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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11391 21. Wahlperiode 22.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 15.12.17 und Antwort des Senats Betr.: RISE Steilshoop Bilanzbericht mit dem Ziel einer Verlängerung der Quartiersentwicklungsphase Die Großwohnsiedlung Steilshoop wurde in den Jahren 1969 bis 1975 errichtet und war aufgrund gravierender sozialer Probleme von 1991 bis 2000 als Sanierungsgebiet nach 142 BauGB ausgewiesen, um durch infrastrukturelle und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gravierende Mängel zu beheben. 2007 beschloss der Senat, Steilshoop als Gebiet der Sozialen Stadt gemäß 171e BauGB festzulegen sowie als Entwicklungsquartier in das Hamburgische Programm Aktive Stadtteilentwicklung 2005 2008 aufzunehmen. Steilshoop wurde dann in die Bund-Länder-Programmsegmente Soziale Stadt und in die Städtebauförderung aufgenommen, was seit Juli 2009 im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) zusammenlief. Das Bezirksamt Wandsbek hat im Jahr 2008 die Lawaetz-Stiftung mit der Gebietsentwicklung beauftragt. Der Leitungsausschuss Programmsteuerung (LAP) hat schließlich im Jahr 2012 das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) mit Zeit-Maßnahme-Kosten-Plan (ZMKP) beschlossen. Die Gebietslaufzeit wurde zuletzt bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Im Ergebnis lässt sich konstatieren (im Folgenden Zitate aus dem Entwurf Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Fördergebiet Steilshoop, herausgegeben von der Lawaetz-Stiftung, Stand: 22.11.2017), dass sich die soziale Lage im Quartier weiter verschlechtert hat: Vergleicht man die Ausgangsverteilung 2010 mit der des Jahres 2016, dann zeigt sich in der Tendenz eine Verschlechterung im Sozialstatus: 2016 weisen 4 Gebiete die Einstufung sehr niedrig auf (2010: 2 Gebiete), 2 Gebiete niedrig (2010: 3 Gebiete) und 1 Gebiet mittel (2010: 2 Gebiete). Zum Vergleich: 2016 leben im Bezirk Wandsbek 57 % der Bevölkerung in statistischen Gebieten mit mittlerem Status im Quartier liegt dieser Anteil bei 14,2 %. Der Bevölkerungsanteil in Gebieten mit niedrigem Status beträgt 8 % im Bezirk Wandsbek (Quartier = 26,9 %) und für solche mit sehr niedrigem Status 7 % (Quartier = 58,9 %). Weiter wird festgestellt: Die starke Ausprägung von Langzeitarbeitslosigkeit ist unstrittig auch eine Ursache für das hohe Ausmaß der Transferabhängigkeit in Steilshoop. Zwischen 2009 und 2015 erhielt etwa ein Viertel der Wohnbevölkerung SGB-II- Leistungen, im Bezirk Wandsbek bewegte sich die Quote mit geringen Abweichungen um rd. 9 %. Vergleicht man die aktuellen Daten des Schulentlassungsjahres 2015/16 für den Stadtteil Steilshoop und Hamburg insgesamt nach Abschlussarten, dann werden die Diskrepanzen der Bildungschancen deutlich: Ohne Hauptschulabschluss 12 % (Steilshoop) bzw. 6 % (Hamburg); mit Hauptschulabschluss 25 % bzw. 16 %; Realschulabschluss 22 % bzw. 18 %; Abitur 41 % bzw. 60 %. Zusammenfassend stellt die Bilanz denn auch fest: Fasst man diese Befunde zusammen, so zeigt sich, dass auch die Daten des Statistikamtes Nord die zuvor beschriebene Einschät-

Drucksache 21/11391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode zung des Sozialmonitorings bestätigen: die sozialstrukturelle Problemlage in Steilshoop hat sich in der bisherigen Förderphase nicht verbessert. Diese unglückliche Bilanz etwa 20-jähriger Quartiersentwicklung vorangestellt frage ich den Senat: Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) fasst die Programmsegmente der Bund-Länder-Städtebauförderung unter einem Dach zusammen. Aufgabe des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung ist es, dazu beizutragen, Hamburg als gerechte und lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu fördern. Die gesamtstädtischen Leitziele des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung sind: - Verbesserung der Lebensbedingungen durch soziale und materielle Stabilisierung der Fördergebiete; - Verbesserung der Entwicklungsperspektiven für die Menschen in den Quartieren; - Abbau beziehungsweise