Stadtverwaltung 02.06.2017 Limbach-Oberfrohna Büro OB-023.321/he Nummer der Vorlage: 104/2017 Beratungsfolge Termin Status Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss 13.06.2017 öffentlich, beschließend Gegenstand: Lieferung preisgebundener Schulbücher und Arbeitshefte für die Klassenstufen 1-12 der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Limbach-Oberfrohna für das Schuljahr 2017/2018 Beschlussvorschlag: Mit der Lieferung preisgebundener Schulbücher und Arbeitshefte für die Klassenstufen 1 bis 12 der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Limbach- Oberfrohna für das Schuljahr 2016/2017 wird mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 134.100,00 EUR die Buchhaus-Reisen OHG, Hechinger Straße 6, 09212 Limbach-Oberfrohna beauftragt. Bearbeitung: haushaltsrechtlich geprüft: Dietrich Oberschelp Zentrale Dienste/ Schulen/ Prävention Inka Heitzmann in Finanzen rechtlich geprüft: Dr. Vogel Oberbürgermeister Dietrich Oberschelp Zentrale Dienste/ Schulen/ Prävention Empfehlungsvorschlag Aufgrund der Vorberatung wird dem Stadtrat einstimmig mehrheitlich empfohlen, so zu beschließen. mit der Maßgabe, dass... empfohlen, die Beschlussvorlage einer weiteren Vorberatung im zu unterziehen/an die Verwaltung zurückzuverweisen. b. w.
Stadtverwaltung 02.06.2017 Limbach-Oberfrohna Büro OB-023.321/Hei Nummer der Vorlage: 083/2017 Beratungsfolge Termin Status Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss 13.06.2017 öffentlich, beschließend Gegenstand: Entscheidung zur Co-Finanzierung für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen - Beschluss zur Maßnahmeliste im Ergebnisplan Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt gewährt eine Zuwendung als Co-Finanzierung für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen für die eine Zuwendung durch den Landkreis Zwickau im Rahmen der VwV Kita Bau erfolgt (Maßnahmeliste A). 2. Weitere beantragte Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit städtischen Mitteln finanziert werden (entsprechend Maßnahmeliste B). Bearbeitung: haushaltsrechtlich geprüft: Michael Claus Stadtentwicklung Inka Heitzmann in Finanzen rechtlich geprüft: Dr. Vogel Oberbürgermeister Dietrich Oberschelp Zentrale Dienste/ Schulen/ Prävention Empfehlungsvorschlag Aufgrund der Vorberatung wird dem Stadtrat einstimmig mehrheitlich empfohlen, so zu beschließen. mit der Maßgabe, dass... empfohlen, die Beschlussvorlage einer weiteren Vorberatung im zu unterziehen/an die Verwaltung zurückzuverweisen. b. w.
