Vereinbarung zur bezirklichen Rahmenkonzeption Kooperation Schule und Jugendhilfe in Neukölln

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Transkript:

Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung Außenstelle Neukölln regionale Schulaufsicht Bezirksamt Neukölln von Berlin Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport Schulamt Bezirksamt Neukölln von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Vereinbarung zur bezirklichen Rahmenkonzeption Kooperation Schule und Jugendhilfe in Neukölln zwischen den nachfolgend genannten institutionellen Partnern Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle Neukölln, regionale Schulaufsicht Bezirksamt Neukölln, Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksamt Neukölln, Abteilung Jugend und Gesundheit wird zur weiteren Ausgestaltung der Zusammenarbeit die folgende Vereinbarung getroffen: 1

I. Vorwort Schule und Jugendhilfe wirken vielerorts und zunehmend auf der Grundlage abgestimmter Kooperationen zusammen mit dem Ziel, allen Kindern und Jugendlichen gelingende Bildungsprozesse und somit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Auf der Grundlage der Gesetze und im Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen erhalten Kinder und Jugendliche Förder- und Bildungsangebote. Ganzheitliche Bildung und Erziehung für Kinder und Jugendliche soll in sinnvoller Verbindung von formalen, nonformalen und informellen Bildungsangeboten gelingen. Dazu werden niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit (A), der Jugendsozialund der Schulsozialarbeit (S), intensive Hilfen zur Erziehung (I) und schulische Angebote integrativ miteinander verbunden. Die bisherigen Erfahrungen in Neukölln bestätigen, dass die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe für alle Beteiligten notwendig und gewinnbringend ist. Die jeweils spezifischen und unverzichtbaren Elemente von Schule und Jugendhilfe bei der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gilt es jetzt noch stärker strukturell zu verbinden, um so für alle Kooperationspartner ein verlässliches, zielführendes System der gemeinsamen Arbeit aufzubauen. II. Rahmenbedingungen Der Bezirk Neukölln gehört zu den Berliner Bezirken, die besonders mit sozialen Problemlagen konfrontiert sind. Die Ergebnisse der Sozialberichterstattung 1 zeigen eine stetige Verschlechterung der sozialen Lage. Eine Betrachtung der Bevölkerungsanteile, die in Gebieten leben, in denen sich die soziale Lage zwischen den Sozialberichterstattungen 2003 und 2008 verbesserten oder verschlechterten, zeigt in Neukölln im Berlinvergleich eine negative Entwicklung. Dazu einige ausgewählte Ergebnisse: 41, 4 % der Bevölkerung leben in Gebieten mit unterdurchschnittlicher, also negativer Entwicklung. Neukölln erreicht das zweitniedrigste mittlere Haushaltsnettoeinkommen - Rang 11 von 12 Bezirken. Neukölln liegt an zweiter Stelle bei der Zahl der arbeitslosen jungen Menschen (15-24 Jahren), die ALG II beziehen. In Neuköllnleben 52,5 % der Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II - Bezug, das ist jedes zweite Kind. - Berlinweit erhalten 19,3 % der erwerbsfähigen Hilfeempfänger (15-65- jährige) und 37,4 % nicht erwerbsfähiger Hilfeempfänger (unter 15 Jahren) ALG II. Neukölln liegt bei den allein erziehenden Hilfebedürftigen weit über dem Berliner Durchschnitt und hat im Vergleich der 12 Berliner Bezirke den höchsten Anteil. Das heißt, dass in Neukölln jede fünfte Familie eine allein erziehende Familie ist. Bei der Armutsquote belegt Neukölln Rang 11. Das heißt, in Neukölln zählt fast jede fünfte Person zu den Armen. Bei der Einschulungsuntersuchung 2010 wurde festgestellt, dass jedes vierte Kind unzureichende Deutschkenntnisse aufwies, ebenso die begleitende Erziehungsperson. Auch die Bildungsstruktur spiegelt einen Aspekt sozialer Ungleichheit in der Bevölkerung wider, sie dient deshalb ebenfalls als Indikator zur Beschreibung der sozialen Lage. Schulische und berufliche Bildung haben unmittelbare Auswirkung auf die Möglichkeiten und Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Je niedriger das Bildungsniveau, desto geringer die Aussicht auf Erwerbstätigkeit. 1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Sozialstrukturatlas 2008- Sozial- und Statusindizes- 2

