ÖR Webinar Rechte und Pflichten der Bundestagsabgeordneten Thomas Weiler juracademy.de 1
Freiheit der Bundestagsabgeordneten Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG: Grundsatz Die Abgeordneten sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, nur ihrem Gewissen unterworfen => Freies Mandat juracademy.de 2
Freiheit der Bundestagsabgeordneten Problem: Freiheit der Abgeordneten BVerfGE 88, 188 (218) Garantiert in Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG Interesse der Fraktion Es muss eine verlässliche Arbeit geben können juracademy.de 3
Freiheit der Bundestagsabgeordneten Rechtfertigung der Fraktionsdisziplin Zuverlässigkeit Arbeitsfähigkeit der Regierung, Notwendigkeit von Mehrheiten für Gesetzgebung, nicht immer vorhandenes Fachwissen, gemeinsame Interessen juracademy.de 4
Freiheit der Bundestagsabgeordneten Grenzziehung Spielraum Erlaubt sind Appelle an die Fraktion mit Blick auf eine freiwillige Unterordnung Fraktionsdisziplin Verboten ist es, die Abgeordneten auf bestimmte Aktionen zu verpflichten oder Druck auf sie auszuüben Fraktionszwang juracademy.de 5
Freiheit der Bundestagsabgeordneten Verbotene Druckausübung Strafzahlungen Entzug von Ausschusssitz Druck zu Mandatsverzicht Gekoppelt an bestimmtes Abstimmungsverhalten Als Sanktion für Verhalten Bei zu häufigem Ausscheren aus der gemeinsamen Linie Problem: Beweisbarkeit? juracademy.de 6
Freiheit der Bundestagsabgeordneten Erlaubte Maßnahmen Verlust von Listenplatz Öffentliche Appelle Fraktionsausschluss Betrifft die nächste Wahlperiode Zur Einflussnahme Bei zu häufigem Ausscheren aus der gemeinsamen Linie Grenzziehung zu unerlaubten Handlungen schwierig! juracademy.de 7
Freiheit der Bundestagsabgeordneten Wichtig: Kein Mandatsentzug! Selbst bei Verlassen/Ausschluss aus der Fraktion behalten die Abgeordneten ihr Mandat sie sind gewählt, selbst wenn es ein Listenplatz (Zweitstimme) war! juracademy.de 8
Freiheit der Bundestagsabgeordneten Höhe der Bezüge (Diäten) Wer entscheidet? Die Abgeordneten selbst, da so ihre Unabhängigkeit sichergestellt wird Andere Institutionen: so wäre eine extern Druckausübung möglich juracademy.de 9
Rechte der Bundestagsabgeordneten Problem: Schutz Die Abgeordneten sollen unbeeinflusst und frei, ohne Angst ihrer Tätigkeit nachgehen können. juracademy.de 10
Rechte der Bundestagsabgeordneten Doppelter Schutz Art. 46 GG Niemals Bestrafung für Abstimmverhalten oder Aussage im Bundestag Keine Bestrafung für Handlungen während der Zugehörigkeit zum Bundestag Indemnität, Abs. 1 S. 1 Immunität, Abs. 2 juracademy.de 11
Indemnität Geschützte Aussagen Schutzbereich Äußerung im Bundestag oder in einem Ausschuss des Bundestages Ausnahme: eine verleumderische Beleidigung, 187 StGB, d.h. wissentlich inhaltlich falsche herabwürdigende Aussage juracademy.de 12
Immunität Geschütztes Tun Schutzbereich Mit Strafe bedrohte Handlung (Straftat) => keine Einleitung eines Verfahrens, Verhaftung, behördliche oder gerichtliche Untersuchung erlaubt Es sei denn: Genehmigung des Bundestages. Ausnahme: Festnahme auf frischer Tat oder am nächsten Tag juracademy.de 13
Immunität Schutz des Art. 46 Absatz 3 Genehmigung des BT erforderlich Beschränkung der persönlichen Freiheit Verfahren nach Artikel 18 GG Schutzhaft Verlust der Grundrechte juracademy.de 14
Zeugnisverweigerunsgrecht, Art. 47 GG Problem: Vertrauen in den Schutz Die Abgeordneten sind berechtigt über Erkenntnisse aus ihrer Abgeordnetentätigkeit das Zeugnis zu verweigern/beweise zurückzuhalten juracademy.de 15
Pflichten Aus GeschO-BT und AbgeordnetenGesetz Repräsentanzfunktion Recht, aber auch Pflicht, an Sitzungen teilzunehmen ( 13 II I GeschO-BT; die Ausübung des Mandats muss im Mittelpunkt der Abgeordnetentätigkeit stehen ( 44a I AbgG) Andere Tätigkeiten erlaubt, müssen aber offengelegt werden (mögliche Interessenkollision), zudem Verhaltensregeln nach 44b AbgG, GeschO-BT, Anlage 1 juracademy.de 16