Berufliches Gymnasium - Technik Erneuerbare Energien



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Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Herrenstraße 30-32, 24768 Rendsburg Infobroschüre zu den Rahmenbedingungen des Beruflichen Gymnasiums Berufliches Gymnasium - Technik

Stand: 06.01.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist ein Berufliches Gymnasium (BG)?... 1 2. Wer wird aufgenommen?... 1 3. Der Aufbau des BG... 3 3.1. Was sind ea-fächer?... 3 3.2. Was sind ga-fächer?... 3 3.3. Einführungszeit (Jahrgangsstufe 11)... 3 3.4. Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13)... 4 3.5. Kann man Jahrgangsstufen wiederholen?... 4 3.6. Der Unterricht in den Fremdsprachen... 4 3.7. Die Abiturprüfungsfächer... 5 3.8. Die Leistungsbewertung am BG... 6 4. Sonstige Regelungen... 6 4.1. Die Schulordnung... 6 4.2. Teilnahme am Unterricht... 6 4.3. Was geschieht, wenn eine Klausur versäumt wurde?... 6 4.4. Ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich?... 7 4.5. Wann wird die Fachhochschulreife erteilt?... 7 5. Kosten für den Besuch des BG... 7 6. Sonstige Hinweise... 7 7. Kontakt... 8

1. Was ist ein Berufliches Gymnasium (BG)? Das Berufliche Gymnasium (BG) 1 vermittelt durch berufsbezogene und allgemein bildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht (Abitur). Grundsätzlich gibt es in Schlewig-Holstein Berufliche Gymnasien mit folgenden Fachrichtungen: Agrarwirtschaft Ernährung Gesundheit und Soziales (Es existieren in Schleswig Holstein zwei Schwerpunkte: Erziehungswissenschaften, Gesundheit) Technik (Es existieren in Schleswig-Holstein sechs Schwerpunkte:, Datenverarbeitungstechnik, Maschinenbautechnik, Bautechnik, Elektrotechnik, Technik) Wirtschaft (Es existieren in Schleswig-Holstein zwei Schwerpunkte: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen) Im Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg wird ausschließlich das Berufliche Gymnasium Technik angeboten. 2. Wer wird aufgenommen? Grundsätzlich werden in das BG Bewerberinnen und Bewerber mit einem Realschulabschluss oder einem diesem gleichwertigen Schulabschluss aufgenommen, soweit: 1. der in den allgemein bildenden Schulen erworbene Realschulabschluss nach den Bestimmungen der jeweils besuchten Schulart zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe berechtigt. Das ist der Fall, wenn: I. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt kleiner oder gleich 2,4 und II. ein Notendurchschnitt über die übrigen Fächer des Bewerbungszeugnisses kleiner oder gleich 3,0 und III. keine ungenügende Leistung vorliegen. 2. der in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schule erworbene mittlere Schulabschluss einen Notendurchschnitt von kleiner oder gleich 2,4 aufweist. 1 Vor der Novellierung des Schulgesetzes vom 24.01.2007 war das Berufliche Gymnasium unter der Bezeichnung Fachgymnasium bekannt. (Stand: 06.01.2010) Seite 1 von 8

3. Darüber hinaus können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die den Realschulabschluss oder einen diesem gleichwertigen Schulabschluss erworben haben, der die Voraussetzungen nach Punkt 1 nicht erfüllt, bei dem aber in den Fächern der Stundentafel ein Notendurchschnitt von besser als 3,0 erzielt wurde. 4. Ferner können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die am allgemein bildenden Gymnasium in die Oberstufe versetzt worden sind, ohne den mittleren Schulabschluss erworben zu haben. 5. Das BG ist auch offen für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Notendurchschnitt des Realschulabschlusszeugnisses wird bei Vorlage des Berufsschulabschlusszeugnisses und des Gesellenbriefes um 0,5 verbessert (der Bonus von 0,5 wird nicht gewährt, wenn erst durch die Berufsausbildung der Mittlere Schulabschluss erworben wurde). 6. Weiterhin kann der ermittelte Notendurchschnitt um 0,3 verbessert werden, wenn ein Nachweis einer qualifizierten Fort- und Weiterbildung in Fächern der Stundentafel der abgebenden Schulart erbracht wird. Als eine entsprechende Fortbildung wird z.b. ein einjähriger Auslandsaufenthalt, verbunden mit einem Schulbesuch, anerkannt. Oder ein Besuch von zertifizierten Kursen, die über ein (ein halbes Jahr) Jahr besucht werden. Über die Anerkennung entscheidet das Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee- Kanal. Für die nachrangigen Bewerberinnen und Bewerber am Berufsbildungszentrum am Nord- Ostsee-Kanal gilt darüber hinaus, dass bei gleichen Durchschnittsnoten für die letzten zu vergebenden Schulplätze als weiteres Entscheidungskriterium die Notensummen folgender Fächer in der genannten Reihenfolge zugrunde gelegt werden: Mathematik, Deutsch, Englisch, Physik, Biologie, Wirtschaft/Politk Aus den Zeugnissen von Berufsfachschulen werden gegebenenfalls an Stelle der o.a. Unterrichtsfächer berufsbezogene Schwerpunktfächer herangezogen. Eine Neuaufnahme von Schülerinnen und Schülern des allgemein bildenden Gymnasiums ist nur bis zum Ende der 11. Klasse möglich, da die Schulbesuchsdauer in der Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamt- oder Gemeinschaftsschule auf die höchstzulässige Schulbesuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet wird. Wegen des beruflichen Profils der Beruflichen Gymnasien ist ein Querwechseln unter Anrechnung der bereits besuchten Jahrgangsstufe nicht möglich. Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, wird das letzte Halbjahreszeugnis für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages zugrunde gelegt. Für die endgültige Aufnahme ist die Vorlage des Abschlusszeugnisses der abgebenden Schule zwingend erforderlich. (Stand: 06.01.2010) Seite 2 von 8

