Ansätze zur Gefahren- und Risikobewertung zur lokalen Toxizität: Stellenwert von Alternativverfahren 29. Februar 2016, Berlin

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Transkript:

Advanced Course / Workshop Ansätze zur Gefahren- und Risikobewertung zur lokalen Toxizität: Stellenwert von Alternativverfahren 29. Februar 2016, Berlin

2 Inhalt Rechtlicher Rahmen Methodeninventar Offene Fragen / Klärungsbedarf

3 Rechtlicher Rahmen CLP Verordnung (1272/2008) http://echa.europa.eu/web/guest/regulations/clp/legislation ECHA Leitfaden: Guidance on the Application of the CLP Criteria Version 4.1. vom Juni 2015 soft regulation keine verbindliche Rechtskraft https://echa.europa.eu/documents/10162/13562/clp_en.pdf

CLP-Verordnung Setzt den allgemeinen Rechtsrahmen Titel II (Artikel 5 bis 15) Ermittlung von Informationen (Art 5 und 6) Versuche am Tier und am Menschen (Art 7) Gewinnung neuer Daten (Art 8) Bewertungsverfahren (Art 9) Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (Art 10) Berücksichtigungsgrenzen (Art 11) Überprüfungspflicht, Aktualisierung (Art 15) Anhang I enthält technische Ausführungsbestimmungen Problem der Rechtssicherheit

ECHA Leitfaden Technisch-wissenschaftliches Dokument mit Anleitungen im Detail zur Einstufung von physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren Illustriert mit Beispielen und Fließschemata Zielgruppen Hersteller und Importeure Behörden in den Mitgliedsstaaten (MS CA), EU-Kommission und ECHA (ECHA). Aus einem REACH Implementationsproject (RIP 3.6) hervorgegangen Erarbeitet zwischen 2007 und 2009 unter Beteiligung von Experten aus den Behörden der Mitgliedsstaaten und der Industrie 5

Ermittlung der Beweiskraft Weight-of-Evidence CLP Anhang I

7 Ermittlung der Beweiskraft Vorgehensweise Sammlung aller verfügbaren Informationen zu einem toxikologischen Endpunkt (ungefiltert, d.h.positive und negative Ergebnisse) Integration der Informationen Hierarchisierung nach Relevanz Berücksichtigung der Informationsqualität Schließung von Informationslücken Bewertung durch Experten

ECHA Leitfaden: Ermittlung der Beweiskraft zu lokalen Hauteffekten 8 04.08.2016 8

ECHA Leitfaden:Ermittlung der Beweiskraft zu lokalen Hauteffekten 9 04.08.2016 9

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ECHA Leitfaden:Ermittlung der Beweiskraft zu lokalen Hauteffekten 11 04.08.2016 11

ECHA Leitfaden:Ermittlung der Beweiskraft zu lokalen Hauteffekten 12 04.08.2016 12

ECHA Leitfaden:Ermittlung der Beweiskraft zu lokalen Hauteffekten 13 04.08.2016 13

Phase 1: Beweiskraft Vorhandener Informationen 14 Entscheidung über Einstufung Wenn keine Entscheidung möglich: Erfahrungen am Menschen Tierversuchsdaten CLP Anhang In I vitro 3.2.2.4 Daten Ganz allgemein ist an erster Stelle bestehenden Physikalisch- Erfahrungen beim Menschen, chemische dann Ergebnissen Daten aus Tierversuchen ph, und Reserve schließlich sonstigen Informationsquellen Beachtung zu schenken. Dies ist jedoch von Fall zu Fall zu entscheiden. Weiter zu Phase 2

Phase 2 Erhebung neuer (Test)-Daten Erhebung neuer Daten 15 Entscheidung über Einstufung Physikalischchemische Daten ph, Reserve In vitro Daten Tierversuchsdaten (Erfahrungen am Menschen) 04.08.2016 15

Prüfschema Auge für ph extreme Gemische ECHA Leitfaden 3.3.3.2.1.1 Gibt die Säurereserve Hinweise, dass das Gemisch nicht korrosiv ist? Nein Ja Nicht eingestuft als Haut Corr. 1 und ohne in vivo Daten zu ernsten Augenschäden/Augenreizungen oder relevante Daten von ähnlichen getesteten Gemischen Wurde das Gemisch auf schwere augenschädigende Wirkungen getestet in einem anerkannten in-vitro-test? Nein Ja Zeigt das Gemisch schwere Augenschädigende Wirkungen in einem anerkannten in-vitro Test? Ja Nein Einstufung in Kategorie 1 - verursacht schwere Augenschäden Einstufung entsprechend Kalkulationsmethode nach CLP Verordnung Anhang I ph ist 2 oder 11.5

Entwicklung von In-vitro-Methoden Auge Validierung durch Internationale Institutionen zur Entwicklung von Alternativmethoden BGA/BMBF EC/HO IRAG CTFA COLIPA MHW/JCIA HET-CAM, Neutralrot, Pollenschlauchtest, BCOP u.a. Anerkennung durch die OECD: OECD 437 BCOP / OECD 438 ICE Identifikation möglich von Chemikalien, die schwere Augenschäden (Kategorie 1) verursachen möglich OECD 460 Fluoreszein Leakage für Kategorie 1 Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten für OECD 437 und 438 Identifikation möglich von Chemikalien, die schwere Augenschäden (Kategorie 1) verursachen Nicht einzustufen sind Für den mittleren Bereich gilt no prediction can be made OECD 492 (RhCE) Identifikation möglich von Chemikalien, die nicht einzustufen sind # Reconstructed human Cornea-like Epithelium test method 1988 1998 2009 2012 2013 2015

Offene Fragen / Klärungsbedarf Wie verlässlich sind die Aussagen aus in-vitro Verfahren Können in-vitro Methoden zur Ableitung von SCLs genutzt werden? Zukünftige Wertigkeit von in-vivo / in-vitro Daten insbesondere für Gemische 18