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G e m e i n d e M ü h l g r a b e n

GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:

Transkript:

Marktgemeinde Lfd. Nr. 28 Böheimkirchen Verhandlungsschrift über die S i t z u n g des Gemeinderates am 26. November 2018 im Festsaal der Marktgemeinde Böheimkirchen Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.05 Uhr Die Einladung erfolgte am 19. November 2018 durch Einzelladung per Mail Anwesend waren: Bürgermeister Johann Hell Vizebürgermeister Franz Gugerell die Mitglieder des Gemeinderates: 1. GGR Peter Damböck 2. GGR Margareta Dorn Hayden 3. GGR Franz Haubenwallner 4. GGR Ing. Franz Haunold 5. GGR Mag. Karl Herzberger 6. GGR Thomas Lechner 7. GGR Mag. (FH) Hannes Stelzhammer, anwesend ab Punkt 6 8. GR Angelika Bernhard 9. GR Anton Brandstetter 10. GR Christian Felbinger 11. GR Agnes-Elisabeth Gareiß 12. GR Martin Horacek 13. GR Ing. Christian Kreuzeder 14. GR Barbara Lashofer 15. GR Sandra Oberrauter 16. GR Melitta Pawaronschütz 17. GR Mag. Ingrid Posch 18. GR Gabriele Schön 19. GR Andrea Schwinski 20. GR Josef Serlath 21. GR Ing. Daniel Sindl Entschuldigt abwesend: 1. GR Petra Graf 2. GR Ulrike Strutzenberger Vorsitzender: Bürgermeister Johann Hell Schriftführer: Franz Erasimus Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig

Bürgermeister Hell begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und bittet um Absetzung eines Tagesordnungspunktes: Punkt 10: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Infrastrukturmaßnahmen (Kanal/Wasser) Wiesen und Blumenfeld Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeindevorstand möge diesen Punkt von der Tagesordnung absetzen.. daher ergeht folgende Tagesordnung Punkt 1: Genehmigung des letzten Protokolls Punkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gebarungsbericht der KG Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Voranschlag 2019 der KG Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Jahresabschluss 2017 der KG Punkt 5: Beratung und Beschlussfassung über den Gebarungsbericht Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag für das Jahr 2019 Punkt 7: Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Sollüberschusses Punkt 8: Beratung und Beschlussfassung über Subventionen Punkt 9: Beratung und Beschlussfassung über das Klimabündnis Fördermodell 2019/2020 Punkt 10: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Infrastrukturmaßnahmen (Kanal/Wasser) Wiesen und Blumenfeld Punkt 11: Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Straßenbauleistungen mit der ARGE Straßenbau Böheimkirchen Punkt 12: Beratung und Beschlussfassung über einen Sondernutzungsvertrag mit dem Land Niederösterreich betreffend Erweiterung der Wasserversorgungsanlage in der KG Böheimkirchen Punkt 13: Beratung und Beschlussfassung über einen Dienstbarkeitsvertrag in der KG Siebenhirten Punkt 14: Beratung und Beschlussfassung über Dienstbarkeitsverträge betreffend Wasserversorgungsanlage Gemersdorf Punkt 15: Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme von öffentlichem Gut in der KG Lanzendorf in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Böheimkirchen Punkt 16: Beratung und Beschlussfassung über uneinbringliche Forderungen Punkt 17: Beratung und Beschlussfassung über Personalangelegenheiten Punkt 18: Beratung und Beschlussfassung über Ehrungen Punkt 19: Berichte des Bürgermeisters

