Anlage 5b. Stand: Januar Kontenrahmen der landwirtschaftlichen Alterskassen für die sozialen Maßnahmen zur Strukturverbesserung

Ähnliche Dokumente
Anlage 5b Stand: Januar 2002 (zu 25 Abs. 2 Nr. 5)

Anlage 5a Stand: Januar 2007 (zu 25 Abs. 2 Nr. 5) Kontenrahmen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte

RECHNUNGSERGEBNISSE DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN PFLEGEKASSE (VORDRUCK PJ 1) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und für den Gesundheitsfonds

Geschäftszahlen Mitgliederentwicklung Ausgabenverteilung Verteilung der Leistungsausgaben

Begleitbericht des Bundesversicherungsamtes zur Jahresrechnung des Gesundheitsfonds für. das Geschäftsjahr 2015

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2005 und Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Erläuterungen zum Abrechnungsvordruck P

Begleitbericht des Bundesversicherungsamtes zur Jahresrechnung des Gesundheitsfonds für. das Geschäftsjahr 2017

Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember Testatsexemplar -

Geschäftszahlen Mitgliederentwicklung Ausgabenverteilung Verteilung der Leistungsausgaben

Geschäftszahlen IKK gesund plus

Vorwort des Vorstandes

QUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN SOWIE MITGLIEDER (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM bis

Geschäftszahlen IKK gesund plus

Geschäftszahlen IKK gesund plus. Mitgliederentwicklung Erfolgs- und Vermögensrechnungen Verteilung der Leistungsausgaben

10 Finanzdaten. Statistik der Deutschen Rentenversicherung. 10 Finanzdaten. Rentenversicherung in Zeitreihen

Bestimmungen zum Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

QUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN SOWIE MITGLIEDER (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM bis

QUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN SOWIE MITGLIEDER (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM bis

Begleitbericht des Bundesversicherungsamtes zur Jahresrechnung des Gesundheitsfonds für. das Geschäftsjahr 2016

QUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM bis

Kontenrahmen der Arbeitsverwaltung

Anlage 6 Stand: Juli 2007 (zu 25 Abs. 2 Nr. 6) Kontenrahmen für die Verbände. A. Allgemeine Bestimmungen

BKK ProVita Geschäftsbericht BKK ProVita Zahlen, Daten, Fakten

Bestimmungen zum Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Inhalt. Gesetzliche Krankenversicherung Personal- und Verwaltungskosten

BKK ProVita Geschäftsbericht BKK ProVita Zahlen, Daten, Fakten

Inhalt. Gesetzliche Krankenversicherung Personal- und Verwaltungskosten

Anhang 1. zur Satzung der. AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse

Kontenrahmen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte

Personal- und Verwaltungskosten

Personalbuchungsbeispiele. Inhalt: Sachverhalt 1 Zahlung Bezüge Beamte S. 2. Sachverhalt 2 Zahlung Bezüge Beamte mit Kindergeld S.

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Inhalt. Gesetzliche Krankenversicherung Personal- und Verwaltungskosten

Quartalsstatistik der landwirtschaftlichen Alterskasse - Alterssicherung der Landwirte - (AdL) II. Quartal 2018

Der Jahresrückblick in Zahlen

Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft ( Ausgleichsverfahren ) Abschnitt A: Maßgebende Rechtsnormen

Kontenrahmen für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds

Kontenrahmen für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds

Das Jahr 2011 in Zahlen

Zahlen, Daten, Fakten. BKK A.T.U Geschäftsbericht 2010

Haushaltsplan 2012 DIE BUNDESKNAPPSCHAFT

Rechtlich unselbständige Stiftungen

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2010 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung

- 1 - ERFOLGSPLAN der IHK Lahn-Dill Anlage I FS (ab 2014) Plan Plan Ist Lfd. Jahr Vorjahr Euro Euro Euro

Zeitliche Abgrenzung. Definition Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung

Inhaltsverzeichnis 1

Vorwort. Sehr geehrte Damen und Herren, die BERGISCHE Krankenkasse steht finanziell stabil und gut da.

