Ratgeber. für ehemalige Soldaten, Reservisten und Hinterbliebene



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Transkript:

Deutscher BundeswehrVerband - Arbeitsgruppe Versorgung - Ratgeber für ehemalige Soldaten, Reservisten und Hinterbliebene Ansprechpartner Anschriften Leistungen Rechtschutz Informationen zur Vorbereitung auf den Sterbefall S Ü D S T R A ß E 1 2 3 5 3 1 7 5 B O N N T E L : 0 2 2 8 / 3 8 2 3-1 9 9 / 1 8 8 I N T E R N E T : w w w. d b w v. d e

Herausgegeben durch die Arbeitsgruppe Versorgung redaktionelle Bearbeitung: VR-1 / VR-11 Stand: Januar 2008 Seite 2 von 48

Inhaltsverzeichnis 1. DAS WICHTIGSTE VORAB... 4 A) AKTIVIERUNG DER KRANKENVERSICHERUNGSANWARTSCHAFT... 4 B) ENDUMZUG... 4 C) WEHRDIENSTBESCHÄDIGUNG... 4 D) KAPITALABFINDUNG... 4 E) HINZUVERDIENST... 4 F) BEIHILFERECHT... 4 G) RENTE... 4 H) AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN... 4 2. IHRE ANSPRECHPARTNER IM DBWV... 4 WICHTIGE ANSCHRIFTEN... 4 3. RECHTSSCHUTZ UND RECHTSBERATUNG... 4 A) RECHTSSCHUTZ... 4 B) RECHTSBERATUNG DURCH VERTRAGSANWÄLTE DES DEUTSCHEN BUNDESWEHRVERBANDES... 4 C) VERTRAGSANWÄLTE DES DBWV (STAND: 16. JULI 2005)... 4 4. WISSENSWERTES ZUR MITGLIEDSCHAFT... 4 A) ZUSTÄNDIGE KAMERADSCHAFT FÜR EHEMALIGE SOLDATEN... 4 B) VERANSTALTUNGEN/KONTAKTE... 4 C) VETERANENHEIM HANSESTADT HAMBURG... 4 D) IHRE VORTEILE ALS MITGLIED... 4 E) FÖRDERUNGSVEREIN DER GEMEINNÜTZIGEN UND MILDTÄTIGEN EINRICHTUNGEN DES DEUTSCHEN BUNDESWEHRVERBANDES E.V.... 4 F) FÖRDERUNGSGESELLSCHAFT DES DEUTSCHEN BUNDESWEHRVERBANDES MBH... 4 G) HEINZ VOLLAND STIFTUNG MILDTÄTIGE STIFTUNG DES DEUTSCHEN BUNDESWEHRVERBANDES... 4 H) KARL-THEODOR-MOLINARI-STIFTUNG... 4 5. DIES HAT DER DBWV FÜR EHEMALIGE SOLDATEN UND HINTERBLIEBENE ERREICHT:. 4 A) BERUFSSOLDATEN... 4 B) ZEITSOLDATEN... 4 C) WEHRPFLICHTIGE... 4 6. DER DEUTSCHE BUNDESWEHRVERBAND SETZT SICH DAFÜR EIN, DASS... 4 7. DESHALB MITGLIED BLEIBEN ODER MITGLIED WERDEN.... 4 A) BERUFSSOLDATEN... 4 B) ZEITSOLDATEN... 4 C) GRUNDWEHRDIENSTLEISTENDE... 4 D) RESERVISTEN... 4 E) HINTERBLIEBENE... 4 F) EHEFRAUEN... 4 G) EHEMALIGE SOLDATEN, DIE NICHT IN DER BUNDESWEHR GEDIENT HABEN... 4 8. TODESFALL EINES MITGLIEDES... 4 ANLAGE 1: INFORMATIONEN ZUR VORBEREITUNG AUF DEN STERBEFALL... 4 DOKUMENTENVERZEICHNIS... 4 I. SOFORTIGE MAßNAHMEN NACH MEINEM TODE... 4 Seite 3 von 48

II. NOTWENDIGE BENACHRICHTIGUNGEN, AB- ODER UMMELDUNGEN, FORDERUNGEN, ANTRÄGE... 4 III.VERMÖGENSÜBERSICHT... 4 IV.TESTAMENT... 4 1. TESTAMENT... 4 2. DAS GEMEINSCHAFTLICHE TESTAMENT UND DAS BERLINER TESTAMENT... 4 3. GEGENSTAND TESTAMENTARISCHER REGELUNGEN... 4 4. WIDERRUF... 4 5. NICHTIGKEIT... 4 6. PATIENTENTESTAMENT (SIEHE AUCH PATIENTENVERFÜGUNG)... 4 7. NOTTESTAMENT... 4 V. SONSTIGE VORSORGE... 4 1. VOLLMACHT ÜBER DEN TOD HINAUS... 4 2. PATIENTENVERFÜGUNG... 4 3. VORSORGEVOLLMACHT... 4 4. TEIL-VOLLMACHT Z.B. FÜR BEIHILFEANGELEGENHEITEN... 4 5. BETREUUNGSVOLLMACHT... 4 VI.VERSORGUNGSANSPRÜCHE DER HINTERBLIEBENEN... 4 1. HINTERBLIEBENE VON BERUFSSOLDATEN UND WITWEN VON BERUFSSOLDATEN... 4 2. HINTERBLIEBENE VON ZEITSOLDATEN... 4 3. ZUSATZVERSORGUNG BEI WEHRDIENSTBESCHÄDIGUNG... 4 ANLAGE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEISETZUNG MIT MILITÄRISCHEN EHREN... 4 ANLAGE 2: ÄNDERUNGSMELDUNG / EINZUGSERMÄCHTIGUNG... 4 Seite 4 von 48

