Nummer der Vorlage: 104/2017

Ähnliche Dokumente
Nummer der Tischvorlage: 237/2017

Verwaltungsvorschrift

Stadtverwaltung Nummer der Tischvorlage: 220/2017. Beratungsfolge Termin Status Stadtrat öffentlich, beschließend

Nummer der Vorlage: 103/2018

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-

Beschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Verwaltungsvorschrift

zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt

Drucksachen-Nr. 134/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss


Anteile der Bezirksvertretungen. an den Haushaltsansätzen 2019 und 2020

Hansestadt Salzwedel Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten

Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich beratend Jugendhilfeausschuss öffentlich beschließend

Publikation zu mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. im Jahr 2017

17/134/01. Bezugsdrucksache 10/005/55.1; 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen

Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss

Statistik

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-

- im Rahmen des Investitionsprogramms im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013,

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG)

Richtlinien mit einer ILE- Vorranggestaltung:

Öffentliche Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden mit Anlagen

FRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie

Beschlussvorlage Drucksache: 14-19/70/234 Datum: Beschlussnummer:

Wichtige Informationen

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009

Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister

Einladung. Tagesordnung Öffentlich

HAUPTSATZUNG DER GEMEINDE ROSENBACH/VOGTL.

nicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss

Trägerunterlagen (zweifach 1 ) zur Beantragung einer Zuwendung (= Antrag des Trägers/ Tagesmutter bzw. Tagesvater oder Erziehungsberechtigte/r)

Stadt Delmenhorst Der Oberbürgermeister

Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13

Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister

BS-Beschluss öffentlich B608-22/17


Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege

Stadtrat der Hansestadt Salzwedel Der Vorsitzende

Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege

Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen

Empfehlung. der Stadt Leipzig für eine Konzeptgliederung einer Trägerkonzeption im Leistungsbereich Kindertageseinrichtungen

Richtlinien. Kindertagesstätten im Sinne dieser Richtlinien sind Kindergärten, Horte und andere Tageseinrichtungen

Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss - Altes Rathaus / Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192

2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um auf

Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister

Übergabe der Kindertagesstätte Heinrich-Heine-Straße an den freien Träger Arbeiterwohlfahrt RV Südwestsachsen e. V.

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend Bremen, bearbeitet von: Herrn Bulling Telefon: 2678

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -

Anlage I Förderung von Kindertageseinrichtungen

Verwendungsnachweis Kulturraum Vogtland-Zwickau institutionelle Förderung

Brücken in die Zukunft

Bequa ggmbh Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2016

Bildung und Sport Zentrales Planungs- und Bauwesen, Immobilienmanagement

Verwendungsnachweis für Vorhaben im Sportstättenbau (einschließlich Ausstattung)

2018: ca. 1,16 Mrd. Euro 2019: ca. 236 Mio. Euro 2020: ca. 301 Mio. Euro 2021: ca. 230 Mio. Euro 2022: ca. 232 Mio. Euro

Stadtrat der Hansestadt Salzwedel Der Vorsitzende

Ratsversammlung Beschlussfassung

Vorlage. öffentlich. nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 420/13. Der Bürgermeister Fachbereich: 3

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.

KP II- KP II- Land Gesamt. Land Gesamt Mittel. Mittel

davon Tagesstättenplätze: 15 Plätze 47 Plätze 0 Plätze davon Tagesstättenplätze: 23 Plätze 49 Plätze 0 Plätze

Ort, Datum. Ortsnetzkennzahl, Fernsprech-Nummer, Nebenstelle

1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP.