Anlage zur Satzung der hkk. - Ausgleichskasse - In der Fassung des. 51. Nachtrages

Hauptzahlen Inhalt. Veröffentlichung beschlossen in der Sitzung des Vorstandes am 20./21. Juni Aus dem Geschäftsergebnis 2011

I n h a l t s v e r z e i c h n i s. Anlagen zum Finanzstatut ab der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald in Pforzheim

Zahlen, Daten, Fakten. BKK A.T.U Geschäftsbericht 2011

DRV Oldenburg-Bremen Haushaltsplan 2017

VERMÖGENSRECHNUNG. LfM Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen DUESSELDORF. zum. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen. C.

Bekanntmachung des NLS zur Kommunalen Doppik vom (Nds. MBl. Nr. 47/2007 vom S. 1317)

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO

Aufteilung der Ausgaben in Konsumausgaben (Laufende Rechnung) und in Investitionsausgaben (Investitionsrechnung).

Seite 385 SONDERVERMÖGEN DES LANDES TIROL

Die Alterssicherung der Landwirte (AdL)

Inhaltsverzeichnis 1

Erläuterungen zur Rechnung 2016 der Bodenverbesserungsgenossenschaft

- Amtliche Bekanntmachungen -

Die Alterssicherung der Landwirte (AdL)

Inhaltsverzeichnis Kapitel 11

Fachempfehlung 05 Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Krankenkasse BKK firmus Pflegekasse BKK firmus

Geschäftsbericht 2017

Auf einen Blick. Daten und Zahlen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

QUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN SOWIE MITGLIEDER (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM bis

ESVG - EINHEITEN LAND TIROL. Seite 395

BGM. Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd. Hauptzahlen Veröffentlichung beschlossen in der Sitzung des Vorstandes am 16./17.

VOM LAND VERWALTETE STIFTUNGEN UND FONDS. Seite 425

Geschäftszahlen IKK gesund plus

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.

Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. Zahlen Daten Fakten

Personal- und Verwaltungskosten

A1. 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand. 41 Regalien und Konzessionen. 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen

Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und für den Gesundheitsfonds

Seite 393 SONDERVERMÖGEN DES LANDES TIROL

JAHRESABSCHLUSS. Steuerberater Stephan Wickert. Gustav-Hoch-Str. 5 A Hanau. zum 31. Dezember 2014

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Anlage 7 Stand: Mai 2008 (zu 25 Abs. 2 Nr. 7) Kontenrahmen für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds

Begleitbericht des Bundesversicherungsamtes zur Jahresrechnung des Gesundheitsfonds für. das Geschäftsjahr 2014

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt

Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

ERFOLGSPLAN. Anlage I FS. Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1

Schlußbilanz zum Aktiva

Rechnungslegung der Sondervermögen des Bundes

SONDERVERMÖGEN DES LANDES TIROL. Seite 411

Richtlinie des Kreises Höxter über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. Zahlen Daten Fakten

Organisation der Buchführung und Kontenrahmen

Berechnung des Künstlersozialabgabesatzes Ausgaben abzügl. Beitragseinnahmen abzügl. Bundeszuschuss

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

RECHNUNGSERGEBNISSE DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSE (VORDRUCK KJ 1) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Anlagen zum Finanzstatut der IHK Berlin ERFOLGSPLAN

Transkript:

