TAGUNGS- DOKUMENTATION

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Transkript:

TAGUNGS- DOKUMENTATION 24.09.2018 ENDSPURT IM ALTENPFLEGEBERUF: Ältere Mitarbeitende halten und den Übergang in die Rente gestalten Eine Kooperationsveranstaltung von Projekt AGAP und ver.di

FACHVERANSTALTUNG im Rahmen der Tagungsreihe gemeinsam und konkret: Pflegepersonal nachhaltig stärken im ESF- Projekt Alternsgerechtes und gendersensibles Arbeiten in der Pflege (AGAP). ENDSPURT IM ALTENPFLEGEBERUF: ÄLTERE MITARBEITENDE HALTEN UND DEN ÜBERGANG IN DIE RENTE GESTALTEN Wann: Wo: 24.09.2018 von 10:00 14:00 Uhr ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Köpenicker Str. 30 10179 Berlin 6. Etage (Raum 6.06) In Zeiten des Pflege(fach)kraftmangels braucht es dringend auch Ideen, wie Beschäftigte möglichst lange im Beruf gehalten werden können. Im Kontext alternsgerechter und gendersensibler Arbeit in der Pflege stellt sich die Frage, wie die unterschiedliche Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmer*innen in den verschiedenen Lebensphasen auf betrieblicher Ebene aktiv durch Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretung gestaltet werden kann. Die Situation von Frauen sollte dabei nicht nur aufgrund des hohen Frauenanteils in der Altenpflege (85% bundesweit) besondere Beachtung finden, sondern auch weil diese in unserer Gesellschaft immer noch den Löwenanteil an der Care-Arbeit leisten. Aus der Sicht von ver.di als Kooperationspartner im Projekt Alternsgerechte und gendersensible Arbeit in der Pflege sollte vor allem die Endphase der aktiven sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit in den Fokus genommen werden. Immer wieder formulieren gerade ältere Beschäftigte den Wunsch nach einer finanziell abgefederten Altersteilzeit oder nach einer Flexi-Rente, mit der rentenrechtliche Nachteile abgefedert werden können. Betriebliche Langzeitkonten stellen eine weitere Möglichkeit dar, durch angespartes Arbeitszeitguthaben vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Zunehmend machen sich heute auch junge Arbeitnehmer*innen Gedanken über eine angemessene Altersrente. Da die staatlich garantierten Ansprüche weiter verringert wurden, hat die betriebliche Altersversorgung, auch gestärkt durch das neue Betriebsrentenfördergesetz, neuen Aufwind erhalten. Mit unserer Expertin, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung, wollen wir die verschiedenen Möglichkeiten der Lebensarbeitszeitgestaltung sowie des Übergangs ins Rentenalter beleuchten und im Anschluss darüber diskutieren, welche der Modelle auf betrieblicher Ebene als anschluss- bzw. umsetzungsfähig betrachtet werden. PROGRAMMABLAUF 09:30 Einlass und Anmeldung 10:00 Begrüßung Meike Jäger, Fachbereichsleiterin Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Grynet Kleiner, Projektleiterin AGAP 10:05 Grußwort Barbara König, Staatssekretärin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 10:15 Lebensphasenorientiert arbeiten attraktive Arbeitszeit- und Rentenmodelle in der Altenpflege, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik, ver.di Bundesverwaltung 12:15 Pause 12:45 Talkrunde Moderation: Andreas König, Gewerkschaftssekretär, ver.di Landesbezirk Berlin Brandenburg Meike Jäger, Fachbereichsleiterin Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Isabell Halletz, Geschäftsführerin, Arbeitgeberverband Pflege e.v. Wilfried Brexel, Vorstandsvorsitzender, Seniorenstiftung Prenzlauer Berg 14:00 Verabschiedung bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

GRUSSWORT: Barbara König Staatssekretärin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

