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Transkript:

G U T A C H T E N BLENDGUTACHTEN Auftrag Nr. 3170367 Projekt Nr. 2017-0747 KUNDE: Hallertauer Handelshaus GmbH Moosburger Straße 8 84048 Mainburg BAUMASSNAHME: Photovoltaik-Freiflächenanlage Gasseltshausen GEGENSTAND: Reflexions-/Lichtgutachten DATUM: Deggendorf, den 12.04.2017 Dieser Bericht umfasst 20 Seiten und 2 Anlagen. Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.

Seite 2 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Inhaltsverzeichnis: 0 ZUSAMMENFASSUNG... 4 1 VORGANG UND AUFTRAG... 4 2 UNTERLAGEN / GRUNDLAGEN... 4 3 METHODIK DER ANGEWANDTEN BERECHNUNG... 5 4 STANDORTSPEZIFISCHE BERECHNUNGEN... 12 4.1 Emissionsort... 12 4.2 Immissionsbereich... 12 4.3 Berechnungsansätze... 13 5 ERGEBNISSE... 13 6 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN... 14 7 EINSTUFUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE... 15 8 BEURTEILUNG... 16 9 SCHLUSSBEMERKUNGEN / ABWÄGUNGEN... 18 10 LITERATURVERZEICHNIS... 20

Seite 3 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Lagepläne Berechnungsergebnisse Tabellen: Tabelle 1: Auszug Berechnungstabelle für Sonnenstrahlen 11 Tabelle 2: Ergebnisliste Blendwirkungen auf die BAB 93 - Immissionsort Gasseltshausen, 84089 Aiglsbach 14 Tabelle 3: Ergebnisliste Blendwirkungen auf die Gebäude der Flurstücknummern 1 und 9, Gemarkung Gasseltshausen, 84089 Aiglsbach 14 Abbildungen: Abbildung 1: Eingabemaske zur Berechnung von Sonnenlichtreflexionen 5 Abbildung 2: Winkelangaben der Ausrichtung 6 Abbildung 3: Koordinatensystem des Horizonts (Quelle: Wikipedia) 9 Abbildung 4: Höhenwinkel (Quelle: Wikipedia) 10 Abbildung 5: Vereinfachte graphische Darstellung der Berechnungsergebnisse von reflektierter Sonnenstrahlung (Abbildung betrifft nicht das Untersuchungsgebiet) 11

Seite 4 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 0 ZUSAMMENFASSUNG Mit den im vorliegenden Gutachten durchgeführten Berechnungen für die Photovoltaik- Freiflächenanlage Gasseltshausen, 84089 Aiglsbach, wurden die durch die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage potentiell verursachten Lichtreflexionen für alle Jahreszeiten und Tageszeiten mittels Spezialsoftware ermittelt und eingestuft. Die gutachterliche Bewertung bzw. Abwägung erfolgte ohne rechtliche Wertung. Gemäß gutachterlicher Abwägung ist die geplante PV-Freiflächenanlage Gasseltshausen als genehmigungsfähig einzustufen. 1 VORGANG UND AUFTRAG Die Hallertauer Handelshaus GmbH in Mainburg beauftragte die IFB Eigenschenk GmbH mit der Erstellung eines Reflexionsgutachtens. Aufgrund von nicht auszuschließenden störenden Lichtreflexionen natürlicher Art sollen die Lichtreflexionen untersucht werden. 2 UNTERLAGEN / GRUNDLAGEN Die Hallertauer Handelshaus GmbH stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: - Vorentwurf Bebauungs- und Grünordnungsplan - Bebauungsplan Erläuterungsbericht - Flächennutzungsplan - Flächennutzungsplan Erläuterungsbericht - Umweltbericht - Vorort-Aufnahmen

Seite 5 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Des Weiteren wurden zur Bearbeitung als Kartengrundlage Orthophotos aus der kostenpflichtigen Internetanwendung BayernAtlas Plus des Bayerischen Landesvermessungsamtes herangezogen. (siehe Anlage 1.1). 3 METHODIK DER ANGEWANDTEN BERECHNUNG Zur Berechnung von durch Photovoltaikanlagen verursachten Lichtreflexionen wurde durch IFB Eigenschenk GmbH ein eigenes Softwareprogramm Sunflex entwickelt. Abbildung 1: Eingabemaske zur Berechnung von Sonnenlichtreflexionen Aufgabe und Fragestellung der Softwareentwicklung war die Erfassung aller möglichen Reflexionen durch natürliche Lichteinstrahlung und hier insbesondere durch Sonneneinstrahlung. Darüber hinaus können Fremdeinwirkungen wie Verkehr berücksichtigt und bewertet werden.

