Lehrvertrags - Checkliste Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, haben wir für Sie eine Checkliste vorbereitet, anhand derer Sie Ihren Lehrvertrag vorab auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen können. Legen Sie einfach den Lehrvertrag daneben und überprüfen Sie gleich ihre Angaben! Bitte beachten Sie: Unvollständige oder falsch ausgefüllte Lehrverträge können wir leider nicht direkt bearbeiten. Es dauert dann länger, bis wir Ihnen und Ihrem Lehrling den genehmigten Lehrvertrag zurückschicken können! Alles richtig ausgefüllt und alles vollständig? (Schritt für Schritt zum Abhaken) 1 2 3 4 5 6 Ist der Lehrvertrag vollständig? Besteht das Lehrvertragsformular aus insgesamt 4 Blättern? (Grün-HWK, Blau-Betrieb, Rot-Lehrling, Gelb-sonstige Verwendung) Achtung: Bitte kein Kohlepapier einlegen, da Durchschreibesatz! Sind alle Angaben zum Ausbildungsbetrieb vollständig und lesbar (Druckbuchstaben)? Betriebsnummer (siehe Beitragsrechnung der HWK oder Handwerkskarte) Genaue Firmierung (z.b. GmbH, e. K., GmbH & Co. KG etc.) Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Gegebenenfalls Ausbildungsstätte, wenn vom Betriebssitz abweichend Gegebenenfalls Telefonnummer für Rückfragen Sind alle Angaben zum Lehrling vollständig und lesbar (Druckbuchstaben)? Geburtsdatum (Geburtsort wenn bekannt), Geschlecht Familienname und Vorname Wohnanschrift (Straße und Hausnr., PLZ, Ort), evtl. Telefonnummer für Rückfragen Wenn Lehrling unter 18 Jahre: Ärztliche Bescheinigung nach 32 (1) JArbSchG beigelegt? (Bitte nur diese speziellen Bescheinigungen vorlegen keine ärztlichen Atteste etc.) Bei Bedarf können diese speziellen Bescheinigungsvordrucke beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt angefordert werden Sind alle gesetzlichen Vertreter (i. d. R. die Eltern) benannt? Angaben zum Ausbildungsberuf: Welchen Ausbildungsberuf erlernt der Auszubildende (genaue Bezeichnung) Bei Berufen mit Fachrichtungen / Schwerpunkten diese wenn möglich bitte immer angeben Angaben zur Ausbildungsdauer: Haben Sie die reguläre Ausbildungszeit (gem. Ausbildungsordnung) angekreuzt? Beantragen Sie eine Anrechnung von - Vorherigen Ausbildungen (z.b. abgeschl. Lehre in anderem Beruf)? - Beruflichen Vorbildungen (BGJ, Berufsfachschule etc.)? - Allgemeinbildenden Schulabschlüssen (Mittlere Reife, Abitur, andere Schulabschlüsse)? Wenn ja, dann unbedingt entsprechende Zeugnisse, Nachweise beilegen! Haben Sie die tatsächliche Ausbildungszeit (von bis) angegeben (hier ggf. Anrechnungen abziehen) -1-
7 8 9 10 11 12 13 14 15 Alles richtig ausgefüllt und alles vollständig? (Schritt für Schritt zum Abhaken) Angaben zur Probezeit: Liegt die Probezeit zwischen 1 und 4 Monaten? Bei direkt vorangegangenem EQ-Praktikum keine erneute Probezeit) Angaben zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit: Sind alle Angaben zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit richtig? Bei unter 18-jährigen bitte die Regelungen des JArbSchG beachten. (8 Std./Tag und 40 Std./ Woche) Angaben zur Ausbildungsvergütung: Haben Sie eine angemessene Vergütung angegeben? In der Regel gelten hier die tariflichen Bestimmungen. (Siehe auch Tarifedatenbank www.bis-handwerk.de) Angaben zum Ausbilder: Ist der Ausbilder namentlich benannt (Name, Vorname, evtl. Geburtsname, Geburtsdatum und Geschlecht) Sind die Angaben zur Ausbildungsberechtigung des Ausbilders komplett? Wurden die erforderlichen Nachweise für die Ausbildungsberechtigung bereits früher erbracht oder sind sie diesem Lehrvertrag