Bereits beim Schulstart wirkt sich Bildungsferne der Eltern negativ auf die Chancen der Kinder aus. Neukölln hat im Berlinvergleich die höchste Quote an Personen mit Hauptschulabschluss. Neukölln ist nach wie vor einer der Bezirke mit dem niedrigsten Akademikeranteil. Bei den Personen mit Fach/Hochschulreife belegt Neukölln den vorletzten Rang.Neukölln hat im Vergleich der Berliner Bezirke auch die meisten Ausländer ohne beruflichen Abschluss. Bei den Schulabschlüssen wurden anteilig mehr Hauptschulabschlüsse erreicht als in den Jahren zuvor. Bei der ausländischen Bevölkerung ist die Quote der Personen ohne Schulabschluss besonders hoch. Der Anteil von ausländischen Abiturienten an Schulabsolventen liegt in Neukölln unter dem jeweiligen Bezirksdurchschnitt. Die Auswirkungen der steigenden sozialen Belastungen in Neukölln widerspiegeln sich auch in der Jugendhilfe u. a. in einer wachsenden Anzahl von Familien mit Jugendhilfebedarf. So sind Familien in ihrer Erziehungsfunktion - auch verursacht durch Bildungsferne - überfordert, es gibt eine steigende Anzahl von Kinderschutzfällen. Kriminelles Verhalten von Kindern und Jugendlichen, Schuldistanz und Gewaltbereitschaft nehmen stark zu. Die öffentlichen Sozialisationsinstanzen - Kita, Schule, Jugendbildungs- und Freizeitangebote - müssen auf komplexe Problemlagen reagieren. Speziell in einem von Migration gekennzeichneten Bezirk wie Neukölln geht es u.a. darum, Zugänge zu Kultur und Bildung als Schlüssel zur Integration zu ermöglichen. Abgestimmte Angebote der Schulen und der Jugendhilfe, besonders auch im Bereich der allgemeinen Förderung von jungen Menschen sollen dazu beitragen, Schuldistanz und Delinquenz zu senken. Emotional - sozialer Auffälligkeit, die anderenfalls durch Hilfen zur Erziehung abgefedert werden müssen, soll so wirksam begegnet werden. Frühe vernetzte (Bildungs-)Angebote verbessern für alle Kinder und Jugendlichen die Chancen, sich in allen Lebensphasen aktiv und erfolgreich zu entwickeln. Die Verantwortlichen in Schulen und deren Verwaltung sowie in der Jugendhilfe unterstützen, fördern und schützen junge Menschen und ihre Familien individuell, damit diese ihre Rechte zur optimalen Entwicklung der Persönlichkeit und zur Teilhabe an der Gesellschaft wahrnehmen können. III. Ziele der Vereinbarung Eingebettet in das landesweite Gesamtkonzept und auf der Grundlage eines gemeinsamen, ganzheitlichen Bildungsverständnisses entwickeln Schule und Jugendhilfe als gemeinsame Partner ein bezirkliches Konzept zur Verstetigung und Optimierung der Kooperation. Ziel ist es, in Neukölln für die Zusammenarbeit der beteiligten Abteilungen verbindliche Strukturen und Verfahren einzuführen, umzusetzen und fortzuschreiben und eine sozialräumliche Bildungsplanung an der Schnittstelle Schule und Jugendhilfe zu entwickeln. Im Rahmen der dafür erforderlichen Prozessplanung werden strategische und operative Ziele und Maßnahmen festgelegt. Strategische Ziele - Ein abgestimmtes bezirkliches Rahmenkonzept ist entwickelt, realisiert und wird fortgeschrieben, um Kinder und Jugendliche entsprechend ihren Fähigkeiten zu fordern und zu fördern, damit sie selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. - Verbindliche Strukturen und Verfahren zur Umsetzung und Fortschreibung der Rahmenkonzeption der beteiligten Abteilungen sind umgesetzt und weiter entwickelt. - Das Rahmenkonzept wird jährlich durch operative Ziele und Maßnahmen untersetzt, überprüft und fortgeschrieben und durch die Gremien beschlossen. 3

