Förderung der Dorfregion Raddestorf mit den OT Harrienstedt, Huddestorf, Jenhorst, Kleinenheerse, Raddestorf und Warmsen mit den OT Warmsen, Bohnhorst, Großenvörde, Sapelloh und Brüninghorstedt Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) vom 01.01.2017
Inhalt der ZILE - Richtlinie Zuwendungszweck Gegenstand der Förderung Maßnahme Dorfentwicklungspläne Maßnahme Regionalmanagement Maßnahme Dorfentwicklung Maßnahme Neuordnung ländlichen Grundbesitzes Maßnahme Flächenmanagement Klima und Umwelt Maßnahme Infrastrukturmaßnahmen (ländlicher Wegebau) Maßnahme Basisdienstleistungen Maßnahme ländlicher Tourismus Maßnahme Kulturerbe Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung Seite 2
6546 Umsetzungsbegleitung Dorfentwicklung Antrag auf Aufnahme ins DE-Programm Ziffer 3.6.1 ZILE ArL LW - GS Sulingen - gibt Vorschlag an ML Bei Aufnahme durch ML Erstellung eines DE-Planes, Förderung durch ArL LW, Geschäftsstelle Sulingen Ziffer 3.6.1 ZILE Ziffer 3.1.1 ZILE Festsetzung eines zeitlichen und finanziellen Rahmens Ziffer 3.6.2 ZILE Einzelanträge von Privatpersonen und Kommunen Bewilligung (Zusage von Mitteln) von Einzelanträgen Seite 3
Anforderungen an den Dorfentwicklungsplan eine Kurzbeschreibung des/der Gemeindegebiete(s) eine Analyse der Stärken und Schwächen des Gebietes unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Möglichkeit zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme eine Darlegung der Entwicklungsstrategie, der Entwicklungsziele und der wichtigsten Projekte Seite 4
Anforderungen an den Dorfentwicklungsplan Abstimmung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien in der Region Gleichstellung von Männern und Frauen, Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Barrierefreiheit Seite 5
Anforderungen an den Dorfentwicklungsplan es hat eine umfassende Bürgermitwirkung zu erfolgen Berücksichtigung der Interessen aller Bevölkerungsgruppen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen die Endfassung des Dorfentwicklungsplanung ist zur Einsichtnahme für die Bevölkerung vier Wochen öffentlich auszulegen Seite 6
Dorfentwicklungspläne/Dorfmoderation Zuwendungsfähig sind: Erarbeitung von Dorfentwicklungsplänen Dorfmoderation zur Unterstützung der Veränderungsprozesse in Dörfern und Dorfregionen (z.b. Umsetzungsbegleitung, Schulung ehrenamtlicher Dorfmoderatoren) Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Fördersatz beträgt 75 %. Je Förderperiode kann der Zuschuss einmalig insgesamt 50.000 Euro für den Dorfentwicklungsplan betragen. Seite 7
Dorfmoderation Ehrenamtliche Dorfmoderatoren Organisieren und unterstützen z.b. Versammlungen, Projektgruppen, Öffentlichkeitsarbeit Keine Objektplanung oder Beratung von Förderanträgen Grundsätzliche Voraussetzung ist eine Qualifizierung Interessierte Bürger/Innen werden über ihre Gemeinde oder ihren Landkreis zu einer entsprechenden Schulung bei der Freiwilligenakademie Nds. angemeldet (www.freiwilligenakademie.de) Seite 8
Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen und Wege sowie dörflicher Freiflächen und Plätze (nicht in Neubau- und Gewerbe- und Industriegebieten) Seite 9
Umnutzung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe Seite 10
Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden sowie die Umgestaltung von Bausubstanz hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild Seite 11
Erhaltung und Gestaltung: Beispiel Dacherneuerung Seite 12
Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens um sie vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild oder die Landschaft einzubinden Seite 13
Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude zur Innenentwicklung Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Ferienwohnungen Seite 14