1. Das Wichtigste vorab Sie werden bald aus der Bundeswehr ausscheiden oder sind bereits ausgeschieden. Damit endet für Sie eine mehr oder weniger lange Zeit, in der der Dienstgeber sich um die meisten formalen Dinge in Ihrem beruflichen Leben gekümmert hat. Folgende Punkte müssen Sie bei dem Ausscheiden aus dem Dienst beachten. a) Aktivierung der Krankenversicherungsanwartschaft Ihre Anwartschaftsversicherung bei Ihrer privaten / gesetzlichen Krankenkasse muss nun aktiviert werden. Als Pensionär unabhängig von einer neuen Beschäftigung oder Bezieher von Übergangsgebührnissen ohne Beschäftigung haben Sie einen Beihilfeanspruch von 70 % zu Ihren Krankheitskosten. Ihre Restkostenversicherung muss deshalb nur das Restrisiko von 30 % absichern. b) Endumzug Berufssoldaten können einen Umzug aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erstattet erhalten, wenn sie einen Umzug an einen anderen Dienstort innerhalb von zehn Jahren vor der Beendigung des Dienstverhältnisses mit Zusage der Umzugskostenvergütung vorgenommen haben. Dieses gilt bis zu zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Die erforderliche Zusage auf vorherigen Antrag erteilt Ihre WBV. c) Wehrdienstbeschädigung Wenn Sie es bis jetzt unterlassen haben, eine Wehrdienstbeschädigung anerkennen zu lassen, so sollten Sie nun vor dem Ausscheiden Ihren Truppenarzt aufsuchen und die erforderlichen Schritte ggf. in die Wege leiten. Ab einem Grad der Erwerbsminderung von 25 % erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Pension eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Schalten Sie in jedem Falle den Sozialberater ein und sprechen Sie ggf. mit uns das Vorgehen ab. d) Kapitalabfindung Das Soldatenversorgungsgesetz ermöglicht es Soldaten im Ruhestand bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres, sich einen Teil des Ruhegehaltes zu bestimmten Zwecken als Kapitalabfindung auszahlen zu lassen. Diese Kapitalabfindung kann z.b. zur Schaffung eigengenutzten Wohneigentums verwendet werden. Sie kann auch in die schon laufende Eigenheimfinanzierung eingebracht werden. Die Höhe ist begrenzt auf 24.550 und ist in einem Zeitraum von zehn Jahren mit monatlich 204,58 zurückzuzahlen (im Dezember geringere Sonderzahlung). Seite 5 von 48

e) Hinzuverdienst Wer als Pensionär eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft aufnehmen möchte oder sich selbständig macht, muss wissen, dass die Hinzuverdienstobergrenze bei 120 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge liegt (erdienter Versorgungsbezug Brutto + Bruttoverdienst). Jeder Betrag, der über die 120 Prozent hinausreicht, wird bei den Versorgungsbezügen gekürzt. Diese Grenze gilt bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres. Vom 62. bis zum 65. Lebensjahr beträgt die Hinzuverdienstobergrenze gar nur 100 Prozent. Danach gibt es keine Ruhensregelung mehr. Bei einer erneuten Anstellung im öffentlichen Dienst gilt die Obergrenze von 100 Prozent sofort und ohne Altersbegrenzung. Jeglicher Hinzuverdienst / Rente ist der WBV anzuzeigen ( 60 Abs. 2 SVG). f) Beihilferecht Sollten Sie oder Ihre Ehefrau eine Rente erhalten, so achten Sie bei jeder Rentenerhöhung darauf, dass der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu Ihrer Krankenversicherung bei privat Versicherten 40,99 und bei gesetzlich Versicherten 20,99 nicht übersteigt, da sich der Beihilfebemessungssatz ansonsten automatisch um 20 Prozent verringert. Auf den übersteigenden Teil kann mit formlosem Antrag an den Rentenversicherungsträger verzichtet werden. g) Rente Bei Erreichen der allgemeinen Altersgrenze (65) müssen Sie eine Altersrente beantragen, wenn Sie entsprechende Rentenanwartschaften erworben haben. Haben Sie weniger als 60 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, so können Sie nun die Erstattung Ihrer eigenen Beiträge verlangen. Wenn Sie jedoch über 60 Monate eingezahlt haben, wird Ihnen eine Altersrente gewährt. Wenn Sie vor dem 01.01.1966 in die Bundeswehr eingetreten sind, sind von dieser Rente 40 Prozent anrechnungsfrei, 60 Prozent des Rentenbetrages werden bei den Versorgungsbezügen gekürzt. Sind Sie nach 1966 in die Bundeswehr eingetreten, wird die Rente zu 100 Prozent auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Da sie jedoch nur mit einem Anteil versteuert wird, ergibt sich zumindest noch ein geringer steuerlicher Vorteil. Der Zahlbetrag der Rente wird immer komplett ausgezahlt. Gekürzt wird bei den Versorgungsbezügen. Seite 6 von 48

