Auswertungsbericht 2/2015 Dokumentation der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

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1 Dokumentation der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

2 Impressum Herausgeber: IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung Forschungsinstitut Betriebliche Bildung Rollnerstr Nürnberg Autorinnen: Ulrike Benzer Jana Hoffmann Atanaska Tatarlieva Victoria Vockentanz Alle Rechte vorbehalten 2015

3 Executive Summary Anerkennungsberatung Im Berichtszeitraum vom bis fanden bundesweit insgesamt Beratungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen statt. Weitere Personen ließen sich ausschließlich zur Aufnahme oder Fortführung einer Ausbildung oder eines Studiums beraten (schulische bzw. akademische Anerkennung). 33,3 Prozent der Beratungen erfolgten telefonisch oder per . Die übrigen 66,7 Prozent der Beratungen wurden face-to-face durchgeführt. Die Mehrheit der Ratsuchenden (72,6 Prozent) hat selbst bei einer der IQ-Anlaufstellen über die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen angefragt. Bei 11,4 Prozent erfolgte die Anfrage durch das soziale Umfeld, bei 7,6 Prozent durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Fast 40 Prozent der Anerkennungssuchenden wurden von der Arbeitsverwaltung an die IQ-Anlaufstellen verwiesen (Jobcenter: 24,3 Prozent, Agenturen für Arbeit: 14,8 Prozent). Auch aufgrund persönlicher Empfehlungen (16,5 Prozent) kommen Anerkennungssuchende häufig zur Beratung. 15,6 Prozent der Ratsuchenden erhielten Informationen über IQ-Anlaufstellen im Internet. Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (76,0 Prozent) und weitaus mehr Frauen (62,0 Prozent) als Männer (38,0 Prozent) suchten Anerkennungsberatungsstellen auf. 11,3 Prozent der Beratenen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben sind Beratene häufig Staatsangehörige Polens (9,9 Prozent), der Russischen Föderation (7,7 Prozent), Syriens (5,6 Prozent), Rumäniens (4,9 Prozent) oder der Ukraine (4,7 Prozent). 45,5 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines EU28-Landes. Die Mehrheit (94,4 Prozent) der Beratenen lebt in Deutschland. Die Hälfte der Anerkennungssuchenden hält sich erst seit bis zu zwei Jahren (52,3 Prozent) in Deutschland auf. Es wurden Anfragen aus dem Ausland dokumentiert, das entspricht 5,6 Prozent der beratenen Personen. Die Anerkennungssuchenden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, leben vor allem in Polen, Bosnien und Herzegowina, der Ukraine und Serbien. 88,5 Prozent der Anerkennungssuchenden, die eine Angabe über ihre Deutschkenntnisse machten, sprechen Deutsch als Fremdsprache. Für 3,3 Prozent ist Deutsch die Muttersprache. Lediglich 8,1 Prozent besitzen gar keine Sprachkenntnisse in Deutsch. Über zwei Drittel der Beratenen, über die eine gültige Angabe zum Sprachniveau vorliegt, besitzen ein Sprachzertifikat auf dem B1- bzw. B2-Niveau. 34,8 Prozent der Anerkennungssuchenden haben einen oder mehrere ausländische Ausbildungsabschlüsse und 58,3 Prozent einen oder mehrere ausländische Hochschulabschlüsse. 6,9 Prozent der beratenden Personen geben an, sowohl über einen oder mehrere Ausbildungs-, als auch über einen oder mehrere Hochschulabschlüsse zu verfügen. Etwa ein Viertel aller Abschlüsse (21,7 Prozent) wurde in der Russischen Föderation oder in Polen erworben, gefolgt von den Ländern Ukraine, Rumänien, Syrien und Türkei. Dabei dauerten 36,2 Prozent aller ausländischen Ausbildungen zwei bis drei Jahre, was in etwa der Dauer der meisten deutschen dualen Ausbildungen entspricht. Etwa zwei Drittel (61,4 Prozent) der Hochschulabschlüsse erstreckten sich über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren oder vier bis fünf Jahren. 3

4 Ein Drittel der Ausbildungsabschlüsse wurde in den 1990er Jahren (30,1 Prozent), 37,3 Prozent zwischen 2000 und 2009 erworben. Akademiker und Akademikerinnen haben ihre Abschlüsse im Schnitt später erworben. Nur ein knappes Fünftel (17,6 Prozent) der Hochschulabschlüsse wurde in den 1990er Jahren erworben, während fast die Hälfte (45,3 Prozent) der Studienabschlüsse zwischen 2000 und 2009 erlangt wurde. Annähernd jeder vierte Hochschulabschluss (30,0 Prozent) wurde erst 2010 oder später erworben. Insgesamt fanden Beratungen zu 472 verschiedenen Referenzberufen statt. Mit Abstand am häufigsten wurden Personen mit dem möglichen Referenzberuf Lehrer/Lehrer beraten. Dies waren 11,4 Prozent. Weitere Referenzberufe, zu denen viele Anerkennungssuchende beraten wurden, sind Ingenieur/Ingenieurin, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin, Arzt/Ärztin, Erzieher/ Erzieherin, Betriebswirt/Betriebswirtin und Ökonom/ Ökonomin. Über ein Drittel (35,5 Prozent) der Beratungen fand zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt. Fast ein Fünftel (17,5 Prozent) der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung. Insgesamt fallen 37,8 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 27,8 Prozent der Berufe sind landesrechtlich reglementiert. 13,6 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe und fallen somit nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Die durchschnittliche Berufserfahrung, die Anerkennungssuchende im Ausland und/oder in Deutschland erworben haben, liegt bei 6,7 Jahren. Es zeigt sich, dass die Beratenen häufiger über Berufserfahrung im Ausland verfügen als über Erfahrung in Deutschland und dass die Dauer der Berufserfahrung im Ausland durchschnittlich höher liegt. Über zwei Drittel (67,6 Prozent) der Anerkennungssuchenden gaben an, zum Zeitpunkt der Beratung nicht erwerbstätig zu sein. Insgesamt befinden sich 54,3 Prozent im Leistungsbezug: davon erhält die Mehrheit (39,6 Prozent) ergänzende SGB II-Leistungen. Nur etwa jeder Sechste (15,9 Prozent) ging zum Zeitpunkt der Beratung einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung nach. Daraus wird ersichtlich, dass der Anteil derjenigen, die nicht in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind, beträchtlich ist. Personen im Asylbewerberleistungsbezug unterscheiden sich nur wenig von den übrigen Ratsuchenden. Im Berichtszeitraum vom bis zum wurden insgesamt Personen beraten, die zur Gruppe der Asylbewerberleistungsbeziehenden gehören. Diese kommen häufiger über die Migrationsberatung (MBE) (23,4 Prozent, 367 Personen) und persönliche Empfehlungen (25,5 Prozent, 400 Personen) zu den Anlaufstellen als Beratene allgemein. Deutlich seltener werden sie dagegen von der Arbeitsverwaltung (Jobcenter oder/und die Agenturen für Arbeit) auf das Angebot der Beratungsstellen aufmerksam gemacht. Im Durchschnitt sind Ratsuchende im Asylbewerberleistungsbezug jünger (Durchschnittsalter 32,5 Jahre) als die übrigen Ratsuchenden. Außerdem ist der Anteil der männlichen Beratenen unter den Beziehenden von Asylbewerberleistungen deutlich höher als bei den übrigen Ratsuchenden (74,5 Prozent, Personen). Am häufigsten besitzen Personen im Asylbewerberleistungsbezug die Staatsangehörigkeit Syriens (27,6 Prozent, 439 Personen), Irans (17,2 Prozent, 274 Personen) und Afghanistans (12,9 Prozent, 206 Personen). Im Hinblick auf die zehn häufigsten deutschen Referenzberufe zeigen sich einige Unterschiede zu den übrigen Beratenen: Personen im Asylbewerberleistungsbezug werden deutlich seltener zum deutschen Referenzberuf des Lehrers/ der Lehrerin (6,5 Prozent, 95 Personen) beraten. Außerdem lässt sich diese Zielgruppe häufiger als die anderen Beratenen zu den Berufen Informatiker/Informatikerin, Apotheker/Apothekerin, Architekt/Architektin sowie zu Zahnarztabschlüssen bera- 4

5 ten. Diese Verteilung dürfte sich zum Teil mit dem deutlichen höheren Männeranteil der Ratsuchenden im Asylbewerberleistungsbezug erklären. 95,1 Prozent der Personen im Asylbewerberleistungsbezug (1.521 Personen) sind nicht erwerbstätig. Qualifizierungsberatung Im Berichtszeitraum ( bis ) fanden bundesweit Erstkontakte zum Thema Qualifizierung mit einer IQ-Anlaufstelle statt. 71,4 Prozent der Personen, für die eine gültige Angabe vorliegt, haben in der Vergangenheit auch Anerkennungsberatung in Anspruch genommen. Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (79,5 Prozent) und weitaus mehr Frauen (60,9 Prozent) als Männer (39,1 Prozent) suchten Qualifizierungsberatungsstellen auf. 8,5 Prozent der Beratenen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben sind die Beratenen häufig Staatsangehörige der Russischen Föderation (8,0 Prozent) und Syriens (8,0 Prozent), Polens (7,9 Prozent) oder Rumäniens (5,4 Prozent). 42,4 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines EU28-Landes. Die Mehrheit (98,7 Prozent) der Beratenen lebt in Deutschland. Die Hälfte der Beratenen hält sich erst seit bis zu zwei Jahren (52,3 Prozent) in Deutschland auf. Es wurden 16 Anfragen aus dem Ausland dokumentiert, das entspricht 1,3 Prozent der beratenen Personen. 97,0 Prozent der Beratenen, die eine Angabe über ihre Deutschkenntnisse machten, sprechen Deutsch als Fremdsprache. Für 1,4 Prozent ist Deutsch die Muttersprache. Lediglich 1,5 Prozent besitzen gar keine Sprachkenntnisse in Deutsch. Über zwei Drittel der Beratenen, für die eine gültige Angabe zum Sprachniveau vorliegt, besitzen ein Sprachzertifikat auf dem B1- bzw. B2-Niveau. Etwa zwei Drittel aller Ratsuchenden (68,2 Prozent) sind nicht erwerbstätig. Drei Fünftel (knapp 60 Prozent) aller Ratsuchenden beziehen (ergänzend) Leistungen nach SGB II und/oder III sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Am häufigsten (9,5 Prozent) wurde in der Qualifizierungsberatung Ingenieur/Ingenieurin als Referenzberuf angegeben. Weitere Referenzberufe, zu denen viele Ratsuchende beraten wurden, sind Lehrer/Lehrerin, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin, Erzieher/Erzieherin, Arzt/Ärztin, Betriebswirt/Betriebswirtin und Arzt/Ärztin. Die meisten Personen haben ihre Abschlüsse in Ländern der EU28 (35,9 Prozent) und den GUS-Staaten (22,1 Prozent) erworben. Insgesamt fallen 35,7 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 26,5 Prozent der Berufe sind landesrechtlich reglementiert, 13,8 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe. Über ein Drittel (32,0 Prozent) der Beratungen fand zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt. Etwa ein Sechstel (16,4 Prozent) der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung. Knapp ein Drittel der Ratsuchenden (33,2 Prozent) hat noch keinen Antrag auf ein Anerkennungsverfahren gestellt. 28,3 Prozent können bereits einen Bescheid vorlegen. Die Hälfte der Beratenen (51,0 Prozent), über die eine Angabe zum Ergebnis des Verfahrens vorliegt, erhielt die Auflage, eine Ausgleichsmaßnahme zu absolvieren. 18,1 Prozent der Beratenen wurde eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. Die festgestellten Unterschiede sind über die verschiedenen Berufsarten hinweg ähnlich verteilt. Bei 5