Seite 6 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Durch die Eingabe der geographischen Länge und Breite wird ein Punkt des Standortes der Solaranlage festgelegt. Eine Reflexionsberechnung erfolgt hierbei stets für ein ganzes Jahr, welches auch festgelegt wird. Die Ausrichtung Süd gibt die Auslenkung der Solarplatte an. Als Ausgangspunkt der Berechnungen wird eine nach Süden ausgerichtete Solarplatte verwendet. Somit geben negative Winkel die Auslenkung zwischen Süden und Westen an und die positiven Winkel die Auslenkung zwischen Süden und Osten. Eine nach Westen ausgerichtete Solarplatte hätte somit eine Auslenkung von 90. Bei einer nach Osten ausgerichteten Solarplatte beträgt die Auslenkung 90. Abbildung 2: Winkelangaben der Ausrichtung Die Neigung wird durch den Höhenwinkel festgelegt. Hier wird der Winkel zwischen Solarplatte und der Horizontalebene angegeben.

Seite 7 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Die Höhe (m) gibt die senkrechte Strecke zwischen der Solarplatte und der Geländeoberkante an. Die Objekthöhe (m) gibt die maximale Höhe an, auf welcher bei dem Immissionspunkt eine Blendung auftritt. Die Minobjekthöhe (m) gibt die minimale Höhe an, auf welcher bei dem Immissionspunkt eine Blendung auftritt. Die Entfernung (m) gibt die Strecke zwischen dem definierten Punkt der Solarplatte und dem Objekt (Gebäude) an. In dem Programm gibt es die Möglichkeit der Eingabe von 3 Entfernungen, welche in einem Programmlauf durchgerechnet werden. Mit der Bündelaufweitung wird die Aufweitung des reflektierten Sonnenstrahls berücksichtigt. z.b. bei der Angabe von 1 wird bei dem reflektierten Sonnenstrahl die Aufweitung um 1 als Aufschlag bzw. Differenz berücksichtigt. Mit der Streuung (90-180 ) wird der Bereich der Sonnenstrahlen definiert. Eingaben größer 90 beinhalten Sonnstrahlen hinter der Solarplatte. Mit Erlaubter Korridor für Blendstrahlen wird durch die Angabe von zwei Ausrichtungen der Bereich des Immissionsorts festgelegt. Die Software wurde in der objektorientierten Programmiersprache C# implementiert, welche auf der vom Microsoft entwickelten.net-plattform und der Common Language Runtime basiert. Alle nachfolgenden Berechnungen wurden mit eigenen Methoden und Funktionen realisiert. Der Vorteil dieser Implementierung liegt in erster Line in der Kompaktheit des Quelltextes. Dadurch resultiert eine leichtere Instandhaltung und Erweiterbarkeit. Die IFB Eigenschenk GmbH ist daher stets in der Lage neue Programmroutinen und Berechnungs-Methoden zu implementieren. Aufgrund der großen Distanz zwischen Erde und Sonne dient ein, von der Sonne gerichteter, Lichtstrahl als Berechnungsgrundlage. Die Arithmetik der Software überprüft, ob bei der Reflexion an der Photovoltaikanlage eine Blendwirkung an einem Wohngebäude auftritt. Mögliche Blendungen von Autofahrern auf Straßen und Autobahnen, sowie Triebfahrzeugführern auf dem Schienennetz oder Flugzeuge können mit der vorliegenden mathematischen Grundlage ebenso ermittelt werden.

