Bilanz des Anerkennungsgeschehens: bisherige Inanspruchnahme und verbleibender Handlungsbedarf Jana Hoffmann IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung Anerkannt? Die Gesetzgebung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Praxischeck 3. Dezember 2015 in Kiel
1. Beratung und Antragstellung 2
Inanspruchnahme von Informations- und Beratungsangeboten zu Möglichkeiten der Anerkennung IQ Anlaufstellen (Gesamt: 97) 55.921 beratene Personen (1.8.12-30.9.15) (Benzer et al. 2015) Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (bis 30.11.14 BAMF-Hotline) Informationsportal www.anerkennung-in-deutschland.de Einstiegsberatung bei den Anerkennungsstellen IHK und HWK 39.650 Beratungen (2.4.12-30.9.15) (Benzer et al. 2015) 3,0 Mio. Besucher/-innen (1.4.12 30.9.15) (Benzer et al. 2015) 39.933 Beratungen (1.4.12-31.12.14) (BMBF 2015) weitere Beratungsangebote: JMD, MBE, Jobcenter, Agenturen für Arbeit u.a. 3
Erwerbsländer in der IQ Anerkennungsberatung Afrika 6,4% (3.961) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 9,2% (5.674) Südamerika 3,9% (2.396) Nord- und Mittelamerika 2,5% (1.542) Australien 0,2% (153) Sonstiges 0,1% (52) Europa (EU28) 36,7% (22.694) am häufigsten stammen Abschlüsse aus Polen (11%), der Russischen Föderation (10%) und Syrien (6%) Asien (ohne GUS) 18,3% (11.335) GUS-Staaten 22,6% (13.991) n (Abschlüsse) = 61.798 [von 54.402 Personen. Fehlend: 1.519 Personen] (Benzer et al. 2015; Monitoring der Beratung der IQ Anlaufstellen, Berichtszeitraum August 2012 bis September 2015) 4
Referenzberufe nach Reglementierung in der IQ Anerkennungsberatung etwa ein Drittel (38%) der Abschlüsse fällt unter das Anerkennungsgesetz des Bundes etwa ein Viertel (28%) unter die Gesetze der Länder 43% der Abschlüsse im Bereich der reglementierten Berufe sonstiger Beruf, nicht in der Liste enthalten 14,7% (8.018) akademische Berufe (nicht reglementiert) 13,7% (7.465) nicht reglementierte Länderberufe 0,0% (13) keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 6,0% (3.241) n (Abschlüsse) = 54.463 [von 48.195 Personen. Fehlend: 7.726 Personen] reglementierte Länderberufe 27,7% (15.082) bundesrechtlich reglementierte Berufe 14,9% (8.101) duale Ausbildungsberufe 20,7% (11.267) reglementierte Handwerksmeisterberufe 0,4% (199) nicht reglementierte Meisterberufe (Handwerk und sonstige) 0,1% (75) nicht reglementierte Fortbildungsberufe (außer Meister) 1,8% (1.002) (Benzer et al. 2015; Monitoring der Beratung der IQ Anlaufstellen, Berichtszeitraum August 2012 bis September 2015) 5
10 häufigste Referenzberufe in der IQ Anerkennungsberatung Referenzberuf Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent 1. Lehrer/in 6.100 11,2 2. Ingenieur/in 4.551 8,4 3. Betriebswirt/in, Ökonom/in, Wirtschaftswissenschaftler/in 4.227 7,8 4. Gesundheits- und Krankenpfleger/in 2.176 4,0 5. Arzt/Ärztin 1.781 3,3 6. Erzieher/in 1.694 3,1 7. Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in 983 1,8 8. Psychologe/in 876 1,6 9. Bürokaufmann/frau 735 1,3 10. Informatiker/in 643 1,2 Übrige Berufe 3.697 56,4 Gesamt 54.463* 100,0 *Da pro Ratsuchenden mehrere Abschlüsse dokumentiert werden können, übersteigt die Anzahl der erfassten Referenzberufe die Anzahl der Personen. In diesem Fall liegen für 48.195 Personen gültige Angaben zum möglichen deutschen Referenzberuf vor. Diese Personen haben insgesamt 54.463 Abschlüsse erworben. Für 7.726 Personen liegt keine gültige Angabe vor. (Benzer et al. 2015; Monitoring der Beratung der IQ Anlaufstellen, Berichtszeitraum August 2012 bis September 2015) 6
