Landesmodellprojekt NRW bekämpft Energiearmut



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Transkript:

Landesmodellprojekt NRW bekämpft Energiearmut - Auswertung der Budget- und Rechtsberatung Energiearmut für den Zeitraum 01.10.2012 bis 30.09.2014 - Im Rahmen des Landesmodellprojektes "NRW bekämpft Energiearmut" bietet die Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit den örtlichen Energieversorgungsunternehmen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal einkommensbenachteiligten Haushalten eine Budget- und Rechtsberatung bei Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung an. Um die monatliche Kostenbelastung der von Energiearmut betroffenen Haushalte zu verringern und Nachzahlungen in der Jahresendabrechnung zu vermeiden, wird der wirtschaftlich-rechtliche Beratungsansatz mit einer Energiesparberatung (z.b. mit dem Stromspar-Check der Caritas in NRW) verknüpft. Im Zeitraum 01.10.2012 bis 30.09.2014 wurden in den acht Standorten 1.516 ausführliche Budget- und Rechtsberatungen bei Energiearmut durchgeführt und detailliert ausgewertet. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Ergebnisse vorgestellt:

A) Zugang zum Beratungsangebot Beratungsangebote der VZ NRW Flyer/Presse/Internet Wohlfahrtsverbände (inkl. Stromspar-Check) Energieversorger Jobcenter/Sozialamt Empfehlung/Mundpropaganda Sonstiges 0 5 10 15 20 25 30 35 Prozent B) Analyse der Zielgruppen Erreichte Zielgruppen nach Erwerbsstatus Leistungen nach SGB II Leistungen nach SGB III (ALG I) Leistungen nach SGB XII Lohn/Gehalt Rente Ausbildungsvergütung/BAföG davon 13 % ergänzende Sozialleistungen davon 13 % ergänzende Sozialleistungen davon 11% ergänzende Sozialleistungen davon 29% ergänzende Sozialleistungen davon 13 % ergänzende Sozialleistungen Sonstiges 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Prozent * unter Sonstiges fallen Bezieher von Kranken- oder Pflegegeld, Unterhalt oder Asylbewerberleistungen. Eine große Anzahl an Rentnern, Erwerbstätigen, Arbeitslosengeld I-Beziehern und Auszubildenden war auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen.

Ratsuchende mit Migrationshintergrund (ausgewerteter Zeitraum 01.01. - 30.09.2014, n=824) Projektstandort Anteil Ratsuchender mit Migrationshintergrund Aachen 33% Bielefeld 34% Bochum 35% Dortmund 36% Köln 45% Krefeld 20% Mönchengladbach 16% Wuppertal 33% Haushaltsgröße der Ratsuchenden 5% 2% 2% 8% 13% 46% 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen mehr als 6 Personen 24% Überwiegend Single-Haushalte (46%) In 36 % der Haushalte lebten Kinder 17 % der Betroffenen waren alleinerziehend

Durchschnittseinkommen nach Haushaltsgröße (n=1395) 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 0 86 % der Ratsuchenden verfügten über ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze. C) Analyse der Zahlungsproblematiken Viele Menschen suchten die Beratung zu einem Zeitpunkt auf, an dem der Mahn- bzw. Sperrprozess bereits weit vorangeschritten war. 21 % der Ratsuchenden waren bereits von einer Energiesperre betroffen. Bei 36 % der Fälle sollte die Sperre in den nächsten Wochen oder sogar Tagen erfolgen. Ursachen für Energiesperren bzw. Energiearmut Im Regelfall multiple Ursachen, vor allem: Steigende Energiepreise und Niedrigeinkommen Oftmals verschärft durch hohen Energieverbrauch (18%) kritische bzw. neue Lebensereignisse (18%), z.b. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod eines Familienmitglieds, Geburt eines Kindes, usw. fehlende oder mangelnde Finanz- und Planungskompetenz (16%) oder falsche Prioritätensetzung bei den Ausgaben (7%) sonstige Ver- und Überschuldung (11%) Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten (5%)

Höhe der Forderungen (soweit Forderung bestand, n=1356) 40 35 30 Prozent 25 20 15 10 5 0 Unter 500 501-1.000 1.001-2.000 2.001-5.000 Über 5.000 Euro z.t. sehr hohe Zahlungsrückstände D) Ergebnisse der Fallarbeit Erzielte Ergebnisse (n= 1284) derzeit keine Regulierung möglich 10% Abbruch 5% Sachverhaltsklärung/ kein Regulierungsbedarf 20% Vereinbarung mit Energieversorger 47% Vereinbarung mit EVU und Jobcenter 1% Vereinbarung mit Jobcenter/ Sozialamt 17% 85 % der Einzelfälle wurden einer Lösung zugeführt.

Verhinderte oder aufgehobene Versorgungsunterbrechungen 500 450 81 % 400 476 350 Anzahl 300 250 200 387 270 56 % 150 100 50 152 0 Sperre angedroht / angekündigt Sperre verhindert Sperre vorhanden Sperre aufgehoben Vermittlung an ergänzende Beratungsangebote Schuldnerberatung Energieberatung VZ Stromspar-Check Energierechtsberatung Mietrechtsberatung Sozialberatung Sonstige Netzwerkpartner 0 5 10 15 20 25 30 Prozent Prozent Die Zahl der Verweise an flankierende Beratungsangebote verdeutlicht, dass es sich bei Energiearmut oftmals um ein vielschichtiges Problem handelt.

Bewertung des Stromverbrauchs sehr gut 12% zu hoch 37% gut 20% durchschnittlich 31% n=568; 258 Haushalte ohne und 310 mit elektr. Warmwasserbereitung; Bewertung erfolgte auf Basis einer Vergleichstabelle in der Broschüre "Strom sparen einfach gemacht" auf S.3 der VZ NRW, www.vz-nrw.de/stromspartipps. Positionen und Forderungen der VZ NRW zum Thema Energiearmut finden Sie im Dossier Energiearmut unter www.vz-nrw.de/dossier-energiearmut. Ansprechpartnerin Verbraucherzentrale NRW Gefördert durch Claudia Bruhn Projektleiterin Tel.: 0211/3809 252 E-Mail: claudia.bruhn@vz-nrw.de