Beseitigung städtebaulicher Defizite; - Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und der Eigenaktivität der Bewohnerinnen und Bewohner. In Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung steuert das Gebietsmanagement die Gebietsentwicklung. Das Gebietsmanagement setzt sich zusammen aus dem jeweiligen Gebietskoordinator/der jeweiligen Gebietskoordinatorin des Bezirksamts und dem externen Gebietsentwickler/der externen Gebietsentwicklerin. Aufgabe der extern beauftragten Gebietsentwicklerin beziehungsweise Gebietsentwickler in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung ist die Entwicklung und Koordination von Projekten und Maßnahmen vor Ort sowie die Durchführung von umfassenden Beteiligungsverfahren. Die Einbeziehung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von sonstigen Akteurinnen und Akteuren ist eine grundlegende Voraussetzung für den erfolgreichen Entwicklungsprozess in einem Quartier und den Einsatz von Mitteln der Bund-Länder-Städtebauförderung. Der Gebietsentwickler ist im Fördergebiet vor Ort präsent und führt das Stadtteilbüro als Anlaufstelle zu Fragen der Gebietsentwicklung, die allen Interessierten offen steht. Das Sozialmonitoring ist als kontinuierliches Beobachtungssystem angelegt. Es liefert wichtige Anhaltspunkte bei der Identifizierung und Auswahl von Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung. Es ist nicht zur gebietsbezogenen Erfolgskontrolle der Städtebauförderung geeignet, da über dieses Instrument keine direkten Ursache- Wirkungszusammenhänge identifiziert werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Der Bilanzbericht führt aus: Die Gebietsleitziele 2 und 4 sollten bei Verlängerung der Förderung nicht weiter verfolgt werden. Es handelt sich um folgende Ziele, die nun aufgegeben werden sollen: Steilshoop soll über ein attraktives, barrierefreies Zentrum mit vielfältigen Angeboten verfügen und Die Bewohner Steilshoops sollen an der gesamtstädtischen Wirtschaftsdynamik und an den positiven Entwicklungen des Hamburger Arbeitsmarktes teilhaben. Bislang wurde die Gestaltung eines attraktiven Zentrums immer als hohe Priorität eingestuft. Rein bauliche Maßnahmen vor der Tür des heruntergekommenen, leer stehenden Einkaufszentrums können aber eine attraktive Situation nicht herstellen. Allein eine Einflussnahme auf eine Umgestaltung des Einkaufszentrums könnte dafür sorgen, dass die bislang im Zentrum verausgabten RISE- Mittel nicht vollständig verpuffen. 1.1. Aus welchem Grund werden gerade diese beiden für die Verbesserung der Lebenslage der Bewohner/-innen außerordentlich bedeutsamen Ziele, die bislang nicht erreicht wurden, bei einer Verlängerung nicht weiterverfolgt? 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/11391 Mit der Zwischenbilanzierung des Gebietsentwicklungsprozesses Steilshoop hat das zuständige Bezirksamt eine Bewertung der Zielerreichung der Gebietsleitziele auf Basis der jeweils zugeordneten Handlungsfelder und Handlungsfeldziele vorgenommen. Die Zwischenbilanzierung hat bestätigt, dass die Gebietsentwicklung nur einen sehr begrenzten Beitrag zur Erreichung des gebietsbezogenen Leitziels, die Bewohnerinnen und Bewohner Steilshoops an der gesamtstädtischen Wirtschaftsdynamik und an den positiven Entwicklungen des Hamburger Arbeitsmarktes teilhaben zu lassen, leisten konnte, da dieses Ziel in hohem Maße von arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen auf Landes- und vor allem auch auf Bundesebene abhängig ist und nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten bietet. Da insbesondere die Steuerungsmöglichkeiten der Städtebauförderung im Handlungsfeld Beschäftigung, Qualifizierung und Ausbildung eher begrenzt sind und arbeitsmarktpolitische Ansätze mit der Städtebauförderung nicht unterstützt werden können, ist im Sinne einer Straffung der Zielsystematik für die Laufzeitverlängerung eine Konzentration auf die in diesem Zeitraum umsetzbaren Ziele erfolgt. Die städtebauliche Umgestaltung des Zentrums zu einer attraktiven und barrierefreien Markt- und Eventfläche soll im Verlängerungszeitraum planmäßig abgeschlossen werden. 