EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 1 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 62/2017. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. Legende: schwarze Schrift: original EVB-IT Dienstvertrag gestrichener Text: nicht zutreffende Klausel/Passage blaue Schrift bzw. Umrandung: Eintragungen des ITDZ Berlin gelb umrandete oder markierte Felder: nur hier sind Eintragungen durch den Bieter erforderlich Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen Land Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Klosterstr. 47 10179 Berlin im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-/Vertragsbezeichnung Projektunterstützung bei der Einführung der eakte im Land Berlin 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von siehe Preisblatt. zuzüglich Reise- und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbart vergütet. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertrag (Seite 1 bis 10 ) mit Anlage(n) Nr. 2 Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2 Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Anlage BVB-FF), die Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage BVB-Tariftreue
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 2 von 10 EVB-IT Dienstleistung und VOL/B liegen beim Auftraggeber und unter zur Einsichtnahme bereit. Die EVB-IT Dienstleistung stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Die BVB-Frauenförderung stehen unter http://www.itdz-berlin.de/dokumente/bvb_ff.pdf zur Einsichtnahme bereit. Die BVB-Tariftreue stehen unter http://www.itdz-berlin.de/dokumente/bvb_tariftreue.pdf zur Einsichtnahme bereit. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 3 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 62/2017. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: 3.1.1 Beratung 3.1.2 Projektleitungsunterstützung 3.1.3 Schulung 3.1.4 Einführungsunterstützung 3.1.5 Betreiberleistungen 3.1.6 Benutzerunterstützungsleistungen 3.1.7 Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit 3.1.8 sonstige Dienstleistungen: Konzepterstellung, optional weitere Planungs- und Koordinationsleistungen 3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers 3.2.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus 1 folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Anlage(n) Nr. 1 2 folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom * 1. 62_2017 OV PU Einführung eakte LB_Leistungsbeschreibung* 2. 62_2017 OV PU Einführung eakte LB_Anforderungskatalog inkl. Anlagen* 3. 62_2017 OV PU Einführung eakte LB_Preisblatt* *jeweils in der aktuellsten Version Anlage(n) Nr. 2 folgenden weiteren Dokumenten Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge: 2, 1 3.2.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben. 3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten):
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 4 von 10 3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere Faktoren:
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 5 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 62/2017. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. 4 Ort der Dienstleistungen / Leistungszeitraum 4.1 Ort der Dienstleistungen Berlin 4.2 Zeiträume der Dienstleistungen Leistungen (gemäß Nummer 3.1) Geplanter Leistungszeitraum Verbindlicher Leistungszeitraum Beginn Ende Beginn Ende 1 Anforderungserhebung und Konzeption IKT-Basisdienst E-Akte (gemäß 3.1 A der Leistungsbeschreibung) 2 Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen für die E-Aktensoftware (gemäß 3.1 B der Leistungsbeschreibung) 3 Vergabeverfahren E-Aktensoftware (gemäß 3.1 C der Leistungsbeschreibung) 4 Beratung und Unterstützung des Projektmanagements (gemäß 3.2 A der Leistungsbeschreibung) 4. Quartal 2018 3. Quartal 2018 3. Quartal 2019 4. Quartal 2020 nach Zuschlag 3. Quartal 2018 nach Zuschlag 4. Quartal 2018 5 Konzepterstellung (gemäß 3.2. B der Leistungsbeschreibung) 1. Quartal 2019 2. Quartal 2020 6 optional: weitere Unterstützungsleistungen (gemäß 3.3 der Leistungsbeschreibung) 1. Quartal 2020 4. Quartal 2022 4.3 Zeiten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr bis von bis Uhr 4.3.2 während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 6 von 10 5 Vergütung 5.1 Vergütung nach Aufwand nach Vorlage eines Leistungsnachweises entsprechend Muster 1 Leistungsnachweis Dienstleistung ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von Bezeichnung des Personals (Leistungskategorie) bis zu 300 Personentagen (PT) Preis (netto) innerhalb der Zeiten gemäß 4.3.1 gemäß 4.3.2 je Stunde je Tag je Stunde je Tag Projektleiter (max. 300 PT) OPTION: Projektleiter (max. 100 PT) OPTION: Berater (max. 100 PT) Eintragung lt. Preisblatt Leistungsblock 2A Eintragung lt. Preisblatt Leistungsblock 3A Eintragung lt. Preisblatt Leistungsblock 3B Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 7 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 62/2017. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart 5.2 Festpreis gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr.. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt Eintragung lt.preisblatt Leistungsblock 1 und 2 B Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: nach jedem vom Auftraggeber freigegebenen und abgenommenen Konzept: Leistungsblock1 A Leistungsblock1 B Leistungsblock1 C Leistungsblock 2 B 1 Leistungsblock 2 B 2 Leistungsblock 2 B 3 Leistungsblock 2 B 4 Leistungsblock 2 B 5 Leistungsblock 2 B 6 Leistungsblock 2 B 7 Leistungsblock 2 B 8 5.3 Reisekosten und Nebenkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) 6.1 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: IT-Dienstleistungszentrum Berlin
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 8 von 10 6.3 Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. 6.4 Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 9 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 62/2017. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. 7 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers: wird nach Zuschlag bekannt gegeben 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: abschließend aufzuführen im Anforderungskatalog unter III.2.1 und IV.2.4 (Datei: 62_2017 OV PU Einführung eakte LB_Anforderungskatalog_V100.xlsx) 9 Schlichtungsverfahren Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
EVB-IT Dienstvertrag ITDZ Berlin Seite 10 von 10 11 Sonstige Vereinbarungen Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung wird ein Skonto in Höhe von [Eintragung lt. Preisblatt Skonto in % abgezogen. Pausen sind auszuweisen und werden nicht vergütet. Der AN verpflichtet sich, das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz) vom 17. Dezember 1990 (BVBl. 1991, Seite 16, 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Mai 2016 (GVBl. S. 282,287), sowie alle sonstigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften des Landes Berlin zum Datenschutz und zur Geheimhaltung zu beachten. Der AN verpflichtet sich die ihm nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz obliegenden Pflichten und Maßnahmen einzuhalten und durchzuführen. Der Vertrag ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich fristlos ganz oder teilweise kündbar. Wichtige Kündigungsgründe sind beispielsweise: Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten wie z.b. wiederholte Schlechtleistung, wiederholte Leistungsstörung, Verstöße gegen die Frauenförderungsverordnung oder den Datenschutz oder die Verschwiegenheitsverpflichtung oder wenn bei der Erfüllung des Auftrags die Technologien von L. Ron Hubbard angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.,, Berlin Ort Datum Ort Datum Firma Land Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)