Medientechnologin Siebdruck/Medientechnologe Siebdruck

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Transkript:

Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Medientechnologin Siebdruck/Medientechnologe Siebdruck Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 1 von 55

Herausgegeben vom Ministerium für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf 41032/2011 Seite 2 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 08/11 Sekarstufe II Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Vorläufige Lehrpläne RdErl. des Ministeriums für Schule Weiterbildung vom 20.07.2011 313-6.08.01.13-98892/11 Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Ministeriums für Schule Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Dabei haben erfahrene Lehrkräfte Berufsstandsvertretungen mitgewirkt. Die Lehrpläne für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung basieren auf den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen. Sie treten zum 01.08.2011 als vorläufige Lehrpläne in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe Schule in NRW. Die vorläufigen Lehrpläne sind im Bildungsportal (http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ oder http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/) veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß 77 SchulG (BASS 1-1) endgültig in Kraft zu setzen. Die bisher gültigen Richtlinien Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 01.08.2011 auslaufend außer Kraft. Anlage 1 Vorläufige Lehrpläne für neue neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum 01.08.2011 in Kraft treten: Heft Ausbildungsberuf 4267 Augenoptikerin/Augenoptiker 41106 Bootsbauerin/Bootsbauer 41107 Buchbinderin/Buchbinder Medientechnologin Druckverarbeitung/Medientechnologe Druckverarbeitung 4115 Buchhändlerin/Buchhändler 41108 Fachkraft für Lederverarbeitung 41091 Fachkraft für Möbel-, Küchen- Umzugsservice 4170-11 Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker 41031 Medientechnologin Druck/Medientechnologe Druck 41032 Medientechnologin Siebdruck/Medientechnologe Siebdruck 41012 Mediengestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Flexografie/Mediengestalter Flexografie 4230 Packmitteltechnologin/Packmitteltechnologe 41109 Technische Produktdesignerin/Technischer Produktdesigner 4110 Technische Systemplanerin/Technischer Systemplaner 4143 Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- Geschäftsreisen)/ Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- Geschäftsreisen Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 3 von 55

Folgende Richtlinien Lehrpläne treten ab dem 01.08.2011 auslaufend außer Kraft: 1. Augenoptikerin/Augenoptiker RdErl. vom 11.8.1998 (BASS 15-33 Nr. 167) Heft-Nr. 4267 2. Buchhändlerin/Buchhändler RdErl. vom 27.7.2004 (BASS 15-33 Nr. 15) Heft-Nr. 4115 3. Fachkraft für Möbel-, Küchen- Umzugsservice RdErl. vom 30.11.2009 (BASS 15-33 Nr. 277) Heft-Nr. 41091 4. Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker RdErl. vom 26.7.2002 (BASS 15-33 Nr. 71.11) Heft-Nr. 4170-11 5. Dreherin/Dreher RdErl. vom 4.9.1991 (BASS 15-33 Nr. 71.13) Heft-Nr. 4170-13 6. Druckerin/Drucker RdErl. vom 3.4.2007 (BASS 15-33 Nr. 220) Heft-Nr. 41031 7. Maschinenbaumechanikerin/Maschinenbaumechaniker RdErl. vom 4.9.1991 (BASS 15-33 Nr. 71.10) Heft-Nr. 4170-10 8. Mediengestalterin/Mediengestalter Digital Print RdErl. vom 2.7.2007 (BASS 15-33 Nr. 202) Heft-Nr. 41012 9. Reiseverkehrskauffrau/Reiseverkehrskaufmann RdErl. vom 15.1.2007 (BASS 15-33 Nr. 43) Heft-Nr. 4143 Anlage 2 10. Schifffahrtskauffrau/Schifffahrtskaufmann RdErl. vom 10.12.2004 (BASS 15-33 Nr. 257) Heft-Nr. 41071 (Es gab eine Teilnovellierung der Ausbildungsordnung. Der Landeslehrplan zur Erprobung wird nicht überarbeitet, da es nur wenige Ausbildungsverhältnisse in Nordrhein- Westfalen gibt.) 11. Schuh- Lederwarenstepperin/Schuh- Lederwarenstepper RdErl. vom 21.10.1996 (BASS 15-33 Nr. 146) Heft-Nr. 4246 12. Siebdruckerin/Siebdrucker RdErl. vom 3.4.2007 (BASS 15-33 Nr. 221) Heft-Nr. 41032 13. Verpackungsmittelmechanikerin/Verpackungsmittelmechaniker RdErl. vom 17.8.2001 (BASS 15-33 Nr. 130) Heft-Nr. 4230 14. Weberin/Weber RdErl. vom 13.1.2004 (BASS 15-33 Nr. 161) Heft-Nr. 4261 (Ein neuer Landeslehrplan wird nicht erstellt, da es in Nordrhein-Westfalen keine Ausbildungsverhältnisse gibt.) 15. Werkzeugmacherin/Werkzeugmacher RdErl. vom 4.9.1991 (BASS 15-33 Nr. 71-12) Heft-Nr. 4170-12 Seite 4 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Inhalt Seite 1 Rechtliche Grlagen... 7 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang... 7 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz... 8 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung... 9 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming)... 10 3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich... 11 3.1 Stentafel... 11 3.2 Bündelungsfächer... 12 3.2.1 Zusammenfassung der Lernfelder... 12 3.2.2 Beschreibung der Bündelungsfächer... 12 3.3 Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern... 13 3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation... 13 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre... 14 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung... 16 3.4 KMK-Rahmenlehrplan... 17 4 Vorgaben Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich... 38 4.1 Deutsch/Kommunikation... 38 4.2 Evangelische Religionslehre... 40 4.3 Katholische Religionslehre... 43 4.4 Politik/Gesellschaftslehre... 46 4.5 Sport/Gesheitsförderung... 50 5 Vorgaben Hinweise zum Differenzierungsbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife... 53 6 Anlage... 54 6.1 Entwicklung Ausgestaltung einer Lernsituation... 54 6.2 Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation... 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 5 von 55

