Anleitung zum Cube B&S Recht



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Transkript:

Folgende Abbildung zeigt den StandardCube B&S Recht ohne Daten. Der Cube ist leer und kann in dieser Form von jeder Anwaltskanzlei genutzt werden, um mit eigener Datenerfassung zu beginnen. Bereits angelegt ist eine Beispielkanzlei, in der drei Anwälte arbeiten. Außerdem sind bereits für jeden Anwalt 6 Abbildung 1 Mandate angelegt, die teilweise dem Bußgeldrecht und teilweise dem Strafrecht zugeordnet sind. Beginnt nun eine Kanzlei die Datenerfassung mit diesem Cube, so können die Namen und Rechtsfälle der bereits vorhandenen Beispiel-Mandanten in der Struktur einfach überschrieben werden. Natürlich kann die Anzahl und die Namen der Anwälte in der Struktur sehr einfach an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Weitere notwendige Anpassungen der Merkmale sind ebenso durch einfaches Überschreiben problemlos möglich. Seite 1

Diese erste Abbildung 1 (Ausschnitt auf der Seite zuvor) zeigt den Aufbau des Cubes. In den Spalten sind die Anwälte und deren Mandanten erfasst. In den Zeilen ist die Leistungsstruktur nach dem RVG erfasst. Die Leistungsstruktur ist zweimal, gemäß dem RVG vorhanden, wobei die erste Leistungsstruktur dargestellt in der Farbe Blau zum Erfassen der Arbeitszeit vorgesehen ist und die zweite und identische Leistungsstruktur, in der Farbe Grün, zum Erfassen des Ertrags in Euro verwendet wird. Die Zeilen in Pink darüber weisen später die individuellen und tatsächlichen Abbildung 2 ( Strukturen) Stundensätze der Anwälte, gegliedert nach Merkmalen, aus. Die Zeilenstruktur und die Spaltenstruktur kann entsprechend der Ebenen auf und zugeklappt werden, damit ist jederzeit eine tadellose Übersicht im Cube garantiert. Die Abbildung 1 zeigt in den Spalten den Anwalt Mayer und dessen Mandanten. Die Mandanten der folgenden Anwälte sind nicht zu sehen, da in dieser Cubestellung die Ebene der Mandanten zugeklappt wurde. In den Zeilen zeigt die Abbildung die Infoebene der Stundensätze (Pink). Darunter die Leistungsstruktur in blau komplett, eine Ebene ist geöffnet, beispielhaft für alle Leistungen in den Ebenen. Dies ist abgebildet im blauen und im grünen Bereich für das Bußgeldrecht. Alle blauen und alle grünen Zeilen können geöffnet werden, darunter befinden sich die zu erbringenden Einzelleistungen der Anwälte. Die farbigen Zeilen selbst, sind die Summenzeilen der erbrachten Einzelleistungen, die blauen Zeilen zeigen die Anzahl der geleisteten Stunden und die grünen die erwirtschafteten Beträge in Euro. Mit einem Klick auf, bzw. auf lassen sich die Ebenen öffnen und schließen. Seite 2

Die folgende Abbildung zeigt den Cube, nachdem die Leistungsdaten erfasst wurden. Abbildung 3 Die Darstellung des Cubes (Ausschnitt) zeigt die errechnete Summenübersicht der einzelnen Anwälte zur erbrachten Leistung. Seite 3

Die Leistungsstruktur der anwaltlichen Tätigkeit ist die im Cube Leistung zweimal in Euro komplett aus. vorhanden, da alle Leistungen Die Zeilen einmal Pink der weisen Einheit die Stundensätze Arbeitsstunden aufgrund und einmal in der Einheit Euro erfasst werden. Ergebniswerte, die in Blautönen dargestellt werden zeigen die Arbeitsstunden, der berechneten Ergebniswerte Arbeitsstunden in grünen und Gebühren Farbtönen aus. weisen Abbildung 4 } Aufwand in Stunden (blau) } Ertrag in Euro (grün) Seite 4