1.2. Welche Aktivitäten hat der Senat ergriffen, um das Einkaufszentrum vielfältig und attraktiv zu gestalten? Bitte alle Termine mit dem Eigentümer des Einkaufszentrums und Senatsvertretern/-innen mit Thema und Ergebnis auflisten. Ab dem Jahr 2009 haben unter anderem im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung des Innovationsquartiers Steilshoop zahlreiche Gespräche zwischen dem Eigentümer des Einkaufszentrums Steilshoop beziehungsweise seinen Vertretern und den zuständigen Behörden stattgefunden. Eine genaue Auflistung dieser Gespräche ist nicht möglich, da diese zum Teil am Rande anderer Termine geführt und nicht protokolliert und im Übrigen vertraulich geführt wurden. Die Attraktivität des angrenzenden öffentlichen Raums wie insbesondere die Marktund Eventfläche soll durch eine barrierefreie Neugestaltung der Straßen- und Platzfläche verbessert werden. Zur Umgestaltung der Fläche nördlich des Einkaufszentrums zu einer Markt- und Eventfläche fanden im Jahr 2012 mehrere Termine mit den oben genannten Beteiligten statt. Dabei wurden die Bedenken und die Anregungen des Eigentümers des Einkaufszentrums zum größten Teil in die Planungen mit aufgenommen. Darüber hinaus hat es im Lenkungsausschuss für das Innovationsquartier Steilshoop einen regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Vertretern des Einkaufszentrums gegeben. 1.3. Ist das Jobcenter in die Gespräche im Quartier (Sitzungen des Stadtteilbeirates et cetera) regelhaft eingebunden worden? Wenn ja, welche gemeinsamen Aktivitäten erwuchsen aus den Gesprächen und Sitzungen? Bitte alle Termine mit dem regionalen Jobcenterleiter mit Thema und Ergebnis auflisten. Wenn nein, warum wurde auf eine Einbindung des Jobcenters verzichtet? Nein. Dies ist auch in den übrigen RISE-Fördergebieten nicht üblich. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 2. Ausweislich des Bilanzberichtes, der die Grundlage für eine Verlängerung über die jetzt bereits zehnjährige Förderung hinaus bilden soll, wird weiterhin angestrebt, dass Steilshoop sich durch eine bedarfsgerechte Sozial-, Kultur- und Bildungsinfrastruktur auszeichnen solle. Die Campus-Planung wird durch die STEG begleitet, die VHS bedarf keiner zusätzlichen Steuerung, da sie bereits im Quartier aktiv ist, die ohnehin vorgehaltene soziale Infrastruktur (Jugendamt, Kita, Elternschule, Erzie- 3

Drucksache 21/11391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode hungsberatung, Schule et cetera) bedarf ebenso keiner zusätzlichen Steuerung. Hier wird ein Handlungsfeld künstlich konstruiert, das (siehe unten) in erheblichem Maße Haushaltsmittel beanspruchen wird. Welche konkreten Beiträge soll gerade hier eine weitere Beauftragung der Quartiersentwicklung (Lawaetz) leisten, welche Kompetenzen erhielte die Lawaetz-Stiftung im Zusammenhang mit der Sozial-, Kultur- und Bildungsinfrastruktur, die nicht bereits im Quartier vorhanden ist? Die Lawaetz-Stiftung übernimmt als Gebietsentwicklerin im Auftrag des zuständigen Bezirksamtes gebietsbezogene Aufgaben der Entwicklung, Koordination, Kommunikation und Vernetzung im Quartier. Darüber hinaus ist keine Beauftragung der Lawaetz- Stiftung vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Der Verlängerungsvorschlag des Senats beinhaltet folgendes Ziel: Das 2016 einsetzende Modernisierungsprogramm des größten lokalen Wohnungsanbieters (Vonovia, ex GAGFAH) eröffnet Handlungsspielräume, um das Gebietsleitziel 1 im hohen Maße umzusetzen. Neben der Erneuerung der Gebäude wird es hier um eine Aufwertung des Wohnumfeldes gehen. Welchen konkreten Einfluss verspricht sich die Freie und Hansestadt Hamburg über die beauftragte Lawaetz-Stiftung auf die VONOVIA nehmen zu können, die als wohnungswirtschaftliche Heuschrecke bislang deutschlandweit weder die kommunalen noch die Mieter-/ -inneninteressen im Blick hatte? Eine Investitionsbereitschaft der privaten Wohnungswirtschaft in die Wohnungsbestände und das unmittelbare Wohnumfeld eröffnet Handlungsspielräume für eine quartiersbezogene Ausrichtung dieser Investitionen. Die Gebietsentwicklerin wird durch unterschiedliche