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Publikation zu mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. im Jahr 2018

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode

Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen nach den Nummer

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER ZUWENDUNG ZUR ERHALTUNG UND PFLEGE EINES KULTURDENKMALES (Lesen Sie bitte auch das Informationsblatt zum Antrag)

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Vorlage Nr. G 145/19. für die Sitzung der städtischen Deputation für Kinder und Bildung am Vorlage 19/516 (L)

Dezernat III Az. Datum Nr. 523 / Betrifft Antrag Nr. 141/06 Antragsteller/in: CDU-Fraktion

Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für städtische Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Konsolidierung

(Vereinte Kreuznacher Bürgerliste)

Stadt Lübben (Spreewald)

Bekanntmachungen. Veröffentlichung der Beschlüsse des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zschopau

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport -

Neues Kommunales Finanzmanagement. Dringlichkeitsliste - Entwurf AKTIVA PASSIVA. Der Bürgermeister Fachbereich Finanzdienste

Präambel. 1 Geltungsbereich

Transkript:

Stadtverwaltung 02.06.2017 Limbach-Oberfrohna Büro OB-023.321/he Nummer der Vorlage: 104/2017 Beratungsfolge Termin Status Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss 13.06.2017 öffentlich, beschließend Gegenstand: Lieferung preisgebundener Schulbücher und Arbeitshefte für die Klassenstufen 1-12 der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Limbach-Oberfrohna für das Schuljahr 2017/2018 Beschlussvorschlag: Mit der Lieferung preisgebundener Schulbücher und Arbeitshefte für die Klassenstufen 1 bis 12 der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Limbach- Oberfrohna für das Schuljahr 2016/2017 wird mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 134.100,00 EUR die Buchhaus-Reisen OHG, Hechinger Straße 6, 09212 Limbach-Oberfrohna beauftragt. Bearbeitung: haushaltsrechtlich geprüft: Dietrich Oberschelp Zentrale Dienste/ Schulen/ Prävention Inka Heitzmann in Finanzen rechtlich geprüft: Dr. Vogel Oberbürgermeister Dietrich Oberschelp Zentrale Dienste/ Schulen/ Prävention Empfehlungsvorschlag Aufgrund der Vorberatung wird dem Stadtrat einstimmig mehrheitlich empfohlen, so zu beschließen. mit der Maßgabe, dass... empfohlen, die Beschlussvorlage einer weiteren Vorberatung im zu unterziehen/an die Verwaltung zurückzuverweisen. b. w.

Stadtverwaltung 02.06.2017 Limbach-Oberfrohna Büro OB-023.321/Hei Nummer der Vorlage: 083/2017 Beratungsfolge Termin Status Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss 13.06.2017 öffentlich, beschließend Gegenstand: Entscheidung zur Co-Finanzierung für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen - Beschluss zur Maßnahmeliste im Ergebnisplan Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt gewährt eine Zuwendung als Co-Finanzierung für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen für die eine Zuwendung durch den Landkreis Zwickau im Rahmen der VwV Kita Bau erfolgt (Maßnahmeliste A). 2. Weitere beantragte Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit städtischen Mitteln finanziert werden (entsprechend Maßnahmeliste B). Bearbeitung: haushaltsrechtlich geprüft: Michael Claus Stadtentwicklung Inka Heitzmann in Finanzen rechtlich geprüft: Dr. Vogel Oberbürgermeister Dietrich Oberschelp Zentrale Dienste/ Schulen/ Prävention Empfehlungsvorschlag Aufgrund der Vorberatung wird dem Stadtrat einstimmig mehrheitlich empfohlen, so zu beschließen. mit der Maßgabe, dass... empfohlen, die Beschlussvorlage einer weiteren Vorberatung im zu unterziehen/an die Verwaltung zurückzuverweisen. b. w.

Produktnr./Kontennr.: Bezeichnung: Produktverantwortlicher: Kosten: Haushaltsansatz: zuzügl. Mittelübertrag. aus 2016 Mittel stehen noch zur Verfügung: 36050000 / 3.40201.01 /43150000 / 43180000 Tageseinrichtungen für Kinder / Kita: Erhaltungsaufwand / Zuweisung lfd. Zwecke an Kommunalen Sonderbereich bzw. Zuschüsse für laufende Zwecke an übrigen Bereich Stadtentwicklung 44.825,56 EUR 47.000,00 EUR Restbetrag aus 2016, Mittel sind beantragt 47.000,00 EUR + Mittel aus 2016 Deckung aus: Konto Budget Rückstellung über- u. außerplanmäßig Deckungsvorschlag: Produktnr./Kontennr.: Bezeichnung: Finanzielle Auswirkungen: a) Einmalige Kosten: Gesamtkosten der Maßnahme./. Spezielle Einnahmen (Zuschüsse etc.) Eigenmittel b) Laufende Kosten: Kosten laufender Betrieb und Unterhaltung p.a../. Erwartete Erträge Jährliche Belastung 44.825,56 EUR 0,00 EUR 44.825,56 EUR 0,00 EUR - 2 -