Grußwort der Staatssekretärin Barbara König in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Staatssekretärin Barbara König hält ihr Grußwort und weist auf die ab diesem Herbst anberaumte Initiative "Pflege 4.0 - Made in Berlin" hin. Hierzu soll ein Dialog und Fachprozess mit Akteur_innen und Mitarbeitenden in Gang gesetzt werden. Um die mit dem digitalen Wandel und technischen Fortschritt verbundenen Potenziale möglichst auszuschöpfen, wird die für Pflege zuständige Senatsverwaltung in Berlin die Digitalisierung und Technisierung in der Pflege aktiv mitgestalten und gute und bewährte Lösungen voranbringen. Dabei sieht sie sich in der Verantwortung, innovative Lösungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen, der pflegenden Angehörigen und der Pflegekräfte zu befördern. Besonderes Potenzial sieht die Senatsverwaltung im Bereich der Entbürokratisierung, in der partizipativen Technikentwicklung sowie in der Stärkung eines selbstbestimmten, selbstständigen Lebens pflegebedürftiger Menschen in der Häuslichkeit durch technische und digitale Pflegeinnovationen. Für die Pflege als Care-Beruf betont Barbara König, dass dieser durch strukturelle Ungleichheiten geprägt ist, die Jahrzehnte lang gewachsen sind. Die Gewerkschaften bekämpfen diese Ungleichheiten, die Politik müsse das auch tun. Barbara König weist auf die Kampagnentour zu Gleichstellung gewinnt hin, in der sich Unternehmen verpflichten, Gleichstellung umzusetzen. Beispielsweise werden neue Arbeitszeitmodelle umgesetzt. Gleichstellung gewinnt. Kulturwandel in Unternehmen http://berlin.gleichstellunggewinnt.de/ Pflege 4.0 Made in Berlin https://www.berlin.de/sen/pflege/grundlagen/ pflege-4-0/ bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

VORTRAG: Leiterin des Bereichs Sozialpolitik, ver.di Bundesverwaltung Lebensphasenorientiert arbeiten attraktive Arbeitszeit- und Rentenmodelle in der Altenpflege bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

L Aktuelles aus der Sozialpolitik Lebensphasenorientiert arbeiten attraktive Arbeitszeit- und Rentenmodelle in der Altenpflege Tagung: Endspurt im Altenpflegeberuf: Ältere Mitarbeitende halten und den Übergang in die Rente gestalten Berlin, 24. September 2018, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik, ver.di Bundesverwaltung September 2018 / Folie 1

Gliederung 1. Wie funktioniert Rente? 2. Der Koalitionsvertrag, seine Rentenpakete und die Rentenkommission 3. Wie gestalte ich den Übergang in die Rentenphase 4. Betriebliche Altersversorgung ein möglicher Ausweg aus der Altersarmut? September 2018 / Folie 2

Aktuelles aus der Sozialpolitik Wie funktioniert Rente? ArbN und ArbG zahlen paritätisch 18,6% RV-Beitrag (ab 1.1.18) Durchschnittsverdienst 2018: 37.873 18,6% aus 37.873 1 EP 1 EP = 32,03 West (1.7.18 30.6.19) = 30,69 Ost September 2018 / Folie 3

Standardrente nach 45 Jahren immer Durchschnittsverdienst (2018: 37.873 ): 1.441 /1.501 brutto (West) 1.282 /1.335 (Zahlbetrag) Beispiele von Renten*: Anna: 35 Jahre 2.500 mtl. : rd. 900 /937 brutto (Zahlbetrag 818 /852 ) Berta: 40 Jahre 1.500 mtl. : rd. 610 /635 brutto (Zahlbetrag 542 /565 ) Paul: 40 Jahre 4.500 mtl. rd. 1.830 /1.906 brutto (Zahlbetrag 1.630 /1.698 ) September 2018 / Folie 4 * Werte West/ grün: Niveau 50 % bei aktuellen Werten

Beispiel Altenpflege: Frieda: 30 Jahre 2.000 mtl., 2 Kinder (vor 1992 geboren) rd. 770 brutto (Zahlbetrag 685 ) Friedrich: 40 Jahre 2.800 mtl. rd. 1.136 brutto (Zahlbetrag 1.011 ) September 2018 / Folie 5

Gliederung 1. Wie funktioniert Rente? 2. Der Koalitionsvertrag, seine Rentenpakete und die Rentenkommission 3. Wie gestalte ich den Übergang in die Rentenphase 4. Betriebliche Altersversorgung ein möglicher Ausweg aus der Altersarmut? September 2018 / Folie 6

