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Transkript:

Herausgeber: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon 0 84 31/57-0 Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8 12 Uhr Bezugspreis jährlich einschließlich Zustellgebühr EUR 30, Erscheint jeden Mittwoch Druck: Danuvia Druckhaus Neuburg GmbH Nördl. Grünauer Str. 53, 86633 Neuburg/Donau Telefon 08431/48060 Bestellung des Amtsblattes beim Landratsamt Nummer 5 Mittwoch, 30. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis: 42. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Neuburg- Schrobenhausen 47. Sitzung des Werkausschusses Neuburg-Schroben hausen Vollzug des Baugesetzes (BauGB), des Abgrabungs ge setzes (BayAbgrG) und des Gesetzes über Umweltver träglich keits - prüfung (UVPG) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1-51 Buchdrucker wie - sen : Bekanntgabe des Beschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Vorkaufsrechtssatzungen für den Bebauungsplan Nr. 1-57 "Gewerbegebiet Schleif mühl weg"; den Bebauungsplan Nr. 1-32 "Gewerbegebiet St.-Andreas-Straße Ost"; das zukünftige Gewerbegebiet "St.-Andreas-Straße Süd"; das zukünftige Gewerbe- und Industriegebiet Neuburg-Bruck II; den künftigen Bebauungsplan Nr. 1-61 "Ostpark" Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt - bücherei Neuburg an der Donau vom 20. Dezember 2004 Bekanntmachungen des Landratsamtes 42. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Neuburg- Schrobenhausen Die 42. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses findet am Donnerstag, 07.02.2013, 14.30 Uhr im Besprechungsraum 209, 1. Stock, der Landkreisbetriebe in Neuburg an der Donau, Sehensanderweg 23, statt T a g e s o r d n u n g In öffentlicher Sitzung: 1. Descartes-Gymnasium Neuburg an der Donau; a) Generalsanierung Hohenbleicherbau Bericht zum Abschluss der Baumaßnahmen b) Sachstandsbericht zum Stand der Brandschutz-Sofort - maßnahmen 2. Landratsamtsgebäude Neuburg an der Donau Gebäude des Jugendamtes; Projektbeschluss zum Anbau eines Außenaufzuges zur Ge - währleistung der Barrierefreiheit für den Publikums ver - kehr 3. Gymnasium Schrobenhausen; Zwischenbericht zur Sanierung der Turnhalle (Planungs- stand) 4. Verschiedenes, Anfragen Neuburg a.d. Donau, den 17. Januar 2013 Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Roland Weigert Landrat 47. Sitzung des Werkausschusses Neuburg-Schroben - hausen Die 47. Sitzung des Werkausschusses findet am Donnerstag, 07.02.2013, 17.30 Uhr im Besprechungsraum 209, 1. Stock, der Landkreisbetriebe in Neuburg an der Donau, Sehensander Weg 23, statt. T a g e s o r d n u n g In öffentlicher Sitzung: 1. Erster Erfahrungsbericht zur Einführung der Gelben Tonne 2. Sachstandsbericht zur Einführung der kommunalen Papier tonne und weitere Vorgehensweise 3. Verschiedenes, Anfragen Neuburg a.d. Donau, den 24. Januar 2013 Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Roland Weigert Landrat Vollzug des Baugesetzes (BauGB), des Abgrabungs ge - setzes (BayAbgrG) und des Gesetzes über Umweltver - träglichkeitsprüfung (UVPG); Antrag auf Genehmigung der Abgrabung von Sand und Kies mit Wiederverfüllung auf den Fl.Nrn. 312 Tfl., 314, 315, 316 der Gemarkung Hohenried durch die Firma Rathei Hans Kieswerke, Grünauer Str. 107-109, 86633 Neuburg a. d. Donau Die Firma Rathei Hans Kieswerke beantragte am 01.10.2012 den Abbau von Sand und Kies mit Wiederverfüllung auf den 15

Grundstücken Fl.Nr. 312 Tfl., 314, 315, 316 der Gemarkung Hohenried. Hierbei soll eine Fläche von ca. 1,44 ha Wald gerodet werden. Anschließend wird Kies bzw. Sand entnommen. Die Fläche wird abschließend wieder rekultiviert und aufgeforstet werden. Für dieses Vorhaben ist gemäß 3c UVPG i.v.m. Ziffer 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vor - prüfung des Einzelfalles vorzunehmen, ob eine Umweltver - träglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 des UVPG aufgeführten standortbezogenen Schutzkriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltaus - wirkungen zu besorgen sind. Dementsprechend war im vorliegenden Fall die Durch - führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG nicht erforderlich. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Baurecht und dem Abgrabungsrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderun - gen des UVPG überprüft. Die Feststellung wird hiermit gemäß 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Nähere Informationen können beim Landratsamt Neuburg- Schrobenhausen, Platz der Deutschen Einheit 1, Zimmer 184, 86633 Neuburg a.d. Donau (Tel. 08431 / 57-254) eingeholt werden. Neuburg a.d. Donau, den 29. Januar 2013 Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Winkler Regierungsamtmann Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1-51 Buchdrucker - wiesen : Bekanntgabe des Beschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2013 beschlossen, den Bebauungsplan 1-51 Buchdruckerwiesen für die minimal erforderliche Fläche im Mündungstrichter zur Monheimer Straße gemäß den Forderungen des Staatlichen Bauamts zu ändern. Daraus ergaben sich zusätzlich auch Änderungen für die Parzelle 30 hinsichtlich der Festsetzungen zu Stellplätzen, überbaubare Grundstücksfläche, etc. Die Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltaus - schusses wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Das nach Baugesetzbuch erforderliche Anhörungs - verfahren wird zu gegebener Zeit durchgeführt. Neuburg an der Donau, den 22. Januar 2013 Dr. Gmehling 16