Begründung: Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen seiner Zuständigkeit Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen. Die Zuwendungen erfolgen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 10.03.2017 und haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Mit den Zuwendungen sollen die Kommunen im Freistaat Sachsen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung nach den 3, 11 und 13 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen unterstützt werden. Dem Landkreis Zwickau stehen für das Haushaltsjahr 2017 Landesmittel zur Vergabe zur Verfügung. Entsprechend der Richtlinie des Landkreises sind folgende Fördersätze festgesetzt: - Auflagen aus der Betriebserlaubnis des Sächs. Landesjugendamtes oder anderer maßgeblicher Institutionen, u.a. Bauaufsicht, Feuerwehr, Gesundheitsamt 50 % - Sanierungsmaßnahmen (z.b. Dach, Fassade, Fenster, Fußböden, Sanitärbereich ohne Auflagen) 45 % - Modernisierungsmaßnahmen zur notwendigen Verbesserung der Ausstattung der Einrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie der Außenspielflächen inkl. Instandsetzen der kindbezogenen Räume von Kindertagespflegestellen 40 % Zusätzlich zu den Landesmitteln beträgt der Landkreisanteil 10 % in Höhe der Zuwendung. Für das Haushaltsjahr 2017 sind im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Mittel für 11 Einrichtungen der 6 freien Träger in Limbach-Oberfrohna sowie für Kindertagespflege eingestellt. Bis auf 2 Objekte befinden sich alle Einrichtungen in städtischem Eigentum. Auf Antrag der freien Träger kann ein Baukostenzuschuss für Maßnahmen gewährt werden. Auf die einzelnen Einrichtungen bezogen ergeben sich folgende für das Jahr 2017 beantragte Maßnahmen, dargestellt in: - Maßnahmeliste A Beschluss Jugendhilfeausschuss des Landkreises Zwickau zur Förderung der Maßnahmen liegt vor - Maßnahmeliste B Anträge auf Zuwendung liegen dem Landkreis Zwickau zur Entscheidung vor. Im Ergebnishaushalt stehen, nach Ausgaben der Maßnahmeliste A noch Mittel zur Verfügung. Diese werden zur Co-Finanzierung künftiger durch den Landkreis Zwickau bezuschusster Vorhaben entsprechend der Maßnahmeliste B eingesetzt. In begründeten Ausnahmefällen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch Vorhaben ohne Zuschuss Bund/Land/Landkreis gefördert werden. Die im Produkt aktuell gebundenen Mittel wurden aus dem Jahr 2016 übertragen und dienen zur Finanzierung von Maßnahmen gem. Beschluss KJSA 044/2016 des KJSA 05.04.2016. Anlage: Ergebnishaushalt 2017 Maßnahmeliste A und B - 3 -