6 23,4 Prozent der Personen liegen sprachliche, bei 25,8 Prozent praktische und bei 23,6 Prozent der Ratsuchenden theoretische Unterschiede. Fast die Hälfte aller Ratsuchenden wird in IQ-externe Maßnahmen weiterverwiesen (48,9 Prozent). Ein Drittel (34,5 Prozent) der Personen wird in IQ-interne Maßnahmen verwiesen. Nahezu die Hälfte (46,1 Prozent) aller Qualifizierungsmaßnahmen lässt sich Modul 3: Brückenmaßnahmen für Akademiker/- innen zuordnen. Der zweitgrößte Anteil der Maßnahmen zählt zu Modul 1: Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen. Portal Anerkennung in Deutschland Seit seiner Freischaltung im April 2012 wurde das Angebot des Portals von über 2,6 Mio. mit ca. 14,2 Mio. Seitenaufrufen genutzt, dabei erfolgten im Durchschnitt 45,3 Prozent aller Besuche von einem Computer im Ausland. Zu den häufigsten Ländern der Profilbesucher gehören die Russische Föderation, Italien, die USA sowie Großbritannien und Polen. Der Großteil der Seitenaufrufe (57,7 Prozent) fällt auf die deutsche Sprache, knapp ein Viertel aller Seiten wird auf Englisch aufgerufen (23,4 Prozent). In beiden Sprachen ist die Startseite des Anerkennungsportals diejenige mit der höchsten Anzahl an einmaligen Seitenaufrufen ( Seitenaufrufe auf Deutsch bzw Seitenaufrufe auf Englisch). Sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache werden vor allem Lehrer- und Ingenieurberufe sowie Gesundheitsberufe aufgerufen. Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland Insgesamt fanden im Berichtszeitraum ( bis ) Beratungen über die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland statt. Bei 291 Personen wurden Beratungen zur Aufnahme oder Fortführung einer Ausbildung oder eines Studiums in Deutschland (sog. schulische/akademische Anerkennung) durchgeführt. Die Beratene der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland und der IQ- Anlaufstellen unterscheiden sich hinsichtlich der erhobenen Merkmale nur wenig voneinander. Unterschiede bestehen hinsichtlich des Aufenthalts der Ratsuchenden in Deutschland: So lebt fast jede/-r vierte Anrufer/Anruferin der Hotline im Ausland, während dies nur bei jedem Zwanzigsten der IQ- Anlaufstellen der Fall ist. Während 28,6 Prozent der von der Hotline Beratenen ihren Ausbildungs- bzw. 41,5 Prozent ihren Hochschulabschluss erst 2010 oder später erworben haben, liegt der entsprechende Anteil bei von IQ-Anlaufstellen Beratenen niedriger (16,3 Prozent der Ausbildungs-, 30,0 Prozent der Hochschulabschlüsse).Unterschiede ergeben sich auch im Hinblick auf die Art der Reglementierung: Während sich Ratsuchende der IQ-Anlaufstellen seltener zu bundesrechtlich reglementierten Berufen beraten ließen, liegt der Anteil der Beratungen zu dualen Berufen deutlich höher als bei Beratenen der Hotline. Ein letzter Unterschied liegt im Zugangsweg zum Beratungsangebot. Während von der Hotline Beratene vor allem durch das Internet und das Anerkennungsportal erfuhren, kamen Anerkennungssuchende am häufigsten über Jobcenter sowie aufgrund persönlicher Empfehlungen zu IQ-Anlaufstellen. 6

7 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Ziel und Hintergrund der Dokumentation Methodik Interpretationshilfe zu einfachen Häufigkeitsauswertungen (Personen) Interpretationshilfe zu Mehrfachantworten (Abschlüsse) Ergebnisse der Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen Anerkennungsberatung Allgemeine Angaben Anzahl der beratenen Personen Anzahl der Personen mit Folgekontakten Beratungsform Anfragende Personen bzw. Institutionen Weg zur Beratungsstelle Persönliche Daten Alter und Geschlecht Geburtsland und Staatsangehörigkeit Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Sprachkenntnisse und Beratungssprache Ausbildungs- und Hochschulabschluss Art und Anzahl der Abschlüsse Erwerbsländer Dauer der ausländischen Berufsausbildung Abschlussjahr der ausländischen Berufsausbildung Deutscher Referenzberuf Die häufigsten deutschen Referenzberufe Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Reglementierung des deutschen Referenzberufes Berufserfahrung Aktuelle berufliche Situation Frühere Anträge auf Gleichwertigkeit 48 7

8 3. Ergebnisse der Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen Qualifizierungsberatung Allgemeine Angaben Anzahl der beratenen Personen und Folgekontakte Inanspruchnahme von Anerkennungsberatung Persönliche Daten Alter und Geschlecht Geburtsland und Staatsangehörigkeit Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Sprachkenntnisse und Beratungssprache Berufliche Situation Anerkennungsverfahren Bescheide und ZAB-Bewertung Festgestellte Unterschiede Deutscher Referenzberuf Die häufigsten deutschen Referenzberufe Erwerbsland Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Reglementierung des deutschen Referenzberufs Qualifizierungsmaßnahmen Wurde an eine IQ-interne Maßnahme weiterverwiesen Modul der Qualifizierungsmaßnahme Ergebnisse der Beratungen durch die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland Allgemeine Angaben Anzahl der beratenen Personen Beratungsform und Beratungssprache Anfragende Personen bzw. Institutionen Weg zur Hotline Persönliche Daten Alter und Geschlecht Staatsangehörigkeit Wohnsitz und Aufenthaltsdauer 77 8

9 4.3 Ausbildungs- und Hochschulabschluss Art und Anzahl der Abschlüsse Erwerbsländer Abschlussjahr der ausländischen Berufsausbildung Deutscher Referenzberuf Die häufigsten deutschen Referenzberufe Berufsbereich des deutschen Referenzberufes Reglementierung des deutschen Referenzberufs Nutzung des Portals Anerkennung in Deutschland Allgemeine Daten zum Anerkennungsportal Anzahl der Besuche Besuche nach Land Seitenaufrufe Seitenaufrufe nach Sprache Am häufigsten besuchte Seiten Berufsprofile Zusammenfassender Vergleich der verschiedenen Beratungswege 94 9

10 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Anzahl beratener Personen pro Quartal (Erstkontakt Anerkennungsberatung) 19 Abb. 2: Anzahl der Personen mit Folgekontakten (Anerkennungsberatung) 19 Abb. 3: Angewendete Beratungsformen (Anerkennungsberatung) 20 Abb. 4: Anfragende Personen bzw. Institutionen (Anerkennungsberatung) 21 Abb. 5: Weg zur Beratungsstelle 22 Abb. 6: Alter der Beratenen (Anerkennungsberatung) 23 Abb. 7: Geschlecht der Beratenen (Anerkennungsberatung) 24 Abb. 8: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen nach Regionen (Anerkennungsberatung) 26 Abb. 9: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (Anerkennungsberatung) 28 Abb. 10: Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse (Anerkennungsberatung) 30 Abb. 11: Art der ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsberatung) 32 Abb. 12: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen (Anerkennungsberatung) 34 Abb. 13: Dauer der ausländischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich 35 Abb. 14: Abschlussjahr der Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich (Anerkennungsberatung) 36 Abb. 15: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (Anerkennungsberatung) 37 Abb. 16: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (Anerkennungsberatung) 39 Abb. 17: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Anerkennungsberatung) 40 Abb. 18: Dauer der Berufserfahrung im Ausland und in Deutschland 45 Abb. 19: Erwerbsstatus der Beratenen (Anerkennungsberatung) 46 Abb. 20: Leistungsbezug der Beratenen (Anerkennungsberatung) 47 Abb. 21: Anzahl der Personen mit Folgekontakten (Qualifizierungsberatung) 50 Abb. 22: Inanspruchnahme von Anerkennungsberatung 50 Abb. 23: Alter der Beratenen (Qualifizierungsberatung) 51 Abb. 24: Geschlecht der Beratenen (Qualifizierungsberatung) 52 Abb. 25: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen nach Regionen (Qualifizierungsberatung) 53 Abb. 26: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (Qualifizierungsberatung) 54 Abb. 27: Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse (Qualifizierungsberatung) 55 Abb. 28: Erwerbsstatus der Beratenen (Qualifizierungsberatung) 56 Abb. 29: Leistungsbezug der Beratenen (Qualifizierungsberatung) 57 10

11 Abb. 30: Bescheid über die Gleichwertigkeitsprüfung 58 Abb. 31: Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung 59 Abb. 32: Festgestellte Unterschiede nach Berufsarten 60 Abb. 33: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (Qualifizierungsberatung) 61 Abb. 34: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen (Qualifizierungsberatung) 63 Abb. 35: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (Qualifizierungsberatung) 64 Abb. 36: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Qualifizierungsberatung) 65 Abb. 37: Verweis an IQ-internen Dienstleister 66 Abb. 38: Modul der Qualifizierungsmaßnahme 67 Abb. 39: Anzahl beratener Personen pro Quartal (Hotline) 70 Abb. 40: Angewendete Beratungsformen (Hotline) 71 Abb. 41: Anfragende Personen bzw. Institutionen (Hotline) 72 Abb. 42: Weg zur Hotline 73 Abb. 43: Alter der Beratenen (Hotline) 74 Abb. 44: Geschlecht der Beratenen (Hotline) 75 Abb. 45: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen nach Regionen (Hotline) 76 Abb. 46: Wohnsitz der Beratenen (Hotline) 77 Abb. 47: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (Hotline) 78 Abb. 48: Aufenthaltsdauer der Beratenen mit Wohnsitz in den verschiedenen Bundesländern (Hotline) 79 Abb. 49: Art der ausländischen Berufsqualifikationen (Hotline) 80 Abb. 50: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen (Hotline) 82 Abb. 51: Abschlussjahr der Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich (Hotline) 83 Abb. 52: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (Hotline) 84 Abb. 53: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (Hotline) 85 Abb. 54: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Hotline) 86 Abb. 55: Anzahl der Besuche pro Quartal (Anerkennungsportal) 89 Abb. 56: Seitenaufrufe nach Sprache (Anerkennungsportal) 91 11

12 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen (Anerkennungsberatung) 25 Tab. 2: Erwerbsländer der Qualifikationen (häufigste Staaten) (Anerkennungsberatung) 33 Tab. 3: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 41 Tab. 4: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 42 Tab. 5: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 42 Tab. 6: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 42 Tab. 7: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen (Qualifizierungsberatung) 52 Tab. 8: Erwerbsländer der Qualifikationen (häufigste Staaten) (Qualifizierungsberatung) 62 Tab. 9: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen (Hotline) 75 Tab. 10: Erwerbsländer der Qualifikationen (häufigste Staaten) (Hotline) 81 Tab. 11: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (Hotline) 87 Tab. 12: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (Hotline) 87 Tab. 13: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (Hotline) 87 Tab. 14: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (Hotline) 88 Tab. 15: Besuche nach Land (Anerkennungsportal) 90 Tab. 16: Seitenaufrufe auf Deutsch (Anerkennungsportal) 92 Tab. 17: Seitenaufrufe auf Englisch (Anerkennungsportal) 92 Tab. 18: Die häufigsten gesuchten Berufe auf Deutsch und auf Englisch (Anerkennungsportal) 93 12