Seite 6 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

1 Rechtliche Grlagen Grlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 7. April 2011, veröffentlicht im Besgesetzblatt (BGBl. I Nr. 16, S. 590 ff.) 1 2 der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kapitel 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß 4 5 BBiG bzw. 25 26 HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bes im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher weiblicher Rollenprägungen die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- Prüfungsordnung Berufskolleg APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Kernaufgabe bei der Umsetzung lernfeldorientierter Lehrpläne ist die Entwicklung, Realisation Evaluation von Lernsituationen, die sich an den didaktischen Kategorien Gegenwarts-, Zukunftsbedeutung sowie Exemplarität ausrichten. Lernsituationen sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur Umsetzung von Lernfeldern Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder privat bedeutsamen Problemstellungen erschließen. Solche Problemstellungen sind Ausgangspunkt, aber ebenso Zielperspektive eines handlungsorientierten Unterrichts zur Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz. Vor diesem Hintergr bereiten Lernsituationen Ziele Inhalte aus den Lernfeldern Fächern für die unterrichtliche Umsetzung didaktisch methodisch auf konkretisieren diese. Lernsituationen sind didaktisch als komplexe Lehr-Lern-Arrangements anzusehen. Sie schließen in ihrer Gesamtheit alle Erarbeitungs-, Anwendungs-, Übungs- Vertiefungsphasen sowie Erfolgskontrollen ein. Es gibt Lernsituationen, die ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden 1 Hrsg.: Besanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Köln 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 7 von 55

neben den Zielen Inhalten eines Lernfeldes die Ziele Inhalte eines oder mehrerer weiterer Fächer integrieren ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden neben den Zielen Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer integrieren. Lernsituationen knüpfen häufig aneinander an. Sie ermöglichen eine zielgerichtete, planvolle individuelle Kompetenzentwicklung der Lernenden, die auch eine zunehmende Komplexität im Bildungsgangverlauf ausdrücken kann. (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung 1 ). 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen dabei auch Besonderheiten der Region der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, 6 14 (3)) plant realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Hinweise Anregungen zur Entwicklung Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung Didaktische Jahresplanung. 1 Danach sind insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen unter Beachtung des Kompetenzzuwachses Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (s. Kapitel 3.4) unter Einbezug der im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation oder Wirtschafts- Betriebslehre der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs Zuordnung von einzuführenden oder zu vertiefenden Arbeitstechniken zu den Lernsituationen Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen Planung der Lernorganisation Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. zusammenhängende Lernzeiten Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Seite 8 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