Operative Ziele 2012 - Die strategische und operative Steuerungsrunden sind installiert. Struktur und Aufgaben sind festgelegt und in der jeweiligen Verwaltung verankert. - Die Rahmenkonzeption ist mit allen Beteiligten kommuniziert. - Verbindliche Verfahren der Zielbestimmung, der Aufgabenrealisierung, der Evaluation sowie des Berichtswesens sind festgelegt. - Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Maßnahmeplanungen sind unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Rahmenbedingungen erfolgt. - Der spezifische Bedarf der Kinder- und Jugendlichen bezüglich der Leistungen A, S, I ist am jeweiligen Schulstandort ermittelt und die Auswahl von Projekten anhand abgestimmter Indikatoren ist erfolgt. - Das Feld der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen bezieht sich auf niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit (A), der Jugendsozial- und der Schulsozialarbeit (S), intensive Hilfen zur Erziehung (I) und spezielle Projekte, wie beispielsweise Jugendrechtshäuser Neukölln Nord und Süd, 2.Chance, Clearingrunde der integrierten Sekundarschule, Campus Rütli, Meldesystem Kinderschutz Neukölln sowie die Jugendberatungsstelle Schuldistanz 13 plus. - Kooperationsprojekte an den Schulen sind vereinbart. - Eine bezirkliche Fachtagung hat stattgefunden. IV. Gremien Zur Steuerung des Gesamtprozesses und zur Gewährleistung verbindlicher Kooperations- und Vernetzungsstrukturen werden abteilungsübergreifende Arbeitsstrukturen geschaffen. Die Aufgaben der Steuerungsrunden umfassen alle Bereiche der Zusammenarbeit der Bereiche Schule und Jugend sowie die Beteiligung anderer Bereiche je nach Aufgabenfeld. Die strategische Steuerungsrunde arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung. 1. Strategisches Steuerungsrunde 1.1. Mitglieder Der strategischen Steuerungsrunde gehören folgende Mitglieder an: - der/die jeweils politisch Verantwortliche für den Bereich Jugend - der/die jeweils politisch Verantwortliche für den Bereich Schule - der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses - der/die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur - der/die Direktor/in des Jugendamtes - der/die Leiter/in des Schulamtes - der/die Leiter/in der regionalen Schulaufsicht Neukölln der für Schulen zuständigen Senatsverwaltung Bei Bedarf werden weitere Teilnehmer/-innen hinzugezogen. 4

1.2. Aufgaben der strategischen Steuerungsrunde Die strategische Steuerungsrunde sichert den Gesamtprozess durch die Zielbestimmung und bezirkliche Schwerpunktsetzung, Abstimmung des Rahmenkonzepts, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpartnern sowie die Ergebnissicherung. 1.2.1. Die strategische Steuerungsrunde beschließt die Vereinbarung zur bezirklichen Rahmenkonzeption Kooperation Schule und Jugendhilfe und entwickelt diese weiter. 1.2.2. Zur Umsetzung der Inhalte der bezirklichen Rahmenkonzeption definiert die strategische Steuerungsrunde Ziele und erteilt der operativen Steuerungsrunde Arbeitsaufträge. 2. Operative Steuerungsrunde 2.1. Mitglieder - die fachliche Steuerung Jugend - Vertretung des Schulträgers - Schulentwicklungsplanung - Jugendhilfeplanung - Vertretung der regionalen Schulaufsicht Weitere Teilnehmer/-innen bei Bedarf können z.b. sein: - KJGD - KJPD - Beauftragte des Bezirksamtes (z.b. Migrationsbeauftragte/r, Gleichstellungsbeauftragte/r, Europabeauftragte/r) 2.2. Aufgaben der operativen Steuerungsrunde Die operative Steuerungsrunde arbeitet auf Grundlage der strategischen Ziele und der erteilten Arbeitsaufträge mit der strategischen Steuerungsrunde zusammen. Zu den Aufgaben gehören u. a. Erarbeitung und Fortschreibung der bezirklichen Rahmenkonzeption Festlegung der Aufgaben der Koordinationsstelle Vorschläge zur Verteilung von Ressourcen im Bezirk Auswahl von Kriterien, Indikatoren und Kennzahlen Festlegung von Qualitätsstandards Überregionale Angebotserfassung und -entwicklung Bestätigung von Trägern und Projekten Erarbeitung einer bezirklichen Berichterstattung Sicherung des Informationsflusses nach innen und außen 5

