Ruhestand: So sparen Rentner und Pensionäre Steuern

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Transkript:

1 Ruhestand: So sparen Rentner und Pensionäre Steuern Bei aller Freude über zuletzt spürbar erhöhte Renten und Pensionen: In der Folge ist zugleich die Zahl steuerpflichtiger Ruheständler und deren Steuerbelastung gestiegen. Zum Glück lässt sich die Steuerlast im Alter durch Werbungskosten, Entlastungsbeträge, Sonderausgaben, Steuerermäßigungen und außergewöhnliche Belastungen senken. Mit der WISO steuer:software führt die gefürchtete Steuererklärung manchmal sogar zu einer willkommenen Steuererstattung. Durch steigende Altersbezüge werden immer mehr Rentner und Pensionäre steuerpflichtig. Außerdem nehmen die Finanzämter die Alterseinkünfte seit einigen Jahren genauer unter die Lupe. Das hat für viel Wirbel und manche böse Überraschung gesorgt. Lektüretipp Ausführliche Informationen zum Thema steuerpflichtige Altersbezüge bietet das aktuelle steuer:magazin auf den Seiten 48 bis 51 unter der Überschrift Rentner: Steuern sparen im Ruhestand. Sie finden dort auch zahlreiche Hinweise auf steuerliche Entlastungsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre. Noch mehr Tipps für Ruheständler enthält die WISO-Hilfe, die Sie im Menüband Einkommensteuer 2018 per Mausklick auf die Schaltfläche Hilfe (oder mit der Funktionstaste F1 ) aufrufen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie Rentner Markus Meier seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 mithilfe der WISO steuer:software erstellt. Persönliche Daten Im Arbeitsbereich 2 - Daten erfassen trägt Markus Meier im Abschnitt Persönliches erst einmal seine Persönlichen Daten ein:

2 Tipp Ganz unten auf der Seite Persönliche Daten finden Sie den Abschnitt Behinderung und Hinterbliebenenbezüge. Falls Sie im betreffenden Jahr einen amtlich festgestellten Behinderungsgrad hatten oder Hinterbliebenenbezüge bekommen haben, beantworten Sie die Frage Sind Angaben zu einer Behinderung oder laufenden Hinterbliebenenbezüge zu machen? mit Ja. Anschließend klicken Sie auf das Stiftsymbol am rechten Rand der Zeile Angaben zur Behinderung und zu Hinterbliebenenbezügen : Im folgenden Eingabedialog machen Sie die dazugehörigen Angaben. Sie kommen dann in den Genuss des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags. Aufgrund seiner Gehbehinderung kann Rentner Meier bei den Angaben zur Behinderung und zu Hinterbliebenenbezügen einen Grad der Behinderung von 90 % eintragen:

3 Da er seinen unbefristet gültigen Nachweis für die Behinderung bereits zusammen mit der letzten Steuererklärung eingereicht hat, genügt diesmal die Angabe des Gültigkeitsbeginns. Das Programm ermittelt auf dieser Grundlage automatisch den passenden Behinderten-Pauschbetrag. In unserem Beispiel sind das immerhin 1.230 Euro: Tipp Falls Ihre Ausgaben aufgrund einer Behinderung höher waren als der Pauschbetrag, können Sie stattdessen auch die tatsächlich entstandenen (und nachgewiesenen) Kosten Ihrer Behinderung eintragen. Unter bestimmten Umständen haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzlich die Kosten von Privatfahrten und den behindertengerechten Umbau Ihres Pkw steuerlich geltend zu machen. Da Markus Meier gehbehindert ist, kann er Privatfahrten bei Behinderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem eigenen Pkw geltend machen. Bei Pkw-Fahrten werden sogar bis zu 900 Euro (= 3.000 km à 0,30 Euro) ohne Einzelnachweise anerkannt.

4 Einkünfte erfassen Im zweiten Schritt trägt Markus Meier seine Einkünfte im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Rentner Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide) unter Gesetzliche Rentenversicherungen ein: Bitte beachten Sie: Pensionäre bekommen von ihren Versorgungsstellen eine Lohnsteuerbescheinigung. Betriebsrentner erhalten die Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber. Anders als die gesetzlichen Altersrenten werden solche Altersbezüge im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unter Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen. Als Berufsgruppe wählen Sie dort dann zum Beispiel Pensionär oder auch Rentner (Altersrentner) : Den Inhalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung übernehmen Sie anschließend ganz bequem Zeile für Zeile in Ihre Steuererklärung.