13 1. Einleitung Die Fachstelle Beratung und Qualifizierung im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wertet quartalsweise die Daten aus, die im Rahmen der Beratung von Ratsuchenden zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen und zu Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes erfasst werden. Darunter fallen zum einen Daten, die im Rahmen der Beratung durch die IQ-Anlaufstellen der Landesnetzwerke erhoben werden, und zum anderen Daten von Personen, die durch die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (ehemalige Anerkennungshotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) 1 beraten werden. 2 Über die Beratungsarbeit, die außerhalb des Förderprogramms bzw. der Hotline stattfindet, können keine Aussagen getroffen werden. Neben den Beratungszahlen der IQ-Anlaufstellen und der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland werden seit dem 1. Quartal 2015 auch ausgewählte Zahlen zur Nutzung des Informationsangebotes des Anerkennungsportals in die Quartalsberichte integriert (s. Abschnitt 5). Das Anerkennungsportal ist seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1.April 2012 ein Teil der Maßnahmen, die das Anerkennungsgesetz begleiten, und bündelt alle relevanten Informationen zur beruflichen Anerkennung. In diesem Bericht erstmalig mit abgebildet werden die Daten der Qualifizierungsberatung von IQ-Anlaufstellen, die seit Anfang 2015 Teil des IQ-Beratungsangebots ist. Teilweise wurde sie in die Anerkennungsberatung integriert, d.h. dieselben Personen, die zur Anerkennung beraten, beraten auch zu Qualifizierungsmöglichkeiten. Teilweise findet sie getrennt von Anerkennungsberatung statt, d.h. Ratsuchende werden von der Anerkennungsberatung an die Qualifizierungsberatung verwiesen oder kommen direkt in die Qualifizierungsberatung ohne vorher Anerkennungsberatung in Anspruch genommen zu haben. Der Aufbau der Qualifizierungsberatung ist noch nicht in allen Bundesländern abgeschlossen. Deshalb sind die Fallzahlen insgesamt noch gering. Vor allem aber liegen den Zahlen für das gesamte Bundesgebiet starke Disparitäten im Hinblick auf die Verteilung der Fälle auf die einzelnen Bundesländer zugrunde. Ein vorsichtiger und angemessener Umgang mit den derzeitigen Ergebnissen wird daher empfohlen. In künftigen Berichten sind signifikante Verschiebungen von Ausprägungen einzelner Merkmale nicht unwahrscheinlich. Vergleiche von Zahlen der Qualifizierungsberatung mit Zahlen der Anerkennungsberatung sind zum jetzigen Zeitpunkt aus diesen Gründen noch nicht sinnvoll. Vorgesehen sind sie frühestens ab dem Bericht zum 1. Quartal Ziel und Hintergrund der Dokumentation Der vorliegende Bericht stellt die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Förderprogramms IQ im gesamten Bundesgebiet für den Zeitraum vom bis zum für die Anerkennungsberatung und vom bis für die Qualifizierungsberatung dar. Im Bundesbericht werden keine bundeslandspezifischen Ergebnisse dargestellt, da es für die einzelnen Bundesländer eigene Berichte gibt. 1 Am 1. Dezember 2014 wurde die BAMF-Anerkennungshotline in eine zentrale Fachkräftehotline unter dem Namen Arbeiten und Leben in Deutschland überführt. Diese bietet sowohl Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen als auch Informationen zu den Themen Jobsuche, Arbeit und Beruf, Einreise und Aufenthalt und Deutsch lernen an. 2 Für die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland werden lediglich Beratungsdaten zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ausgewertet und dargestellt. 13

14 Vor dem Hintergrund, dass die Arbeit der einzelnen Landesnetzwerke sich an den regional unterschiedlichen Bedingungen orientiert und Schwerpunkte in der Struktur und Ausgestaltung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung dadurch variieren, erlauben die reinen Zahlen der Beratungsfälle der einzelnen Landesnetzwerke keine Schlussfolgerung auf die Qualität der Arbeit. Die Daten liefern dennoch ein verlässliches Bild zu Arbeitsergebnissen der IQ-Anlaufstellen. Grobe Vergleiche mit weiteren Daten z.b. zu Antragstellungen bei der IHK FOSA und den Handwerkskammern und zur Beratung durch die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (s. Abschnitt 4) belegen die Plausibilität und ähnliche Trends (z.b. bei Herkunftsländern und Altersstruktur der Anerkennungssuchenden). Die Berichterstattung dient den folgenden Zielstellungen: Monitoring des Informations- und Beratungsbedarfs: Die erhobenen Daten ermöglichen ein Monitoring des Beratungsbedarfs der Ratsuchenden und liefern eine Datenbasis für Entscheidungen zum Ressourceneinsatz innerhalb der Projekte und für die Zuwendungsgeber. Berichterstattung über die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Förderprogramms IQ im politischen Umfeld auf regionaler Ebene und Bundesebene: Auf Grundlage der statistisch ausgewerteten Daten können den politischen Akteuren Informationen zur Inanspruchnahme der Anerkennungsund Qualifizierungsberatung (z.b. Anzahl der Personen, Anerkennungs- und/oder Qualifizierungsberatung in Anspruch nehmen, Qualifizierungsmaßnahmen, zu denen am häufigsten beraten wurde etc.) sowie zur Verteilung zentraler Merkmale der Ratsuchenden (z.b. Geschlechts- und Altersstruktur, Berufe und Erwerbsländer etc.) zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Grundlage können datengestützte Aussagen über das Förderprogramm getroffen sowie Entwicklungs- und Handlungsbedarf frühzeitig identifiziert werden (z.b. Qualifizierungsbedarf und Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen). 1.2 Methodik Im Rahmen der Anerkennungsberatung in den IQ-Anlaufstellen wird seit dem der Beratungsprozess bundesweit einheitlich dokumentiert. Die Dokumentation der Anerkennungsberatung wurde zu Beginn des Jahres 2015 um Beratungen zu Qualifizierungsangeboten im Kontext des Anerkennungsgesetztes erweitert. Zum einen unterstützt diese Dokumentation die Beratenden bei ihrer Beratungstätigkeit vor Ort, zum anderen können die dadurch gewonnenen Daten für statistische Auswertungen genutzt werden. Die Beratenden des Förderprogramms IQ erfassen alle ihre Beratungsfälle in einer Online-Datenbank, der NIQ-Datenbank. Darin enthalten ist ein vordefiniertes Set an Merkmalen. Einige davon dienen ausschließlich der Beratungsarbeit und können von den einzelnen Beratenden bzw. Anlaufstellen individuell genutzt werden ( Zusatzmerkmale ). Diese werden statistisch nicht ausgewertet und sind nur von den jeweiligen Beratenden einsehbar. Die Erfassung der sogenannten Pflichtmerkmale hingegen ist für alle Beraterinnen und Berater des Förderprogramms IQ obligatorisch, da diese Merkmale für die statistischen Auswertungen genutzt werden. Die Angaben zu diesen Pflichtmerkmalen wertet die IQ-Fachstelle Beratung und Qualifizierung quartalsmäßig aus. Die Auswertungen, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden, beziehen sich auf alle Personen, deren erster Beratungskontakt in der Anerkennungsberatung im Zeitraum vom bis oder in der Qualifizierungsberatung vom bis stattgefunden hat. 14

15 Neben der Datenbank, die von den IQ-Anlaufstellen genutzt wird, dokumentiert auch die zentrale Fachkräftehotline Arbeiten und Leben in Deutschland, die die ehemalige BAMF-Hotline ablöst und seit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrieben wird, die Beratungsanfragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Diese Informationen werden ergänzend zu den Daten aus den IQ-Anlaufstellen ausgewertet und im Rahmen dieses Berichts vorgestellt. Die Datenerfassung startete am , so dass die Auswertung der Hotline-Daten einen abweichenden Berichtszeitraum (vom bis ) aufweist. Die Erhebungsmerkmale der Hotline entsprechen weitgehend den Pflichtmerkmalen der IQ-Anlaufstellen 3. Die Merkmale Anfrage durch, Land des Wohnsitzes, Deutschkenntnisse des/der Beratenen und Sprachniveau werden von der Hotline seit ihrer Freischaltung am erfasst. In der NIQ-Datenbank werden diese Items erst seit dokumentiert. Bei den Auswertungen der NIQ-Daten ist die Fallzahl bei diesen neuen Merkmalen deshalb jeweils deutlich geringer als bei den übrigen Merkmalen. Die Zahlen zur Nutzung des Informationsangebotes des Portals Anerkennung in Deutschland werden ebenso seit Anfang des Jahres 2015 ergänzend in den Quartalsberichten abgebildet. Neben den Zugriffszahlen auf das Angebot des Portals werden auch die häufigsten Herkunftsländer der Portalbesuche sowie die Sprachversion der Seitenansichten und die meisten angeklickten Berufsprofile ausgewertet und dargestellt. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der Asylzuwanderung werden ab dem zweiten Quartalsbericht 2015 auch ausgewählte Merkmale von Personen ausgewertet, die in der NIQ-Datenbank als Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungsbezug erfasst sind. Da sich diese Zielgruppe nicht grundlegend von den sonstigen Ratsuchenden unterscheidet, wird es keine umfassende Darstellung dieser Analyse geben. Es erfolgt lediglich ein Vergleich mit Ratsuchenden in der Anerkennungsberatung (s. Abschnitte 2.1.5, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.5.1, 2.7). Als Informationsquelle zur Abgrenzung der Zielgruppe wird die Art des aktuellen Leistungsbezugs in der Datenbank herangezogen. Das bedeutet, dass sich somit nur die Personengruppe identifizieren lässt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhält. Flüchtlinge, die nach Anerkennung des Asylantrages Anspruch auf andere Förderleistungen haben, können im Rahmen der vorliegenden Analysen nicht gezielt identifiziert werden. Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge, die keine Transferleistungen beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend beschränken sich die Aussagen auf eine Teilgruppe aller Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge, die im Berichtszeitraum eine IQ-Anlaufstelle aufgesucht haben. Die Darstellung der Daten erfolgt deskriptiv. Zusätzlich zur vierteljährlichen Berichterstattung gibt es Jahresberichte, in denen auch tiefergreifende Analysen gemacht werden. Bisher werden die einzelnen Merkmale kumuliert für den gesamten Berichtszeitraum dargestellt. Einzige Ausnahme ist die Anzahl der beratenen Personen der Anerkennungsberatung, die zusätzlich als Zeitreihe (Anzahl beratener Personen pro Quartal (Erstkontakt), vgl ) dargestellt wird. Ab dem nächsten Bericht ist die Aufnahme weiterer Zeitreihen (voraussichtlich der Merkmale Deutscher Referenzberuf und Erwerbsland ) der Daten aus der Anerkennungsberatung geplant. 3 Ausnahme bilden die Merkmale Anzahl der Folgekontakte, Berufserfahrung, Aktuelle berufliche Situation und frühere Anträge auf Gleichwertigkeit. Diese werden von der Hotline nicht erhoben. Seit der Überführung der BAMF- Anerkennungshotline in die zentrale Fachkräftehotline Arbeiten und Leben in Deutschland am werden auch weitere Merkmale nicht mehr dokumentiert. Dazu gehören Zweite Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Deutschkenntnisse, Zertifikat der Sprachkenntnisse, Sprachniveau und Dauer der ausländischen Berufsqualifikation. 15

