Beispiel für die Berechnung des interkommunalen Finanzausgleichs 2013

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Seite 1 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung Beispiel für die Berechnung des interkommunalen Finanzausgleichs 201

Seite 2 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung

Seite von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung 1. Berechnung des Ressourcenausgleichs Um den Steuerpotenzialindex (StPI) einer Gemeinde zu berechnen, braucht man eine gewisse Anzahl statistischer Daten einerseits dieser Gemeinde, andererseits auch der Gesamtheit aller Gemeinden des Kantons. Für ALLE GEMEINDEN des Kantons Ressourcen t 0-2 t 0-1 t 0 Gew Ress ENP 67'509'889.75 640'952'05.90 649'645'091.40 64.770 VNP 68'822'885.60 70'268'872.85 72'850'018.05 7.0752 GJP 95'289'221.20 111'552'616.50 98'92'746.75 10.1867 KJP 21'198'64.60 22'427'687.70 22'776'149.45 2.2164 QST 18'960'878.85 19'807'4.5 20'622'202.0 1.982 KLS 16'727'12.70 15'790'658.75 15'515'950.85 1.6046 LIS 98'057'4.47 101'742'576.74 105'062'207.90 10.176 MFS 2'084'775.50 2'859'004.10 24'98'95.70 2.816 RESS 979'650'761.67 1'006'401'065.89 1'009'26'20.40 100.00 BEV 268'57 27'159 278'49 BEV in t 0+1 284'668 BR 2,5% des Totals der Ressourcen RESS für das Jahr t 0 25'21'58 ENP einfache Kantonssteuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen VNP einfache Kantonssteuer auf dem Vermögen der natürlichen Personen GJP einfache Kantonssteuer auf dem Gewinn der juristischen Personen KJP einfache Kantonssteuer auf dem Kapital der juristischen Personen QST Gemeindeanteil an der Quellensteuer KLS Kantonssteuer auf den Kapitalleistungen LIS Liegenschaftssteuer zum Steuersatz von auf der Steuerwert MFS Gemeindeanteil an der Motorfahrzeugsteuer RESS Total der Ressourcen t 0 bekanntes jüngstes Jahr: t 0 2010, t 0-1 2009, t 0-2 2008 und t 0+1 2011 Gew Ress Gewichtung jeder Ressourcenart BEV zivilrechtliche Bevölkerung MR Betrag des Ressourcenausgleichs

Seite 4 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung 1.1. Gewichtung der Ressourcen In einem ersten Schritt geht es darum, das Gewicht jeder der verwendeten Ressourcenarten zu berechnen, da diese Gewichtung einheitlich für die Berechnung des StPI jeder Gemeinde Anwendung findet. Als Beispiel nachstehend die Gewichtung (Durchschnitt dreier Jahre) der Einkommenssteuer der natürlichen Personen (ENP): Total der Ressourcen ENP für das Jahr t ENP t 0-2 0-1 + + ENP t 0 Total der Ressourcen RESS für das Jahr t RESS t RESS t 0-2 0-1 0 100 67'509'889,75 640'952'05,90 649'645'091,40 + + 979'650'761,67 1'006'401'065,89 1'009'26'20,40 100 64,770 % Die Addition der einzelnen Gewichte ergibt somit 100%, was als "StPI des Kantons" gleichgesetzt werden kann. 1.2. Gesamtbetrag des Ressourcenausgleichs Das Gesetz definiert diese Grösse als Prozentsatz (2,5%) der Gesamtheit der Ressourcen des jüngsten Jahrs, für das die Daten bekannt sind (für den Finanzausgleich 201 also das Jahr 2010), womit der Gesamtbetrag, der für den Ressourcenausgleich zur Verfügung steht, berechnet werden kann. Total der 8 Ressourcenarten aller Gemeinden im Jahr 2010 2,5 % 1'009'26'20,40 2,5% 25'21'58 Franken 1.. Berechnung des StPI der Gemeinde Um den StPI einer Gemeinde zu berechnen, muss man ihre Teil-StPI pro Ressourcenart berechnen und gemäss dem "kantonalen" Schlüssel gewichten.

