BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Berufliche Gymnasien - Wirtschaft - Technik - Gesundheit und Soziales -

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Transkript:

BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Berufliche Gymnasien - Wirtschaft - Technik - Gesundheit und Soziales - Informationen zum Beruflichen Gymnasium (Abitur 2014) Bildungsziel Ohne Gewähr Berufliche Gymnasien führen als Profilgymnasien, wie andere Gymnasien auch, in der dreijährigen Oberstufe zur Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur. Dies berechtigt zum Studium in allen Studienrichtungen an allen Hochschulen. Aufnahmevoraussetzungen (1) In das Berufliche Gymnasium kann aufgenommen werden, wer den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. (2) Ohne Besuch der Einführungsphase kann in die Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden, wer in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren eine zweite Fremdsprache erlernt hat. Wer nach Besuch einer ausländischen Schule in das Berufliche Gymnasium eintritt, kann seine Fremdsprachenkenntnisse abweichend von Satz 1 nachweisen. Dauer der Ausbildung (1) Der Besuch des Beruflichen Gymnasiums dauert mindestens zwei und höchstens vier Schuljahre, soweit in den Sätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist. Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann das Berufliche Gymnasium höchstens drei Schuljahre besuchen. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein weiteres Schuljahr. In Härtefällen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit, kann die Schule eine weitere Verlängerung um ein weiteres Schuljahr zulassen. Zeiten des Besuchs einer gymnasialen Oberstufe werden auf die Zeiten eines Besuchs des Beruflichen Gymnasiums angerechnet. (2) Wer nicht vor Ablauf der Höchstzeit nach Absatz 1 zur Abiturprüfung zugelassen ist, muss die Schule verlassen. Versetzung Im Beruflichen Gymnasium findet eine Versetzung nur von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase statt. Eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn die Leistungen 1. in allen Lernbereichen mindestens mit der Note ausreichend, 2. in nicht mehr als zwei Fächern mit der Note mangelhaft, 3. in keinem Fach mit der Note ungenügend, 4. in dem ersten Prüfungsfach (1. Profilfach) nicht mit der Note mangelhaft und 5. in nicht mehr als einem der möglichen zweiten und dritten Prüfungsfächer mit der Note mangelhaft (Deutsch, Englisch, Mathematik sowie im BGym Technik und im BGym Gesundheit und Soziales zusätzlich die Naturwissenschaft) bewertet worden sind. 1

Organisation des Unterrichts und Belegungsverpflichtung (1) In der Einführungsphase wird der Unterricht im Klassenverband und in der Qualifikationsphase in Profil-, Kern- und Ergänzungsfächern in schulhalbjahresbezogenen Lerngruppen erteilt. In der Qualifikationsphase ist jedes Fach, ausgenommen Sport, entweder dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (A), dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (B) oder dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (C) zugeordnet. (2) In der Einführungsphase sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht in der ersten Fremdsprache teilzunehmen und, wenn sie keine zweite Fremdsprache bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren erlernt haben, auch am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache. (3) In der Qualifikationsphase ist nach Maßgabe der folgenden Aufstellung der Unterricht in den Fächern in Schulhalbjahresabschnitten zu belegen: Profil-, Kern-, Ergänzungsfächer Profilfächer Kernfächer Ergänzungsfächer Aufgabenfelder B Fächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling Berufliches Gymnasium Wirtschaft Anzahl der Schulhalbjahre Berufliches Gymnasium Technik 4 - Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales B Betriebs- und - 4 4 B 4 - - C Gesundheit-Pflege - - 4 C Technik (schwerpunktbezogen) - 4 - C Informationsverarbeitung 4 B/C Praxis (...) 1 ) 4 A Deutsch 4 A eine Fremdsprache 2 ) 3 ) 4 C Mathematik 4 C eine Naturwissenschaft 4 ) 4 B Geschichte 2 B Religion 5 ) 2 - Sport 4 1 ) Das Fach Praxis kann einen Zusatz erhalten. 2 ) Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen. 3 ) Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer in diesem Fall die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in vier Schulhalbjahren belegen. 4 ) Der Unterricht ist in derselben Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) zu belegen. 5 ) Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und stattdessen von der Schülerin oder dem Schüler auch keines der Fächer Werte und Normen oder Philosophie gewählt, so ist in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zusätzlich ein anderes Fach, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem Aufgabenfeld B zu belegen. (4) Unterricht aus Schulhalbjahren, in denen themengleich unterrichtet worden ist, kann nur einmal auf die Belegungsverpflichtungen angerechnet werden. (5) Hat die Schülerin oder der Schüler Unterricht versäumt und kann die Leistung in einem Fach deshalb nicht bewertet werden oder wird eine Unterrichtsleistung mit ungenügend bewertet, so ist die Belegungsverpflichtung in diesem Fach nicht erfüllt. - 2