Punkt 1: Genehmigung des letzten Protokolls Da jede Fraktion je eine Abschrift des letzten Protokolls Nr. 27 der Sitzung des Gemeinderates vom 22. Oktober 2018 erhalten hat, wird auf die Verlesung einvernehmlich verzichtet. Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Punkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gebarungsbericht der KG Bürgermeister Hell berichtet, dass am 13.11.2018 eine Gebarungsprüfung der KG durch den Prüfungsausschuss der Marktgemeinde stattgefunden hat. Der Bericht wird durch GR Sindl vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Zahlungswegsummen wurden mit den Buchhaltungsunterlagen verglichen und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Ebenso wurde in die Haushaltsüberwachungsliste und in den Voranschlag 2019 der KG Einsicht genommen. Die Belege wurden stichprobenweise überprüft. Dabei wurden keine Mängel festgestellt. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Gebarungsbericht der KG zur Kenntnis nehmen. Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Voranschlag 2019 der KG Die Gemeinderatsmitglieder werden mit je einem Exemplar des Voranschlages 2019 der KG beteilt. Der Voranschlag der KG für das Jahr 2019 wird in allen Einzelheiten vorgetragen Der Voranschlag hat eine ausgeglichene Summe in der Höhe von 641.700,-- und beinhaltet bei den Einnahmen die Gruppe 0 mit 23.200,-- (Liegenschaftsankäufe), die Gruppe 2 mit 543.500,-- (Volksschule 254.500,-- und Mittelschule 289.000,--) und die Gruppe 9 mit 75.000,--. Bei den Ausgaben d die Gruppe 0 mit 23.200,-- (Liegenschaftsankäufe) und die Gruppe 2 mit 618.500,-- (Volksschule 304.500,-- und Mittelschule 314.000,--). Die Bedeckung erfolgt durch Mieten, Betriebskostenersätze, Transferzahlungen von Gemeinde und Land sowie Habenzinsen. Laut diesem Voranschlag werden im Jahr 2019 von der Marktgemeinde Böheimkirchen an die Marktgemeinde Böheimkirchen Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft voraussichtliche Transferzahlungen von 253.300,-- getätigt. Diese Transferzahlungen dienen der Liquidität der Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft und können sowohl für den laufenden Betrieb sowie zur Verlustabdeckung von Vorjahresverlusten und als Vortrag zur Abdeckung von künftigen Verlusten herangezogen werden. Im Schuldendienst sind Tilgungen in der Höhe von 322.200,00 vorgesehen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge dem Voranschlag 2019 der KG zustimmen.

Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Jahresabschluss 2017 der KG Die Mitglieder des Gemeinderates werden mit einem Jahresabschluss 2017 der KG und dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beteilt. Der Bürgermeister erläutert die wichtigsten Positionen im Jahresabschluss. Die Summe der Aktiva und Passiva beträgt per 31.12.2017 8.285.030,26. Der Jahresgewinn beträgt 0,--. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Marktgemeinde Böheimkirchen an die Marktgemeinde Böheimkirchen Orts- und Infrastruktur-Kommanditgesellschaft Transferzahlungen in der Höhe von 264.005,84 getätigt. Die geleisteten Transferzahlungen dienen der Liquidität der Orts- und Infrastruktur- Kommanditgesellschaft im laufenden Betrieb sowie zur Verlustabdeckung von vorgetragenen, laufenden und zukünftigen Verlusten. Die Zusammenfassung des Prüfergebnisses und der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers werden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht, wobei hier eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung festgestellt wurde. Der Lagebericht steht nach Beurteilung von Ing. Mag. Thomas Kölblinger im Einklang mit dem Jahresabschluss. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge dem Jahresabschluss 2017 der KG zustimmen. Punkt 5: Beratung und Beschlussfassung über den Gebarungsbericht Bürgermeister Hell berichtet, dass am 13.11.2018 eine vermutete Gebarungsprüfung der Gemeinde durch den Prüfungsausschuss stattgefunden hat. Der Bericht wird durch GR Sindl vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Kassen, die Bankkonten, die Sparbücher, die Verwahrgelder und die Haushaltüberwachungsliste wurden überprüft. Weiters Punkte waren: Schlussrechnungskontrolle des Bürgerzentrums, Mieten der Veranstaltungsebene und ein Rundgang mit Bürgermeister Hell durch das Bürgerzentrum. Empfehlungen an den Bürgermeister: Der Bürgermeister wird ersucht ein Angebot über mögliche Energieeinsparung mit Hilfe von Warmwasserspeicher einzuholen. Der Stand der Verhandlungen über die Kosten des Statikers sind dem Prüfungsausschuss zur nächsten Sitzung vorzulegen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Gebarungsbericht zur Kenntnis nehmen. GGR Stelzhammer betritt den Sitzungssaal.

Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag für das Jahr 2019 Der Voranschlag für das Jahr 2019 wurde so wie in den vergangenen Jahren vorbereitet. Die einzelnen Gruppen des ordentlichen Haushaltes und die Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes werden vorgetragen und die bedeutenden Ansätze erläutert. Der Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2019 lag in der Zeit vom 08. bis 23.11.2018 zur allgemeinen Einsicht auf. Es wurden hiezu keine Stellungnahmen abgegeben. Der ordentliche Haushalt ist mit einer Gesamtsumme von 10.815.200,00 und der außerordentliche Haushalt mit einer Gesamtsumme von 4.525.700,00 ausgeglichen. Auf Grund der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt stehen als Zuführungen 556.300,00 zur Verfügung. Der außerordentliche Haushalt umfasst 16 Vorhaben. Diese werden einzeln vorgetragen und erläutert. Folgende Darlehensaufnahmen sind zur Bedeckung von Vorhaben vorgesehen: 05. Vorhaben: Straßenbau 500.000,00 12. Vorhaben: WVA BA15 Wiesen 440.000,00 14. Vorhaben: ABA BA17 Wiesen 900.000,00 14. Vorhaben: ABA Erweiterung Ortsteile 160.000,00 Im Schuldendienst sind Tilgungen in der Höhe von 1.163.900,00 vorgesehen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Voranschlag 2019 mit sämtlichen Beilagen beschließen. Punkt 7: Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Sollüberschusses Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet der Bürgermeister, dass der Sollüberschuss zur Bedeckung der AOH Vorhaben verwendet wird. Sollte danach noch immer ein Überschuss vorhanden sein, soll dieser auf die jeweilige Rücklage zugeführt werden. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge oben angeführte Verwendung des Sollüberschusses beschließen. Punkt 8: Beratung und Beschlussfassung über Subventionen Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat folgendes Subventionsansuchen zur Kenntnis: Pfarrkirche Böheimkirchen, Benützung Pfarrkirche 2011-2018, hier hat es ein Gespräch mit Vertretern der Pfarrkirche gegeben und daher werden 2.000,-- vorgeschlagen

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die vorliegende Subvention beschließen. Punkt 9: Beratung und Beschlussfassung über das Klimabündnis Fördermodell 2019/2020 GGR Dorn-Hayden berichtet, dass das Klimabündnis Fördermodell am 31.12.2018 ausläuft und der Umweltausschuss ein Neues für die Jahre 2019 und 2020 erarbeitet hat. Förderrichtlinien Marktgemeinde Böheimkirchen 2019/2020 Gültig 1.1.2019 bis 31.12. 2020. Energieeffizienz und Klimabündniszuschuss Sanierung von Häusern älter als 10 Jahre. Erneuerbare Energie Neubau von Einfamilienhäusern sowie Sanierung/Austausch Oberste Geschossdecke Für die oberste Geschossdecke wird als Bemessung der Wärmedämmwert herangezogen. Als Anreiz für die Verwendung einer ökologischen Dämmung (z.b. Hanf, Flachs, Zellulose, Stroh, Holzweichfaser, Perlit) die doppelte Förderung gewährt. U-Wert unter 0,17 W/m 2 K 3,-- pro m2 max. 360,-- Bei ökologischer Dämmung 6,-- pro m2 max. 720,-- Keine Bar-Rechnungen Vorlage von Professionisten-Rechnungen mit Überweisungsbeleg. Bei ökolog. Dämmung muss die ausführende Firma auf der Rechnung den zertifizierten ökologischen Baustoff ausweisen. Wärmeschutzfassade Die Fassaden-Sanierung wird nach dem Wärmedämmwert bemessen. Als Anreiz für die Verwendung einer ökologischen Dämmung (z.b. Hanf, Flachs, Zellulose, Stroh, Holzweichfaser, Perlit) wird die doppelte Förderung gewährt. U-Wert unter 0,23 W/m 2 K (Niedrigstenergie) 3,-- pro m2 max. 600,-- Bei ökologischer Dämmung 6,-- pro m2 max. 1.200,-- Keine Bar-Rechnungen Vorlage von Professionisten-Rechnungen mit Überweisungsbeleg. Bei ökolog. Dämmung muss die ausführende Firma auf der Rechnung den zertifizierten ökologischen Baustoff ausweisen.

