Delegierbare ärztliche Tätigkeiten - Gefahr erkannt Gefahr gebannt -

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Transkript:

Delegierbare ärztliche Tätigkeiten - Gefahr erkannt Gefahr gebannt - von Kath. Hochschule NRW (Köln) Prof. Dr. V. Großkopf Folie 1

Themenübersicht Rechtliche Rahmenbedingungen der Aufgabenmigration Beweislastmanagement Managerielle Interventionen Prof. Dr. V. Großkopf Folie 2

Praktikerseminare + Workshops Neuverteilung der Aufgaben anhand einiger Beispiele Medizin Pflege Cardiotechnik Chirurgische Assistenz Narkose Assistenz Case Management DRG-Kodierverfahren Wundmanagement Schmerzmanagement Infusionsmanagement Blutabnahme Pat.- Service Hauswirtschaft / Administration Zimmer Service Speisenversorgung Materialver/-entsorgung EKG Reinigung med.-techn. Geräte Deutsches Ärzteblatt Jg. 106 Heft 10 6. März 2009 Reinigungsdienst OP-Endreinigung Instandhaltungsreinigung Bettenaufbereitung Reinigung Prof. Dr. V. Großkopf Folie 3

Rechtliche Rahmenbedingungen der Aufgabenmigration Gesetze Rechtsprechung Literaturmeinung Prof. Dr. V. Großkopf Folie 4

Verantwortungszuordnung Anweisender Eigenprüfung trägt Anordnungsverantwortung für die richtige Auswahl des Anordnungsadressaten Durchführungsverantwortung für die sach- und fachgerechte Durchführung der angeordneten Maßnahme trägt Fremdprüfung Durchführender Prof. Dr. V. Großkopf Folie 5

Der Kläger muss grundsätzlich alle schadensersatzbegründenden Voraussetzungen beweisen Der Einsatz nicht hinreichend qualifiziertes Personal Fehler: 630a II BGB 630a II BGB Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Schaden Sorgfaltspflichtverletzung (Behandlungsfehler) Verschulden Ursachenzusammenhang Schadensersatz Der Schaden muss bei sorgfältigem Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermeidbar sein. Alles oder Nichts-Prinzip Der Einsatz nicht hinreichend qualifiziertes Personal Beweislastumkehr 630h IV BGB Prof. Dr. V. Großkopf Folie 6

Checkliste Delegation Übertragbarkeit der Aufgabe (obj. Gefährlichkeit) Gehört die Aufgabe zum Kernbereich ärztlichem Handelns? Der Kernbereich ärztlichen Handelns liegt vor bei: Hoher Schwierigkeit Hohem Risiko Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen Beherrschung durch den Delegaten (subj. Fähigkeit) Formelle Qualifikation (Ausbildung des Delegaten, die auf eine bundes- oder landesrechtliche Ausbildungsregelung zurückzuführen ist) Materielle Qualifikation (Fähigkeiten und Fertigkeiten, die über die Ausbildungsinhalte im Laufe der beruflichen Tätigkeit sowie durch Fort- und Weiterbildungen erworben wurden) Ärztliche Dichte In welchem Zeitfenster kann Arzt bei Komplikationen unterstützend eingreifen Prof. Dr. V. Großkopf Folie 7

Managerielle Intervention Migrationspfad bzg. der materiellen Qualifikation Strukturierter Ausbildungsplan Befähigungsnachweis Dienstanweisung / Rundverfügung (Direktionsrecht des Arbeitgebers) Haftpflichtabsicherung Prof. Dr. V. Großkopf Folie 8

Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. www.rechtsdepesche.de oder Folgen Sie uns auf Facebook RECHTSDEPESCHE Liken ist gelikt ;))) Prof. Dr. V. Großkopf Folie 9