Straßenbeleuchtung- Ausgangssituation und Fragestellungen zur Modernisierung. dena-roadshow am 28.01.2015 in Erfurt



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Transkript:

Straßenbeleuchtung- Ausgangssituation und Fragestellungen zur Modernisierung dena-roadshow am 28.01.2015 in Erfurt

Vorstellung Kompetenz- und Informationszentrum für die Themen Energie und GreenTech in Thüringen Starten wegweisender Pilotvorhaben Veröffentlichung von Studien und Best- Practice-Beispielen zur Energiewende Vernetzung von Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen Vorantreiben des Einsatzes Grüner Technologien

Gliederung 1. Ausgangssituation Straßenbeleuchtung 2. Rahmenbedingungen für die Modernisierung 3. Hilfestellungen der ThEGA

Ausgangssituation

250 Anzahl Teilnehmer nach EWZ 228 200 150 121 100 50 0 58 26 8 11 4 < 1.000 EW 1.000 - < 5.000 EW 5.000 - < 10.000 EW 10.000 - < 20.000 EW 20.000 - < 50.000 EW > 50.000 EW Gesamt Querschnittsprüfung Thüringer Rechnungshof 2014 zur Situation der Straßenbeleuchtung in Thüringen

Eingesetzte Leuchtentypen Alter der Straßenbeleuchtung 3% 3% 8% 15% 8% 4% 29% 37% 11% 6% 8% 32% 36% Hg-Dampf Halogenmetalldampf Na-Dampf Kompaktleuchtstoff k.a. 0 - < 10 a 10 - < 15 a 15 - < 20 a > 20 a Hoher Anteil ineffizienter Leuchten ca. 2/3 der Leuchten haben Ihre Nutzungsdauer erreicht bzw. erreichen diese zeitnah

Verbrauchsanteil Strom Straßenbeleuchtung Kommunen < 50.000 EW Kommunen > 50.000 EW 13% 39% 61% 87% Straßenbeleuchtung andere Liegenschaften Straßenbeleuchtung andere Liegenschaften Besonders in kleinen und mittleren Kommunen hat die Straßenbeleuchtung einen erheblichen Anteil am Stromverbrauch

Zusammenfassung In Kommunen aller Größenordnungen gibt es hohe Anteile ineffizienter Leuchten In kleineren Kommunen (< 10.000 Einwohner) liegt dieser bei über 60% 2/3 der Straßenbeleuchtung haben ihre Lebensdauer erreicht/ überschritten oder tun dies in Kürze Besonders in kleinen Kommunen trägt die Straßenbeleuchtung erheblich zu den Energiekosten bei Die EU-Effizienz-Richtlinie sieht die Ausphasung ineffizienter Leuchten ab 2015 (Quecksilberdampf-, Natriumdampf-Plugin) vor Hohes Modernisierungspotential / Modernisierungsdruck für Kommunen

Gesetzliche Rahmenbedingungen (Keine Rechtsberatung. Aussagen stehen unter dem Vorbehalt der Notwendigkeit rechtlicher Prüfung.)

Gibt es eine Beleuchtungspflicht? Lt. ThürStr.G 9 Straßenbeleuchtung nicht Bestandteil der Baulast Aber: es besteht für den Träger der Baulast eine (Straßen)Verkehrssicherungspflicht. Grundsatz: Wer eine Gefahrenquelle schafft/ unterhält, ist für den Schutz Dritter vor daraus resultierenden Gefahren verantwortlich. (s.a. ThürStr.G 10) Hieraus ergibt sich für die Gemeinde auch eine Beleuchtungspflicht

Welchen Umfang hat die Beleuchtungspflicht? Keine gesetzgeberische Festlegung Kriterien Rechtsprechung: Handlungspflicht innerhalb des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren Maß des Zumutbaren abhängig vom konkreten Gefährdungspotential Verkehrsteilnehmer müssen ihr Verhalten der jeweiligen Situation anpassen Beleuchtungspflicht besteht darin, solche Gefahren zu vermeiden oder erkennbar zu machen, die auch der sorgfältige Verkehrsteilnehmer nicht vermeiden/ erkennen kann. (vergl. Ringwald-Engel/ Praxishandbuch öffentliche Beleuchtung)

