Nutzungshinweise (Kurzversion) Onlineantrag zur Beantragung der Aufwandsentschädigung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) Stand: 14. September 2018
Inhaltsverzeichnis 1. Technische Voraussetzungen 2. Übersicht der Schrittfolge 3. Antragsformulare und Anlagen 3.1 Antrag 3.2 Anlagen 3.3 Reisekosten 4. Ausfüllen 5. Speichermöglichkeit 6. Absenden 7. Weitere Bearbeitung zu Ihrer Information 8. Ansprechpartner Seite 2 von 7
1. Technische Voraussetzungen - aktueller Internetbrowser (z.b. Firefox oder Internet Explorer) - Java-Script aktivieren (auftretende Hinweise im Browser beachten) 2. Übersicht der Schrittfolge 3. Antragsformulare und Anlagen - neues Antragsformular gilt für elektronische und herkömmliche Beantragung - keine alten Formulare mehr verwenden Einzelantrag: - diesen Link öffnen https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smul_lfulg_aufwand&formtecid=1 1&areashortname=SMUL_LfULG Sammelantrag: - diesen Link öffnen https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smul_lfulg_aufwand_s&formtecid=1 1&areashortname=SMUL_LfULG Der Sammelantrag kann nur dann verwendet werden, wenn alle aufgeführten Tätigkeiten im selben Zuständigkeitsbereich (daher beim gleichen Geschäftsführer) und im selben Prüfungsausschuss erbracht wurden. 3.1. Antrag: Zur elektronischen Antragstellung ist die Ihnen zugeteilte Identifikationsnummer (ID) erforderlich. Seite 3 von 7
- ID Nummer bei jeder Antragstellung eingeben - die ID und Ihre persönlichen Angaben ersetzen Ihre Unterschrift! 3.2. Anlagen Die Anlagen füllen Sie nur aus, wenn zutreffend. Anlage 1 Bestätigung des Arbeitsgebers bzw. des Dienstherrn für Beschäftigte im öffentlichen Dienst xxx Anlage 2 Nachweis über den eingetretenen Verdienstausfall für Arbeitnehmer im nicht öffentlichen Dienst xxx Die Anlagen 1 oder 2 müssen Sie bei erstmaliger elektronischer Antragstellung einmalig ausdrucken, von Arbeitgeber unterschreiben lassen und dem LfULG (Ref. 91) zusenden (Post, Fax). Bei Änderungen müssen Sie diese Anlage neu vorlegen. Anlage 3 Erstellen, Überarbeiten und Begutachten von Prüfungsaufgaben (optional) 3.3. Reisekosten Reisekosten werden nach dem Sächsischen Reisekostengesetz erstattet. Bei Fahrt im PKW geben Sie die gefahrenen Kilometer für die Hin- und Rückfahrt an. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Übernachtungen usw. müssen Sie die betreffenden Belege scannen, in Ihrem Computer speichern (Format.pdf) und in das Antragsformular hochladen (das Programm fragt Sie danach). Ihre Aufbewahrungsfrist für die Originalbelege beträgt zwingend 6 Monate. Da wir auf die Vorlage von Originalbelegen bei Antragstellung verzichten, sind wir verpflichtet, Stichprobenprüfungen bei Ihnen vorzunehmen. Sie erhalten in diesem Fall ein Anschreiben. Erstattungsfähige Reisekosten (Auswahl): a) Auslagen für Reservierung / Stornierung und Bezahlung von Übernachtungsmöglichkeiten, Kurtaxe b) Auslagen für dienstl. Gepäckaufbewahrung und ggf. auch für Gepäckversicherung c) Auslagen für das gesonderte Befördern von dienstl. u. persönlichen Gepäck, wenn nicht zumutbar - über 15 kg d) Teilnahmegebühren u. Eintrittskosten z. B. für Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen, soweit dienstl. notwendig e) Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Straßenbahn, Fähre, ) f) Parkgebühren g) Auslagen für erforderliche Untersuchungen (z.b. Gebührenbescheid für Tierseuchenfreiheitsbescheinigung) h) Auslagen für Leerfahrt, bei Bringen oder Abholen eines Dienstreisenden mit einem privaten Kfz Seite 4 von 7
Nicht erstattungsfähige Reisekosten (Auswahl): a) Auslagen für normale Reiseausstattung wie Bekleidung, Wäsche, Koffer b) Auslagen für Unterkunftsverzeichnisse, Stadtpläne, Land- u. Straßenkarten c) Trinkgelder, (Gast)-Geschenke d) Auslagen für Wiederbeschaffung, Reparatur oder Reinigung von Gegenständen, die auf Dienstreise beschädigt, zerstört, gestohlen oder verloren wurden e) Auslagen für Reiseversicherungen f) Arzt- und Arzneimittelkosten während der Dienstreise Je nach Zeitaufwand kommt auch Tagegeld in Betracht. 4. Ausfüllen Zuständigkeitsbereich (Geschäftsführer) auswählen Pflichtangaben ergänzen a. Name b. Vorname c. Identifikationsnummer (ID) d. Geboren am e. Straße und Hausnummer f. Postleitzahl g. Ort h. E-Mail i. Weitere Angaben eintragen j. Datenschutzerklärung ankreuzen, Datum auswählen und Richtigkeit bestätigen 5. Speichermöglichkeit - die grünen Schaltflächen verwenden Sie nur, wenn Sie sich das Formular speichern wollen Seite 5 von 7
- nicht relevant für den Online-Versand 6. Absenden - Schaltfläche Abschließen und Versenden betätigen - es erfolgt Weiterleitung zu Amt 24 - Schaltfläche Einreichen 7. Weitere Bearbeitung zu Ihrer Information - Geschäftsführer erhält Ihren Antrag - Geschäftsführer bestätigt Antrag oder weist ab - Sie erhalten darüber jeweils eine E-Mail - Antrag wird automatisch an die Abrechnungsstelle beim LfULG weiter geleitet, falls Geschäftsführer bestätigt hat 8. Ansprechpartner Stammdaten und Administration: Herr Robby Oehme o Telefon: 0351 / 8928-3415 o E-Mail: robby.oehme@smul.sachsen.de Abrechnung (Papieranträge): Frau Evelyn Borell Seite 6 von 7
o Telefon: 0375/5665-76 o E-Mail: evelyn.borell@smul.sachsen.de Abrechnung (online-anträge): Herr Lars Hahnfeld o Telefon: 0351/8928-3411 o E-Mail: lars.hahnfeld@smul.sachsen.de Technische Fragen: Herr Steffen Stadler o Telefon: 0351 / 2612-9117 o E-Mail: steffen.stadler@smul.sachsen.de Seite 7 von 7