beigefügt? Falls ein Ausbilder neu benannt wird, bitte Belege über Ausbildungsberechtigung, Vollzeitbeschäftigung und Sozialversicherungsnachweis dem Lehrvertrag beifügen. Angaben zum Betrieb und zur Staatsangehörigkeit des Lehrlings: Ist Ihr Betrieb eine Einrichtung des Öffentlichen Dienstes? Haben Sie die Staatsangehörigkeit des Lehrlings angegeben? Lehrlinge aus Nicht-EU-Ländern müssen dem Betrieb die Arbeitserlaubnis vorlegen Angaben zur schulischen Vorbildung, Berufsvorbereitung des Lehrlings: Haben Sie den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss des Lehrlings angegeben (z.b. Quali, Mittlere Reife, Abitur)? Hat Ihr Lehrling eine oder mehrere mindestens 6-monatige Berufsvorbereitungsmaßnahme(n) (EQ, BVJ, BFS, BGJ etc.) absolviert? wenn ja bitte unbedingt alle Zeugnisse beifügen! Haben Sie bisherige (abgebrochene) Ausbildung(en) des Lehrlings angegeben? Angaben zur Berufsschule: Haben Sie die vom Lehrling zu besuchende Berufsschule angegeben? Angaben zu Öffentliche Förderungen: Haben Sie die Angaben zu evtl. finanziellen Förderungen angegeben? Unterschriften & Versand: Liegen alle Unterschriften der Vertragsparteien auf allen Seiten des Lehrvertrages vor? Ausbildungsbetrieb (Ausbildender) / Lehrling / Gesetzlicher Vertreter (bei unter 18-jährigen) Bitte schicken Sie alle Seiten des Lehrvertrages zur Handwerkskammer Bitte melden Sie Ihren Lehrling bei der Berufsschule und bei der Krankenkasse an Bitte händigen Sie dem Lehrling das Berichtsheft aus (zu beziehen bei Ihrer Innung/Kreishandwerkerschaft, im Buchhandel oder über Internet) -2-
Berufsausbildungsvertrag - Vorderseite Alle Angaben auf einen Blick! Bitte überprüfen Sie, ob alle Angaben richtig und vollständig sind, damit auch Ihr Lehrvertrag möglichst zeitnah bearbeitet werden kann! 1 3 2 4 5 6 7 8 9 LR AB -3-
Berufsausbildungsvertrag - Rückseite Alle Angaben auf einen Blick! Bitte überprüfen Sie, ob alle Angaben richtig und vollständig sind, damit auch Ihr Lehrvertrag möglichst zeitnah bearbeitet werden kann! 10 11 12 13 14 15-4-
Häufige Fragen rund um den Ausbildungsvertrag Für jede Frage die richtige Antwort! www.hwkno.de (Aus- und Weiterbildung > Berufsausbildung) Bis wann sollten Sie den Lehrvertrag bei der Handwerkskammer eingereicht haben? Der Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsvertrag unverzüglich nach dessen Abschluss, spätestens jedoch zum Ausbildungsbeginn bei der Handwerkskammer zum Zwecke der Eintragung in die Lehrlingsrolle einreichen! Wie lange darf eine ärztliche Erstuntersuchung zurückliegen und wo erhält man den Berechtigungsschein für die kostenlose Untersuchung? Grundsätzlich darf ein Jugendlicher nur dann eingestellt und beschäftigt werden, wenn er sich innerhalb der letzten 14 Monate vor Ausbildungsbeginn einer ärztlichen Erstuntersuchung unterzogen hat und dem Betrieb hierüber eine ärztliche Bescheinigung vorliegt! Ihr Lehrling hat den Berechtigungsschein für die Untersuchung bereits in der zuletzt besuchten Schule erhalten. Wenn er ihn nicht mehr findet, kann er ihn jederzeit beim Gewebeaufsichtsamt anfordern. Können ein bestimmter Schulabschluss oder andere Vorausbildungen evtl. auf die Lehrzeit angerechnet werden? Ja, es besteht die Möglichkeit die Ausbildungszeit zu verkürzen, wenn der Jugendliche z.b. die Mittlere Reife (bis zu 6 Monate Verkürzung) oder Abitur (bis zu 12 Monate Verkürzung) hat. Hat Ihr Lehrling schon eine Berufsausbildung abgeschlossen, können Sie die Ausbildungszeit der Zweitlehre um bis zu ein Drittel verkürzen. Nutzen Sie hierzu