Seite 8 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Die Simulationsberechnung dient der Ermittlung der direkten Reflexion eines Lichtstrahls. Das reflektierende Medium wird wie ein Spiegel betrachtet. Einer möglichen Diffusion des Lichtstrahls kann im Zuge der Simulationsberechnung nicht Rechnung getragen werden. Von einer Abnahme der Intensität des Lichtstrahls z. B. durch Bewölkung wird für die Berechnung im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung abgesehen. Die Berechnung des Sonnenstandes wird nach den Formeln in Anlehnung an die Planetentheorie VSOP87 vorgenommen. Mit diesen Formeln erhält man den Sonnenstand eines beliebigen Lichtpunktes auf einer beliebig langen Zeitachse an einem beliebigen Ort auf der Erde. Für die Berechnung und Beurteilung von Blendungen wird in einem 5 Minuten Rhythmus der Sonnenstand in einem ganzen Jahr ermittelt. Somit ergeben sich also 105.120 Sonnenstände für ein Jahr. Der Sonnenstand für einen definierten Zeitpunkt wird durch den Azimut (Himmelsrichtung) und dem Höhenwinkel bestimmt. Positive Winkel geben die Ausrichtung des Azimuts von Süden nach Westen an und negative Winkel geben die Ausrichtung von Süden nach Osten an. Der Höhenwinkel bestimmt das Winkelmaß zwischen dem Horizont und der Sonne.

Seite 9 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Abbildung 3: Koordinatensystem des Horizonts (Quelle: Wikipedia) Die Berechnung der eigentlichen Reflexion wird mit Hilfe von Vektoren und Kugelkoordinaten berechnet. Um die Plattenneigung und Auslenkung der Photovoltaikanlage miteinzubeziehen, wird eine mathematische Ebene in der Berechnung ergänzt, welche durch zwei Richtungsvektoren aus diesen Winkeln aufgespannt wird. Die Berechnung der Sonnenstandsvektoren erfolgt für das ganze Jahr im 5-Minuten- Rhythmus. Daher wird jeder Wert zeitabhängig ermittelt. Aus dem Sonnenstand zurzeit t wird mithilfe der Kugelkoordinaten ein Sonnenstandsvektor ermittelt.

Seite 10 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Unter der Berücksichtigung der zuvor aufgespannten Ebene wird deren Normalenvektor ermittelt. Der Winkel zwischen den beiden Vektoren wird mit einem Skalarprodukt errechnet. Somit kann der Normalenvektor orthogonal zum Distanzvektor der Moduloberfläche gestellt werden. Schlussendlich berechnet sich aus dem Distanz-, dem Sonnenstands-, und dem angepassten Normalenvektor, der reflektierte Vektor zurzeit t als Ergebnis. Ausgehend davon und unter Berücksichtigung der Bauhöhe des Immissionsorts werden potentiell blendende Austrittsstrahlwinkel vorgegeben. Soweit ein Reflexionstrahl unter diesen definierten Austrittswinkel fällt und zusätzlich die Richtung des Austrittsstrahls innerhalb des festgelegten Korridors für Blendstrahlen liegt, wird er als blendend eingestuft. Nach Abschluss der Kernrechnung werden die zuvor markierten Daten in eine Tabelle exportiert und zusätzlich eine kml-datei erstellt. Die Blendungstabelle enthält Werte zur festen Definition des Reflexionsstrahls: einen Azimut (Himmelsrichtung) und den zugehörigen Höhenwinkel. Positive Winkel des Azimuts vom Reflexionsstrahl geben die Ausrichtung von Süden nach Westen an und negative Winkel geben die Ausrichtung von Süden nach Osten an. Der Höhenwinkel bestimmt das Winkelmaß zwischen dem Horizont und dem Reflexionsstrahl. Der Höhenwinkel ist der Winkel zwischen dem Horizont und dem Reflexionsstrahl. Abbildung 4: Höhenwinkel (Quelle: Wikipedia)

