Der Weg in die Zukunft! Abitur am Fachgymnasium Wirtschaft



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Transkript:

Der Weg in die Zukunft! Abitur am Fachgymnasium Wirtschaft Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler, die 2008 in die Einführungsphase (Klasse 11) eingetreten sind. gültig ab Abiturjahrgang 2011 (FG08) Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -1/28-

Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns, dass Sie sich für das Fachgymnasium Wirtschaft entschieden haben. In den nächsten drei Jahren wird der Grundstein für Ihre berufliche Entwicklung gelegt. Mit dem von Ihnen gewählten Schwerpunkt können Sie fachliche sowie überfachliche Kompetenzen erwerben und am Ende die Abiturprüfung ablegen. Das bestandene Abitur berechtigt Sie zum Studium jeglicher Fachrichtung. Zum Gelingen des Unterrichts tragen sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler bei. Die Lehrkräfte an unserer Schule orientieren sich an den Rahmenrichtlinien und bieten die Unterrichtsinhalte strukturiert an. Zudem werden Möglichkeiten für selbstständiges Arbeiten und Lernen geschaffen. Als Schülerinnen/Schüler unserer Schule erwarten wir von Ihnen, dass Sie sich auf Lernsituationen aktiv einlassen und Verantwortung für den eigenen Lernprozess übernehmen (z. B. Leistungsbereitschaft und Pünktlichkeit). Sie sollten die Möglichkeiten zum selbstständigen Lernen und Arbeiten nutzen. Die Schulordnung ist die Grundlage unseres Zusammenlebens und von Schülern, Lehrern und Eltern entwickelt worden sie ist von jedem an unserer Schule einzuhalten. Sicher werden sich noch weitere Fragen auch seitens der Eltern ergeben. Sprechen Sie uns an; für ein Gespräch stehen wir Ihnen und Ihren Eltern zur Verfügung! Habekost (Schulleiter) Erdt (Koordinator FGW) Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -2/28-

Einführungsphase (Klasse 11) Der Klasse 11 am Fachgymnasium Wirtschaft kommt eine erweiterte Aufgabe zu, da hier Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Schularten zusammentreffen. Daher muss zunächst ihr Wissensstand angeglichen werden. In der Einführungsphase findet der Unterricht weitgehend im Klassenverband statt. Stundentafel für das Fachgymnasium Wirtschaft in der Einführungsphase Unterrichtsfächer Deutsch 3 Englisch 3 Mathematik 3 Weitere Fremdsprache (Frz. + Span. Anf.) 4 Zahl der Wochenstunden Geschichte 1 Unterricht erfolgt jeweils ein Politik 1 Halbjahr zweistündig! Religion/Werte und Normen 2 Naturwissenschaft: Physik oder Chemie oder Biologie Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling Volkswirtschaft 3 Informationsverarbeitung 3 Sport 2 Praxis der Unternehmung 2 Summe 33 Wahlangebote 2 4 nach Entscheidung der Schule Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -3/28-

Neue Fächer als Profil des Wirtschaftsgymnasiums Wenn Sie die Stundentafel betrachten, werden Sie feststellen, dass neue wirtschaftsbezogene Fächer auf Sie zukommen, die wir Ihnen kurz vorstellen wollen: Das Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling basiert auf dem prozessorientierten Ansatz der Betriebswirtschaftslehre. Wir arbeiten mit den Modellunternehmen Arnold & Stolzenberg GmbH und Designermöbel GmbH. Rechnungswesen und Controlling sind in das übergeordnete Fach Betriebswirtschaft integriert. Das Fach Volkswirtschaft begreift das Wirtschaftsgeschehen als einen Prozess und vermittelt das Denken in Strukturzusammenhängen unter Berücksichtigung aktueller Problemstellungen. Wesentliche Aufgaben sind Beschreibung und Erklärung des gesamtwirtschaftlichen Geschehens, Systematisierung der wirtschaftlichen Akteure und daraus abgeleitet das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Zielentwicklung, Modellgestaltung und Prognose. Dabei wird das Wirtschaftsgeschehen als ein Prozess betrachtet, in dem nicht Gleichgewicht und Harmonie, sondern Wandel und Dynamik die ausschlaggebenden Elemente sind. Im Fach Informationsverarbeitung wird die Grundlage für eine aktive und kritische Teilnahme an unserer Informationsgesellschaft gelegt, die informationsverarbeitende Prozesse als wesentlichen Bestandteil des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens benötigt. Anhand anwendungs- und problemorientierter Fragestellungen wird Systemnutzungs- und Systemgestaltungswissen vermittelt einschließlich des Umgangs mit moderner Bürokommunikationssoftware. Im Fach Praxis der Unternehmung wird in Wirtschafts- und Computerpraxis eine berufsfeldspezifischpraxisorientierte Grundbildung vermittelt. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -4/28-