Anlage 5b (zu 25 Abs. 2 Nr. 5 SRVwV) Stand: Januar 2013 Kontenrahmen der landwirtschaftlichen Alterskassen für die sozialen Maßnahmen zur Strukturverbesserung Kontenklasse S 0 - Aktiva Bestimmungen zu den einzelnen Positionen S 00 Barmittel, Giroguthaben und sonstige sofort verfügbare Zahlungsmittel Zu S 00 Die getrennte Bewirtschaftung der Mittel für die Bereiche (LAR) und ist durch gesonderte Girokonten oder auf andere Weise sicherzustellen. Soweit im Rahmen der Restabwicklung einzelne Fälle der Gewährung von Nachentrichtungszuschüssen (NEZ) anfallen, sind diese aus den Bundesmitteln zur Gewährung der LAR zu finanzieren. Für den buchmäßigen Nachweis der Aufwendungen ist daher lediglich Konto S 4101 zu führen. Sofern im Interesse der Kosteneinsparung die finanztechnische Abwicklung der Aufwendungen und Erträge im Rahmen der Sozialen Maßnahmen zur Strukturverbesserung über ein Girokonto abgewickelt wird, sind etwa anfallende Zinserträge im Verhältnis der Erträge nach KA S 250 für die Bereiche LAR/ zu ermitteln und diese in der entsprechenden Höhe den KAen nach KG S 30 zuzuordnen. S 000 S 0001 S 0003 S 002 S 0021 S 0023 S 009 Barmittel Barer Kassenbestand Barer Kassenbestand Giroguthaben Giroguthaben Giroguthaben Sonstige sofort verfügbare Zahlungsmittel - 2 -

- 2 - S 0091 Sonstige Zahlungsmittel S 0093 S 02/S 03 S 020 S 0201 S 0203 S 022 S 0223 Sonstige Zahlungsmitte Forderungen Forderungen an den Bund aus Aufwendungen Forderungen an den Bund aus Aufwendungen für Forderungen an den Bund aus Aufwendungen für Forderungen an das Land aus Pauschalbeträgen für Verwaltungskosten Forderungen an das Land aus Pauschalbeträgen für Verwaltungskosten Zu S 020 und S 022 Zu buchen ist der aus der Abrechnung der Finanzierungsmittel zum Jahresende verbleibende Ausgabenüberschuss. Er stellt den Abrechnungsstatus jeweils zum 31.12. dar und bleibt buchmäßig während des Jahres unverändert. Er ist lediglich um das Ergebnis aus der Erfolgsrechnung des Folgejahres fortzuschreiben und nur zum Jahresende buchmäßig zu aktualisieren. Wegen des Nachweises verbleibender Einnahmeüberschüsse siehe zu KA S 120 und S 122.. S 029 Sonstige Forderungen Zu S 029 Auf die Bestimmung zu S 00 wird hingewiesen. Sofern über gesondert eingerichtete Girokonten die Bewirtschaftung der Mittel abgewickelt wird, sind hier auch die zum Jahresende aus irrtümlichen Mittelvermischungen angefallenen Forderungen nachzuweisen. S 0291 S 0293 Sonstige Forderungen Sonstige Forderungen - 3 -

- 3 - S 0301 S 0303 S 09 S 090 S 0901 S 0903 Forderungen aus der Abrechnung der zentralen Auszahlung LAR nach 45 Abs. 2 ALG Forderungen aus der Abrechnung der zentralen Auszahlung nach 45 Abs. 2 ALG Rechnungsabgrenzung Zeitliche Rechnungsabgrenzung Zeitliche Rechnungsabgrenzung Zeitliche Rechnungsabgrenzung Zu S 090 Nachzuweisen sind insbesondere die bis zum Ende des Geschäftsjahres geleisteten Zahlungen, die das folgende Geschäftsjahr betreffen und in der Aufwandsrechnung des Folgejahres zu buchen sind. - 4 -