h) Ausführliche Informationen Wir empfehlen, sich nachfolgende Taschenbücher zu Ihrer umfassenden Information zu beschaffen, um sich über Rechte, aber auch Pflichten zu informieren und ggf. vor allem im Rahmen der Beihilfevorschriften oder der Ruhensregelungen vor Schaden zu bewahren. Meine Rechte danach Versorgung der Berufssoldaten ; Walhalla-Fachverlag; ISBN 3-8029-6264-8 Taschenlexikon Beihilferecht ; Walhalla-Fachverlag; ISBN 3-8029-1443-0 Patientenverfügung und andere Vorsorgemöglichkeiten Jan Bittler ISBN 3-8029-3774-0 Das aktuelle Erbrecht Herbert Bartsch ISBN 3-8029-3525-X Bestellung: Tel.: 0941-56 84-0; Fax: 0941-56 84-111 E-Mail: walhalla@walhalla.de Über aktuelle Änderungen lesen Sie bitte als Pflichtlektüre die Seiten Versorgung und Ehemalige im Verbandsmagazin. 2. Ihre Ansprechpartner im DBwV Der Deutsche BundeswehrVerband bleibt treuer Begleiter auf Ihrem weiteren Lebensweg. Egal, ob Sie in den wohlverdienten Ruhestand treten oder sich beruflich neu orientieren, die Mandatsträger und Mitarbeiter des Verbandes stehen Ihnen mit persönlichem und juristischem Rat jederzeit zur Seite. (Die Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie im Verbandsmagazin.) Bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst füllen Sie bitte die als Anlage 2 beigefügte Änderungsmeldung aus und geben diese zur Weiterleitung bei Ihrer Kameradschaft ab oder senden diese direkt an die Bundesgeschäftsstelle. Seite 7 von 48

Problem - Wehrdienstbeschädigung Antrag an Versorgungsamt, evtl. Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfen beantragen. - Für Berufssoldaten speziell Richtige Festsetzung der Versorgungsbezüge (Fristen für Rechtsmittel beachten) - Anrechnung von Renten auf die Pension - Umzugskosten BS/SaZ z.b. aus beruflichen Gründen 62 SVG Ansprechpartner extern: Sozialberater, Berufsförderungsdienst, Versorgungsamt Wehrbereichsverwaltung West, Süd Sozialberater Wehrbereichsverwaltung West, Süd Standortverwaltung DBwV: VR-11 VR-1 VR-1 VR-31 VR-6 - Beihilfe für Versorgungsempfänger - Rechtzeitige Krankenversicherung für den Fall des Ausscheidens BS Kapitalabfindung für Ruhegehaltsempfänger bis 24.500 z.b. Hausbau - Betreuung nach Ausscheiden durch Bundeswehr, Zutritt zum Kasernenbereich, Teilnahme an Veranstaltungen, Ausweis R/E - Wohnungsfürsorge für Pensionäre Weitergewährung - Hinzuverdienst zur Pension, zweite Steuerkarte - Spezielle Hinweise für Zeitsoldaten Berufsförderung und Dienstzeitversorgung - Eingliederung in die freie Wirtschaft, Anspruch auf Unterstützung Sofortige Arbeitslosenmeldung wichtig für evtl. Arbeitslosenansprüche und für spätere Rente - Rechtzeitiger Krankenversicherungsschutz bei Ausscheiden (SaZ) Ansprüche nur bedingt und nur für die Zeit der Übergangsgebührnisse Beihilfestelle der WBV, Sozialberater Rechtzeitige Kontaktaufnahme zu privaten Krankenversicherern und gesetzlichen Kassen Wehrbereichsverwaltung West, Süd Kasernenkommandant Standortverwaltung Vertragsanwälte, Sozialberater, Finanzamt Berufsförderungsdienst, Vormerkstellen des Bundes und der Länder, Sozialberater Berufsförderungsdienst, Arbeitsamt Sozialberater, Krankenversicherungen, Berufsförderungsdienst VR-11 FöG VR-11 VR-1 VR-4 VR-6 VR-4 VR-11 VR-6 VR-6 FöG VR-6 VR-11 Seite 8 von 48