sächliche Ressourcen Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Handreichung Doppelqualifikation im dualen System 1 ) Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbewertungen sind Grlage für die Planung Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe Beratungen mit Schülerinnen Schülern zu deren Leistungsprofilen Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: der Umfang die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten Fertigkeiten die Selbstständigkeit bei der Leistungserbringung die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie das Engagement soziale Verhalten in Lernprozessen Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht fließen dort in die Bewertung ein. Leistungen in den Fächern Wirtschafts- Betriebslehre Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Im Fach Fremdsprachliche Kommunikation wird dabei unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Fachlehrplans für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens, an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Um allen Schülerinnen Schülern gleiche Lernchancen zu ermöglichen, werden unterschiedliche Vorkenntnisse in der Fremdsprache grsätzlich durch ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot auf zwei unterschiedlichen Niveaustufen oder durch Kursbildung berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 9 von 55

2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken ( 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grlagen Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit ( Reflexive Koedukation ) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule Weiterbildung zu entnehmen. 1 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Seite 10 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stentafel I. Berufsbezogener Lernbereich Unterrichtssten 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe Prozessorganisation 0 40 1 60 60 100 Druckvorbereitung 120 160 1 160 100 380 420 Produktionstechnik 80 120 1 120 120 320 360 Fremdsprachliche Kommunikation 0 40 0 40 0 40 40 80 Wirtschafts- Betriebslehre 40 1 40 40 120 Summe: 320 360 320 360 320 360 1 000 1 040 II. Differenzierungsbereich Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. 1 In die Lernfelder sind auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtssten Wirtschafts- Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 11 von 55

3.2 Bündelungsfächer 3.2.1 Zusammenfassung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über die Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungsjahren 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1 LF 9 Prozessorganisation LF 2, LF 3 LF 5, LF 6 LF 10, LF 13 Druckvorbereitung LF 4 LF 7, LF 8 LF 11, LF 12, LF 14 Produktionstechnik 3.2.2 Beschreibung der Bündelungsfächer Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Prozessorganisation Im Fach Prozessorganisation setzen sich die Schülerinnen Schüler mit den Betriebsstrukturen Arbeitsabläufen bei der Herstellung von Printprodukten auseinander. Des Weiteren wählen sie Bedruckstoffe nach Eigenschaften sowie Ver- Bedruckbarkeit aus prüfen deren verfahrensbezogene Einsetzbarkeit (LF 1, LF 9). Druckvorbereitung Im Fach Druckvorbereitung werden wesentliche, dem Druckprozess vorgelagerte Arbeitsschritte durchgeführt. Dazu gehören die Erstellung der Auftragsdaten mit branchenüblicher Software, die Herstellung von Druckformen, die Auswahl von Rasterung Werkstoffen das Warten von Druckmaschinen. Zudem überprüfen die Schülerinnen Schüler Text-, Bild- Grafikdateien auf Integrationsfähigkeit in digitale Druckverfahren. Sie stellen Qualität Kosten einer Digitaldruckproduktion der Fertigung im Siebdruckverfahren gegenüber (LF 2, LF 3, LF 5, LF 6, LF 10, LF 13). Produktionstechnik Das Fach Produktionstechnik umfasst die Auswahl eines Druckverfahrens, das Einrichten von Druckmaschinen, das Überwachen des Fortdruckprozesses, die Veredelung Weiterverar- Seite 12 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