- 4 - Kontenklasse S 1 - Passiva S 11 Kurzfristige Verpflichtungen S 110 Kurzfristige Verpflichtungen Zu S 110 Hier sind auch die zum Jahresende noch abzuführenden Beiträge im Rahmen der KVP bzw. zur allgemeinen KV und zur RV nachzuweìsen. Sofern ausnahmsweise ein Konto der Kontengruppe S 00 einen passiven Saldo aufweist, ist dieser mindestens in der Jahresrechnung auf den Konten S 1101, S 1102 oder S 1103 und nicht auf dem entsprechenden Konto unter S 00 darzustellen. S 1101 S 1103 S 12/S 13 S 120 S 1201 S 1203 S 122 S 1223 Kurzfristige Verpflichtungen Kurzfristige Verpflichtungen Verpflichtungen Verpflichtungen an den Bund aus Aufwendungen Verpflichtungen an den Bund aus Aufwendungen für Verpflichtungen an den Bund aus Aufwendungen für Verpflichtungen an das Land aus Pauschalbeträgen für Verwaltungskosten Verpflichtungen an das Land aus Pauschalbeträgen für Verwaltungskosten Zu S 120 und S 122 Zu buchen ist ein aus der Abrechnung der Finanzierungsmittel zum Jahresende verbleibender Einnahmeüberschuss. Er stellt den Abrechnungsstatus jeweils zum 31.12. dar und bleibt buchmäßig während des Jahres unverändert. Er ist lediglich um das Ergebnis aus der Erfolgsrechnung des Folgejahres fortzuschreiben und nur zum Jahresende buchmäßig zu aktualisieren. Wegen des Nachweises eventuell verbleibender Ausgabeüberschüsse siehe zu KA S 020 und S 022. - 5 -

- 5 - S 129 Sonstige Verpflichtungen Zu S 129 Auf die Bestimmungen zu S 00 und S 029 wird hingewiesen. Sofern über gesondert eingerichtete Girokonten die Bewirtschaftung der Mittel abgewickelt wird, sind hier auch die zum Jahresende aus irrtümlichen Mittelvermischungen angefallenen Verpflichtungen nachzuweisen. S 1291 Sonstige Verpflichtungen S 1293 Sonstige Verpflichtungen S 1301 S 1303 S 14 S 140 Verpflichtungen aus der Abrechnung der zentralen Auszahlung LAR nach 45 Abs. 2 ALG Verpflichtungen aus der Abrechnung der zentralen Auszahlung nach 45 Abs. 2 LAG Verwahrungen Verwahrungen S 1401 Verwahrungen S 1403 S 18 Verwahrungen Rechnungsabgrenzung S 180 Zeitliche Rechnungsabgrenzung Zu S 180 Nachzuweisen sind insbesondere die bis zum Ende des Geschäftsjahres erhaltenen Einnahmen aus Bundesmitteln, die erst für Zahlungen des Folgejahres und demzufolge in der Ertragsrechnung des Folgejahres nachzuweisen sind. S 1801 Zeitliche Rechnungsabgrenzung S 1803 Zeitliche Rechnungsabgrenzung - 6 -

- 6 - Kontenklasse S 2 - Einnahmen aus Bundes- und Landesmitteln S 25 S 250 S 2501 S 2503 S 251 S 2511 S 2513 S 252 Einnahmen aus Bundes- und Landesmitteln Einnahmen aus Bundesmitteln zur Gewährung von Leistungen Bundesmittel zur Gewährung der Bundesmittel zur Gewährung der -Leistungen Einnahmen aus Bundesmitteln zur Pauschalabgeltung der Verwaltungskosten Bundesmittel zur Pauschalabgeltung der Verwaltungskosten Bundesmittel zur Pauschalabgeltung der Verwaltungskosten Einnahmen aus Landesmitteln zur Pauschalabgeltung der Verwaltungskosten Zu S 25 Die LAK bucht hier die für das jeweilige Haushaltsjahr erhaltenen Bundes- bzw. Landesmittel in voller Höhe. Wegen des buchmäßigen Nachweises der Einnahme- oder Ausgabeüberschüsse (zum Jahresende) sind die Bestimmungen zu S 380 und S 680 zu beachten. Wegen der aus der Bewirtschaftung der Bundesmittel anfallenden Zinserträge siehe die Bestimmung zu S 00. Zu 251 Die Bestimmung zu S 700 gilt auch hier. S 2523 Landesmittel zur Pauschalabgeltung der Verwaltungskosten - 7 -