16 1.3 Interpretationshilfe zu einfachen Häufigkeitsauswertungen (Personen) Zur besseren Verständlichkeit der dargestellten Ergebnisse wird im Folgenden eine Interpretationshilfe zu einfachen Häufigkeitsauswertungen gegeben und erklärt, wie die dargestellten Diagramme zu verstehen sind. Einfache Häufigkeitsauswertungen werden verwendet, wenn es sich bei der Berechnungsgrundlage der Prozentwerte um Personen handelt. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0,7% (142) unter 20 Jahre 7,2% (1.416) 20 bis 24 Jahre 43,4% (8.498) 25 bis 34 Jahre 1 32,4% (6.352) 35 bis 44 Jahre 13,5% (2.637) 2,7% (523) 45 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre 0,1% (27) 65 Jahre oder älter 2 n (Personen) = [Fehlend: Personen] 3 1. In den Diagrammen werden Prozentwerte und in Klammern absolute Häufigkeiten angegeben. Erstere geben Auskunft darüber, wie viel Prozent der beratenen Personen die jeweilige Ausprägung des dokumentierten Merkmals aufweisen. So waren zum Beispiel 43,4 Prozent der Anerkennungssuchenden zwischen 25 und 34 Jahre alt das entspricht Personen. Die Prozentangaben sind sog. gültige Prozentwerte (vgl. Tabellenband). Das heißt, dass als Berechnungsgrundlage jeweils das angegebene n verwendet wird. 2. Dieses n (Personen) kann von der Gesamtzahl der beratenen Personen N (im vorliegenden Beispiel ist N = ) abweichen. Das n (Personen) gibt an, bei wie vielen Personen gültige Angaben zu dem jeweiligen Merkmal gemacht wurden. Das heißt in diesem Fall, dass bei Beratungssuchenden die Angabe zum Alter dokumentiert wurde. Die Fallzahl n (Personen) variiert je nach Merkmal. 3. Zusätzlich wird angegeben, wie viele fehlende Werte 4 es pro Merkmal gibt. Die Anzahl der gültigen Angaben (Fallzahl n (Personen) = ) addiert sich zusammen mit den fehlenden Werten (= 3.607) auf die Gesamtzahl der Ratsuchenden im jeweiligen Quartal (N = ). 4 Gründe für fehlende Werte können sein, dass ein Merkmal nicht ausgefüllt wurde bzw. explizit die Kategorie keine Angabe ausgewählt wurde, dass das entsprechende Merkmal (bis ) nur bei face-to-face-beratungen erhoben wurde oder dass ein Merkmal aufgrund der Filterführung in der Datenbank nicht ausgefüllt werden kann. 16

17 1.4 Interpretationshilfe zu Mehrfachantworten (Abschlüsse) Zur besseren Verständlichkeit der dargestellten Ergebnisse wird im Folgenden eine Interpretationshilfe zu Mehrfachantworten gegeben und erklärt, wie die dargestellten Diagramme zu verstehen sind. Mehrfachantworten werden verwendet, wenn es sich bei der Berechnungsgrundlage der Prozentwerte um Abschlüsse handelt. Dies ist der Fall bei allen Angaben, die mit der ausländischen Berufsqualifikation zusammenhängen, da pro Person mehrere Abschlüsse vorliegen können. Im Einzelnen sind dies: Erwerbsland, Ausbildungsdauer, Abschlussjahr, deutscher Referenzberuf, Berufsbereich und Art der Reglementierung. Afrika 6,4% (1.647) Südamerika 3,9% (987) Nord- und Mittelamerika 2,7% (679) Australien 0,3% (64) Sonstiges 0,1% (34) 1 Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 9,9% (2.529) Europa (EU28) 36,6% (9.342) Asien (ohne GUS) 14,5% (3.698) GUS-Staaten 25,7% (6.562) 3 2 n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: 871 Personen ] 1. In den Diagrammen werden Prozentwerte und in Klammern absolute Häufigkeiten angegeben. Erstere geben Auskunft darüber, wie viel Prozent der dokumentierten Abschlüsse die jeweilige Ausprägung des Merkmals aufweisen. So stammen zum Beispiel 36,6 Prozent der ausländischen Berufsqualifikationen aus einem Staat der Europäischen Union (EU28) das entspricht Abschlüssen. Berechnungsgrundlage für die Prozentangaben ist das jeweils angegebene n. 2. Dieses n (Abschlüsse) weicht von der Gesamtzahl der beratenen Personen N (im vorliegenden Beispiel ist N = ) ab. Dies liegt zum einen daran, dass pro Person mehrere Abschlüsse dokumentiert werden können und zum anderen daran, dass nicht alle Personen eine Angabe zu jedem Merkmal machen. Das n (Abschlüsse) gibt an, für wie viele Abschlüsse gültige Angaben zu dem jeweiligen Merkmal gemacht wurden. Das heißt in diesem Fall, dass für Abschlüsse die Angabe zum Erwerbsland dokumentiert wurde. 3. Diese Anzahl der Abschlüsse bezieht sich auf Personen, die Angaben zu dem Erwerbsland ihres Abschlusses gemacht haben. Dementsprechend haben 871 Personen keine Angabe gemacht (Summe entspricht N = ). 17

18 2. Ergebnisse der Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen Anerkennungsberatung In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der Dokumentation der Anerkennungsberatung durch die IQ- Anlaufstellen für den Zeitraum vom bis wiedergegeben. 2.1 Allgemeine Angaben In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie viele Personen im Berichtszeitraum beraten und wie viele Beratungen insgesamt in diesem Zeitraum durchgeführt wurden (Beratungsleistung der Beraterinnen und Berater). Außerdem geht es um folgende Fragen: Wie haben sich die Beratungszahlen im Laufe des Jahres entwickelt und in welcher Form fanden die Beratungen statt? Wie haben die Ratsuchenden von der Möglichkeit der Anerkennungsberatung erfahren und durch wen erfolge die Anfrage bei der Beratungsstelle? Anzahl der beratenen Personen Im Berichtszeitraum ( bis ) hatten Personen ihren ersten Beratungskontakt mit einer IQ-Anlaufstelle. Die Anzahl der durchgeführten Beratungen (Beratungsleistung) liegt allerdings höher, da nach einem ersten Kontakt i.d.r. weitere Kontakte mit den Ratsuchenden folgen (s. Abschnitt 0). Neben den Erstberatungen fanden Folgekontakte mit Anerkennungssuchenden statt, so dass seit dem Beginn der Dokumentation in der NIQ-Datenbank insgesamt Beratungskontakte erfolgten. Darüber hinaus fanden Beratungen statt, bei denen das Anliegen ausschließlich die Aufnahme oder Fortführung einer Ausbildung oder eines Hochschulstudiums in Deutschland war (schulische oder akademische Anerkennung). 5 Wie sich die Inanspruchnahme der Anerkennungsberatung über den Berichtszeitraum hinweg verteilt, ist in Abb. 1 ersichtlich. Zu Beginn der Dokumentation in der Datenbank im Dritten Quartal des Jahres 2012 hatten Personen, ihren ersten Beratungskontakt mit einer IQ-Anlaufstelle. Im letzten Quartal 2012 ist diese Zahl noch bis auf Personen angestiegen. Seit Anfang des Jahres 2013 kommt es dann zu einer deutlichen Zunahme der Zahl der Beratungen, die mit der Einrichtung weiterer IQ-Anlaufstellen und der dadurch bedingten Steigerung der Beratungskapazitäten in Zusammenhang steht. So steigt die Zahl der Ratsuchenden zum Ende des dritten Quartals 2013 auf Personen an. Im viertel Quartal 2013 erreicht die Zahl der Beratungen ihren niedrigsten Stand seit Beginn des Jahres 2013 (3.528 Erstkontakte). Dies liegt vermutlich an den Weihnachtsfeiertagen, zum anderen an einer dreitägigen Stilllegung der Datenbank unmittelbar vor Weihnachten. Anfang des Jahres 2014 erhöht sich die Zahl der Anerkennungssuchenden wieder (4.719 Personen). Wie auch im Vorjahr, liegt die Anzahl an Erstkontakten pro Quartal auch im Jahr 2014 im letzten Quartal am niedrigsten (4.529 Erstkontakte). Die meisten Beratungen im Jahr 2014 gibt es im dritten Quartal (4.934 Personen). Im ersten Quartal 2015 steigt die Beratungszahl wieder deutlich an und erreicht ihren höchsten Stand seit Beginn der Dokumentation der NIQ-Datenbank (5.694 Personen). 5 Die Anzahl der Beratungen zur schulischen bzw. akademischen Anerkennung werden erst seit dem separat erfasst. In solchen Fällen werden keine Merkmale der Personen dokumentiert, so dass in den Auswertungen nur Personen enthalten sind, die sich ausschließlich zur beruflichen Anerkennung beraten ließen. 18

19 /2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 4/2013 1/2014 2/2014 3/2014 4/2014 1/2015 2/2015 n (Personen) = Abb. 1: Anzahl beratener Personen pro Quartal (Erstkontakt Anerkennungsberatung) Anzahl der Personen mit Folgekontakten 6 Für Personen wurde erfasst, wie häufig sie Kontakt mit einer IQ-Beratungsstelle hatten. Die Mehrheit von ihnen (64,4 Prozent) ließ sich nur einmal beraten. Knapp ein Fünftel (19,5 Prozent) weist einen Folgekontakt auf. 9,0 Prozent hatten zwei Folgekontakte. Drei oder mehr Folgekontakte hatten insgesamt 7,1 Prozent der Beratenen (vgl. Abb. 2). 100% 80% 64,4% (24.499) 60% 40% 20% 0% kein Folgekontakt 19,5% (7.403) 9,0% (3.413) 1 Folgekontakt 2 Folgekontakte 3,6% (1.372) 1,6% (616) 3 Folgekontakte 4 Folgekontakte n (Personen) = [Fehlend: Personen] 0,8% (290) 5 Folgekontakte 1,2% (441) mehr als 5 Folgekontakte Abb. 2: Anzahl der Personen mit Folgekontakten (Anerkennungsberatung) 6 Das Merkmal Anzahl der Personen mit Folgekontakten wird seit dem auch bei telefonischen Beratungen und bei Beratungen per erfasst. 19

20 2.1.3 Beratungsform Die Mehrzahl der Beratungen im Berichtszeitraum (66,7 Prozent) fand im direkten persönlichen Kontakt (faceto-face) statt. Die übrigen 33,3 Prozent der Beratungen erfolgten telefonisch oder per (vgl. Abb. 3). Telefon-/ - Beratung 33,3% (16.460) face-to-face- Beratung 66,7% (32.928) Abb. 3: Angewendete Beratungsformen (Anerkennungsberatung) n (Personen) =

21 2.1.4 Anfragende Personen bzw. Institutionen 7 Für insgesamt Personen wurde erhoben, durch wen die Anfrage bei der jeweiligen Anlaufstelle erfolgte bzw. wer am Telefon oder face-to-face die Beratung konkret nachgefragt hat. Die Mehrheit der Ratsuchenden (72,6 Prozent) hat sich selbst nach den Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bei einer der IQ-Anlaufstellen erkundigt. Bei 11,4 Prozent erfolgte die Anfrage durch das soziale Umfeld. Bei 7,6 Prozent der Personen hat das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit bei einer der IQ-Anlaufstellen angefragt (vgl. Abb. 4). Beratene/n selbst soziales Umfeld der/des Beratenen Jobcenter Agentur für Arbeit JMD/MBE Unternehmen Migrantenorganisation Bildungsberatungsstelle/-dienstleister sonstiges 11,4% (3.646) 4,6% (1.472) 3,0% (966) 1,9% (601) 1,5% (467) 1,0% (315) 0,8% (262) 3,2% (1.007) 72,6% (23.114) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 4: Anfragende Personen bzw. Institutionen (Anerkennungsberatung) 7 Das Merkmal Anfrage durch wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichtmerkmalen geringer, die Zahl der fehlenden Werte liegt dafür deutlich höher. 21