Arbeitstechniken und -methoden In der Einführungsphase wollen wir Sie mit vielfältigen Methoden und Arbeitstechniken vertraut machen, die in der gymnasialen Oberstufe benötigt werden. Deshalb finden in der der elften Jahrgangsstufe sogenannte Einführungstage und Methodentage statt, die eine Basis für die Vertiefung des methodischen Lernens in den jeweiligen Fächern darstellen. Zudem absolvieren Sie in der zweiten Hälfte der Einführungsphase ein Betriebspraktikum, in dem Sie die Verknüpfung zwischen den gelernten Inhalten im Theoriebereich und der betrieblichen Wirklichkeit kennen lernen. Hierfür sollten Sie sich einen Praktikumsplatz in einem Wirtschaftsunternehmen suchen, der den oben genannten Anforderungen gerecht wird. Alternativ wird dazu das sogenannte MIG (Management Information Game) angeboten. Lernmittel Sämtliche Lernmittel sind von Ihnen zu beschaffen; die Lernmittelfreiheit wurde aufgehoben. Für weiteres Unterrichtsmaterial erhebt die Schule Kopiergeld von 4,- EUR / Jahr Ein eigener PC mit Internetzugang ist wünschenswert. Als Taschenrechner ist einheitlich der TI 84 Plus erforderlich. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -5/28-

Wahlmöglichkeiten Eine Wahlmöglichkeit besteht bei der zweiten Fremdsprache (Französisch oder Spanisch), der Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) sowie zwischen Religion einerseits und Werte und Normen andererseits. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass bei starkem Andrang zu einzelnen Kursen die Teilnehmer/innen nach organisatorischen Gesichtspunkten zugeordnet werden. Fremdsprachen Nutzen Sie die Möglichkeit eine neue Fremdsprache zu beginnen! Englisch ist von allen Schülern als erste Fremdsprache zu belegen. Schülerinnen und Schüler, die als erste Fremdsprache eine andere als Englisch erlernt haben, z. B. Latein oder Russisch, können nicht in das Fachgymnasium aufgenommen werden, da ein Unterricht in diesem Fach nicht zu organisieren ist. Es besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache. Dies ist bei uns Französisch oder Spanisch. Diese zweite Fremdsprache ist bis zum Abitur weiterzuführen. Diese Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache ist mit der Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache von der 7. bis zur 10. Klasse aber erfüllt. Sollten Sie also bereits an Ihrer vorherigen Schule von Klasse 7 bis Klasse 10 eine zweite Fremdsprache erlernt haben, ist die Teilnahme am Unterricht in der zweiten Fremdsprache freiwillig. Sie haben dann Ihre Fremdsprachenverpflichtung erfüllt. Sollte Ihre Fremdsprachenverpflichtung erfüllt sein, können Sie am Wahlangebot Französisch für Fortgeschrittene teilnehmen. Dieser Kurs ist nicht versetzungsrelevant und wird nicht benotet. In dem freiwillig belegbaren Französischkurs für Fortgeschrittene bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Vorbereitung auf das Sprachzertifikat DELF. Die Prüfung kann an der VHS Celle abgelegt werden. Mit diesem international anerkannten Sprachzertifikat haben Sie auf dem Arbeitsmarkt einen zusätzlichen Trumpf in der Hand. Naturwissenschaften Es besteht im Rahmen der verfügbaren Kapazität die Wahlmöglichkeit zwischen Physik, Biologie und Chemie. Die gewählte Naturwissenschaft muss in der Qualifikationsphase bis zum Abitur weiterbelegt werden. Es besteht also keine Möglichkeit, die gewählte Naturwissenschaft zu wechseln! Dazu sind wir rechtlich durch die AVO-GOFAK, Anlage 4 verpflichtet. Religion/Werte und Normen: Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Religion einerseits und Werte und Normen andererseits. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -6/28-

Leistungsbewertung Die Bewertung in der Einführungsphase erfolgt nach dem bekannten Notenschema mit sechs Abstufungen. Bei der Bewertung am Ende der Klasse 11 ist die gesamte Leistung in der Einführungsphase relevant. Am Ende der Einführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase, die die Klassenstufen 12 und 13 umfasst. Die Leistungen der Klassenstufe 11 sind noch nicht Bestandteil des Abiturs. Die Einführungsphase darf insgesamt nur einmal wiederholt werden. Im Regelfall muss nach höchsten vier Jahren in der gymnasialen Oberstufe (Klassen 11 bis 13) die Zulassung zum Abitur erreicht worden sein. Es darf also insgesamt nur höchstens eine Klasse wiederholt werden. Das ist besonders wichtig, wenn bereits an einem allgemein bildenden Gymnasium die Einführungsphase Klasse 11 einmal absolviert wurde. Dieses Jahr wird bei den vier Jahren mitgezählt. Am Fachgymnasium muss dann also die Zulassung zum Abitur nach drei Jahren erreicht worden sein. Versetzung (BbS-VO 5 und 28) In die Versetzungsentscheidung fließen alle Fächer ein, die Sie belegt haben, einschließlich Sport und Praxis der Unternehmung. Wenn Sie die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache bereits erfüllt und deshalb eine weitere Fremdsprache nur als Wahlangebot belegt haben, ist dieses Fach nicht versetzungsrelevant. Für die Schülerinnen und Schüler ohne Fremdsprachenverpflichtung sind zwölf Fächer, für die anderen Schüler dreizehn Noten für die Versetzung relevant. Versetzung bei schlechten Leistungen? Fall 1 (kein Ausgleich notwendig) Liegt nur eine mangelhafte Leistung in einem ein- oder zweistündigen Fach vor und sind alle anderen Leistungen mindestens ausreichend, kann man in der Regel ohne Ausgleich versetzt werden. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -7/28-