Seite 5 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung Als Beispiel nachstehend der Teil-StPI der Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen (ENP): Ressourcen ENP der Gemeinde für das Jahr t ENP t 0-2 0-1 + + ENP t 0 Ressourcen RESS der Gemeinde für das Jahr t RESS t RESS 0-2 0-1 t0 100 64,770 % 8'445'545,15 8'705'752,40 8'885'507,70 + + 16'12'921,06 14'917'49, 15'064'49,12 100 64,770% 6,8020 Die Addition der acht Teil-StPI ergibt den StPI der Gemeinde von 11,11 Punkten (ab diesem Berechnungsstadium gerundet und fixiert auf zwei Stellen nach dem Komma). Für die BEISPIELGEMEINDE 1.4. Berechnung des Ressourcenausgleichs pro Gemeinde Ressourcen t 0-2 t 0-1 t 0 Gew Ress StPI Ress ENP 8'445'545.15 8'705'752.40 8'885'507.70 64.770 6.8020 VNP 728'660.05 756'046.20 780'275.75 7.0752 5.5498 GJP 4'826'25.00 2'982'919.80 2'80'007.90 10.1867 26.105 KJP 167'10.95 258'941.70 409'915.65 2.2164 2.059 QST 67'916.25 124'062.15 116'64.60 1.982 0.754 KLS 229'072.85 14'62.25 242'489.00 1.6046 1.9254 LIS 1'5'76.81 1'445'865.0 1'486'266.52 10.176 10.4991 MFS 14'624.00 29'129.80 40'42.00 2.816 2.4110 RESS 16'12'921.06 14'917'49. 15'064'49.12 100.00 11.11 BEV '629 '744 '801 BEV in t 0+1 '901 StPI 11.11 TB Beitrag, den die beitragende Gemeinde bezahlt 421'717 Pro-Kopf-Beitrag (Fr./Einw.) 108 StPI StPI Ress TB Steuerpotenzialindex - Index des Ressourcenausgleichs Teil-StPI pro Ressourcenart Ressourcenausgleich, den die beitragende Gemeinde bezahlt

Seite 6 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung Der Finanzausgleich ist so konzipiert, dass Gemeinden mit einem StPI über dem Wert von 100,00 Punkten in den Ressourcenausgleich einzahlen (beitragende Gemeinden), der den Gemeinden mit einem StPI unter 100,00 Punkten ausbezahlt wird (begünstigte Gemeinden). Unsere Beispielgemeinde zählt mit einem StPI von 11,11 Punkten zu den beitragenden Gemeinden In einem ersten Schritt geht es darum, die Verteilzahl 1 der beitragenden Gemeinden zu berechnen. StPI - 100 zivilrechtliche Bevölkerung 2011 also 11,11-100 '901 51'142 Die Addition der Verteilzahlen sämtlicher beitragender Gemeinden (4 Gemeinden) ergibt '059'862. Anschliessend geht es darum, den effektiv ausbezahlten Betrag zu berechnen, der vom Gesamtbetrag des Ressourcenausgleichs abhängt (25'21'58 Franken): Ressourcenausgleich insgesamt Verteilzahl der beitragenden Gemeinde Total der Verteilzahlen aller beitragenden Gemeinden 25'21'58 51'142 '059'862 421'717 Franken, oder 108 Fr./Einw. 1 Der Ausdruck "Verteilzahl" wird in diesem Beispiel an verschiedenen Stellen verwendet. Damit ist gewissermassen der Verteilschlüssel gemeint, der zu folgenden Zwecken benötigt wird: - zum einen für die Berechnung der Ressourcenausgleichsbeträge, die eine Gemeinde bezahlen muss oder erhält, und - zum anderen für die Berechnung der Bedarfsausgleichsbeträge, die den Gemeinden ausbezahlt werden (alle Gemeinden erhalten einen Betrag).