1. Auswertung Leistungsvergleich Anwälte: Folgende Abbildung zeigt die Summenübersicht der erbrachten Leistung aller Anwälte. In der Ebene 3 (in den Zeilen) ist in der Einheit Arbeitsstunden (blau) und in der Einheit Euro (grün), die erbrachte Leistung der Anwälte errechnet. In der Ebene 2 (in den Zeilen) sind die Leistungswerte nach Bußgeldrecht und nach Strafrecht aufgegliedert. In der Ebene 2 (in den Spalten) sind die Werte, die alle Anwälte gemeinsam erarbeitet haben. In der Ebene 1, in den Spalten sind die Leistungen der einzelnen Anwälte erfasst. Die Zeilen in pink weisen den erzielten Stundensatz aus. In der Ebene 3 (in den Zeilen) ist es der durchschnittliche Stundensatz aller Anwälte gemeinsam. In der Ebene 2 ist es der durchschnittliche Stundensatz aufgegliedert in Bußgeldrecht und in Strafrecht. Die Leistungswerte für den einzelnen Anwalt stehen in den Spalten der Ebene 1, also die Summe seiner Rechtsfälle. Abbildung 5 Eingabe in CubeTwister: Öffnen der Zeilenstruktur, Ausblenden der Ebenen 0 und 1) Mit wenigen Klicks lässt sich die vormals große Tabelle in eine übersichtliche Form der entscheidenden Zahlenwerte bringen, die bereits damit gute Aussagemöglichkeiten zulässt. Mit einem Klick auf 1 öffnet man die einzelnen Rechtsfälle der Anwälte. Seite 5

Folgende Abbildungen zeigen nun genau das Leistungsprofil der Anwälte: (Die beiden unten stehenden Abbildungen sind am Bildschirm nebeneinander angeordnet. Abbildung 6 links, Abbildung 7 rechts Abbildung 6 Abbildung 7 Der Cube wurde gedreht, damit wurden die Dimensionen vertauscht, sodass jetzt in den Spalten der Aufwand in Stunden und der Ertrag der Gebühren stehen, in den Zeilen sind nun die Rechtsanwälte. Eingefügt wurden in den Spalten zwei Diagramme (Gesamtaufwand in Stunden und Gesamtertrag), Rangzahlen der Anwälte nach Umsatzergebnis, Anteile in Prozent der Tätigkeit der Anwälte bezogen auf das Unterscheidungsmerkmal Bußgeldrecht bzw. Strafrecht. Zusätzlich zu den Rangzahlen gibt es auch die BI- Funktion Sortieren. Seite 6

Der Cube wurde erneut gedreht, die Inhalte des Cubes sind gleich geblieben. Abbildung 8 7 Seite 7

