Informationen für Instrumentallehrkräfte Stand 07/2015

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Transkript:

Informationen für Instrumentallehrkräfte Stand 07/2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei JeKi Hamburg werden wöchentlich über 1.000 JeKi-Stunden von Instrumentallehrkräften erteilt. Dafür benötigen wir viele Lehrkräfte. Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, geben wir Ihnen hier grundlegende Informationen. Damit sie nicht von Schule zu Schule telefonieren müssen, bieten wir an, Ihr Interesse an einer Arbeit im JeKi-Unterricht und ihre Kontaktdaten in einer Interessentendatei zu speichern und diese den Schulen auf Anfrage mitzuteilen. Jede Schule wählt ihre Lehrkräfte selbst aus. Füllen Sie dazu das Interessentenformular am Ende dieses Infoblattes aus. Hierbei handelt es sich um ein reines Informationsblatt. Bitte schicken Sie keine detailliertere Bewerbungsunterlagen oder Zeugnisse, diese werden erst bei einer konkreten Bewerbung von der jeweiligen Schule benötigt. Ich freue mich, wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit bei JeKi haben. Fortbildungsangebote und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.hamburg.de/jeki. Die Leitung des JeKi-Programms erreichen Sie telefonisch unter 428 842 638. Mit freundlichen Grüßen Theo Huß Was für Unterricht wird bei JeKi erteilt? Im JeKi-Programm der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Hamburg findet im Rahmen des Musikunterrichts der Grundschule oder Förderschule Instrumentalunterricht in Gruppen statt. Zielgruppe sind Kinder der Jahrgangsstufen 2 4, bei Förderschulen auch etwas ältere Kinder. In der Jahrgangsstufe 2 sind in der Lerngruppe etwa 9 12 Kinder (eine halbe Klasse), es kann auch Unterricht in ganzen Klassen stattfinden, dann unterrichten zwei Lehrkräfte im Tandem. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 sind durchschnittlich 7 Kinder in der Lerngruppe - in Förderschulen weniger. Die Instrumente für den Unterricht stehen in der Schule zur Verfügung, bei Bedarf auch ein Lehrerinstrument. Der Unterricht folgt einem vorgegebenen Lehrplan, in dessen Rahmen die Lehrkraft selbstständig über die Unterrichtsmethoden, die Stückeauswahl und die pädagogischen Maßnahmen entscheidet. Qualifikation, Fortbildung und Unterrichtsqualität Die Instrumentallehrkräfte sollen über ein Diplom einer Musikhochschule für den Unterricht auf ihrem Instrument verfügen. Ausländische Abschlüsse werden anerkannt, wenn sie gleichwertig Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg www.hamburg.de/jeki Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg, Behördenpost: 745 / 5026, Tel: 42 88 42 638; Fax: 427 971-176 Projektleiter: Theodor Huß, theodor.huss@bsb.hamburg.de, Tel: -631 Projektassistenz: Cornelia Kunze, cornelia.kunze@bsb.hamburg.de, Tel: -638 Andreas von Minden, andreasvon.minden@bsb.hamburg.de, Tel: -632

