FAQs zur Konzeption von Leistungsnachweisen im Rahmen von LehrplanPLUS

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STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN Abteilung Realschule Schellingstr. 155 80797 München Tel.: 089 2170-2137 Fax: -2125 E-Mail: guenter.frey@isb.bayern.de FAQs zur Konzeption von Leistungsnachweisen im Rahmen von LehrplanPLUS Im LehrplanPLUS werden sowohl Kompetenzen als auch Inhalte beschrieben. Darin wird Kompetenz folgendermaßen definiert: Kompetent sind Schülerinnen und Schüler, wenn sie bereit sind, neue Aufgaben- oder Problemstellungen zu lösen und dieses auch können. Hierbei müssen sie Wissen bzw. Fähigkeiten erfolgreich abrufen, vor dem Hintergrund von Werthaltungen reflektieren sowie verantwortlich einsetzen. Leistungsnachweise sollen überprüfen, inwieweit Wissen erworben wurde und der Kompetenzerwerb stattgefunden hat. Im Folgenden werden einige Fragestellungen rund um das Thema Leistungsnachweise im Rahmen von LehrplanPLUS beantwortet.

FAQs 1) Was ist der Unterschied zwischen Lernaufgaben und Leistungsaufgaben?... 3 2) Welche Arten von Leistungsnachweisen gibt es?... 3 3) Was ändert sich bei der Gestaltung von Leistungsnachweisen mit dem LehrplanPLUS?... 3 4) Ändern sich mit dem LehrplanPLUS die RSO oder BaySchO zum Thema Leistungsnachweise?... 3 5) Ändern sich die Kriterien für die Korrektur von Leistungsnachweisen nach LehrplanPLUS?... 3 6) Werden jetzt andere Formen von Leistungsnachweisen notwendig bzw. möglich?... 4 7) Darf Wissen auch in kompetenzorientierten Leistungsaufgaben geprüft werden?... 4 8) Dürfen Fachbegriffe auch weiterhin abgefragt werden?... 4 9) Welche Rolle spielen die Kompetenzerwartungen im LehrplanPLUS für Leistungsnachweise?... 4 10) Müssen sich Leistungsnachweise an den Kompetenzerwartungen orientieren?... 5 11) Welche Hilfestellung bieten die Formulierungen der Kompetenzerwartungen im LehrplanPLUS für die Erstellung von Leistungsnachweisen?... 5 12) Muss jeder Leistungsnachweis komplexe kompetenzorientierte Aufgaben enthalten?... 5 13) Im Servicebereich von LehrplanPLUS werden Lernaufgaben zur Verfügung gestellt, die auch Differenzierungsangebote machen. Ist eine Lernzieldifferenzierung in Leistungsnachweisen vorgesehen?... 5 14) Die Aufgabenstellungen lassen teilweise offenere Antwortmöglichkeiten zu. Wie soll das bewertet werden?... 5 15) Gibt es im LehrplanPLUS Beispiele für Leistungsaufgaben?... 6 16) Wie können Leistungsaufgaben möglichst kompetenzorientiert gestaltet werden?... 6 17) Wie sind die Schülerinnen und Schüler auf kompetenzorientierte Leistungsnachweise (Leistungsaufgaben) vorzubereiten?... 6 18) Gibt es Aufgabenstellungen, die im Zusammenhang mit LehrplanPLUS nicht mehr erlaubt sind?... 6 19) Gibt es Operatoren, die verbindlich sind?... 6 20) Dürfen auch W-Fragen gestellt oder müssen immer Operatoren verwendet werden?... 7 21) Sind praktische Leistungsnachweise möglich?... 7 22) Können auch Projekte bewertet werden?... 7 23) Laut Kompetenzdefinition von LehrplanPLUS sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, "neue Aufgaben und Problemstellungen" zu lösen. Müssen Leistungsnachweise somit ausschließlich neue bzw. unbekannte Aufgaben- und Problemstellungen enthalten?... 7 24) Muss in Leistungsaufgaben immer ein Lebensweltbezug hergestellt werden?... 7 25) Wie sieht die Abschlussprüfung nach LehrplanPLUS aus?... 8 26) Anhang: Begriffsdefinition... 8