Der Koalitionsvertrag und seine Rentenpakete Paket 1: - Mütterrente II - Stabilisierung Niveau - EM-Rente - Ausweitung Midijobs Paket 2: - Grundrente - Absicherung von Selbständigen Rentenkommission September 2018 / Folie 7

Aktuelles aus der Sozialpolitik Langfristige Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau Beitragssatz Netto- Rentenniveau vor Steuern 70% 67% 64% 61% 58% 52% 49% 46% 43% 40% 20% 2020 18,5% 2020 48,3% 2025 20,0% 2025 47,3% 2030 21,6% 2030 45,1% 2040 22,9% 2040 42,4% 25% 2045 23,1% 20% 55% 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 46% 22% 43% 15% 10% 5% 2045 42,1% 0% + 1%-Punkt Niveau kostet 5,5 Mrd. Rentenmehrausgaben (2016) + 1 %-Punkt Beitragssatz bringt 14 Mrd. Mehreinnahmen September 2018 / Folie 8 Quelle: DRV Bund

Gliederung 1. Wie funktioniert Rente? 2. Der Koalitionsvertrag, seine Rentenpakete und die Rentenkommission 3. Wie gestalte ich den Übergang in die Rentenphase 4. Betriebliche Altersversorgung ein möglicher Ausweg aus der Altersarmut? September 2018 / Folie 9

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Gliederung 1. Wie funktioniert Rente? 2. Der Koalitionsvertrag, seine Rentenpakete und die Rentenkommission 3. Wie gestalte ich den Übergang in die Rentenphase 4. Betriebliche Altersversorgung ein möglicher Ausweg aus der Altersarmut? September 2018 / Folie 11

Aktuelles aus der Sozialpolitik Das 2-Säulen-Modell ver.di hat sich seit Jahren konsequent für die Beibehaltung und Stärkung der paritätisch finanzierten GRV in einem umlagefinanzierten, mit solidarischen Umverteilungselementen ausgestatteten System eingesetzt, das ergänzt um eine betriebliche Altersversorgung eine lebensstandardsichernde Alterssicherung gewährleistet und damit vor Altersarmut schützt. Auszug aus dem Leitantrag F001, ver.di-buko 15 September 2018 / Folie 12

Aktuelles aus der Sozialpolitik Das Betriebsrentenstärkungsgesetz Teil 1: Verbesserungen für bereits bestehende bav und für Beschäftigte, die noch keine bav haben durch: Anreize für ArbG, bav zu finanzieren (arbgfinanzierte bav) Freibeträge bei der Anrechnung von Grundsicherung verbesserte staatliche Zulagenförderung Verpflichtende Weitergabe der Ersparnis beim ArbG bei arbnfinanzierter bav (Entgeltumwandlung) und Teil 2: Sozialpartnermodell/Zielrente neue, weitere Zusageart für den ArbG, einen Beitrag für die bav zuzusagen, nur durch TV September 2018 / Folie 13

Aktuelles aus der Sozialpolitik Nutzbarmachung des bav-förderbetrags (auch bei bereits bestehender bav) Eine neue steuerliche Fördersystematik soll Arbeitgeber motivieren, ihren Beschäftigten eine bav zuzusagen. Voraussetzung: Zusage von 240-480 jährlich und Einkommen bis max. 2.200 mtl. (Förderbetrag 72 144 ) ( 100 EStG) September 2018 / Folie 14

Aktuelles aus der Sozialpolitik Anrechnungsfreibetrag bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Gilt für: bav/basisrenten/riester-renten/freiwillige Beiträge in die GRV Der Anrechnungsfreibetrag berechnet sich: 100 zzgl. 30 %, max. halber Regelsatz 208 (ab 1.1.18) Beispiel: Betriebsrente 200 : Frei von Anrechnung sind 130 ( 82 Abs. 4 SGB XII) September 2018 / Folie 15

