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Ein Instrument lernen? Sport treiben? Nachhilfe? Für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in unserem Land ist das nicht möglich. Sie leben am Existenzminimum. Auch in Ihren Klassen sind Kinder von Armut betroffen, so dass ihnen die Teilhabe verwehrt bleibt. Wie Sie wissen, sind deren Eltern oftmals nicht in der Lage, sich und ihre Kinder aus dieser Situation zu befreien. Somit wird die Zukunft der Kinder durch Umstände belastet, die sie selbst nicht beeinflussen können. Etliche Studien belegen: Die soziale Herkunft bestimmt zunehmend über die Bildungschancen von Kindern. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden! Eine Chance bietet das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), das die Bundesregierung zum Jahresbeginn 2011 geschnürt hat. Damit die Pakete mit den individuell benötigten Inhalten auch tatsächlich die Person erreicht, für die sie bestimmt sind, ist Ihre Mitarbeit als pädagogische Fachkraft gefragt! Sie sind gefragt! Warum ich als pädagogische Fachkraft? Weil Sie die Stärken und Schwächen der einzelnen SchülerInnen am besten frühzeitig erkennen können! Weil Sie die Kompetenz haben, individuell geeignete Angebote einzuschätzen und zu vermitteln. Weil Sie SchülerInnen und deren Eltern über mögliche Leistungen aus dem BuT-Paket informieren können, die von Ihren Ansprüchen nichts wissen oder Antragswege scheuen. Weil nur Sie Termine für Schulausflüge und Klassenfahrten früh genug weitergeben können, um eine rechtzeitige Antragsstellung zu gewährleisten. Weil Anträge für bestimmte Leistungen (z. B. Nachhilfe) ohne Ihre Unterschrift nicht bewilligt werden. weil Sie für Eltern und SchülerInnen kompetente und vertrauensvolle AnsprechpartnerInnen sind, um neue Wege zu gehen und die Chancen auf gerechtere Bildung und Teilhabe zu nutzen. Was beinhaltet das Bildungsund Teilhabepaket? Das Bildungspaket beinhaltet für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: Volle Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten und Ausflüge, ohne Taschengeld Jeweils 100 Festbetrag für Schulmaterialien pro Schuljahr ( 70 zum 01.08. und 30 zum 01.02.) Kostenübernahme für angemessene und notwendige Lernförderung Zuschuss für ein gemeinsames warmes Mittagessen in der Schule, Kindergarten oder Kindertageseinrichtung, bei einem Eigenanteil von 1 pro Mahlzeit Übernahme / Bezuschussung der Schülerfahrtkosten, sofern diese nicht von einer vorrangigen Stelle (z.b. vom Schulträger) übernommen werden und die der Regel zumutbare Eigenleistung in Höhe von 5 monatlich überschritten wird Das Teilhabepaket beinhaltet für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Bis zu 10 monatlich für Teilhabe an Theaterbesuchen oder Vereinsmitgliedschaften (Sport, Musikverein, Sprach kurse etc.), Ferienfreizeiten Für wen genau ist das BuT-Paket? Das Bildungs- und Teilhabepaket ist für alle Kinder und Jugendlichen bestimmt, denen nicht genügend Einkommen zur Verfügung steht, um die Bildungs- und Teilhabeleistungen zu finanzieren. Dazu zählen nicht nur Kinder von arbeitslosen Eltern, die das so genannte Hartz IV beziehen. Auch immer mehr Erwerbstätige mit einem oder sogar mehreren Jobs verdienen so wenig, dass sie auf zusätzliche staatliche Hilfen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt sichern zu können. AdressatInnen des BuT-Pakets sind somit alle, die keine Ausbildungsvergütung bzw. BaföG erhalten und die Anspruch auf folgende Leistungen haben: ALG II Sozialhilfe Sozialgeld Hilfen zum Lebensunterhalt (HLU) Kinderzuschlag (KiZ) Wohngeld Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Asylberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ebenfalls werden BuT-Leistungen für Personen mit geringem Einkommen übernommen, die nicht in der Lage sind, diese selbst zu finanzieren. Wie kommt das Paket zum Empfänger? Das Schulbedarfspaket erhalten ALG II- und SozialgeldempfängerInnen automatisch. Für alle anderen Bildungs- und Teilhabeleistungen muss grundsätzlich für jedes einzelne Kind formell vor Inanspruchnahme ein Antrag gestellt werden. Verantwortlich für ALG II- und SozialgeldempfängerInnen ist in der Regel das Jobcenter. Alle anderen wenden sich an die Stadtverwaltung (Sozialamt). 