Wohngeld Achtung: In diesem Text gibt es Verlinkungen. Verlinkungen führen Sie auf andere Internetseiten. Die anderen Internetseiten sind nicht in Leichter Sprache! Was ist Wohngeld? Wohngeld gibt es als monatlichen Zuschuss für Mieter von einer Wohnung oder einem Zimmer Dieses Geld heißt: Miet-zuschuss. Besitzer von einem Haus oder einer Wohnung Dieses Geld heißt: Lasten-zuschuss. Alle Regeln zum Wohngeld stehen im Wohngeld-gesetz. Allgemeine Voraussetzungen So berechnet das Amt das Wohngeld: Wie viele Familien-mitglieder wohnen im Haushalt? Wie hoch ist das Einkommen von der Familie? Wie viel Zuschuss darf eine Familie bekommen? 1
Wichtig: Gehört einer von den Bewohnern nicht zur Familie? Dann bildet der Bewohner einen eigenen Haushalt. Und der Bewohner muss selber Wohngeld beantragen. Diese Haushalte dürfen Wohngeld beantragen Haushalte ohne staatliche Hilfen zum Wohnen und für den Lebens-unterhalt Eine staatliche Hilfe ist zum Beispiel BAföG für Schüler und Studenten. Haushalte mit wenig Geld Haushalte, die Sozial-leistungen abgelehnt haben Haushalte, die Sozial-leistungen als Darlehn bekommen Bei einem Darlehn bekommen Sie Geld. Das Geld müssen Sie später wieder zurück-zahlen. Diese Haushalte bekommen KEIN Wohngeld In den meisten Leistungen sind die Wohn-kosten schon mitgerechnet. Deshalb bekommen Auszubildenden- oder Studenten-Haushalte kein Wohngeld. Auch Haushalte mit Empfängern von diesen Sozial-leistungen bekommen kein Wohngeld: Arbeitslosengeld 2 Sozialgeld Grundsicherung im Alter Grundsicherung bei Erwerbs-minderung 2
Hilfe zum Lebens-unterhalt Diese Leistungen müssen im Sozial-gesetz-buch 2 stehen. Oder Haushalte mit Empfängern von zusätzlichen Hilfen zum Lebens-unterhalt: Kriegsopfer-fürsorge andere Hilfen zum Lebens-unterhalt Diese Leistungen müssen im Bundes-versorgungs-gesetz oder in einem ähnlichen Gesetz stehen. Oder Haushalte mit Empfängern von Leistungen nach dem Asyl-bewerber-leistungs-gesetz. Oder Haushalte mit Empfängern von Jugendhilfe nach dem Sozial-gesetz-buch 8. Bekommen alle in Ihrem Haushalt eine von diesen Leistungen? Und hat das Amt bei dieser Leistung die Wohn-kosten mitgerechnet? Oder haben Sie eine Leistung beantragt und haben keinen Anspruch? Oder haben Sie eine Leistung beantragt und haben noch keine Antwort vom Amt? In allen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Sie bekommen kein Wohngeld. Besonderheit: Bekommen manche Familien-mitglieder in Ihrem Haushalt keine Sozial-leistungen? 3
Oder hat das Amt nicht alle Familien-mitglieder vom Haushalt berücksichtigt? Dann bekommen diese Familien-mitglieder vielleicht Wohngeld. Auch Haupt-mieter können vielleicht Wohngeld bekommen. Der Haupt-mieter beantragt das Wohngeld für den Haushalt. Weitere Informationen Es gibt eine Übersicht mit Fragen und Antworten zum Wohngeld. Diese Übersicht hat das Bundes-ministerium des Innern, für Heimat und Bau gemacht. Und die Antrags-formulare für Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staats-ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Wohngeld oder Lasten-zuschuss beantragen Sie beantragen Wohngeld beim Fachbereich Soziales. Adresse: Karmelitenstraße 43 97070 Würzburg Büro: 3. Stock Telefon: 09 31 37 0 Übersetzung in Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache Würzburg; www.leichte-sprache-wuerzburg.de Leichte-Sprache-Prüfer: Mitarbeiter von den Mainfränkischen Werkstätten (WfbM) 4
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Alerbs, Atelier Fleetinsel, 2013. Logo für einfaches Lesen: Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu Stand: Dezember 2017 5