3. Der Aufbau des BG Die dreijährige Schulzeit teilt sich auf in die Einführungszeit von einem Jahr (Jahrgangsstufe 11) und eine Qualifizierungsphase mit vier Schulhalbjahren (Jahrgangsstufen 12 und 13). Grundsätzlich findet der Unterricht im Klassenverband statt. Es unterscheiden sich Fächer auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau (ga und ea). 3.1. Was sind ea-fächer? EA-Fächer sind Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Sie dienen fachlich und methodisch vertieftem Lernen. Sie sollen die Studierfähigkeit und die Qualität der Ausbildung durch möglichst selbstständige und wissenschaftsnahe Arbeit des Schülers und der Schülerin sichern. Die Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau werden in der Regel 5-stündig unterrichtet. Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind zum einen die berufsbezogenen Fächer. Dies ist am Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal in der Fachrichtung Technik das Fach (1. ea-fach). Dieses Fach ist das 1. Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau. Das 2. Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau ist je nach Angebot der Schule eines der Fächer Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache. Am Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal lautet das 2. Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau Mathematik (2. ea-fach). 3.2. Was sind ga-fächer? GA-Fächer sind Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau. Sie vermitteln eine allgemeine gymnasiale Grundbildung. Sie sollen sicherstellen, dass für alle Schülerinnen und Schüler eine gemeinsame Basis in bestimmten Fächern gewährleistet bleibt und ein Mindestmaß an allgemein verbindlichen Orientierungen und Einsichten erzielt wird. Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau werden in der Regel 2 bzw. 3-stündig unterrichtet. Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau in der neubegonnenen Fremdsprache werden 4-stündig unterrichtet. 3.3. Einführungszeit (Jahrgangsstufe 11) Die Einführungszeit führt Schülerinnen und Schüler verschiedener Zubringerschulen und unterschiedlicher Bildungseinrichtungen zusammen und bereitet auf die Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) vor. Wer die Einführungszeit erfolgreich abgeschlossen hat, steigt in die 12. Jahrgangsstufe auf. Eine Schülerin oder ein Schüler muss die Einführungszeit wiederholen, wenn sie oder er den (Stand: 06.01.2010) Seite 3 von 8