beitung von Druckprodukten. Sie wählen verfahrens- produktbezogen Siebdruckfarben aus bewerten Farbvorlagen. Die Schüler Schülerinnen erkennen beheben Fehler im Druckprozess wenden Techniken zur Veredelung von Druckprodukten an. Sie führen Format-, Mengen-, Energie Zeitberechnungen für den Produktionsprozess durch ermitteln die Kosten (LF 4, LF 7, LF 8, LF 11, LF 12, LF 14). 3.3 Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Als weitere Fächer werden die im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation, Wirtschafts- Betriebslehre die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs bezeichnet. Der Unterricht in diesen Fächern ist für die Förderung umfassender Handlungskompetenz unverzichtbar. 3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Grlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Die im Umfang von 40 Sten in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans über die gesamte Ausbildungszeit hinweg enthaltenen fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu benoten. Zusätzlich zu den integrierten Sten werden mindestens 40 Sten Fremdsprachliche Kommunikation angeboten. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhafte Anknüpfungspunkte für die fremdsprachliche Kommunikation in den Lernfeldern 1 für den Ausbildungsberuf aufgeführt: Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Produktion Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 1 Informationen zum Urheberrecht verstehen auswerten typische Aufgaben Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb beschreiben sich über Erfahrungen am Arbeitsplatz über Arbeitseinsätze austauschen Lernfeld 2 Auftragsdaten verstehen auswerten Prozessschritte übertragen Sicherheits-, Gesheits- Umweltvorschriften übertragen Lernfeld 3 Lernfeld 4 Pflegeleitfaden für Druckmaschinen erstellen sich über Herstellungsprozesse austauschen 1 Ziele Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 13 von 55

Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 5 Gestaltungsentwürfe präsentieren Lernfeld 6 Informationen zu Umwelt-, Gesheits- Brandschutz verstehen auswerten sich über die Wirksamkeit ökologische Verträglichkeit von Reinigungschemikalien austauschen Lernfeld 7 Informationen aus Sicherheitsdatenblättern verstehen auswerten Handlungsanweisungen übertragen Lernfeld 8 sich über den Arbeitsprozess mögliche Fehlerquellen austauschen Lernfeld 9 Prüfleitfaden für die Weiterverarbeitung erstellen Lernfeld 10 Lernfeld 11 Auftragsdaten Kenwünsche verstehen auswerten Kinnen/Ken über die Veredelung Weiterverarbeitung von Druckprodukten beraten Lernfeld 12 Informationen zu Verfahrenswegen des Siebdrucks übertragen Lernfeld 13 Maschinen Programmhandbücher verstehen auswerten Arbeitsabläufe übertragen Lernfeld 14 Präsentationen von Projekten erstellen Arbeitsaschritte übertragen sich über Siebdruckprojekte austauschen 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre Grlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Der Lehrplan berücksichtigt die Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtssten abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtssten, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtssten sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtssten zu realisieren sind. Seite 14 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung, Kapitel 2.2 1 ). Dabei ist der für die Zwischen- Abschlussprüfung bzw. Teil 1 Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Die folgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten der Umsetzung der Handlungsbezüge aus dem Lehrplan Wirtschafts- Betriebslehre im Zusammenhang mit den Lernfeldern 2 des Bildungsgangs Medientechnologin Siebdruck/Medientechnologe Siebdruck auf: Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5 Lernfeld 6 Lernfeld 7 Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern berufliche Identität entwickeln berufliche Perspektiven auch unter Berücksichtigung von Familienplanung entwickeln Chancen Risiken beruflicher Entwicklung abwägen Kosten beurteilen Kosten ermitteln Preise kalkulieren Wirtschaftlichkeit der Unternehmen prüfen Preisuntergrenzen ermitteln Kostenverläufe planen mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren situationsgerecht kommunizieren Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen situationsgerecht kommunizieren Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Interessen abwägen Arbeitsprozesse planen steuern Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren mit Ressourcen schonend umgehen Qualitätsstandards gewährleisten Arbeitsprozesse planen steuern Arbeit human gestalten mit Ressourcen schonend umgehen Interessen im Betrieb wahrnehmen sich in einer veränderten Lebenssituation orientieren die individuelle Rolle im Betrieb reflektieren gesetzliche, tarifliche betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ 2 Ziele Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 15 von 55

Lernfeld 8 Lernfeld 9 Lernfeld 10 Lernfeld 11 Lernfeld 12 Lernfeld 13 Lernfeld 14 Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern unternehmerische Chancen Risiken abwägen Möglichkeiten der Existenzsicherung wahrnehmen Kosten beurteilen Preisuntergrenzen ermitteln Personalkosten analysieren Investitionsentscheidungen vorbereiten mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren Wettbewerbssituationen bewerten Handlungen daraus ableiten verantwortlich handeln Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Konflikten begegnen Schadensersatzansprüche erkennen Investitionsentscheidungen vorbereiten Wettbewerbssituationen bewerten Handlungen daraus ableiten ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern Konflikten begegnen Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Termine planen Leistungsanreize durch Entlohnungssysteme beurteilen Qualitätsstandards gewährleisten Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren mit Ressourcen schonend umgehen Qualitätsstandards gewährleisten Arbeitsprozesse planen steuern Interessen im Betrieb wahrnehmen zu einem positiven Betriebsklima beitragen als Auszubildende/Auszubildender handeln im Team arbeiten Rechte einzeln oder gemeinsam vertreten Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrnehmen 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung Ziele Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Seite 16 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