Problem - Höhe der Übergangsbezüge SaZ Rechtsmittelfristen beachten - Wehrpflichtige Arbeitsplatzschutz, Probleme mit dem Arbeitgeber Ansprechpartner extern: Wehrbereichsverwaltung Abteilung Gebührniswesen Sozialberater VR-6 DBwV: VR-31 - Sonstige Fragen im Zusammenhang mit Ausscheiden Sozialberater WPfl SaZ BS VR-31 VR-6 VR-1/11 - Vorzeitige Entlassung Krankenversicherungsschutz Sozialberater, Krankenversicherung VR-11 - Bestattung mit militärischen Ehren Standortältester VR-4 In allen Fällen helfen auch unsere Vertragsanwälte (siehe S. 13). Wichtige Anschriften Bundesgeschäftsstellen Südstraße 123 Schönhauser Allee 59 53175 Bonn 10437 Berlin 0228 / 3823-0 030 / 80 47 03-0 0228 / 3823-220 030 / 80 47 03-29 Internet www.dbwv.de info@dbwv.de berlin@dbwv.de Ihre Ansprechpartner im Bundesvorstand: Vorsitzender ehemalige Soldaten / Reservisten / Hinterbliebene KptLt a. D. Horst Rieß Südstr. 123 53175 Bonn 0228-38 23-122 Horst.Riess@t-online.de Seite 9 von 48

stellv. Vorsitzender ehemalige Soldaten / Reservisten / Hinterbliebene Hptm a. D. Rolf Meyer Maxhütter Str. 71 93133 Burlengenfeld 09471-60 01 53 09471-60 01 57 MyRolfmeyer@t-online.de Landesgeschäftsstellen West: Südstraße 123 53175 Bonn 0228 / 38 23-111 0228 / 38 23-233 west@dbwv.de Ansprechpartner Landesvorstand West: Vorsitzender ehemalige Soldaten / Reservisten / Hinterbliebene OTL a. D. Wolfgang Thiemann Westring 253 55120 Mainz + 06131-68 82 84 Nord: Waschpohl 5-7 24534 Neumünster 04321 / 420 06 04321 / 442 33 nord. @dbwv.de Ansprechpartner Landesvorstand Nord: Vorsitzender ehemalige Soldaten / Reservisten / Hinterbliebene OStFw a. D. Armin Komander Böcklerstr. 11 37154 Northeim 05551-89 66 05551-919 96 09 absmkomander@t-online.de Seite 10 von 48

Ost: Schönhauser Allee 59 10437 Berlin 030 / 29 34 71 70 030 / 29 34 71 79 ost@dbwv.de Ansprechpartner Landesvorstand Ost: Vorsitzender ehemalige Soldaten / Reservisten / Hinterbliebene Oberst a. D. Dieter Müller Albin-Köbis-Ring 17 15344 Strausberg 03341-42 23 82 03341-47 24 25 dieterxmueller@onlinehome.de Süddeutschland: Max-Eyth-Straße 16 Prager Straße 3 71229 Leonberg 82008 Unterhaching 07152 / 420 80 089 / 61 52 09-0 07152 / 738 80 089 / 61 52 09-99 sued.leo@dbwv.de sued.unt@dbwv.de Ansprechpartner Landesvorstand Süddeutschland: Vorsitzender ehemalige Soldaten / Reservisten / Hinterbliebene StFw a. D. Wilhelm Arens Winterberger Str. 48 94078 Freyung 08551 / 44 75 08551 / 91 44 60 willi.arens@t-online.de 3. Rechtsschutz und Rechtsberatung a) Rechtsschutz Sie und Ihre Hinterbliebenen erhalten als Mitglied des DBwV Beratung oder Rechtsschutz für gerichtliche Verfahren nach der Rechtsschutzordnung des Deutschen BundeswehrVerbandes. Gerade im Zusammenhang von Wohnungsangelegenheiten / Bundesbedienstetenwohnungen (hier kein Rechtsschutz mehr, aber Beratung durch die Bundesgeschäftsstelle), der Eingliederung, dem Bezug der Versorgungsbezüge oder von Übergangsgebührnissen sowie rund um die Thematik Beihilfe und Krankenversicherung ergeben sich zahlreiche Rechtsstreitigkeiten und Rechtsberatungsfälle. Seite 11 von 48