Anforderungen der Qualifikationsphase voraussichtlich nicht gewachsen sein wird. Das ist in der Regel der Fall, wenn sie oder er in einem zu belegenden Fach eine ungenügende oder mehr als eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Wird die Einführungszeit wiederholt, sind für die Aufnahme in die Qualifikationsphase allein die im Wiederholungsjahr erbrachten Leistungen ausschlaggebend. 3.4. Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) In der Qualifizierungsphase werden die Schülerinnen und Schüler in Fächern auf erhöhtem und auf grundlegendem Anforderungsniveau auf das Abitur vorbereitet. Jede Schule erstellt auf der Grundlage der verbindlichen Stundentafeln für die jeweiligen Fachrichtungen des Beruflichen Gymnasiums ein eigenes Profil. Die Stundentafel des Berufsbildungszentrums am Nord-Ostsee-Kanal ist der Homepage zu entnehmen. 3.5. Kann man Jahrgangsstufen wiederholen? Der Besuch des BG dauert grundsätzlich drei Jahre. Ein Jahr darf wiederholt werden. Ein Rücktritt um eine Jahrgangsstufe ist auf Antrag zum Ende eines beliebigen Kurshalbjahres möglich. Ein Rücktritt um eine Jahrgangsstufe ist grundsätzlich notwendig, wenn die Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erfüllt werden können. Ein vorangegangener Schulbesuch der Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamt- oder Gemeinschaftsschule wird auf die Schulbesuchsdauer des BGs angerechnet. Eine Halbjahresleistung in der 12. bzw. 13. Jahrgangsstufe, die mit 0 Punkten bewertet wird (siehe auch Ziff. 3.8), gilt als nicht belegt und führt zwingend zum Rücktritt um eine Jahrgangsstufe, sofern es sich um ein belegpflichtiges Fach handelt. Unabhängig davon kann bei Nichtbestehen der Abiturprüfung die Jahrgangsstufe 13 wiederholt werden. 3.6. Der Unterricht in den Fremdsprachen Für den Unterricht in den Fremdsprachen muss Folgendes unterschieden werden: Die erste Fremdsprache ist Englisch. Im Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal wird die zweite Fremdsprache voraussichtlich Spanisch sein 2. Die zweite Fremdsprache ist für einen Schüler oder eine Schülerin die neubegonnene Fremdsprache, wenn beim Eintritt in das BG der Schüler oder die Schülerin bisher noch nicht am Unterricht einer zweiten Fremdsprache oder in den Klassen 7-10 weniger als 4 Schul-Leistungsjahre am Unterricht einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat. Zweite Fremdsprache ist für einen Schüler oder eine Schülerin die fortgeführte Fremdsprache, die seit der Jahrgangsstufe 7 erlernt wird. Dritte Fremdsprache ist für einen Schüler oder eine Schülerin die neubegonnene Fremdsprache, wenn vor dem Eintritt in das BG in einer zweiten Fremdsprache von der Klasse 7-10 Unterricht erteilt wurde. Schülerinnen und Schüler müssen sowohl die erste und die zweite Fremdsprache (unabhängig ob neubegonnen oder fortgeführt) 2 Ggf. auch Französisich, das steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest (Stand: 06.01.10). (Stand: 06.01.2010) Seite 4 von 8

bis zum Abitur belegen. Eine Fremdsprache ist in jedem Fall ein schriftliches Prüfungsfach. 3.7. Die Abiturprüfungsfächer Grundsätzlich umfasst die Abiturprüfung fünf Fächer: 1. vier schriftliche Prüfungsfächer: I. das fachrichtungsbezogene Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau II. Deutsch III. eine Fremdsprache IV. Mathematik 2. ein mündliches Prüfungsfach auf der Grundlage der Landesverordnung über das Berfuliche Gymnasium (BG). In den schriftlich geprüften Fächern kann auf Antrag zusätzlich mündlich geprüft werden. Zu Beginn des dritten Kurshalbjahres legt die Schülerin bzw. der Schüler die Sprache für die schriftliche Prüfung und das Fach für die mündliche Prüfung fest. Voraussetzungen für die Festlegung des 5. Prüfungsfaches ist, dass das Fach durchgehend von der 11. Klasse an belegt wurde. 3 Am Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal lauten die Prüfungsfächer wie folgt: Übersicht über Prüfungsfächer, Prüfungsdauer und Prüfungsart Prüfungsfächer für das BG Erneuerbare Energien Fach Anforderungsniveau Prüfungsdauer in Zeitstunden Prüfungsart Prüfungsfach 1 ea-fach 5 Stunden schriftlich Prüfungsfach 2 Mathematik ea-fach 5 Stunden schriftlich Prüfungsfach 3 Deutsch ga-fach 3 Stunden schriftlich Prüfungsfach 4 Fremdsprache ga-fach 3 Stunden 4 schriftlich Prüfungsfach 5 weiteres Fach 5 ga-fach 2-3 Stunden mündlich 3 Zusätzlich ist zu gewährleisten, dass alle Aufgabenfelder nach 4, Abs. 1, BGVO abgedeckt sind. 4 4 Stunden bei neu begonnener Fremdsprache. 5 Am Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal muss das 5. Prüfungsfach ein gesellschaftswissenschaftliches Fach sein (Gemeinschaftskunde oder Wirtschaftslehre). (Stand: 06.01.2010) Seite 5 von 8