Seite 7 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung Für die begünstigten Gemeinden ist nur die Formel des ersten Schrittes unterschiedlich: 100 - StPI zivilrechtliche Bevölkerung 2011 also 100-78,7 2'278 48'45 Die Addition der Verteilzahlen sämtlicher begünstigten Gemeinden (10 Gemeinden) ergibt '020'56. Anschliessend geht es darum, den effektiv ausbezahlten Betrag zu berechnen, der vom Gesamtbetrag des Ressourcenausgleichs abhängt (25'21'58 Franken): Ressourcenausgleich insgesamt Verteilzahl der begünstigten Gemeinde Total der Verteilzahlen aller begünstigten Gemeinden 25'21'58 48'45 '020'56 404'742 Franken, oder 178 Fr./Einw.

Seite 8 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung 2. Berechnungsbeispiel des Bedarfsausgleichs Zur Berechnung des synthetischen Bedarfsindexes (SBI) werden folgende statistischen Daten benötigt: Für ALLE GEMEINDEN des Kantons Statistiken t 0-2 t 0-1 t 0 BEV 27'159 278'49 284'668 BEV-10 2'820 25'757 28'647 FLÄCHE 1'585.29 1'585.29 1'585.29 BESCHÄFT 77'1 77'1 77'1 BEV80 10'170 10'170 10'87 KINDER 6'479 6'479 6'706 Bedarf t 0-2 t 0-1 t 0 Gew Bedarf BEVD 172.085 175.672 179.5684 19.1 BGR 0.2824 0.2770 0.2710 1.6 BEVW 0.1682 0.181 0.1928 1.6 PA80 0.072 0.065 0.065 10.51 SCHK 0.15 0.110 0.1289 4.46 100.00 BB 50% des gesamten Ressourcenausgleichs 12'615'792 BEV BEV-10 FLÄCHE BESCHÄFT BEV80 KINDER zivilrechtliche Bevölkerung zivilrechtliche Bevölkerung 10 Jahre vorher Fläche des Gemeindegebiets Anzahl der Vollzeitbeschäftigten Anzahl der Personen im Alter von 80 und mehr Jahren Anzahl der Kinder im schulpflichtigen Alter, d.h. im Alter von 4-14 Jahren t 0 bekanntes jüngstes Jahr: t 0 2011, t 0-1 2010, t 0-2 2009 BEVD BGR BEVW PA80 SCHK Gew. Bedarf BB Index der Bevölkerungsdichte Index des Beschäftigungsgrads Index des Bevölkerungswachstums Index der Personen im Alter von 80 oder mehr Jahren Index der Kinder im schulpflichtigen Alter Gewechtigung der Teilindizes des Bedarfs Betrag des Bedarfsausgleichs

Seite 9 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung 2.1. Gewichtung der Bedarfskriterien Das Gewicht der einzelnen Bedarfskriterien bestimmt sich nach den repräsentativen Gesamtausgaben wie folgt: > Bevölkerungsdichte: Öffentliche Sicherheit, Verkehr und Übermittlungswesen, Sozialhilfe > Beschäftigungsgrad: Öffentliche Sicherheit, Verkehr und Übermittlungswesen > Bevölkerungswachstum: Öffentliche Sicherheit, Verkehr und Übermittlungswesen > Personen im Alter von 80 oder mehr Jahren: Pflegeheime, ambulante Krankenpflege, Altersheime > Kinder im schulpflichtigen Alter: Kindergarten, Primar- und Sekundarschule, Schülertransporte der Gemeinden, Sonderschulen Gemeinde laufende Rechnung Kriterien Total der Netto-Aufwand 2009 + 2010 + 2011 BEVD BGR BEVW PA80 SCHK 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 46'617'866 46'617'866 46'617'866 46'617'866 200, 210, 217, 221 Bildung 858'817'268 858'817'268 41, 44, 57 Altere Personen 207'705'519 207'705'519 58 Sozialhilfe 117'428'112 117'428'112 6 Verkehr und Übermittlungswiesen 217'41'710 217'41'710 217'41'710 217'41'710 81'477'688 264'049'576 264'049'576 207'705'519 858'817'268 1'976'099'627 Gewichtigung in % 100.00% 19.1% 1.6% 1.6% 10.51% 4.46% Die für die Berechnung der Gewichtung berücksichtigten Gruppen der kommunalen Nettoausgaben sind: 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 200 Kindergarten 210 Obligatorischer Schulzyklus (Primar- und Orientierungsschule) 217 Schülertransporte 221 Sonderschulen 41 und 57 Pflegeheime und Altersheime 44 Ambulante Krankenpflege 58 Sozialhilfe 6 Verkehr und Übermittlungswiesen

