Ergebnisniederschrift. über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge. am 24. Oktober 2012 in Berlin

Ähnliche Dokumente
Ergebnisniederschrift. über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge. am 11. Juni in Berlin

Anlage zur Satzung der hkk. - Ausgleichskasse - In der Fassung des. 51. Nachtrages

Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft ( Ausgleichsverfahren ) Abschnitt A: Maßgebende Rechtsnormen

Tit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone

Anhang 1. zur Satzung der. AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.

Was bedeutet Umlageverfahren U1 und U2?

Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Veröffentlichung: ja. am 08./

GKV- Spitzenverband Reinhardtstraße 28, Berlin Telefon Fax spitzenverband.de

Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage

AAG-Anträge erstellen und übermitteln

Ausgleichsverfahren nach dem. Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Neuregelung des Umlageverfahrens

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen

Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen Die Umlageversicherung nach dem AAG

Die Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen

Leistungen für erkrankte schwangere Arbeitnehmerinnen

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)

Die Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Beschreibung AAG. Lohn & Gehalt Wirkungsvoll Kosten sparen bei der Abrechnung Ihrer Löhne & Gehälter.

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet

Minijob-Ratgeber. Was Arbeitgeber wissen sollten

Rahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung

Entgeltfortzahlungsversicherung

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

Entgeltfortzahlungsversicherung

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN

Tarifvertrag. über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28.

Tit. 3.8 Beitragsverfahren für Störfälle -> Tit Berechnungsgrundlagen

Angaben zum Arbeitgeber. Betriebsnummer Beitragskontonummer Name 1 Name 2. Ansprechpartner/in.

3 Höhe HI HI Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist

Sozialversicherung 2018

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2005, 3686 FNA: FNA , GESTA M003. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Gesetzesstand. Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall ( HI874791)

Beiträge aus Einmalzahlungen

Meldewesen. DSRA - Erstattung bei Beschäftigungsverbot / Mutterschaft (U2)

Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA)

2.2 Wurde am ersten Tag der kurzeitigen Arbeitsverhinderung teilweise gearbeitet, aber für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahlt?

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013

Abrechnung von Kurzarbeit

Sozialversicherung 2017

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zählen insbesondere:

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zählen insbesondere:

Entgeltfortzahlungsversicherung

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1994, 1014, 1065 FNA: FNA , GESTA G47. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1994, 1014, 1065 FNA: FNA , GESTA G47. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Mandanten-Info Entgeltfortzahlungsversicherung. Neue Umlagesätze für Minijobber ab Beitragssätze gestalten Bares Geld sparen

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,

Ergebnisniederschrift Fachkonferenz Beiträge 19. November 2013

White Paper WINLine "maschinelles Erstattungsverfahren" (AAG)

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Verschärfte Prüfungen der Dt. Rentenversicherung hinsichtlich Urlaubs- und Krankheitsvergütungen. Anna Lena Bauer Juristische Beratung LIV

Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Senatsverwaltung für Inneres

Senatsverwaltung für Inneres

Sage Personalwirtschaft

Umlageverfahren. Kurz als Video erklärt - Umlageverfahren U1 und U2. Berechnungsbeispiel U1

Senatsverwaltung für Inneres

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Die fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zu richten

Mutterschaft in Agenda LOHN

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG

Einzelaspekte der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Altersteilzeitordnung

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung

Altersteilzeit. 1. Altersteilzeitgesetz

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo

Transkript:

über die Sitzung der am in Berlin

2

Inhaltsübersicht Seite Top 1 Erstattung von Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz; hier: Begrenzung des fortgezahlten Arbeitsentgelts auf die Beitragsbemessungsgrenze 5 3

4

Top 1 Erstattung von Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz; hier: Begrenzung des fortgezahlten Arbeitsentgelts auf die Beitragsbemessungsgrenze Sachverhalt: Nach 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) sind den Arbeitgebern, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, maximal 80 v. H. des für den in 3 Abs. 1 und 2 und den in 9 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraums an Arbeitnehmer fortgezahlten Arbeitsentgelts und die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag bzw. die darauf zu leistenden Beitragszuschüsse im so genannten U1-Verfahren zu erstatten. Die Höhe des zu erstattenden Arbeitsentgelts im U1-Verfahren kann durch eine entsprechende Satzungsregelung der Krankenkasse unter anderem auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung beschränkt werden (vgl. 9 Abs. 2 Nr. 1 AAG). Hiervon haben zahlreiche Krankenkassen Gebrauch gemacht. In den entsprechenden Satzungsregelungen ist regelmäßig jedoch nicht beschrieben, wie die Begrenzung des erstattungsfähigen Arbeitsentgelts auf die Beitragsbemessungsgrenze konkret vorzunehmen ist, wenn nicht für einen vollen Monat, sondern nur für einen Teil des Monats Entgeltfortzahlung geleistet wird. Auch das Aufwendungsausgleichsgesetz schreibt das Verfahren zur Berechnung des Erstattungsbetrags nicht vor. Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts im Krankheitsfall bestimmt 4 Abs. 1 EFZG nach dem Entgeltausfallprinzip. Danach ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Die Methode zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts bzw. zur Bestimmung des fortgezahlten Arbeitsentgelts richtet sich mithin nach den konkreten arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, die für den Arbeitnehmer gelten. Danach ist eine arbeits-, werk- oder kalendertägliche Berechnungsweise möglich. Fraglich und in der Praxis umstritten ist, ob in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nicht für Kalendertage, sondern für Arbeits- oder Werktage leistet, eine Begrenzung der Erstattung unter genereller Berücksichtigung einer anteiligen Beitragsbemessungsgrenze nach Kalendertagen im Monat vorzunehmen ist. 5