Seite 11 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Tabelle 1: Auszug Berechnungstabelle für Sonnenstrahlen Datum Uhrzeit in UTC Sonnenstrahl Azimut Sonnenstrahl Höhenwinkel Reflexionsstrahl Azimut Reflexionsstrahl Höhenwinkel 05.04.2014 17:50 98,609 1,058-80,840 0,378 06.04.2014 17:50 98,891 1,321-80,454 0,386 07.04.2014 17:50 99,171 1,584-80,070 0,394 08.04.2014 17:50 99,449 1,846-79,688 0,402 Bei der kml-datei handelt es sich um ein spezielles Dateiformat welches auf XML-Dateien basiert. In der Datei können Punkte, Linien und viele weitere geometrische Formen gespeichert werden. Bei der exportierten Datei werden die reflektierten Strahlen in Abhängigkeit der Jahreszeit und der geographischen Lage angezeigt. Die Jahreszeiten werden wie z. B. in der Meteorologie üblich wie folgt eingeteilt: Grün Frühling (März, April, Mai) Rot Sommer (Juni, Juli, August) Gelb Herbst (September, Oktober, November) Blau Winter (Dezember, Januar, Februar) Abbildung 5: Vereinfachte graphische Darstellung der Berechnungsergebnisse von reflektierter Sonnenstrahlung (Abbildung betrifft nicht das Untersuchungsgebiet)

Seite 12 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 4 STANDORTSPEZIFISCHE BERECHNUNGEN 4.1 Emissionsort Die zu untersuchenden Photovoltaik-Freiflächenanlage Gasseltshausen wird mit einer Gesamtleistung von ca. 9 MWp in einem Bebauungsfeld nördlich der Ortschaft Gasseltshausen, 84089 Aiglsbach, installiert. Die geplante PV-Freiflächenanlage erstreckt sich auf Höhen von ca. 470 bis 490 m ü. NN. und ist in zwei Anlagenteile unterteilt. (siehe Anlage 1.1) Der erste Anlagenteil soll sich direkt westlich der BAB 93 München-Regensburg auf den Flurstücknummern 56 und 58, Gemarkung Gasseltshausen, befinden. Östlich der BAB 93 München-Regensburg auf den Flurstücknummern 100 und 101, Gemarkung Gasseltshausen, befindet sich der zweite Anlagenteil der PV-Freiflächenanlage. Der Geltungsbereich der beiden geplanten Anlagenteile umfasst eine Fläche von 11,76 ha. Alle Module der gesamten PV-Freiflächenanlage werden mit einer Neigung von 15 und in einer Höhe von 0,90 m bis 2,50 m ü. GOK montiert. Die Modultische werden direkt nach Süden ausgerichtet. Die BAB 93 München-Regensburg wird zu beiden Seiten, westlich und östlich der BAB 93 München-Regensburg, durch einen bestehenden dichten Gehölzstreifen optisch abgetrennt. Zusätzlich wird die Ausgleichsfläche zwischen den Modulflächen am Ortsrand und der Wohnbebauung Gasseltshausen mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt. Ebenfalls wird entlang des südöstlichen Anlagenzauns eine 5 m breite Strauchhecke gepflanzt. Diese Baumpflanzungen können mögliche Blendungen auf die Immissionsbereiche abschirmen. 4.2 Immissionsbereich Als Immissionsbereich wird zum einen die BAB 93 München-Regensburg bei der Ortschaft Gasseltshausen, 84089 Aiglsbach, zwischen den beiden Anlagenteilen der Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgelegt. Zum anderen die Gebäude der Flurstücknummer 1 und 9 der Gemarkung Gasseltshausen. Es wurden insgesamt die vier nächstgelegenen Gebäude betrachtet. Jedes Gebäude muss für sich selbst als eigenes Immissionsobjekt betrachtet werden (siehe Anlage 1.2). Weitere Gebäude der Ortschaft Gasseltshausen können, aufgrund der geografischen Anordnung, von Blendungen ausgeschlossen werden.