Tausch Fenster/Balkon/Hauseingangstüren Die bessere Dämmung bzw. der geringere Wärmeverlust soll durch einen Zuschuss unterstützt werden. Bei der Festsetzung der max. Höhe wird von einem Tausch von 10 Fenster/Türen ausgegangen. Wärmedämmwert /U-Wert für das gesamte Fenster bzw. Tür W/m2K max. <0,90 (3Scheiben-Verglasung) 40,-- pro Fenster oder Türe max. 400,-- Die ausführende Firma muss auf der Rechnung den U-Wert für das gesamte Fenster bzw.türe ausweisen. Keine Bar-Rechnungen.Vorlage von Professionisten- Rechnungen mit Überweisungsbeleg. Erneuerbare Energie Die Reduktion des CO2 Ausstoßes und Energie-Autarkie soll durch Umstellung auf erneuerbare Energieträger/nachwachsende Rohstoffe gefördert werden. Solaranlage 20,-- pro m2 max. 200,-- Wärmepumpe für Warmwasser /Arbeitszahl > 4 150,-- Pellets-, Hackgut- Holzvergaserheizung 200,-- Wärmepumpen-Heizung/Arbeitszahl > 4 200,-- Photovoltaik Einfamilienhaus 100,--/KWp max. 500,-- Photovoltaik Zweifamilienhaus 120,--/KWp max. 600,-- Stromspeicher (Speicher PV-Anlage) 300,-- Keine Bar-Rechnungen. Vorlage von Professionisten-Rechnungen mit Überweisungsbeleg. Erstellung einer Thermografie Thermografie ist eine gute Grundlage, um den Sanierungsbedarf einzugrenzen und bei den richtigen Stellen zu beginnen. Für Einfamilienhäuser: Innenthermografie mittels Infrarotkamera/Erstellung von einem heimischen Fachunternehmen. Bildhafte Darstellung inkl. 8 12 Fotos mit Temperaturskala, Auswertung inkl. Bericht/Vorlage Rechnung. Zuschuss durch die Gemeinde 100,-- Förderrichtlinien: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Der Energie- und Klimabündniszuschuss wird ausschließlich als Sanierungskostenzuschuss gewährt. (d.h. die Benützungsbewilligung muss älter als 10 Jahre sein). Ausnahme: Erneuerbare Energie Das Ansuchen um eine Förderung muss schriftlich mittels des bei der Marktgemeinde Böheimkirchen aufliegenden Formblattes binnen 6 Monaten nach Rechnungslegung (Vorlage von Rechnungskopie inkl. Überweisungsbeleg) an den Gemeindevorstand gestellt werden. Die Förderung wird zusätzlich zur Obergrenze auf max. 20 % der Rechnungssumme beschränkt. Der Gemeindevorstand gewährt die Förderungen aufgrund eines Vorschlages (Freigabe) des Umweltausschusses. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungsvorlage inkl. Überweisungsbestätigung, der Freigabe durch den Umweltausschuss und dem Beschluss des Gemeindevorstandes. Der Klimabündnis/Energieeffizienzzuschuss wird in Form von BÖROS ausbezahlt. Die Förderungen werden kaufmännisch auf jeweils 10,-- bzw. 1 BÖRO gerundet dem Förderungswerber überreicht oder zugesandt. Doppelförderungen PV-Anlagen und erneuerbare Energie: Bei In-Anspruchname einer etwaigen Bundesförderung aus dem Klima & Energiefond kann die Gemeindeförderung nicht gewährt werden. Der Förderwerber bestätigt, dass er keine andere Bundesförderung in Anspruch genommen hat. Es gelten die Richtlinien zum Zeitpunkt des Einlangens des Ansuchens bei der Marktgemeinde Böheimkirchen Förderung Marktgemeinde Böheimkirchen 2019 /2020 Klimaschutzförderung Elektrofahrzeuge Gemäß GR-Beschluss v. 26.11.2018. Gültig 1.1.2019 bis 31.12. 2020 Elektrofahrzeuge tragen wesentlich zur Reduktion von Emissionen (Co2, Feinstaub) bei. Elektrofahrzeuge sind abgasfrei, geräuscharm, dienen dem Klimaschutz und stehen für sanfte Mobilität im Straßenverkehr. Die Marktgemeinde Böheimkirchen ist Mitglied beim internationalen Klimabündnis und hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Reduktion von Treibhausgasen mitwirken. 1. Gegenstand: Die Marktgemeinde Böheimkirchen fördert die Anschaffung (mit Eigentumsübertragung) von neuen (Erstzulassung) ein- und mehrspurigen Elektrofahrzeugen. Nicht gefördert werden Fahrzeuge mit Blei- oder Nickel Cadmium Batterien. 2. Umfang: 2.1. Einspurige e-mopeds/fahrräder: Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50,-- wird in Form von BÖROs ausbezahlt. 2.2. Mehrspurige e-autos: Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 200,-- wird in Form von BÖROs ausbezahlt. 2.3. e-car-sharing Für eine neue Mitgliedschaft der e-car-sharing-autos mit Standort in der Marktgemeinde Böheimkirchen 70 -- Förderung für die Nutzungsgebühr im 1.