3.4 KMK-Rahmenlehrplan RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Medientechnologe Siebdruck/Medientechnologin Siebdruck 1 2 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.02.2011) 1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Besrepublik Deutschland, Bonn 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 17 von 55

Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bes (erlassen vom Besministerium für Wirtschaft Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf beschreibt Mindestanforderungen. Auf der Grlage der Ausbildungsordnung des Rahmenlehrplans, die Ziele Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische berufliche Fort- Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges verantwortungsbewusstes Denken Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. Seite 18 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern Schülerinnen berufliche allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Gr- Fachbildung zum Ziel erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt Gesellschaft in sozialer ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln: Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991) hat die Berufsschule zum Ziel, - eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner sozialer Art verbindet; - berufliche Flexibilität Mobilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- Weiterbildung zu wecken; - die Fähigkeit Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule - den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; - unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; - ein differenziertes flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt Gesellschaft gerecht zu werden; - Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- Lebensplanung zu unterstützen; - im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte Benachteiligte umfassend stützen fördern; Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 19 von 55

auf die mit Berufsausübung privater Lebensführung verbenen Umweltbedrohungen Unfallgefahren hinweisen Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel - Arbeit Arbeitslosigkeit, - friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität, - Erhaltung der natürlichen Lebensgrlage sowie - Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, auf der Grlage fachlichen Wissens Könnens Aufgaben Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet selbstständig zu lösen das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen Einschränkungen in Familie, Beruf öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, soziale Beziehungen zu leben zu gestalten, Zuwendungen Spannungen zu erfassen zu verstehen sowie sich mit Anderen rational verantwortungsbewusst auseinander zu setzen zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung Solidarität. Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz Lernkompetenz. Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen darzustellen. Lernkompetenz ist die Bereitschaft Befähigung, Informationen über Sachverhalte Zusammenhänge selbstständig gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit Bereitschaft, im Beruf über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken Lernstrategien zu entwickeln diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. Seite 20 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Teil III Didaktische Grsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) geben. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grlage lerntheoretischer didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- Lebensplanung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergr Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet Schüler Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 21 von 55