Fall 2 (Ausgleichsregelung) Bei einer mangelhaften Leistung in einem Fach, das mehr als zwei Wochenstunden umfasst, oder in zwei Fächern kann die mangelhafte Leistung ausgeglichen werden durch mindestens befriedigende Leistungen in einem oder mehreren Ausgleichsfächern. Bei einer ungenügenden Leistung in einem Fach und sonst mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern kann die ungenügende Leistung ausgeglichen werden durch eine mindestens gute Leistung in dem Ausgleichsfach beziehungsweise den Ausgleichsfächern. Ausgleichsregelung: Soll ein Fach als Ausgleichsfach herangezogen werden, so muss es von der Stundenzahl mindestens dem Fach entsprechen, das es ausgleichen soll. Es können mehrere Fächer als Ausgleichsfächer zusammengefasst werden. Ihre Stundenzahl muss in Summe mindestens der Summe der auszugleichenden Fächer entsprechen. Es gilt für die Ausgleichsregelung die Stundenzahl der Stundentafel, nicht die tatsächlich unterrichtete Stundenzahl. Das Fach Praxis und Wahlangebote können nicht zum Ausgleich herangezogen werden. Fächer, die nur ein halbes Jahr unterrichtet werden (Geschichte und Politik), werden bei der Ausgleichsregelung entsprechend der Stundentafel als einstündiges Fach angesehen. Beachten Sie, dass die Ausgleichsregelung eine Kann -Regelung ist, sie garantiert keine Versetzung. Beispiel: (Wochenstunden siehe oben in der Stundentafel) Deutsch wird dreistündig erteilt. Eine mangelhafte Leistung kann beisoielsweise durch mindestens befriedigende Leistungen in Englisch, das ebenfalls dreistündig unterrichtet wird, ausgeglichen werden oder sie kann durch befriedigende Leistungen in Geschichte und Religion ausgeglichen werden. BRC wird vierstündig erteilt. Eine mangelhafte Leistung kann beispielsweise durch mindestens befriedigende Leistungen in Mathematik mit drei Stunden und Politik mit einer Stunde ausgeglichen werden. Fall 3 (Nichtversetzung) In allen anderen Fällen (beispielsweise ein Fach ungenügend und ein Fach mangelhaft oder drei Fächer mangelhaft) kann keine Versetzung erfolgen. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -8/28-

Beachten Sie bitte: Eine Versetzung ist nur möglich, wenn die Erreichung des Bildungszieles auch in Zukunft zu erwarten ist. Sonst kann die Zeugniskonferenz auch bei nur einer mangelhaften Leistung selbst dann gegen die Versetzung stimmen, wenn kein Ausgleich notwendig wäre oder die Leistungen für eine Versetzung mit der Ausgleichsregelung ausreichen würden! Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -9/28-

Qualifikationsphase (Klassen 12 u. 13) In der Qualifikationsphase findet der Unterricht in Schulhalbjahren statt. Die Qualifikationsphase besteht also aus 4 Schulhalbjahren, die auch mit 12.1, 12.2, 13.1 und 13.2 bezeichnet werden. Die Ergebnisse jedes einzelnen Schulhalbjahres werden beücksichtigt, also zumeist 4 Ergebnisse pro Fach. Stundentafel für das Fachgymnasium Wirtschaft in der Qualifikationsphase: Unterrichtsfächer 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang Deutsch 4 4 Englisch 4 4 Mathematik 4 4 weitere Fremdsprache 4 4 Geschichte - 2 Religion/Werte und Normen 2 - Naturwissenschaften 2 2 Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/Controlling 4 4 Volkswirtschaftslehre 3 3 Informationsverarbeitung 3 3 Sport 2 2 Praxis der Unternehmung 2 2 Summe 34 34 Wahlangebot Nach Entscheidung der Schule Die Leistungsbewertung erfolgt in der Qualifikationsphase statt in Noten nach dem 15-Punkte-Schema: Punkte Note 15, 14, 13 sehr gut (1) 12, 11, 10 gut (2) 09, 08, 07 befriedigend (3) 06, 05, 04 1 ausreichend (4) 03, 02, 01 mangelhaft (5) 00 ungenügend (6) 1 ) Eine Leistung, die mit 04 Punkten bewertet wird, gilt als nicht bestanden. Bei Halbjahresleistungen von 00, 01, 02, 03 oder 04 Punkten wird von einem Unterkurs gesprochen. Belegungs- und Einbringungsverpflichtung Die Belegungsverpflichtung gemäß Stundentafel der Qualifikationsphase meint lediglich die Teilnahme an den Fächern. Die Einbringungsverpflichtung bedeutet, dass die Noten dieser Fächer in die Abiturprüfung eingebracht werden müssen; für die Zulassung zum Abitur müssen 36 Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden. Das bedeutet, dass prinzipiell alle Ergebnisse einzubringen sind. Besondere Regelungen gelten in den Fächern Sport, Praxis der Unternehmung und in der zweiten Fremdsprache teilweise im Zusammenhang mit Englisch, die noch erläutert werden. Hier müssen und können nicht alle Ergebnisse eingebracht werden. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -10/28-