Welchen Bedeutung hat die DIN 13201 für die Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung? Keine Rechtsnorm > keine unmittelbare Bindungswirkung in Gesetzen und Rechtsnormen kein Hinweis auf allg. anerkannte Regeln der Technik im Bezug auf DIN 13201 Selbstbindung durch entsprechenden Gemeinderatsbeschluss möglich > Haftung! Erwägung Anwendung DIN 13201 je nach: - Bedeutung des Verkehrsweges, - Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter, - Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung - Aufwand und Leistungsfähigkeit der Gemeinde Erarbeitung Gesamtkonzept, kein Flickenteppich aus Einzelabwägungen Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinde! (vergl. Ringwald-Engel/ Praxishandbuch öffentliche Beleuchtung)

Technische Rahmenbedingungen

Was macht eine gute Straßenbeleuchtung aus? Merkmal Angemessenes Beleuchtungsniveau Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung Hoher Farbwiedergabeindex, Lichtfarbe Energieeffizienz Wartungsaufwand Auswirkung Beleuchtungsaufgabe, Orientierung DIN 13201-1 (Beleuchtungsklassen) Sehkomfort, Verkehrssicherheit Sehkomfort, Atmosphäre, Insektenschutz Kosten, Umweltschutz Kosten

Was macht eine energieeffiziente Straßenbeleuchtung aus? Merkmal Angemessenes Beleuchtungsniveau Leuchtmittel Optik Vorschaltgerät Lichtstärkeverteilung Steuerung Bemerkung Gemäß Beleuchtungsaufgabe Systemlichtausbeute (lm/w) Gemäß Beleuchtungsaufgabe, Streulichtbegrenzung Bedarfsgerechte Anpassung, Beleuchtungsniveau

Entwicklung Preise / Effizienz LED 110% 100% 90% 80% 70% 60% 2011 2012 2013 2014 150 140 130 120 110 100 90 80 70 60 rel. Anschaffungskosten (%) Lichtausbeute (lm/w) Quelle: Eigene Recherche LED-Leuchten haben sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und stellen in vielen Fällen eine hochwirtschaftliche Modernisierungsvariante dar.

Was unterscheidet eine LED-Leuchte von einer Entladungs- Leuchte? Optik/ Leuchtmittel Elektronik LED-Leuchte Mehrere LED auf Leiterplatte, Linsen Überlappung Lichtstrom, definierte differenziertere Lichtverteilung Vorschaltgerät Steuereinheit Treiberelektronik Entladungs-Leuchte axialsymetrische Lampe in standardisierter Fassung und einfacher Reflektor Vorschaltgerät, Starter LED-Leuchten: hocheffizient, aber komplexer und sensibler > Qualitätsanforderung! LED und Baugruppe müssen vor Überhitzung geschützt werden > Temperaturmanagement! Keine standardisierten Schnittstellen zwischen Leuchtmittel und Leuchte > Ersatzteilkonzept!

Modernisierung Welche wesentlichen Möglichkeiten gibt es? Modernisierungssituation Beleuchtungsstärke Umrüstung Leuchtenkopf Modernisierungs -variante hocheff. Gasentladungslampen oder LED-Umrüstsatz Voraussetzung Gute Qualität, geringes Baualter der Bestands-Leuchte/ dekorative Leuchte LED-Umrüstung: Gewährleistung Thermomanagement, Blendungsfreiheit, Statik (CE-Konformität) Austausch Leuchtenkopf LED-Leuchte Schlechte Qualität, hohes Baualter der Bestands-Leuchte Installation neuer Straßenleuchten Installation neuer Straßenbeleuchtung LED-Leuchte LED-Leuchten Lebensdauer Masten erreicht, Masthöhe- und Abstand passen nicht zur Beleuchtungsaufgabe Neuerschließung Entscheidung: Vergleich Lebenszykluskosten: Kapital- + Betriebs- + Verbrauchskosten

Umrüstung bestehender Leuchten auf LED: Option besonders bei erhaltenswerten dekorativen Leuchten Verlust CE-Konformität und Änderung der optischen Eigenschaften der bestehenden Leuchte! Hersteller/Lieferant der Retrofit-Lösung sollte folgende Punkte gewährleisten: Übernahme CE-Konformität der Retrofit-Lösung hinsichtlich der thermischen, optischen, elektrischen und statischen Anforderungen voll funktionsfähige, geprüfte Gesamtlösung aus bestehenden und neuen Bauteilen Kann eine LED-Plugin-Lampe mit E27-Gewinde als einziger Schnittstelle zwischen alt und neu das leisten?

