FairGasBasis ProfiGasBasis Für Privat- und Geschäftskunden Gültig ab 1. Mai 2015 Erdgas
Energie-Spartipps Jedes Grad zählt: die Raumtemperatur sollte im Wohnraum möglichst nicht mehr als 21 C betragen. Jedes Grad weniger spart etwa 6 Prozent Heizenergie! Unsere Empfehlung für andere Räume: In der Küche, wo Kühlschrank, Herd und Spülmaschine mitheizen: 18 C, im Schlafzimmer: 17 C. Entscheidend ist hier die individuelle Behaglichkeitstemperatur. Sie hängt vor allem von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster ab. Heizungsanlagen regelmäßig durch Fachpersonal prüfen lassen: Am Besten zu Beginn der Heizperiode. Nur so ist ein effektiver und wirtschaftlicher Betrieb Ihrer Anlage gewährleistet, der Ihre Heizkosten zusätzlich verringern kann. Ist die Temperaturabsenkung während der Nacht richtig eingestellt? Stimmt der Wasserdruck im Heizsystem? Beträgt die Wassertemperatur nicht mehr als 60 C? Entspricht die Vorlauftemperatur dem Sollwert? Schließen Sie abends Fensterläden, Rollläden oder Gardinen; dies hält die Wärme in Haus oder Wohnung. Im Altbau hält in Rolllädenkästen nur eine dünne Spanplatte die Kälte draußen. Mit preiswerten Systemen lassen sich die Kästen nachträglich dämmen. Grundsätzlich ist zu überlegen, ob sich ein Austausch der Fenster lohnen könnte. I. Allgemeine Preise FairGasBasis/ProfiGasBasis (Grund- und Ersatzversorgung für die Versorgung mit Erdgas in Niederdruck) 1. FairGasBasis/ProfiGasBasis (Grundversorgung) Die FairEnergie ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas in ihrem Netzgebiet. Anspruch auf FairGasBasis/ProfiGasBasis (Grundversorgung) haben Haushaltskunden, d. h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kwh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen. Bis zur Überleitung in gesonderte Lieferverträge gelten für Kunden mit beruflichem, gewerblichem oder landwirtschaftlichem Bedarf mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kwh (Nichthaushaltskunden) die Preise und Bedingungen der Grundversorgung. Die FairEnergie bietet Erdgas zu den nachstehenden Allgemeinen Preisen an. Diese Preise sind, neben der Gasgrundversorgungs ver ordnung (GasGVV) und den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen der FairEnergie, Bestandteil des Erdgasliefervertrages. Jahresverbrauch Arbeitspreise Grundpreise netto brutto netto Euro/Jahr brutto Euro/Jahr Stufe 1 bis 5 000 kwh 7,140 8,50 36,00 42,84 Stufe 2 von 5 001 bis 15 000 kwh 5,700 6,78 108,00 128,52 Stufe 3 von 15 001 bis 50 000 kwh 5,460 6,50 144,00 171,36 Stufe 4 von 50 001 bis 300 000 kwh 5,316 6,33 216,00 257,04 Stufe 5 von 300 001 bis 1 000 000 kwh 5,232 6,23 468,00 556,92 Die Abrechnung erfolgt in der für den Kunden günstigsten Preisstufe (Bestabrechnung). Die Nettoarbeitspreise enthalten den Energie- und Netzanteil, die Konzessionsabgabe sowie die Energiesteuer in Höhe von 0,55. Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe (derzeit 19 %). Die im Energiesteuergesetz vorgesehenen Steuerentlastungen gemäß 45 ff., z. B. für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, müssen durch den Kunden direkt beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Die Höchstsätze für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. Vergleichen Sie hierzu Punkt 4.