Stundentafel für das Berufliche Gymnasium Wirtschaft Lernbereiche Einführungsphase 11. Schuljahrgang Zahl der Wochenstunden Qualifikationsphase 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang Lernbereich - Kernfächer - Deutsch 3 4 4 Englisch 3 4 4 Mathematik 3 4 4 Weitere Fremdsprache 4 4 4 Lernbereich - Ergänzungsfächer - Geschichte 2-2 je ein Halbjahr Politik - - Religion 2-2 Physik oder Chemie oder Biologie 2 2(4) 1 ) 2(4) 1 ) Sport 2 2 2 Lernbereich - Profilfächer - Betriebswirtschaft mit 4 4 4 Rechnungswesen- Controlling 2 ) 3 3 3 Informationsverarbeitung 3 3 3 Praxis der Unternehmung 2 2 2 Insgesamt 33 34 (36) 1 ) 34 (36) 1 ) Stundentafel für das Berufliche Gymnasium Technik Lernbereiche Einführungsphase 11. Schuljahrgang Zahl der Wochenstunden Qualifikationsphase 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang Lernbereich - Kernfächer - Deutsch 3 4 4 Englisch 3 4 4 Mathematik 3 4 4 Weitere Fremdsprache 4 4 4 Lernbereich - Ergänzungsfächer - Geschichte 2-2 je ein Halbjahr Politik - - Religion 2-2 Physik oder Chemie 2 2(4) 1 ) 2(4) 1 ) Sport 2 2 2 Lernbereich - Profilfächer - Technik (schwerpunktbezogen) 2 ) 4 4 4 Betriebs- und 3 3 3 Informationsverarbeitung 3 3 3 Praxis (schwerpunktbezogen) 2 2 2 Insgesamt 33 34 (36) 1 ) 34 (36) 1 ) 3

Stundentafel für das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales Lernbereiche Einführungsphase 11. Schuljahrgang Zahl der Wochenstunden Qualifikationsphase 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang Lernbereich - Kernfächer - Deutsch 3 4 4 Englisch 3 4 4 Mathematik 3 4 4 Weitere Fremdsprache 4 4 4 Lernbereich - Ergänzungsfächer - Geschichte 2-2 je ein Halbjahr Politik - - Religion 2-2 Naturwissenschaft 2 2(4) 1 ) 2(4) 1 ) Sport 2 2 2 Lernbereich - Profilfächer - Gesundheit-Pflege ²) 4 4 4 Betriebs- und 3 3 3 Informationsverarbeitung 3 3 3 Praxis (schwerpunktbezogen) 2 2 2 Insgesamt 33 34 (36) 1 ) 34 (36) 1 ) 1 ) Sofern das Fach Prüfungsfach ist, wird es vierstündig unterrichtet. Damit erhöht sich die Wochenstundenzahl auf 36. 2 ) Fachrichtung und Schwerpunkt prägendes Profilfach. Freiwilliges Zurücktreten (1) Wer die Einführungsphase nicht wiederholt hat, kann nach dem ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in das zweite Schulhalbjahr der Einführungsphase zurücktreten. Der Wiedereintritt in die Qualifikationsphase bedarf keiner erneuten Versetzungsentscheidung. (2) In der Qualifikationsphase ist ein Zurücktreten zulässig, wenn die Abiturprüfung danach noch innerhalb der Höchstgrenze der Verweildauer nach Abs. 1 abgelegt werden kann. (3) Vor dem Zurücktreten erzielte Benotungen werden nicht angerechnet. Prüfungsfächer (1) Für die Abiturprüfung sind fünf Prüfungsfächer zu wählen. Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau erteilt. Im vierten und fünften Prüfungsfach wird der Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt. (2) Die Wahl der Prüfungsfächer und deren Festlegung als Fächer mit erhöhten Anforderungen muss bis zum Ende der Einführungsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 erfolgen. Eine fortgeführte Fremdsprache kann als zweites oder drittes Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn diese im Sekundarbereich I mindestens vier Schuljahre durchgehend erlernt wurde. (3) Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Prüfungsfach gewählt werden. 4

Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Prüfungsfachkombinationen im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales Fächer mit erhöhten Anforderungen 1. Prüfungsfach 2. und 3. Prüfungsfach Biologie und Gesundheit-Pflege Deutsch Fächer mit grundlegenden Anforderungen 4. Prüfungsfach 5. Prüfungsfach Betriebs- und Mathematik, eine Fremdsprache Biologie und Englisch Betriebs- und Mathematik, Deutsch Prüfungsfachkombinationen im Beruflichen Gymnasium Technik Fächer mit erhöhten Anforderungen 1. Prüfungsfach 2. und 3. Prüfungsfach Mathematik Technik und - Informationstechnik - Deutsch Fächer mit grundlegenden Anforderungen 4. Prüfungsfach 5. Prüfungsfach Betriebs- und Informationsverarbeitung, Naturwissenschaft, eine Fremdsprache oder Technik - Mechatronik - Mathematik und Englisch Betriebs- und Informationsverarbeitung, Naturwissenschaft, Deutsch Prüfungsfachkombinationen im Beruflichen Gymnasium Wirtschaft Fächer mit erhöhten Anforderungen 1. Prüfungsfach 2. und 3. Prüfungsfach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen- Controlling Deutsch und Englisch Deutsch und Mathematik Englisch und Mathematik Fächer mit grundlegenden Anforderungen 4. Prüfungsfach 5. Prüfungsfach Informationsverarbeitung Informationsverarbeitung Informationsverarbeitung Informationsverarbeitung, Mathematik, Naturwissenschaft Mathematik, Naturwissenschaft, weitere Fremdsprache Informationsverarbeitung, Naturwissenschaft, eine Fremdsprache, eine Fremdsprache, Naturwissenschaft Informationsverarbeitung, Naturwissenschaft, Deutsch, weitere Fremdsprache, Deutsch, Naturwissenschaft, weitere Fremdsprache Anmerkungen: Die Wahl der Prüfungsfächer erfolgt bis zum Ende der Einführungsphase. Die Entscheidung über das 2. oder 3. Prüfungsfach erfolgt am Ende der Qualifikationsphase. Durch die Wahl der Prüfungsfächer müssen alle Aufgabenfelder (A, B, C) abgedeckt sein. 5

Einbringungsverpflichtungen in Block I der Geamtqualifikation Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Gesundheit-Pflege - Einbringungsverpflichtung in Block I mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF 1 3. PF 1 4. PF 5. PF GP MA DE EN SN 2 GE RE/WN BV IV BI Praxis 3 zusätzl. 4 Summe GP BI DE BV MA 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 GP BI DE BV EN 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 GP BI DE BV SN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 GP BI EN BV MA 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 GP BI EN BV DE 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 1 2 3 4 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden. Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. 6

Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Gesundheit-Pflege - Einbringungsverpflichtung in Block I ohne Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF 1 3. PF 1 4. PF 5. PF GP MA DE EN SN 2 GE RE/WN BV IV BI Praxis 3 zusätzl. 4 Summe GP BI DE BV MA 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 GP BI DE BV MA 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 GP BI DE BV EN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 GP BI DE BV SN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 GP BI EN BV MA 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 GP BI EN BV DE 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 1 2 3 4 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. Spanisch ist freiwillig. Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. 7

Berufliches Gymnasium Technik mit den Schwerpunkten Informationstechnik und Mechatronik - Einbringungsverpflichtung in Block I mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF 1 3. PF 1 4. PF 5. PF IT/ET MA DE EN SN 2 GE RE/WN BV IV NW Praxis 3 zusätzl. 4 Summe TI/TM MA DE BV IV 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA DE BV PH 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA DE BV EN 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 TI/TM MA DE BV SN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA EN BV PH 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 TI/TM MA EN BV DE 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 1 2 3 4 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden. Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. 8