2

Im Jobcenter kann ein Globalantrag gestellt werden, bei dem zunächst kein spezifischer Bedarf, sondern allgemein der Anspruch auf BuT-Leistungen festgestellt wird. Von diesem Datum an können später in Anspruch genommene BuT-Leistungen somit übernommen werden. Der genaue Ablauf beim Antragsverfahren und die zuständigen Anlaufstellen variieren abhängig davon, welche Sozialleistungen von den Eltern oder volljährigen SchülerInnen bezogen werden. Was können pädagogische Fachkräfte tun? Sie können Eltern und SchülerInnen frühzeitig darauf hinweisen, bestimmte Leistungen zu beantragen. Sie können Anträge bereithalten oder verteilen. Sie können bei Elternabenden informieren. Sie können sich mit Vereinen in Verbindung setzen, um z. B. Schnupperangebote für die SchülerInnen zu ermöglichen. Sie können weitere AnsprechpartnerInnen, Stellen, Adressen oder Informationsquellen vermitteln (z.b. Wohlfahrtsverbände, Jobcenter, Sozialamt, Internet, etc.). Sie können regelmäßig Rücksprache mit SchulsozialarbeiterInnen sowie Kinder- und Jugendhilfestellen in ihrem Ort halten, um individuelle Bedarfe zu erkennen und zu fördern. Sie können über folgenden Link weitere Hinweise beziehen: www.caritas-paderborn.de Wann Sie an die BuT-Leistungen denken sollten, damit alles in BuT-ter ist! Schulmaterial 100 jährlich für Lehrmittel, gezahlt in 2 Raten, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres 70 zum 1. August sowie 30 zum 1. Februar ALG 2- und SozialgeldempfängerInnen wird das Geld automatisch überwiesen. Alle anderen jedoch müssen frühzeitig (vor Schulhalbjahresbeginn) einen Antrag stellen (alternativ Globalantrag). Anspruchsberechtigte Eltern oder Volljährige, die nicht ALG 2 oder Sozialgeld beziehen, müssen sich an die Stadtverwaltung (Sozialamt) wenden (sofern in der jeweiligen Kommune keine andere Zuständigkeit bestimmt ist). In Einzelfällen ist eine Schulbescheinigung notwendig! Eltern und SchülerInnen FRÜHZEITIG auf die benötigten Anschaffungen hinweisen. Bei der Aufstellung benötigter Materialien im Blick behalten, dass sich nicht alle SchülerInnen die Produkte von (meist teureren) Markenherstellern leisten können. 100 sind schnell erschöpft. Auf die Möglichkeit der Kostenübernahme frühzeitig aufmerksam machen (Elternabend, Infozettel). Anträge verteilen / bereit halten, auf zuständige Antragsstellen verweisen. Hilfen bei der Antragstellung vermitteln. Auf Secondhandläden / Sozialkaufhäuser der Wohlfahrtsverbände in der Region verweisen, wo Schul-/ Schreibmaterialien günstig erworben werden können. Berechtigte darauf hinweisen, Belege über Anschaffungen als Nachweis aufzubewahren. Ein- und mehrtägige Schulausflüge Volle Kostenübernahme (ohne Taschengeld) Für SchülerInnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Antrag grundsätzlich VOR Antritt des Ausflugs stellen (bzw. Globalantrag). Unter besonderen Voraussetzungen können Zahlungen auch im Nachhinein erstattet werden (berechtigte Selbsthilfe). Zusatzformular für Ausflüge und Klassenfahrten notwendig, auf dem die Schule bescheinigt, dass es sich um schulische Veranstaltung handelt! Kostenabrechnung erfolgt direkt mit der Schule, dem Kindergarten oder Kindertageseinrichtung. Eltern bzw. SchülerInnen FRÜHZEITIG über geplante Ausflüge / Fahrten informieren. Auf die Möglichkeit der Kostenübernahme FRÜHZEITIG aufmerksam machen. Anträge eventuell verteilen / bereit halten. 3