Jahr ausbezahlt in BÖROs. Gültig nur für NeueinsteigerInnen und nicht für bestehende Verträge. 2.4.Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 2.5.Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel 3. Förderungswerber Der/Die Förderwerber/in muss seinen ordentlichen Hauptwohnsitz seit mindestens ein Jahr in der 3.1.Marktgemeinde Böheimkirchen haben und das Fahrzeug an einer Adresse innerhalb des Gemeindegebietes zur Zulassung anmelden. Dies ist durch Vorlage von Kfz- Zulassungs- und den Typenschein nachzuweisen. 3.2.Als Förderungswerber/in gelten Privatpersonen. 3.3.Nach Zuerkennung einer Förderung kann eine erneute Förderung nach diesen Richtlinien frühestens nach Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auszahlung, erfolgen. 3.4.Der/Die Förderungswerber/in muss den Vertretern der Marktgemeinde Böheimkirchen auf Verlangen den Zutritt zum Fahrzeug für Kontrollzwecke ermöglichen. 4. Antragstellung 4.1. Das Ansuchen um eine Förderung muss schriftlich mittels des bei der Marktgemeinde Böheimkirchen aufliegenden Formblattes binnen 1 Jahr nach Rechnungslegung an den Gemeindevorstand gestellt werden. 4.2. Die Höhe der Ausgabe ist durch die Vorlage von Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigungen nachzuweisen. 5. Inkrafttreten und Gültigkeit Die Bestimmungen dieser Richtlinien treten mit 01.01.2019 in Kraft und spätestens am 31.12.2020 wieder außer Kraft. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge das Klimabündnis Fördermodell für 2019 und 2020 beschließen. GGR Herzberger verlässt den Sitzungssaal. Punkt 10: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Infrastrukturmaßnahmen (Kanal/Wasser) Wiesen und Blumenfeld Dieser Tagesordnungspunkt wurde am Beginn der Gemeinderatssitzung von der Tagesordnung genommen

Punkt 11: Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Straßenbauleistungen mit der ARGE Straßenbau Böheimkirchen Vizebürgermeister Gugerell berichtet, dass der bestehende Leistungsvertrag vom 01. Juli 2015 mit der ARGE Straßenbau (Held & Francke Pittel & Brausewetter) Porschestraße 15, 3430 Tulln für die Jahre 2019 und 2020 verlängert werden können. An den Preisen und Konditionen ändert sich nichts, es erfolgt lediglich eine jährliche Indexanpassung. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Verlängerung der Straßenbauleitungen beschließen mit der ARGE Straßenbau Böheimkirchen beschließen. Vzbgm. Gugerell verlässt den Sitzungssaal. Punkt 12: Beratung und Beschlussfassung über einen Sondernutzungsvertrag mit dem Land Niederösterreich betreffend Erweiterung der Wasserversorgungsanlage in der KG Böheimkirchen Bürgermeister Hell berichtet, dass für die Querung der Landesstraße L 129 auf Höhe des Grundstückes Nr. 879, KG Böheimkirchen für die Wasserversorgungsanlage Böheimkirchen (Blumenfeld) ein Sondernutzungsvertrag mit dem Land Niederösterreich (Gruppe Straße) abgeschlossen werden muss. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit und unentgeltlich abgeschlossen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge diesem Sondernutzungsvertrag beschließen. Vzbgm. Gugerell betritt den Sitzungssaal wieder. Punkt 13: Beratung und Beschlussfassung über einen Dienstbarkeitsvertrag in der KG Siebenhirten Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Dienstbarkeitsvertrag der Netz Niederösterreich GmbH, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf für eine neue Trafostation auf dem Grundstück Nr. 440, EZ 79, KG Siebenhirten vor. Dieser wird dem Gemeindevorstand vollinhaltlich zur