Produktnr./Kontennr.: Bezeichnung: Produktverantwortlicher: Kosten: Haushaltsansatz: zuzügl. Mittelübertrag. aus 2016 Mittel stehen noch zur Verfügung: 36050000 / 3.40201.01 /43150000 / 43180000 Tageseinrichtungen für Kinder / Kita: Erhaltungsaufwand / Zuweisung lfd. Zwecke an Kommunalen Sonderbereich bzw. Zuschüsse für laufende Zwecke an übrigen Bereich Stadtentwicklung 44.825,56 EUR 47.000,00 EUR Restbetrag aus 2016, Mittel sind beantragt 47.000,00 EUR + Mittel aus 2016 Deckung aus: Konto Budget Rückstellung über- u. außerplanmäßig Deckungsvorschlag: Produktnr./Kontennr.: Bezeichnung: Finanzielle Auswirkungen: a) Einmalige Kosten: Gesamtkosten der Maßnahme./. Spezielle Einnahmen (Zuschüsse etc.) Eigenmittel b) Laufende Kosten: Kosten laufender Betrieb und Unterhaltung p.a../. Erwartete Erträge Jährliche Belastung 44.825,56 EUR 0,00 EUR 44.825,56 EUR 0,00 EUR - 2 -
Begründung: Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen seiner Zuständigkeit Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen. Die Zuwendungen erfolgen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 10.03.2017 und haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Mit den Zuwendungen sollen die Kommunen im Freistaat Sachsen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung nach den 3, 11 und 13 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen unterstützt werden. Dem Landkreis Zwickau stehen für das Haushaltsjahr 2017 Landesmittel zur Vergabe zur Verfügung. Entsprechend der Richtlinie des Landkreises sind folgende Fördersätze festgesetzt: - Auflagen aus der Betriebserlaubnis des Sächs. Landesjugendamtes oder anderer maßgeblicher Institutionen, u.a. Bauaufsicht, Feuerwehr, Gesundheitsamt 50 % - Sanierungsmaßnahmen (z.b. Dach, Fassade, Fenster, Fußböden, Sanitärbereich ohne Auflagen) 45 % - Modernisierungsmaßnahmen zur notwendigen Verbesserung der Ausstattung der Einrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie der Außenspielflächen inkl. Instandsetzen der kindbezogenen Räume von Kindertagespflegestellen 40 % Zusätzlich zu den Landesmitteln beträgt der Landkreisanteil 10 % in Höhe der Zuwendung. Für das Haushaltsjahr 2017 sind im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Mittel für 11 Einrichtungen der 6 freien Träger in Limbach-Oberfrohna sowie für Kindertagespflege eingestellt. Bis auf 2 Objekte befinden sich alle Einrichtungen in städtischem Eigentum. Auf Antrag der freien Träger kann ein Baukostenzuschuss für Maßnahmen gewährt werden. Auf die einzelnen Einrichtungen bezogen ergeben sich folgende für das Jahr 2017 beantragte Maßnahmen, dargestellt in: - Maßnahmeliste A Beschluss Jugendhilfeausschuss des Landkreises Zwickau zur Förderung der Maßnahmen liegt vor - Maßnahmeliste B Anträge auf Zuwendung liegen dem Landkreis Zwickau zur Entscheidung vor. Im Ergebnishaushalt stehen, nach Ausgaben der Maßnahmeliste A noch Mittel zur Verfügung. Diese werden zur Co-Finanzierung künftiger durch den Landkreis Zwickau bezuschusster Vorhaben entsprechend der Maßnahmeliste B eingesetzt. In begründeten Ausnahmefällen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch Vorhaben ohne Zuschuss Bund/Land/Landkreis gefördert werden. Die im Produkt aktuell gebundenen Mittel wurden aus dem Jahr 2016 übertragen und dienen zur Finanzierung von Maßnahmen gem. Beschluss KJSA 044/2016 des KJSA 05.04.2016. Anlage: Ergebnishaushalt 2017 Maßnahmeliste A und B - 3 -