Werden die Leistungen in einem Fach in einem Halbjahr mit der Note ungenügend, also 00 Punkten bewertet, so wird diese Leistung auf die Belegungsverpflichtung nicht angerechnet! Das Schuljahr muss wiederholt werden. Das gilt auch für die Fächer Sport und Praxis der Unternehmung. Weitere Leistungen Im 12. Jahrgang ist eine Projektarbeit anzufertigen. Ziel ist es, ein komplexes Problem aus dem realen Erfahrungsraum der Lernenden aufzugreifen und als Unterrichtsvorhaben zu thematisieren. Der Lernprozess zur Lösung der Probleme/Aufgaben ist weitgehend selbstbestimmt. Die Projektarbeit wird im Fach Praxis der Unternehmung in Zusammenarbeit mit dem leitenden Profilfach BRC und eventuell einem weiteren Fach erstellt. Die Schule entscheidet über die in das Projekt einzubeziehenden Fächer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Das Thema stellen die beteiligten Fachlehrer. Wahl der Abiturfächer (BbS-VO Anlage 9 7) Es gibt fünf Prüfungsfächer. Die Prüfungsfächer eins bis vier sind schriftliche Prüfungsfächer, das fünfte Prüfungsfach ist ein mündliches Prüfungsfach. Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau (ea) erteilt, im vierten und fünften Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem grundlegenden Anforderungsniveau (ga) erteilt. Die Prüfungsfächer werden im Allgemeinen mit P1, P2, P3, P4 und P5 abgekürzt. Die Prüfungsfächer sind so zu wählen, dass die Aufgabenfelder A, B, und C abgedeckt sind. A Sprachlich-literarisch literarisch-künstlerisch Deutsch Englisch Französisch Spanisch B Gesellschaftswissenschaftlich schaftlich Geschichte Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/Controlling Volkswirtschaft Religion Werte und Normen Praxis der Unternehmung C Mathematisch-naturwissenschaftlich naturwissenschaftlich- technisch Mathematik Physik Chemie Biologie Informationsverarbeitung Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -11/28-

Es sind tatsächlich aber nur wenige Fächer und Fächerkombinationen als Prüfungsfächer zugelassen. Diese sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Fächer mit erhöhten Anforderungen Fächer mit grundlegenden Anforderungen 1. Prüfungsfach 2. und 3. Prüfungsfach 4. und 5. Prüfungsfach Deutsch und Englisch Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung 1 ) Volkswirtschaft und Mathematik Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling Deutsch und Mathematik Informationsverarbeitung und Mathematik Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung Volkswirtschaft und Englisch Englisch und Mathematik Informationsverarbeitung und Englisch Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung 1 ) Volkswirtschaft und Deutsch Informationsverarbeitung und Deutsch 1 ) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn in der Einführungs- und Qualifikationsphase die Pflicht zur durchgehenden Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache nicht besteht, also Französisch oder Spanisch nur belegt werden müssen. Ablauf der Prüfungsfachwahl Das erste Prüfungsfach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling ist gesetzt. Es besteht keine Wahlmöglichkeit. Das zweite und dritte Prüfungsfach müssen als Kombination am Ende der Klasse 11 feststehen. Ab Klasse 12 erfolgt in der gewählten Kombination der Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau. Das vierte und fünfte Prüfungsfach werden zum Zweck der Planung ebenfalls in der Klasse 11 abgefragt, sind aber noch nicht verbindlich. Am Ende der Klasse 12 müssen das vierte und fünfte Prüfungsfach einschließlich der Reihenfolge als viertes beziehungsweise fünftes Fach verbindlich gewählt werden. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -12/28-

Am Ende des ersten Halbjahres der Klasse 13 muss gewählt werden, welches der als zweites und drittes Fach gewählten Fächer als zweites Prüfungsfach (doppelte Gewichtung), welches als drittes Prüfungsfach (einfache Gewichtung) gewählt wird. Zentralabitur Das Zentralabitur in Niedersachsen wurde erstmals zum Abiturprüfungstermin 2006 durchgeführt. Es gilt im Fachgymnasium Wirtschaft für alle schriftlichen Prüfungsfächer mit Ausnahme des Faches Informationsverarbeitung. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben im Fach Informationsverarbeitung und die Aufgaben in allen mündlichen Prüfungen werden von der Schule gestellt. Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse www.nibis.de. Hier sind auch die thematischen Schwerpunkte der Fächer des Zentralabiturs für den jeweiligen Prüfungstermin einzusehen, die Sie im Übrigen auch in der Schule zur Verfügung gestellt bekommen. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -13/28-

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Zur Abiturprüfung wird zugelassen wer zwei Anforderungen erbracht hat: (1) Die Belegungsverpflichtung ist erfüllt und (2) der Block I ist bestanden. Belegungsverpflichtung Eine Halbjahresleistung mit 00 Punkten gilt als nicht erbracht. Alle Leistungen aller Halbjahre der Stundentafel müssen mit mindestens 01 Punkten abgeschlossen werden. Dann gilt die Belegungsverpflichtung als erfüllt. Ausgenommen sind lediglich die Wahlangebote. Block I In das Abiturergebnis sind insgesamt 36 Halbjahresergebnisse aus Klasse 12 und 13 einzubringen. Davon sind 28 Halbjahresleistungen in einfacher Wertung inklusive der 4 Halbjahresleistungen im dritten, vierten und fünften Prüfungsfach einzubringen. In den 28 Ergebnissen dürfen höchstens 4 Halbjahresleistungen mit weniger als 05 Punkten enthalten sein ("Unterkurse") Zusätzlich sind die 8 Halbjahresleistungen der beiden ersten Prüfungsfächer P1 und P2 jeweils in doppelter Wertung einzubringen (BRC und ein Fach aus Deutsch/Englisch/Mathematik). Es dürfen höchstens 3 dieser 8 Halbjahresleistungen in P1 und P2 unter 05 Punkten enthalten sein ( Unterkurse ). Weil immer 05 Punkte im Durchschnitt erreicht werden müssen, entsprächen die 200 Punkte genau 40 Einzelergebnissen. Da tatsächlich aber 44 Einzelergebnisse eingebracht werden (28 einfach und 8 doppelt) wird die erreichte Punktzahl mit der Formel : Ergebnis = 40 * Punkte / 44 umgerechnet. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet. Genaueres können Sie den folgenden Beispielen entnehmen. Das so umgerechnete, kleinere Ergebnis muss mindestens 200 Punkten entsprechen und wird wieder als Punktzahl bezeichnet, die dann auch später bei der Ermittlung der Durchschnittsnote verwendet wird. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -14/28-

