Karlsruhe 27.07.2017 MR Dr.-Ing.
Prof. Dr. Alexander Windoffer. Öffentliches Baurecht
Prof. Dr. Alexander Windoffer Vorlesung Öffentliches Baurecht Wintersemester 2018/19 Termin 7 (04.12.2018) 1 a) Zulässigkeit gemäß 34 II BauGB (nur Art der baulichen Nutzung) Anwendungsbereich: Eigenart
Die neue BSG-Rechtsprechung zu 82 Abs. 3 SGB XI. Konsequenzen für Dienste und Einrichtungen
Die neue BSG-Rechtsprechung zu 82 Abs. 3 SGB XI Konsequenzen für Dienste und Einrichtungen Dr. Frank Brünner Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Philipp Reichsgrafenstr. 16 79102 Freiburg Tel. 0761/137618-0
Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Bauordnung und Hochbau FA 1/2007 - ABH Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB 1. Gegenstand der Fachanweisung 2 2. Rechtsgrundlagen 2 3. Anwendung
Verwendete Kanalsanierungsverfahren. der Deutschen Bahn AG. Vortrag im Rahmen des ZKS Berater - Forums Kanalsanierung IFAT München.
Verwendete Kanalsanierungsverfahren bei der Deutschen Bahn AG Vortrag im Rahmen des ZKS Berater - Forums Kanalsanierung IFAT 2010 - München Deutsche Bahn AG Dipl.-Ing. Andreas Schreiber 1 Sanierungsmanagement
Feuerwehr und Trinkwasserschutz. L. Angler, Feuerwehr Erfurt
Feuerwehr und Trinkwasserschutz L. Angler, Feuerwehr Erfurt Feuerwehr und Trinkwasserschutz Aufgaben Feuerwehren Leistungsfähigkeit Löschwasserversorgung Löscheinsatz Löschwasserbedarf Ausbildung 2 Ausgangslage
Infrastruktur und Betreiber im Schienengüterverkehr in Hessen Beispiel für die Verlagerung von Gütertransporten auf die Bahn
Infrastruktur und Betreiber im Schienengüterverkehr in Hessen Beispiel für die Verlagerung von Gütertransporten auf die Bahn Informationsveranstaltung Güter auf die Schiene Wachstumsperspektiven für den
Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.
E-Government im Eisenbahn-Bundesamt mit DOWEBA
E-Government im Eisenbahn-Bundesamt mit DOWEBA 15. egovernment-wettbewerb.de 1 AGENDA Kurzvorstellung Eisenbahn-Bundesamt (EBA) E-Government Strategie im EBA Elektronische Verwaltungsarbeit mit DOWEBA
II. Teil Planungsrecht
II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan
Lärmanalyse des Verkehrs- und Gewerbelärms in Hockenheim
Vorh. EG-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie-ULR), 2002 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie, Anpassung des BImSchG mit neuem 6. Teil und neuen Paragrafen 47a bis 47f, 2005 Leitfaden des LUBW