Wichtig: Fristwahrende Maßnahmen im Rahmen des Rechtsschutzes müssen Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen selbst wahrzunehmen. b) Rechtsberatung durch Vertragsanwälte des Deutschen BundeswehrVerbandes Zur Rechtsberatung der Mitglieder hat der Deutsche BundeswehrVerband in jedem Landesverband Vertragsanwälte eingesetzt. Die Erstberatung unserer Vertragsanwälte ist kostenlos in allen Rechtsfragen, die mit der Zugehörigkeit zur Bundeswehr im Zusammenhang stehen. Seite 12 von 48

c) Vertragsanwälte des DBwV (Stand: 7. Januar 2008) Name Anschrift Telefon / Telefax / E-Mail Jörgen Breckwoldt Hans-Joachim Heine Dr. Jochen Rothardt Peter Wilke Volker Thürasch Dr. Heinrich Breuer Dieter L. Hemmen Klaus-Dieter Lingemann Dr. Dieter Hess Matthias Karst Mathias Schaefer Andreas-Christian Seydel Dr. Siegmar Mössner & Partner Willi A. Weber Gerd Zirovnik Dr. Hannes Kaschkat Gerhard Kurschus Klaus Lübke Christian Steffgen Sophienblatt 12 24103 Kiel Marktstr. 58 26382 Wilhelmshaven Wilhelmstraße 7 29614 Soltau Hindenburgplatz 72 48143 Münster Schubertstraße 8 40235 Düsseldorf Rheinstr. 2 a 56068 Koblenz Schubertstr. 8 76185 Karlsruhe Bahnhofstraße 1 89073 Ulm Amalienstr. 62 80799 München Wittelsbacher Str. 4 93049 Regensburg Sterngasse 2 97070 Würzburg Kranichstraße 9 17034 Neubrandenburg Calvinstraße 5 A 10557 Berlin Humboldtstraße 22 07545 Gera 0431/6666868-0 Fax: 6666868-9 mail@breckwoldt-petersen.de 04421/2 78 98 2 62 91 Fax: 2 62 92 rae-heine@t-online.de 05191/9831-0 Fax: 9831-34 rechtsanwaelte@rothardt.de 0251/511061 Fax: 47935 RAe.Breuer-Hemmen@t-online.de 0211/621 88 80 Fax: 687 76 88 kd.lingemann@t-online.de 0261/91 54 80 Fax: 91 54 850 buero@klinge-hess.de 0721/84 40-21 oder -22 Fax: 84 91 71 RAeSeydel@t-online.de 0731/1415-0 Fax: 1415-16 rae@moessner.de 089/33 46 76 33 47 44 Fax: 33 46 78 Willi-A.Weber@gmx.de 0941/2 96 83-0 Fax: 2 96 83 20 RAe-Zirovnik@t-online.de 0931/1 64 55 Fax: 1 52 55 kanzlei@kaschkat.de 0395/430 100 Fax: 430 10 22 kurschus@kkl-nb.de 030/397 44-570 oder -575 Fax: 397 44-580 email@raklausluebke.de 0365/5522590 Fax: 5522591 info@rae-lochner-steffgen.de Seite 13 von 48

4. Wissenswertes zur Mitgliedschaft a) Zuständige Kameradschaft für ehemalige Soldaten Gemäß der Satzung des DBwV schließen sich Mitglieder, die aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, einer in der Nähe ihres Wohnsitzes gelegenen Truppenkameradschaft an, treten einer Kameradschaft ehemaliger Soldaten bei oder bilden eine solche. Die Gründung von Kameradschaften Ehemaliger bedarf der Zustimmung des zuständigen Landesvorstandes. Ihre bisherige Truppenkameradschaft kann Ihnen sagen, ob und wo sich in der Nähe Ihres Wohnsitzes eine Kameradschaft ehemaliger Soldaten oder eine Truppenkameradschaft befindet. Die Kameradschaft ehemaliger Soldaten betreut aus dem aktiven Dienst ausgeschiedene Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Wehrpflichtige sowie Hinterbliebene/Ehefrauen, sofern diese Mitglieder des Verbandes sind. Hinterbliebenen bleibt es überlassen, sich der Truppenkameradschaft des Verstorbenen - oder falls eine Kameradschaft ehemaliger Soldaten in der Wohnortnähe besteht - anzuschließen, wenn sie die Mitgliedschaft fortführen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an: den Vorsitzenden ehemaliger Soldaten im jeweiligen Landesvorstand (siehe Übersicht Seite 9/10) Ihre Landesgeschäftsstelle (siehe Übersicht Seite 9/10) oder an die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen BundeswehrVerbandes. (siehe Übersicht Seite 9) b) Veranstaltungen/Kontakte Durch Teilnahme an Veranstaltungen Ihrer Kameradschaft, die auch in allen anderen Fragen zunächst Ihr Ansprechpartner ist, erhalten Sie den Kontakt zu ehemaligen und aktiven Kameraden. c) Veteranenheim Hansestadt Hamburg Eine weitere Betreuungsmaßnahme - in erster Linie für seine älteren Mitglieder - bietet der Deutsche BundeswehrVerband durch eine mit der Stiftung Veteranenheim Deutscher Soldaten Hansestadt Hamburg getroffene Vereinbarung, nach der dem Deutschen BundeswehrVerband das Recht eingeräumt wird, bei Bedarf Plätze im Hamburger Veteranenheim mit Verbandsmitgliedern zu belegen. Seite 14 von 48