Flüchtlinge in der IQ Anerkennungsberatung Gesamtzahl Flüchtlinge Anerkannte Flüchtlinge Syrien (n=767) Iran (n=98) Afghanistan (n=49) 500 450 400 Aufenthaltsgestattung Duldung 420 476 300 250 Albanien (n=49) Ukraine (n=38) 262 284 350 300 250 200 150 100 50 0 296 242 281 164 114 184 119 164 64 46 4 13 14 11 6/2015 7/2015 8/2015 9/2015 200 150 100 50 0 54 167 6/2015 7/2015 8/2015 9/2015 n (Personen) = 1.306 n (Personen) = 1.294 [fehlend: 12 Personen] (Benzer et al. 2015; Monitoring der Beratung der IQ Anlaufstellen, Berichtszeitraum August 2012 bis September 2015) 7
Anzahl der Anträge und Bescheide (Stand: 30.9.2015) 44.094 Anträge zwischen 1. April 2012 und 31. Dezember 2014 (nur Berufe in Bundeszuständigkeit) 14.838 erstellte Bescheide im Jahr 2014 drei Viertel (76,5%) der Antragstellungen zu reglementierten Berufen, v.a. im Gesundheitsbereich: Arzt/Ärztin (5.763 Anträge), Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (4.986 Anträge), Physiotherapeut/-in (639 Anträge), Zahnarzt/Zahnärztin (354 Anträge), Apotheker/-in (327 Anträge) Duale Berufe: Bürokaufmann/-frau (360 Anträge), Elektroniker/-in (345 Anträge), Kfz-Mechatroniker/-in (228 Anträge), Elektroanlagenmonteur/-in (183 Anträge), Verkäufer/-in (147 Anträge) Ablehnungsquote insgesamt liegt bei 3,6% häufigste Ausbildungsstaaten: Polen, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Spanien und Russische Föderation (Statistisches Bundesamt; zitiert nach Wünsche, Tom; URL: http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/statistik_zum_bundesgesetz.php) 8
2. Herausforderungen bei der Umsetzung 9
Vollzug der Gesetze funktioniert in weiten Teilen gut, insbesondere im Bereich IHK/HWK Uneinheitlichkeiten vor allem bei Zuständigkeit auf Länderebene (z.b. Nachweis der Sprachkenntnisse für akademische Heilberufe) Anträgen aus dem Ausland: nicht gesetzeskonforme Forderungen nach Stellenzusage oder Wohnortbescheinigung Bemühungen zur Vereinheitlichung im Gesundheitsbereich: BMG-Verordnung seit Anfang 2014, zentrale Gutachtenstelle bei der ZAB ab 2016 sonstige Verfahren nach 14 BQFG: bisher kaum Anwendung, zunehmende Bedeutung zu erwarten 48 Verfahren in 2012, 60 Verfahren in 2013, 81 Verfahren in 2014 Bekanntmachung des Verfahrens der Qualifikationsanalyse im Bereich der IHKs und HWKs durch das Projekt Prototyping Transfer 10
direkte und indirekte Kosten von Verfahren und Qualifizierungen Information & Beratung kostenfrei Anerkennungsverfahren direkte Kosten (Verfahrensgebühr) indirekte Kosten (Beschaffung von Nachweisen, Kopien, Übersetzungen, etc.) Qualifizierung direkte Kosten (Qualifizierungen, Kurse, Materialien, etc.) indirekte Kosten (Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Einkommensausfall, etc.) Kosten sind bei Verfahrensbeginn oft nicht abschätzbar müssen im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kostenträger und im Verhältnis zum Nutzen betrachtet werden abhängig von der (erwarteten) Arbeitsmarktverwertbarkeit (Unterschied reglementiert/nicht reglementiert) 11
Kostenträger Personen mit ausländischen Qualifikationen tragen Kosten der beruflichen Anerkennung oft selbst sind aber zum Großteil nicht erwerbstätig und im Leistungsbezug Fördermöglichkeiten durch den Bund sind vielfältig sind bei bestimmten Fallkonstellationen nicht gegeben (davon häufig betroffen: Beschäftigte, Qualifizierungen von mehr als 6 oder 8 Wochen Dauer oder bei bestimmten Institutionen, Flüchtlinge mit ungewisser Bleibeperspektive) Fördermöglichkeiten durch die Länder, die sich in Ausprägung und Umfang unterscheiden (Beispiele: Stipendienprogramm Hamburg, Förderprogramm Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW) Beteiligung der Betriebe an den Kosten ist bisher begrenzt, konkrete Zahlen dazu sind widersprüchlich 12