Einzubringen sind: Fächer Anzahl Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen und Controlling (BRC) 4 Deutsch 4 Englisch 4 Mathematik 4 Volkswirtschaft 4 Informationsverarbeitung 4 Physik, Chemie oder Biologie 4 Religion oder Werte und Normen 2 Geschichte 2 Praxis der Unternehmung (aus der Klassenstufe 12) 2 2 Ergebnisse Praxis (aus Klassenstufe 13) oder 2 Ergebnisse Sport oder 2 Ergebnisse in der zweiten Fremdsprache (nicht wahlfrei) 2 Anmerkungen a) Die BRC-Ergebnisse zählen doppelt. b) Die Ergebnisse des als P2 gewählten Faches (Deutsch, Englisch oder Mathematik) zählen doppelt. c) Wenn die zweite Fremdsprache verpflichtend ist, müssen zwei beliebige Ergebnisse aus dieser Fremdsprache (Französisch oder Spanisch) mit eingebracht werden. Dafür entfallen dann 2 beliebige Ergebnisse in Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung. Die Ergebnisse entfallen in dem Fach, dass NICHT als Prüfungsfach gewählt wurde. d) Bei den beiden zuletzt genannten Ergebnissen können diese aus drei Fächern gewählt werden. Beide Ergebnisse müssen aber aus demselben Fach stammen und dürfen nicht bereits an anderer Stelle eingebracht worden sein. e) Ist Englisch NICHT als Prüfungsfach gewählt (nur in der Klasse A möglich) und wird die zweite Fremdsprache als Pflichtfremdsprache betrieben, werden die vier Ergebnisse aus der zweiten Fremdsprache eingebracht (die Englischergebnisse entfallen komplett). Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung werden voll eingebracht. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -15/28-

Beispiel 1 (ohne Sprachverpflichtung) Es sind als Prüfungsfächer gewählt: P1=BRC, P2=Deutsch, P3=Englisch, P4=Informationsverarbeitung, P5=Volkswirtschaft Fach Deutsch Prüfungs- fach 12.1 12.2 13.1 13.2 Summe P2 05 04 07 05 42 (doppelt) Englisch P3 05 04 07 05 21 Mathematik 08 06 04 07 25 Französisch (Wahlfrei) entfällt als wahlfreies Fach Geschichte kein Unterricht 10 11 21 Religion 08 09 kein Unterricht 17 Chemie 05 03 04 06 19 BRC P1 05 06 04 03 36 (doppelt) Volkswirtschaft P5 08 05 06 09 28 Informationsverarbeitung P4 10 09 06 08 33 Praxis der Unternehmung 05 07 02 12 12 Sport 08 12 10 09 22 Gesamtpunktzahl Block I 276 Die grauen Kurse entfallen in der Wertung. Man sieht, dass genau 36 Halbjahresergebnisse übrig bleiben. Es gibt 4 Unterkurse in einfacher Wertung: Englisch 12.2, Mathematik 13.1, Chemie 12.2 und 13.1. Das st gerade noch erlaubt. Es gibt 3 Unterkurse in doppelter Wertung: Deutsch 12.2, BRC 13.1 und 13.2. Auch das ist gerade noch erlaubt. Es sind mit insgesamt 276 Punkte. Bevor die Voraussetzung der 200 Punkte geprüft wird, wird jetzt noch eine Korrektur vorgenommen. Block I enthält 44 Einzelwertungen (28 Ergebnisse in einfacher und 8 Ergebnisse in doppelter Gewichtung). Dies ergäbe bei 05 Punkten im Durchschnitt 220 Punkte. Da im Durchschnitt 05 Punkte je Ergebnis erreicht und mindestens 200 Punkte erzielt werden sollen, was 40 Einzelergebnissen entspricht, wird jetzt eine Korrektur mit folgender Formel vorgenommen: Ergebnis Block I = 40 * Punkte / 44. (Es wird mathematisch gerundet) Hier bedeutet das Ergebnis Block I = 40 * 276 / 44 = 250,9 = 251 Punkte. Mit 251 Punkten ist also auch die letzte Voraussetzung des Blocks I, mindestens 200 Punkte, erfüllt. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -16/28-

