Dokumentation zur Diskussionsrunde zum Thema Pflegekinder mit Behinderungen am in Berlin

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Transkript:

Dialogforum Pflegekinderhilfe Dokumentation zur Diskussionsrunde zum Thema Pflegekinder mit Behinderungen am 04.05.2017 in Berlin Diana Eschelbach In einer Familie, mit einer oder mehreren festen erwachsenen Bezugspersonen aufzuwachsen, ist für die meisten Kinder selbstverständlich. Für Kinder, die kurzfristig oder auf längere Dauer nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, kann eine Pflegefamilie einen geeigneten Lebensmittelpunkt darstellen. Diese Selbstverständlichkeit gilt allerdings nicht für alle Kinder. Junge Menschen mit Behinderungen werden trotz ihrem Bedürfnis nach konstanten Betreuungs- und Bezugspersonen selten in Pflegefamilien vermittelt, sondern insbesondere bei körperlicher oder geistiger Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe in einer Heimeinrichtung untergebracht. Teilhabe am Leben in einer Familie wird ihnen somit verwehrt, Inklusion nicht umgesetzt. Ein Anliegen des Dialogforums Pflegekinderhilfe ist es, allen Kindern und Jugendlichen, die für kürzere oder längere Zeit nicht bei ihren Eltern leben können, eine für sie geeignete Vollzeit- bzw. Familienpflege zu ermöglichen falls diese Hilfeform die für sie geeignetste ist. Damit Kinder mit Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, Pflegekinder werden können und nicht generell im Heim leben müssen, braucht es die nötigen rechtlichen Grundlagen und deren wirksame Umsetzung, fachlich qualifizierte und gut ausgestattete Dienste für die Arbeit mit der leiblichen und der Pflegefamilie, geeignete, gut begleitete und unterstützte Pflegefamilien sowie Kontinuität und angemessene allgemeine und individuelle Leistungen hinsichtlich Pflege, Erziehung, Teilhabe und Bildung für die jungen Menschen. Kontinuität und Klarheit müssen Leitprinzipien sein. Ganzheitliche Inklusion in allen Bereichen, mit einer Gesamtzuständigkeit der Kinder und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen und gelingenden Übergängen in die Selbstständigkeit und andere Sozialleistungssysteme ist das Ziel, doch dahin ist es noch ein weiter Weg. Hinsichtlich der Bedarfe von Pflegekindern mit Behinderung besteht zudem ein großer Bedarf an Forschung, z.b. zu den Fragen: Wie lassen sich Zahlen ermitteln? Was ist Erziehung, was Teilhabe? Was ist Aufgabe von Staat und Gesellschaft, was müssen Eltern/Pflegeeltern alles selbst leisten und wie können sie in ihrer Verantwortung unterstützt werden? Welche Besonderheiten gelten für den Kinderschutz? Was wissen wir über die Kinder? Wann und wie kommen sie in Pflegefamilien? Was sind Besonderheiten und Gemeinsamkeiten mit allen Pflegekindern? Wie lässt sich Kommunikation/Beteiligung ermöglichen? Sinnvoll wären die Bildung von gestützten und evaluierten Modellregionen und die Veröffentlichung von good practice-beispielen.