Aktuelles aus der Sozialpolitik Verpflichtende Weitergabe des eingesparten Sozialversicherungsbeitrages beim ArbG bei arbeitnehmerfinanzierter bav (Entgeltumwandlung) Beispiel: ArbN mit einem mtl. Einkommen von 4.000 brutto wandelt jährlich 2.400 (mtl. 200 ) seines Entgelts in eine bav um. Heute spart der ArbG jährl. ca. 480 - Künftig gibt der ArbG jährl. 360 weiter (soweit er eine Ersparnis hat-bbg KV 4.350 /52.200 ) Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 1.1.19 abgeschlossen wurden, gilt die Weitergabepflicht ab 1.1.22 ( 1a Abs. 1a BetrAVG) Problem: bereits tarifvertragl. vereinbarte geringere Weitergabebetr. September 2018 / Folie 16

NEU und verbessert! Aktuelles aus der Sozialpolitik Hohe staatliche Zulagen und Entfallen der Verbeitragung in der Rentenphase bei der Zulagen-Rente (bav-riester) Anhebung der Grundzulage auf 175 keine Auswirkung auf die gesetzliche Rente in der Auszahlungsphase keine Beiträge zur KV/PflV ( 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V) Beispiel: Einkommen TZ: 20.000 /Jahr, 2 zulagenberechtigte Kinder: 4 % von 20.000 = 800-775 (175 + 300 + 300 ) = 25 60 (5 mtl.) müssen aufgebracht werden d.h. gespart werden 775 + 60 = 835 Verhältnis: Eigenleistung 7 % zu staatlicher Förderung 93 % September 2018 / Folie 17

Aktuelles aus der Sozialpolitik Fakten rund um Betriebsrenten Freibetrag Grundsicherung 100 + 30 % ( 82 Abs. 4 SGB XII) Keine KV- und PflV-Beiträge, wenn Betriebsrente unter 152,25 (Wert 2018; 226 Abs. 2 SGB V) Zulagenrente zählt dabei nicht mit. Hohe steuerliche Förderung Niedrigverdienender bei der Zulagenförderung und KV- und PflVfrei sowie keine absenkenden Auswirkungen auf die GRV September 2018 / Folie 18

Aktuelles aus der Sozialpolitik Kombination der Fördermöglichkeiten bav-riester + Nutzen einer bestehenden bav ihv. 300 /jährlich + bav-förderbetrag bav-riester: 4 % von 24.000 = 960 - Zulagen 775 = 185 eigener Beitrag. 25 Jahre x 960 = 24.000. Verrentet nach der Formel Kapitalbetrag : 220 ergibt 110 Rente. bav-förderbetrag: bestehende bav ihv. 300 /Jahr und 180 ArbGbeitrag (Erstattung FA 144 ) ergibt einen Sparbetrag 480 x 25 Jahre = 12.000. Verrentet nach der Formel Kapitalbetrag : 220 ergibt 55 Rente. Verhältnis eigener zu staatl. zu arbg.finanz. Aufwand: 16 %/81 %/3% Rente 110 + 55 = 165 September 2018 / Folie 19

L Aktuelles aus der Sozialpolitik Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Kontakt: Leiterin des Bereichs Sozialpolitik Ressort 5, ver.di Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10, D - 10179 Berlin Fon: 0049-30-6956-2148, Fax: 0049-30-6956-3553 judith.kerschbaumer@verdi.de September 2018 / Folie 20