Beispiel 2 (mit Sprachverpflichtung) Es sind als Prüfungsfächer gewählt: P1=BRC, P2=Englisch, P3=Mathematik, P4=Informationsverarbeitung, P5=Deutsch Fach Prüfungs- fach 12.1 12.2 13.1 13.2 Summe Deutsch P5 05 04 07 05 21 Englisch P2 05 04 07 05 42 (doppelt) Mathematik P3 08 06 04 07 25 Französisch 12 13 11 11 47 Geschichte kein Unterricht 10 11 21 Religion 08 09 kein Unterricht 17 Chemie 05 03 04 06 19 BRC P1 05 06 04 03 36 (doppelt) Volkswirtschaft 08 05 06 09 17 Informationsverarbeitung P4 10 09 06 08 33 Praxis der Unternehmung 05 07 02 12 12 Sport 08 11 10 09 --- Gesamtpunktzahl Block I 290 Die grauen Kurse entfallen in der Wertung. Man sieht, dass genau 36 Halbjahresergebnisse übrig bleiben. Es gibt 4 Unterkurse in einfacher Wertung: Deutsch 12.2, Mathematik 13.1, Chemie 12.2 und 13.1. Das ist gerade noch erlaubt. Es gibt 3 Unterkurse in doppelter Wertung: Englisch 12.2, BRC 13.1 und 13.2. Auch das ist gerade noch erlaubt. Zwei Französischergebnisse (12.1 und 12.2) ersetzen 2 Ergebnisse in Volkswirtschaft als Nichtprüfungsfach (die beiden niedrigste Ergebnisse). Die beiden anderen Französischergebnisse werden statt Sport und Praxis gewählt, da hier mehr Punkte erreicht wurden. Es sind somit insgesamt 290 Punkte. Jetzt wird wieder eine Korrektur vorgenommen: Ergebnis Block I = 40 * Punkte / 44. (Es wird mathematisch gerundet) Hier bedeutet das Ergebnis Block I = 40 * 290 / 44 = 263,6 = 264 Punkte. Mt 264 Punkten ist also auch die letzte Voraussetzungen des Blocks I, mindestens 200 Punkte, erfüllt. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -17/28-

Beispiel 3 (Englisch kein Prüfungsfach, mit Sprachverpflichtung) Es sind als Prüfungsfächer gewählt: P1=BRC, P2=Mathematik, P3=Deutsch, P4=Informationsverarbeitung, P5=Volkswirtschaft Fach Prüfungs- fach 12.1 12.2 13.1 13.2 Summe Deutsch P3 05 04 07 05 21 Englisch 01 02 04 03 --- Mathematik P2 10 12 11 13 92 (doppelt) Französisch 12 13 11 11 47 Geschichte kein Unterricht 10 11 21 Religion 10 11 kein Unterricht 21 Chemie 09 10 10 08 37 BRC P1 09 11 10 11 82 (doppelt) Volkswirtschaft P5 08 12 13 11 44 Informationsverarbeitung P4 10 13 12 13 48 Praxis der Unternehmung 08 09 02 12 17 Sport 08 11 10 09 21 Gesamtpunktzahl Block I 451 Die grauen Kurse entfallen in der Wertung. Man sieht, dass genau 36 Halbjahresergebnisse übrig bleiben. Es gibt einen Unterkurs in einfacher Wertung: Deutsch 12.2 Das ist erlaubt. Es gibt keine Unterkurse in doppelter Wertung. Die vier Französischergebnisse ersetzen die vier Ergebnisse in Englisch. Damit ist die Fremdsprache berücksichtigt. Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung können Prüfungsfach sein und werden voll eingebracht. Bei der Wahl der beiden letzten Ergebnisse stehen nur noch Sport und Praxis zur Verfügung und es wurde Sport gewählt, da hier mehr Punkte erreicht wurden. Es sind somit insgesamt 451 Punkte. Jetzt wird wieder eine Korrektur vorgenommen: Ergebnis Block I = 40 * Punkte / 44. (Es wird mathematisch gerundet) Hier bedeutet das Ergebnis Block I = 40 * 451 / 44 = 410 Punkte. Mt 410 Punkten ist also auch die letzte Voraussetzungen des Blocks I, mindestens 200 Punkte, erfüllt. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -18/28-

Kann keine Zulassung zum Abitur erfolgen und ist noch eine Wiederholung in der Qualifikationsphase möglich, kann die Klassenstufe 13 wiederholt werden. Abiturprüfung Ist die Zulassung zum Abitur erfolgt, wird die Prüfung in den fünf Prüfungsfächern durchgeführt. P1 bis P3 = Schriftliche Prüfung; Dauer: 300 Minuten (zzgl. Auswahlzeit von 20 Minuten) P4 = schriftliche Prüfung; Dauer 220 Minuten (zzgl. Auswahlzeit von 20 Minuten nicht im Fach Informationsverarbeitung) P5 = mündliche Prüfung; Dauer: mindestens 20, höchstens 30 Minuten; jeweils zuzüglich ungefähr 20 60 minütiger Vorbereitungszeit (je nach fachspezifischen Regelungen und EPA-Richtlinien). Mündliche Ergänzungsprüfungen in den Fächern P1 bis P4 sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie werden vom Prüfungsausschuss angeordnet oder vom Prüfling beantragt, ihre Dauer entspricht den P5- Prüfungen. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -19/28-