Anlage zur Vorlage 083/2017 Ergebnishaushalt 2017 Träger/Einrichtung Maßnahme Gesamtkoste n in Zuwendung Bund/ Land/Lkr in Maßnahmeliste A Co-Finanz. Stadt Anteil Träger in in BonaVita ggmbh Heinrichstraße Erneuerung Fliesen im Sanitärbereich 6.378,00 3.507,90 2.232,30 637,80 Summe: 6.378,00 3.507,90 2.232,30 637,80 Träger/Einrichtung Maßnahme Gesamtkoste n in Zuwendung Bund/ Land/Lkr in Maßnahmeliste B Co-Finanz. Stadt Anteil Träger in in Tagespflege Ausstattung Tagespflege Zwintscher 3.053,03 1.526,51 1.221,22 305,30 Erneuerung Ausstattung/Sanierung 2.000,00 1.000,00 800,00 200,00 AWO Spatzennest Behindertenhilfe L-O.e.V. Lindenstraße Erneuerung Kesselanlage 12.000,00 5.940,00 4.860,00 1.200,00 Am Wasserturm Ev.-Luth. KG Limb.-Kändler Lutherstraße 7 Sanierung Einfriedung Gelände; Innenraumsanierung Turnhalle 16.000,00 7.920,00 6.400,00 1.680,00 Elterninit. Muldental e.v. Muldental Advent-Kindergarten e.v. Bergstraße Bräunsdorf Erneuerung des Mobilars für den Hort 17.324,00 7.622,56 7.969,04 1.732,40 BonaVita ggmbh Am Hohen Hain Waldenburger Straße Einfriedung Kita-Grundstück; Brandschutzkonzept 17.891,00 8.642,00 7.460,00 1.789,00 Pleißa Heinrichstraße Kändler Brandschutzkonzept 5.600,00 3.080,00 1.960,00 560,00 Hort TMGS Hort GoetheGS Brandschutzkonzept; Schallschutzsegel 17.848,00 8.480,00 7.583,00 1.785,00 Hort Pleißa Schallschutzsegel 9.435,00 4.151,00 4.340,00 944,00 Summe: 101.151,03 48.362,07 42.593,26 10.195,70 Mittel lt. Hhplan: 47.000,00./. Maßnahmeliste A+B: 44.825,56 Rest: 2.174,44
Stadtverwaltung 02.06.2017 Limbach-Oberfrohna Büro OB-023.321/Hei Nummer der Vorlage: 084/2017 Beratungsfolge Termin Status Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss 13.06.2017 öffentlich, beschließend Gegenstand: Entscheidung zur Co-Finanzierung für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen - Beschluss zur Maßnahmeliste im Finanzplan Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt gewährt eine Zuwendung als Co-Finanzierung für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen für die eine Zuwendung durch den Landkreis Zwickau im Rahmen der VwV Kita Bau erfolgt (Maßnahmeliste A). 2. Weitere beantragte Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit städtischen Mitteln finanziert werden (entsprechend Maßnahmeliste B). Bearbeitung: haushaltsrechtlich geprüft: Michael Claus Stadtentwicklung Inka Heitzmann in Finanzen rechtlich geprüft: Dr. Vogel Oberbürgermeister Dietrich Oberschelp Zentrale Dienste/ Schulen/ Prävention Empfehlungsvorschlag Aufgrund der Vorberatung wird dem Stadtrat einstimmig mehrheitlich empfohlen, so zu beschließen. mit der Maßgabe, dass... empfohlen, die Beschlussvorlage einer weiteren Vorberatung im zu unterziehen/an die Verwaltung zurückzuverweisen. b. w.
Produktnr./Projektnr.: Bezeichnung: Produktverantwortlicher: Kosten: Haushaltsansatz: Mittel stehen noch zur Verfügung: 36050000 / 7.900100.740 / 78150000 / 78180000 Tageseinrichtungen für Kinder / Investzuschuss Kitas / Investive Zuschüsse an Kommunalen Sonderbereich bzw. Investive Zuschüsse an übrigen Bereich Stadtentwicklung Deckung aus: Deckungsvorschlag: Projekt über- u. außerplanmäßig Produktnr./Projektnr.: Bezeichnung: Finanzielle Auswirkungen: a) Einmalige Kosten: Gesamtkosten der Maßnahme./. Spezielle Einnahmen (Zuschüsse etc.) Eigenmittel 0,00 EUR b) Laufende Kosten: Kosten laufender Betrieb und Unterhaltung p.a. AfA p.a../. Erwartete Erträge Jährliche Belastung - 2 -