Seite 10 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung 2.2. Berechnung des SBI Um den SBI einer Gemeinde zu berechnen, muss man zuerst die Teil-Indizes der einzelnen Bedarfskriterien kennen. Für jedes Kriterium wird ein Indikator in Funktion der gesetzlichen Bevölkerungszahl berechnet; dieser Indikator wird anschliessend in einen Index auf einer Basis von 100,00 Punkten umgeformt und gemäss den repräsentativen Ausgaben des jeweiligen Kriteriums gewichtet. Schliesslich wird ein Durchschnitt auf drei Jahre ermittelt. Teilindex der Bevölkerungsdichte BEVD zivilrechtliche Bevölkerung der Gemeinde nl Fläche der Gemeinde zivilrechtliche Bevölkerung des Kantons nl Fläche des Kantons 100 Gewichtung BEVD nl 129 4,04 nl 246 4,04 nl 27 159 100 0,191+ nl 79 4,04 1 585,29 nl 278 49 100 0,191+ 1 585,29 nl 284 668 100 0,191 1 585,29 6,6522 5,149 19,1 + 6,6889 19,1 + 6,7291 5,1686 5,1906 19,1 24,9461 + 24,9899 + 25,07 24,9899 Teilindex des Beschäftigungsgrads BGR Anzahl der Beschäftigten der Gemeinde nl zivilrechtliche Bevölkerung der Gemeinde Anzahl der Beschäftigten des Kantons nl zivilrechtliche Bevölkerung des Kantons 100 Gewichtung BGR nl 1'516 '129 nl 1'516 nl 77'1 100 0,16 + '246 nl 1'516 27'159 nl 77'1 100 0,16 + '79 278'49 nl 77'1 100 0,16 284'668,8805,406 1,6 +,848 1,6 +,807,21,2994 1,6 15,5191 + 15,4618 + 15,4020 15,4610

Seite 11 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung Teilindex des Bevölkerungswachstums BEVW BEVW-Rate Gemeinde - BEVW-Rate Kanton 100 + 2 100 Gewichtung BEVW Bevölkerungswachstum in 10 Jahren, zur Hälfte berücksichtigt und im Durchschnitt dreier Jahre Wobei Folgendes gilt für die BEVW-Rate der Gemeinde für das Jahr t 0-2 : zivilrechtliche Bevölkerung der Gemeinde 2009 - zivilrechtliche Bevölkerung der Gemeinde 1999 zivilrechtliche Bevölkerung der Gemeinde 1999 Und für die BEVW-Rate des Kantons für das Jahr t 0-2 zivilrechtliche Bevölkerung des Kantons 2009 - zivilrechtliche Bevölkerung des Kantons 1999 zivilrechtliche Bevölkerung des Kantons 1999 Desgleichen für t 0-1 und t 0 100 + '129-2'576 2'576 100 + '246-2'610 2'610 27'159-2'820 2'820 2 278'49-25'757 25'757 2 100 + 100 + 100 + '79-2'666 2'666 284'668-28'647 28'647 2 100 0,16 {[100 + (0,022 100)] + [100 + (0,012 100)] + [100 + (0,07 100)]} 0,16 (102,215 + 10,120 + 10,700) 0,16 1,7685