Bestehen der Abiturprüfung Das Bestehen der Abiturprüfung hängt vom Bestehen des Blocks II ab, in den die Ergebnisse der eigentlichen Abiturprüfungen eingehen. Block II (Abiturblock, geordnet nach den fünf Prüfungsfächern) In jedem Prüfungsfach werden die Punkte als Ergebnis der Abiturprüfung in jeweils 4-facher Wertung berechnet. Es müssen im Durchschnitt 20 Punkte je Fach erreicht werden, also in Summe mindestens 100 Punkte zusammenkommen. Es müssen mindestens 3 Prüfungsfächer bestanden werden. Ein Fach ist bestanden, wenn mindestens 20 Punkte erreicht wurden, in der Abiturprüfung also mindestens 05 Punkte erzielt wurden. Es muss mindestens eines der Fächer P1 oder P2 bestanden werden. Sind alle Bedingungen erfüllt, so ist das Abitur bestanden. Hinweis: In der Abiturprüfung führen 00 Punkte nicht automatisch zum Nichtbestehen. Beispiel 1 In Fortsetzung des obigen Beispiels 1, ergeben sich folgende Ergebnisse im Abitur. Fach Abiturprüfung Fach (x4) mind. 20P P1 BRC 04 16 P2 Deutsch 06 24 P3 Englisch 08 32 P4 Informationsverarbeitung 04 16 P5 Volkswirtschaft 09 36 Insgesamt ergibt das 124 Punkte, also mehr als die erforderlichen 100 Punkte. Es sind auch mindestens drei Fächer bestanden. Es ist auch mindestens eines der beiden Fächer P1 und P2 bestanden, nämlich P2 Deutsch. Damit ist das Abitur insgesamt bestanden. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -20/28-

Beispiel 2 In Fortsetzung des obigen Beispiels 2, ergeben sich folgende Ergebnisse im Abitur. Fach Abiturprüfung Fach (x4) mind. 20P P1 BRC 07 28 P2 Englisch 10 40 P3 Mathematik 11 44 P4 Informationsverarbeitung 04 16 P5 Deutsch 02 08 Insgesamt ergibt das 136 Punkte, also mehr als die erforderlichen 100 Punkte. Es sind auch mindestens drei Fächer bestanden. Es ist auch mindestens eines der beiden Fächer P1 und P2 bestanden. Beispiel 3 In Fortsetzung des obigen Beispiels 3, ergeben sich folgende Ergebnisse im Abitur. Fach Abiturprüfung Fach (x4) mind. 20P P1 BRC 11 44 P2 Mathematik 13 52 P3 Deutsch 07 28 P4 Informationsverarbeitung 12 48 P5 Volkswirtschaft 13 52 Insgesamt ergibt das 224 Punkte, also mehr als die erforderlichen 100 Punkte. Es sind alle Fächer bestanden. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -21/28-

Feststellung der Durchschnittsnote Die Punkte aus Block I und Block II werden addiert. Dabei sind mindestens 200 + 100 = 300 Punkte erreicht worden, höchstens das Dreifache, also 900 Punkte. Mit der so ermittelten Punktzahl kann aus der Tabelle auf der Folgeseite die Durchschnittsnote abgelesen werden. Beispiel 1 Aus den beiden Blöcken ergeben sich 251 + 124 = 375 Punkte. Mit der Tabelle auf der folgenden Seite kann man ermitteln, dass das Abitur mit der Gesamtnote 3,5 bestanden wäre. Beispiel 2 Aus den beiden Blöcken ergeben sich 264 + 136 = 400 Punkte. Mit der Tabelle auf der folgenden Seite kann man ermitteln, dass das Abitur mit der Gesamtnote 3,4 bestanden wäre. Beispiel 3 Aus den beiden Blöcken ergeben sich 410 + 224 = 634 Punkte. Mit der Tabelle auf der folgenden Seite kann man ermitteln, dass das Abitur mit der Gesamtnote 2,1 bestanden wäre. Wiederholen der Abiturprüfung Ein einmaliges Wiederholen der Abiturprüfung ist möglich auch wenn schon einmal eine Klasse in der Oberstufe wiederholt wurde. Die Leistungen des ersten Durchganges im 13. Jahrgang gehen dann wie bei jedem Wiederholen verloren. Die Zulassung muss erneut erfolgen. Einsicht in die Prüfungsakten Die Prüfungsakten können innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Prüfung eingesehen werden. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -22/28-

Umrechnungstabelle (Abitur) Die Punkte aus Block I, Block II und Block III werden addiert und in eine Note umgerechnet. Umrechnung der Gesamtpunktzahl nach AVO-GOFAK, Anlage 2a zu 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala. Punkte 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0 Durchschnittsnote Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -23/28-