Ergebnis: In den Fällen, in denen die Krankenkasse eine Begrenzung des erstattungsfähigen Betrags der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung vorsieht und darüber hinaus Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze pauschal erstattet werden oder eine Erstattung nach den tatsächlichen Beitragsanteilen vorgesehen ist, ist das erstattungsfähige Arbeitsentgelt (auch als Grundlage zur Ermittlung der Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag) entsprechend den Grundsätzen des 22 Abs. 2 Satz 1 SGB IV zu ermitteln. Danach werden das im maßgebenden Monat tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und die Entgeltfortzahlung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander vermindert, dass sie zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Diese Verfahrensweise entspricht der Behandlung von Arbeitsentgelten bei Beschäftigungsverboten nach 11 MuSchG sowie der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (vgl. Top 6 der Ergebnisniederschrift der vom 28. Juni 2011), wenngleich dieses Ergebnis seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember 2011 B 1 KR 7/11 R nur noch für die Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag Bedeutung hat. Eine Begrenzung des erstattungsfähigen Arbeitsentgelts auf ein 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag findet somit - ungeachtet der arbeits-, werk- oder kalendertäglichen Berechnungsweise der Entgeltfortzahlung nicht statt. Beispiel 1 Entgeltfortzahlung richtet sich nach Arbeitstagen (hier: 21 Tage im betreffenden Monat) Erstattungssatz der Krankenkasse beträgt 80 %; mit der Erstattung sind die Arbeitgeberbeitragsanteile abgegolten; für die Erstattung wird das Arbeitsentgelt nur bis zu einem Betrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung berücksichtigt monatliches Arbeitsentgelt krankheitsbedingter Arbeitsausfall Entgeltfortzahlung (6.720,00 EUR : 21 x 5 =) 6.720,00 EUR 5 Arbeitstage 1.600,00 EUR 6

Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt (1.600,00 EUR x 5.600 EUR : 6.720 EUR =) 1.333,33 EUR Erstattungsfähiger Betrag (1.333,33 EUR x 80 % =) 1.066,66 EUR Eine Kürzung des berücksichtigungsfähigen (fortgezahlten) Arbeitsentgelts (hier: 1.333,33 EUR) auf 5/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2012 = 933,33 EUR) ist nicht zulässig. Beispiel 2 Entgeltfortzahlung richtet sich nach Arbeitstagen (hier: 21 Tage im betreffenden Monat) Erstattungssatz der Krankenkasse beträgt 80 %; mit der Erstattung sind die Arbeitgeberbeitragsanteile abgegolten; für die Erstattung wird das Arbeitsentgelt nur bis zu einem Betrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung berücksichtigt monatliches Arbeitsentgelt krankheitsbedingter Arbeitsausfall Entgeltfortzahlung (4.333,33 EUR : 21 x 1 =) 4.333,33 EUR 1 Arbeitstag 206,35 EUR Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt Erstattungsfähiger Betrag (206,35 EUR x 80 % =) 206,35 EUR 165,08 EUR Eine Kürzung des berücksichtigungsfähigen (fortgezahlten) Arbeitsentgelts (hier: 206,35 EUR) auf 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2012 = 186,67 EUR) ist nicht zulässig. Die vorstehend beschriebene Verfahrensweise übernimmt die Systematik zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser wird nicht kalendertäglich berechnet, sondern je Kalendermonat für die Kalendertage, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Besteht eine versicherungspflichtige Beschäftigung für den gesamten Kalendermonat, ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze die Berechnungsbasis. Wie sich das Arbeitsentgelt dabei zusammensetzt oder für welche Zeitabschnitte 7

des Monats es erzielt wird, ist für die Beitragsberechnung unbedeutend. Die für Zwecke der Erstattung erforderliche Begrenzung der innerhalb des Kalendermonats gezahlten Entgelte findet nicht zeitraumbezogen statt, sondern entsprechend den Grundsätzen des 22 Abs. 2 Satz 1 SGB IV im Verhältnis der Arbeitsentgelte untereinander; dabei wird davon ausgegangen, dass die Entgeltfortzahlung keinen anderen Rang einnimmt als das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt. Die Krankenkassen haben in diesen Fällen mithin sicherzustellen, dass die Erstattung nicht allein deshalb abgewiesen wird, weil das fortgezahlte Arbeitsentgelt für den Erstattungszeitraum bzw. die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile die für den beantragten Zeitraum nach Kalendertagen ermittelte anteilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. 8

Teilnehmerliste Herr Bloching Herr Neugebauer Frau Nommensen Herr Weißenborn Herr Sieben Frau Tiesler Herr Holzki Frau Wulff Herr Majchrzak Herr Methler Herr Wemmer AOK AOK BKK BKK EK EK IKK IKK Knappschaft Knappschaft LSV Herr Eckhardt Herr Heller Herr Janas Herr Kulaß Frau Riesen Herr Thiemann I