22 2.1.5 Weg zur Beratungsstelle Der größte Anteil Anerkennungssuchender (24,3 Prozent) wurde durch Jobcenter und weitere 14,8 Prozent durch Agenturen für Arbeit auf die jeweilige IQ-Anlaufstelle aufmerksam, so dass insgesamt über ein Drittel (39,1 Prozent) der Ratsuchenden von Einrichtungen der Arbeitsverwaltung an eine IQ-Anlaufstelle verwiesen wurde (vgl. Abb. 5). Auch persönliche Empfehlungen (16,5 Prozent) und das Internet (15,6 Prozent) spielen eine wichtige Rolle dabei, wie Ratsuchende auf die Möglichkeit der Anerkennungsberatung aufmerksam werden. Unter die Kategorie sonstiges, die für 16,9 Prozent der Ratsuchenden angegeben wurde, fallen (laut Aussagen der Beratenden) weitere Institutionen wie zuständige Stellen, Bildungsdienstleister, Bildungsberatungsstellen, Unternehmen aber auch Flüchtlingsräte. Der Vergleich mit den insgesamt Ratsuchenden 8, die sich im Asylbewerberleistungsbezug befinden, zeigt, dass diese deutlich häufiger ihren Weg über Migrationsberatung (MBE) (23,4 Prozent, 367 Personen) und persönliche Empfehlungen (25,5 Prozent, 400 Personen) zu den IQ-Beratungsstellen finden, deutlich seltener dagegen über Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Letzteres lässt sich möglicherweise damit erklären, dass viele Personen im Asylbewerberleistungsbezug keine Ansprüche auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit haben. Auch das Internet spielt bei dieser Personengruppe kaum eine Rolle (3,2 Prozent, 50 Personen). Dafür wurde häufiger die Kategorie Sonstiges (31,3 Prozent, 491 Personen) angegeben. Laut Aussagen der Beratenden fallen unter diese Kategorie unter anderem auch Flüchtlingsräte und -beratungsstellen. Jobcenter Persönliche Empfehlung Internet Agentur für Arbeit Migrationsberatung (MBE) Migrantenselbstorganisation Presse Anerkennungsportal BIBB Jugendmigrationsdienst (JMD) Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" Sonstiges 24,3% (10.969) 16,5% (7.477) 15,6% (7.073) 14,8% (6.701) 6,8% (3.088) 1,4% (623) 1,3% (578) 1,1% (482) 0,7% (312) 0,6% (259) 16,9% (7.662) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 5: Weg zur Beratungsstelle Personen haben eine gültige Angabe zum Weg zur Beratungsstelle gemacht. Fehlend: 61 Personen. 22

23 2.2 Persönliche Daten Im Rahmen der Dokumentation der Anerkennungsberatung werden verschiedene persönliche Merkmale der Anerkennungssuchenden abgefragt. Hierzu gehören das Geburtsjahr, das Geburtsland, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und falls vorhanden auch eine zweite Staatsangehörigkeit. Auch das Einreisejahr sowie der Wohnsitz der Anerkennungssuchenden zählen zu den persönlichen Merkmalen Alter und Geschlecht Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (76,0 Prozent) nahmen bisher Anerkennungsberatung in Anspruch. Jeder siebte Anerkennungssuchende war zum Zeitpunkt der Beratung zwischen 45 und 54 Jahre alt. Anerkennungssuchende unter 25 Jahren oder über 55 Jahren ließen sich selten beraten (vgl. Abb. 6). Das Durchschnittsalter der Beratenen betrug 35,0 Jahre. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0,7% (285) 8,0% (3.427) 45,1% (19.306) 30,8% (13.183) 12,8% (5.471) 2,4% (1.026) 0,2% (66) unter 20 Jahre 20 bis 24 Jahre 25 bis 34 Jahre 35 bis 44 Jahre 45 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre 65 Jahre oder älter n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 6: Alter der Beratenen (Anerkennungsberatung) 23

24 Etwa zwei Drittel (62,0 Prozent) aller Beratenen sind Frauen. Über ein Drittel (38,0 Prozent) ist männlich (vgl. Abb. 7). Der Vergleich mit den Ratsuchenden im Asylbewerberleistungsbezug zeigt, dass letztere im Durchschnitt jünger sind als der Gesamtdurchschnitt der Ratsuchenden (Durchschnittsalter= 32,5 Jahre). Außerdem ist der Anteil der männlichen Ratsuchenden unter der Zielgruppe der Asylbewerberinnen und Asylbewerber deutlich höher als bei den Ratsuchenden allgemein (74,5 Prozent, Personen 9 ). männlich 38,0% (18.653) weiblich 62,0% (30.404) n (Personen) = [Fehlend: 331 Personen] Abb. 7: Geschlecht der Beratenen (Anerkennungsberatung) Personen haben eine gültige Angabe zum Geschlecht gemacht. Fehlend: 18 Personen. 24

25 2.2.2 Geburtsland und Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeiten und Geburtsländer 10 der Anerkennungssuchenden stimmen weitgehend überein. Deshalb werden hier nur die häufigsten Staatsangehörigkeiten dargestellt. Eine Ausnahme ist die deutsche Staatsangehörigkeit: Während die meisten Beratenen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (11,3 Prozent), wurden nur 2,1 Prozent der Beratenen in Deutschland geboren. Dagegen ist Kasachstan nicht unter den häufigsten Staatsangehörigkeiten vertreten (1,4 Prozent der Beratenen haben ihre erste Staatsangehörigkeit aus diesem Staat), liegt aber in der Liste der Geburtsländer an siebter Stelle (3,4 Prozent der Beratenen wurden dort geboren). Auch in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten 11 unterscheiden sich die Personen im Asylbewerberleistungsbezug erwartungsgemäß deutlich von den anderen Ratsuchenden: Insgesamt gibt es eine starke Konzentration auf bestimmte Staatsangehörigkeiten, wobei drei Gruppen bereits mehr als die Hälfte (57,7 Prozent, 919 Personen) ausmachen. So kommt etwa ein Viertel der Personen (27,6 Prozent, 439 Personen) aus Syrien, 17,2 Prozent (274 Personen) aus dem Iran und 12,9 Prozent aus Afghanistan (206 Personen). Syrische und iranische Staatsangehörigkeiten kommen auch bei den häufigsten Staatsangehörigkeiten aller Ratsuchenden vor. Erste Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Anteil in Prozent Deutschland ,3 Polen ,9 Russische Föderation ,7 Syrien ,6 Rumänien ,9 Ukraine ,7 Türkei ,8 Spanien ,3 Iran ,1 Griechenland ,5 Übrige Staaten ,2 Gesamt Fehlende Angaben Tab. 1: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen (Anerkennungsberatung) ,0 Nach der deutschen Staatsangehörigkeit besitzen die meisten Anerkennungssuchenden die Staatsangehörigkeit eines osteuropäischen oder GUS-Staates wie Polen (9,9 Prozent), Russische Föderation (7,7 Prozent), Rumänien (4,9 Prozent), Ukraine (4,7 Prozent) und die Türkei (3,8 Prozent) (vgl. Tab. 1). Staatsangehörige aus dem asiatischen Raum vor allem aus Syrien (5,6 Prozent) und Iran (3,1 Prozent) sowie Staatsangehörige südeuropäischer Länder wie Spanien (3,3 Prozent) und Griechenland (2,5 Prozent) lassen sich auch relativ häufig beraten. Insgesamt wurden Staatsangehörigkeiten von 165 verschiedenen Ländern genannt. Werden die einzelnen Staaten zu Regionen zusammengefasst, zeigt sich, dass 45,5 Prozent der beratenen Anerkennungssuchenden die Staatsangehörigkeit eines der EU28-Länder besitzen (vgl. Abb. 8). Daneben stellen zudem Staatsangehörige Asiens (ohne GUS) (hier insbesondere Syriens und Irans) einen großen Teil der Beratenen (17,5 Prozent) Personen haben eine gültige Angabe zum Geburtsland gemacht. Fehlend: Personen Personen haben eine gültige Angabe zur Staatsangehörigkeit gemacht. Fehlend: 35 Personen. 25

26 Afrika 6,3% (2.974) Südamerika 3,3% (1.558) Nord- und Mittelamerika 1,9% (917) Sonstiges 0,1% (62) Australien 0,1% (59) staatenlos 0,1% (24) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 8,6% (4.056) Europa (EU28) 45,5% (21.498) GUS-Staaten 16,6% (7.851) Asien (ohne GUS) 17,5% (8.245) Abb. 8: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen nach Regionen (Anerkennungsberatung) Personen (das entspricht 3,7 Prozent aller Beratenen) gaben außerdem an, eine zweite Staatsangehörigkeit zu besitzen. 13 Über ein Drittel von ihnen hat neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit (35,8 Prozent, 653 Personen). Darüber hinaus besitzen 151 Personen (8,3 Prozent) als zweite Staatsangehörigkeit eine russische, 117 Personen (6,4 Prozent) eine polnische, 76 Personen (4,2 Prozent) eine italienische und 74 Personen (4,1 Prozent) eine rumänische zweite Staatsangehörigkeit. Insgesamt wurden 84 verschiedene Staaten als zweite Staatsangehörigkeit dokumentiert. n (Personen) = [Fehlend: Personen] 12 Zur Gruppe der Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem EU28-Land zählen auch Personen mit der deutschen Staatsbürgerschaft. 13 Fehlend: Personen. 26

27 2.2.3 Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Beratene machten Angaben zu ihrem Wohnsitz. 15 Die Mehrheit (94,4 Prozent, Personen) von ihnen lebt in Deutschland Personen (5,6 Prozent) haben ihren Wohnsitz im Ausland. Für Personen liegt eine gültige Angabe über das Land des Wohnsitzes (außerhalb Deutschlands) vor. 16 9,6 Prozent von ihnen leben in Polen (156 Personen). 7,8 Prozent haben ihren Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina (126 Personen). Weitere 5,4 Prozent leben in der Ukraine (88 Personen) und fast ebenso viele in Serbien (5,4 Prozent, 87 Personen). 4,6 Prozent der Ratsuchenden (74 Personen) haben ihren Wohnsitz in der Russischen Föderation. Insgesamt leben die Ratsuchenden in 102 verschiedenen Staaten. Anhand der Aufenthaltsdauer kann verglichen werden, ob eher kürzlich Zugewanderte oder eher schon länger in Deutschland lebende Personen, Anerkennungsberatung in Anspruch nehmen. Wie in Abb. 9 dargestellt, leben 52,3 Prozent aller Anerkennungssuchenden zum Beratungszeitpunkt erst seit bis zu zwei Jahren in Deutschland. Im Jahr 2014 sind Ratsuchende eingereist, im Jahr 2013 waren es und Personen. Die Tatsache, dass diese Personen innerhalb kurzer Zeit ein Anerkennungsverfahren anstreben, lässt vermuten, dass die Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen für die Migrantinnen und Migranten von hoher Bedeutung ist und die berufliche Integration somit einen hohen Stellenwert für sie hat. Gleichzeitig kann es auch bedeuten, dass neu Zugewanderte im Vergleich zu bereits länger hier lebenden Migrantinnen und Migranten mehr Unterstützung bei Fragen zur beruflichen Anerkennung benötigen und deshalb Anerkennungsberatung häufiger aufsuchen. Für letztere Gruppe spielt die formale Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses möglicherweise auch keine zentrale Rolle, weil sie sozial und wirtschaftlich schon integriert sind. Die Ausführungen machen deutlich, dass für die Interpretation der vorliegenden Daten zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen, die in der Dokumentation nicht direkt erfasst werden. Bei 88 Personen war die Einreise beim ersten Beratungskontakt noch nicht erfolgt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Beratenen beträgt 5,1 Jahre. Diese liegt deutlich höher als bei den Personen im Asylbewerberleistungsbezug, die sich durchschnittlich seit 1,6 Jahren in Deutschland aufhalten. 14 Bei der Auswertung der Merkmale zur Aufenthaltsdauer (klassiert und durchschnittliche Dauer) werden nur Personen berücksichtigt, die bei der Einreise mindestens 16 Jahre alt sind. 15 Fehlend: 917 Personen. 16 Bei der Auswertung des Merkmals Land des Wohnsitzes (außerhalb Deutschlands) wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Wohnsitz in Deutschland (ja/nein) ein nein eingetragen hatten (2.701 Personen). Das Merkmal Wohnsitz im Ausland wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n (=1.618) im Vergleich zu den bereits vorher bestehenden Pflichtmerkmalen geringer. 27