Vortrag: Lebensphasenorientiert arbeiten attraktive Arbeitszeit- und Rentenmodelle in der Altenpflege Arbeitsgrundlage der Referentin Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung und Rentenexpertin, ist die im Juni 2018 in dritter Auflage veröffentlichte ver.di- Broschüre Wann in Rente? Wie gestalte ich den Übergang in die Rente?. Diese hat als verantwortliche Autorin und Redakteurin gestaltet. Im Rahmen ihres Überblicks über die Grundzüge und Systematik des Rentenrechts und der aktuell anstehenden Reformen auf Grundlage des Koalitionsvertrages betont die Referentin, dass es wichtig ist, dass die eigene Erwerbsbiografie in der Rentenversicherung vollständig abgebildet ist und rät zu einer Kontoklärung bei dem Rententräger bzw. der Rentenversicherung; insbesondere dann, wenn häufige Arbeitgeberwechsel vorgenommen wurden. weist auf die Rententabelle auf S. 78/79 der benannten Broschüre hin, der entnommen werden kann, welcher Geburtsjahrgang in welchem Alter abschlagsfrei bzw. mit welchen Abschlägen in Rente gehen kann. Hierbei gibt es eine Differenzierung zwischen Personen, die 35 Jahre und solchen, die 45 Jahre berufstätig sind. Die Jahre zwischen 35 und 45 Jahren haben lediglich Auswirkung auf die Höhe der Rente, nicht aber auf einen früheren abschlagsfreien Renteneintritt. weist darauf hin, dass Teilzeit im Alter nicht das Gleiche ist wie Altersteilzeit, die weiterhin möglich ist, aber von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr bezuschusst wird. Ein vorzeitiger Rentenübergang kann durch die Flexi-Rente gestaltet werden, wird aber kaum in Anspruch genommen, da durch die Kombination von Teilrente und Erwerbsarbeit die Rente durch Abschläge bereits angeknabbert wird. Dadurch reduziert sich die spätere Rente, wenn der Hinzuverdienst entfällt. Die Flexirente ist eine Gestaltungsoption, die sehr genau überlegt werden sollte, rät die Referentin. Zur betrieblichen Altersvorsorge (bav) erläutert die neuen Gestaltungsoptionen durch das zum 1.1.2018 verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der neu eingeführte bav- Förderbetrag soll für Arbeitgeber einen Anreiz schaffen, sich an der betrieblichen Altersversorgung (bav) ihrer Beschäftigten zu beteiligen. Dazu kann der Arbeitgeber dann, wenn er einen Betrag von 240 bis 480 zusagt 30 % für Beschäftigte deren Monatseinkommen 2.200 (unabhängig von der Stundenzahl) nicht übersteigt, vom Finanzamt erstattet bekommen. Dr. Judith Kerschbaumer führte dieses Beispiel an: Wenn jemand 2.097 für 40 h in der Pflege verdient, bekommt er/sie 12,97 pro Stunde und würde zum Kreis der Förderberechtigten gehören. Interessant sei dieser neue Förderbetrag insbesondere für Teilzeitbeschäftigte. Die Anwesenden beantworten die Frage, auf wie viele Mitarbeitende in der Pflege das zutrifft, damit, dass Fachkräfte eindeutig über diesem Satz liegen würden. erkundigt sich beim Publikum, welche Personen Entgeltumwandlung als weitere Möglichkeit der bav nutzen. Zwei Personen melden sich; Meike Jäger, Fachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales in Berlin, führt an, dass sie Entgeltumwandlung in einem Tarifvertrag verhandeln. weist darauf hin, dass der Arbeitgeber ab 2019 15 % der beim Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bei einem bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

Neuvertrag an den/die Beschäftigte auszahlen müsse. Für Altverträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gelte dies ab dem 1.1.2022. Wichtig bei jeder Art von bav sei der neu eingeführte Freibetrag in der Grundsicherung, den die Referentin erläuterte. Wird z.b. eine Betriebsrente von 150 bezogen, sind 115 frei von Anrechnung und erhöhen die Grundsicherung. Riester, auch als Zulagenrente bezeichnet, charakterisiert als heiß umstrittenes Thema. Es biete sich eine betriebliche Riester-Rente an, da die Abwicklung einfach ist und die Zulagen mitgenommen werden können. Die Riester- bzw. Zulagenrente ist laut der Referentin insbesondere ein Thema für die jüngeren Generationen und Frauen mit einem kleinen Einkommen und Kindern. Es wird sich erkundigt, ob die Zulagenrente jetzt schon im Rahmen von Tarifverhandlungen aufgenommen werden kann? erklärt, dass noch offen ist, wie das richtig verpackt werden kann. Die Rentenversicherung verhandelt das Thema aktuell. Der erste Tarifvertrag zum Thema wird dann das weitere Vorgehen bestimmen. hat großes Interesse, diese Betriebsrente ergänzend zur gesetzlichen Rente als Pilot/Tarif auszuprobieren. Interessant dabei sei, dass aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und den neuen Fördermöglichkeiten, eine Betriebsrente ohne große Eigenleistung der Beschäftigten aufgebaut werden könne. Ein Teilnehmer erkundigt sich, ob die Betriebsrente bei einem früheren Renteneintritt problematisch ist? Dr. Judith Kerschbaumer erläutert, dass dann - ebenso wie in der gesetzlichen Rente - Abschläge anfallen, die die längere Bezugsdauer ausgleichen. In der bav können die Abschläge auch höher als in der gesetzlichen Rente sein. Sie verweist zudem auf die nordischen Länder wie bspw. Schweden, die bei der Gestaltung von betrieblicher Altersvorsorge schon weiter sind. weist darauf hin, dass ver.di-tv einen Infobeitrag zu Frauen und Rente produziert hat und aktuell einen Beitrag zum Thema Betriebsrente produziert. Aus dem Publikum kommt die Fragen, was mit der Betriebsrente passiert, wenn der/die Arbeitnehmer_in vor Inanspruchnahme verstirbt. Es komme darauf an, ob eine Hinterbliebenenabsicherung in der Versorgungsordnung vereinbart wurde. Auch möglich ist laut der Abschluss einer Invaliditätsabsicherung. Diese minimiert allerdings den Rentenanspruch und ist in einem großen Kollektiv besser abfederbar. Vorgeschlagen wird, dass der Arbeitgeberverband und ver.di das gemeinsam umsetzen können. bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