Anlage zur Vorlage 083/2017 Ergebnishaushalt 2017 Träger/Einrichtung Maßnahme Gesamtkoste n in Zuwendung Bund/ Land/Lkr in Maßnahmeliste A Co-Finanz. Stadt Anteil Träger in in BonaVita ggmbh Heinrichstraße Erneuerung Fliesen im Sanitärbereich 6.378,00 3.507,90 2.232,30 637,80 Summe: 6.378,00 3.507,90 2.232,30 637,80 Träger/Einrichtung Maßnahme Gesamtkoste n in Zuwendung Bund/ Land/Lkr in Maßnahmeliste B Co-Finanz. Stadt Anteil Träger in in Tagespflege Ausstattung Tagespflege Zwintscher 3.053,03 1.526,51 1.221,22 305,30 Erneuerung Ausstattung/Sanierung 2.000,00 1.000,00 800,00 200,00 AWO Spatzennest Behindertenhilfe L-O.e.V. Lindenstraße Erneuerung Kesselanlage 12.000,00 5.940,00 4.860,00 1.200,00 Am Wasserturm Ev.-Luth. KG Limb.-Kändler Lutherstraße 7 Sanierung Einfriedung Gelände; Innenraumsanierung Turnhalle 16.000,00 7.920,00 6.400,00 1.680,00 Elterninit. Muldental e.v. Muldental Advent-Kindergarten e.v. Bergstraße Bräunsdorf Erneuerung des Mobilars für den Hort 17.324,00 7.622,56 7.969,04 1.732,40 BonaVita ggmbh Am Hohen Hain Waldenburger Straße Einfriedung Kita-Grundstück; Brandschutzkonzept 17.891,00 8.642,00 7.460,00 1.789,00 Pleißa Heinrichstraße Kändler Brandschutzkonzept 5.600,00 3.080,00 1.960,00 560,00 Hort TMGS Hort GoetheGS Brandschutzkonzept; Schallschutzsegel 17.848,00 8.480,00 7.583,00 1.785,00 Hort Pleißa Schallschutzsegel 9.435,00 4.151,00 4.340,00 944,00 Summe: 101.151,03 48.362,07 42.593,26 10.195,70 Mittel lt. Hhplan: 47.000,00./. Maßnahmeliste A+B: 44.825,56 Rest: 2.174,44

Stadtverwaltung 02.06.2017 Limbach-Oberfrohna Büro OB-023.321/Hei Nummer der Vorlage: 084/2017 Beratungsfolge Termin Status Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss 13.06.2017 öffentlich, beschließend Gegenstand: Entscheidung zur Co-Finanzierung für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen - Beschluss zur Maßnahmeliste im Finanzplan Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt gewährt eine Zuwendung als Co-Finanzierung für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen für die eine Zuwendung durch den Landkreis Zwickau im Rahmen der VwV Kita Bau erfolgt (Maßnahmeliste A). 2. Weitere beantragte Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit städtischen Mitteln finanziert werden (entsprechend Maßnahmeliste B). Bearbeitung: haushaltsrechtlich geprüft: Michael Claus Stadtentwicklung Inka Heitzmann in Finanzen rechtlich geprüft: Dr. Vogel Oberbürgermeister Dietrich Oberschelp Zentrale Dienste/ Schulen/ Prävention Empfehlungsvorschlag Aufgrund der Vorberatung wird dem Stadtrat einstimmig mehrheitlich empfohlen, so zu beschließen. mit der Maßgabe, dass... empfohlen, die Beschlussvorlage einer weiteren Vorberatung im zu unterziehen/an die Verwaltung zurückzuverweisen. b. w.

Produktnr./Projektnr.: Bezeichnung: Produktverantwortlicher: Kosten: Haushaltsansatz: Mittel stehen noch zur Verfügung: 36050000 / 7.900100.740 / 78150000 / 78180000 Tageseinrichtungen für Kinder / Investzuschuss Kitas / Investive Zuschüsse an Kommunalen Sonderbereich bzw. Investive Zuschüsse an übrigen Bereich Stadtentwicklung Deckung aus: Deckungsvorschlag: Projekt über- u. außerplanmäßig Produktnr./Projektnr.: Bezeichnung: Finanzielle Auswirkungen: a) Einmalige Kosten: Gesamtkosten der Maßnahme./. Spezielle Einnahmen (Zuschüsse etc.) Eigenmittel 0,00 EUR b) Laufende Kosten: Kosten laufender Betrieb und Unterhaltung p.a. AfA p.a../. Erwartete Erträge Jährliche Belastung - 2 -