Ergebnis der Auswertung Leistungsvergleich Anwälte Der Anwalt Meyer hat den höchsten Umsatz der Anwälte erzielt, Frau Dr. Schön folgt auf Platz 2 und der Anwalt Gerber erzielte den geringsten Umsatz. Hier in der Gegenüberstellung die Ergebnisse: Ergebnisse der Teilbereiche nach Rechtsgebieten: Umsatz: Umsatz der Teilbereiche Gesamtergebnis aller RA 33.150,00 Euro Bußgeldrecht aller RA 6.750 Euro Strafrecht aller RA 26.400 Euro Einzelleistungen RA Mayer 16.740 Euro Rang 1 RA Dr. Schön 8.905 Euro Rang 2 RA Gerber 7.505 Euro Rang 3 RA Dr. Schön 2.425 Euro Rang RA Gerber 2.215 Euro Rang 2 RA Mayer 2.110 Euro Rang 3 6.480 Euro Rang 2 5.290 Euro Rang 3 14.630 Euro Rang 1 Zeitaufwand in Arbeitsstunden: Zeitaufwand aller RA 222,00 Stunden Einzelleistungen: Zeitaufwand nach: Bußgeldrecht aller RA 63 Std. Strafrecht aller RA 159,00 Std. RA Mayer 84,50 Stunden Rang 1 RA Gerber 77,50 Stunden Rang 2 RA Dr. Schön 60,00 Stunden Rang 3 RA Gerber 28,50 Std. Rang 1 RA Dr. Schön 19,50 Std. Rang 2 RA Mayer 15,00 Std. Rang 3 49 Std. Rang 2 40,50 Std. Rang 3 69,50 Std. Rang 1 Erzielte Stundenlöhne der Anwälte: Durchschnittlicher Stundenlohn aller Anwälte 149,32 Euro Einzelleistungen: Durchschnittlicher Stundenlohn Bußgeldrecht aller RA 107,14 Euro Strafrecht aller RA 166,04 Euro RA Mayer 198,11 Euro Rang 1 RA Dr. Schön 148,42 Euro Rang 2 RA Gerber 96,84 Euro Rang 3 RA Mayer 140,67 Euro Rang 1 RA Dr. Schön 124,36 Euro Rang 2 RA Gerber 77,72 Euro Rang 3 210,50 Euro Rang 1 160,00 Euro Rang 2 107,96 Euro Rang 3 Seite 8

1. Ergebnis und Schlussfolgerung: RA Mayer erreicht in 9 Vergleichen mit seinen Kollegen 7 x den Platz 1, 2 x den Platz 3 und ist damit 1. Leistungssieger RA Dr. Schön erreicht in 9 Vergleichen 1 x den Platz 1, 6 x den Platz 2 und 2 x den Platz 3 und ist damit 2. Leistungssieger RA Gerber erreicht in 9 Vergleichen 1 x den Platz 1, 3 x den Platz 2 und 5 x den Platz 3 und ist damit 3. Leistungssieger Betrachtet man die Verteilung der anteiligen Prozente zwischen Bußgeldrecht und Strafrecht, so fällt dabei auf, dass rund 55 % der Gesamtarbeitszeit in Fällen des Strafrechts aufgewendet werden und rund 45% im Bußgeldrecht. Dabei generieren die aufgewendeten Zeiten von 55 % im Strafrecht rund 62 % des Umsatzes. Hingegen generiert der Aufwand im Bußgeldrecht mit rund 45% lediglich rund 38 % des Umsatzes. Das bedeutet das die Over-All Leistung aller Anwälte im Strafrecht wesentlich ertragsreicher ist, als im Bußgeldrecht. Im Weiteren könnte man daraus folgern, dass man den Schwerpunkt im Bereich Bußgeld- und Strafrecht eher in Richtung der Strafrechtsmandate ausweitet als in die Bearbeitung von Bußgeldmandaten. Vergleicht man nun die Einzelleistungen der Anwälte anhand der durchschnittlichen Stundenlöhne, so zeigt sich folgendes Bild: Der RA Mayer erzielt einen durchschnittlichen Stundensatz (Over-All) von rund 198 Euro, im Strafrecht liegt sein Stundenergebnis bei rund 211 Euro, im Bußgeldrecht bei rund 141 Euro. RA Dr. Schön schafft es auf die Werte von rund 148 (Over-All), 160 Euro im Strafrecht und rund 124 Euro im Bußgeldrecht. RA Gerber hingegen bringt es lediglich auf rund 97 Euro (Over-All), rund 108 Euro im Strafrecht und rund 78 Euro im Bußgeldrecht. Bedenkt man hierbei nun, dass die Anzahl der Fälle in diesem Beispiel gleich viele sind, die jeder Anwalt bearbeitet hat und das auch ein nahezu ausgewogenes Verhältnis von Fällen des Strafrechts zu Fällen des Bußgeldrechtes einem jeden Anwalt zugeordnet ist, dann erhebt sich die Frage: Was macht RA Meyer in seiner Verrechnung des Honorars anders als die beiden anderen Anwälte? Insbesondere ist der Unterschied zum RA Gerber enorm. Um diese Frage zu beantworten vergleicht man alle Fälle, anhand von Merkmalen. Dazu nutzen wir die BI-Funktion Sortieren. Die Anwälte und damit die Rechtsfälle sollten in den Zeilen liegen. Sortiert wird mehrfach und zwar in den Zahlenwerten und in der Zeilenstruktur. Der Cube wird dann gegliedert nach den Merkmalen Bußgeld und Strafrecht alle Werte ausweisen. Zusätzlich werden nach dem Merkmal Rechtsfall neue Gruppen gebildet, diese neuen Gruppen lassen den direkten Vergleich der Rechtsfälle untereinander zu. Durch die Funktion Einblenden, bzw. Ausblenden lassen sich im Weiteren dann gleichartige Rechtsfälle gegenüberstellen. Damit kann man dann z. Bsp. im Strafrecht ein Rechtsfall mit dem Merkmal Betrug bearbeitet durch RA Mayer, genau vergleichen mit einem Betrugsfall bearbeitet von RA Gerber. Zusätzlich können noch Kennzahlen in Form von Indexwerten vergeben werden, diese können zur weiteren besseren Visualisierung auch in Form von Symbolen direkt in den Cube eingebettet werden. Nachfolgende Abbildungen zeigen die Auswertungen: Gesamtumsatz/Anteile: Rot RA Mayer 50,50 % Weiß RA Dr. Schön 26,86 % Grün RA Gerber 22,64 % Seite 9

