Angaben zur Datenanwendung Meldung einer Datenanwendung (gemäß Anlage 2 DVRV 2002BGBl. II Nr. 24/2002)

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MA 40 FBSR 14253/07 Stand: 6. November 2007

Transkript:

A-1080 Wien, Wickenburggasse 8 Tel.: +43-1-52152-2569 E-Mail: dsb@dsb.gv.at DVR: 0000027 Angaben zur Datenanwendung Meldung einer Datenanwendung (gemäß Anlage 2 DVRV 2002BGBl. II Nr. 24/2002) Art der Meldung: Neumeldung einer Datenanwendung Änderung einer Datenanwendung Bezeichnung der Datenanwendung und Zweck der Datenanwendung Verrechnung für Kinderbetreuungseinrichtungen Registernummer: 0051853 Nummer der Datenanwendung 0051853/025 Name (sonstige Bezeichnung) und Anschrift des Auftraggebers: Magistrat der Stadt Graz Hauptplatz 1 81 Graz Österreich Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse des Auftraggebers: Tel.: 0316 872 2336 walther.nauta@stadt.graz.at Vertreter des Auftraggebers: Vertreter des Auftraggebers in der EU bei der Datenanwendung: Datenschutzbeauftragter: Die Datenanwendung gehört zum privaten Bereich

öffentlichen Bereich Die Datenanwendung erfolgt automationsunterstützt manuell Angaben zur Anwendbarkeit der Vorabkontrolle ( 18 Abs. 2 DSG 2000): Verwendung von sensiblen Daten Verwendung von strafrechtlich relevanten Daten Vorliegen eines Kreditinformationssystems Vorliegen eines Informationsverbundsystems Videoüberwachung (gemäß 50c DSG 2000) Vorliegen keiner der Voraussetzungen Rechtsgrundlage(n) für die gemeldete Datenanwendung Stmk. Kindergartengesetz LGBL 59/1966 Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz LGBL 35/1958 Stmk. Sozialhilfegesetz LGBL 1/1977 41 Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl 90/1986 Bescheid der Datenschutzbehörde (Internationaler Datenverkehr gemäß 13 DSG 2000): Bescheid der Datenschutzbehörde (Auflagenbescheid gemäß 21 Abs. 2 DSG 2000): Besondere Angaben zum Inhalt der Datenanwendung: Betroffene Personengruppen Datenarten Nummern der Empfängerkreise Kinder Ordnugnsnummer Name (Vorname,, 02, 03 Familienname), 03 Geburtsdatum Adresse Einrichtungsnummer Einrichtungsart Leistung (6 Sunden, 8 Stunden, 10 Stunden, Kinderkrippe, KG3-4, KG5, Ganztag, Halbtag, Essen j/n, Bastelbeitrag) Beginndatum Vorschreibungsbetrag Zahlungsschlüssel (Normal oder Abtretung) Vorschreibung für Land Landeskindernummer (bei Abtretung) Förderbetrag vom Land

Zahlungspflichtige Bearbeiternummer Name (Vorname,, 02, 03 Familienname, Akad.Grad, Titel) Adresse Kontaktdaten Geburtsdatum, 03 Verhältnis zum Kind (Vater, Mutter, sonstiges) Bankdaten d. zahlungspflichtigen Person Buchungsdaten (Zahlungen, Rückstände etc.), 02 Vorgeschriebener Betrag, 02 Bezahlter Betrag Ordnungsnummer des Kindes Nachweise für Soziale Staffelung und eingereihte Staffel Angaben zu den Einkünften der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, für das jeweils vorausgegangene Jahr, jeweils aufgegliedert nach Vater/Mutter für folgende Einkunftsarten: 1. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (auch Pensionen), 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert, 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, 7. Sonstige Einkünfte gemäß 29 EStG; Weitere Einkünfte: 8. Wochengeld, 9. Kinderbetreuungsgeld, 10. Arbeitslosengeld (auch Weiterbildungsgeld), 11. Notstandshilfe, 12. Einkünfte von Zeitsoldaten (ohne Taggeld und gesetzliche Abzüge), 13. Sozialhilfe und Mindestsicherung (Deckung Lebensunterhalt), 14. Erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen Ehegatten, 02

(Gerichtsbeschluss oder Vereinbarung ist vorzulegen), 15. Erhaltene Unterhaltszahlungen und Waisenpensionszahlungen für das betroffene Kind und dessen leibliche Geschwister (Gerichtsbeschluss oder gerichtlich genehmigte bzw. vor dem Jugendamt abgeschlossene Vereinbarung ist vorzulegen), 16. Nachweislich erbrachte Unterhaltszahlungen, die verpflichtend an nicht haushaltszugehörige Angehörige zu leisten sind (Nachweise sind vorzulegen) Zur Bestätigung vorgelegte Unterlagen: 1. Jahreslohnzettel oder Arbeitnehmerveranlagung, 2. Einkommenssteuerbescheid, 3. Wenn bei Land- und Forstwirten kein Einkommenssteuerbescheid vorliegt: letztgültiger Einheitswertbescheid und Vorschreibungen zur Sozialversicherung bzw. Pachtvertrag; 4. Pensionsbescheid, 5. Bestätigung über weitere Einkünfte, 6. Nachweise über erhaltene oder geleistete Unterhaltszahlungen, 7. Kopien der Meldezettel des Kindes und aller unterhaltspflichtigen Personen (kann entfallen, wenn seitens der Wohnsitzgemeinde die Bestätigung der Meldung an Hand des ZMR erfolgt), 8. Aktuelle Bestätigungen über die Familienbeihilfe für alle weiteren Kinder Kontodaten bei SEPA- Lastschrift-Mandat Bearbeiternummer bpk - GS "Gesellschaft und Soziales" Bearbeiter Name Personalnummer Dienststelle Kontaktdaten (Tel.Nr., E- Mail, Adresse)

Beabsichtigte Übermittlungen aus dieser Datenanwendung: Nummer und Bezeichnung des Empfängerkreises 1 Land Steiermark, Abteilung 6, Referat Kinderbildung und - betreuung Rechtsgrundlage für die Übermittlung Stmk. Kindergartengesetz LGBL 59/1966 Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz LGBL 35/1958 Stmk. Sozialhilfegesetz LGBL 1/1977 41 Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl 90/1986 2 Banken Stmk. Kindergartengesetz LGBL 59/1966 Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz LGBL 35/1958 Stmk. Sozialhilfegesetz LGBL 1/1977 41 Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl 90/1986 3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E Government-Gesetz 2, 4, 6 E-Gov-BerAbgrV und 9 Abs 2 E-Government-Gesetz