LED-Markt: dynamisch, breites Anbieterspektrum Kommunen: Verunsicherung hinsichtlich LED-Qualität ThEGA: Erstellung Kriterienkatalog als Ausschreibungshilfe: Energieeffizienz/ Beleuchtungsqualität Lichtstärkeverteilung, Abstrahlung oberer Lichtraum Lebensdauer Thermomanagement Garantiebedingungen Betriebsstunden Systemwirkungsgrad IP-Schutzklasse Systemlebensdauer Lichtfarbe Qualitätsnachweis LED, Betriebsgerät Nachrüstungskonzept/ Ersatzteilgarantie

Modernisieren trotz leerer Kassen

Neuerung des 63 ThürKO Kreditaufnahmen für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungs- Maßnahmen auf Basis des Verwaltungshaushaltes bis 2016 möglich Voraussetzung: Einsparung der laufenden, aus der Maßnahme resultierenden Kosten größer als der zu erbringende Kapitaldienst Beschränkung der Kredithöhe auf 1/10 der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (1) Kredite dürfen unter der Voraussetzung des 54 Abs. 3 nur im Vermögenshaushalt und nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung oder bis zum Haushaltsjahr 2016 für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind, aufgenommen werden. (2)...Die Genehmigung von Krediten für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind, soll dann erteilt werden, wenn die Gemeinde nachweist, dass die Einsparungen der laufenden Kosten aufgrund der einzelnen Maßnahme höher sind als der für die einzelne Maßnahme aufzubringende Kapitaldienst (Zins und Tilgung) und der Kredit für alle energetischen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen zusammen ein Zehntel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen des Haushaltsjahres nicht übersteigt. Kreditaufnahme für wirtschaftliche Energieeinspar-Maßnahmen im Verwaltungshaushalt unabhängig von Kassenlage möglich!

Angebot ThEGA unterstützt zusammen mit der Thüringer Aufbaubank Kommunen bei der Darstellung der Rentabilität ihrer Maßnahme gegenüber der Kommunalaufsicht Betrachtungsweise entspricht den Erfordernissen des 63 ThüKO und wurde in Abstimmung mit dem TIM erstellt TIM empfiehlt Kommunen, Rahmendaten ihrer Energiespar-Maßnahme zur unentgeltlichen Prüfung bei der ThEGA vorzulegen Prüfergebnis der ThEGA soll den Rechtsaufsichtsbehörden als Entscheidungsgrundlage dienen

Beispielbetrachtung Austausch Quecksilberdampf- gegen LED-Leuchte Ausgangswerte (Kosten brutto)

Beispielbetrachtung Austausch Quecksilberdampf- gegen LED-Leuchte Jahresergebnisse (brutto) 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0-20.000-40.000-60.000 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Jahre Kapitaldienst Energiekosteneinsparung Betriebskosteneinsparung Rücklage Entsorgung Kalkulatorische Kosten Jahresergebnis /a

Beispielbetrachtung Austausch Natriumdampf- gegen LED-Leuchte Ausgangswerte ( Kosten brutto)

Beispielbetrachtung Austausch Natriumdampf- gegen LED-Leuchte Jahresergebnisse (brutto) 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0-10.000-20.000-30.000 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Jahre Kapitaldienst Energiekosteneinsparung Betriebskosteneinsparung Rücklage Entsorgung Kalkulatorische Kosten Jahresergebnis /a

Benötigte Unterlagen 1. Bestand: Anlagen-Dokumentation Aufstellung Betriebskosten Energieverbrauch der Anlage (Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre) Aktueller Energiepreis 2. Erneuerung: Beschreibung der modernisierten Anlage Planungsunterlagen Ermittlung d. künftigen Kosten gem. VDI 2067, Blatt 1/7 (Kapital-, Bedarfs-, Betriebs- und sonstige Kosten) Produktdatenblätter (Typ, Fabrikat, Leistungsaufnahme etc.)

Die Gelegenheit ist günstig, die Straßenbeleuchtung bietet: - Hohes Einsparpotential - technisch ausgereifte, wirtschaftliche Modernisierungslösungen - Günstige Rahmenbedingungen (ERP-Richtlinie, ThüKO 63) Angebote der ThEGA Initialberatung zur Modernisierung (Technik, Betreiberkonzepte, Wirtschaftlichkeit) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Energiespar-Maßnahmen, Abstimmung mit Kommunalaufsicht Ausschreibungshilfe Qualitätskriterien LED-Straßenleuchten (1. Quartal 2015)

Frank Kuhlmey Projektleiter Tel. 0361-5603218 frank.kuhlmey@leg-thueringen.de Kommunales Energiemanagement, Energieeffizienz kommunale Gebäude und Straßenbeleuchtung Severin Kaufhold Junior-Projektleiter Tel. 0361-5603215 severin.kaufhold@leg-thueringen.de Kommunales Energiemanagement, Erneuerbare Energien in Kommunen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit- Kommen Sie gerne auf uns zu!