Seite 12 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung Teilindex der Personen im Alter von 80 oder mehr Jahren PA80 Anzahl der älteren Personen der Gemeinde zivilrechtliche Bevölkerung der Gemeinde Anzahl der älteren Personen des Kantons zivilrechtliche Bevölkerung des Kantons 100 Gewichtung PA80 74 '129 74 10'170 '246 100 0,1051 + 79 10'170 '79 100 0,1051 + 10'87 100 0,1051 27'159 278'49 284'668 0,026 0,072 10,51 + 0,0228 10,51 + 0,024 0,065 0,065 10,51 6,6761 + 6,5611 + 6,74 6,6572 Teilindex der Kinder im schulpflichtigen Alter SCHK Anzahl Kinder der Gemeinde zivilrechtliche Bevölkerung der Gemeinde Anzahl Kinder des Kantons zivilrechtliche Bevölkerung des Kantons 100 Gewichtung SCHK 500 '129 500 6'479 '246 100 0,446 + 519 6'479 '79 100 0,446 + 6'706 x 100 x 0,446 27'159 278'49 284'668 0,1598 0,15 4,46 + 0,1540 4,46 + 0,156 0,110 0,1289 4,46 52,0028 + 51,107 + 51,7691 51,6264 Die Addition der fünf Teilindizes des Bedarfs ergibt den SBI der Gemeinde von 112,50 Punkten (ab diesem Berechnungsstadium gerundet und fixiert auf zwei Stellen nach dem Komma).

Seite 1 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung 2.. Gesamtbetrag des Bedarfsausgleichs Laut Gesetz beträgt der Bedarfsausgleich 50% des Ressourcenausgleichs, also 12'615'792 Franken. Für die BEISPIELGEMEINDE Statistiken t 0-2 t 0-1 t 0 BEV '129 '246 '79 BEV-10 2'576 2'610 2'666 FLÄCHE 4.04 4.04 4.04 BESCHÄFT 1'516 1'516 1'516 BEV80 74 74 79 KINDER 500 500 519 Bedarf t 0-2 t 0-1 t 0 Gew Bedarf Teilind. Bedarf BEVD 774.5050 80.465 86.861 19.1 24.9899 BGR 0.4845 0.4670 0.4487 1.6 15.4610 BEVW 0.2147 0.247 0.2674 1.6 1.7685 PA80 0.026 0.0228 0.024 10.51 6.6572 SCHK 0.1598 0.1540 0.156 4.46 51.6264 SBI 100.00 112.50 BB Betrag, den die Gemeinde erhält 215'888 Pro-Kopf-Betrag (Fr./Einw.) 64 SBI Teilind. Bedarf BB synthetischer Bedarfsindex Teilindex jedes Bedarfskriteriums Betrag, den die Gemeinde als Bedarfsausgleich erhält

Seite 14 von 14 Interkommunaler Finanzausgleich 201 Beispiel für die Berechnung 2.4. Betrag des Bedarfsausgleichs pro Gemeinde Alle Gemeinden sind im Bedarfsausgleich begünstigt. In einem ersten Schritt geht es darum, die Verteilzahl jeder Gemeinde zu berechnen, indem die Bevölkerungszahl nach dem mit 4 potenzierten SBI gewichtet wird. zivilrechtliche Bevölkerung 2011 SBI 4 also '79 112,50 4 541'250'46'867 Die Addition der Verteilzahlen sämtlicher Gemeinden ergibt 1'628'884'561'895. Anschliessend geht es darum, den effektiv ausbezahlten Betrag zu berechnen, der vom Gesamtbetrag des Bedarfsausgleichs abhängt (12'615'792 Franken): Gesamtbetrag des Bedarfsausgleichs Verteilzahl der Gemeinde Total der Verteilzahlen aller Gemeinden 12'615'792 x 541'250'46'867 1'628'884'561'895 215'888 Franken oder 64 Fr./Einw.