Im Folgenden wurde der Versuch unternommen Problembeschreibungen, Forderungen und Empfehlungen aus der Diskussionsrunde und weiteren einbezogenen Quellen acht Themenschwerpunkten zuzuordnen, um einen Überblick über die bestehenden Handlungsbedarfe zu bekommen. Viele Aspekte können auf die Anforderungen an die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe insgesamt übertragen werden, es wurde jedoch versucht, hauptsächlich spezifische, für Pflegekinder mit Behinderungen besonders relevante Punkte zu sammeln. I. Qualifizierte und passgenaue Suche, Vorbereitung und Vermittlung II. Rolle und Einbezug der leiblichen Eltern und Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie III. Individuelle Leistungen für die Pflegekinder in Bezug auf Pflege, Erziehung, Teilhabe und Bildung IV. Finanzielle Ausstattung des Pflegeverhältnisses: Pflegegeld und besonderer Sachaufwand, soziale Sicherung V. Professionelle Beratung und Begleitung der Pflegefamilien VI. Entlastungs- und Unterstützungsangebote für Pflegeeltern VII. Qualifizierte Fachdienste VIII. Zuständigkeiten und Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen: parallele Leistungen und Übergänge I. Qualifizierte und passgenaue Suche, Vorbereitung und Vermittlung Die Gewinnung von Pflegeeltern für Kinder und Jugendliche, die von Behinderung betroffen oder bedroht sind, ist zunehmend schwierig. In den Fachdiensten müssen spezielle Instrumente und Methoden der Akquise, der Vorbereitung, der Schulung und der Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Pflegekindern entwickelt und standardisiert werden. Dann lassen sich auch für Kinder mit besonderen Herausforderungen Pflegefamilien finden. Akquisestrategien: Gute Begleitung mit zufriedenen Pflegefamilien strahlt aus als Beispiel Netzwerkerkundung auch im Umfeld von Pflegefamilien Vielfalt: keine kategorischen Ausschlüsse Öffentlichkeitsarbeit: positive Geschichten erzählen, z.b. viel bessere Entwicklung der Kinder als die Prognose vorher war Flächendeckende Angebote vor Ort Spezifische Bedarfsermittlung: Anamnese und Diagnostik zum erzieherischen Bedarf und Teilhabebedarf Erstellung eines Bedarfsprofils und vorrangige Prüfung zur Vermittlung in eine geeignete Pflegefamilie Vorbereitung und Qualifizierung hinsichtlich: Grundwissen über Behinderung/Krankheit und Umgang damit Vorbereitung auf Reaktionen im Umfeld Leistungsansprüchen Zugang zu Netzwerken (Kindernetzwerkmitgliedschaft, Behindertenverbände) Anbindung an andere Familien

Stärkung eigener Ressourcen, Umgang mit Stress, Ausgleich Dokumentation, insbesondere bezgl. Medikation, z.b. Ernährungs- oder Aktivitätenplan, Temperaturkurve, Medikamentenbogen, je nach Fall nach Vereinbarung im Hilfeplan ABER: Pflegeeltern brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit um sich auf diese Aufgabe einzulassen. Sie wissen, dass sie auf Unterstützung angewiesen sind, erfahren aber in der Praxis, dass diese häufig nicht gewährleistet ist. Dies erfordert Transparenz. Außerdem steht nicht bei allen Kindern von Anfang an fest, welche Bedarfe und eventuelle Behinderungen sie haben. II. Rolle und Einbezug der leiblichen Eltern und Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie Herkunftsfamilien von fremduntergebrachten Kindern spielen in der Praxis häufig kaum eine Rolle. Im Zweifel stehen die leiblichen Eltern ohne Unterstützung da, obwohl es um ihre Kinder und auch um Hilfe zur Erziehung geht. Sie müssen ernst genommen und beteiligt werden und ihre Rechte, auch Beschwerderechte, kennen. Auch für die Kinder ist es in der Regel wichtig, dass die leiblichen Eltern einbezogen werden. Schon vor der Vermittlung in eine Pflegefamilie ist zu klären, wie die Lebensumstände der leiblichen Familie waren und sind, ob es Geschwister gibt, wie die Beziehungen