Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3946 20. 04. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Auskunft über die Langzeitarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg seit 2010 aus? 2. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit? 3. Welche soziographischen Hintergründe haben Langzeitarbeitslose (bitte unterteilen in Herkunft, Alter, Geschlecht, Familienstand und Ausbildung)? 4. Wie viele der Langzeitarbeitslosen sind alleinerziehend? 5. Welche Hinderungsgründe gibt es für die Reintegration von Langzeitarbeits - losen in den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Diskriminierung)? 6. Gibt es Maßnahmen seitens der Landesregierung, um gegebenenfalls vorhandene Diskriminierung gegenüber Langzeitarbeitslosen abzubauen? 7. Sieht sie Faktoren, dass Langzeitarbeitslosigkeit auf Folgegenerationen vererbt wird? 8. Gibt es einen Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Problemen und Langzeitarbeitslosigkeit? 9. Wenn ja, was sind die häufigsten Krankheiten? Eingegangen: 20. 04. 2018 / Ausgegeben: 07. 06. 2018 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
10. Welche Maßnahmen plant sie, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen? 20. 04. 2018 Dr. Fiechtner fraktionslos Begründung Am 16. April 2018 berichtete die Zeit Online mit dem Titel Einmal langzeit - arbeitslos, immer langzeitarbeitslos? über die Situation von Hartz IV-Empfängern. Häufig wird auch berichtet, dass Langzeitarbeitslosigkeit innerhalb der Familien vererbbar ist. Diese Kleine Anfrage stellt sich, um die Situation in Baden-Württemberg detaillierter betrachten zu können. Antwort Mit Schreiben vom 16. Mai 2018 Nr. 25-5013.69 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie sieht die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg seit 2010 aus? Zu 1.: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat sich in Baden-Württemberg von 81.721 im Jahresdurchschnitt 2010 auf 62.381 im Jahresdurchschnitt 2017 verringert. Dies entspricht einem Rückgang um 23,7 Prozent. 2. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit? Zu 2.: Die durchschnittliche Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit lag in Baden-Württemberg im April 2018 bei den Abgängen aus Langzeitarbeitslosigkeit bei 884 Tagen. 3. Welche soziographischen Hintergründe haben Langzeitarbeitslose (bitte unterteilen in Herkunft, Alter, Geschlecht, Familienstand und Ausbildung)? Zu 3.: Die verfügbaren soziodemografischen Daten sind mit Erhebungsstand April 2018 in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: 2
Anmerkung: Bei der Summierung der Altersgruppen ergeben sich geringfügige Abweichungen von der Gesamtzahl der Langzeitarbeitslosen. Zur Herkunft der Langzeitarbeits - losen, also deren Ort, Familie und Umgebung, in der sie aufgewachsen sind, liegen der Bundesagentur für Arbeit keine Daten vor. 4. Wie viele der Langzeitarbeitslosen sind alleinerziehend? Zu 4.: Im April 2018 waren in Baden-Württemberg 6.347 Langzeitarbeitslose alleinerziehend. 5. Welche Hinderungsgründe gibt es für die Reintegration von Langzeitarbeits - losen in den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Diskriminierung)? Zu 5.: Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann für Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, durch verschiedene Faktoren wie beispielsweise ein höheres Lebensalter oder fehlende schulische oder berufliche Qualifikationen erschwert werden. 3
6. Gibt es Maßnahmen seitens der Landesregierung, um gegebenenfalls vorhandene Diskriminierung gegenüber Langzeitarbeitslosen abzubauen? 10. Welche Maßnahmen plant sie, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen? Zu 6. und 10.: Die Fragen zu Ziffer 6. und 10. werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Langzeitarbeitslose Empfängerinnen und Empfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) profitieren von dem 2017 überarbeiteten Landesprogramm Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das Landesprogramm unterstützt Menschen, die geringere Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, damit diese eine menschenwürdige, soziale Teilhabe und neue Perspektiven erhalten können. Darüber hinaus sollen als langfristiges Ziel Fachkräftepotenziale gerade