Begründung: Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen seiner Zuständigkeit Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen. Die Zuwendungen erfolgen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 10.03.2017 und haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Mit den Zuwendungen sollen die Kommunen im Freistaat Sachsen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung nach den 3, 11 und 13 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen unterstützt werden. Dem Landkreis Zwickau stehen für das Haushaltsjahr 2017 Landesmittel zur Vergabe zur Verfügung. Entsprechend der Richtlinie des Landkreises sind folgende Fördersätze festgesetzt: - Auflagen aus der Betriebserlaubnis des Sächs. Landesjugendamtes oder anderer maßgeblicher Institutionen, u.a. Bauaufsicht, Feuerwehr, Gesundheitsamt 50 % - Sanierungsmaßnahmen (z.b. Dach, Fassade, Fenster, Fußböden, Sanitärbereich ohne Auflagen) 45 % - Modernisierungsmaßnahmen zur notwendigen Verbesserung der Ausstattung der Einrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie der Außenspielflächen inkl. Instandsetzen der kinderbezogenen Räume von Kindertagespflegestellen 40 % Zusätzlich zu den Landesmitteln beträgt der Landkreisanteil 10 % in Höhe der Zuwendung. Für das Haushaltsjahr 2017 sind Mittel für 11 Einrichtungen der 6 freien Träger in Limbach-Oberfrohna eingestellt. Bis auf 2 Objekte befinden sich alle Einrichtungen in städtischem Eigentum. Auf Antrag der freien Träger kann ein Baukostenzuschuss für Maßnahmen gewährt werden. Auf die einzelnen Einrichtungen bezogen ergeben sich folgende für das Jahr 2017 beantragte Maßnahmen, dargestellt in: - Maßnahmeliste A Beschluss Jugendhilfeausschuss des Landkreises Zwickau zur Förderung der Maßnahme liegt vor. - Maßnahmeliste B Anträge auf Zuwendung liegen dem Landkreis Zwickau zur Entscheidung vor Im Finanzhaushalt stehen somit alle Mittel zur Co-Finanzierung für die Umsetzung der Maßnahmeliste B zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch Vorhaben ohne Zuschuss Bund/Land/Landkreis gefördert werden. Anlage: Finanzhaushalt 2017 Maßnahmeliste A und B - 3 -

Anlage zur Vorlage 084/2017 Finanzhaushalt 2017 Träger/Einrichtung Maßnahme Gesamtkoste n in Zuwendung Bund/ Land/Lkr in Co-Finanz. Stadt in Anteil Träger in Behindertenhilfe L-O.e.V. Lindenstraße Am Wasserturm Erneuerung Gruppenmöbel 15.000,00 8.250,00 5.250,00 1.500,00 Summe: 15.000,00 8.250,00 5.250,00 1.500,00 Träger/Einrichtung Maßnahme Gesamtkoste n in Zuwendung Bund/ Land/Lkr in Co-Finanz. Stadt in Maßnahmeliste A Maßnahmeliste B Anteil Träger in Tagespflege AWO Spatzennest Behindertenhilfe L-O.e.V. Lindenstraße Erneuerung Gruppenmöbel 12.000,00 5.280,00 5.520,00 1.200,00 Am Wasserturm Ev.-Luth. KG Limb.- Kändler Lutherstraße 7 Elterninit. Muldental e.v. Muldental Advent-Kindergarten e.v. Bergstraße Energetische Sanierung der Fassade 325.300,00 161.023,50 131.746,50 32.530,00 Mobiliar für 2 Kindergartengruppen 16.014,00 7.046,16 7.366,44 1.601,40 Bräunsdorf Energetische Sanierung von Kita- und Hortgebäude 140.237,00 69.417,32 56.795,98 14.023,70 BonaVita ggmbh Am Hohen Hain Waldenburger Straße Pleißa Herstellung Platten- u. Gehwege, Spielflächen u. Grünanlage 87.016,00 38.287,00 40.027,00 8.702,00 Heinrichstraße Kändler Hort TMGS Hort GoetheGS Hort Pleißa Summe: 580.567,00 281.053,98 241.455,92 58.057,10 Mittel lt. Hhplan: 220.000,00./. Maßnahmeliste A+B: 246.705,92 Rest: -26.705,92