Die Anschrift lautet: Stiftung Veteranenheim deutscher Soldaten Poppenbütteler Weg 186 190 22399 Hamburg Telefon: 040/60684-0, Telefax: 040/60684-414 d) Ihre Vorteile als Mitglied - Verbandsmagazin Die Bundeswehr Sie erhalten regelmäßig kostenlos Informationen durch das Verbandsmagazin, das an Ihre Privatadresse gesandt wird, wenn Sie die Änderungsmeldung (Anlage 2) an die Bundesgeschäftsstelle senden. Das Verbandsmagazin enthält neben aktuellen Informationen auch spezielle Beiträge für die ehemaligen Berufs-, Zeitsoldaten, Reservisten und Hinterbliebenen. - Vertretung Ihrer Interessen auch gegenüber der Öffentlichkeit - Rechtsschutz in Angelegenheiten der militärischen Besonderheiten - Zugang zu weiteren Vorteilen über die nachfolgend genannten Org.-Elemente des DBwV e) Förderungsverein der gemeinnützigen und mildtätigen Einrichtungen des Deutschen BundeswehrVerbandes e.v. Der Förderungsverein hat die Aufgabe der Förderung der Allgemeinheit im Bereich Mildtätigkeit durch Unterstützung bedürftiger Personen und Förderung des Bereiches Bildung und Erziehung. Die Mitgliedschaft im Förderungsverein ist jedem Mitglied des DBwV sowie dessen Angehörigen und Hinterbliebenen möglich. Die Vereinsmitglieder können eine Gruppensterbegeldversicherung zu günstigen Bedingungen abschließen. Die Anschrift lautet: Förderungsverein des DBwV e.v. Südstraße 123 Postfach 20 04 63 53143 Bonn. Telefax: 0228/38 23-217 Seite 15 von 48

f) Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbh - Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder des DBwV - Die Förderungsgesellschaft hat eine Reihe von Empfehlungsverträgen zugunsten der Mitglieder des DBwV abgeschlossen und bietet zum Teil direkt an. Versicherungsleistungen: - Ärztehaftpflichtversicherung - Anwartschaftsversicherung - Dienst-Haftpflichtversicherung - Dienstunfähigkeitsversicherung - Hausrat- und Glasversicherung - Gebäudeversicherung - Kraftfahrzeugversicherung - Krankenversicherung - Krankenhaustagegeldversicherung - Lebensversicherung - Pflegekosten-Versicherung - Privathaftpflichtversicherung - Rechtsschutzversicherung - Reisekrankenversicherung - Tierhaltehaftpflichtversicherung - Unfallversicherung sonstige Leistungen: - Bausparen - verbilligter Einkauf - Reiseangebote - Visa-Kreditkarten - Kapitalanlagen - Vermögensbildung - Lohnsteuerhilfe Die Anschrift lautet: Förderungsgesellschaft des DBwV mbh Südstraße 123 53175 Bonn Telefon: 0228/38 23-0, Telefax: 0228/38 23-220 Seite 16 von 48

g) Heinz Volland Stiftung Mildtätige Stiftung des Deutschen BundeswehrVerbandes Die Mildtätige Stiftung ist eine Sozialeinrichtung des DBwV, die ausschließlich unmittelbar mildtätigen Zwecken dient. Sie hat die Aufgabe, Soldaten, ehemaligen Soldaten und deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen in schweren sozialen Notfällen zu helfen und zu unterstützen. Die Anschrift lautet: Heinz Volland Stiftung des DBwV mbh Südstraße 123 53175 Bonn, Telefon: 0228/38 23-0, Telefax: 0228/38 23-217 h) Karl-Theodor-Molinari-Stiftung - Bildungseinrichtung des DBwV - Beachten Sie die Seminarangebote im Verbandsmagazin, jeweils Oktober für das Folgejahr. Die Anschrift lautet: Karl-Theodor-Molinari-Stiftung Alemannenstr. 16 14129 Berlin, Telefon: 030/80 58 65-70, Telefax: 030/80 58 65-80 5. Dies hat der DBwV für ehemalige Soldaten und Hinterbliebene erreicht: a) Berufssoldaten - 100 % Auszahlung der kindbezogenen Teile des Familienzuschlages bei Versorgungsbezügen - Verbesserung der Ruhegehaltsskala für Frühpensionäre - 40 % Rückgängigmachung der Pensionskürzung gemäß 55 a SVG ab 01.01.1990 - Einführung eines Ausweises für Reservisten und ehemalige Soldaten zum ungehinderten Zugang zu Kasernenbereichen ohne Altersbeschränkung - Einführung eines Standardtarifs zur Kostenreduzierung in der privaten Krankenversicherung Seite 17 von 48