28 100% 80% 60% 40% 20% 0% 52,3% (21.160) 16,3% (6.581) 13,0% (5.274) 18,1% (7.332) 0,2% (88) bis zu 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre über 10 Jahre noch keine Einreise erfolgt n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 9: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (Anerkennungsberatung) In der Gesamtbetrachtung der persönlichen Daten der Beratenen wird ersichtlich, dass vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (76,0 Prozent) und weitaus mehr Frauen (62,0 Prozent) als Männer (38,0 Prozent) Anerkennungsberatung aufsuchten. 11,3 Prozent der Beratenen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben sind Beratene häufig Staatsangehörige Polens (9,9 Prozent), der Russischen Föderation (7,7 Prozent) und Syriens (5,6 Prozent). 45,5 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines EU28-Landes. Die große Mehrzahl der Beratenen (94,4 Prozent) lebt in Deutschland, 52,3 Prozent allerdings erst seit maximal zwei Jahren. 28

29 2.3 Sprachkenntnisse und Beratungssprache Mit dem Erfragen der Sprachkenntnisse soll zum einen erhoben werden, in welcher/n Sprache/n die Anerkennungsberatung stattfindet. Zum anderen geht es darum festzustellen, ob die Anerkennungssuchenden Deutschkenntnisse haben (als Mutter- oder als Fremdsprache) oder nicht. Falls der/die Ratsuchende Deutsch als Fremdsprache spricht, wird außerdem erhoben, ob die Person ein Zertifikat besitzt und falls ja, auf welchem Sprachniveau Personen haben eine gültige Angabe gemacht, ob Sie über Deutschkenntnisse verfügen oder nicht ,5 Prozent von ihnen ( Personen) sprechen Deutsch als Fremdsprache und für 3,3 Prozent (990 Personen) ist Deutsch die Muttersprache. Lediglich Ratsuchende (8,1 Prozent) gaben an, gar keine Sprachkenntnisse in Deutsch zu besitzen. Für die Ratsuchenden, die Deutsch als Fremdsprache beherrschen, wurde ferner erfasst, ob die Sprachkenntnisse zertifiziert sind oder nicht Personen machten eine gültige Angabe, ob sie über ein Zertifikat verfügen oder nicht. Fast drei Viertel von ihnen (74,0 Prozent) gaben an, ein Sprachzertifikat zu besitzen. 18 Fast die Hälfte (48,9 Prozent) von den beratenen Personen, über die eine gültige Angabe zum Sprachniveau vorliegt (n= ), hat einen B1-Nachweis erworben. Etwa ein Fünftel (19,8 Prozent) der Ratsuchenden besitzt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Bei über 10 Prozent der Beratenen liegen die zertifizierten Sprachkenntnisse auf dem A2-Niveau. Sprachzertifikat auf dem C1- Niveau besitzen 10,4 Prozent. Nur wenige (2,9 Prozent) können ein Sprachzertifikat auf dem C2-Niveau vorweisen (vgl. Abb. 10) Das Merkmal Deutschkenntnisse der ratsuchenden Person wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n (= ) im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichtmerkmalen geringer, die Zahl der fehlenden Werte liegt dafür deutlich höher (Fehlend: Personen). 18 Bei der Auswertung des Sprachzertifikats wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Deutschkenntnisse der ratsuchenden Person die Kategorie ja, als Fremdsprache eingetragen hatten ( Personen). Das Merkmal Zertifikat über Deutschkenntnisse wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n (= ) im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichtmerkmalen geringer. 19 Bei der Auswertung des Sprachniveaus wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Sprachzertifikat (ja/nein) ein ja eingetragen hatten ( Personen). Das Merkmal Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n (= ) im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichtmerkmalen geringer. 29

30 100% 80% 60% 40% 20% 0% 7,2% (1.131) 10,7% (1.679) 48,9% (7.657) 19,8% (3.094) 10,4% (1.633) 2,9% (454) A1 A2 B1 B2 C1 C2 n (Personen) = [Fehlend: 675 Personen] Abb. 10: Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse (Anerkennungsberatung) Mit 83,2 Prozent aller Beratenen ( Personen), die entsprechende Angaben machten, konnte das Beratungsgespräch auf Deutsch geführt werden. Bei Personen (16,8 Prozent) war dies nicht möglich. 20 In den Fällen, in denen eine Beratung auf Deutsch nicht möglich war, wurde von den Beratenden dokumentiert, in welcher Sprache die Beratung stattdessen erfolgen konnte. 21 Dies waren vor allem die Sprachen Englisch (2.952 Personen) und Russisch (1.840 Personen). Deutlich seltener waren Beratungen auf Polnisch (771 Personen), Arabisch (624 Personen), Spanisch (525 Personen) sowie auf Türkisch (482 Personen) und Französisch (47 Personen). 20 Für Personen liegt hier eine gültige Angabe vor. Fehlend: Personen. 21 Bei der Auswertung des Merkmals Sprache des Beratungsgesprächs (außer Deutsch) wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Beratungsgespräch auf Deutsch (ja/nein) ein nein eingetragen hatten (n =8.010). Für Personen liegen gültige Angaben zu der Sprache des Beratungsgespräches (außer Deutsch) vor. Fehlend: 769 Personen. 30

31 2.4 Ausbildungs- und Hochschulabschluss In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, über welche Abschlüsse die Anerkennungssuchenden verfügen, in welchem Jahr diese Abschlüsse erworben wurden und wie lange die jeweilige Berufsausbildung gedauert hat. Die Informationen über die Ausbildungsdauer und das Abschlussjahr werden für Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse getrennt voneinander ausgewertet und dargestellt. Dementsprechend ist die Anzahl der fehlenden Werte hier jeweils höher, da die meisten Personen nur einen Ausbildungs- oder einen Hochschulabschluss haben. Des Weiteren wird das Erwerbsland des ausländischen Abschlusses, der mögliche deutsche Referenzberuf sofern dieser im Rahmen der Anerkennungsberatung bereits festgelegt werden konnte, der Berufsbereich, zu dem dieser gehört, sowie die Reglementierungsform, der er unterliegt, dargestellt. Diese Merkmale werden für Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse gemeinsam ausgewertet und abgebildet. Hat der/die Anerkennungssuchende mehrere Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse, werden die folgenden Merkmale für jeden einzelnen Abschluss erhoben, in den statistischen Auswertungen jedoch in Form von Mehrfachantworten zusammengefasst und gemeinsam ausgewertet. Bei der Interpretation der Ergebnisse zum Ausbildungs- und Hochschulabschluss (Abschnitt 1.4) wird Bezug auf die Anzahl der Abschlüsse und nicht, wie in den übrigen Kapiteln, auf die Anzahl der beratenen Personen genommen Hat eine Person mehrere Ausbildungs- und/oder Hochschulabschlüsse, kann sie z.b. bei dem Merkmal Erwerbsland des Berufsabschlusses mehrere Länder angegeben haben. Dies hat zur Folge, dass es in den Daten mehr Antworten als Personen, die geantwortet haben, geben kann. In den statistischen Auswertungen werden diese als sog. Mehrfachantworten zusammengefasst und gemeinsam ausgewertet. In der Ergebnisdarstellung wird Bezug auf die Anzahl der gegebenen Antworten (= Anzahl der angegebenen Länder) und nicht auf die Anzahl der Personen genommen. Für die Interpretation der Ergebnisse bedeutet das, dass sich die dargestellten absoluten und relativen Häufigkeiten nicht auf Personen, sondern auf Abschlüsse beziehen. 31

32 2.4.1 Art und Anzahl der Abschlüsse Von allen im Berichtszeitraum beratenen Personen machten Anerkennungssuchende Angaben zu ihrem ausländischen Abschluss. Von diesen verfügen 34,8 Prozent über einen (oder mehrere) Ausbildungsabschlüsse und 58,3 Prozent über einen (oder mehrere) Hochschulabschlüsse. 6,9 Prozent besitzen sowohl (mindestens) einen Ausbildungs- als auch (mindestens) einen Hochschulabschluss (vgl. Abb. 11). Person hat sowohl einen oder mehrere Ausbildungs- als auch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse 6,9% (3.347) Person hat einen oder mehrere Ausbildungsabschlüsse 34,8% (16.764) Person hat einen oder mehrere Hochschulabschlüsse 58,3% (28.112) n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 11: Art der ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsberatung) Die Mehrheit der Beratenen (87,3 Prozent) besitzt ausschließlich einen (Ausbildungs- oder Hochschul-) Abschluss. Insgesamt 11,6 Prozent der Ratsuchenden haben zwei Abschlüsse. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen: 6,4 Prozent der Beratenen haben sowohl einen Ausbildungs- als auch einen Hochschulabschluss, 4,1 Prozent besitzen zwei Hochschulabschlüsse und 1,2 Prozent haben zwei Ausbildungsabschlüsse erworben. Es kommt auch vor, dass Ratsuchende drei (1,0 Prozent, 465 Personen) oder mehr Abschlüsse (0,1 Prozent, 60 Personen) haben, was insgesamt aber eher die Ausnahme darstellt. 32

33 2.4.2 Erwerbsländer Durch die Angabe, in welchem Land der/die Anerkennungssuchende seinen/ihren Abschluss erworben hat, kann festgestellt werden, aus welchen Ländern die ausländischen Qualifikationen am häufigsten stammen. Dies kann ein Hinweis dafür sein, über welche Länder und Ausbildungssysteme vorrangig Informationen gesammelt und in Datenbanken (z.b. BQ-Portal) eingespeist werden sollten. Tab. 2 sind die Länder aufgelistet, in denen Anerkennungssuchende am häufigsten ihren Ausbildungs- oder Hochschulabschluss erworben haben. Diese decken sich weitgehend mit den Staatsangehörigkeiten der Ratsuchenden (vgl. Abschnitt 0). Etwa ein Viertel (22,2 Prozent) aller Abschlüsse wurden in Polen oder der Russischen Föderation erworben. Weitere 5,9 Prozent der Berufsabschlüsse stammen aus der Ukraine und 5,1 Prozent aus Rumänien. Erwerbsland der Qualifikationen Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Polen ,1 Russische Föderation ,6 Ukraine ,0 Rumänien ,1 Syrien ,9 Türkei ,0 Spanien ,6 Iran ,1 Kasachstan ,9 Griechenland ,3 Übrige Staaten ,4 Gesamt * 100,0 *Da pro Ratsuchenden mehrere Abschlüsse dokumentiert werden können, übersteigt die Anzahl der Abschlüsse die Anzahl der Personen. In diesem Fall liegen für Personen gültige Angaben zum Erwerbsland der ausländischen Berufsqualifikation vor. Diese Personen haben insgesamt Abschlüsse erworben. Für Personen liegt keine gültige Angabe vor. Tab. 2: Erwerbsländer der Qualifikationen (häufigste Staaten) (Anerkennungsberatung) Insgesamt wurden 172 verschiedene Länder, in denen ein Ausbildungs- oder Hochschulabschluss erworben wurde, dokumentiert. 33