TALKRUNDE Meike Jäger, Fachbereichsleiterin Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Isabell Halletz, Geschäftsführerin, Arbeitgeberverband Pflege e.v. Wilfried Brexel, Vorstandsvorsitzender, Seniorenstiftung Prenzlauer Berg Andreas König, Gewerkschaftssekretär, ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

Moderierte Talkrunde Meike Jäger (Fachbereichsleiterin Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg) Isabell Halletz (Geschäftsführerin, Arbeitgeberverband Pflege e.v.) Wilfried Brexel (Vorstandsvorsitzender, Seniorenstiftung Prenzlauer Berg) Moderator: Andreas König (Gewerkschaftssekretär, ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg) Zunächst erläutert Isabell Halletz, dass die betriebliche Altersvorsorge seit rund zwei Jahren ein Thema im AGVP ist. Der Verband tauscht sich hierzu mit Versicherungen aus. Die Tarifbindung der im Verband angesiedelten Unternehmen ist nicht sehr hoch und Vorsorge immer ein Good Will des Arbeitgebers. Isabell Halletz macht deutlich, dass betriebliche Altersvorsorge auch ein Instrument ist, Azubis zu gewinnen und (gerade auch jüngere) Mitarbeitende zu binden. Eine zweite Fokusgruppe für den AGVP sind Frauen mit Kindern. Idee des Arbeitgeberverbandes ist die Erarbeitung einer Klinikrente, wozu aktuell ein Vertragskonstrukt entwickelt wird. Bisher sind es nur sehr wenige Unternehmen, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Auch wichtig ist es zudem, die Berufsunfähigkeit zu thematisieren und abzusichern. Andreas König verweist auf den bestehenden Tarifvertrag der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg und den damit verbundenen Vorteilen bei der Personalgewinnung. Wilfried Brexel, Vorstandsvorsitzender der Seniorenstiftung, gibt allerdings zu bedenken, dass die Berufsgruppen einer Einrichtung miteinander solidarisch sein müssen. Dies treffe überdies auch auf die Gewerkschaften zu. Pflegearbeit muss besser gestellt werden; Gehälter und Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden. Wilfried Brexel regt zudem eine gesellschaftliche Umverteilung von der Industrie in den Bereich Soziales/Pflege an. Die betriebliche Altersvorsorge wird im aktuellen Tarifvertrag der Seniorenstiftung Prenzlauer Berg ein Thema sein. Andreas König erkundigt sich nach der Mitgliedschaft der Seniorenstiftung in der VBL und merkt an, dass nicht jedes Unternehmen dort Mitglied werden kann. Wilfried Brexel erläutert, dass im Rahmen der Stiftungsgründung der Beitritt vollzogen wurde. Andreas König erkundigt sich, ob Teilzeitmodelle von den Kostenträgern übernommen werden. Wilfried Brexel verneint dies. Meike Jäger fokussiert auf das Thema Mitarbeitendenbeteiligung und weist darauf hin, dass Arbeitnehmer_innen als Expert_innen Vorschläge machen sollen. Ebenso fordert sie von den Betriebsräten, dass diese Vorschläge machen. Als wichtige Interventionsmöglichkeit sieht sie die Arbeitsorganisation; viele Prozesse könnten besser gestaltet werden. Andreas König benennt die beiden größten Probleme, die er aus der Praxis zurück gemeldet bekommt: 1. Das zu geringe Einkommen der Mitarbeitenden. 2. Die Sorge der Beschäftigten, ihren Pflegeberuf nicht lange gesund ausführen zu können. Die Beschäftigten wählen zwei Auswege: Entweder scheiden sie ganz aus dem Beruf aus oder sie entscheiden sich für die abgeschwächte Variante und gehen in Teilzeit. Andreas König fragt, ob es da im Sinne des Betrieblichen Gesundheitsmanagements schon Modelle gibt? Isabell Halletz führt an, dass es zum Thema (Lebens)Arbeitszeitkonten bisher keine Diskussion im AGVP gibt. Die Übertragung von Wertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber gestalte sich schwierig und müsse zuvor gesetzlich geregelt werden. BGM-Maßnahmen werden allerdings bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

