Erfahrungen mit der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz Helmut Bach, VTE-4 ZF Sachs AG Zentrale Technische Dienste Kompetent Schnell Zuverlässig
Themen Reaktionen auf neue Maschinenrichtlinie Auswahl interessanter Änderungen Labormaschinen Maschinen-/Niederspannungsrichtlinie Auswechselbare Ausrüstungen VTE-4, Helmut Bach 2
Reaktionen etwas völlig neues Aktionismus Überraschendes Auftauchen der neuen Maschinenrichtlinie Aufwand für Ausbildung MA und Erstellung Unterlagen (150.000 Personalkosten, allein ein Betriebsmittelbau bei ZF) Schulung alte Unsicherheiten mit neuen ergänzt Auslegungsbedarf VTE-4, Helmut Bach 3
MRL 2006/42/EG Interessante Änderungen Dokumentationsbevollmächtigter konkrete, natürliche Person, die bevollmächtigt ist für die Behörde- die (interne) technischen Unterlagen nach Anhang VII A zusammenzustellen (nicht erstellen!, nicht prüfen?!) muss vom Betrieb autorisiert sein die Unterlagen an die Behörde zu geben Keine Verantwortlichkeit gegenüber der Behörde Gefahrenanalyse heißt zukünftig Risikobeurteilung (Anpassung an EN ISO 14121) Bisher Missverständnis zwischen Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung Herstellererklärung für Teilmaschinen heißt zukünftig Einbauerklärung Ansicht, dass Herstellererklärung das bessere Dokument ist wird beseitigt VTE-4, Helmut Bach 4
Labormaschinen Artikel 1 Abs. 2 h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind; sind aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen Probleme mit der Wunschvorstellung von Entwicklungsbereichen, dass Prüfmaschinen (Eigenbauten) nicht unter Maschinenrichtlinie fallen Befürchtung, dass auch unterstützende Stellen falsche Einschätzung weitergeben VTE-4, Helmut Bach 5
98/37/EG Maschinenrichtlinie / Niederspannungsrichtlinie Artikel 1 Abs. 5 (5) Gehen von einer Maschine hauptsächlich Gefahren aufgrund von Elektrizität aus, so fällt diese Maschine ausschließlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 73/23/EWG (Anm. Bach: Niederspannungsrichtline) 1.5.1. Gefahren durch elektrische Energie Eine elektrisch angetriebene Maschine muß so konzipiert, gebaut und ausgerüstet sein, daß alle Gefahren aufgrund von Elektrizität vermieden werden oder vermieden werden können. (identisch mit 2006/42/EG) Soweit die Maschine unter die spezifischen Rechtsvorschriften betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fällt, sind diese anzuwenden. VTE-4, Helmut Bach 6
2006/42/EG Maschinenrichtlinie / Niederspannungsrichtlinie Produktabgrenzung in Artikel 1 Abs. 2 (2) Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen: k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte, (?) Audio- und Videogeräte, informationstechnische Geräte, gewöhnliche Büromaschinen, (?) Niederspannungsschaltgeräte und - steuergeräte, Elektromotoren (?) 1.5.1. Elektrische Energieversorgung Eine elektrisch angetriebene Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können. (identisch mit 98/37/EG) Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG22 gelten für Maschinen. In Bezug auf die Gefährdungen, die von elektrischem Strom ausgehen, werden die Verpflichtungen betreffend die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Maschinen jedoch ausschließlich durch die vorliegende Richtlinie geregelt. VTE-4, Helmut Bach 7
Beispiel Küchenmaschine nach Artikel 1 Abs. 2 k vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen: für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte CE-Zeichen vorhanden Keine Konformitätserklärung in BA (CE nach welcher Richtlinie?) Maschine dürfte nach Maschinenrichtlinie nicht in den Verkehr gebracht werden (Anhang I, 1.2.3) VTE-4, Helmut Bach 8
Küchenmaschine VTE-4, Helmut Bach 9 Das Ingangsetzen einer Maschine darf nur durch absichtliches Betätigen einer hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung möglich sein. Dies gilt auch für das Wiederingangsetzen nach einem Stillstand, ungeachtet der Ursache für diesen Stillstand;