34 Die Gruppierung der einzelnen Erwerbsländer in Regionen zeigt kein überraschendes Bild (vgl. Abb. 12). Anerkennungssuchende haben entsprechend ihrer Herkunftsländer ihren Berufsabschluss häufig in Ländern der EU28 (insbesondere in Polen, Rumänien, Spanien und Griechenland) oder in den GUS-Staaten (wie vor allem der Russischen Föderation, der Ukraine und Kasachstan) erworben. Afrika 6,4% (3.480) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 9,3% (5.044) Südamerika 3,9% (2.132) Nord- und Mittelamerika 2,5% (1.377) Australien 0,2% (129) Sonstiges 0,1% (47) Europa (EU28) 37,3% (20.327) Asien (ohne GUS) 17,2% (9.378) GUS-Staaten 23,1% (12.603) n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: Personen] Abb. 12: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen (Anerkennungsberatung) 34

35 2.4.3 Dauer der ausländischen Berufsausbildung 23 Die Dauer der Ausbildung der ausländischen Qualifikationen dient als Orientierungsgröße beim Vergleich zur Ausbildungsdauer deutscher Abschlüsse. Bei der Auswertung wurde zwischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüssen unterschieden. Über ein Drittel (36,2 Prozent) der ausländischen Ausbildungen dauert über zwei bis drei Jahre. Das entspricht in etwa auch der Dauer der meisten deutschen dualen Ausbildungsgänge. Bei etwa einem Viertel (24,5 Prozent) der Ausbildungen aus dem Ausland beträgt die Dauer über ein bis zwei Jahre und bei einem Fünftel (21,4 Prozent) über drei bis vier Jahre (vgl. Abb. 13). Die durchschnittliche Dauer der ausländischen Ausbildungen liegt bei 2,9 Jahren. Bei den Hochschulausbildungen liegt der Durchschnitt bei 4,4 Jahren. Etwa zwei Drittel (61,4 Prozent) der Hochschulausbildungen dauern über drei bis vier Jahre oder über vier bis fünf Jahre. Eine Studiendauer von über fünf Jahren kommt bei 15,3 Prozent der ausländischen Hochschulabschlüsse vor (vgl. Abb. 13). Ausbildungsabschluss Hochschulabschluss 100% 80% 60% 40% 20% 0% 9,5% (1.729) 1,9% (566) 24,5% (4.462) 7,2% (2.189) bis zu 1 Jahr über 1 bis 2 Jahre 36,2% 32,9% (6.587) 21,4% 28,5% (10.063) 14,3% (3.892) (8.696) (4.376) 6,7% (1.228) über 2 bis 3 Jahre über 3 bis 4 Jahre über 4 bis 5 Jahre n Ausbildung (Abschlüsse) = ; n Hochschule (Abschlüsse) = [Ausbildungsabschlüsse von Personen. Fehlend: Personen; Hochschulabschlüsse von Personen. Fehlend: Personen] 15,3% 1,8% (4.659) (319) über 5 Jahre Abb. 13: Dauer der ausländischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich Abschlussjahr der ausländischen Berufsausbildung Wie aus der Abb. 14 ersichtlich wird, wurden 30,1 Prozent der Ausbildungsabschlüsse in den 1990er Jahren erworben sowie weitere 37,3 Prozent zwischen 2000 und ,3 Prozent der Ausbildungen wurden sogar erst 2010 oder später abgeschlossen. Bei den Anerkennungssuchenden mit ausländischem Hochschulstudium liegt der Erwerb ihres Abschlusses in der Tendenz weniger lange zurück. Fast die Hälfte der Abschlüsse (45,3 Prozent) wurde zwischen 2000 und 2009 erworben. Über ein Viertel (30,0 Prozent) der Hochschulabschlüsse wurde erst 2010 oder später erwor- 23 Bei der Auswertung der Merkmale zur Ausbildungs- und Hochschuldauer (klassierte und durchschnittliche Dauern) wurden nur Fälle betrachtet, die eine maximale Ausbildungsdauer von 8 Jahren oder eine maximale Hochschuldauer von 10 Jahren aufweisen. 35

36 ben (vgl. Abb. 14). Folglich können die entsprechenden Anerkennungssuchenden noch als Absolvent bzw. Absolventin oder Berufseinsteiger bzw. Berufseinsteigerinnen bezeichnet werden. Ausbildungsabschluss Hochschulabschluss 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0,0% (0) 0,0% (4) zwischen 1950 und ,0% (8) 0,0% (5) zwischen 1960 und ,6% 0,8% (451) (230) zwischen 1970 und ,1% 13,8% (5.248) (2.402) 6,3% (1.857) zwischen 1980 und ,6% (5.190) zwischen 1990 und ,3% 37,3% (13.373) 30,0% (6.515) (8.846) 16,3% (2.840) zwischen 2000 und 2009 n Ausbildung (Abschlüsse) = ; n Hochschule (Abschlüsse) = [Ausbildungsabschlüsse von Personen. Fehlend: Personen; Hochschulabschlüsse von Personen. Fehlend: Personen] 2010 oder später Abb. 14: Abschlussjahr der Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich (Anerkennungsberatung) 36

37 2.5 Deutscher Referenzberuf Im folgenden Abschnitt werden die deutschen Referenzberufe dargestellt, die am häufigsten in der Beratung vorkommen sowie der Berufsbereich, dem die erfassten Referenzberufe zuzuordnen sind. Darüber hinaus soll durch die Differenzierung der Reglementierungsart aufgezeigt werden, ob die häufigsten deutschen Referenzberufe in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes fallen oder nicht Die häufigsten deutschen Referenzberufe Durch die Feststellung des möglichen deutschen Referenzberufes 24 wird ersichtlich, zu welchen Berufen besonders häufig beraten wurde, in welchen Bereichen verstärkter Informationsbedarf besteht und gegebenenfalls mit vermehrten Anerkennungsanträgen zu rechnen ist. Lehrer/in Ingenieur/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Arzt/Ärztin Erzieher/in Betriebswirt/in Ökonom/in Wirtschaftswissenschaftler/in Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in Psychologe/in 11,4% (5.469) 8,0% (3.845) 4,1% (1.942) 3,2% (1.540) 3,2% (1.517) 3,1% (1.491) 2,5% (1.199) 2,1% (996) 1,8% (875) 1,6% (767) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: Personen] Abb. 15: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (Anerkennungsberatung) Insgesamt wurden Beratungen zu 472 verschiedenen Referenzberufen durchgeführt. Mit Abstand die meisten Anerkennungsverfahren werden für den Beruf des Lehrers/der Lehrerin angestrebt (11,4 Prozent) (vgl. Abb. 15). Daneben erfolgten häufig Beratungen zur Anerkennung von Ingenieursabschlüssen (8,0 Prozent) sowie zu den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/ Gesundheits- und Krankenpflegerin (4,1 Prozent), Arzt/Ärztin (3,2 Prozent) und Erzieher/Erzieherin (3,2 Prozent). Bei 14,7 Prozent der Abschlüsse wurde die Kategorie Sonstiges angekreuzt, d.h. dass der entsprechende Referenzberuf nicht in der vorgegebenen Liste enthalten war. 25 Hierbei handelt es sich vor allem um nicht reglementierte akademische sowie landesrechtlich geregelte, aber nicht reglementierte Berufe. Bei weiteren 24 Die Zahlen zu den Referenzberufen sind eher als Orientierungswerte zu sehen, da davon ausgegangen werden muss, dass in Erstberatungen nicht immer der endgültige Referenzberuf angegeben werden kann und zum Teil Unklarheiten bzgl. der Reglementierung bestehen können. 25 Es existiert keine vollständige Liste über sämtliche Berufe in Deutschland (landes- und bundesrechtlich geregelt). Die Berufeliste, die in der Datenbank hinterlegt ist, stammt vom Bundesinstitut für Berufsbildung und wird von diesem jährlich aktualisiert. Die Liste der Datenbank enthält den Stand von August

38 6,1 Prozent der Abschlüsse war eine Zuordnung der ausländischen Qualifikation zu einem deutschen Referenzberuf im Rahmen der Erstberatung noch nicht möglich. Im Hinblick auf die zehn häufigsten deutschen Referenzberufe zeigen sich einige Unterschiede zu der Gruppe der Personen, die sich im Asylbewerberleistungsbezug befinden: So ist der Anteil der Lehrer/-innen mit 6,5 Prozent (95 Personen) 26 deutlich geringer als bei den übrigen Ratsuchenden (11,4 Prozent). An erster Stelle der häufigsten Berufe stehen hier Ingenieure/-innen (12,8 Prozent, 187 Personen). Die Berufe Erzieher/-innen, Sozialpädagogen/-innen und Psychologe/in, die zu den zehn häufigsten Berufen bei den Ratsuchenden allgemein gehören, sind bei den Personen im Asylbewerberleistungsbezug nicht unter den häufigsten Berufen vertreten. Dafür lässt sich diese Zielgruppe häufiger als die anderen Beratenen zu den Berufen Informatiker/Informatikerin, Apotheker/Apothekerin, Architekt/Architektin sowie zu Zahnarztabschlüssen beraten. Diese andere Verteilung dürfte sich zum Teil mit dem deutlichen höheren Männeranteil der Ratsuchenden im Asylbewerberleistungsbezug erklären. 26 Es liegen für Personen gültige Angaben zum deutschen Referenzberuf vor. Diese Personen haben insgesamt Abschlüsse erworben. Für 301 Personen liegt keine gültige Angabe vor. 38

39 2.5.2 Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Werden die einzelnen möglichen Referenzberufe, zu denen im Berichtszeitraum beraten wurde, in Berufsbereiche 27 zusammengefasst, wird ersichtlich, dass etwa jede dritte Beratung (35,5 Prozent) zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (wie Lehrer/Lehrerin und Gesundheits- und Krankenpfleger/ Gesundheits- und Krankenpflegerin, Erzieher/Erzieherin ) stattfand. 17,5 Prozent der Beratungen erfolgten zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung (z.b. Ingenieur/Ingenieurin, Elektroniker/Elektronikerin und Koch/Köchin ) (vgl. Abb. 16). Bei gut einem Fünftel (20,8 Prozent) der Berufe konnte keine Zuordnung zu einem Referenzberuf erfolgen (schraffierte Flächen), entweder weil eine Zuordnung nicht möglich war oder weil der entsprechende Beruf nicht in der vorgegebenen Liste enthalten war. Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 0,7% (319) Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 2,2% (1.059) Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 3,1% (1.473) Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 0,5% (222) Sonstiger Beruf, nicht in der Liste enthalten 14,7% (7.042) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 6,1% (2.897) Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 35,5% (16.936) Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 4,0% (1.927) Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschaftsund Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 6,5% (3.120) Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 9,2% (4.393) Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 17,5% (8.381) n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: Personen] Abb. 16: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (Anerkennungsberatung) 27 Die Einteilung der Berufsbereiche basiert auf der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB2010) der Bundesagentur für Arbeit. 39

