Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 21. September 2010

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Das Budget für Arbeit ist Teil eines rechtlichen und finanziellen Rahmens, auf den ich zu Beginn meines Vortrages kurz eingehen möchte.

Transkript:

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 21. September 2010 Eingliederung von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern (Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD) Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 17.12.2009 den Senat aufgefordert, 1. die Möglichkeiten der Instrumente: Budget für Arbeit, Unterstützte Beschäftigung und Job Budget zu prüfen. 2. der Bürgerschaft (Landtag) die Ergebnisse des Prüfauftrages innerhalb der nächsten drei Monate mitzuteilen und ein Konzept zur Einrichtung dieser Instrumente vorzulegen. Der Senat hat hiervon am 22.12.2009 Kenntnis genommen und den Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) zur weiteren Veranlassung an die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales überwiesen. Der Senat übermittelt der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den anliegenden Bericht zum Beschluss Eingliederung von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Bericht zur Eingliederung behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt Vorbemerkung Die Arbeitsmarktintegration schwerbehinderter Menschen ist ein wesentliches Ziel bremischer Arbeitsmarktpolitik. Trotz vielschichtiger Bemühungen, einer negativen Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen entgegenzuwirken, sind deren Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schlechter als die nicht behinderter Menschen. In Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs profitieren jedoch auch schwerbehinderte Menschen von der größeren Einstellungs- und Beschäftigungsbereitschaft der Arbeitgeber. Dieser Prozess setzt allerdings erfahrungsgemäß erst mit einem gewissen Zeitverzug ein. Umgekehrt wirkt sich die Finanz- und Wirtschaftskrise mit ihren Folgen für den Arbeitsmarkt auf die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen auch erst mit einer zeitlichen Verzögerung aus. Nicht zuletzt dürfte sich dabei der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen als Dämpfungsfaktor bemerkbar machen. So betrug im Land Bremen die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Dezember 2009 insgesamt 1.437 oder 3,9 % der Arbeitslosen insgesamt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr mit seiner absoluten Zahl von 1.523 eine Veränderung von 5,6 %. Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen grundsätzlich der allgemeinen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt folgt, wird die Schwierigkeit von Gegensteuerungsmaßnahmen deutlich. Dies vorausgeschickt werden im Folgenden die in dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft genannten drei Instrumente bewertet. Budget für Arbeit Das Konzept des Budget für Arbeit beruht darauf, u.a. Mittel der Eingliederungshilfe (EGH) und der Ausgleichsabgabe an Arbeitgeber zu zahlen, um eine tarifliche Entlohnung und eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für ehemalige Werkstattbeschäftigte zu ermöglichen. Das Budget für Arbeit wurde bisher in zwei Bundesländern, und zwar in Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen als Modellprojekt eingeführt. a) Budget für Arbeit Rheinland-Pfalz Die Einführung in Rheinland-Pfalz erfolgte bereits im Jahre 2006 u.a. mit dem Ziel, Übergänge von der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig für behinderte werkstattbedürftige Personen mehr Selbstbestimmung durch eine tarifliche Entlohnung und einen regulären Arbeitnehmerstatus zu erreichen. Um das Ziel einer tariflichen Entlohnung für Werkstattberechtigte und die reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen, sind bis Ende 2009 im Rahmen des Budgets für Arbeit die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, Mittel der Eingliederungshilfe (EGH), die vorher für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ausgegeben wurden, und der Ausgleichsabgabe, also Mittel des des Integrationsamtes, an Arbeitgeber zu zahlen. Dabei beträgt der Bruttolohnausgleich für Arbeitgeber 70 %. Die Geldleistung wird dem Arbeitgeber direkt ausgezahlt, der Leistungsberechtigte muss mit diesem Verfahren einverstanden sein. Voraussetzung ist der Abschluss eines tariflichen Arbeitsvertrages und reguläre Beschäftigungsbedingungen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und 2