- 7 - Kontenklasse S 3 - Zinsen und sonstige Einnahmen S 30 S 300 Zinsen Zinsen aus Giroguthaben S 3001 Zinsen aus Giroguthaben S 3003 Zinsen aus Giroguthaben S 33 Einnahmen aus Ersatzansprüchen S 330 Einnahmen aus Ersatzansprüchen S 3301 Einnahmen aus Ersatzansprüchen S 3303 Einnahmen aus Ersatzansprüchen S 331 Einnahmen aus Ersatzansprüchen gem. 116 SGB X S 3311 Einnahmen aus Ersatzansprüchen gem. 116 SGB X S 3313 Einnahmen aus Ersatzansprüchen gem. 116 SGB X S 38 Ausgleich der Erfolgsrechnung S 380 S 3801 S 3803 S 39 Überschuss der Aufwendungen Überschuss der Aufwendungen Überschuss der Aufwendungen Sonstige Einnahmen Zu S 380 Nachzuweisen ist der zum Jahresende aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge der jeweiligen Abrechnungskreise in Einzelfällen verbleibende Ausgabenüberschuss. Er ist auf den Konten der KAen S 020 und S 022 entsprechend gegenzubuchen. - 8 -

- 8 - S 390 Sonstige Einnahmen Zu S 390 Zu buchen sind u.a. Zinsen aus Erstattungsansprüchen sowie nach 42 Abs. 3 Nr. 1 SGB I. S 3901 S 3903 Sonstige Einnahmen Sonstige Einnahmen - 9 -

- 9 - Kontenklasse S 4 - Leistungen S 40 S 400 Leistungen S 4001 an landwirtschaftliche Unternehmer S 401 S 4011 Leistungen an Witwen und Witwer Zu S 4011 Hier sind die Ausgaben für n an Witwen und Witwer nach 41 Abs. 4, 43 GAL (bis 31.12.94) sowie 121 ALG zu buchen. S 403 Beitragsübernahmen bei S 4031 S 407 S 4071 S 408 S 4081 Beitragsübernahmen zur Pflegeversicherung aus Krankenversicherung bei Krankenversicherung nach 35 a ALG für Bezieher von Pflegeversicherung bei Pflegeversicherung nach 35b ALG für Bezieher von S 41 Zuschussgewährung zur Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen Zu S 41 Hier sind die Ausgaben für die Restabwicklung von Ansprüchen nach 47 GAL zu buchen. S 410 Zuschussgewährung zur Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen S 4101 Zuschüsse gem. 47 GAL Zu 4101 Hier sind die Aufwendungen aus der Restabwicklung der Gewährung von Nachentrichtungszuschüssen (NEZ) zu buchen (siehe auch zu KG S 00). - 10 -

- 10 - S 42-44 S 42 S 420 - S 423 Produktionsaufgaberente Produktionsaufgaberente S 4203 Grundbeträge an landwirtschaftliche Unternehmer S 4213 Grundbeträge an Witwen oder Witwer landwirtschaftliche Unternehmer S 4223 Flächenzuschläge an landwirtschaftliche Unternehmer S 4233 S 43 S 430 - S 431 S 4303 Flächenzuschläge an Witwen oder Witwer landwirtschaftlicher Unternehmer Ausgleichsgeld Ausgleichsgeld Ausgleichsgeld an landwirtschaftliche Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige S 4313 Ausgleichsgeld an Witwen oder Witwer von Arbeitnehmern und mitarbeitenden Familienangehörigen S 44 S 440 - S 446 Beitragsübernahmen,Beitrags -zuschüsse Beitragsübernahme S 4403 Beitragsübernahme zur Altershilfe für Bezieher von Produktionsaufgaberente S 4413 Beitragsübernahme zur Altershilfe für Bezieher von Ausgleichsgeld S 4423 Beitragsübernahme zur Unfallversicherung für Bezieher von Produktionsaufgaberente - 11 -