Seite 13 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 4.3 Berechnungsansätze Grundsätzlich ändert sich der Sonnenstand jederzeit. Um eine aussagekräftige Bewertung abzugeben wird das Berechnungsintervall im 5-Minuten Rhythmus durchgeführt. Für die Berechnungen werden alle Hindernisse (Zäune, Bepflanzung, Mauern etc.) zwischen der Photovoltaikanlage und dem Immissionsbereich ignoriert, bei der Beurteilung werden die vorherrschenden Ortselemente berücksichtigt. Blendung durch direkte Sonnenstrahlen (also keine Reflexionsstrahlen) werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt, da diese bereits zum gegenwärtigen Zustand vorhanden sind. Hier in diesem Fall wird ein Berechnungslauf durchgeführt. Für den Berechnungsgang der möglichen Blendungen auf die BAB 93 München-Regensburg wird somit der Bereich zwischen 1,0 m und 2,5 m (maximale Objekthöhe über GOK 0,0 m rel. Höhe) für die Fahrer der Kraftfahrzeuge auf der genannten Autobahn im Immissionsbereich, festgelegt. Die kürzeste Strecke von der Photovoltaikanlage zur genannten BAB 93 München- Regensburg wurde mit ca. 20 m festgelegt. Als maximale Strecke eines Photovoltaikmoduls zur angegebenen BAB 93 München-Regensburg wurden ca. 180 m ermittelt. Somit wurde der Bereich von 20 m bis 180 m auf Blendungen untersucht. Bei den Erläuterungen zur kürzesten und weitesten Entfernung zum Immissionsbereich wurde die gesamte Fläche der Photovoltaikanlagen in das Berechnungssystem aufgenommen. Für den Berechnungsgang der möglichen Blendungen auf die Gebäude 1,3 und 4 wird der Bereich zwischen 1,0 m und 8,0 m (maximale Objekthöhe über GOK 0,0 m rel. Höhe) im Immissionsbereich, festgelegt. Für den Berechnungsgang der möglichen Blendungen auf das Gebäude 2 wird der Bereich zwischen 1,0 m und 6,0 m (maximale Objekthöhe über GOK 0,0 m rel. Höhe) im Immissionsbereich, festgelegt. 5 ERGEBNISSE Die möglichen Blendwirkungen wurden im 5-Minuten-Intervall ermittelt. In nachfolgender Ergebnistabelle wird die Anzahl der auftretenden Blendungen für den jeweiligen Immissionsort dargestellt. Die aufgeführten Einzelblendungen beziehen sich auf eine mögliche Blendwirkung bei dem festgelegten Winkelbereich der Ausrichtung in der definierten Objekthöhe des Immissionsorts.

Seite 14 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Tabelle 2: Ergebnisliste Blendwirkungen auf die BAB 93 - Immissionsort Gasseltshausen, 84089 Aiglsbach Immissionsort Anzahl der Einzelblendungen im Jahr BAB 93 München-Regensburg 4454 Tabelle 3: Ergebnisliste Blendwirkungen auf die Gebäude der Flurstücknummern 1 und 9, Gemarkung Gasseltshausen, 84089 Aiglsbach Immissionsort Datum von - bis Anzahl der Einzelblendungen im Jahr Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 3 Gebäude 4 16.03 05.05 08.08 26.09 27.03 18.04 25.08 16.09 17.04 01.06 13.07 26.08 26.03 30.07 11.08 19.09 169 149 340 422 6 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN In der Fachliteratur sind hinsichtlich der Beurteilung und Blendeinwirkungen noch keine belastungsfähigen Beurteilungskriterien validiert und festgelegt. Als Grundlage werden von verschiedenen Verwaltungsbehörden Kriterien wie Entfernung zwischen Photovoltaikanlage und Immissionspunkt sowie die Dauer der Reflexionen und Einwirkungen genannt. Als Grundlage zur Beurteilung von Blendwirkungen im Bereich von Wohngebäuden wird die Publikation Lichtimmissionen [1] herangezogen. Laut dieser Publikation sind Blendungen mit einer täglichen Immissionsdauer von mehr als 30 Minuten bzw. der jährlichen Gesamtimmissionsdauer von mehr als 30 Stunden nicht zulässig.