Sortieren in der Struktur mit neuer Gruppenbildung nach Rechtsfällen: Die Struktur enthält Zeilen, die vorbereitet und bereits eingefügt sind für die zu unterscheidenden Merkmale. Im Beispiel Cube sind dies 7 Zeilen, die zuvor ausgeblendet waren. Die Zeilen werden nun in der Struktur eingeblendet, damit ergibt sich nebenstehendes Bild in der Struktur: Im Cube erhalten wir damit die Ebenenergebnisse aller Rechtsanwälte Ebene 2 Bearbeiter Gesamt. Die Ebenenergebnisse des Merkmals Bußgeld und des Strafrechts Ebene 1 und darunter die Ebenen der Anwälte ebenfalls Ebene 1. Darunter wurden nun neue Gruppen gebildet. Die neuen Gruppen gliedern sich nach den bearbeiteten Rechtsfällen. In unserem Beispiel sind dies: Beleidigung Betrug Diebstahl Nötigung Verleumdung Damit können nun die Rechtsgebiete untereinander analysiert werden. Auch die Zuordnung zu den einzelnen Anwälten bleibt durch den vergebenen Code in den neuen Gruppen erhalten. Code RA 001 Hr. Mayer Code RA 002 Fr. Dr. Schön Code RA 003 Hr. Gerber Damit können nun gleichartige Rechtsgebiete auch zwischen den Anwälten analysiert werden, woraus sich unterschiedlichste Erkenntnisse ergeben. Abbildung 9 Im Folgenden wird die Frage beantwortet: Was macht RA Mayer in seiner Verrechnung des Honorars besser als RA Gerber? Dazu selektieren wir in der Struktur 2 Fälle aus dem Strafrecht, bearbeitet von RA Mayer und von RA Gerber und stellen diese einander gegenüber. Die Auswahl treffen wir in der Struktur und blenden alle anderen Zeilen, die hierzu nicht notwendig sind, aus. Seite 10

Die Abbildung 10 zeigt die Struktur zum Leistungsvergleich RA Mayer zu RA Gerber. Alle Zeilen in schwarz sind ausgeblendet, alle anderen bleiben im Cube aktiv und werden dargestellt. Abbildung 10 Seite 11