Angebot an Qualifizierungen für 14 % der Ratsuchenden in der IQ Qualifizierungsberatung kann keine passende Qualifizierungsmaßnahme gefunden werden (Berichtszeitraum: Januar bis September 2015) aber: Zunahme der Angebote Förderprogramm IQ: 146 Teilprojekte, die bundesweit Qualifizierungsmaßnahmen entwickeln und durchführen Maßnahmen vor allem im Bereich der Gesundheitsberufe (Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, berufsbezogene Sprachkurse) und Ingenieure/innen, individuelle Qualifizierungsangebote für duale Berufe sowie Brückenmaßnahmen für nicht reglementierte akademische Abschlüsse zunehmende Ausrichtung der Angebote auf die heterogene Gruppe der Anerkennungsinteressierten (nach Angabe der Weiterbildungsanbieter) (wbmonitor 2014) 9 % (2014) der Weiterbildungsanbieter haben Personen aufgrund eines Anerkennungsverfahrens weitergebildet (Vergleich: 6 % in 2013) verbesserte Zusammenarbeit der Weiterbildungsanbieter und zuständigen Stellen: Kooperation bei 7 % der Anbieter 13
3. Fazit und Handlungsbedarf 14
Fazit Das Anerkennungsgesetz leistet einen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Willkommenskultur. Die Verfahren enden häufig mit voller Gleichwertigkeit, Ablehnungen sind selten. Hierzu tragen auch die passgenauen Informations- und Beratungsangebote bei. Nicht alle Personen mit ausländischen Qualifikationen profitieren vom Gesetz. Für Personen mit Qualifikationen im landesrechtlich reglementierten oder nicht reglementierten akademischen Bereich sowie formal Geringqualifizierte gibt es häufig bzw. grundsätzlich keine Anerkennungsmöglichkeiten. Für manche Anerkennungsinteressierte stellen die Kosten eine Hürde dar. Fördermöglichkeiten sind vielfältig. Allerdings bestehen Förderlücken insbesondere bei Beschäftigten, Flüchtlingen mit ungewisser Bleibeperspektive und Anerkennungssuchenden, die Qualifizierungen längerer Dauer oder bei Berufsfachschulen oder Universitäten benötigen. 15
Handlungsbedarf Der Vollzug der Verfahren muss weiter vereinheitlicht werden, die gesetzeskonforme Durchführung der Verfahren muss bundesweit gewährleistet werden. Die genannten Förderlücken sollten bundesweit einheitlich geschlossen werden (z.b. nach dem Vorbild des Stipendienprogramms Hamburg). Die Anwendung sonstiger Verfahren bei fehlenden Nachweisen nach 14 BQFG sollte ausgeweitet werden, die Finanzierung muss sichergestellt sein. Reichweite des Gesetzes sollte gesteigert werden: Um die Potenziale aller Personen mit ausländischen Qualifikationen zu nutzen, müssen Bewertungsmöglichkeiten von non-formalen und informellen Kompetenzen erarbeitet werden und Möglichkeiten der partiellen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen geschaffen werden. Fachgesetze und Ländergesetze überarbeitet werden (z.b. Ausweitung des Rechtsanspruchs für Drittstaatsqualifikationen im Bereich landesrechtlich reglementierter Berufe auf Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren). Bekanntheit und Akzeptanz der beruflichen Anerkennung bei Betrieben gesteigert werden. 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jana Hoffmann IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Rollnerstr. 14 90408 Nürnberg 0911/277 79 97 hoffmann.jana@f-bb.de Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit:
Quellen Benzer, U.; Hoffmann, J.; Tatarlieva, A.; Vockentanz, V. (2015): Auswertungsbericht 3/2015: Dokumentation der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. BMBF (2015): Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015. Brücker, Herbert; Liebau, Elisabeth; Romiti, Agnese; Vallizadeh, Ehsan (2014): Arbeitsmarktintegration von Migranten in Deutschland: Anerkannte Abschlüsse und Deutschkenntnisse lohnen sich. In: Die IAB-SOEP-Migrationsstichprobe: Leben, lernen, arbeiten - wie es Migranten in Deutschland geht, (IAB-Kurzbericht, 21.3/2014), Nürnberg, S. 21-28. 18