von vielen Arbeitgebern angeboten. Problematisch ist allerdings, dass diese nach der Veränderung von 3 nicht mehr steuerfrei sind und somit teurer oder reduziert werden. Wilfried Brexel benennt als Hauptproblem, dass alle diese Maßnahmen während der Arbeitszeit stattfinden müssen. Hier spiele dann die Frage eine Rolle, wieviel Personal vorgesehen und wieviel wirklich im Einsatz ist. Die Personalschlüssel müssen laut Wilfried Brexel wesentlich verbessert werden. Vorschläge wie eine Prämie in Höhe von 4.000 für Berufsrückkehrer_innen bezeichnet er als einen Schlag ins Gesicht für die Pflegenden, die im Beruf verblieben sind. Diese Vorschläge zeigten allerdings, wie verzweifelt die Lage ist. Isabell Halletz schlägt vor, die Berufsgenossenschaften mit einzubeziehen und fragt, was von diesen dann geleistet werden könnte. Wilfried Brexel sagt, dass seine Mitarbeitenden nicht zu Fortbildungen/Schulungen bei der BGW gehen. Auch die Mitglieder des AGVP gehen laut Isabell Halletz nicht zur BGW, um dort Angebote in Anspruch zu nehmen. Allerdings funktionieren Inhouse- Schulungen durch die BGW in den Einrichtungen gut. Darüber hinaus seien Konzepte zum Wissenstransfer notwendig. Eine Teilnehmerin lokalisiert das Problem eher in den immer weiter verbreiteten Leasingfirmen. Wenn die Einrichtungen nicht so viel für Leasingpersonal ausgeben müssten, könnten sie auch ihre festen Arbeitnehmer_innen besser bezahlen. Sie ist enttäuscht, dass die Verantwortlichen in der Politik nichts gegen das System Leasing unternehmen. Eine weitere Teilnehmerin meldet sich zu Wort und berichtet, dass in ihrer Einrichtung seit 3 Jahren in jedem Zimmer ein Deckenlifter vorhanden ist. Allerdings gab es hierfür keinerlei Unterstützung seitens der BGW. Nachhaltig sind diese Deckenlifter, weil sie einfach zu bedienen sind und langwierige (Nach)Schulungen vermieden werden können. Meike Jäger nimmt Bezug auf das Thema Leasing. Jahrelang hätten Beschäftigte in der Pflege zu wenig Geld verdient und haben nun ihren Wert erkannt. Die Leasingunternehmen honorieren diesen Wert monetär. Leasing ist so zunächst zu einem Selbstläufer geworden, jetzt kippe die Situation allerdings. Wilfried Brexel bekräftigt, dass es aktuell schwierig ist, auf Leasing zu verzichten. Isabell Halletz weist darauf hin, dass Leasing ein Thema im Berliner Pakt für die Pflege ist und bspw. diskutiert wird, Leasingunternehmen in die Ausbil- dungsverpflichtung zu nehmen. Auf Bundesebene wird das Thema noch nicht betrachtet. Hierzu merkt jemand aus dem Publikum an, dass nicht alle, die als Leasingpersonal arbeiten, das bekommen, was die verdienen, sondern viel mehr. Ihrer Einschätzung nach sind die Bewohner_innen die Verlierer. Sie weist auf die Notwendigkeit einer Regulierung hin. Ein Teilnehmer aus einer brandenburgischen Einrichtung berichtet, dass Leasing dort überhaupt kein Problem sei. Er fordert die Teilnehmenden auf, gemeinsam darüber zu reden, die Pflegekräfte besser zu bezahlen und Tarifverträge abzuschließen. Der Fokus solle auf das Stammpersonal gelegt werden. Andreas König bekräftigt, dass Arbeitgeber, die den Beschäftigten Anerkennung und eine gute Bezahlung bieten, auch genügend Personal haben. Er befragt die Runde dann abschließend, was Berlin konkret für die Pflege machen kann. Isabell Halletz verweist auf den Berliner Pakt für die Pflege, der losgelöst vom Bund, einen flächendeckenden Tarifvertrag für Berlin anstrebt. Zudem sind die Altersvorsorgeverträge ein Ziel, das in Berlin ganz explizit verfolgt wird. Und auch bei den Rahmenvertragsverhandlungen zu Personalschlüsseln bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

