Der Look-through-approach: Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen für Investmentfonds



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Transkript:

Der Look-through-approach: Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen für Investmentfonds Der Look-through-approach (Durchschau) beinhaltet die von Solvency II vorgesehenen Verfahren zur Ermittlung des Marktrisikokapitals (SCR market risk) von Investmentfonds (collective investment funds). Die resultierenden Solvenzkapitalanforderungen (SCR) für Investmentfonds stellen aus Sicht der Versicherungsunternehmen (VU) ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Attraktivität der jeweiligen Fonds dar. Aus Sicht der Fondsanbieter, Asset Manager (AM) bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) bedeuten sie eine Herausforderung beim Produktdesign und bei der Unterstützung ihrer Versicherungsinvestoren bei der Umsetzung von Solvency II. In diesem Beitrag werden die Herausforderungen bei der Durchschau, Lösungsalternativen sowie deren Vor- und Nachteile dargestellt.

Aufsichtsrechtliche Anforderungen Der Look-through-approach ist in den Technical Specification on the Long Term Guarantee Assessment (Part I) (EIOPA-DOC-13/061) vom 28. Januar 2013 unter Punkt SCR.5.4.Look-throughapproach beschrieben 1. Er bezieht sich auf alle Komponenten des SCR Market Risk (in der Grafik rot umrahmt). Ausgehend von der grundlegenden Forderung nach der Berücksichtigung der Risiken der Einzelassets von Fonds bei der Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen für das Marktrisiko (SCR market risk) nach der Standardmethode werden unter SCR.5.4. Look-through-approach drei mögliche Vorgehensweisen beschrieben: (1) Ermittlung des SCR eines Fonds auf Einzelassetebene (SCR.5.9.-SCR.5.12): Berücksichtigung der Assets der Fonds in den relevanten Sub-Modulen des Marktrisikos Ausdehnung dieser Methode auf andere indirekte Exposures (Nicht-Fonds), wobei bestimmte Investitionsarten ausgeschlossen werden Wenn der Look-through-approach iterativ angewendet wird, wie z.b. bei Dachfonds, muss die Zahl der Iterationen so gewählt werden, dass alle wesentlichen Marktrisiken abgedeckt werden Anwendung sowohl auf passiv als auch auf aktiv gemanagte Fonds (2) Ermittlung des SCR eines Fonds über dessen Anlagemandat (SCR.5.13.): Falls die Methode (1) wegen fehlender Transparenz einer kollektiven Kapitalanlage nicht sinnvoll anwendbar ist, soll sich auf deren Anlagemandat (investment mandate) bezogen werden. Dies soll unter der Annahme erfolgen, dass eine Anlagemandat-konforme Anlage erfolgt, die die Gesamtkapitalanforderungen maximiert (Beispiel: maximale Investition in niedrigste gemäß Anlagemandat erlaubte Ratingkategorie). Bei einer Anlage in eine Auswahl unterschiedlicher Assets, die den im Marktrisikomodul beschriebenen Risiken unterliegen, soll die Aufteilung auf diese Assets so gewählt werden, dass die Gesamtkapitalanforderungen maximiert werden. (3) Ermittlung des SCR eines Fonds als Equity Type 2-Investment (SCR.5.14.): Diese Option darf nur für indirekte Marktrisiko-Exposures genutzt werden, die im Verhältnis zu den Gesamtanlagen des VU nicht materiell sind. Sie darf darüber generell für Holdinggesellschaften mit einem Verschuldungsgrad (debt-to-equity ratio) von kleiner als 0,5 genutzt werden. Im Folgenden werden wir uns auf die Methode (1), die Durchschau im engeren Sinne, konzentrieren. Die auf dem Anlagemandat beruhende Methode (2) ist im Unterschied zu Methode (1) statisch, d.h. die resultierenden SCR-Zahlen ändern sich nicht fortlaufend, außer bei möglichen Änderungen des Anlagemandats. Sie können also nach Festlegung des Anlagemandats einmalig ermittelt und fortgeschrieben werden. Die Behandlung eines Fonds als Equity Type 2-Investment im Rahmen der Methode (3) stellt die einfachste Methode dar, die jedoch nur sehr eingeschränkt anwendbar und kapitalintensiv (equity shock 49%+ symmetric adjustment) ist. Sie ist jedoch, wie unten näher erläutert, im Rahmen der Methode (1) sinnvoll in den Fällen nutzbar, in denen eine iterative Anwendung der Methode (1) nicht möglich ist. 1 Referenzen auf diese Quelle werden im Folgenden immer in der Form SCR.n.m. gegeben.