Vorkaufsrechtssatzung Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt gem. 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBI. 2012, S. 366), die folgende Satzung: 1 Zweck der Satzung Die Vorkaufsrechtssatzung wird zur Sicherung der Zielset - zung des mit Beschluss des Bauausschusses vom 26.10.2011 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungs - plan Nr. 1-57 Gewerbegebiet Schleifmühlweg" erlassen. 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung ist in dem beiliegenden Lageplan im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auf die in dem Lageplan aufgeführten Grundstücke, in dem das Vorkaufsrechtsgebiet durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt ist. 3 Vorkaufsrecht An den in den Geltungsbereichen dieser Vorkaufsrechts sat - zung ( 2) liegenden Grundstücken steht der Großen Kreis - stadt Neuburg an der Donau ein Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des BauGB zu. 4 In Kraft treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Neuburg an der Donau, den 25. Januar 2013 Dr. Bernhard Gmehling 17

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Vorkaufsrechtssatzung Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt gem. 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBI. 2012, S. 366), die folgende Satzung: 1 Zweck der Satzung Die Vorkaufsrechtssatzung wird zur Sicherung der Zielset - zung des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 1-32 "Gewerbegebiet St.-Andreas-Straße-Ost" erlassen. 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung ist in dem beiliegenden Lageplan im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auf die in dem Lageplan aufgeführten Grundstücke, in dem das Vorkaufsrechtsgebiet durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt ist. 3 Vorkaufsrecht An den in den Geltungsbereichen dieser Vorkaufsrechts sat - zung ( 2) liegenden Grundstücken steht der Großen Kreis - stadt Neuburg an der Donau ein Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des BauGB zu. 4 In Kraft treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Neuburg an der Donau, den 25. Januar 2013 Dr. Bernhard Gmehling 19

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Vorkaufsrechtssatzung Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt gem. 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBI. 2012, S. 366), die folgende Satzung: 1 Zweck der Satzung Die Vorkaufsrechtssatzung wird zur Sicherung der Zielset - zung der Bauleitplanung für ein künftiges Gewerbegebiet St.-Andreas-Str.-Süd" für den Bereich erlassen, der im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Neuburg als Gewerbegebiet dargestellt ist. 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung ist in dem beiliegenden Lageplan im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auf die in dem Lageplan aufgeführten Grundstücke, in dem das Vorkaufsrechtsgebiet durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt ist. 3 Vorkaufsrecht An den in den Geltungsbereichen dieser Vorkaufsrechtssat - zung ( 2) liegenden Grundstücken steht der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau ein Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des BauGB zu. 4 In Kraft treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Neuburg an der Donau, den 25. Januar 2013 Dr. Bernhard Gmehling 21

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Vorkaufsrechtssatzung Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt gem. 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl. 2012, S. 366), die folgende Satzung: 1 Zweck der Satzung Die Vorkaufsrechtssatzung wird zur Sicherung der Zielset - zung des geplanten Flächennutzungsplanänderungsver - fahrens für ein künftiges Gewerbe- bzw. Industriegebiet Neuburg-Bruck II erfassen. 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung ist in dem beiliegenden Lageplan im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auf die in dem Lageplan aufgeführten Grundstücke, in dem das Vorkaufsrechtsgebiet durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt ist. 3 Vorkaufsrecht An den in den Geltungsbereichen dieser Vorkaufsrechtssat - zung ( 2) liegenden Grundstücken steht der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau ein Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des BauGB zu. 4 In Kraft treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Neuburg an der Donau, den 25. Januar 2013 Dr. Bernhard Gmehling 23

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Vorkaufsrechtssatzung Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt gem. 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBI. 2012, S. 366), die folgende Satzung: 1 Zweck der Satzung Die Vorkaufsrechtssatzung wird zur Sicherung der Zielset - zung des mit Beschluss des Bauausschusses vom 30.03.2011 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 1-61 Ostpark" erlassen. 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung ist in dem beiliegenden Lageplan im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auf die in dem Lageplan aufgeführten Grundstücke, in dem das Vorkaufsrechtsgebiet durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt ist. 3 Vorkaufsrecht An den in dem Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung ( 2) liegenden Grundstücken steht der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau ein Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des BauGB zu. 4 In Kraft treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Neuburg an der Donau, den 25. Januar 2013 Dr. Bernhard Gmehling 25

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Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt - bücherei Neuburg an der Donau vom 20. Dezember 2004 Die Stadt Neuburg a. d. Donau erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66) folgende Satzung: 1 Die Gebührensatzung der Stadtbücherei der Stadt Neuburg an der Donau vom 20. Dezember 2004 wird wie folgt geändert: 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die jährliche Gebühr für das Entleihen von Medien beträgt unabhängig von der Zahl der entliehenen Medien für Erwachsene 15,00 und als monatliche Einzelgebühr 4,00. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von diesen Gebühren befreit. Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber erhalten nach Vorlage eines Nachweises 50 % Ermäßigung auf die Jahresgebühr. 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Wird nach Überschreitung der Leihfrist eine schriftliche Mah nung an den Benutzer notwendig, so werden dafür Mahn gebühren erhoben ( 7 Abs. 2 der Benutzungssatzung). Die Gebühren betragen je (formloses) Mahnschreiben 3,00 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Neuburg an der Donau, den 23. Januar 2013 Dr. Gmehling Roland Weigert Landrat 27