auch unseren speziellen Infoservice im Internet unter www.hwkno.de oder fragen Sie im Einzelfall unsere Berater der Ausbildungsberatung oder das Team der Lehrlingsrolle. Können Sie im Lehrvertrag eine Probezeit vereinbaren, wenn Sie den Lehrling schon vorher im Rahmen eines Praktikums (z.b. EQ) beschäftigt haben? Ein unmittelbar dem Ausbildungsverhältnis vorausgehendes Praktikum (insbesondere EQ) mit dem Hintergrund, die Ausbildungseignung des Jugendlichen zu erproben, gilt bereits als Probezeit für ein anschließendes Berufsausbildungsverhältnis. Eine erneute Vereinbarung einer Probezeit im Ausbildungsvertrag ist demnach unzulässig. -5- Wo finde ich weiterführende Informationen rund um das Thema Ausbildung? Weitere Informationen zum Thema Ausbildung, Ausbildungsvertrag finden Sie im Internet unter: www.hwkno.de (Informationen zum Ausbildungsvertrag, Antragsformulare, Dokumente, Ratschläge bei Problemen und Schwierigkeiten in der Ausbildung, Adressen von Innungen und Kreishandwerkerschaften) www.berufenet.de (Informationen zu Berufen, Ausbildungsordnungen etc.) www.km.bayern.de (Berufsschuldatenbank) www.dasbayerischehandwerk.de (Informationen rund um das Handwerk/Ausbildung)
Ihre Ansprechpartner in Sachen Ausbildung Für jede Frage den richtigen Ansprechpartner! AQ AM Ausbildungsplatzakquisiteur / -akquisiteurin Einwerbung und Schaffung von freien Lehrstellen und Einstiegsqualifizierungen (EQ) Hilfe bei der Berufsorientierung Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten in Verbindung mit Ausbildungsplätzen Veröffentlichung von Lehrstellen in der Internet-Lehrstellenbörse (www.hwkno.de) Niederbayern: Oberpfalz: Ute Hohenthanner Therese Hinkofer +49 (851) 5301-118 +49 (851) 5301-233 Ausbildungsplatzmatcher / -matcherin Passgenaue Zusammenführung von Bewerbern und freien Ausbildungs- bzw. EQ-Stellen Erstellung von Betriebs-, Berufs- und Fähigkeitsprofilen Durchführung der Bewerber(vor)auswahl bis zum Abschluss des Ausbildungsvertrages Niederbayern Oberpfalz: Stefan Negele Franz Fischer +49 (941) 7965-244 +49 (941) 7965-146 LR Lehrlingsrolle Prüfung und EDV-Erfassung von Berufsausbildungs-/Umschulungsverträgen Bearbeitung und EDV-Erfassung von Verkürzungen und Verlängerungen der Ausbildungszeit; Informationen zu Lehrvertragsinhalten Bearbeitung und EDV-Erfassung von Vertragsänderungen LA, SR, PAN, DGF: Tanja Mayrhofer +49 (851) 5301-136 DEG, FRG, REG: Gertraud Wenzke +49 (851) 5301-113 PA: Karola Braml +49 (851) 5301-165 KEH, AM, R, NM: Nora Thiele +49 (851) 5301-133 WEN, AS, CHA, NEW, SAD, TIR: Doris Eggenberger +49 (851) 5301-166 AB Ausbildungsberatung Förderung, Beratung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen Rechte und Pflichten von Betrieb und Lehrling / Rechtsgrundlagen für die Berufsausbildung Beratung zu Lehrvertragsinhalten und Lehrzeitverkürzungen / -verlängerungen Beratung zu Dauer und Beendigung von Lehrverhältnissen / gestreckte Prüfung Beratung von Betrieben, Eltern und Jugendlichen bei Schwierigkeiten in der Ausbildung (Leistungsprobleme, Abmahnung, Kündigung, Betriebswechsel) Überprüfung der Eignung zur Ausbildung Beratung zur Begabtenförderung und zum Praktischen Leistungswettbewerb Beratung zu Chancen und Karrieremöglichkeiten nach der Ausbildung PA, DEG, REG, FRG: Doris Werthmann +49 (851) 5301-137 PAN, SR, LA, DGF: Wolfgang Spöckner +49 (851) 5301-202 -6- KEH, AM, R, NM: Otto Pömmerl +49 (941) 7965-186 WEN, AS, CHA, NEW, SAD, TIR: Martin Kessel +49 (941) 7965-135 Fragen Sie auch Ihre zuständige Innung bzw. Kreishandwerkerschaft