Revitalisierung (Innenausbau) ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz Seite 15
Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen als Begegnungsstätte für die ländliche Bevölkerung Beispiel für ein Dorfgemeinschaftshaus Seite 16
Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Mehrfunktionshäusern einschließlich der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild Seite 17
Umsetzung (translozieren) ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe Seite 18
Abwehr von Hochwassergefahren für den Ortsbereich und zur Sanierung innerörtlicher Gewässer Seite 19
Weitere Fördertatbestände Ersatz nichtsanierungsfähiger ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz durch sich maßstäblich und gestalterisch in das Umfeld einfügende Neubauten Abbruch von Bausubstanz einschließlich Entsiegelung nach Maßgabe eines Folgenutzungskonzeptes Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken im Zusammenhang mit Projekten Seite 20
Finanzielle Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger Befindet sich das Projekt in einer ILEK-Region, kann der Prozentsatz um 10 % erhöht werden. Der Mindestzuschuss bei liegt bei 10.000,-- Zuwendung. Die Höchstzuwendung ist je nach Förderziffer unterschiedlich. Gemeinden und Gemeindeverbände Abweichung von der Steuereinnahmekraft Zuschusshöhe ILEK-Region 15 % über Durchschnitt bis zu 43% bis zu 53% Durchschnitt bis zu 53 % bis zu 63 % 15 % unter Durchschnitt bis zu 63 % bis zu 73 % Seite 21
Finanzielle Rahmenbedingungen für sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts z.b. Kirchen oder Wasserund Bodenverbände Antragsteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 35 %. Befindet sich das Projekt in einer ILEK-Region, erhöht sich der der Prozentsatz auf bis zu 45 %. Der Mindestzuschuss liegt bei 2.500,-- Zuwendung. Die Höchstzuwendung ist je nach Förderziffer unterschiedlich. Seite 22
Private Zuwendungsempfänger Private Antragsteller erhalten bis zu 25 % Zuwendung, bei Projekte für gemeinschaftliche Zwecke bis zu 30 %. Befindet sich das Projekt in einer ILEK-Region kann der Prozentsatz um 5 % erhöht werden. Der Mindestzuschuss bei privaten Projekten liegt bei 2.500,-- Zuwendung. Die Höchstzuwendung beträgt bis zu 50.000,--. Je nach Förderziffer sind Abweichungen möglich. Seite 23
: Beispiele Fachwerksanierung Seite 24
: Beispiele Fachwerksanierung Seite 25
: Beispiele Fachwerksanierung Seite 26
Kleinstunternehmen Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung I Wirtschaftsförderung Existenzgründung oder Änderung Voraussetzung: Eigenständiges Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro Grundversorgung: Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. Seite 27
Kleinstunternehmen Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung II Gefördert wird: Bausubstanz und/oder Maschinen (keine Ersatzbeschaffung) Dienstleistungen zur Mobilität auch Erwerb von Grundstücken Ausschluss von der Förderung für: landwirtschaftliche Unternehmen, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Franchise-Unternehmen als Bestandteil von Großunternehmen Förderung: bis zu 35 % Befindet sich das Projekt in einer ILEK- Region, kann der Prozentsatz auf bis zu 45 % erhöht werden. Maximal 200.000,00 Zuschuss Voraussetzung ist die Feststellung des Bedarfs der Grundversorgung durch eine Markt- und Standortanalyse einschl. Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Seite 28