zum Kind sind und weiter gefördert werden können. Gute Kontaktgestaltung kann Eltern und Pflegefamilien gelingen, wenn die Fachberatung und/oder ein anderer einbezogener Sozialer Dienst dies als wichtige Aufgabe sehen und die Zusammenarbeit unterstützen. (Begleitete) Umgangskontakte sollten in der Regel mit den Kindern und Jugendlichen, aber auch den Pflegeeltern und leiblichen Eltern vor- und nachbereitet werden. Bei Bedarf sollte eine Kostenübernahme für Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie erfolgen. III. Individuelle Leistungen für die Pflegekinder in Bezug auf Pflege, Erziehung, Teilhabe und Bildung Leistungen für Pflegekinder müssen deren individuelle Bedarfe decken und ihren Bedürfnissen entsprechen. Zentrales Instrument ist der Hilfeplan, der für Pflegekinder mit Behinderungen auch Entwicklungs- und Teilhabeplan sein muss. Die Pflegekinder müssen einbezogen werden; ihre Beteiligung muss entsprechend ihrer Bedürfnisse erfolgen und fordert von den Fachkräften und Pflegeeltern Einfühlungsvermögen. Es muss darüber nachgedacht werden, welche Beschwerdemöglichkeiten für die Kinder in Frage kommen und wie Zugänge geschaffen werden können. Fragen des Kindeswohls und des Kinderschutzes beinhalten über die allgemeinen Aspekte hinaus weitere je nach Art der Behinderung, wenn es etwa um Medikation geht. Einzelne Leistungen: Unterstützung bei der Beziehungsgestaltung zur leiblichen und Pflegefamilie

Persönliche Assistenz Hilfe zur einer angemessen Förderung, Schulbildung und Ausbildung Schulbegleitung Integrationskraft für die Freizeitbegleitung Wochenenden und Freizeiten mit anderen Kindern Unterstützung von Selbstorganisation und Vernetzung Auch nach Erreichung der Volljährigkeit bei Bedarf Verbleib in der Pflegefamilie und Fortsetzung der Maßnahme in der bisherigen Form Übergänge gestalten: Vorbereitung auf den Auszug Klärung der Wohnsituation und Berufstätigkeit Klärung von weiteren Unterstützungsmöglichkeiten durch Sozialleistungsträger oder andere Organisationen Klärung der Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung ab Erreichen der Volljährigkeit; Unterstützung bei der Auswahl: Kann ein ggf. zuvor bestellter Vormund seine Aufgaben im Rahmen einer Betreuung weiterführen? Nachbetreuung durch die Fachberatung Kontaktmöglichkeiten zur Pflegefamilie auch nach Auszug Transformation von Unterstützung IV. Finanzielle Ausstattung des Pflegeverhältnisses: Pflegegeld und besonderer Sachaufwand, soziale Sicherung Werden Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien untergebracht, fehlen wie in allen Bereichen der Pflegekinderhilfe einheitliche Rahmenbedingungen. Nötig sind jedoch Mindeststandards zur Finanzierung der Unterbringung in Pflegefamilien Die finanzielle Ausstattung hinsichtlich der Unterhalts- und weiterer materieller Bedarfe der Kinder ist nicht sichergestellt und muss in der Praxis immer wieder von Fall zu Fall entschieden werden. Darüber hinaus fehlen Standards dafür, welche finanziellen Leistungen eine Pflegeperson für die umfängliche Versorgung, Erziehung und Einbeziehung eines Kindes in ihrer Familie erhält. Allgemeine Standards könnten durch Empfehlungen, die von einer Kommission unter Beteiligung von Betroffenen auf Bundes- oder Landesebene erarbeitet werden, gesetzt werden. Darüber hinaus sind in jedem Einzelfall weitergehende Bedarfe zu ermitteln und zu decken. Einzelne Leistungen, z.b.: Pflegegeld und Unterhalt, der sich am individuellen Bedarf des Kindes ausrichtet Behinderungsbedingter Mehrbedarf für höheren Verschleiß an Kleidung, Mobiliar, heilpädagogisches Beschäftigungs- und Spielmaterial Behindertengerechte Wohnsituation (Übernahme von Umbaukosten und behindertengerechter Wohnungseinrichtung) Behindertengerechter Pkw Übernahme der Fahrtkosten zu Therapien und medizinischen Behandlungen Erstattung von Fahrtkosten zu Fortbildungen, Umgangskontakten, Hilfeplangesprächen etc. Ferienbeihilfen (Urlaub mit einem behinderten Kind ist kostenaufwendiger) Rehahilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die nicht durch Dritte finanziert werden