Erwerb der Fachhochschulreife (AVO-GOFAK 1 Abs. 3) Die Fachhochschulreife wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase sowie ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Schulische Anforderungen (AVO-GOFAK 17) In zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren beispielsweise 12.1 und 12.2 müssen bestimmte Mindestpunktzahlen erreicht werden. Im Fall einer Wiederholung können die Ergebnisse wahlweise aus dem ersten oder zweiten Durchgang, aber nicht gemischt eingebracht werden. Block I Block II In 11 Halbjahresergebnissen (ausgenommen P1 und P2) müssen im Durchschnitt mindestens 05 Punkte erreicht werden, also in Summe mindestens 55 Punkte. Von den 11 Halbjahresergebnissen müssen mindestens sechs Ergebnisse aus drei- oder vierstündigen Fächern laut Stundentafel stammen. Es müssen die beiden Halbjahresergebnisse aus P3 eingebracht werden. Es müssen die beiden Halbjahresergebnisse aus Deutsch, Mathematik und einer (aber beide Halbjahre in derselben) Fremdsprache eingebracht werden. Dies ist in den meisten Fällen als P1, P2 oder P3 aber bereits erfolgt (Fächer in Block II werden berücksichtigt). Es müssen die beiden Halbjahresergebnisse aus Physik, Chemie oder Biologie eingebracht werden. Wird Sport eingebracht, muss es sich um unterschiedliche Kurse handeln. Es dürfen höchstens zwei Unterkurse enthalten sein. In den vier Halbjahren der Prüfungsfächer P1 und P2 müssen im Durchschnitt mindestens 05 Punkte erreicht werden. Die vier Halbjahre werden doppelt gewertet, in Summe müssen also mindestens 40 Punkte erreicht werden. Bei den vier Halbjahren der Prüfungsfächer P1 und P2 darf höchstens ein Unterkurs (04 oder weniger Punkte) enthalten sein. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -24/28-

Beispiel P1=BRC, P2=Deutsch, P3=Englisch, P4=Informationsverarbeitung, P5=Volkswirtschaft Fach 12.1 12.2 Deutsch zweites Prüfungsfach, entfällt daher in Block I Englisch 05 04 Mathematik 08 06 Französisch (Wahlfrei) ohne Bewertung Geschichte kein Unterricht Religion 08 09 Chemie 05 03 BRC erstes Prüfungsfach, entfällt daher in Block I Volkswirtschaft 08 05 Informationsverarbeitung 10 09 Praxis der Unternehmung 07 07 Sport 13 (Volleyball) 11(Basketball) Es werden für die 11 Halbjahresergebnisse gewählt: Beide P3-Kurse: Englisch 12.1 (05 P) und 12.2 (04 P) Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache: Deutsch (entfällt als P2), Fremdsprache ist über Englisch P3 abgedeckt Mathematik 12.1 (08 P) und 12.2 (06 P) Naturwissenschaft: Chemie 12.1 (05 P) und 12.2 (03 P) Mindestens sechs s drei- oder vierstündige Halbjahresergebnisse: Mit Englisch und Mathematik sind vier Ergebnisse enthalten, jetzt zusätzlich z.b. Informationsverarbeitung 12.1 (10 P) und 12.2 (09 P) Die restlichen drei Ergebnisse können gewählt werden. Es bieten sich an: Sport 12.1 (13 P), zweiter Sportkurs nicht möglich, keine Individualsportart Religion 12.2 (09 P) Volkswirtschaft 12.1 (08 P) Die elf Ergebnisse ergeben in Summe 80 Punkte. Es sind nur zwei Unterkurse enthalten. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -25/28-

Block II Fach 12.1 12.2 BRC 05 x 2 = 10 06 x 2 = 12 Deutsch 05 x 2 = 10 04 x 2 = 08 Damit ergeben sich hier in Summe 40 Punkte. Es ist nur ein Unterkurs enthalten. Damit sind beide Blöcke bestanden und der schulische Teil der Fachhochschulreife kann erteilt werden. Es ergeben sich 80 + 40 = 120 Punkte was, gemäß der Tabelle auf der Folgeseite, einer Gesamtnote von 3,5 entspricht. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -26/28-

Umrechnungstabelle (Schulischer Teil der Fachhochschulreife) Die Punkte aus Block I und Block II werden addiert und in eine Note umgerechnet. Umrechnung der Gesamtpunktzahl nach AVO-GOFAK, Anlage 9 zu 18 Abs. 8 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala. Punkte Durchschnittsnote 95 4,0 96 bis 100 3,9 101 bis 106 3,8 107 bis 112 3,7 113 bis 117 3,6 118 bis 123 3,5 124 bis 129 3,4 130 bis 134 3,3 135 bis 140 3,2 141 bis 146 3,1 147 bis 152 3,0 153 bis 157 2,9 158 bis 163 2,8 164 bis 169 2,7 170 bis 174 2,6 175 bis 180 2,5 181 bis 186 2,4 187 bis 191 2,3 192 bis 197 2,2 198 bis 203 2,1 204 bis 209 2,0 210 bis 214 1,9 215 bis 220 1,8 221 bis 226 1,7 227 bis 231 1,6 232 bis 237 1,5 238 bis 243 1,4 244 bis 248 1,3 249 bis 254 1,2 255 bis 260 1,1 261 bis 285 1,0 Rechtliche Rahmenbedingungen Grundlage für sämtliche Regelungen im Fachgymnasium bilden die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) sowie die Ergänzenden Bestimmungen über das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS). Die Abschlussprüfung (Abitur) wird durch die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) sowie den ergänzenden Bestimmungen (EB-AVO-GOFAK) geregelt. Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -27/28-

Maßgeblich ist der im Nds. GVBI. abgedruckte Text der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Den Originaltext können Sie unter www.nibis.de oder www.schure.de nachlesen. Wenn Sie weiter gehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Joachim Erdt, Koordinator für das Fachgymnasium Wirtschaft John-Harry Wieken, OStR für das Fachgymnasium Wirtschaft BBS 1 Am Reiherpfahl 12 29223 Celle Tel.: 05141 30071-27 Fachgymnasium Wirtschaft 26. August 2009 Seite -28/28-