Herausforderungen bei der Umsetzung Organisatorische Herausforderungen Die organisatorischen Herausforderungen bei der Umsetzung der Durchschau zur SCR-Ermittlung von Fonds liegen im Prinzip der Fondsanlage begründet. In der Fondsanlage fallen im Unterschied zur Direktanlage die aufsichtsrechtliche Verantwortung und die Verantwortung für das Fonds- und Risikomanagement und die Administration der Assets der Fonds auseinander. Die Verantwortung für das Anlagemanagement und die Administration der Fonds und damit verbunden das Detailwissen über die Anlagestrategie und die Assets im Fonds liegen bei AM/KVG, während das VU die Verantwortung für die SCR-Ermittlung und deren Impact auf die Gesamt-SCR des VU trägt und diese gegenüber der Versicherungsaufsicht zu vertreten hat. Damit muss zwischen VU und AM/KVG geregelt werden, welche Partei welche Aufgaben bei der Umsetzung der Durchschau wahrnimmt. Aufsichtsrechtlich sind VU verpflichtet, alle durch AM/KVG zu leistenden Aufgaben bei der Umsetzung der Durchschau angemessen zu überwachen. Innerhalb von AM/KVG ist sicherzustellen, dass das für die übernommenen Aufgaben erforderliche Wissen, die entsprechenden Systeme und Marktdaten im erforderlichen Umfang bereitstehen und die Prozesse für die Ermittlung des SCR Marktrisiko nach dem Look-through-approach geeignet sind. Im nächsten Abschnitt Lösungsmöglichkeiten werden zwei unterschiedliche Ansätze für die Aufgabenteilung zwischen VU und AM/KVG diskutiert. Methodisch-fachliche Herausforderungen Modellmäßige Bewertung aller Assets: Da die Ermittlung der SCR für das Marktrisiko gemäß SCR.5.8. auf vorgegebenen Szenarien für die einzubeziehenden Risikofaktoren (SCR.5.Market Risk Module) basiert, ist eine modellmäßige (theoretische) Bewertung aller Assets in den Fonds unter allen relevanten Szenarien erforderlich. Die dafür erforderlichen Bewertungsmodelle können eine sehr unterschiedliche Komplexität aufweisen. So ist z.b. für eine Anleihe mit fixem Coupon ohne Kündigungsrechte die Bewertung durch eine Diskontierung der Cash-Flows mit den relevanten Zins-Kurven (Zero-Rates) bzw. die daraus resultierende Duration ausreichend. Im Unterschied dazu ist für einen Convertible Bond ein Bewertungsmodell erforderlich, das eine konsistente Berücksichtigung von Zins- und Aktienkomponente unter Berücksichtigung möglicher Kündigungsrechte erlaubt. Generell ist es notwendig, auch komplexere Assets, insbesondere (exotische) Derivate oder embedded derivatives, adäquat modellmäßig zu bewerten. Die dafür notwendigen Bewertungsmodelle müssen korrekt implementiert, getestet und an den Markt kalibriert werden.