Seite 15 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Als weitere Grundlage zur Beurteilung wurde der Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen [2] herangezogen. Aus dem Leitfaden geht hervor, dass bei einer nach Süden ausgerichtetn Photovoltaikanlage, bei tiefstehender Sonne (d.h. abends und morgens) bedingt durch den geringen Einfallwinkel größere Anteile des Sonnenlichtes reflektiert werden. Reflexblendungen können somit im westlichen und östlichen Bereich der PV-Freiflächenanlage auftreten, die allerdings durch die in selber Richtung tiefstehende Sonne überlagert werden. Für die rechnerisch ermittelten Blendungen können im Abwägungsverfahren tatsächlich blendende oder dauerhaft störende Blendungen durch den Sachverständigen ermittelt werden. 7 EINSTUFUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Durch die Berechnung der möglichen Blendungen im 5-Minuten-Zyklus und anschließender Interpretation der Ergebnisse können die tatsächlich auf den Immissionsort auftreffenden Blendungen bestimmt werden. Es ist anzumerken, dass während der Berechnung dauerhafter Sonnenschein angenommen wird. Eine mögliche Bewölkung wurde somit nicht berücksichtigt. Blendwirkungen auf die BAB 93 Auf den Immissionsbereich BAB 93 München-Regensburg wirken laut Berechnungen durch die Spezialsoftware Sunflex 4454 Einzelblendungen pro Jahr. Die Blendungen treten von Februar bis Oktober in den Morgenstunden und am Abend auf. Zudem muss bei den Blendungen der Autofahrer, von beiden Fahrtrichtungen, seine Blickrichtung um mindestens 57 von seiner Fahrtblickrichtung abwenden um geblendet zu werden. Gebäude 1 Auf das Gebäude 1 wirken laut Berechnungen durch die Spezialsoftware Sunflex 169 Einzelblendungen pro Jahr. Die Blendungen treten von Mitte März bis Anfang Mai sowie von Anfang August bis Ende September am Abend auf.

Seite 16 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Gebäude 2 Auf das Gebäude 2 wirken laut Berechnungen durch die Spezialsoftware Sunflex 149 Einzelblendungen pro Jahr. Die Blendungen treten von Ende März bis Mitte April sowie von Ende August bis Mitte September am Abend auf. Gebäude 3 Auf das Gebäude 3 wirken laut Berechnungen durch die Spezialsoftware Sunflex 340 Einzelblendungen pro Jahr. Die Blendungen treten von Mitte April bis Anfang Juni sowie von Mitte Juli bis Ende August am Abend auf. Gebäude 4 Auf das Gebäude 4 wirken laut Berechnungen durch die Spezialsoftware Sunflex 422 Einzelblendungen pro Jahr. Die Blendungen treten von Ende März bis Ende Juli sowie von Mitte August bis Mitte September am Abend auf. 8 BEURTEILUNG Durch die detaillierte Untersuchung der Blendungen im 5-Minuten-Zyklus können die auftretenden Blendungen für eine bestimmte Tageszeit bestimmt werden. Bei der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage Gasseltshausen 84089 Aiglsbach, treten Blendungen auf die dazwischen gelegene BAB 93 München-Regensburg auf. Dabei ist anzumerken, dass im Berechnungsverfahren keine Bewölkung betrachtet wird. Unter realistischen Bedingungen ist mit einer Bewölkung von 30 % zu rechnen. Bei der geplanten PV-Freiflächenanlage Gasseltshausen treten Blendungen auf die vier Gebäude der Flurstücknummern 1 und 9, Gemarkung Gasseltshausen, auf.