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck/zur Medientechnologin Siebdruck ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck/zur Medientechnologin Siebdruck vom 7. April 2011 (BGBl. I Nr. 16, S. 590 ff.) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Siebdrucker/Siebdruckerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.02.2000) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- Sozialke wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.05.2008) vermittelt. Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des ersten Jahres mit dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Medientechnologe Druck/Medientechnologin Druck überein. Damit ist eine gemeinsame Beschulung möglich. Die Lernfelder 1 bis 6 sind mit den geforderten Fertigkeiten, Kenntnissen Fähigkeiten für die Zwischenprüfung gemäß der Ausbildungsordnung abgestimmt. Ziele Inhalte des Rahmenlehrplans beziehen sich auf berufliche Qualifikationen, die sich aus typischen Tätigkeitsfeldern von Unternehmen der Druck- Medienwirtschaft ableiten. Medientechnologen Siebdruck/Medientechnologinnen Siebdruck sind im Rahmen des Druckes von Siebdruckprodukten mit planerischen, logistischen technischen Aufgaben betraut, die sie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte ausführen. Der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz beinhaltet fachliche Kompetenzen, soziale Kompetenzen Humankompetenzen. Die dabei relevanten Methoden-, Lern- Kommunikationskompetenzen sind in ihrer berufstypischen Ausprägung integraler Bestandteil in den Lernfeldern. Die in den Lernfeldern beschriebenen Ziele die sie konkretisierenden Inhalte beschreiben Mindestanforderungen entsprechen dem erwarteten Qualifikationsstand am Ende der Berufsausbildung. Die Abfolge der Lernfelder folgt dabei in wiederkehrenden Bereichen dem Prinzip zunehmender Komplexität. Das abschließende Lernfeld 14 eröffnet die Möglichkeit, die erreichte Handlungskompetenz über komplexe Unterrichtsprojekte zu vertiefen. Sicherheitstechnische, rechtliche ökologische Aspekte sind in alle Lernfelder integriert, sie werden jedoch explizit genannt, wenn sie im jeweiligen Lernfeld eine besondere Relevanz aufweisen. Mathematische Berechnungen sind mit einem Gesamtumfang von ca. 80 Sten über die gesamte Ausbildungsdauer in die Lernfelder integriert. Die fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind mit 40 Sten in die Lernfelder integriert. Im dritten Ausbildungsjahr werden im Lernfeld 12 Kompetenzen im Tampondruck im Lernfeld 13 Kompetenzen im Digitaldruckverfahren erworben, über die im Rahmen der Abschlussprüfung eine Zusatzqualifikation erreicht werden kann. Hier handelt es sich um bedeutende berufsübergreifende Qualifikationen, die der beruflichen Mobilität dienen zukunftsweisenden Charakter haben. Seite 22 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Medientechnologe Siebdruck/Medientechnologin Siebdruck Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtssten Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Betriebliche Strukturen Arbeitsabläufe darstellen vergleichen 40 2 Daten verfahrensspezifisch nutzen 80 3 Werkstoffe einsetzen 80 4 Druckprodukte herstellen weiterverarbeiten 120 5 Druckvorlagen analog digital fertigen 80 6 Siebdruckformen herstellen 80 7 8 Siebdruckprozess durch Auswahl von Siebdruckfarben vorbereiten Siebdruckmaschinen rüsten Druckprodukte herstellen 60 60 9 Verfahrensspezifische Bedruckstoffe einsetzen 60 10 Rastersiebdrucke unter Anwendung qualitätssichernder Maßnahmen fertigen 40 11 Druckprodukte veredeln weiterverarbeiten 40 12 13 Verfahrenswege des Siebdrucks Fertigungsalternativen einsetzen Druckprodukte mit Digitaldruckverfahren herstellen 40 60 14 Siebdruckprozesse planen realisieren 40 Summen: insgesamt 880 Sten 320 280 280 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 23 von 55

Lernfeld 1: Betriebliche Strukturen Arbeitsabläufe darstellen vergleichen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler präsentieren ihre Betriebe, deren Organisationsformen Produkte. Sie erken eigene Betriebsstrukturen sowie ihr Tätigkeitsfeld ordnen ihre Stellung im Betrieb die ihres Betriebes im Branchenumfeld ein. Sie stellen Arbeitsabläufe zur Herstellung von Printprodukten im Überblick dar erkennen dabei die Notwendigkeit der verantwortungsbewussten Zusammenarbeit aller an der Produktion Beteiligter. Die Schülerinnen Schüler nutzen im Team verschiedene Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, bereiten die Informationen auf präsentieren ihre Ergebnisse unter Verwendung von Fachbegriffen. Sie reflektieren ihr eigenes Auftreten das ihrer Mitschülerinnen Mitschüler. Sie sind in der Lage Feedback zu geben gehen konstruktiv mit Kritik um. Inhalte: Aufbau- Ablauforganisation Medienwirtschaft Medienberufe Auftragstasche Qualitäts- Kostenbewusstsein Umweltbewusstsein Urheberrecht englische Fachbegriffe Präsentationstechniken Seite 24 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Lernfeld 2: Daten verfahrensspezifisch nutzen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler prüfen Auftragsdaten auf Vollständigkeit setzen sie verfahrensspezifisch ein. Sie informieren sich über die Prozessschritte im Bereich der Druckvorstufe, übernehmen Daten nutzen dabei branchenübliche Software, Architekturen Schnittstellen kommunikationstechnischer Systeme. Die Schülerinnen Schüler berechnen Datenparameter. Sie wenden Erkenntnisse Gesetzmäßigkeiten der Farbwahrnehmung an. Aus den verfahrensspezifischen Anforderungen der einzelnen Druckverfahren definieren sie Vorgaben für die Druckformherstellung. Die Schülerinnen Schüler analysieren das zu druckende Produkt finden typische Fehler, die aus der Gestaltung, der Druckvorstufe sowie den Anforderungen an den Druckprozess oder die Druckverarbeitung resultieren. Inhalte: pixelbasierende vektororientierte Daten Schriftmerkmale, Layout Bildauflösung, Skalierung additive, subtraktive autotypische Farbmischung Strich, Raster, Halbton Rasterweite, -winkel seitenrichtig seitenverkehrt positiv negativ Hoch- Querformat Einteilung Hilfszeichen Kontrollelemente Prüfdruck Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 25 von 55