II. Bedingungen für die Versorgung mit Erdgas Hinweis zur Verwendung von steuerbegünstigtem Erdgas Die FairEnergie ist gemäß Energiesteuer-Durchführungsverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Steuerbegünstigtes Erzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das zuständige Hauptzollamt. Die FairEnergie ist berechtigt, entsprechende Nachforderungen zu erheben, wenn der Kunde Erdgas zu einem nicht steuerbegünstigten bzw. steuerermäßigten Zweck verwendet. 2. FairGasBasis/ProfiGasBasis (Ersatzversorgung) Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn ein Kunde in Niederdruck Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, insbesondere dann, wenn Lieferverpflichtungen von Dritten nicht erfüllt werden. Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung für Haushaltskunden gemäß 3 Nr. 22 EnWG entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kwh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. 1. Messung und Abrechnung 1.1 Das vom Gaszähler erfasste Volumen des Gases in m 3 wird vom Netzbetreiber unter Anwendung der technischen Regeln des DVGW für die Gasmengenmessung (Arbeitsblatt G 685 u. a.) in Gasenergie umgerechnet und der FairEnergie zur Abrechnung mitgeteilt. In den vergangenen Jahren lag der Verrechnungsbrennwert bei einem Effektivdruck von 22 mbar in Abhängigkeit von der Höhenlage des Versorgungsbereichs zwischen 9,5 und 10,5 kwh/m 3 (unverbindliche Richtwerte). Den je weils aktuellen Verrechnungsbrennwert können Sie Ihrer jährlichen Abrechnung entnehmen. 2. Tarifwahl und Bestabrechnung 2.1 Am Ende eines jeden Abrechnungsjahres wird der Erdgasverbrauch des Kunden abgelesen und nach der günstigsten Preisstufe abgerechnet (Bestabrechnung). Beginnt oder endet der Versorgungsvertrag im Laufe des Abrechnungsjahres, so tritt an dessen Stelle das anteilige Abrechnungsjahr. 2.2 Die Erdgaspreise bestehen jeweils aus einem Arbeitspreis für jede bezogene Kilowattstunde (kwh) Erdgas und einem Grundpreis für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung, Inkasso und die permanente Bereitstellung der Leistung für die betreffende Kundenanlage. 2.3 Zur Kundenanlage zählen sämtliche mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen eines Kunden zum Kochen, für Warmwasserbereitung, Raumheizung, Lüftung und gewerbliche Zwecke, deren Erdgasverbrauch über eine Messeinrichtung erfasst wird. 2.4 Kundenanlagen mit einer Nennwärmeleistung (Anschlusswert) ab 500 kw oder mit einer Jahresentnahme von mehr als 1,5 Mio. kwh werden nicht mehr nach diesen Allgemeinen Preisen, sondern nach den jeweils gültigen Konditionen der anzuwendenden Sonderverträge abgerechnet. 3. Mitteilungspflichten Der Kunde ist nach 7 GasGVV und 14 Satz 2 NDAV verpflichtet, der FairEnergie GmbH Erweite rungen und Änderungen seiner Anlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Angaben über die Nennwärmeleistungen der mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen.
4. Konzessionsabgabe Seit Januar 1993 gelten für Lieferungen an Tarifkunden für Konzessionsabgaben zahlungen folgende Höchstbeträge: Gemeindegröße bei Gaslieferungen ausschließlich für Kochen und Warmwasser bei sonstigen Tariflieferungen (z.b. Heizung) bis 25 000 Einwohner 0,51 0,22 bis 100 000 Einwohner 0,61 0,27 bis 500 000 Einwohner 0,77 0,33 Hinweis nach Energiedienstleistungsgesetz Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.fairenergie.de. Neben unseren Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich geführte Liste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und Energieeinsparung. Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagenturen.de. Rechte von Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an unsere Beschwerdestelle, die Sie wie folgt erreichen: Anschrift: FairEnergie GmbH Hauffstraße 89 72762 Reutlingen Telefon: 0 71 21/5 82-37 00 Telefax: 0 71 21/5 82-31 20 E-Mail: team-kundenservice@fairenergie.de Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht binnen vier Wochen abhelfen, können Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden: Anschrift: Schlichtungsstelle Energie e. V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin Telefon: 0 30/2 75 72 40-0 Telefax: 0 30/2 75 72 40-69 E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de www.schlichtungsstelle-energie.de Beschwerden nimmt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur entgegen, den Sie wie folgt erreichen: Anschrift: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 53105 Bonn Telefon: Mo.-Fr. von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr 0 30/2 24 80-5 00 oder 0 18 05-10 10 00 Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Cent/min; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/min) Telefax: 0 30/2 24 80-3 23 E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich an unser Team Kundenservice, Telefon: 0 71 21/5 82-37 00, Fax: 5 82-31 20 E-Mail: info@fairenergie.de telefonische Beratungszeiten: Montag bis Freitag Samstag 7.30 20.00 Uhr 9.00 14.00 Uhr oder kommen Sie einfach vorbei. Wir sind für Sie da, in Reutlingen im Verwaltungsgebäude Hauffstraße 89. persönliche Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag Freitag 7.30 17.30 Uhr 7.30 13.00 Uhr KundenserviceOnline: Nutzen Sie unseren Service im Internet unter www.fairenergie.de. FairEnergie GmbH Ein Unternehmen der Stadtwerke Reutlingen GmbH Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen Postfach 2554, 72715 Reutlingen Telefon: 0 71 21/5 82-0 Telefax: 0 71 21/5 82-35 98 E-Mail: info@fairenergie.de www.fairenergie.de Erdgas FEN-KO-15009 Stand 05/2015