Pflichten. Budgetnehmer/innen können sowohl behinderte Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich der WfbM als auch solche sein, die nach dem Eingangs- und Berufsbildungsbereich eine Empfehlung des Fachausschusses der Werkstatt zur Aufnahme in den Arbeitsbereich haben. Für die Budgetnehmer/innen sind Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung auf der Grundlage des Arbeitsentgeltes zu entrichten. Die Entrichtung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung erfolgt für die Budgetnehmer/innen in Rheinland-Pfalz nicht, da es sich bei dem betroffenen Personenkreis (Werkstattbedürftige) um wesentlich behinderte Menschen mit einer vollen Erwerbsminderung handelt, die trotz ihrer vollen Erwerbsminderung mit diesem Budget auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Mittel der Eingliederungshilfe dürfen nach geltendem Recht nicht für Lohnzuschüsse verwendet werden, daher ist das Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz gegenwärtig nur auf der Grundlage der Experimentierklausel gem. 97 Abs. 5 SGB XII im Rahmen eines Modellprojektes realisierbar. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe wird geprüft, ob dies zukünftig durch eine Änderung des geltenden Rechts ermöglicht werden soll. Die pauschale Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von 300,-- pro Förderung wurde inzwischen mit Ablauf des 31.12.2009 eingestellt. Die Kosten des Budgets für Arbeit werden somit seit dem 1. Januar 2010 vollständig aus Mitteln der ambulanten Eingliederungshilfe getragen. Ende Februar 2010 betrug die Teilnehmerzahl in Rheinland-Pfalz 125 Personen, für die im Rahmen des Budgets Lohnsubventionierungen an Arbeitgeber (Integrationsfirmen, öffentlicher Dienst, kirchliche Einrichtungen, aber auch private Arbeitgeber) aus Mitteln der Eingliederungshilfe gezahlt wurden. Der Anteil der geförderten Integrationsfirmen beträgt z. Z. 25 %, der Anteil der privaten Arbeitgeber liegt bei 37 %. Auf Werkstattplätzen werden gegenwärtig in Rheinland-Pfalz rd. 13.700 werkstattbedürftige behinderte Menschen beschäftigt. Das Entgelt pro Werkstattplatz beträgt 1.250 bis 1.300 monatlich. Das Budget für Arbeit muss in Rheinland-Pfalz unter dem WfbM- Entgelt liegen. Im Falle des Scheiterns des Arbeitsverhältnisses ist - unabhängig von den jeweiligen Gründen - eine Rückkehr in die WfbM möglich. b) Budget für Arbeit Niedersachsen In Niedersachsen wurde das Budget für Arbeit im Jahre 2009 mit dem Ziel der Verbesserung der Chancen der beruflichen Eingliederung für Menschen mit Behinderung durch Beschäftigung in regulären Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie der Beschleunigung und Erweiterung der Implementierung des Persönlichen Budgets eingeführt. Zielgruppe des Budgets sind schwerbehinderte Menschen mit Rechtsanspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Das bisher vom Sozialhilfeträger an die WfbM gezahlte Entgelt (abzüglich Fahrtkosten) wird in Form eines persönlichen Budgets für Arbeit für Lohn und/oder Betreuung an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Grundlage für den Zugang zur Maßnahme/Zahlung des Budgets ist die Vorlage eines rechtmäßigen (aber noch nicht unterzeichneten) Arbeitsvertrages. Für die Budgetnehmer/innen sind Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten. Im Gegensatz zum Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz sind auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen, obwohl die Budgetnehmer/innen dem Arbeitsmarkt 3

eigentlich nicht zur Verfügung stehen. Die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung läuft ins Leere, sofern wegen noch vorhandener voller Erwerbsminderung eine reguläre Eingliederung nicht erreicht wurde. Bei Arbeitslosigkeit prüft die Bundesagentur für Arbeit nämlich wiederum, ob der/die Arbeitslose dem allgem. Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was bei voller Erwerbsminderung zu verneinen ist. Für die Beitragszahlungen in die Sozialversicherung ist der Arbeitgeber auf Grundlage des abgeschlossenen Arbeitsvertrages verantwortlich. Dem Grunde nach handelt es sich auch in Niedersachsen um eine Umwandlung der Werkstattentgelte in eine Lohnsubventionierung aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Das Angebot wird mit Stand von Ende Februar 2010 von insgesamt 12 schwerbehinderten Menschen, die sonst einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich WfbM hätten, genutzt. Das Budget für Arbeit beträgt durchschnittlich 1.000 monatlich und wird zunächst für bis zu 2 Jahre in Anlehnung an die Budgetverordnung gezahlt. Nach Ablauf des Zeitraumes wird geprüft, ob die volle Eingliederung und Erwerbsfähigkeit erreicht wurde und ob das Budget noch und in welcher Höhe erforderlich isd. Im Falle des Scheiterns des Arbeitsverhältnisses ist eine Rückkehr in die WfbM sofern volle Eingliederung noch nicht erreicht wurde mit Empfehlung des Fachausschusses der WfbM möglich. Die durchschnittlichen monatlichen Entgeltkosten für einen WfbM-Platz ohne Fahrtkosten belaufen sich in Niedersachsen auf rd. 1.000 (Werkstattplätze im Arbeitsbereich rd. 26.000). Umsetzung im Land Bremen: Über die rechtliche Zulässigkeit von Lohnsubventionierungen aus Mitteln der Eingliederungshilfe gibt es bundesweit unterschiedliche Auffassungen, die derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geklärt werden. Diese Klärung soll vor der Umsetzung eventueller Projekte im Land Bremen abgewartet werden. Unterstützte Beschäftigung Bei der Unterstützten Beschäftigung handelt es sich um eine kombinierte Förderung, bei der zunächst eine gezielte zweijährige Vorbereitung auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch den Reha-Träger erfolgt und anschließend bei erfolgreicher Begründung eines solchen ein Anspruch gegen das Integrationsamt auf weitere behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen besteht. Das Förderinstrument der Unterstützten Beschäftigung wurde bereits durch Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit 38a als ein neuer Fördertatbestand in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch eingefügt. Als geltendes Recht wird es im Land Bremen angewendet (s.u.). Zur Zielgruppe gehören insbesondere Menschen mit einem Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, für die eine Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit anderen Teilhabeleistungen wie z.b. Leistungen zur Berufsvorbereitung und -ausbildung nicht möglich erscheint. Nach 38a SGB IX erhalten sie Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung, die auch die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit umfassen. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt nach dem Prinzip erst platzieren, dann qualifizieren. Die Leistungen der individuellen Qualifizierung werden von den zuständigen Rehabilitationsträgern für bis zu zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere 12 4

Monate - erbracht. In der Regel ist zuständiger Rehabilitationsträger die Bundesagentur für Arbeit. Wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der individuellen Qualifizierung begründet, setzen die Leistungen der Berufsbegleitung ein. Soweit es sich um schwerbehinderte Menschen handelt, übernimmt das Integrationsamt gem. 102 Abs. 3a SGB IX die Kosten der Berufsbegleitung. Auf die Leistung für schwerbehinderte Menschen besteht im Rahmen der Mittel der Ausgleichsabgabe ein Rechtsanspruch. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 30.12.2008 hat die Bundesagentur für Arbeit damit begonnen, die Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung auszuschreiben, und zwar an 173 Standorten für gut 2.300 Personen. Die Werkstatt Nord als Tochter der Werkstatt Bremen hat in Bietergemeinschaft mit dem Integrationsfachdienst Bremen (IFD) im Rahmen dieser Ausschreibung den Zuschlag für den Arbeitsagenturbereich Bremen/Verden erhalten. Aktuell befinden sich 9 Teilnehmer/innen - 7 Personen in Bremen (davon 1 Frau) und in Verden 2 Personen (2 Frauen) - im Altersdurchschnitt von 27 Jahren in der Maßnahme. Seit November 2009 wird für den Bezirk der Agentur für Arbeit in Bremerhaven für Menschen aus Bremerhaven und dem Altkreis Wesermünde in Trägerschaft der Elbe-Weser Werkstätten ggmbh ebenfalls die Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung durchgeführt. Derzeit nehmen in dieser Trägerschaft 5 Teilnehmer/innen, davon drei Frauen und zwei Männer an der Maßnahme teil. Bei einer Dauer von in der Regel bis zu zwei Jahren individueller Qualifizierung bedeutet das, dass die Maßnahmen für diese Personen bis 2011 durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert sind. Vorrangig ist für den Anspruch auf unterstützte Beschäftigung