sieht sie konkrete Handlungsoptionen. Wilfried Brexel findet wichtig, dass klare Ziele formuliert werden. Die Personalschlüssel müssen verbessert werden, es sollte mehr ausgebildet und mehr Vergütung gezahlt werden. Die Kosten für mehr Personal sollten aber nicht auf die Bewohner_innen umgelegt werden. Meike Jäger vertritt mit ver.di die Forderung, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern müssen. Sie hebt die Wichtigkeit von Standards hervor und fordert, dass diese breit gesetzt sein sollen. Der Beruf ist attraktiv, die Bedingungen müssen es auch sein. Mit Bezug auf Isabell Halletz weist sie auf den Qualifikationsmix in einer Einrichtung hin und wirft die Frage auf, wie dieser zusammengesetzt sein soll. Der Qualifikationsmix darf nicht zu einer Senkung des Fachkraftschlüssels verwendet werden. Auch die BGW müsse stärker einbezogen werden. Abschließend verweist Andreas König noch einmal auf die Personalschlüssel als Instrument, gute Bedingungen herzustellen. Holen aus dem Frei und Leasing sind Problemfelder, die angepackt werden müssen. Auch muss erarbeitet werden, wie man ein Einspringen bei kurzfristigen Ausfällen schnell organisieren kann. Andreas König erinnert daran, dass dies in Krankenhäusern von einer Rufbereitschaft realisiert wird, die refinanziert wird. Dies müsse auch in der Pflege möglich sein. bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de

HINWEISE von ver.di und Projekt AGAP [sopoaktuell Nr. 273] Rentenbeiträge für pflegende Rentner*innen erhalten sopoaktuell Nr. 273 informiert über Rentenbeiträge für pflegende Rentner*innen. Haus Abschlussveranstaltung Projekt AGAP Wir laden Sie herzlich zu unserer Abschlussveranstaltung am 24.01.2019 ein. Anmeldungen können Sie ab sofort an kleiner.grynet@bfw.de versenden. [sopoaktuell Nr. 274] Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten aktuell im Gesetzgebungsverfahren sopoaktuell Nr. 274 informiert zu Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, die aktuell im Gesetzgebungsverfahren verhandelt werden. Die sopoaktuell finden Sie jeweils über den folgenden Link: https://arbeitsmarkt-und- sozialpolitik.verdi.de/service/publikationen/++co++b0661b3e- 34da-11e3-8730-52540059119e bfw Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gmbh (bfw) Storkower Str. 158 10407 Berlin Grynet Kleiner (Projektleitung) Tel.: 030 68 40 18 43 Mail: Kleiner.Grynet@bfw.de