Kenntnis gebracht. Für diese neue Trafostation erhält die Markgemeinde Böheimkirchen eine Entschädigung von 500,-- (exkl. Ust). Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge diesem Dienstbarkeitsvertrag beschließen. Punkt 14: Beratung und Beschlussfassung über Dienstbarkeitsverträge betreffend Wasserversorgungsanlage Gemersdorf Bürgermeister Hell berichtet, dass nach der Errichtung der Wasserversorgungsanlage in Gemersdorf folgende Dienstbarkeitsverträge für die Leitungsführung abgeschlossen werden sollen: Nagl Julia, Gemersdorf 11, 3071 Böheimkirchen für 42 lfm auf dem Grundstück Nr. 65/2, EZ 70, KG Gemersdorf, Nagl Alois und Susanne, Gemersdorf 7, 3071 Böheimkirchen für 375 lfm auf dem Grundstück Nr. 65/1, EZ 7, KG Gemersdorf, Damböck Alois, Hainfelder Straße 9/20, 3071 Böheimkirchen für 194 lfm auf dem Grundstücken Nr. 23, 24 und 25, EZ 6, KG Gemersdorf und für 13 lfm auf dem Grundstück Nr. 31, EZ 6, KG Gemersdorf und Zischkin Josef, Gemersdorf 5/1, 3071 Böheimkirchen für 11 lfm auf dem Grundstück Nr. 22, EZ 67, KG Gemersdorf. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge diese Dienstbarkeitsverträge beschließen. GGR Herzberger betritt den Sitzungssaal wieder. Punkt 15: Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme von öffentlichem Gut in der KG Lanzendorf in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Böheimkirchen Der Bürgermeister berichtet, dass im Zuge von Gewerbeverhandlungen für den Bereich vor dem Gasthaus Winter in Lanzendorf ein Teilungsplan erstellt wurde. Aufgrund des Teilungsplanes von Vermessung DI Paul Thurner, Schillerplatz 3, 3100 St.Pölten vom 29. Oktober 2018, GZ 10911-2017, wird das Trennstück 3 des Grundstückes Nr. 108/2, EZ 59, KG Lanzendorf im Ausmaß von 154 m², das Trennstück 4 des Grundstückes Nr. 285, EZ 212, KG Lanzendorf im Ausmaß von 66 m², das Trennstück 10 des Grundstückes Nr. 157, EZ 22, KG Lanzendorf im Ausmaß von 1 m² und das Trennstück 11 des Grundstückes Nr.

158, EZ 59, KG Lanzendorf im Ausmaß von 10 m² an das öffentliche Gut der Marktgemeinde Böheimkirchen, Grundstück Nr. 284, EZ 59, KG Lanzendorf, zugeschrieben. Das Trennstück 1 des Grundstückes Nr. 108/2, EZ 59, KG Lanzendorf im Ausmaß von 5 m 2 wird vom öffentlichem Gut der Marktgemeinde Böheimkirchen entlassen und dem Grundstück Nr. 150, EZ 188, KG Lanzendorf zugeschrieben. Das Trennstück 2 des Grundstückes Nr. 108/2, EZ 59, KG Lanzendorf im Ausmaß von 110 m 2 wird vom öffentlichem Gut der Marktgemeinde Böheimkirchen entlassen und dem Grundstück Nr. 157, EZ 22, KG Lanzendorf zugeschrieben. Das Trennstück 5 des Grundstückes Nr. 284, EZ 59, KG Lanzendorf im Ausmaß von 70 m 2 und das Trennstück 6 des Grundstückes Nr. 108/2, EZ 59, KG Lanzendorf im Ausmaß von 25 m 2 werden vom öffentlichem Gut der Marktgemeinde Böheimkirchen entlassen und dem Grundstück Nr. 285, EZ 22, KG Lanzendorf zugeschrieben. Das Trennstück 7 des Grundstückes Nr. 284, EZ 59, KG Lanzendorf im Ausmaß von 1 m 2 und das Trennstück 9 des Grundstückes Nr. 108/2, EZ 59, KG Lanzendorf im Ausmaß von 11 m 2 werden vom öffentlichem Gut der Marktgemeinde Böheimkirchen entlassen und dem Grundstück Nr. 108/3, EZ 58, KG Lanzendorf zugeschrieben. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Übernahme von öffentlichem Gut in der KG Lanzendorf in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Böheimkirchen beschließen. Die Zuhörer verlassen den Sitzungssaal. Punkt 16: Beratung und Beschlussfassung über uneinbringliche Forderungen Dieser Tagesordnungspunkt wird in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates behandelt und in einem eigenen Protokoll festgehalten. Punkt 17: Beratung und Beschlussfassung über Personalangelegenheiten Dieser Tagesordnungspunkt wird in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates behandelt und in einem eigenen Protokoll festgehalten. Punkt 18: Beratung und Beschlussfassung über Ehrungen

Dieser Tagesordnungspunkt wird in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates behandelt und in einem eigenen Protokoll festgehalten. Die Zuhörer betreten den Sitzungssaal wieder. Punkt 19: Berichte des Bürgermeisters Es folgen noch Berichte des Bürgermeisters Dieses Protokoll mit der Nummer 28 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2018 genehmigt.