sind. In Ausnahmefällen können auch Lehrkräfte, die ihre Qualifikation auf andere Weise erworben haben, beschäftigt werden; dies wirkt sich u.u. auf die Bezahlung aus. Es wird erwartet, dass die Lehrkraft sich auf die Unterrichtsstunden vorbereitet und der Schule Rückmeldungen über den Lernerfolg der Kinder gibt; dies ist in der Bezahlung berücksichtigt. Zur Unterstützung bietet die Leitung des JeKi-Programms umfangreiche Fortbildungen an. Die Teilnahme an diesen Fortbildungen ist kostenlos und liegt in der eigenen Entscheidung der Lehrkräfte, es wird aber erwartet, dass die Lehrkräfte sich durch Fortbildung auf den JeKi- Unterricht einstellen. Neben der Vermittlung instrumentalen Könnens bestehen die wesentlichen Herausforderungen des JeKi-Unterrichts darin, im Kontext Schule zu arbeiten und dabei, im Gegensatz zum Einzelunterricht, mit einer Schülergruppe zu arbeiten. Die Schulleitung, die JeKi-Koordinatorin der Schule oder die Leitung des JeKi-Programms beobachten durch Unterrichtsbesuche die Entwicklung des JeKi-Programms und Qualität des Unterrichts in den einzelnen Schulen. Sie stehen auch zur beratenden Unterstützung der Lehrkräfte bereit. Für die vertragliche Absicherung der Arbeit bei Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten: 1 Arbeitsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg Die JeKi-Lehrkräfte werden von der Freien und Hansestadt Hamburg als Angestellte auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wird zunächst grundsätzlich befristet abgeschlossen (gemäß 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)). Für neue Lehrkräfte beginnt der Vertrag mit dem Unterricht und ist in der Regel vorerst bis zum Ende des Schuljahres (31.07.) befristet. Der Vertrag kann befristet verlängert werden; die Verlängerung beginnt nahtlos ab 01.08., d.h. die Sommerferien werden vergütet. Wer länger als zwei Jahre für JeKi arbeitet, kann unbefristet beschäftigt werden. Der Arbeitsumfang und die Bezahlung richten sich nach der Zahl der erteilten Stunden, nach der Qualifikation und nach der beruflichen Vorerfahrung. Näheres s.u. unter Details. Lehrkräfte, die bereits an der JMS Hamburg angestellt sind, erhalten zusätzlich zu ihrem bestehenden Arbeitsvertrag einen zweiten unbefristeten Arbeitsvertrag, bei entsprechender Qualifikation (Studienabschluss) nach Entgeltgruppe 10 TV-L. Die Erfahrungsstufe wird in Abhängigkeit von der Stufe im JMS-Vertrag individuell ermittelt. Die Gehaltsberechnung wird für beide Verträge auf getrennten Gehaltsabrechnungen vorgenommen. Die Zahlungen werden aber zusammen versteuert und sozialversichert. Achtung: Der JMS-Vertrag und der JeKi-Vertrag dürfen zusammen nicht mehr als 100% ergeben. JMS-Kräfte informieren die Leitung der JMS, wenn Sie in JeKi mitarbeiten. Bei Lehrkräften, die bereits für JeKi arbeiten, kann sich der Arbeitsumfang gemäß dem Bedarf der Schule ändern, der Vertrag wird dann entsprechend angepasst. 2 Kooperationsverträge mit dem Hamburger Konservatorium oder privaten Musikschulen Daneben gibt es die Möglichkeit, dass JeKi-Schulen ihren Personalbedarf für den Instrumentalunterricht durch eine vertraglich geregelte Kooperation mit dem Hamburger Konservatorium oder einer privaten Musikschule decken. Dabei verpflichtet sich der Kooperationspartner, geeignete Lehrkräfte für den JeKi-Unterricht in die Schule zu schicken, und beschäftigt diese Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Info für Instrumentallehrkräfte Stand 07/2015 Seite 2/6