Maschinenrichtlinie / Niederspannungsrichtlinie Konformitätserklärung (KE) nach MR-L Niederspannungsrichtlinie wird nicht mehr gelistet Schaltschrank extern: CE-Zeichen und KE nach Niederspannungs- und EMV-RL (KE muss nicht mitgeliefert werden) intern: Niederspannungs- und EMV-Richtlinie kennen keine Eigenbauten: kein CE?! Aber: Ist Sicherheits-SPS eingebaut (Sicherheitsbauteil nach Artikel 2c) Ausstellung KE auch nach M-RL, da im Anhang V Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile gelistet: 4. Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen. Betriebsanleitung und KE ist dann nach MRL mitzuliefern! VTE-4, Helmut Bach 10
MRL 2006/42/EG Auswechselbare Ausrüstung Definition MRL 98/37/EG: Auswechselbare Ausrüstung ändert die Funktion Neu (MRL 2006/42/EG): oder zu erweitern Artikel 2, Begriffsbestimmungen b) auswechselbare Ausrüstung eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist VTE-4, Helmut Bach 11
Definitionen Bedienungspersonal die Person bzw. die Personen, die für Installation, Betrieb, Einrichten, Wartung, Reinigung, Reparatur oder Transport von Maschinen zuständig sind Ein Werkzeug ein Fertigungsteil, das in direkter Berührung mit dem zu bearbeiteten Gegenstand oder Werkstoff steht. Als Beispiele werden in der Protokollerklärung 1) Bohrer, Schleifscheiben, Sägeblätter und Bohrmeißel für Drucklufthämmer genannt. 1) Protokollerklärung zur 1. Änderungsrichtlinie (91/392/EWG) der ursprünglichen Maschinenrichtlinie 89/392/EWG VTE-4, Helmut Bach 12
EU-Guide (Leitfaden zur MRL) Auswechselbare Ausrüstung 41 Interchangeable equipment The manufacturer of the interchangeable equipment must ensure that the combination of the interchangeable equipment and the basic machinery with which it is intended to be assembled fulfils all the relevant essential health and safety requirements of Annex I and must carry out the appropriate conformity assessment procedure. Dazu sind (viele) Konstrukteure und Lieferanten von Vorrichtungen, die sie in Industriebetriebe liefern, nicht in der Lage VTE-4, Helmut Bach 13
MRL 2006/42/EG Auswechselbare Ausrüstung Keine Bagatellgrenze! Damit werden (viele) Vorrichtungen zu Maschinen und müssen CE-Kennzeichnung bekommen. Auswechselbare Ausrüstung müssen nicht wie Maschinen über bewegliche Teile verfügen oder ein Antriebssystem haben. Sie müssen lediglich dazu bestimmt sein, an eine Maschine angebracht zu werden. Nach der Anbringung funktionieren Maschine und auswechselbare Ausrüstung als eine Einheit. VTE-4, Helmut Bach 14
MRL 98/37/EG Auswechselbare Ausrüstung Definition MRL 98/37/EG: Auswechselbare Ausrüstung ändert die Funktion VTE-4, Helmut Bach 15 Gabel- TraktorKreissäge stapler
Schweißvorrichtung MRL 2006/42/EG, Auswechselbare Ausrüstung, Beispiele VTE-4, Helmut Bach 16
MRL 2006/42/EG, Auswechselbare Ausrüstung, Beispiele Haspel CE-Kennzeichnung vom Hersteller als auswechselbare Ausrüstung VTE-4, Helmut Bach 17
MRL 2006/42/EG, Auswechselbare Ausrüstung, Beispiele Hebeeinrichtung für Hubwagen Hubwagen Maschine nach Maschinenrichtlinie VTE-4, Helmut Bach 18
Ablauf zur Sicherstellung der CE an auswechselbaren Ausrüstungen Einkauf stellt die Adressen von festgelegten Konstrukteuren und Herstellern zur Verfügung Der CE-Beauftragte H. Bach VTE-4 führt eine Schulung der Lieferanten durch. fragt Änderungen im Lieferantenstamm halbjährlich beim Einkauf ab Der Einsatz neuer Lieferanten ist zwischen Arbeitsvorbereitung, Einkauf und CE-Koordination abzustimmen VTE-4, Helmut Bach 19
Beschaffung mit CE-Kennzeichnung Einkauf (MMB-5)vergibt Auftrag für eine Vorrichtung an eines der festgelegten Konstruktionsbüros Konstrukteur erstellt Unterlagen für CE-Kennzeichnung (Risikobeurteilung, Betriebsanleitung etc.) erstellt Konstruktionsunterlagen nimmt Vorrichtung mit ZF Sachs ab VTE-4, Helmut Bach 20
Beschaffung mit CE-Kennzeichnung Einkauf (MMB-2) beauftragt die Herstellung im festgelegten Fertigungsbetrieb Falls erforderlich wird Vorrichtung von VT (Instandhaltung) mit Sensorik versehen (i. a. keine neuen Gefährdungen, nicht CE relevant) CE-Beauftragter ZF Sachs prüft Sicherheit Gesamtsystem erstellt Konformitätserklärung bringt CE-Zeichen und Typenschild an VTE-4, Helmut Bach 21
Auswirkungen der geänderten Festlegung in Maschinen-RL Erhöhter Aufwand für CE-Beauftragten (Prüfen Gesamtsystem, CE-Kennzeichnung) Kapazitätsengpass zeitliche Verzögerung Mehrkosten (Erstellung der Unterlagen durch Lieferanten) VTE-4, Helmut Bach 22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! VTE-4, Helmut Bach 23