Therapien und medizinische Behandlungen, die nicht durch Dritte finanziert werden Kostenübernahme für evtl. Trauerfeier und Beisetzung Erziehungsbeitrag je nach Intensität des geforderten Einsatzes und Kompetenz der Pflegepersonen Übernahme der Kosten für eine Haftpflichtversicherung, die auch Schäden im Binnenverhältnis, also an Eigentum der Pflegeeltern, abdeckt Übernahme der Kosten für eine Rechtsschutzversicherung Angemessene Alterssicherung für Pflegeeltern, da oft keine ausreichende Erwerbsarbeit möglich ist V. Professionelle Beratung und Begleitung der Pflegefamilien Pflegefamilien sind Leistungserbringer, aber auch Privatfamilien. Pflegepersonen sind Expert_innen für die Belange ihrer Pflegekinder, benötigen aber professionelle Unterstützung, insbesondere, wenn es sich um Pflegekinder mit Behinderungen handelt. Vorerfahrungen der Pflegefamilien und die Prozesshaftigkeit des Hilfeverlaufs müssen Berücksichtigung finden. Es braucht die Begleitung durch speziell qualifizierte Fachkräfte, die für die Pflegefamilien jederzeit und möglichst ortsnah erreichbar sind. Die Begleitung von Pflegefamilien durch professionelle Fachdienste, die die Arbeit der Pflegeeltern qualifizieren und mit Rahmenleistungen unterstützen, hat keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage und ist damit ungesichert. Es fehlen fachliche Standards zur Beratung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern. Wichtig für gelingende Pflegeverhältnisse ist auch die Zusammenarbeit der Pflegeeltern mit den Personensorgeberechtigten. Die Ausübung des Sorgerechts muss immer zum Wohle des Kindes erfolgen und dessen Ansprüche geltend gemacht werden, auch durch Amtsvormünder gegenüber ihren Jugendämtern. Pflegeeltern fehlt oft die Befugnis über die Alltagssorge hinausgehende Entscheidungen zu treffen, besonders relevant sind Aspekte der Gesundheitsfürsorge. Die Geltendmachung von Ansprüchen und das Treffen von Entscheidungen durch die Pflegeeltern sollte mit Vermittlung durch die Fachdienste erleichtert werden, etwa durch die Erteilung von Vollmachten für Pflegeeltern oder eine einvernehmliche Übertragung (von Teilen) des Sorgerechts ( 1630 Abs. 3 BGB). Inhalte der Beratung: Rechtsansprüche der Pflegefamilie Allgemeine Erziehungsfragen und spezifische Bedarfe Pädagogische und therapeutische Themen Beziehungsgestaltung und Beendigung Bei Bedarf ergänzende Beratung durch Expert_innen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Reha, Traumatherapie, Psychologie, Heilpädagogik, Recht etc. Weitere Angebote: Existenzielle Belastungen: Bereitschaftstelefon Supervision und Fortbildung Vermittlung und Begleitung bei Umgangskontakten Angebote für Geschwisterkinder Vernetzung mit gleich betroffenen (Pflege)familien Regelmäßige, regionale Arbeitskreise

Sterbebegleitung- und Trauerarbeit Beratung nach Beendigung des Pflegeverhältnisses VI. Entlastungs- und Unterstützungsangebote für Pflegeeltern Die Betreuung, Pflege und Erziehung eines chronisch kranken, unheilbar kranken oder behinderten Kindes bedeutet eine große zeitliche und kräftemäßige Beanspruchung sowie emotionale Herausforderung für Pflegefamilien. Wenn Pflegeeltern Unterstützungsbedarfe anmelden, bedeutet das nicht, dass sie ungeeignet sind, sondern verantwortungsvoll ihre Aufgabe erfüllen. Regelmäßige Entlastungszeiten der Pflegepersonen im Alltag Übernahme der Kosten für Entlastung im Haushalt Ergänzende Kinderbetreuung Möglichkeit für Wochenend- und Jahresurlaube Vermittlung