Bewertungsrelevante, aktuelle und validierte Marktdaten, die die Solvency II-Anforderungen erfüllen: Marktdaten stellen einen wesentlichen Input bei der Nutzung und Kalibrierung der Bewertungsmodelle dar. Dabei sind insbesondere die Anforderungen gemäß Solvency II an diese Marktdaten zu berücksichtigen. Hierbei ist vor allem die korrekte Ermittlung der relevanten Zinsstrukturkurven (relevant risk-free interest rate term structure) unter Berücksichtigung des ultimativen Forward-Zins zu nennen. Darüber hinaus müssen Marktdaten aktuell und korrekt sein. Die Richtigkeit der Marktdaten wird typischerweise über eine aufwändige Marktdatenvalidierung der von den Marktdatenprovidern gelieferten Daten sichergestellt. In den Fällen, in denen aus den Rohdaten (raw data) abgeleitete Marktdaten wie z.b. Zinsstrukturkurven ermittelt werden, müssen entsprechende Algorithmen wie z.b. Bootstrapping- Algorithmen in angemessener Qualität vorhanden sein. Konsistente Aggregation der Bewertungsergebnisse zur Ermittlung des Gesamt-SCR: Nach einer erfolgten modellmäßigen Bewertung aller Assets eines Fonds wird eine Bewertung unter Berücksichtigung aller relevanten Szenarien gemäß des Solvency II-Marktrisiko-Moduls durchgeführt. Auf Basis der resultierenden Bewertungsänderungen wird das SCR-Marktrisiko des jeweiligen Fonds ermittelt. Diese SCR- Ermittlung muss wie unter SCR.5. beschrieben umgesetzt werden. Da neben dem SCR Market Risk eines Fonds auf stand-alone-basis in der Regel auch dessen Beitrag zum Gesamt-SCR des VU relevant ist, muss eine konsistente Weiteraggregation der Ergebnisse der Durchschau ermöglicht werden. So müssen z.b. die Wertveränderungen eines Fonds mit denen anderer Fonds, der Direktanlage des VU und der Passivseite der Bilanz des VU in konsistenter Weise kombiniert werden, um daraus das Gesamt-SCR Market Risk des VU zu bestimmen. Dazu bietet es sich an, die Wertveränderungen des Fonds unter allen Szenarien zu exportieren, um sie in späteren Prozessschritten nutzen zu können. Da die Wertveränderungen pro Szenario, im Unterschied zum SCR selbst, additiv sind, können sie pro Szenario zu den Beiträgen aus Nicht-Fonds-Assets addiert werden. Technische und prozessuale Herausforderungen Aus den organisatorischen und methodischfachlichen Herausforderungen an die Durchschau resultieren entsprechende technische Herausforderungen für die SCR-Ermittlung nach Methode (1). In einem ersten Schritt müssen die Stamm- und Kursdaten aller Assets im Fonds in dem für eine modellmäßige Bewertung erforderlichen Umfang qualitätsgesichert zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten liegen typischerweise in den Backoffice-Systemen der jeweiligen AM/KVG vor, häufig in Kombination mit einem Data Warehouse zur Zusteuerung weiterer Attribute für die modellmäßige Bewertung. Diese Datenmenge muss um Solvency II-spezifische Attribute angereichert werden, die idealerweise in denselben Systemen gepflegt werden sollten. Darüber hinaus müssen die oben beschriebenen Marktdaten gespeichert, ermittelt und validiert werden. Dies erfolgt typischerweise auf Basis einer Marktdatenbank, die um entsprechende

Validierungsalgorithmen erweitert wird. Abhängig von der Komplexität der Bewertungsmodelle der Assets ist ein spezielles Bewertungssystem (valuation engine) für die Berechnung aller relevanten Szenarien erforderlich. Dieses Bewertungssystem sollte im Bedarfsfall um neue Bewertungsmodelle erweiterbar sein, um neue Produkte in den Fonds abdecken zu können. Die Ergebnisse dieser Bewertungen unter den Solvency II-Szenarien müssen dann in einer Aggregationsschicht (Ergebnis-Datenbank) gespeichert und für die Aggregation, den Export bzw. die Reportgenerierung im zeitlichen Verlauf zugreifbar sein. Diese Ergebnis-Datenbank sollte auch die Möglichkeit einer Disaggregation bis auf Einzelassetebene für Analysezwecke ermöglichen, um so z.b. Veränderungen im SCR eines Fonds durch Veränderungen in der Fondszusammensetzung erklären zu können. Diese Funktionalität kann auf der Ebene der AM/KVG auch dafür genutzt werden den SCR-Impact unterschiedlicher Investmentideen zu quantifizieren. Lösungsmöglichkeiten Variante 1: AM/KVG liefern alle bewertungsrelevanten Daten der Einzelassets an das VU, das darauf basierend die Durchschau durchführt und das SCR ermittelt. Vorteile: Diese Methode hat aus Sicht des VU den Vorteil, dass die SCR-Ermittlung komplett in den Systemen und auf Basis der Daten des VU erfolgt. Aus Sicht von AM/KVG kann man sich auf die Datenlieferung beschränken und muss das SCR nicht selbst ermitteln. AM/KVG Reduzierung auf Datenbereitstellung der Holdings durch AM/KVG Daten Aufwändige Schnittstellenbelieferung aller erforderlichen Einzelpositionsinformationen VU Interne Berechnung des SCR Market Risk im VU