5 Und gleich noch ein Hinweis hinterher: Da die meisten ehemaligen Beamten und anderen Pensionäre privat kranken- und pflegeversichert sind, finden sich in ihren Lohnsteuerbescheinigungen keine Angaben über Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Aufwendungen werden später im Arbeitsbereich 2 - Daten erfassen Allgemeine Ausgaben unter Versicherungen und Altersvorsorge eingetragen. Mehr dazu weiter unten im Abschnitt Sonderausgaben und andere Entlastungen. Werbungskosten nicht vergessen! Renten und Pensionen sind keine Selbstläufer: Ruheständler müssen oft einiges tun, um ihre Altersversorgung zu bekommen oder zu behalten. Deshalb dürfen sie auch Werbungskosten geltend machen so wie Arbeitnehmer oder Vermieter. Während Arbeitnehmer jedoch einen vergleichsweise üppigen Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro in Anspruch nehmen können, gewährt der Fiskus den Empfängern von Versorgungsbezügen lediglich eine magere Pauschale von 102 Euro! Tatsächlich liegen die Werbungskosten von Senioren aber oft deutlich höher. Denken Sie nur an Beratungs- und Prozesskosten bei Renten- und Versorgungsanträgen, Büromaterial und Porto für den Schriftverkehr mit Rentenversicherungsträgern und Versorgungsstellen, Gewerkschaftsbeiträge oder auch die Kosten der Steuererklärung und Kontoführungsgebühren. Wer für diese und ähnliche Ausgaben im Laufe des Jahres konsequent Quittungen sammelt, senkt das zu versteuernde Einkommen am Ende deutlich mehr als mit der kümmerlichen Werbungskostenpauschale. Werbungskosten bei gesetzlichen Renten Rentner finden den Werbungskosten-Eingabedialog im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Rentner unter Ausgaben zu Renten und Leistungen. Dort können Sie alle Ausgabenarten eintragen: Wie üblich lässt Ihnen das Programm hier wieder die Wahl, ob Sie Ihre Werbungskosten gleich als Gesamtsumme angeben oder die Ausgaben einzeln erfassen. Wenn Sie auf das Stiftsymbol klicken, öffnet sich ein Dialogfenster, in dem Sie die Einzelwerte in eine Tabelle eintragen können.

6 Bitte beachten Sie: Im Anschluss an die Erfassung der Ausgaben ist eine Zuordnung der Ausgaben zu den Renteneinkünften erforderlich. Sie finden den Auswahl-Dialog Verteilung der Ausgaben direkt unterhalb der Ergebnis -Zeile: Das Programm bietet Ihnen dort drei verschiedene Verteilungsalternativen: im Verhältnis der Einnahmen : In dem Fall ordnet das Programm die Ausgaben automatisch den verschiedenen Renteneinkünften zu. prozentual : Bei dieser Variante legen Sie selbst Prozentsätze fest, nach denen die Ausgaben auf die verschiedenen Renteneinkünfte aufgeteilt werden. direkt : Dabei ordnen Sie Ihre Ausgaben den verschiedenen Renteneinkünften in Form absoluter Euro- Beträge zu. Da Rentner Meier nur eine Altersrente bezieht, belässt er es bei der Voreinstellung im Verhältnis der Einnahmen. Das Programm ordnet seine Ausgaben dadurch in voller Höhe der Altersrente zu. Werbungskosten bei Pensionen Pensionäre tragen die Werbungskosten für ihre Altersbezüge im Arbeitsbereich 2 - Daten erfassen Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unterhalb ihrer Lohnsteuerbescheinigung(en) im Abschnitt Ausgaben (Werbungskosten) am oberen Seitenrand unter Ausgaben in Sonderfällen ein:

7 Bitte beachten Sie: Ausgaben, die direkt zu Ihren Versorgungsbezügen gehören, sind neuerdings getrennt von den übrigen Ausgaben für aktive und zukünftige Tätigkeiten einzugeben. Hintergrund: Da Versorgungsbezüge ermäßigt besteuert werden, müssen die dazugehörigen Ausgaben direkt zugeordnet werden. Wenn Sie auf das Stiftsymbol neben der Zeile Zu den Versorgungsbezügen lt. Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung klicken, öffnet sich ein separater Eingabedialog. Dort stehen Ihnen alle Ausgabenarten zur Verfügung, wie sie auch für Arbeitnehmer üblich sind. Kostenarten, die nicht auf Sie zutreffen, ignorieren Sie einfach: Sonderausgaben und andere Entlastungen Nachdem Rentner Meier seine Rentenbezüge und die dazugehörigen Werbungskosten eingetragen hat, macht er sich daran, die Summe des zu versteuernden Einkommens weiter zu senken. Neben den automatisch gewährten Renten- und Versorgungsfreibeträgen sowie den bereits erwähnten Vergünstigungen für Behinderte und Hinterbliebene sieht das Steuerrecht für Rentner vor allem die folgenden drei Entlastungen vor: Altersentlastungsbetrag auf Nebeneinkünfte, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen.

8 1. Altersentlastungsbetrag Den Entlastungsbetrag auf eventuelle Arbeitseinkünfte gewährt der Gesetzgeber ab dem 64. Lebensjahr. Die Höhe der Vergünstigung hängt davon ab, wann ein Steuerpflichtiger sein 64. Lebensjahr vollendet hat. Bei Markus Meier, Jahrgang 1951, war das im Jahr 2015 der Fall. Berechnungsgrundlage für den Entlastungsbetrag ist damit das folgende Kalenderjahr 2016. Demnach käme Herr Meier in den Genuss einer Altersentlastung in Höhe von 22,4 % bzw. eines Höchstbetrags von 1.064 Euro. Bitte beachten Sie: Die Entlastung greift nur bei Steuerpflichtigen, die neben einer gesetzlichen Altersrente noch Lohn und Gehalt beziehen oder Mieteinnahmen, Kapitalerträge und andere Nicht-Arbeitseinkünfte erzielen. Berechnungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags ist nur die Summe solcher Zusatzeinkünfte. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt das Programm die prozentuale persönliche Altersentlastung und den dazugehörigen Höchstbetrag automatisch. Manuelle Eingaben sind daher nicht erforderlich. Da Rentner Meier keine Nebeneinkünfte hatte, spielt für ihn diese Sonderregelung ohnehin keine Rolle. 2. Sonderausgaben Bei den Sonderausgaben sieht das ganz anders aus: Im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Allgemeine Ausgaben trägt Markus Meier seine größten Ausgabenpositionen ein. Dazu gehören vor allem die Aufwendungen für Versicherungen und andere Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer (oder Kirchgeld), Spenden- und Mitgliedsbeiträge sowie Pflege- und Betreuungsleistungen:

9 Bitte beachten Sie: Da Altersrentner Markus Meier Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, hat er seine Sozialversicherungsbeiträge bereits im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Rentner unter Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide) eingetragen. Das Programm übernimmt die (aufgerundeten) Beitragswerte automatisch in den Bereich Allgemeine Ausgaben Versicherungen und Altersvorsorge. Falls Sie dagegen privat kranken- und pflegeversichert sind, tragen Sie die entsprechenden Angaben unter Allgemeine Ausgaben Versicherungen und Altersvorsorge unter Private inländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach: 3. Steuerermäßigungen Besonders hohe Steuerentlastung bringen außerdem Handwerkerleistungen sowie Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt. Anders als Werbungskosten und Sonderausgaben mindern diese Ausgaben nämlich nicht bloß das zu versteuernde Einkommen. Sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, werden 20 Prozent der anerkannten Kosten von der Steuer abgezogen. Dadurch handelt es sich um eine echte Steuerermäßigung! Lektüretipp Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Steuerermäßigungen finden Sie im aktuellen steuer:magazin auf den Seiten 98 bis 101 unter der Überschrift Hilfen und Handwerker in Haus und Garten Steuerbonusvorteile für den Großputz. 4. Außergewöhnliche Belastungen Werden finanzielle Aufwendungen weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder Steuerermäßigungen anerkannt, bleiben als Rettungsanker noch die Außergewöhnlichen Belastungen. Hintergrund: Entstehen einem Steuerzahler zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, handelt es sich laut Einkommensteuergesetz um außergewöhnliche Belastungen. Die senken selbst dann das zu versteuernde Einkommen, wenn die betreffende Ausgabenart unter normalen Umständen steuerlich nicht berücksichtigt wird. Und das ist auch gut so: Schließlich sind schon viele Menschen durch die finanziellen Folgen persönlicher Schicksalsschläge an den Rand des Ruins geraten. Grund genug, das Finanzamt rechtzeitig an den Ausgaben zu beteiligen.