Informationsangebote und Kommunikationsprozesse die Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner in Bezug auf die angestrebten Modernisierungsmaßnahmen und die Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes in den Entwicklungsprozess einsteuern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Auch die Rahmenplanung Steilshoop Nord soll von der beauftragten Gebietsentwicklung zusätzlich gesteuert werden: Neben der Bestandspflege und Entwicklung wird der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren einen hohen Stellenwert für die Wohnungswirtschaft bekommen. Der Rahmenplan Steilshoop-Nord sieht auf den nicht mehr benötigten Schularealen bzw. Sportanlagen neue Wohnbauflächen vor, wofür ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb geplant ist. 4.1. Wo konkret ist die Planungszuständigkeit für die Rahmenplanung Steilshoop Nord aktuell verortet? Die Zuständigkeit für die Rahmenplanung Steilshoop Nord liegt im Bezirksamt Wandsbek. Die Rahmenplanung wurde nicht von der Gebietsentwicklerin gesteuert. 4.2. Wer plant den Prozess seitens der Freien und Hansestadt Hamburg, welche Planungsbüros sind beauftragt und welches Mittelvolumen ist für die Planung seitens der Stadt für das beziehungsweise die beauftragten Büro/s vorgesehen? Siehe Antwort zu 4.1. Mit der Erarbeitung der Rahmenplanung Steilshoop Nord wurde das Planungsbüro PPL Architektur und Stadtplanung beauftragt. Die Rahmenplanung Steilshoop-Nord ist abgeschlossen. Der auf die Rahmenplanung Steilshoop- Nord aufsetzende städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb soll durch die SAGA ausgelobt werden. 4.3. Welche zusätzliche Einflussnahme soll durch die Gebietsentwicklung hier konkret in welchem Format, mit welcher Legitimation und Kompetenz ausgeübt werden? 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/11391 Abhängig vom konkreten Planungsstand wird das Gebietsmanagement im Rahmen der Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit in erster Linie zur Transparenz der Prozesse beitragen und für die kommunikative Begleitung der Planungen im Rahmen des RISE- Gebietsentwicklungsprozesses sorgen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Angesichts der massiven infrastrukturellen Probleme (Einkaufszentrum, Arbeitsmarkt/Langzeiterwerbslosigkeit) plant der Senat, in der nun zur Verlängerung anstehenden Förderperiode eine Teil-Refinanzierung von Kosten der großen Wohnungsbaugesellschaften für Wohnumfeldverbesserungen in ihren Wohnringen (circa 1 Million Euro) sowie von Verschönerungsmaßnahmen am Bramfelder See, teilweise auch außerhalb Steilshoops, mit RISE Mitteln (hier insgesamt 800.000 Euro) zu finanzieren. 5.1. Wie begründet der Senat eine Priorisierung von Zahlungen unter anderem an einen Hedgefonds und für Verschönerungsmaßnahmen am Bramfelder See (vor dem Eingang des Friedhofs Ohlsdorf) angesichts der drängenden Probleme rund um das Einkaufszentrum und der Notwendigkeit, arbeitsmarktliche Fördermaßnahmen im Gebiet zu verstärken, um der Bevölkerung den Anschluss an die Arbeitsmarktentwicklung im Land zu erleichtern? Die geplanten Wohnumfeldverbesserungen und die Aufwertung im Bereich des Bramfelder Sees stellen wichtige Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Gebietsentwicklung dar, insbesondere im Handlungsfeld Wohnumfeld und öffentlicher Raum. Dem Naherholungsgebiet Bramfelder See kommt dabei für die umliegenden Wohngebiete eine große Bedeutung zu. Mittels vielfältiger Maßnahmen soll das Gebiet qualifiziert sowie stärker mit umliegenden Freiräumen vernetzt werden. RISE kann flankierend aus Landesmitteln soziale-integrative Maßnahmen oder beispielsweise Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds kofinanzieren. Mit Mitteln der Städtebauförderung können keine arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen finanziert werden. 