von Ferienmaßnahmen Vermittlung von Betreuungsmaßnahmen und vorübergehenden Unterbringungen während urlaubsbedingter Abwesenheit der Pflegeeltern Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen, therapeutischer Maßnahmen, Rehahilfsmittelversorgung, Pflegeeinstufung, Schwerbehindertenausweis etc. Begleitung und Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Ärzt_innen, Therapeut_innen, Lehrer_innen, Kranken- und Pflegekassen, sonstigen Behörden und Institutionen Burnout-Prophylaxe Organisation von Gruppenangeboten, Netzwerkförderung Förderung von Selbstorganisation Übernahme des Mitgliedsbeitrags für Verbände/Selbsthilfegruppen VII. Qualifizierte Fachdienste Damit Fachdienste die Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung von Pflegeverhältnissen für junge Menschen mit Behinderungen gut übernehmen können, müssen sie quantitativ und qualitativ entsprechend aufgestellt sein. Bislang fehlen dazu gesetzliche Regelungen (wie etwa im Vormundschaftsbereich zu Fallzahlen) oder einheitliche Vorgehensweisen. Es braucht Standards zur Qualität und zur Ausstattung von Fachdiensten für Pflegekinder mit Behinderungen und Handreichungen für Fachkräfte. Einbeziehung der Expertisen aus der Behindertenhilfe, Coaching und Weiterbildung, Qualitätssicherung, Dokumentationspflicht muss sichergestellt sein. Freie Träger müssen geeignet sein und ihre Angebote über Leistungs- und Entgeltvereinbarungen konkretisiert und für die öffentlichen Träger verbindlich gemacht werden. Fachberater_innen brauchen ein Grundwissen über Behinderungsformen und chronische Erkrankungen und den Umgang damit, können aber nicht in jedem Bereich Spezialist_in sein. Es braucht Lotsen/Clearingstellen/Case Management: Fachberater_innen müssen erkennen können, wann es im Einzelfall notwendig ist, spezielle Berufsgruppen zur Unterstützung hinzuzuziehen und welche weitergehenden, zusätzlichen Angeboten und Leistungen in Frage kommen. Es braucht überörtliche Zusammenarbeit, multiprofessionelle, überregionale Fachteams, Netzwerke, Kompetenzzentren und Kooperationen und einzelne, weiter spezialisierte Fachdienste freier Träger sowie das entsprechende Vernetzungswissen.

Für die Familien ist personelle Kontinuität in der Begleitung wichtig, die deshalb angestrebt werden sollte. Bei unvermeidbaren Zuständigkeitswechseln ist sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt werden und eine Übergabe unter Beteiligung der Familien erfolgt. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ist eine Kooperation zwischen Fachberatung/Pflegekinderdienst und Allgemeinem Sozialem Dienst im Jugendamt notwendig. VIII. Zuständigkeiten und Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen: parallele Leistungen und Übergänge Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben meist einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen gegenüber mehreren Rehabilitationsträgern, der Pflegeversicherung und der Schulverwaltung. Die Unübersichtlichkeit der Leistungsansprüche, die unterschiedlichen Verfahren der Anspruchsprüfung und die jeweiligen Voraussetzungen sowie die Suche nach geeigneten Unterstützungsangeboten stellen eine erhebliche Belastung dar. Das SGB VIII findet für Pflegeverhältnisse bislang rechtlich vorrangig nur dann Anwendung, wenn der Unterbringungsgrund auf (rein) erzieherische Defizite in der Herkunftsfamilie zurückzuführen ist oder das Kind seelisch behindert bzw. von einer solchen Behinderung bedroht ist. Wenn hingegen ein Eingliederungshilfebedarf für ein Kind mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung besteht, ist vorrangig der Sozialhilfeträger für die Leistungsgewährung zuständig ( 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII) und wird infolgedessen die Zuständigkeit der Jugendhilfe in der