Evtl. Rücksprache mit Reiseanbieter wegen (verzögerter) Kostenübernahme / Regelung der Kostenabwicklung mit kommunalem Träger halten. Die kommunalen Träger bestimmen, ob sie die Leistungen durch Sach- und Dienst- oder Geldleistungen erbringen. Außerschulische Nachhilfe / Lernförderung Auf andere Privatpersonen oder geeignete Nachhilfeangebote in der Region verweisen. Auf Online-Verzeichnis kommunal geeigneter Anbieter verweisen (für Großteil der Kommunen online verfügbar). Über weitere Beratungsstellen informieren, die helfen, geeignete Anbieter auszuwählen. Kostenübernahme außerschulischer Nachhilfestunden (bei privatem oder anderem Anbieter) im individuell bedarfsgerechten Umfang. Als Geldleistung an Anbieter oder Gutschein übermittelt. Für SchülerInnen bis 25 Jahre Wenn außerschulische Nachhilfe nachweislich erforderlich, geeignet und angemessen ist. Wenn keine schulischen Angebote oder Angebote der KJH verfügbar sind bzw. diese nicht ausreichen. Nicht gefördert, wenn die Versetzung bzw. Klassenziele nicht mehr erreichbar scheinen. Nunmehr auch gefördert, um Schulwechsel in andere / höhere Schulform erreichen zu können oder Notenspiegel aufzubessern. (lt. Erlass MAIS NRW gilt nur für NRW) Bei Herstellung der Sprachfähigkeit und zur Unterstützung bei Lese- und Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie. (lt. Erlass MAIS NRW gilt nur für NRW) Antrag immer VOR Inanspruchnahme stellen (bzw. Globalantrag). Zusatzformular notwendig, auf dem Sie (als pädagogische Fachkraft / Schule) individuellen Bedarf und Umfang der erforderlichen Lernförderung hinsichtlich zu erreichender Lernziele bescheinigen! Sich Zeit nehmen und beachten, dass ein Zusatzformular, von Ihnen vollständig ausgefüllt, mit eingereicht werden muss. Eltern / SchülerInnen ansprechen, deren Lernleistungen nicht ausreichen, um die Klassenziele zu erreichen. Über die Möglichkeit der Nachhilfe informieren / Bereitschaft aktivieren. gemeinsam mit SchülerInnen / Eltern individuell geeignete Form der Nachhilfe erörtern (Einzel-/Gruppenunterricht; weiblich / männliche Lehrperson; Terminierung). Ältere oder qualifizierte SchülerInnen ansprechen/ vermitteln, die Sie geeignet sehen, den Lernstoff adäquat weiterzugeben. Gemeinsames warmes Mittagessen in der Schule / Einrichtung Zuschuss pro täglicher Mahlzeit, d.h. Übernahme der restlichen Kosten für jeden regulären Schultag eines Monats, bei einem Eigenanteil von 1 / Mahlzeit Als Geldleistung direkt an Leistungsanbieter / Schule Für SchülerInnen bis 25 Jahre Wenn es eine von der Schule organisierte gemeinsame warme Mahlzeit gibt. Nicht für kalte Snacks, Brötchen, Kioskausgabe etc. Antrag grundsätzlich VOR Inanspruchnahme stellen (bzw. Global antrag). Unter besonderen Voraussetzungen können Zahlungen auch im Nachhinein erstattet werden (berechtigte Selbsthilfe). Kostenabwicklung wird direkt zwischen Anbieter der Mahlzeiten und kommunalem Träger individuell geregelt. Eltern und SchülerInnen über Möglichkeit der Kostenbezuschussung informieren. Frühzeitig / zu Schuljahresbeginn Infozettel / Anträge austeilen. Für nicht berechtigte, aber dennoch bedürftige SchülerInnen (z.b. Kinder von AsylbewerberInnen) alternativ Härtefallfonds Alle Kinder essen mit beanspruchen! Schülerfahrtkosten (betrifft v. a. Fahrten zu weiterführenden Schulen) Kostenübernahme bei Fahrkarten, die ausschließlich für Schulbeförderung gültig sind. Bezuschussung im Einzelfall auch bei privat nutzbaren Fahrkarten sowie bei Besuch nicht nächstgelegener Schule (Kosten wie zu nächstgelegener Schule werden übernommen). 4