auch von Langzeitarbeitslosen und geringqualifizierten Personen aufgebaut und erschlossen werden. Ein Baustein des Landesprogramms ist der Passiv-Aktiv-Tausch PLUS (PAT PLUS), bei dem jährlich bis zu 500 langzeitarbeitslose Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis integriert werden sollen. Durch die Förderung von Arbeitsplätzen und eine zusätzliche Anreizprämie für Arbeitgeber wird Langzeitarbeitslosen eine Anstellung insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Ein weiterer Baustein des Landesprogramms ist die Förderung der Arbeitslosenberatungszentren (AloZ). Dies sind kostenlose und unabhängige Beratungsstellen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Situationen und gewähren rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen. Darüber hinaus eröffnen sie mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen. Als neuer Baustein des Landesprogramms Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg im Sommer 2017 das Modell - projekt Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe gemeinsam anpacken (BeJuga) entwickelt. Ziel dieses Modellprojektes ist es, bei Familien mit verfestigter Arbeitslosigkeit im SGB-II-Leistungsbezug eine bessere Arbeitsmarktintegration zu erreichen und gleichzeitig die Förderung der Kinder zu stärken. Ein weiterer Baustein ist das Netzwerk Teilzeitausbildung. Es informiert landesweit über die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung und fördert über ein breites Bündnis von Partnerinnen und Partnern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit die Umsetzung und Verbreitung der Teilzeitausbildung in Baden- Württemberg. Das Förderprogramm NaWiSu verfolgt einen innovativen Ansatz zur nachhaltigen Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Abhängigkeitskranker in den Arbeitsmarkt. Seit 2016 erfolgt für das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Modellprojekt vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Kofinanzierung. Darüber hinaus werden mit dem ESF-Programm der assistierten Beschäftigung langzeitarbeitslose Menschen in eine reguläre Beschäftigung integriert. 7. Sieht sie Faktoren, dass Langzeitarbeitslosigkeit auf Folgegenerationen vererbt wird? Zu 7.: Im Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg werden Hinweise dargestellt, dass Kinder aus Familien, die lange im Leistungsbezug der Grund - sicherung für Arbeitsuchende waren, im späteren Leben ebenfalls häufiger hilfe - abhängig werden. 4
Ein besonderes Risiko generationenübergreifender Hilfebedürftigkeit besteht, wenn kein im Haushalt lebender Elternteil erwerbstätig ist. Somit stellt generationenübergreifende Hilfebedürftigkeit einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit in den Jobcentern mit den Familien dar. 8. Gibt es einen Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Problemen und Langzeitarbeitslosigkeit? Zu 8.: Gesundheit ist eine zentrale Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe. Trotz der sozialen Absicherung im Krankheitsfall, des hohen Standards der medizinischen Versorgung sowie der zunehmend höheren Bewertung von Prävention und Gesundheitsförderung kann ein Zusammenhang zwischen sozialer und gesundheitlicher Lage bestehen. Der Einfluss des sozioökonomischen Status zeigt sich entsprechend der Ausführungen im Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden- Württemberg im Vorkommen von Krankheiten, Risikofaktoren, Beschwerden und in der Beurteilung des subjektiven Gesundheitszustandes. Gesundheitsorientiert ausgerichtete Beratungs- und Maßnahmenangebote der Jobcenter und Agenturen für Arbeit können arbeitsuchende Menschen maßgeblich unterstützen, ihre Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Die Kooperation mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei ein wesentliches Handlungsfeld. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention besteht seit 25. Juli 2015 ein gesetzlicher Auftrag zur Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenkassen mit den Trägern der Grundsicherung und mit der Bundesagentur für Arbeit bei der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung erwerbsloser Menschen. 9. Wenn ja, was sind die häufigsten Krankheiten? Zu 9.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 5