die Bundesagentur für Arbeit gem. 38a SGB IX zuständig. In wie weit die Zahl der einbezogenen Personen erhöht, der Personenkreis erweitert und die Maßnahmen zur Unterstützten Beschäftigung erweitert werden können, wird kurzfristig geprüft. Im Übrigen ist der Senat bestrebt, die Bundesagentur für Arbeit dazu zu bewegen, eine größere Zahl von Teilnehmer/innen in die jetzt angelaufenen Maßnahmen einzubeziehen. Job Budget Beim Job Budget handelt es sich um ein Konzept, mit dem versucht werden soll, durch die Bündelung verschiedener unterstützender Maßnahmen Menschen aus der Werkstatt, die aus dem Berufsbildungsbereich oder dem Arbeitsbereich kommen und besondere Vermittlungshemmnisse aufweisen und deshalb einen besonderen Unterstützungsbedarf benötigen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen zu können, und Module zu entwickeln, mit denen der Übergang von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden kann. Das Job Budget existiert seit dem 1.1.2008 als Bundesmodellprojekt und wird finanziert aus Mitteln des beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Ausgleichsfonds. Das Projekt hat eine Laufzeit bis 31.12.2011. Bundesweit arbeiten fünf Praxisprojekte (-standorte) an der Umsetzung mit, darunter auch Bremen. Ziel des Modellprojektes: die Entwicklung und Erprobung eines modularen Systems von Leistungskomplexen zur individuellen Anpassung an die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen aus vorhandenen ambulanten u. stationären Angeboten der beruflichen Teilhabe, Auf- und Ausbau von Instrumenten und Wegen für die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit den WfbM, Förderung regionaler Vernetzung und Strukturverbesserungen mit der Schaffung von 5

Wahlmöglichkeiten, Nutzbarmachung des Persönlichen Budgets für den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und für die betriebliche Integration. Zielgruppe: Zielgruppe sind Menschen aus der WfbM, die aus dem Berufsbildungsbereich oder dem Arbeitsbereich kommen und besondere Vermittlungshemmnisse aufweisen und deshalb einen besonderen Unterstützungsbedarf benötigen, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden zu können. In Bremen stehen gegenwärtig 8 Plätze zur Verfügung. Der Senat wird kurzfristig prüfen, ob bereits innerhalb des laufenden Modellversuchs eine Ausweitung der Anzahl der Plätze möglich ist. Umsetzung: Zur Umsetzung des Projektes stehen dem Integrationsfachdienst Bremen (IFD) zusätzliche Ressourcen von 1,8 Stellen bzw. drei Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Bei der passenden Arbeitsplatzsuche helfen die Fachkräfte des IFD sowie die Werkstatt Martinshof, die den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt von WfbM-Beschäftigten fördern und hierfür zusätzlich einen externen Dienstleistungserbringer nutzen, um an der Schnittstelle den Übergang optimal zu ermöglichen. Der IFD und die Werkstatt Bremen haben für das Projekt mit der Laufzeit 01.01.2009 bis 31.12.2011 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. In Bremen ist eine Verstetigung der Maßnahme Job Budget, und zwar auch als zielgerichtete Maßnahme zur Förderung des Übergangs von WfbM-Beschäftigten, beabsichtigt. Ausblick Wie oben dargestellt, befinden sich die Instrumente des Budgets für Arbeit, der Unterstützten Beschäftigung sowie des Job Budgets noch zu sehr in der Erprobungs- bzw. Vorbereitungsphase, um zum jetzigen Zeitpunkt bereits verbindliche Schlussfolgerungen, verbunden mit weiteren Handlungskonzepten, daraus entwickeln zu können. Gegenwärtig wurden aufgrund der Beschlüsse der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet. Eine davon hat u.a. den Auftrag, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Teilhabe wesentlich behinderter Menschen am Arbeitsleben außerhalb der Werkstattförderung zu erarbeiten. Unter Federführung und Geschäftsführung des Saarlandes arbeitet auch Bremen in der Arbeitsgruppe mit, in die neben Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege u.a. Arbeitgeberverbände einbezogen werden sollen. Das Ergebnis der Arbeitsgruppen soll auf der 87. ASMK am 24./25.11.2010 vorgelegt werden. Es wird daher vorgeschlagen, dieses Ergebnis abzuwarten. Die Maßnahme Job Budget wird nach Auslaufen der Modellphase fortgesetzt, und zwar auch als zielgerichtete Maßnahme zur Förderung des Übergangs von WfbM-Beschäftigten. Dabei wird sich der Umfang nach dem Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten bestimmen. Darauf hinzuweisen ist, dass nach dem geltendem Recht bereits heute die Möglichkeit besteht, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe schwerbehinderte Menschen der WfbM, für die nach zielgerichteter Vorbereitung ein Übergang in den 1. Arbeitsmarkt möglich ist, durch das Integrationsamt beruflich zu begleiten. Auf diese berufliche Begleitung besteht im Rahmen 6