Praxis häufig abgelehnt oder Fälle vermehrt an den Sozialhilfeträger abgegeben. Seit 2009 ist die Familienpflege in 54 Abs. 3 SGB XII ausdrücklich vorgesehen, allerdings nicht für junge Volljährige. Die Trennung der Zuständigkeit von Jugendhilfe für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung und Eingliederungshilfe nach SGB XII für junge Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung verkompliziert das Vermittlungsverfahren in Pflegefamilien in hohem Maße. Die gesetzlich unzureichende Regelung erschwert es vor allem für Kinder, die mehrfach von einer Behinderung betroffen sind zu der seelischen Behinderung kommt eine geistige oder körperliche Behinderung eine geeignete Pflegefamilie zu finden. Eine weitere Problematik besteht darin, dass es den überwiegenden Sozialhilfeträgern an Fachkenntnissen im Bereich der Pflegekinderhilfe fehlt. Auf der anderen Seite verfügen Mitarbeiter_innen von Jugendhilfeträgern meist nur über unzureichendes Wissen über Leistungen der Eingliederungshilfe einschließlich der Ansprüche gegenüber weiteren Leistungserbringern für Kinder mit Behinderungen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich schwierig, auch weil Begriffe unterschiedlich verwendet werden (z.b. Pflegefamilie als stationäre oder ambulante Leistung). Nur vereinzelt haben sich gelingende regionale Kooperationsmodelle der Sozialleistungsträger etabliert. Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen öffentlichen Trägern dürfen nicht auf dem Rücken der Pflegekinder ausgetragen werden. Zuständigkeitswechsel dürfen nicht zu Nachteilen für Pflegekinder und ihre Familien führen was aber immer wieder der Fall ist, auch wegen fehlender oder unklarer gesetzlicher Regelungen. Hilfekontinuität ist unabdingbar, erforderlich ist eine Übergangsplanung mit einem kompetenten Übergangsmanagement von Fachkräften der verschiedenen Bereiche.

Die Gesetzeslücke im Jahr 2019 für die Regelung der Familienpflege im SGB XII mit Wegfall von 54 Abs. 3 SGB XII zum 31.12.2018 und der Geltung der Nachfolgeregelung des BTHG erst zum 01.01.2020 muss geschlossen werden. Weitere Quellen: Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.v., Bedarfe von Pflegekindern mit Behinderungen und ihren Familien, 30.04.2017 Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.v., Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren inklusive Lösung, 13.06.2016 Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.v., Inklusion beginnt am Anfang eines Lebens (Gründungspapier) Bundesverband behinderter Pflegekinder e.v., Stichpunkte zum Impulsvortrag am 19.04.2016 in der Expert_innenrunde im Dialogforum Pflegekinderhilfe Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, Diskussionspapier, Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII, 15.05.2017 Kreuels, Peter/Krimm, Bodo, Bedarfe von und notwendige Rahmenbedingungen für Pflegeeltern beim Zusammenleben mit behinderten Kindern, Reflexionen aus Sicht eines Jugendhilfeträgers, JAmt 2016, 471 Pflegefamilienverbände, Reformbedarf in der Pflegekinderhilfe, Erfordernisse aus der Perspektive der Pflegefamilienverbände, PFAD 2015 (3), 20 Rohrmann, Albrecht, Thesenpapier Inklusives SGB VIII neue Herausforderung für Alle Schindler, Gila, Wann wenn nicht jetzt? Aber vielleicht doch nicht ganz so? Zur Einbeziehung von jungen Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen in die sozialrechtliche Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, ForE 2016 (5), 265 Runder Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände, Pflegekinder in Deutschland, Forderungen an Politiker, öffentliche und freie Träger, Februar 2017 Zottmann-Neumeister, Frauke, Qualifizierung von Vormündern sowie Fachkräften der Pflegekinderhilfe für Kinder mit Behinderungen, 22.02.2017