- Aufrechterhaltung der Steuerfreiheit für die Abfindung von BS nach 38 (1) SVG - Schaffung einer zweiten Einmalzahlung ( 38 (4) SVG) als Ausgleich für die Pensionsabflachung - Erarbeiten und Durchsetzen von Verbesserungen in der Versorgung bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden aus Einsätzen im In- und Ausland (alle Soldaten / Einsatzversorgungsgesetz, Einsatzweiterverwendungsgesetz ) - Bewahrung der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze im Monat Dezember - Zahlreiche Erfolge für die Kameraden mit Vordienstzeiten in der NVA - Erarbeitung und Durchführung der Musterverfahren zum Thema Pensionsabflachung mit dem Ergebnis, dass das BVerfG Möglichkeiten und Grenzen des Gesetzgebers noch deutlicher/enger beschrieben hat. b) Zeitsoldaten - Bessere Berufsförderung und Dienstzeitversorgung - Rechtsanspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst - Arbeitslosenbeihilfe und Verbesserungen bei ALG II - Mehr Geld für Berufsförderungsmaßnahmen - Erarbeiten und Durchsetzen von Verbesserungen in der Versorgung bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden aus Einsätzen im In- und Ausland (alle Soldaten / Einsatzversorgungsgesetz, Einsatzweiterverwendungsgesetz ) c) Wehrpflichtige - Erhöhung des Wehrsoldes - Verbesserung des Arbeitsplatzschutzes - Ausbau der Unterhaltssicherung - Erleichterung bei der Aufnahme des Studiums - Bessere Berufsförderung - Erarbeiten und Durchsetzen von Verbesserungen in der Versorgung bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden aus Einsätzen im In- und Ausland (alle Soldaten / Einsatzversorgungsgesetz, Einsatzweiterverwendungsgesetz ) Seite 18 von 48

6. Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass... - die eigenständige Versorgung der Berufssoldaten erhalten bleibt - die Versorgung der übernommenen Soldaten der NVA verbessert wird - das Beihilferecht verbessert wird - die Kosten für den Endumzug voll erstattet werden - eine angemessene Witwenversorgung bestehen bleibt - die Versorgungsleistungen nach Dienstende verbessert werden - die Berufsförderungsleistungen verbessert werden - das Entlassungsgeld für Grundwehrdienstleistende erhöht wird - Wehrpflichtige bevorzugte Ausbildung erhalten - die Regelungen zum Versorgungsausgleich verbessert werden - die Gleichstellung in der Berentung der ehemaligen Soldaten der NVA erreicht wird 7. Deshalb Mitglied bleiben oder Mitglied werden. Hier einige Argumente, die den ausscheidenden Soldaten von der Notwendigkeit der weiteren Mitgliedschaft im DBwV überzeugen sollen und Nichtmitglieder veranlassen, dem DBwV beizutreten. Schließen Sie sich einer Kameradschaft ERH an! a) Berufssoldaten - Interessenvertretung endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst - Versorgungsfragen sind Dauerthema - Gesetze werden oft zum Nachteil der Versorgungsempfänger geändert - Musterprozesse können nur mit dem Rechtsschutz des DBwV geführt werden - Der Wohnungsfürsorge bedarf es in besonderem Maße; insbesondere auch für die Hinterbliebenen - Die Interessen der ehemaligen Soldaten müssen in den Parteien, im Parlament, in den Ministerien und in der Öffentlichkeit vertreten werden - Kameradschafts- und Traditionspflege in den Kameradschaften ERH - Rechtsberatung, Rechtsschutz durch den DBwV auch im Einzelfall - Eintreten für Wehrgerechtigkeit und für Verteidigungsbereitschaft - Unterstützung der aktiven Soldaten auf allen Ebenen - Weitere Inanspruchnahme von Vergünstigungen (Versicherungen, Rechtsschutz, Einkauf, Rückvergütung bei Buchung von Urlaubsreisen usw.) - Verbindung halten zur aktiven Truppe Seite 19 von 48

b) Zeitsoldaten - Interessenvertretung nach Ablauf der Verpflichtungszeit für die Zeitsoldaten insbesondere: - Probleme, die mit der Berufsförderung und der Eingliederung in das Berufsleben im Zusammenhang stehen - Schutz bei Arbeitslosigkeit - Rechtsschutz in Angelegenheiten, die mit dem Dienst in der Bundeswehr im Zusammenhang stehen - in Versorgungs- und Wohnungsangelegenheiten und bei Wehrübungen c) Grundwehrdienstleistende - Auch nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr sollte jeder Grundwehrdienstleistende Mitglied im DBwV bleiben oder werden. Warum? - Durchsetzung von Rechtsansprüchen - Unterhaltssicherung - Arbeitsplatzschutz - Eintreten für Wehrgerechtigkeit - Kostenloser Rechtsschutz in Angelegenheiten, die durch den Wehrdienst entstanden sind - Hilfe des DBwV bei Vorliegen einer Wehrdienstbeschädigung - Hilfe bei Wehrübungsproblemen - Kameradschaftspflege d) Reservisten - Rechtsschutz in Angelegenheiten, die mit Durchführung von Wehrübungen im Zusammenhang stehen - Verbesserung der Unterhaltssicherung und des Versorgungsschutzes für Reserveübende - Im Mitgliedsbeitrag enthaltene Unfallversicherung mit 26.000,00 bei Unfalltod und 52.000,00 bei Invalidität für Wehrübende (Bergungskosten 1.022,58 ) Seite 20 von 48