- 11 - S 4433 S 4443 S 4453 S 4463 S 447 S 4473 S 448 S 4483 Beitragsübernahme zur Rentenversicherung für Bezieher von Ausgleichsgeld Beitragsübernahme zur Krankenversicherung für Bezieher von Ausgleichsgeld Beitragsübernahme zur Pflegeversicherung aus Produktionsaufgaberente Beitragsübernahme zur Pflegeversicherung aus Ausgleichsgeld Krankenversicherung Krankenversicherung nach 14 Abs. 4 Satz 4 Pflegeversicherung Pflegeversicherung nach 14 Abs. 4 Satz 4-12 -

- 12 - Kontenklasse S 6 - Vermögensaufwendungen und sonstige Aufwendungen S 68 Ausgleich der Erfolgsrechnung S 680 Überschuss der Erträge Zu S 680 Nachzuweisen ist der zum Jahresende aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge der jeweiligen Abrechnungskreise in Einzelfällen verbleibende Einnahmeüberschuss. Er ist auf den Konten der KAen S 120 und S 122 entsprechend gegenzubuchen. S 6801 S 6803 S 69 S 690 Überschuss der Erträge Überschuss der Erträge Sonstige Aufwendungen Sonstige Aufwendungen S 6901 Sonstige Aufwendungen S 6903 Sonstige Aufwendungen - 13 -

- 13 - Kontenklasse S 7 - Verwaltungs- und Verfahrenskosten S 70 Verwaltungskosten S 700/701 Pauschbeträge für Verwaltungskosten aus Bundesmitteln Zu S 700 Die aus Bundesmitteln pauschal abzudeckenden Verwaltungskosten sind hier im Aufwand und bei KA S 251 im Ertrag gegenzubuchen. Wegen der Abgeltung aus Bundesmitteln siehe auch zu KAen 791/792 im Kontenrahmen AdL. S 7001 Pauschbeträge für Verwaltungskosten aus Bundesmitteln S 7003 Pauschbeträge für Verwaltungskosten aus Bundesmitteln S 701 Pauschbeträge für Verwaltungskosten aus Landesmitteln Zu S 701 Nachzuweisen sind die an die Alterssicherung der Landwirte abzuführenden Pauschbeträge für Verwaltungskosten aus Landesmitteln. S 7013 Pauschbeträge für Verwaltungskosten aus Landesmitteln - 14 -

- 14 - Kontenklasse S 8 - Verrechnungs- und Abrechnungskonten S 80 Frei für Zwecke der Versicherungsträger S 81-84 S 85 Sonstige Verrechnungs- und Abrechnungskonten Frei für Zwecke des Versicherungsträgers Zu S 81 bis S 84 1. Der Versicherungsträger kann diese Kontengruppen zu internen Aufwands- und Ertragsrechnungen, Kostenstellenrechnungen und anderen Verrechnungen benutzen. 2. Die Führung und Gliederung der Kontengruppen bleibt dem Versicherungsträger überlassen. - 15 -

- 15 - Kontenklasse S 9 - Eröffnungs- und Abschlusskonten S 99 S 990 S 9901 S 9903 Eröffnungs- und Abschlusskonten Abschlusskonten der Erfolgsrechnungen Abschlusskonto der Erfolgsrechnung Abschlusskonto der Erfolgsrechnung Zu S 99 Bevor die Konten der Kontenklassen S 2 bis S 7 (Erfolgsrechnung) bzw. S 0 und S 1 (Vermögensrechnung) abgeschlossen werden, müssen unter Beachtung der Bestimmungen zum Kontenrahmen die das Geschäftsjahr betreffenden Erträge, Aufwendungen und Bestandspositionen gebucht sein. Zu S 990 Wegen der buchmäßigen Darstellung des Ergebnisses der Erfolgsrechnungen siehe die Bestimmungen zu S 380 und S 680. S 995 Eröffnungskonten der Vermögensrechnungen S 9951 S 9953 S 996 S 9961 S 9963 Eröffnungskonto der Vermögensrechnung Eröffnungskonto der Vermögensrechnung Abschlusskonten der Vermögensrechnungen Abschlusskonto der Vermögensrechnung Abschlusskonto der Vermögensrechnung Konto S80 bei der nächsten Änderung berücksichtigen - des Vers.-Trägers -