Kommune der Zukunft Modellprojekt Martinshöhe

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1 Kommune der Zukunft Modellprojekt Martinshöhe I nf o v e rans t al t u n g z ur D o r f e r ne ue r u ng [DGH Martinshöhe 02. März 2016]

2 Agenda à Dorferneuerung in Martinshöhe à Welche privaten Maßnahmen werden gefördert? à Was sind die Fördervoraussetzung? Wie hoch ist der Zuschuss? à Was wird NICHT gefördert? à Beispiel aus der Praxis à Antragsunterlagen 18. Dezember

3 Dorferneuerung in Martinshöhe à Martinshöhe ist Dorferneuerungsgemeinde und verfüpgt über ein Dorferneuerungskonzept à Nicht nur öffentliche Maßnahmen wie beispielsweise die Neugestaltung des Dorfplatzes werden vom Land bezuschusst, sondern auch à Private Maßnahmen der Dorferneuerung können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden! 3

4 Welche Vorhaben werden gefördert? Im privaten Bereich können verstärkt gefördert werden: Erneuerung, Aus-, Um- und Anbau von älteren orts- und landschaftsprägenden oder öffentlich bedeutsamen Gebäuden oder Anlagen Nutzungsänderungen ganz oder überwiegend leerstehender, freiwerdender Gebäude bzw. Wohnungen Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter 4

5 Welche Vorhaben werden gefördert? Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage eines aussagekräftigen Dorferneuerungs- /Dorfentwicklungskonzeptes zur Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens, Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung. (Stichwort: Nachbarschaftsläden) 5

6 Fördervoraussetzungen Bestehendes DE- Konzept der Gemeinde Ortsbildprägende/ Ortsbildverträgliche Instandsetzung des Gebäudes Förderung im Ortskern hat grundsätzlich Vorrang 6

7 Förderhöhe Die zuwendungsfähigen Aufwendungen müssen mindestens Euro betragen (Bagatellgrenze). Dabei können Eigenleistungen bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten als Barmittelsatz anerkannt werden. Bei Vorhaben Privater beträgt die Landeszuwendung grundsätzlich bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR. Um möglichst eine Vielzahl qualifizierter Fördermaßnahmen berücksichtigen zu können, sind abgestufte Fördersätze vorgesehen. 7

8 Was wird NICHT gefördert? Nicht gefördert werden Vorhaben: die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen und der Bauunterhaltung dienen, in Neubaugebieten, die aus anderen Bereichen gefördert werden können, die bereits begonnen wurden. 8

9 Praxisbeispiel Baumaßnahmen: Aufstockung in Holzrahmenbauweise (EnEV 2009 Standard) Kompletterneuerung Scheunendach inkl. Konstruktion Sanierung der Holzbalkendecke Freilegen/Erneuerung der Sandsteinleibungen Erneuerung der Fenster (Holzfenster U- Wert 1,0) Anbringen von Holzklappläden Wärmedämmputz Verkleidung Scheunengiebel als Boden- Deckelschalung Förderung: Direktförderung aus Mitteln der Dorferneuerung (ca. 10% der Baukosten) 9

10 Antragsunterlagen Lageplan M 1:1000 Technische Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) Bestandsphotos (je nach Vorhaben: Außen- und Innenaufnahmen) Detaillierte Angaben zur Maßnahme: Baubeschreibung/Gestaltungskonzept/Angaben zum Ausführungszeitraum Finanzierungsplan/Kostenschätzung/Kostenberechnung gem. DIN 276 oder Unternehmerangebote Angaben und Aufstellung der Eigenleistung (Selbsthilfe) nach Gewerken geordnet Aufschlüsselung in Material- und Arbeitseinsatz Stellungnahme des Dorfplaners und ggf. der Verbandsgemeinde aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) 10

11 Kommune der Zukunft Modellprojekt Martinshöhe I nf o v e rans t al t u n g z ur D o r f e r ne ue r u ng [DGH Martinshöhe 02. März 2016]

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