e) Hinterbliebene - Durchsetzen und Hilfeleistung bei Versorgungs- und Beihilfeansprüchen - Hilfe bei Fürsorgemaßnahmen - Rechtsschutz - Gewährleistung einer angemessenen Versorgung - Mitarbeit in den Frauengruppen der Kameradschaften - Vergünstigungen materieller Art wie für jedes Mitglied f) Ehefrauen - besonders betroffen durch die vielfältigen Besonderheiten des militärischen Dienstes, z.b. häufige Versetzungen ihrer Ehepartner, Schulprobleme der Kinder, berufliche Schwierigkeiten, besonders in abgelegenen Standorten - Einwirkung und Mitwirkung in der Familien- und Verbandspolitik - Mitarbeit in den Frauengruppen der Kameradschaften - Mitarbeit im Forum für Soldatenfrauen g) Ehemalige Soldaten, die nicht in der Bundeswehr gedient haben - Alle ehemaligen Soldaten können Mitglied des DBwV werden. Durch ihre Mitgliedschaft und Mitarbeit auf allen Ebenen unterstützen sie die Bemühungen unseres Verbandes, die Verteidigungsbereitschaft sowie die innere Einheit unseres Volkes und der Bundeswehr zu erhöhen und zu stärken. - Teilnehmen an der Interessenvertretung aller Soldaten im parlamentarischen und vorparlamentarischen Raum - Teilnahme an allen Vergünstigungen materieller Art, die der DBwV seinen Mitgliedern bietet - Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen zur Pflege der Kameradschaft - Studienreisen Seite 21 von 48

Der Mitgliedsbeitrag wird mindestens durch die Vergünstigungen, die der DBwV jedem Mitglied, auch den ehemaligen Soldaten bietet, aufgewogen. Schon eine Rechtsauskunft oder eine Rechtsschutzgewährung und die kostenlose Zustellung des Verbandsmagazins übersteigen viele Jahresbeiträge für den Deutschen BundeswehrVerband. Unterstützen Sie die Forderungen des DBwV durch Ihre Mitgliedschaft; eine Interessengemeinschaft bezieht ihre Durchsetzungskraft auch durch die Anzahl der Mitglieder. Durch Ihre Mitgliedschaft helfen Sie sich selbst, aber auch den aktiven Kameraden, die nach Ihnen als Soldat aus der Bundeswehr ausscheiden. 8. Todesfall eines Mitgliedes Bitte verständigen Sie telefonisch die zuständige Kameradschaft oder die Bundesgeschäftsstelle Telefon: 0228/38 23-174 oder -145. Die Meldung ist schriftlich nachzureichen. Den Hinterbliebenen wird empfohlen, die eigene Mitgliedschaft zum hälftigen Beitrag zu beantragen, um weiterhin alle Vorteile beanspruchen zu können Eine Information zur Vorbereitung auf den Sterbefall finden Sie als Anlage 1. Seite 22 von 48

Anlage 1: Informationen zur Vorbereitung auf den Sterbefall Vorbereitung der Dokumente Notwendige Maßnahmen Testament Sonstige Vorsorge Kurzinfo zur Versorgung der Hinterbliebenen Beisetzung mit militärischen Ehren Seite 23 von 48

Diese Informationen sind in Teilen entnommen dem Ratgeber für den Sterbefall, (Walhalla-Verlag, 93042 Regensburg, Bestell-Nr. 3-8029-6271-0) Seite 24 von 48

Dokumentenverzeichnis Vorname, Name DBwV-Mitgliedsnummer Den Ratgeber bitte zusammen mit nachfolgend aufgelisteten Unterlagen und Urkunden vor den Personalunterlagen, bzw. in der Dokumentenmappe gut sichtbar abheften. Geburtsurkunde Heiratsurkunde Kirchliche Urkunden Scheidungspapiere Güterrechtsvertrag Vermögensverzeichnis Eigenes Ehepartner Verzeichnis finanzieller Verpflichtungen/Forderungen Bausparverträge Sparbücher Wertpapiere / Geschäftsanteile Sparverträge Testament (Muster siehe ab Seite 33) (bei hinterlegt) Sozialversicherung Rentenbescheid Bescheinigung über die Versorgungsbezüge Wehrbereichsverwaltung Personenkennziffer Policen der Lebensversicherung Krankenversicherung privaten Rentenversicherung Sterbegeldversicherung Unfallversicherung Hausratversicherung Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung Privat/Dienst Kfz Gebäudeversicherung sonstigen Versicherungen tabellarischen Lebenslauf mit wichtigen Daten Handlungsvollmacht bis zur Regelung der Erbverhältnisse Mitgliedschaftsunterlagen von Vereinen Seite 25 von 48