Begründung: Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen seiner Zuständigkeit Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen. Die Zuwendungen erfolgen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 10.03.2017 und haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Mit den Zuwendungen sollen die Kommunen im Freistaat Sachsen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung nach den 3, 11 und 13 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen unterstützt werden. Dem Landkreis Zwickau stehen für das Haushaltsjahr 2017 Landesmittel zur Vergabe zur Verfügung. Entsprechend der Richtlinie des Landkreises sind folgende Fördersätze festgesetzt: - Auflagen aus der Betriebserlaubnis des Sächs. Landesjugendamtes oder anderer maßgeblicher Institutionen, u.a. Bauaufsicht, Feuerwehr, Gesundheitsamt 50 % - Sanierungsmaßnahmen (z.b. Dach, Fassade, Fenster, Fußböden, Sanitärbereich ohne Auflagen) 45 % - Modernisierungsmaßnahmen zur notwendigen Verbesserung der Ausstattung der Einrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie der Außenspielflächen inkl. Instandsetzen der kinderbezogenen Räume von Kindertagespflegestellen 40 % Zusätzlich zu den Landesmitteln beträgt der Landkreisanteil 10 % in Höhe der Zuwendung. Für das Haushaltsjahr 2017 sind Mittel für 11 Einrichtungen der 6 freien Träger in Limbach-Oberfrohna eingestellt. Bis auf 2 Objekte befinden sich alle Einrichtungen in städtischem Eigentum. Auf Antrag der freien Träger kann ein Baukostenzuschuss für Maßnahmen gewährt werden. Auf die einzelnen Einrichtungen bezogen ergeben sich folgende für das Jahr 2017 beantragte Maßnahmen, dargestellt in: - Maßnahmeliste A Beschluss Jugendhilfeausschuss des Landkreises Zwickau zur Förderung der Maßnahme liegt vor. - Maßnahmeliste B Anträge auf Zuwendung liegen dem Landkreis Zwickau zur Entscheidung vor Im Finanzhaushalt stehen somit alle Mittel zur Co-Finanzierung für die Umsetzung der Maßnahmeliste B zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch Vorhaben ohne Zuschuss Bund/Land/Landkreis gefördert werden. Anlage: Finanzhaushalt 2017 Maßnahmeliste A und B - 3 -
Anlage zur Vorlage 084/2017 Finanzhaushalt 2017 Träger/Einrichtung Maßnahme Gesamtkoste n in Zuwendung Bund/ Land/Lkr in Co-Finanz. Stadt in Anteil Träger in Behindertenhilfe L-O.e.V. Lindenstraße Am Wasserturm Erneuerung Gruppenmöbel 15.000,00 8.250,00 5.250,00 1.500,00 Summe: 15.000,00 8.250,00 5.250,00 1.500,00 Träger/Einrichtung Maßnahme Gesamtkoste n in Zuwendung Bund/ Land/Lkr in Co-Finanz. Stadt in Maßnahmeliste A Maßnahmeliste B Anteil Träger in Tagespflege AWO Spatzennest Behindertenhilfe L-O.e.V. Lindenstraße Erneuerung Gruppenmöbel 12.000,00 5.280,00 5.520,00 1.200,00 Am Wasserturm Ev.-Luth. KG Limb.- Kändler Lutherstraße 7 Elterninit. Muldental e.v. Muldental Advent-Kindergarten e.v. Bergstraße Energetische Sanierung der Fassade 325.300,00 161.023,50 131.746,50 32.530,00 Mobiliar für 2 Kindergartengruppen 16.014,00 7.046,16 7.366,44 1.601,40 Bräunsdorf Energetische Sanierung von Kita- und Hortgebäude 140.237,00 69.417,32 56.795,98 14.023,70 BonaVita ggmbh Am Hohen Hain Waldenburger Straße Pleißa Herstellung Platten- u. Gehwege, Spielflächen u. Grünanlage 87.016,00 38.287,00 40.027,00 8.702,00 Heinrichstraße Kändler Hort TMGS Hort GoetheGS Hort Pleißa Summe: 580.567,00 281.053,98 241.455,92 58.057,10 Mittel lt. Hhplan: 220.000,00./. Maßnahmeliste A+B: 246.705,92 Rest: -26.705,92