Nachdem vorgezeigte Struktur in den Cube eingefügt wurde gibt CubeTwister nachfolgendes Reporting aus. Gegenübergestellt sind 2 Fälle des Diebstahls, beide werden miteinander bis zum Urteil vor dem Amtsgericht verglichen. Die Unterschiede in der Anwendung des RVG s werden nun zwischen RA Meyer und RA Gerber deutlich. Während RA Mayer Zuschläge berechnet, lässt RA Gerber diese Möglichkeit ungenutzt. Im vorbereitenden Verfahren erbringt RA Gerber eine Arbeitsleistung von 2,5 Stunden, allerdings stellt er seinem Mandanten diese Leistung nicht in Rechnung. Auch die Abbildung 11 Möglichkeiten des vorgegebenen Rahmens Leistung in Euro nutzt RA Mayer eher im höheren Bereich der Möglichkeiten als RA Gerber. Zwar arbeitet RA Mayer in seinem Diebstahlsfall 12,5 Std. gegenüber dem, dass RA Gerber seine Arbeit in seinem Diebstahlsfall bereits nach 8,5 Std. beenden konnte, jedoch erzielt RA Mayer durch sein konsequentes Berechnungsverhalten einen Stundensatz von 180,00 Euro gegenüber lediglich 96,47 Euro von RA Gerber. Das Gesamtergebnis beider Diebstahlsfälle ist entsprechend. RA Meyer realisiert 2.250,00 Euro Honorar, während RA Gerber nur 820,00 Euro Honorarumsatz für die Kanzlei realisiert. Um künftig die Ergebnisse von RA Gerber zu verbessern, sollte er konsequent alle ausgeführten Leistungen berechnen, die Möglichkeiten der Verrechnungssätze des Rahmens der RVG eher im höheren Bereich nutzen und zusätzlich die Möglichkeit von Zuschlägen mit in seine Honorarforderungen einbringen. RA Mayer geht in dieser Art und Weise vor, was wiederum sein deutlich besseres Ergebnis erklärt. Seite 12

Diagramm zum Leistungsvergleich der Anwälte Mayer und Gerber aus den zuvor analysierten Rechtsfällen. RA Mayer (Säulen im Hintergrund) nutzt 13 mögliche Punkte zur Rechnungslegung des RVG s aus 15 möglichen. RA Gerber hingegen nur 8 aus 15. Dabei sind die in Rechnung gestellten Positionen deutlich geringer als bei RA Mayer. Seite 13

2.Auswertung Analyse zwischen Bußgeldrecht und Strafrecht. Zunächst wird der Cube mit den Funktionen Ein / Ausblenden und Auf / Zuklappen in folgendes Format gebracht. Allein aus dieser Übersicht wird klar, dass in unserer Beispielskanzlei das Strafrecht ertragsreicher ist als das Bußgeldrecht. Abbildung 11 Diagramm Diagramm Diagramm Stundensatz Aufwand in Std. Ertrag in Euro Seite 14

