Mit Fördermitteln die Finanzierung erleichtern Eine Übersicht zu den wichtigsten Förderprogrammen des Bundes 1
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) BAFA Heizungsoptimierung: Gefördert werden u.a. der hydraulische Abgleich, der Einbau voreinstellbarer Thermostatventile sowie der Einbau von hocheffizienten Zirkulations- und Heizungspumpen. BAFA Heizen mit erneuerbaren Energien: Gefördert werden der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis von biogenen Brennstoffen (z.b. Holzpellets), solarthermische Anlagen und Wärmepumpen. Weitere Informationen: www.bafa.de 2
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) KfW-Investitionszuschuss 430 oder KfW-Kredit 151/152 mit Tilgungszuschuss für energieeffizientes Sanieren. Gefördert werden Wohngebäude in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder Eigentümergemeinschaften, die aus Privatpersonen bestehen. Für alle Gebäude gilt, dass für diese der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine feste Voraussetzung für die KfW- Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz 3
Energieeffizienz-Experten finden: Online-Portal der Deutschen Energie-Agentur (dena): https://www.energie-effizienz-experten.de 4
Was fördert die KfW im Programm 430? KfW-Effizienzhaus: alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW- Effizienzhaus-Standard führen. Maßnahmenpakete: Heizungspaket (Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung), Lüftungspaket (in Verbindung mit weiterer Maßnahme an der Gebäudehülle) Einzelmaßnahmen: Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen wie: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage 5
KfW-Investitionszuschuss für den altersgerechten Umbau 455-B (Barrierereduzierung; bis zu 6.250,- ) und 455-E (Einbruchschutz; bis zu 1.600,- ). Aktuell können allerdings nur Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz gestellt werden. Mit der Bereitstellung von Fördermitteln für die Barrierereduzierung ist in 2018 allerdings zu rechnen. 6
Was fördert die KfW im Produkt 455-Barrierereduzierung? Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbereich und Wohnungszugang Überwindung von Treppen und Stufen Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau Badumbau Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag 7
KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen: zinsgünstiger Kredit bis 50.000,- je Wohneinheit, unabhängig vom Alter. Gefördert wird auch der Erwerb barrierereduzierten Wohnraums. Die Programme für die energieeffiziente Sanierung (151/152 oder 430) und das altersgerechte Umbauen (159 oder 455-B/-E) können miteinander verknüpft werden. Alle Informationen zu Konditionen und Antragsstellung: www.kfw.de 8
Guter Rat ist nicht unbedingt teuer Kostenfreie Beratungsangebote: Energiesprechstunde der hessischen Energiespar-Aktion (HESA), monatlich in der Stadtverwaltung; jeweils dienstags am 13.3., 9.4.; 8.5. und 5.6. zwischen 15 und 18 Uhr mit Energieberater Marco Lachmann. Internet: www.energiesparaktion.de; Anmeldung über das Klimaschutzteam der Stadt Nidda; 06043 / 8006-212 oder -263; b.herbst@nidda.de. Kostenfreier Haus-, Neubau-, Solarthermie- oder Photovoltaik-Check der oberhessischen Energieagentur www.oberhessischeenergieagentur.de 9
Guter Rat ist nicht unbedingt teuer Geförderte Beratungsangebote: Verbraucherzentrale: Umfangreiches Beratungsangebot von der kostenfreien Telefon- oder Onlineberatung bis hin zu kostenpflichtigen, aber preisgünstigen Gebäude- oder Heizungs- Checks vor Ort. Tel.: 0800 809 802 400; www.verbraucherzentraleenergieberatung.de Energieberatung Wohngebäude: Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Beratung durch ausgewiesene Energieberater. Ziele ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans; Förderung 60 % bzw. max. 800,- für Ein- und Zweifamilienhäuser. Internet: www.bafa.de 10
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Glasstetter Kontakt: Der Magistrat der Stadt Nidda Kommunales Klimaschutzmanagement Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda Tel.: (0 60 43) 80 06-263 Fax: (0 60 43) 80 06-19202 E-Mail: p.glasstetter@nidda.de Internet: www.nidda.de Der Magistrat der Stadt Schotten Kommunales Klimaschutzmanagement Bauamt Vogelsbergstraße 184 63679 Schotten Tel.: (0 60 44) 66-48 Fax: (0 60 44) 66-69 E-Mail: p.glasstetter@schotten.de Internet: www.schotten.de Sprechzeiten: dienstags, 14:00 bis 18:00 Uhr Sprechzeiten: donnerstags, 14:00 bis 18:00 Uhr 11