Lernfeld 3: Werkstoffe einsetzen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler setzen Bedruckstoffe Druckfarben ein. Sie wählen Bedruckstoffe Druckfarben produkt- verfahrenspezifisch unter Berücksichtigung ihrer rohstoff- herstellungsbedingten Eigenschaften aus. Sie führen Mengen-, Verbrauchs- Preisberechnungen für den Einsatz von Werkstoffen durch. Die Schülerinnen Schüler beachten die sachgerechte Lagerung sowie Sicherheits-, Gesheits- Umweltschutzvorschriften im Umgang mit den Werkstoffen. Inhalte: Papier, Karton, Pappe flächenbezogene Masse, Papiervolumen Faserstoffe, Stoffaufbereitung Lauf- Dehnrichtung Filz- Siebseite Oberflächenveredelung nichtsaugende Bedruckstoffe Druckfarbenbestandteile Trocknungsarten rheologische Eigenschaften genormte Papierformate Nutzenberechnung Normetikett Sicherheitsdatenblatt Seite 26 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Lernfeld 4: Druckprodukte herstellen weiterverarbeiten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 120 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler planen realisieren verfahrensspezifisch die Herstellung von Druckprodukten von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung. Sie entwickeln ein Qualitätsbewusstsein. Sie analysieren Druckprodukte ordnen diese den entsprechenden Herstellungswegen im Hoch-, Sieb-. Flach-, Tief- Digitaldruck zu. Die Schülerinnen Schüler planen den Herstellungsprozess unter Beachtung wirtschaftlicher ökologischer Aspekte. Sie erfassen prüfen Auftragsdaten, richten Druckmaschinen ein stellen Druckerzeugnisse her. Sie berücksichtigen dabei die Druckformherstellung, den Druckprozess die Verarbeitungstechniken. Die Schülerinnen Schüler informieren sich über die Arbeits- Funktionsweise von Druckmaschinenteilen -baugruppen. Sie führen Pflege- Wartungsarbeiten aus. Sie beachten die geltenden Sicherheits-, Gesheits- Umweltschutzvorschriften. Sie wenden englischsprachige Fachbegriffe an. Inhalte: Imprimatur Maschinen- Produktionstechniken Druckprinzipe Schneide-, Falz- Bindetechniken Perforieren, Rillen, Nuten, Stanzen, Prägen, Nummerieren Wartungspläne Schmierstoffe Sicherheitskennzeichen, Betriebsanweisungen Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 27 von 55