der Unterstützten Beschäftigung ein Rechtsanspruch, sogar unbefristet wenn dies aufgrund der Behinderung notwendig ist. Des Weiteren haben schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen nach dem geltenden Recht als Reha-Leistung sowie nachrangig aus der Ausgleichsabgabe einen Anspruch auf Finanzierung einer notwendigen Arbeitsassistenz. Auch diese Option gilt für schwerbehinderte Übergänger aus der WfbM in den 1. Arbeitsmarkt bereits heute. Diese Instrumente kommen allerdings bisher nur in wenigen Fällen zur Anwendung. Mit der Unterstützten Beschäftigung hat der Gesetzgeber ein neues Instrument geschaffen, um noch gezielter als bisher die Möglichkeit für behinderte Menschen - insbesondere Abgänger/innen aus Förderschulen - zu eröffnen, durch individuelle Qualifizierung den Erfordernissen einen passgenauen Arbeitsplatz zu finden und dessen Anforderungen erfüllen zu können. Ob die genannte Bietergemeinschaft die an sie gestellten Anforderungen erfüllt und eine solche Qualifizierung erfolgreich betreibt, ist nach Abschluss der Maßnahme zu beurteilen. Bis zu einer abschließenden Bewertung dieser Maßnahmen soll darüber hinaus geprüft werden, ob gegebenenfalls auch mit anderen Trägern Konzepte für diesen Übergang entwickelt werden können, die modellhaft erprobt werden können. Das Integrationsamt hat unabhängig davon aber Projekte und Maßnahmen geplant, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben abzielen. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeit wird das Integrationsamt auf die verstärkte Förderung von Integrationsprojekten legen. Diese bieten den Vorteil, dass sie unabhängig von der Bereitschaft von Arbeitgebern, sehr schwer beeinträchtigte Menschen zu beschäftigen, die Basis für eine kontinuierliche Vermittlung schwerbehinderter Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bilden. Grundlage für die Förderung von Integrationsbetrieben sind ausgereifte und betriebswirtschaftlich tragfähige Gründungskonzepte. Dies führt allerdings i. d. R. zu entsprechend langen Vorlauf- bzw. Planungszeiten der Integrationsbetriebe. Aktuell gibt es Überlegungen der Werkstatt Bremen, ein Gästehaus als Integrationsbetrieb zu betreiben. Möglicherweise kann auch ein für Anfang des Jahres 2011 geplantes Projekt im Flughafen Bremen mittelfristig zu einem Integrationsbetrieb ausgebaut werden. Anders als in der Vergangenheit wird sich das Integrationsamt auch wieder an der institutionellen Förderung beteiligen. Sowohl die Werkstatt Bremen als auch die Einrichtung Friedehorst haben bereits entsprechende Anträge gestellt. Der Beratende Ausschuss beim Integrationsamt hat sich die geplanten Maßnahmen in seiner Sitzung am 9.2.2010 zu eigen gemacht und dem Integrationsamt einen entsprechenden Mitteleinsatz vorgeschlagen. Weitere Anfragen zu Integrationsprojekten und institutioneller Förderung liegen beim Integrationsamt vor. Dabei wird insbesondere die verstärkte Förderung von Integrationsprojekten aus arbeits- und sozialpolitischen Gründen nachhaltig unterstützt. Im Übrigen darf der - nicht in Einnahmen und Ausgaben zu bewertende - Kündigungsschutz nicht aus dem Blickfeld geraten. Die Antragszahlen für die Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter sind im Jahre 2009 um 23% auf 299 gegenüber 2008 in Bremen massiv gestiegen. Ein weiteres Indiz sind die Beteiligungen des Integrationsamtes bei Präventionsmaßnahmen. Hier ist ein Anstieg von 2008 zu 2009 von 24% festzustellen. Es ist abzusehen, dass sich diese Entwicklung auch im Jahre 2010 fortsetzen, wenn nicht sogar verschärfen wird, spiegelt sie doch mit einer gewissen Verspätung die andauernde Finanz- und Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt wieder. Ein wichtiges Ziel des Integrationsamtes wird es daher auch sein, möglichst viele von Kündigung bedrohte Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen zu erhalten bzw. ihnen andere durch betriebliche Umorganisation zu schaffende Arbeitsplätze anzubieten. 7