10 Leider legt der Fiskus die Schwelle nach wie vor hoch: Erst wenn die besonderen Belastungen, je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl, ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (= zumutbare Eigenbelastung) übersteigen, gelten sie als unzumutbar und mindern das zu versteuernde Einkommen. Um welche Art von Belastungen es sich dabei genau handelt, hat der Gesetzgeber offengelassen. Letztlich kommt es immer auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Typische Ausgaben sind aber zum Beispiel: Krankheits- und Unfallkosten aller Art, Scheidungs-, Geburts- und Beerdigungskosten, Folgen von Naturkatastrophen, Unfällen und Verbrechen, Unterhalt, Krankheitskosten oder Schuldentilgung für Angehörige, behindertengerechter Umbau einer selbst genutzten Immobilie oder auch Eigenheim-Sanierungen wegen Belastungen mit Giftstoffen. Seine Ausgaben für Medikamente und medizinische Behandlungen trägt Rentner Meier beispielsweise im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen unter Allgemeine Ausgaben als Krankheitskosten und andere Besonderheiten ein:

11 5. Wundertüte: Pflege- und Betreuungsleistungen Pflege- und Betreuungsleistungen können auf sehr unterschiedlichen Wegen steuerlich berücksichtigt werden. Angefangen beim Pflege-Pauschbetrag über Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen bis hin zu den außergewöhnlichen Belastungen. Leider ist nicht jede Abzugsmöglichkeit mit allen anderen kombinierbar. Außerdem ist die Ermittlung der günstigsten Kombination kompliziert und die Datenerfassung in unterschiedlichen Eingabedialogen umständlich. Deshalb sorgt die WISO steuer:software automatisch für den optimalen steuerlichen Ansatz und trägt die notwendigen Angaben im passenden Steuerformular ein. Den komfortablen zentralen Erfassungsbereich finden Sie im Bereich 2 Daten erfassen Allgemeine Ausgaben unter Pflege- und Betreuungsleistungen :

12 Hier wählen Sie zunächst, welche persönliche Leistung oder Ausgabenart steuerlich berücksichtigt werden soll. Zur Auswahl stehen die folgenden Alternativen: Persönliche und unentgeltliche Pflege einer hilflosen Person : Sofern es sich um einen nahen Angehörigen handelt, können Sie ohne weitere Nachweise einen Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch nehmen. Es genügt, den Namen des Angehörigen und das Verwandtschaftsverhältnis anzugeben. Falls die hilflose Person auch noch von anderen Angehörigen unentgeltlich gepflegt wurde, müssen Sie deren Anzahl und Namen angeben. Der Pauschbetrag wird dann unter den Pflegenden aufgeteilt. Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen : Hier geben Sie zunächst an, ob die Ausgaben für den Steuerpflichtigen selbst oder einen nahen Angehörigen angefallen sind. In beiden Fällen fragt das Programm Informationen eines eventuellen Pflegegrads und / oder einer eingeschränkten Alltagskompetenz ab. Außerdem sind Angaben über die Art der Pflege- und Betreuungstätigkeiten sowie deren Kosten erforderlich. Sämtliche Bescheide, Bescheinigungen, Rechnungen und Zahlungen müssen nachgewiesen werden. Klingt kompliziert doch keine Sorge: Die WISO steuer:software führt Sie Schritt für Schritt durch den Kombinations-Dialog und erklärt die einzelnen Abfragen. Außerdem informiert Sie das Programm abschließend darüber, in welcher Form Ihre Leistungen und Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Lektüretipp Ausführliche Informationen zum Thema Pflege- und Betreuungsleistungen finden Sie im aktuellen steuer:magazin auf den Seiten 40 bis 43 und in der WISO-Hilfe, die Sie im Menüband Einkommensteuer 2018 per Mausklick auf die Schaltfläche Hilfe aufrufen.