Lernfeld 5: Druckvorlagen analog digital fertigen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler wählen zur Erstellung unterschiedlicher Vorlagen Daten den Verfahrensweg aus setzen Hard- Software ein. Sie prüfen Fremddaten Kopiervorlagen auf Vollständigkeit prozessbezogene Verwendbarkeit. Sie beachten dabei Urheberrechte, verwandte Schutzrechte Datenschutzbestimmungen. Sie berechnen Formatänderungen, Maßstab veränderte Bildauflösungen. Sie beurteilen Vorlagen visuell durch messtechnische Erfassung mit einem Durchlichtdensitometer. Sie berechnen Auflösung, Datenmenge, Dateigröße Densitometrie. Sie setzen Kontrollelemente für Siebdruckvorlagen ein integrieren siebdruckspezifische Druckkontrollzeichen. Zur Vorlagenerstellung beachten Sie die Grsätze der Gestaltung unterschiedlicher Druckprodukte. Die Gestaltungsentwürfe arbeiten sie mit branchenüblichen Programmen produktionsreif aus präsentieren die Ergebnisse. Sie erstellen eine Einteilung für die Druckvorlagenherstellung. Sie berücksichtigen Erfordernisse der Druckweiterverarbeitung. Sie fertigen digitale Drucke zu Proofzwecken als Kopiervorlage. Die Schülerinnen Schüler beachten geltende Sicherheits-, Gesheits- Umweltschutzvorschriften. Inhalte: Workflow Datenanalyse, Preflight Dichtewerte Scribble, Layout Informationsgrafiken, Logos Signets Typografische Gestaltungsgrsätze Form- Farbwirkungen Analoge frequenzmodulierte Raster Ausschießen Montagetechniken Kennlinien Digitaldruckverfahren Seite 28 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Lernfeld 6: Siebdruckformen herstellen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler stellen Siebdruckformen her bereiten Siebe zur Wiederverwendung auf. Sie wenden manuelle digitale Montagetechniken an. Sie unterscheiden Siebdruckgewebe nach ihren technischen Merkmalen setzen sie produktspezifisch ein. Die Schülerinnen Schüler wählen Siebdruckrahmen, Gewebe Methoden der Schablonenherstellung auftragsbezogen aus. Sie ermitteln die Belichtungszeit durch Stufenbelichtung oder Belichtungskalkulator beurteilen die Siebdruckformen. Sie berechnen Gewebegeometrie Belichtungsparameter. Sie setzen Siebwaschanlagen Entschichtungsautomaten nach ihrer technischen Leistungsfähigkeit zur Wiederaufbereitung der Druckformen ein. Sie wählen die Chemikalien zur Reinigung aus, prüfen ihre Wirksamkeit die ökologische Verträglichkeit. Die Schülerinnen Schüler beachten Sicherheits-, Gesheits- Umweltschutzvorschriften im Umgang mit allen Arbeitsstoffen. Inhalte: Gewebearten, Gewebefeinheit, Drahtstärke Sieböffnungsgrad theoretisches Farbvolumen Spanntechnik Spannwerte Gewebewinkelung Moirévermeidung Rahmenmaterial, Profilform -stärke Manuelle maschinelle Beschichtungstechniken Konsistenz Sensibilität von Emulsionen Oberflächenrauigkeit, Schichtdicke, Emulsion-over-mesh-Wert Siebbebilderungstechniken Kopierlichtquellen Kontrollelemente Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 29 von 55

Lernfeld 7: Siebdruckprozess durch Auswahl von Siebdruckfarben vorbereiten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler wählen verfahrens- produktbezogen Siebdruckfarben aus. Sie unterscheiden Siebdruckfarben nach ihrer Zusammensetzung den Anwendungsbereichen. Beim Einsatz unterschiedlicher Farbsysteme berücksichtigen sie Auswahlkriterien für den Druckprozess. Sie stellen Siebdruckfarben durch Zugabe von Additiven ein beachten Sicherheits- Gesheitsaspekte beim Umgang mit Druckfarben Hilfsstoffen. Dazu erarbeiten sie, auch aus englischsprachigen Sicherheitsdatenblättern technischen Merkblättern, geforderte Handlungsanweisungen. Sie stimmen den Farbton nach Farbrezeptur Farbmuster ab bewerten Farbvorlagen. Sie analysieren untersuchen Aspekte der Metamerie. Die Schülerinnen Schüler berechnen nach vorgegebenen Bestimmungsgrößen den Bedarf für Siebdruckfarbe Bedruckstoff. Sie beurteilen Siebdruckfarben nach Buntton, Helligkeit Buntheit. Sie stellen mit Colormanagement die farbverbindliche Wiedergabe sicher. Sie prüfen die Verträglichkeit von Siebdruckfarbe Bedruckstoff auf Farbhaftung Weiterverarbeitungsfähigkeit. Inhalte: Schmuckfarben Prozessfarben Lacke Pasten Plastisol-, UV-, lösemittel- wasserbasierte Farben Farbmischsysteme, herstellerspezifische Farbsysteme Cielab, Lab, E-Wert, Spektralfotometrie Farbkonsistenz rheologische Eigenschaften Siede- Flammpunkt, Verdunstungszahl Lösemittel, Biologischer Arbeitsplatz-Toleranzwert Betriebsanweisungen Mechanische, chemische physikalische Beständigkeitseigenschaften Klimabeständigkeit Seite 30 von 55 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/