Höhe des Eigenanteils berechnet sich nach Zumutbarkeit der Fahrtkosten im Hinblick auf den Regelsatz. Wird als Geldleistung direkt an Anspruchsberechtigte überwiesen. Für SchülerInnen bis 25 Jahre Wenn Schulweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule des jeweiligen Bildungsgangs länger ist als 2 km in der Primarstufe 3,5 km in Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums 5 km in Sekundarstufe II Wenn kein Dritter die Kosten übernimmt und eine eigene Finanzierung aus dem Regelsatz nicht zumutbar ist. Nicht zumutbar gelten Kosten über 5 Antrag auf Kostenerstattung / Bezuschussung muss VOR Inanspruchnahme gestellt werden (alternativ Globalantrag). Schulbescheinigung und Leistungsbescheid in Kopie beifügen. Eltern und SchülerInnen über die Möglichkeit frühzeitig informieren. Berechtigte auf die Nachweispflicht hinweisen: Fahrkarte unbedingt für Kostenerstattung aufbewahren! Nicht für Kino- / Zoobesuche, Gaststätten, Diskotheken, Kirmes, Karneval oder vergleichbare private Freizeitaufenthalte Antrag muss grundsätzlich VOR Inanspruchnahme gestellt werden (bzw. Globalantrag). Unter besonderen Voraussetzungen können Zahlungen auch im Nachhinein erstattet werden (berechtigte Selbsthilfe). Soweit neben diesem Antrag andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, wirkt der Antrag auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums zurück. Nachweis über Kosten / Beitragsgebühr und Leistungsbescheid in Kopie einreichen. Kostenabwicklung wird per Gutschein bzw. direkt zwischen Anbieter und Kostenträger geregelt. Sprechen Sie SchülerInnen an, reden Sie mit den Eltern, stellen Sie Angebote der örtlichen Vereine oder Musikschulen vor! Fragen Sie einzelne SchülerInnen, was ihr/ihm Spaß machen würde oder ob er/sie bereits in einem Verein ist. Teilhabe kann zukünftig über BuT gefördert werden! Nehmen Sie Kontakt auf zu Vereinen! Vernetzen Sie sich! Treffen Sie Absprachen! Planen Sie im Rahmen des schulischen Angebots gemeinsame Schnuppertage mit KursanbieterInnen und Vereinen, um SchülerInnen Möglichkeiten aufzuzeigen und eigene Interessen zu erkunden. Teilhabe (an Sportvereinen, Musikunterricht, Theaterbesuchen, kulturellen / sozialen Veranstaltungen) bis zu 10 pro Monat, um auch Nachwuchs aus einkommensschwachen Haushalten teilhaben zu lassen an gemeinsamen Freizeitaktivitäten, Sportvereinen, Sprachkursen, musikalischen Veranstaltungen, Theaterbesuchen, etc. Monatlicher Betrag kann angespart, gestückelt und im Voraus für einen Bewilligungsabschnitt beansprucht werden. Der Betrag kann in begründeten Ausnahmefällen auch für Sportgeräte, Ausrüstung, Musikinstrumente usw. verwendet werden. Berechtigte Selbsthilfe Bei ein- und mehrtägige Schulausflügen, außerschulischer Nachhilfe / Lernförderung, warmen Mittagessen in der Schule / Einrichtung, Teilhabe (an Sportvereinen, Musikunterricht, Theaterbesuchen, kulturellen / sozialen Veranstaltungen) können Zahlungen der leistungsberechtigten Personen auch im Nachhinein erstattet werden, wenn: die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung bis auf den Antrag bei Zahlung vorlagen die leistungsberechtigte Person eine Erbringung als Sach- oder Dienstleistung unverschuldet nicht (rechtzeitig) erreichen konnte. Dies trifft dann zu, wenn aufgrund kurzfristiger Bedarfslage der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden konnte, ein Träger die Leistung rechtswidrig verweigert oder säumig gehandelt hat. Für SchülerInnen bis 18 Jahre Nicht für EmpfängerInnen von Grundsicherung bei Erwerbsminderung 5

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