3. Akteure des Bezirkes in den Regionen In den bestehenden Arbeitsstrukturen erfolgt die Umsetzung der Rahmenkonzeption auf regionaler und lokaler Ebene. Zu den lokalen Akteuren können gehören: die Schulen, die regionalen Dienste des Jugendamtes, die Jugend- und Kinderfreizeiteinrichtungen, freie Träger, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst, Quartiersmanagement, Polizei usw.. Aufgaben: Abstimmung und Optimierung der vorhandenen regionalen Angebote Bedarfsbenennung Vernetzung vorhandener Angebote Entwicklung von Kooperationskonzepten und Kooperationsvereinbarungen Auswahl und Vorschlag von Trägern und Projekten Begleitung, Weiterentwicklung und Auswertung der Projekte Berichterstattung Erarbeitung von regionenspezifischen Entscheidungsvorschlägen für die operative Steuerungsrunde V. Berichtswesen 1. Regelmäßig berichten die Akteure mit Hilfe eines standardisierten Berichtswesens dem/der Koordinator/in, die/der diese Berichte für die operative und die strategische Steuerungsrunde aufbereitet. 2. Die operative Steuerungsrunde setzt die regionalen Berichte ins Verhältnis zur Zielerreichung. 3. Die strategische Steuerungsrunde beschließt über den vorgelegten Bericht. 4. Die Ergebnisse fließen in die nächsten Zieldefintion ein. VI. Koordination/ Kooperationsmanagement/ Geschäftsstelle 1. Die Geschäftsstelle zur Umsetzung der Rahmenkonzeption Kooperation Schule und Jugendhilfe wird bei der für Jugend zuständigen Abteilung angesiedelt. Sie agiert neutral für beide Abteilungen. Die Auswahl trifft die strategische Steuerungsrunde. 2. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.: - Moderation, Protokollführung und Terminkontrolle der Sitzungen der strategischen und der operativen Steuerungsrunde und aktueller Aufträge. - Beratung, Vermittlung, Prozessführung, Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag der strategischen Steuerungsrunde. - Ausarbeitung der getroffenen Beschlüsse und Weitergabe an die Mitglieder der operativen Steuerungsrunde. - rechtzeitige Versendung der Einladung an die Mitglieder der strategischen Steuerungsrunde (mind. 14 Tage vor dem Sitzungstermin) - Rechtzeitige Versendung der Einladungen an die Mitglieder der operativen Steuerungsrunde (mind. 14 Tage vor dem Sitzungstermin) - Aufbereitung der getroffenen Entscheidungen und Weiterleitung an die Akteure - Zusammenfassung der aufgelieferten Berichte der Akteure. - Überwachung der Termine zum Berichtswesen - Beratung und Unterstützung der Akteure 6

VII. Laufzeit der Rahmenkonzeption 1.1. Diese Rahmenkonzeption gilt für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2015. 1.2. Änderungen der Rahmenkonzeption können nur mit einem Mehrheitsbeschluss durch das strategische bezirkliche Steuerungsgremium erfolgen. VIII. Schlussbestimmungen Sofern durch Beschlüsse auf Landes- und /oder Bezirksebene die vereinbarten Ziele beeinflusst werden, sind umgehend Gespräche der strategischen Steuerungsrunde zur Anpassung der Rahmenkonzeption zu führen. Dr. Franziska Giffey Falko Liecke Sigrid Egidi-Fritz Bezirksstadträtin Bezirksstadtrat Lt. Schulrätin Abt. Bildung, Schule, Kultur und Sport Abt. Jugend und Gesundheit Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Außenstelle Neukölln 7