1) Was ist der Unterschied zwischen Lernaufgaben und Leistungsaufgaben? Lernaufgaben haben Kompetenzerwerb als Zielsetzung. Leistungsaufgaben dienen zur Überprüfung von erworbenen Kompetenzen und finden in Leistungsnachweisen Anwendung. Während bei Lernaufgaben Irrwege und Fehler dem Kompetenzerwerb förderlich sein können, stehen bei Leistungsaufgaben die Lösungsorientierung und Fehlervermeidung im Fokus. 2) Welche Arten von Leistungsnachweisen gibt es? Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen ( 17 RSO). Mit Inkraftsetzung von LehrplanPLUS sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nach BayEuG, BaySchO (inkl. Anlage Modus-Maßnahmen) und RSO für Leistungsnachweise weiterhin gültig. 3) Was ändert sich bei der Gestaltung von Leistungsnachweisen mit dem LehrplanPLUS? Im Mittelpunkt des LehrplanPLUS steht der Erwerb von überdauernden Kompetenzen durch die Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenzen gehen über den reinen Erwerb von Wissen hinaus. Um dieser Intention gerecht zu werden, bietet es sich an in Entsprechung zum kompetenzorientierten Unterricht auch in Leistungsnachweisen Problemorientierung bzw. Anwendungsbezug aufzunehmen. Viele Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen dies bereits heute bei der Erstellung ihrer Leistungsnachweise. 4) Ändern sich mit dem LehrplanPLUS die RSO oder BaySchO zum Thema Leistungsnachweise? Nein. 5) Ändern sich die Kriterien für die Korrektur von Leistungsnachweisen nach LehrplanPLUS? Nein, grundsätzlich nicht.

6) Werden jetzt andere Formen von Leistungsnachweisen notwendig bzw. möglich? Die derzeit gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen bieten vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung von Leistungsnachweisen, die auch alle mit dem Konzept von LehrplanPLUS vereinbar sind. 7) Darf Wissen auch in kompetenzorientierten Leistungsaufgaben geprüft werden? Ja. Der LehrplanPLUS weist sowohl Inhalte als auch Kompetenzen aus. Dementsprechend darf auch Wissen, welches die Voraussetzung für den Kompetenzerwerb darstellt, abgeprüft werden. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Realschule gibt über die Verschränkung von Wissen und Können folgende Auskunft: Zeitgemäßer, nachhaltiger Unterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler dazu, Wissen zu erschließen und gezielt zu nutzen, um es in unterschiedlichen Zusammenhängen anwenden und mit anderen Lerninhalten vernetzen zu können. [ ] In allen Fächern erwerben die Schülerinnen und Schüler einen soliden Bestand an Fachwissen. Nicht die Fülle der Lerninhalte ist entscheidend, sondern der tatsächlich vollzogene Kompetenzerwerb, d. h. die Frage, ob die Schülerinnen und Schüler das, was sie gelernt haben, wirklich verstanden haben und für ihre weitere Entwicklung und ihr weiteres Lernen auch über die Schulzeit hinaus dauerhaft anwenden können. 8) Dürfen Fachbegriffe auch weiterhin abgefragt werden? Ja. 9) Welche Rolle spielen die Kompetenzerwartungen im LehrplanPLUS für Leistungsnachweise? Grundlage und Bezugspunkt der Leistungsnachweise ist der LehrplanPLUS. Die Kompetenzerwartungen des Fachlehrplans beschreiben, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Jahrgangsstufe erwerben sollen. Da die Leistungsnachweise zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Lernprozess hin zu diesem Kompetenzziel stattfinden, zeigen sie die Ausprägung der jeweiligen Kompetenz zum Zeitpunkt ihrer Durchführung. Somit kann der Fokus bei Leistungsaufgaben dabei auch nur auf Teilaspekte einer Kompetenz gesetzt werden. Es liegt in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft, die Leistungsnachweise so zu gestalten, dass sie den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zum jeweiligen Zeitpunkt angemessen abbilden.