Berufliches Gymnasium Technik mit den Schwerpunkten Informationstechnik und Mechatronik Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg - Einbringungsverpflichtung in Block I ohne Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF 1 3. PF 1 4. PF 5. PF IT/ET MA DE EN SN 2 GE RE/WN BV IV NW Praxis 3 zusätzl. 4 Summe TI/TM MA DE BV IV 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA DE BV IV 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA DE BV PH 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA DE BV PH 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA DE BV EN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA DE BV SN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA EN BV IV 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA EN BV PH 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 TI/TM MA EN BV DE 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 1 2 3 4 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. Spanisch ist freiwillig. Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. 9

1 2 3 4 5 Berufliches Gymnasium Wirtschaft - Einbringungsverpflichtung in Block I mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen Zahl der Kurse für Block I an der BBS Papenburg 1. PF 2. PF 1 3. PF 1 4. PF 5. PF BRC MA DE EN SN 2 GE RE/WN VW IV NW Praxis 3 zusätzl. 4 Summe BRC DE EN VW MA 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC DE EN VW NW 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC DE EN VW 5 IV 5 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC DE EN IV MA 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC DE EN IV NW 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC DE EN IV SN 4 4 4 4 4 2 2 2 4 4 2 36 BRC DE MA VW NW 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA VW EN 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC DE MA VW SN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA VW 5 IV 5 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA IV EN 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC DE MA IV SN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA IV NW 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC EN MA IV NW 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC EN MA IV DE 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC EN MA VW 5 IV 5 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC EN MA VW DE 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC EN MA VW NW 4 4 4 4 2 2 2 4 4 4 2 36 BRC EN MA VW SN 4 4 4 4 4 2 2 4 2 4 2 36 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden. Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. 4. und 5. Prüfungsfach sind austauschbar (bis Ende 12/2) 10

1 2 3 4 5 Berufliches Gymnasium Wirtschaft - Einbringungsverpflichtung in Block I ohne Verpflichtung zur 2. Fremdsprache Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF 1 3. PF 1 4. PF 5. PF BRC MA DE EN SN 2 GE RE/WN VW IV NW Praxis 3 zusätzl. 4 Summe BRC DE EN VW MA 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE EN VW NW 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE EN VW 5 IV 5 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE EN IV MA 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE EN IV NW 4 4 4 4 2 2 2 4 4 2 2 36 BRC DE EN IV SN 4 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2... 36 BRC DE MA VW 5 IV 5 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA VW 5 IV 5 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA VW NW 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA VW NW 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA VW EN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA VW SN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA IV EN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA IV SN 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA IV NW 4 4 4 4... 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC DE MA IV NW 4 4 4... 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC EN MA IV NW 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC EN MA IV DE 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC EN MA IV SN 4 4 4 4 4 2 2 2 4 4 2... 36 BRC EN MA VW 5 IV 5 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC EN MA VW DE 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC EN MA VW NW 4 4 4 4 2 2 4 4 4 2 2 36 BRC EN MA VW SN 4 4 4 4 4 2 2 4 2 4 2... 36 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. Spanisch ist freiwillig. Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache. 4. und 5. Prüfungsfach sind austauschbar (bis Ende 12/2) 11

Gesamtqualifikation (1) Die Punktsumme bestimmter Schulhalbjahresergebnisse in einzelnen Fächern zuzüglich der Punktsumme der Prüfungsleistungen ergibt die Punktzahl der Gesamtqualifikation. (2) Hat eine Schülerin oder ein Schüler ein Schuljahr der gymnasialen Oberstufe, des Beruflichen Gymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs wiederholt, so darf kein Schulhalbjahresergebnis aus dem ersten Durchgang in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Unter den Schulhalbjahresergebnissen, die einzubringen sind, dürfen keine Unterrichtsergebnisse aus Schulhalbjahren sein, in denen themengleich unterrichtet worden ist, und kein Schulhalbjahresergebnis darf 00 Punkte betragen. Aus einem Fach dürfen nicht mehr als fünf Schulhalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. (3) Aus der Qualifikationsphase sind 36 Schulhalbjahresergebnisse einzelner Fächer in die Gesamtqualifikation einzubringen. Darunter müssen sich die Ergebnisse in den fünf Prüfungsfächern sowie weiteren Fächern befinden, die für das Berufliche Gymnasium aus der Anlage ( s. unten, Einbringungsverpflichtung) ergeben. Die 36 Schulhalbjahresergebnisse und die Prüfungsergebnisse sind wie folgt einzubringen: 1. in Block I 28 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die Schulhalbjahresergebnisse des dritten bis fünften Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr, in einfacher Wertung sowie die 8 Schulhalbjahresergebnisse des ersten und zweiten Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in zweifacher Wertung, 2. in Block II die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung. (4) In der gymnasialen Oberstufe und im Beruflichen Gymnasium müssen im Block I mindestens 200 Punkte erreicht werden (s. unten, Berechnung der Punktzahl für die Gesamtqualifikation); dabei müssen unter den 28 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens 24 und unter den 8 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 5 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein. Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden; dabei müssen in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten oder zweiten Prüfungsfach, jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein. 12