3.8. Die Leistungsbewertung am BG Die erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden mit den Noten nach der Zeugnisverordnung bewertet. Die Noten werden dann je nach Tendenz Punkten zugeordnet, für die der folgende Schlüssel gilt: Note sehr gut entspricht 15/14/13 Punkten Note gut entspricht 12/11/10 Punkten Note befriedigend entspricht 9/ 8/ 7 Punkten Note ausreichend entspricht 6/ 5/ 4 Punkten Note mangelhaft entspricht 3/ 2/ 1 Punkten Note ungenügend entspricht 0 Punkten. Die Halbjahresleistungen für ein Fach werden nach fachlicher und pädagogischer Abwägung aus schriftlicher und mündlicher Leistung gebildet. Jeweils am Halbjahresende erhält die Schülerin bzw. der Schüler ein Zeugnis. 4. Sonstige Regelungen 4.1. Die Schulordnung Es gilt die Schulordnung des Berufsbildungszentrums am Nord-Ostsee-Kanal, die im Schulbüro erhältlich ist. Ferner wird sie jeder Schülerin / jedem Schüler am 1. Schultag ausgehändigt. 4.2. Teilnahme am Unterricht Die Schülerin oder der Schüler ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an allen anderen Schulveranstaltungen teilzunehmen und mitzuarbeiten. Wer der Verpflichtung zur regelmäßigen Unterrichtsteilnahme nicht nachkommt, hat dies unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Die Erklärung muss schriftlich durch die Eltern oder den volljährigen Schüler oder die volljährige Schülerin erfolgen. Die Schule kann einen weiteren Nachweis fordern. Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler vorsätzlich der Leistungsfeststellung in einem Fach entzieht, kann dieses Fach mit 0 Punkten bewertet werden. Darüber hinaus kann die Schülerin oder der Schüler entlassen werden, wenn sie oder er innerhalb von 30 aufeinander folgenden Kalendertagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden (à 45 min) dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist (Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz). 4.3. Was geschieht, wenn eine Klausur versäumt wurde? Ist die Schülerin oder der Schüler am Klausurtag krank, kann die Klausur nachgeschrieben werden, wenn die Krankheit durch eine ärztliche oder vergleichbare Bescheinigung nachgewiesen wird. Ist das jedoch nicht der Fall, wird die nicht geschriebene Klausur mit 0 Punkten bewertet. (Stand: 06.01.2010) Seite 6 von 8

4.4. Ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich? Die Schülerin bzw. der Schüler kann gemäß dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz einen Antrag auf Beurlaubung stellen, über den die Schule entscheidet. 4.5. Wann wird die Fachhochschulreife erteilt? Am Ende der 12. Jahrgangsstufe kann die Schülerin oder der Schüler die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben. Über die Bedingungen kann sie/er sich im einzelnen durch den/die Klassenlehrer/-in informieren lassen. Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) nur dann, wenn sie die Schule ohne den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife verlassen. 5. Kosten für den Besuch des BG Für das BG gilt die gesetzliche Regelung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, nach der die Teilnahme am Unterricht, den anderen Schulveranstaltungen und an Schulprüfungen unentgeltlich ist. Für Schulveranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts, für die Entgelte an Dritte zu entrichten sind, müssen die Kosten von den Schülern und Schülerinnen bzw. deren Eltern übernommen werden. Solche Kosten entstehen z.b. durch eine einwöchige Oberstufenfahrt, die in der Regel in der 12. Jahrgangsstufe stattfindet. Um jedem Schüler und jeder Schülerin die Teilnahme zu ermöglichen, werden Fahrten in unterschiedlicher Kostenhöhe angeboten. Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern in der Regel unentgeltlich und leihweise zur Verfügung gestellt. Kostenbeiträge können von Schülerinnen und Schülern für Unterrichtsmaterialien verlangt werden, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet oder verbraucht werden bzw. bei ihnen verbleiben. Lediglich für Kopiergeld wird eine Kostenpauschale von 15,- je Schuljahr verlangt. Ausbildungsförderung kann gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg, Tel.: (04331) 2020, zu stellen. 6. Sonstige Hinweise Detallierte Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Rechtsgrundlagen 6. Das sind insbesondere: Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO) vom 9.06.2009 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) vom 24.01.2007 Zeugnisverordnung (ZVO) vom 29.04.2008 6 Zu finden unter http://www.bildung.schleswig-holstein.de (Stand: 06.01.2010) Seite 7 von 8

7. Kontakt Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal Herrenstraße 30-32 D - 24768 Rendsburg Tel.: +49 4331 43408-0 Fax: +49 4331 26239 Im Internet: www.bbz-nok.de Ansprechpartner: Herr Klagges k.klagges@bbz-nok.de Herr Johannsen p-l.johannsen@bbz-nok.de (Stand: 06.01.2010) Seite 8 von 8