Der Cube wurde erweitert mit den Merkmalen Rechtsfälle: In der Struktur wurde sortiert nach den Merkmalen Bußgeld und Strafrecht. Beide Merkmale wurden in neue Gruppen gefasst. Danach wurde die Spalte Ertrag Gebühren innerhalb der Gruppen absteigend sortiert. Abbildung 12 Zusätzlich wurde noch ein Diagramm eingefügt. Dabei wurde ein Grenzwert von 1.000 Euro gesetzt. Dieser Achsenwert wurde individuell festgelegt. Der Gedanke unserer Beispielanwälte könnte sein, dass Rechtsfälle, die weniger als 1.000 Euro einbringen, künftig nicht mehr ausgeführt werden sollen. Außerdem wurde noch ein Farbfilter vergeben. Werte in rot sind nach obiger Maßgabe inakzeptabel, Werte in gelb akzeptabel und Werte in blau stellen gewünschte Mandate, bzw. Erträge dar. Erkenntnis der Analyse Bußgeldrecht Strafrecht: In der Beispielkanzlei erwirtschaftet das Strafrecht deutlich mehr Umsatz als das Bußgeldrecht. Lediglich 3 Rechtsfälle des Bußgeldrechts liegen über der gewünschten Umsatzgröße von 1.000 Euro. Dabei erreicht keiner der Fälle die gewünschte Umsatzgröße von mehr als 2.000 Euro. Mehr als die Hälfte aller Fälle des Bußgeldrechts liegen deutlich unter dem gesetzten Limit von 1.000 Euro. Das Strafrecht hingegen übertrifft in 9 von 10 Fällen den 1.000 Euro Grenzwert, 7 Fälle erzielen mehr als 2.000 Euro und erfüllen somit den Wunschwert. Nur ein Fall liegt unter der 1.000 Euro Marke, bedenkt man bei diesem Fall jedoch, dass dieser vom RA Gerber bearbeitet und berechnet wurde, so wird deutlich, dass bei einer etwas angepassten Abrechnungsweise auch dieser Fall im akzeptablen Bereich liegen würde. Fazit: Die Kanzlei sollte Ihren Schwerpunkt auf das Strafrecht legen und Mandate im Bußgeldverfahren nur in Einzelfällen übernehmen. Seite 15

3. Auswertung Analyse der Rechtsfälle Die Zeilenstruktur wurde erneut nach Rechtfällen sortiert. Die Rechtsfälle wurden in neue Gruppen gefasst. Dabei wurde das Kumulationsverhalten des Cubes geändert. Abbildung 13 Es wurde eine neue Summenspalte für die Teilergebnisse der neuen Gruppen eingefügt. Alle Spalten der Ebenen 2,1 und 0 wurden ausgeblendet. Verblieben sind somit der Gesamtstundensatz der RA, der Gesamtaufwand in Std. und der Gesamtertrag der Gebühren in Euro. Sortiert wurde nun der Gesamtumsatz innerhalb der Gruppen absteigend, sodass die umsatzstärkste Gruppe an oberster Stelle im Cube erscheint. Bereits diese Abbildung zeigt die Unterschiede der Rechtsfälle deutlich. Seite 16

Zusätzlich wurden Spalten für Anteile in % des Stundenaufwands und des Ertrags eingefügt, passend dazu wurden die zugehörigen Diagramme in den Cube eingebettet und zusätzlich wurden Rangzahlen nach Umsätzen vergeben. Mit diesen Ergebnissen kann nun direkt abgelesen werden welche Rechtsgebiete in unserer Beispielskanzlei am lukrativsten sind, bzw. welche Mandate aus welchen Rechtsgebieten besser nur mit Vorsicht zur Vertretung angenommen werden sollten. Erkenntnis der Analyse der Rechtsfälle: Platz 1 belegt der Rechtsfall Betrug, mit einigem Abstand gefolgt vom Rechtsfall Diebstahl auf Rang 2. Alle anderen Rechtsfälle von Rang 3 bis 5 sind weit abgeschlagen im Feld dahinter. Interessant daran ist, dass rund 1/4 der Arbeitszeit aufgewendet wird um lediglich rund 1/5 des Gesamtumsatzes zu generieren. Weiterhin interessant ist, dass der Rang 1 mehr als doppelt soviel Ertrag einbringt als Rang 2. Für unsere Beispielkanzlei bedeutet das, dass die Bearbeitung von Mandaten zu Rechtsfällen von Rang 3 5 möglichst gar nicht vertreten werden, oder aber außerhalb des RVG s abgerechnet werden. Da Rang 1 erheblich vor Rang 2 liegt könnte man die Suche nach statistischen Ausreißern beginnen, oder die Anzahl der vertretenen Fälle von Rang 1 zu Rang 2 ins Verhältnis setzen um eine eventuelle Relativierung zu erhalten. Seite 17