10) Müssen sich Leistungsnachweise an den Kompetenzerwartungen orientieren? Ja. Leistungsnachweise müssen lehrplankonform gestellt werden und müssen sich dementsprechend an den verbindlichen Kompetenzerwartungen orientieren. 11) Welche Hilfestellung bieten die Formulierungen der Kompetenzerwartungen im LehrplanPLUS für die Erstellung von Leistungsnachweisen? Die Kompetenzerwartungen des Fachlehrplans sind so formuliert, dass Operatoren angeben, was die Schülerinnen und Schüler konkret können sollen. Entsprechend ist es möglich, diese Operatoren bei der Formulierung der Aufgabenstellung heranzuziehen. 12) Muss jeder Leistungsnachweis komplexe kompetenzorientierte Aufgaben enthalten? Nein, nicht zwingend. Denn Leistungsnachweise orientieren sich am vorangegangenen Unterricht. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt im Lernprozess ein Leistungsnachweis stattfindet, können mehr oder weniger komplexe Aufgaben miteinbezogen werden. Der Fokus kann dabei auf dem Abprüfen von Wissen liegen und/oder auch verstärkt auf der Anwendung des Wissens in komplexeren Zusammenhängen. 13) Im Servicebereich von LehrplanPLUS werden Lernaufgaben zur Verfügung gestellt, die auch Differenzierungsangebote machen. Ist eine Lernzieldifferenzierung in Leistungsnachweisen vorgesehen? Nein. Lernaufgaben dienen dem Kompetenzerwerb, wobei verschiedene Lernzugänge gerechtfertigt sind. Bei Leistungsnachweis werden alle Schülerinnen und Schüler anhand der gleichen Aufgaben an der Erreichung derselben Kompetenz gemessen. 14) Die Aufgabenstellungen lassen teilweise offenere Antwortmöglichkeiten zu. Wie soll das bewertet werden? Leistungsaufgaben können unterschiedliche Lösungswege erlauben, deren Bewertungsschema vorher nachvollziehbar entworfen werden sollte. Fachlich korrekte, aber von der Lehrkraft nicht erwartete Antworten bzw. Lösungswege sind auch als richtig zu werten.

15) Gibt es im LehrplanPLUS Beispiele für Leistungsaufgaben? Einige Fächer bieten im Service-Bereich Beispiele für Leistungsaufgaben an, die als Orientierungshilfe dienen können. Da diese Beispiele öffentlich zugänglich sind, dürfen sie bei Leistungsnachweisen nicht zum Einsatz kommen. 16) Wie können Leistungsaufgaben möglichst kompetenzorientiert gestaltet werden? Hilfestellungen und Beispiele zu kompetenzorientierten Leistungsaufgaben sind im Serviceteil des LehrplanPLUS zu finden. 17) Wie sind die Schülerinnen und Schüler auf kompetenzorientierte Leistungsnachweise (Leistungsaufgaben) vorzubereiten? Guter Unterricht, der die im Fachlehrplan von LehrplanPLUS beschriebenen Kompetenzen anbahnt, ist nach wie vor die Voraussetzung für eine angemessene Vorbereitung auf Leistungsnachweise. In diesem Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler mit den Formen der Leistungsaufgaben vertraut gemacht. 18) Gibt es Aufgabenstellungen, die im Zusammenhang mit LehrplanPLUS nicht mehr erlaubt sind? Grundsätzlich sind alle etablierten Arten von Aufgabenstellungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, möglich. Bei der Erstellung von Leistungsnachweisen ist jedoch zu hinterfragen, inwieweit die Fragestellung die gewünschte Kompetenz abprüft. Außerdem ist für die konkrete Gestaltung der Aufgabe entscheidend, zu welchem Zeitpunkt des Lernprozesses sie zur Anwendung kommt. 19) Gibt es Operatoren, die verbindlich sind? Nein. Operatoren sind Verben, die den Schülerinnen und Schülern zeigen, was sie konkret tun sollen bzw. was von ihnen verlangt wird. Mit den verwendeten Operatoren und den erwarteten Anforderungen sollen die Schülerinnen und Schüler selbstverständlich vertraut sein. Für die Erstellung von Leistungsaufgaben werden in einigen Fächern Operatorenlisten zur Orientierung angeboten; in Fächern mit zentraler Abschlussprüfung ist es sinnvoll, sich an den in den Prüfungen üblicherweise verwendeten Formulierungen zu orientieren.