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme Ursprungsinitiator: BA/BiSchulKuSport, BzBm Buschkowsky/BzStR Dr. Giffey Drs. Nr.: Lfd. Nr.: 0046/XIX Beratungsfolge: Datum Gremium Sitzung Beratungsstand 07.12.2011 BVV BVV/003/XIX zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet) Vorlage zur Kenntnisnahme Vereinbarung zur bezirklichen Rahmenkonzeption "Schule und Jugendhilfe" Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die Bezirke aufgefordert, ein bezirkliches Rahmenkonzept zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe zu erarbeiten. Gleichzeitig wurde mit der Bitte an die Bezirksebene auch eine konkrete Vorstellung zur Struktur und Benennung der beteiligten Institutionen übermittelt und damit auch der bezirkliche Gestaltungsspielraum definiert. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Abteilung Jugend und Gesundheit, der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport und der regionalen Schulaufsicht Außenstelle Neukölln wurde daraufhin seit Anfang 2011 ein Entwurf des Neuköllner Rahmenkonzeptes erarbeitet. In einer gemeinsamen Sitzung mit der Bezirksstadträtin für Bildung, Schule, Kultur und Sport, dem Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit und der leitenden Schulrätin der regionalen Schulaufsicht, Außenstelle Neukölln, am 14.11.2011 wurde dieses Rahmenkonzept inhaltlich abgestimmt und unterzeichnet. Die Vereinbarung dient dazu, den bereits vielerorts bestehenden Kooperationsprozessen der Beteiligten einen Rahmen zu geben und sie inhaltlich abzustimmen und weiterzuentwickeln. Die bisherigen Erfahrungen in Neukölln bestätigen, dass die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe für alle Beteiligten notwendig und gewinnbringend ist. Die jeweils spezifischen und unverzichtbaren Elemente von Schule und Jugendhilfe bei der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gilt es jetzt noch stärker strukturell zu verbinden, um so für alle Kooperationspartner ein verlässliches, zielführendes System der gemeinsamen Arbeit aufzubauen. Anliegend leitet das Bezirksamt die Vereinbarung zur bezirklichen Rahmenkonzeption Kooperation Schule und Jugendhilfe in Neukölln, die ab 01.01.2012 in Kraft tritt, an die Bezirksverordneten zur Kenntnisnahme weiter. Bestandteil der Vorlage ist ein Entwurf der Geschäftsordnung der strategischen Steuerungsrunde (Anlage 1). Berlin-Neukölln, den 17.11.2011 Abstimmungsverhalten: BA/BiSchulKuSport, Dr. Giffey, Franziska (Antragsteller, Fragesteller bzw. Berichterstatter) SPD CDU Grüne PIRATEN LINKE Einstimmig JA NEIN ENTH. Ergebnis: beschlossen (mit Änderung) Kenntnis genommen abgelehnt zurückgezogen vertagt gegenstandslos überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für beantwortet schriftlich BzBm/FinWi BiSchulKuSport JugGes BauNatBüD Soz (federführend)

BA Neukölln von Berlin 16.11.2011 Abt. Bildung, Schule Kultur und Sport App.: 2230 Dez Bezirksamtsvorlage Nr. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 22.11.2011 1. Antragsgegenstand: Vereinbarung zur Rahmenkonzeption Schule und Jugendhilfe 2. Berichterstatter: Bezirksstadträtin Dr. G i f f e y 3. Beschlussentwurf: Das Bezirksamt nimmt die Rahmenkonzeption Schule und Jugendhilfe zur Kenntnis und beschließt diese zur Kenntnisnahme der Bezirksverordnetenversammlung zu unterbreiten. 4. Begründung: Die Begründung ist der Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. Dr. G i f f e y Bezirksstadträtin