Seite 17 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Blendwirkungen auf die BAB 93 Es ist anzumerken, dass die Blickrichtung der Autofahrer bei den möglichen Blendungen um mehr als 57 von der Fahrtblickrichtung zur PV-Anlage abweichen muss, um geblendet zu werden. Die auftretenden Blendungen können somit aus gutachterlicher Sicht vernachlässigt werden. Die vorhandene und ergänzende blickdichte Eingrünung westlich entlang der BAB 93 München-Regensburg schirmt alle möglichen Blendungen ab einer Mindesthöhe von 2,50 m ab. Östlich der BAB 93 München-Regensburg werden alle möglichen Blendungen durch die blickdichte Eingrünung ab einer Mindesthöhe von 2,38 m abgeschirmt. Gebäude 1 Beim Gebäude 1 kann es zu 169 Einzelblendungen pro Jahr kommen. Diese treten von Mitte März bis Anfang Mai sowie von Anfang August bis Ende September am Abend auf. Insgesamt kann es zu einer maximalen Gesamtblenddauer von 14,1 Stunden im Jahr kommen. Zusätzlich ist anzumerken, dass in dieser Berechnung keine Bewölkung betrachtet wurde. Unter realistischen Bedingungen ist mit einer Bewölkung von 30% zu rechnen. Somit würde die Gesamtblenddauer im Jahr nur maximal 9,9 Stunden betragen. Gebäude 2 Beim Gebäude 2 kann es zu 149 Einzelblendungen pro Jahr kommen. Diese treten von Ende März bis Mitte April sowie von Ende August bis Mitte September am Abend auf. Insgesamt kann es zu einer maximalen Gesamtblenddauer von 12,4 Stunden im Jahr kommen. Zusätzlich ist anzumerken, dass in dieser Berechnung keine Bewölkung betrachtet wurde. Unter realistischen Bedingungen ist mit einer Bewölkung von 30% zu rechnen. Somit würde die Gesamtblenddauer im Jahr nur maximal 8,7 Stunden betragen. Gebäude 3 Beim Gebäude 3 kann es zu 340 Einzelblendungen pro Jahr kommen. Diese treten von Mitte April bis Ende Mai sowie von Mitte Juli bis Ende August am Abend auf. Insgesamt kann es zu einer maximalen Gesamtblenddauer von 28,3 Stunden im Jahr kommen. Zusätzlich ist anzumerken, dass in dieser Berechnung keine Bewölkung betrachtet wurde. Unter realistischen Bedingungen ist mit einer Bewölkung von 30% zu rechnen. Somit würde die Gesamtblenddauer im Jahr nur maximal 19,8 Stunden betragen.

Seite 18 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Gebäude 4 Beim Gebäude 4 kann es zu 422 Einzelblendungen pro Jahr kommen. Diese treten von Ende März bis Mitte September am Abend auf. Insgesamt kann es zu einer maximalen Gesamtblenddauer von 35,2 Stunden im Jahr kommen. Es ist anzumerken, dass in dieser Berechnung keine Bewölkung betrachtet wurde. Unter realistischen Bedingungen ist mit einer Bewölkung von 30% zu rechnen. Somit würde die Gesamtblenddauer im Jahr nur maximal 24,6 Stunden betragen. Zusammenfassung Gebäude Die vorgegebene Zeitspanne mit einer täglichen Blenddauer von 30 Minuten pro Tag sowie eine zulässige Gesamtblenddauer von 30 Stunden im Jahr wird bei keinem Gebäude überschritten. 9 SCHLUSSBEMERKUNGEN / ABWÄGUNGEN Das vorliegende Gutachten wurde auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen mit Stand März 2017 erstellt. Im Zuge von detaillierten softwaretechnischen Berechnungen zur Ermittlung von Lichtreflexionen im Besonderen im Zusammenhang mit der geplanten Photovoltaikanlage können laut vorliegender Planung / Unterlagen und aktueller Situation vor Ort geringe Reflexionen im Zusammenhang mit den Immissionsbereichen festgestellt werden. Aus lichtreflexionstechnischer Sicht sind die möglichen Blendungen der Anlagenteile westlich und östlich der BAB 93 Regensburg-München sowie die Blendungen auf die vier Gebäude der Gemarkung Gasseltshausen als unschädlich oder unrelevant einzustufen. Die geplante PV-Freiflächenanlage der Hallertauer Handelshaus GmbH Gasseltshausen, 84089 Aiglsbach, ist somit aus gutachterlicher Sicht genehmigungsfähig.

Seite 19 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 Die IFB Eigenschenk GmbH ist zu verständigen, sofern sich Abweichungen von der derzeitigen Planung oder örtliche Änderungen ergeben. E I G E N S CHENK Dipl.-Geol. Eduard Eigenschenk E I G E N S C H E N K M.Sc. Katharina Bukenberger

Seite 20 von 20 zu Auftrag Nr. 3170367 10 LITERATURVERZEICHNIS Abbildung 2 bis 4 entnommen aus Wikipedia [1] Bayerisches Landesamt für Umwelt Lichtimmissionen durch Sonnenlichtreflexionen Blendwirkung von Photovoltaikanlagen, 17.10.2012 [2] ARGE Monitoring PV-Anlagen Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, 28.11.2007