20) Dürfen auch W-Fragen gestellt oder müssen immer Operatoren verwendet werden? Es bietet sich an in Aufgabenstellungen grundsätzlich Operatoren zu verwenden, die Umfang und Tiefe der erwarteten Antwort möglichst eindeutig erkennen lassen. Je nach Kontext kann jedoch auch eine W-Frage wie "Wer ist zuständig für...?" eine eindeutige Fragestellung sein. Vage Fragestellungen in Form von "Warum ist das so?" oder "Was fällt hier auf?" erfüllen das Kriterium der Eindeutigkeit in der Regel nicht. 21) Sind praktische Leistungsnachweise möglich? Ja, nach 17 RSO gehören praktische Leistungsnachweise zu den kleinen Leistungsnachweisen. Praktische Leistungsnachweise sind in den Fächern Sport, Musik, Kunst, Werken, Textiles Gestalten, Haushalt und Ernährung sowie Informationstechnologie vorgeschrieben (RSO 19), in den anderen Fächern sind sie möglich. 22) Können auch Projekte bewertet werden? Bei einem Projekt können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden und als Kleiner Leistungsnachweis in die Gesamtleistung der jeweiligen Schülerin / des jeweiligen Schülers einfließen. Die RSO eröffnet in 18 Abs. 3 in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 in Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben auch die Möglichkeit, eine der Schulaufgaben durch ein bewertetes Projekt zu ersetzen. 23) Laut Kompetenzdefinition von LehrplanPLUS sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, "neue Aufgaben und Problemstellungen" zu lösen. Müssen Leistungsnachweise somit ausschließlich neue bzw. unbekannte Aufgaben- und Problemstellungen enthalten? Nein. Die Leistungsnachweise müssen auf den zuvor stattgefundenen Unterricht abgestimmt sein. Zuvor im Unterricht behandelte Aufgabenstellungen können in angemessen abgewandelter Form Teil von Leistungsnachweisen sein. Um die erworbenen Kompetenzen abzuprüfen, sind auch Aufgabenstellungen sinnvoll, die Transferleistungen fordern. 24) Muss in Leistungsaufgaben immer ein Lebensweltbezug hergestellt werden? Wo es sich sinnvoll anbietet, ist die situative Einbettung einer Aufgabe zu begrüßen, um den Kompetenzerwerb im lebensweltlichen Anwendungsbezug zu überprüfen.

25) Wie sieht die Abschlussprüfung nach LehrplanPLUS aus? Eventuelle Weiterentwicklungen in einzelnen Fächern werden zu gegebener Zeit kommuniziert. 26) Anhang: Begriffsdefinition Leistungsnachweise sind in 17 RSO definiert und bestehen in der Regel aus mehreren Leistungsaufgaben. Leistungsaufgaben können aus mehreren Aufgabenstellungen bestehen und überprüfen - im Gegensatz zu Lernaufgaben - den Lernerfolg.