Nachteile: Variante 1 weist jedoch eine Reihe von Nachteilen auf: Das VU muss in der Lage sein, die oben beschriebenen Anforderungen in Bezug auf Bewertungsmodelle, Marktdaten und zugehörige Systeme, inkl. entsprechender Dokumentationserfordernisse, zu erfüllen. Diese Anforderungen beziehen sich auf tendenziell komplexe Assets in den Fonds, für die wie oben erwähnt das Know-how in der Regel bei AM/KVG liegt. Für AM/KVG ergibt sich der Nachteil, dass sie alle für eine Bewertung erforderlichen Stamm- und Kursdaten aus ihren Systemen exportieren und an das VU liefern müssen. Für eine solche umfangreiche und komplexe Datenlieferung gibt es bisher keine Standards, die Schnittstelle muss individuell mit dem VU entwickelt und erweitert werden. Variante 2: AM/KVG führen die Durchschau durch und liefern die Ergebnisse an das VU, das diese mit anderen Aktiva wie Direktanlagen und Passiva zum Gesamt SCR aggregiert. Dabei können AM/KVG die SCR-Ermittlung entweder eigenständig durchführen oder sich eines spezialisierten Providers bedienen (Grafik). Vorteile: Das VU erhält als Ergebnis bereits den SCR des Fonds und die Wertveränderungen unter allen Solvency II-relevanten Szenarien. Es wird damit in die Lage versetzt, auf Basis marktüblicher Solvency II-Systeme den Beitrag der Fonds in konsistenter Weise in die Ermittlung des Gesamt- SCR einfließen zu lassen. Aus Sicht des AM/KVG bietet Variante 2 den Vorteil, dass AM/KVG sowohl das Know-how über die Investmentstrategie und seine Assets als auch die entsprechenden Inhouse Daten und Systeme für die SCR-Ermittlung nutzen kann. Dazu zählen insbesondere auch mögliche kapitalreduzierende Effekte aus Hedge- Strategien oder Ähnliches. SCR MR Fonds/ Einzelpositionen AM/KVG SCR MR pro Szenario Holdings SCR MR Provider Berechnung SCR MR pro Fonds/ Einzelposition/ Szenario VU Konsistente Aggregation der Ergebnisse pro Szenario zum Gesamt SCR im System des VU möglich

Darüber hinaus bietet diese Alternative ihm die Möglichkeit, Investmentstrategien für Fonds vor Auflage unter Solvency II-Aspekten zu optimieren. Im Vergleich zu anderen AM/KVG, die diese Variante nicht nutzen, können sich daraus Wettbewerbsvorteile ergeben. Dabei kann unter Umständen eine Weiterverlagerung von AM/KVG an einen spezialisierten Provider von Risikodienstleistungen hilfreich sein, insbesondere wenn ein solcher Provider bereits andere Anforderungen aus dem Wertpapieraufsichtsrecht wie z.b. den qualifizierten Ansatz gemäß Derivateverordnung oder die Hebelermittlung nach AIFMD abdeckt. In einer solchen Konstellation lassen sich Synergien aus der bereits vorhandenen Risiko-Infrastruktur inklusive Bewertungsmodellen und Marktdaten ziehen. Nachteile: Für das VU ergibt sich der Nachteil, dass es die SCR-Ermittlung durch AM/KVG im Rahmen eines Auslagerungs-Controllings überwachen und die Ergebnisse entsprechend validieren muss. AM/KVG müssen entsprechendes Know-how zur SCR- Ermittlung aufbauen und ihre Systeme und Prozesse entsprechend erweitern bzw. wie oben beschrieben dafür auf einen spezialisierten Provider zurückgreifen. Zusammenfassung und Ausblick Die SCR-Anforderungen an Fonds werden aus Sicht der VU zu einem wesentlichen Kriterium bei der Beurteilung der Attraktivität der Anlageklasse Investmentfonds relativ zu Anlagealternativen. In diesem Zusammenhang ist die Ermittlung adäquater SCR-Zahlen nach dem Look-throughapproach ein wichtiger Faktor. Dabei sollte der Asset Manager bzw. die KVG bereits bei der Festlegung der Investmentstrategie eines aufzulegenden Fonds die resultierenden SCR- Anforderungen ermitteln, um sie beim Produktdesign zu berücksichtigen. Damit wird der SCR-Impact zu einem Wettbewerbskriterium zwischen unterschiedlichen Fonds und zwischen Fonds und alternativen Anlagemöglichkeiten. In diesem Beitrag wurden die organisatorischen, fachlichen und technischen Herausforderungen bei der Implementierung des Look-through-Ansatzes diskutiert. Darauf aufbauend wurden Umsetzungsalternativen aufgezeigt. Aus Sicht von AM/ KVG hängt die Wahl der jeweiligen Alternative vor allem von der Bedeutung der Versicherungsinvestoren für ihre Geschäftsstrategie ab. Es bietet sich die Chance für die AM/KVG sich dabei aktiv zu positionieren. Durch die SCR- Ermittlung sind sie in der Lage sowohl für VU attraktivere Fonds aufzulegen als auch diese Kunden bei der laufenden Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Anforderungen besser zu unterstützen. In diesem Sinne handelt es sich beim Look-through-Ansatz um ein für den Wettbewerb zwischen AM/KVG untereinander als auch mit alternativen Anlageformen relevantes Thema, das als solches auch in der Geschäftsstrategie von AM/KVG berücksichtigt werden sollte.