5.2. Wurden Alternativen für die Verausgabung der 1,8 Millionen Euro geprüft? Wenn ja, welche genau und aus welchem Grund wurden private Wohnungseigentümer/-innen und der Bramfelder See als Förderziele der Attraktivitätssteigerung des Quartierszentrums und zusätzlichen Arbeitsmarktinitiativen vorgezogen? Bitte die einzelnen Argumente auflisten, ebenso die demokratisch legitimierten Entscheidungen, das heißt die Gremien mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen. Die Attraktivitätssteigerung im zentralen Bereich im direkten Umfeld des EKZ durch die Neugestaltung der Markt- und Eventfläche erfolgt parallel zu den unter 5.1 genannten Maßnahmen. Es gibt keine Rangfolge der geförderten Maßnahmen. Die Entscheidungsabläufe in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung erfolgen nach Maßgabe der Globalrichtlinie RISE. Mit der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts für das RISE-Fördergebiet Steilshoop wurden folgende Gremien befasst: Ausschuss für Soziales und Bildung der Bezirksversammlung Wandsbek am 04. Dezember 2017, Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung Wandsbek am 11. Dezember 2017, Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE am 18. Dezember 2017. Sämtliche Gremien haben der Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts zugestimmt beziehungsweise diese beschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.1. 5

Drucksache 21/11391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 6. Ausweislich des Bilanzberichtes gibt es neben der Siedlungserweiterung zum Norden Überlegungen auch im Siedlungsbestand für wohnungsbauliche Ergänzungen. In diesem Zusammenhang wird auch die Planung der U5-Neubauhaltestelle Steilshoop einen hohen Stellenwert für die zukünftige Stadtteilentwicklung haben. Diese Feststellung wird weiter zur Begründung für eine Verlängerung des Auftrags der Lawaetz- Stiftung herangezogen. Die Planung der U-Bahn-Verbindung ist ohne Frage sehr bedeutsam für den Stadtteil, liegt nach meiner Kenntnis aber im Verantwortungsbereich der HOCHBAHN. Welche konkrete Beteiligung und Kompetenz besitzt hier die Quartiersentwicklung? Bitte konkret auflisten, wann die HOCHBAHN welche Aufgaben genau an die Quartiersentwicklung abgegeben hat oder abgeben wird. Die Hamburger Hochbahn AG hat keine Aufgaben an die Gebietsentwicklerin abgegeben. Das Gebietsmanagement berichtet anlassbezogen über den Stand der Planungen. 7. Bereits in der Startphase der jetzt zehnjährigen Quartiersentwicklung gab es Kritik aus Steilshoop in Bezug auf die Etablierung des Stadtteilbeirats als Parallelstruktur. Die durch Bewohner/-innen weiterhin selbst organisierte Stadtteilkonferenz KOKO ist jedoch, anders als der zur Verlängerung anstehende staatlich finanzierte Stadtteilbeirat, nicht subventioniert, sondern muss sich auf die eigene Finanzkraft verlassen. Gleichzeitig ist für die Verlängerungsphase folgende Zielsetzung vorgesehen: Der Prozess der Bürgerbeteiligung und -aktivierung wird mit den wesentlichen Formaten und Gremien - Stadtteilbeirat, Finanzkreis und Verfügungsfonds, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit - fortgeführt. Im Verlängerungszeitraum wird der Beteiligungsprozess primär darauf ausgerichtet sein, sukzessiv Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten an vor Ort aktive Menschen zu überführen. 7.1. Wie wird der Senat dafür Sorge tragen, dass die selbstorganisierte, langjährig bestehende Struktur der offiziellen finanziell gleichgestellt wird? 7.2. Welche Mittel sind konkret für die Stabilisierung der Arbeit der Stadtteilkonferenz KOKO vorgesehen? Wenn keine Mittel vorgesehen sind, wie begründet der Senat diese Benachteiligung der Eigeninitiative, wo doch die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten sukzessive an vor Ort aktive Menschen überführt werden sollen? Der Senat begrüßt grundsätzlich jedes ehrenamtliche Engagement im und für den Stadtteil. Der Stadtteilbeirat hat sich als zentrales Gremium zur Akteursbeteiligung im Fördergebiet bewährt und wird deshalb im Verlängerungszeitraum fortgeführt. Der Stadtteilbeirat steht weiterhin allen Interessierten offen, auch den Mitgliedern der Stadtteilkonferenz (KoKo). Eine zusätzliche Finanzaustattung der KoKo ist nicht vorgesehen. Nach dem Ende der Förderung wird eine Verstetigung der Tätigkeiten des Stadtteilbeirats auf ehrenamtlicher Basis angestrebt. 6