Berufliches Gymnasium: Einbringungsverpflichtung für die Gesamtqualifikation Anlage Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Berufliches Gymnasium Wirtschaft Berufliches Gymnasium Technik Deutsch 4 Fremdsprache 1) 4 2) Mathematik 4 Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen- Controlling Betriebs- und Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales 4 - - - 4 4 4 - - Gesundheit-Pflege - - 4 Technik (schwerpunktbezogen) - 4 - Informationsverarbeitung 4 Geschichte 2 Religion oder Werte und Normen 3) 2 Naturwissenschaft 1) 4 Praxis 2 4) Praxis oder weitere Fremdsprache oder Sport 2 5) 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) 1 Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach 5 Abs. 2 der Anlage 7 zu 33 BbS-VO nachzuweisen, ist die Einbringungsverpflichtung grundsätzlich durch vier Schulhalbjahresergebnisse der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache zu erfüllen. 2 Wenn eine fortgeführte Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt wurde, müssen vier Schulhalbjahresergebnisse in der gewählten fortgeführten Fremdsprache und zwei Schulhalbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache eingebracht werden. 3 Sofern in der Fachrichtung Wirtschaft neben der fortgeführten Fremdsprache auch eine weitere Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt wird, sind jeweils vier Schulhalbjahresergebnisse einzubringen. 4 In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für eines der Profilfächer Informationsverarbeitung oder, sofern es nicht Prüfungsfach ist, auf zwei Schulhalbjahresergebnisse. 3) 4) 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. Es sind die beiden Schulhalbjahresergebnisse des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase einzubringen. Es sind zwei Schulhalbjahresergebnisse aus einem der drei Fächer einzubringen; dabei kann es sich auch um zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse aus einer Fremdsprache nach den Fußnoten 1 und 2 handeln. 13

Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation nach 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala und Berechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in der gymnasialen Oberstufe und im Beruflichen Gymnasium Punkte Durchschnittsnote 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0 Berechnung der Punktzahl für die Gesamtqualifikation: 1. Block I E I = 40 P 44 E I = Ergebnis Block I P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse des ersten und des zweiten Prüfungsfachs und der einfachen Gewichtung der übrigen 28 Schulhalbjahresergebnisse 2. Block II E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5) E II = Ergebnis Block II PF 1 bis PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern 3. Gesamtpunktzahl E = E I+E II E = Ergebnis Gesamtpunktzahl Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Berechnungsformel in Nummer 1 Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet. 14

Erwerb der Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife wird erworben durch bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums, und zwar den schulischen Teil nach Maßgabe des 17 AVO-GOFAK ( schulischer Teil ) und den berufsbezogenen Teil durch ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Für den schulischen Teil der Fachhochschulreife müssen erreicht werden: 1. Im ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens 10 Punkte. 2. In weiteren 11 Schulhalbjahresergebnisse, darunter in mindestens 6 Ergebnissen vier- oder dreistündiger Fächer, insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und davon in 9 dieser Ergebnisse mindestens jeweils 05 Punkte. 3. Unter den Fächern aus 2. müssen die 2 Schulhalbjahresergebnisse des dritten schriftlichen Prüfungsfachs enthalten sein. 4. Unter den Fächern aus 1. und 2. müssen jeweils 2 Schulhalbjahresergebnisse aus Deutsch, einer Fremdsprache, der Naturwissenschaft, Mathematik und Geschichte (oder BRC, VW, BV) sein. 5. Aus der erreichten Punktsumme ergibt sich die Durchschnittsnote für die Fachhochschulreife. 15