Lehrkräfte mit einem Honorarsatz von derzeit 31,08 pro tatsächlich erteilter Unterrichtsstunde. Darin ist auch die Bezahlung beispielsweise der Unterrichtsvorbereitung und der individuellen Fortbildung einkalkuliert. Die entsprechenden Vertragsmuster für den Vertrag Schule Musikschule liegen den Schulen vor; den Honorarvertrag mit der ausführenden Lehrkraft schließt die Musikschule. Diese Verträge werden in der Regel für ein Schuljahr abgeschlossen. Die Musikschule zahlt die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK), den persönlichen Anteil an die KSK sowie die fälligen Steuern zahlt jede Lehrkraft in eigener Verantwortung. In diesem Fall schreibt die Lehrkraft der Musikschule eine Rechnung für den in ihrem Auftrag in der Schule erteilten Unterricht. Die Musikschule bezahlt die Lehrkraft. Parallel dazu schreibt die Musikschule der Schule eine Rechnung für den gemäß Kooperationsvertrag gelieferten Unterricht. Die Arbeit in diesem Kooperations-Modell ist besonders für Instrumentallehrkräfte interessant, die kein Interesse an einem Arbeitsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg haben, z.b. wenn durch einen Arbeitsvertrag die Mitgliedschaft in der KSK gefährdet werden würde. Ein Wechsel von einem (befristeten) Arbeitsvertrag in eine Arbeit über Kooperationsvertrag oder umgekehrt ist möglich. Die Zeit in einem Kooperationsvertrag ist aber grundsätzlich nicht auf die Erfahrungszeit bei einem Arbeitsvertrag nach dem TV-L anrechenbar (vgl. Abschnitt f). Detailinformationen zu den Arbeitsverträgen a) Die Arbeitsverträge beziehen sich auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L), nach dem alle Arbeitsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg abgeschlossen werden (nachzulesen unter http://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html ). Die Arbeitnehmer unterliegen damit allen Rechten und Pflichten, die sich aus einem solchen Arbeitsvertrag ergeben. Die Entgeltgruppe wird durch die Richtlinien über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte festgelegt. Bestimmende Größe ist dabei die Qualifikationen (vgl. e). Der Urlaub muss in den Ferien genommen werden, in ganz besonderen Fällen kann Sonderurlaub gewährt werden. Vorgesetzter der Lehrkraft ist die Schulleitung. b) Das Entgelt wird nicht für einzelne Unterrichtsstunden gezahlt, sondern in einheitlichen Monatsbeträgen - also auch in den Schulferien. Es ändert sich auch nicht, wenn eine Stunde wegen Krankheit oder aus organisatorischen Gründen ausfällt. Angebrochene Monate werden anteilig bezahlt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es im November zusätzlich eine Jahressonderzahlung nach 20 TV-L. Vom Entgelt werden dann die Steuern und ggf. die Sozialversicherungsbeiträge zu Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgeführt. Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg leisten außerdem einen Beitrag zu den Versorgungsausgaben in Höhe von 1,25 % ihres steuerpflichtigen Arbeitsentgelts (sog. RG-Beitrag). Der Beitrag wird vom Arbeitsentgelt einbehalten und dem Sondervermögen Zusatzversorgung zugeführt. Über Details der Auswirkungen auf ihre bestehende Krankenversicherung informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. c) Mit dem Entgelt sind alle Tätigkeiten abgegolten, die im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen, z.b. die Zeiten für Unterrichtsvorbereitung, Vorbereiten und Aufräumen des Raums, gerissene Saiten austauschen o.ä., Elternabende, Besprechungen, JeKi-Konzerte, etc. Die JeKi-Lehrkräfte geben der Schule eine Rückmeldung über den Leistungsstand der Kinder, sie sind aber nicht verpflichtet, an Lehrerkonferenzen oder Zeugniskonferenzen teilzunehmen oder Vertretungsunterricht zu erteilen. d) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beruht auf den Regelungen für alle schulischen Lehrkräfte. Die Arbeitszeit einer JeKi-Stunde wird so verrechnet, dass mit der Ableistung einer 45-Minuten-Unterrichtsstunde 1,35 Zeitstunden (= 81 Minuten) Arbeitszeit in Unterrichtswochen angerechnet werden. In Klasse 3 und 4 findet der Unterricht das ganze Schuljahr durchgehend statt (ca. 38 Unterrichtswochen), 1 Wochenstunde entspricht dabei 2,90% der Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Info für Instrumentallehrkräfte Stand 07/2015 Seite 3/6

regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. In Klasse 2 findet der Unterricht nur in 30 Unterrichtswochen statt, das Schuljahr hat in der Regel 38 Wochen, der Prozentsatz ist proportional geringer. Außerdem wird jeder Person unabhängig von der Wochenstundenzahl und den unterrichteten Klassen eine zusätzliche wöchentliche pauschale Arbeitszeit von 0,54 % (entspricht etwas mehr als einem Arbeitstag) für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zugebilligt (sog. A-Zeit). Eine Lehrkraft kann auch an mehreren Schulen tätig sein, sie erhält einen Vertrag für alle Tätigkeiten zusammen. e) Eingruppierung Regelfall für die Beschäftigung bei JeKi ist ein Diplom für den Unterricht auf dem entsprechenden Instrument. In die Entgeltgruppe 10 kommt, wer einen solchen Hochschulabschluss hat und als Musikerzieherin bzw. Musikerzieher tatsächlich unterrichtet. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Lehrkräfte zu beschäftigen, die auf andere Weise die Qualifikation zum JeKi- Unterricht erworben haben. Die Eignung muss dann bei der Einstellung und ggf. in der Probezeit ermittelt werden. Solche Lehrkräfte werden überwiegend nach Entgeltgruppe 9, in Einzelfällen auch darunter, eingruppiert. Höher qualifizierte Lehrkräfte werden unter Umständen auch höher eingruppiert. f) Entwicklungsstufe Da sich die Qualität der Arbeit auch mit der Erfahrung steigert, steigert sich mit den Jahren auch das Gehalt stufenweise. Die Zeitdauer, die eine Lehrkraft in der jeweiligen Stufe bleibt, kann der Tabelle unten entnommen werden. Einschlägige Berufserfahrungen in einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens einem und bis zu drei Jahren können für die Stufenzuordnung angerechnet werden ( 16 Abs. 2 TV-L). Die Zeit einer Tätigkeit per Kooperationsvertrag kann aber grundsätzlich nicht angerechnet werden ebenso wenig wie eine andere selbstständige Tätigkeit (vgl. oben). g) Berechnung des Entgelts Die folgende Tabelle gibt das Monatsentgelt in für eine Vollzeitlehrkraft an (Entgelttabelle nach dem TV-L für 01.03.2015 29.02.2016); die Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld ) kommt in der Regel dazu. Das Monatsentgelt für JeKi wird errechnet, in dem der Prozentsatz der individuellen Arbeitszeit (vgl. d) auf den in der Tabelle maßgeblichen Monatsbetrag angewendet wird. Die Tarifverhandlungen für 2015 sind noch nicht abgeschlossen. Zeitdauer Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 der Stufen 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre E 10 2.853,89 3.167,95 3.406,42 3.644,88 4.098,56 E 9 2.522,35 2.795,71 2.935,31 3.319,18 3.621,63 E 6 2.169,17 2.401,81 2.518,14 2.634,47 2.710,07 2.791,49 Beispiel: Eine Lehrkraft befindet sich in Stufe 2 und unterrichtet 3 Wochenstunden in Klasse 3 oder 4 (3 x 2,90%), außerdem erhält sie die A-Zeit von 0,54%; der Arbeitsumfang beträgt also 9,24% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; bezogen auf E 10, Stufe 2 sind das monatlich 292,71 brutto. Vergleich des Einkommens von angestellten JeKi-Lehrkräften und Lehrkräften, die über einen Kooperationsvertrag arbeiten Eine diplomierte Lehrkraft in Entgeltgruppe 10, die wöchentlich drei Unterrichtsstunden in Klasse 3 oder 4 erteilt, erzielt im ganzen Schuljahr folgenden Verdienst, wobei das genannte Einkommen bei Kooperationsvertrag nur zustande kommt, wenn alle Unterrichtsstunden auch stattfinden: Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Info für Instrumentallehrkräfte Stand 07/2015 Seite 4/6

Jahreseinkommen Jahreseinkommen bei bei Arbeitsvertrag Kooperationsvertrag Stufe 1 (erstes Jahr) 3279,06 3543,12 Stufe 2 (2. und 3. Jahr) 3660,87 3543,12 Stufe 3 (4., 5. und 6. Jahr) 3937,09 3543,12 Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, auf der folgenden Seite finden Sie den eingangs erwähnten Interessenten-Fragebogen. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Info für Instrumentallehrkräfte Stand 07/2015 Seite 5/6

Jedem Kind ein Instrument (JeKi) Hamburg B 52-153 / Frau Kunze Felix-Dahn-Straße 3 20357 Hamburg Fax: 427 966 390 E-Mail: cornelia.kunze@bsb.hamburg.de Wenn Sie Interesse an der Erteilung von instrumentalem Gruppenunterricht bei JeKi Hamburg haben, füllen Sie bitte diesen Fragebogen aus und übermitteln Sie ihn an obige Adresse. Wir nehmen Sie dann in unsere Bewerberkartei auf. Wenn eine Schule Bedarf an Lehrkräften hat, nennen wir ihr passende Namen. Die Schule wählt die Lehrkraft aus. Bitte legen Sie detaillierte Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) erst vor, wenn Sie im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens dazu aufgefordert werden. Name: Straße: Ort: Tel.: E-Mail (bitte deutlich) Formale Art der Qualifizierung: (Diplom, andere) Ich unterrichte folgende(s) Instrument(e): Ich würde gerne in folgenden Regionen mitarbeiten (bitte den Bereich angeben, in dem Sie mobil sein können): Datum: Unterschrift: Informationen zu JeKi Hamburg finden Sie auf unserer Website: www.hamburg.de/jeki Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Info für Instrumentallehrkräfte Stand 07/2015 Seite 6/6