Infrastrukturmaßnahmen Maßnahme Infrastrukturmaßnahmen (ländlicher Wegebau) Zuwendungsfähig sind: Neubau oder die Befestigung von landwirtschaftlichen Verbindungswegen und landwirtschaftlichen Wegen einschließlich Brücken und ggf. erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes Förderhöhe Gemeinden und Gemeindeverbände Abweichung von der Steuereinnahmekraft Zuschusshöhe ILEK- Region 15 % über Durchschnitt bis zu 43% bis zu 53 % Durchschnitt bis zu 53 % bis zu 63 % 15 % unter Durchschnitt bis zu 63 % bis zu 73 % Wasser- und Bodenverbände erhalten bis zu 63 % Zuschüsse, in ILEK-Regionen bis zu 73 %. Privatpersonen erhalten bis zu 25 % Förderung, in ILEK-Regionen bis zu 30 %. Seite 29
Basisdienstleistungen Maßnahme Basisdienstleistungen I Zuwendungsfähig sind: Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung; auch unter Umnutzung ungenutzter Bausubstanz Vorarbeiten (Analysen u.ä.) dazu zählen: Dorf- und Nachbarschaftsläden Nah-/Grundversorgungseinrichtungen (z.b. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, ärztliche Versorgung, Apotheke, Post, Bank, Betreuung von Senioren) ländliche Dienstleistungsagenturen (z.b. Dorfhelferservice, Sozialstation, betreutes Wohnen) Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung (wie bei Kleinstunternehmen) Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. Seite 30
Basisdienstleistungen Ärztehaus und ambulante Pflegeeinrichtung Seite 31
Basisdienstleistungen Maßnahme Basisdienstleistungen II Zuwendungsfähig sind weiter: Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Einrichtungen auch mobiler Art für die ländlichen Bevölkerung einschließlich Kultur und Freizeit dazu zählen: Einrichtungen für einzelne Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Jugendliche, Senioren, Frauen und Männer Dienstleistungen zur Mobilität (z.b. Carsharing, Mitfahrzentralen) Erwerb von Grundstücken im Zusammenhang mit Projekten Gemeinden und Gemeindeverbände Abweichung von der Steuereinnahmekraft Zuschusshöhe ILEK- Region 15 % über Durchschnitt bis zu 43% bis zu 53 % Durchschnitt bis zu 53 % bis zu 63 % 15 % unter Durchschnitt bis zu 63 % bis zu 73 % Privatpersonen erhalten bis zu 35 % Zuschüsse, in ILEK-Regionen bis zu 45 %. Seite 32
Ländlicher Tourismus Maßnahme ländlicher Tourismus Zuwendungsfähig sind: Vorarbeiten (Analysen o.ä.) Schaffung, Erweiterung, Ausbau oder Verbesserung von kleinen Basis- und Attraktivitätsinfrastrukturen, sowie Freizeitinfrastruktur mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug Hinweise auf interessante Sehenswürdigkeiten Schaffung, Erweiterung, Ausbau oder Verbesserung lokaler oder regionaler Tourismusorganisation im ländlichen Raum Gemeinden und Gemeindeverbände Abweichung von der Steuereinnahmekraft Zuschusshöhe ILEK-Region 15 % über Durchschnitt bis zu 43% bis zu 53% Durchschnitt bis zu 53 % bis zu 63 % 15 % unter Durchschnitt bis zu 63 % bis zu 73 % Privatpersonen erhalten bis zu 25 % Zuschüsse, in ILEK-Regionen bis zu 30 %. Seite 33
Ländlicher Tourismus Beispiel: Moorbahn Ströhen Seite 34
Kulturerbe Maßnahme Kulturerbe Zuwendungsfähig sind: Studien im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes Die Erhaltung, Gestaltung und Verbesserung von denkmalgeschützter Bausubstanz Die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von historischen Gartenanlagen und historischen Kulturlandschaften Gemeinden und Gemeindeverbände Abweichung von der Steuereinnahmekraft Zuschusshöhe bei Landesinteresse 15 % über Durchschnitt bis zu 33 % bis zu 43 % Durchschnitt bis zu 43 % bis zu 53 % 15 % unter Durchschnitt bis zu 43 % bis zu 53 % Privatpersonen erhalten bis 30 % Zuschüsse, bei besonderem Landesinteresse kann der Fördersatz auf 50 % erhöht werden. Seite 35
Kulturerbe Beispiel: Torbogen des Ritterguts Drakenburg Seite 36
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 37