40 2.5.3 Reglementierung des deutschen Referenzberufes Wie Abb. 17 zeigt, fallen insgesamt 37,8 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes (vgl. Flächen in Blau). Diese bestehen aus bundesrechtlich reglementierten Berufen, dualen Ausbildungsberufen (mit 20,8 Prozent machen diese insgesamt den zweitgrößten Anteil aus), reglementierten Handwerksmeisterberufen, nicht reglementierten Meisterberufen (Handwerk und sonstige) und nicht reglementierten Fortbildungsberufen (außer Meister). 27,8 Prozent der Berufe und damit insgesamt der größte Anteil sind landesrechtlich reglementiert, 13,6 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe und fallen somit nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Sonstiger Beruf, nicht in der Liste enthalten 14,7% (7.042) Akademische Berufe (nicht reglementiert) 13,6% (6.507) Landesrechtlich reglementierte Berufe 27,8% (13.259) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 6,1% (2.897) n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: Personen] Abb. 17: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Anerkennungsberatung) Auch hier kann für insgesamt 20,8 Prozent der Berufe (schraffierte Flächen) keine Aussage über die Art der Reglementierung getroffen werden. Zu den sonstigen Berufen, die nicht in der Datenbank hinterlegt sind, gehören jedoch vor allem Berufe, die ebenfalls nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes fallen. Dies sind nämlich nicht reglementierte akademische und landesrechtlich geregelte Berufe (nicht reglementiert), sodass davon ausgegangen werden kann, dass der Anteil an Referenzberufen, die unter das Anerkennungsgesetz des Bundes fallen, tatsächlich bei mehr als einem Drittel (37,8 Prozent) liegt. Bundesrechtlich reglementierte Berufe 14,7% (6.999) Duale Ausbildungsberufe 20,8% (9.931) Reglementierte Handwerksmeisterberufe 0,4% (180) Nicht reglementierte Meisterberufe (Handwerk und sonstige) 0,1% (67) Nicht reglementierte Fortbildungsberufe (außer Meister) 1,9% (887) In den folgenden vier Tabellen erfolgt eine Differenzierung der häufigsten deutschen Referenzberufe danach, ob sie in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes fallen oder nicht. Es werden alle Berufe dargestellt, zu denen mindestens 120 Abschlüsse dokumentiert wurden In den folgenden Tabellen erfolgt die Berechnung der Prozentzahlen auf Basis der Gesamtzahl der deutschen Referenzberufe, zu denen beraten wurde [n (Abschlüsse) = ]. 40

41 Reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Gesundheits- und Krankenpfleger/-in ,1 Arzt/Ärztin ,2 Rechtanwalt/Rechtsanwältin 507 1,1 Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) 486 1,0 Apotheker/-in 397 0,8 Physiotherapeut/-in 390 0,8 Hebamme und Entbindungspfleger/-in 242 0,5 Medizinisch-technische/-r Laboratoriums-Assistent/-in 225 0,5 Tierarzt/Tierärztin (Erteilung der Approbation) 172 0,4 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in 164 0,3 Masseur/-in, medizinische/-r Bademeister/-in 129 0,3 Altenpfleger/-in 124 0,3 Tab. 3: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Nicht reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Bürokaufmann/-frau 732 1,5 Elektroniker/-in 528 1,1 Friseur/-in 490 1,0 Koch/Köchin 375 0,8 Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 363 0,8 Verkäufer/-in 308 0,6 Kaufmann/-frau im Einzelhandel 248 0,5 Hotelfachmann/-frau 196 0,4 Elektroanlagenmonteur/-in 193 0,4 Bilanzbuchhalter/-in (Geprüfte/-r) 171 0,4 Industriemechaniker/-in 171 0,4 Tischler/-in 170 0,4 Bankkaufmann/-frau 168 0,4 Industrieelektriker/-in 164 0,3 Fachinformatiker/-in 163 0,3 Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 155 0,3 Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in 153 0,3 Zahntechniker/-in 143 0,3 Metallbauer/-in 143 0,3 Kosmetiker/-in 137 0,3 Verwaltungsfachangestellte/-r 133 0,3 Chemielaborant/-in 132 0,3 Bauzeichner/-in 131 0,3 41

42 Nicht reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Tourismuskaufmann/-frau (Privat- und Geschäftsreisen) 131 0,3 Kaufmann/-frau für Büromanagement 126 0,3 Tab. 4: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (landesrechtlich reglementiert) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Lehrer/-in ,4 Ingenieur/-in ,0 Erzieher/-in ,2 Sozialpädagoge/-in, Sozialarbeiter/-in 875 1,8 Architekt/-in 399 0,8 Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in 269 0,6 Tab. 5: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Nicht reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (insbesondere nicht reglementierte Hochschulabschlüsse) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Betriebswirt/-in ,1 Ökonom/-in ,5 Wirtschaftswissenschaftler/-in 996 2,1 Psychologe/-in ,6 Informatiker/-in 545 1,1 Biologe/-in 266 0,6 Germanist/-in 213 0,4 Chemiker/-in 192 0,4 Journalist/-in 174 0,4 Sozialwissenschaftler/-in 158 0,3 Physiker/-in 150 0,3 Mathematiker/-in 146 0,3 Tab. 6: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 29 Der akademische Abschluss eines Psychologiestudiums führt in Deutschland nicht direkt in einen reglementierten Beruf. Im Anschluss an ein Psychologiestudium muss eine Weiterbildung zum/zur (Kinder- und Jugend-) Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen absolviert werden. Für die Berufsausübung ist dann die Approbation oder ggf. die Berufszulassung zu beantragen. 42

43 Aus den Tabellen wird ersichtlich, dass Anerkennungsverfahren vor allem für Lehr- und weitere pädagogische Berufe, Heilberufe sowie Ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe angestrebt werden. Die kombinierte Betrachtung von Referenzberufen und Erwerbsländern ergab keine Auffälligkeiten. Personengruppen mit gleichen Berufen aus den gleichen Ländern kommen erwartungsgemäß aus den Ländern, die in der Einzelauswertung der Erwerbsländer an den obersten Stellen stehen, und haben Berufe, zu denen am häufigsten beraten wurde. Die Angaben der Beratenen zu ihren Ausbildungs- und Hochschulabschlüssen stellen den Kernbereich der Dokumentation dar. Von den im Berichtszeitraum beratenen Anerkennungssuchenden haben 34,8 Prozent (mindestens) einen oder mehrere Ausbildungsabschlüsse und 58,3 Prozent (mindestens) einen oder mehrere Hochschulabschlüsse. 6,9 Prozent der ratsuchenden Personen geben an, sowohl über einen oder mehrere Ausbildungs- als auch über einen oder mehrere Hochschulabschlüsse zu verfügen. Am häufigsten wurden Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse in der Russischen Föderation oder Polen erworben. Weitere häufige Erwerbsländer sind die Ukraine, Rumänien, die Türkei und Syrien. Dabei dauerten 36,2 Prozent aller ausländischen Berufsausbildungen über zwei bis drei Jahre, was in etwa der Dauer der Mehrheit der deutschen dualen Ausbildungen entspricht. Etwa zwei Drittel der Beratenen mit Hochschulabschluss haben über drei bis vier Jahre oder über vier bis fünf Jahre studiert. Ein Drittel der Ausbildungsabschlüsse wurde in den 1990er Jahren (30,1 Prozent), 37,3 Prozent zwischen 2000 und 2009 erworben. Fast die Hälfte der Akademiker und Akademikerinnen erwarb seinen/ihren Abschluss zwischen 2000 und 2009 (45,3 Prozent) und über ein Viertel erst 2010 oder später. Mit Abstand am häufigsten (11,4 Prozent) wurde in der Beratung Lehrer/Lehrerin als möglicher Referenzberuf angegeben. Weitere Referenzberufe, zu denen viele Anerkennungssuchende beraten wurden, sind Ingenieur/Ingenieurin, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin, Erzieher/Erzieherin, Arzt/Ärztin, Betriebswirt/Betriebswirtin und Ökonom/Ökonomin. Insgesamt sind 14,7 Prozent aller möglichen Referenzberufe, zu denen beraten wurde, bundesrechtlich reglementiert. Weitere 20,8 Prozent sind duale Ausbildungsberufe. Zusammen mit reglementierten sowie nicht reglementierten Meisterberufen und nicht reglementierten Fortbildungsberufen fallen damit 37,8 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 27,8 Prozent der Berufe sind landesrechtlich reglementiert, 13,6 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe. Über ein Drittel (35,3 Prozent) der Beratungen fand zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt. Etwa ein Sechstel (17,5 Prozent) der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung. 43

44 2.6 Berufserfahrung Die Berufserfahrung gibt Auskunft darüber, ob die Anerkennungssuchenden über einschlägige Berufserfahrung für den jeweiligen deutschen Referenzberuf im In- und/oder Ausland verfügen oder nicht. Außerdem wird erläutert, wie lange die ratsuchenden Personen bisher bereits einschlägige Berufserfahrung sammeln konnten. Die Berufserfahrung eines/r Ratsuchenden ist auch für das Anerkennungsverfahren von Bedeutung, da diese individuell mit berücksichtigt wird. So besteht die Möglichkeit, fehlende Praxisphasen während der Ausbildung im Ausland durch die Berücksichtigung und Einberechnung einschlägiger Berufserfahrung auszugleichen. Bei der Erhebung in der Datenbank wird dabei zwischen einschlägiger Berufserfahrung, die im deutschen Referenzberuf im Ausland erworben wurde, und einschlägiger Berufserfahrung, die die Anerkennungssuchenden in Deutschland gesammelt haben, unterschieden. Die Informationen zu der Berufserfahrung werden zu jedem erfassten Ausbildungs- und Hochschulabschluss dokumentiert. Für Ratsuchende liegt eine gültige Angabe darüber vor, ob sie über Berufserfahrung in Deutschland und/oder im Ausland verfügen. 30 Über drei Viertel von ihnen (80,9 Prozent) verfügen ausschließlich über einschlägige Berufserfahrung im Ausland. Weitere 4,6 Prozent geben an, Berufserfahrung nur in Deutschland gesammelt zu haben. Einschlägige Berufserfahrung, sowohl im Ausland als auch in Deutschland, können 14,5 Prozent der Ratsuchenden vorweisen. Es zeigt sich deutlich, dass die Beratenen häufiger über einschlägige Berufserfahrung im Ausland verfügen als über einschlägige Berufserfahrung in Deutschland und dass die Dauer der Berufserfahrung im Ausland durchschnittlich höher liegt. Der durchschnittliche Wert für Berufserfahrung im Ausland liegt bei 6,4 Jahren. Der Durchschnitt der Berufserfahrung in Deutschland liegt bei 3,6 Jahren. Abb. 18 stellt die Gesamtdauer der einschlägigen Berufserfahrung, 31 die eine Person im Ausland und/oder in Deutschland erworben hat, dar. 30 Fehlend: Personen. 31 Die gesamte Berufserfahrung wird aus den Variablen Dauer der einschlägigen Berufserfahrung im Ausland und Dauer der einschlägigen Berufserfahrung in Deutschland berechnet. Es sind darin also alle Personen enthalten, die entweder nur einschlägige Berufserfahrung im Ausland, nur einschlägige Berufserfahrung in Deutschland oder beides haben. 44

45 100% 80% 60% 40% 20% 5,6% (1.334) 9,6% (2.305) 13,1% (3.145) 27,1% (6.507) 24,2% (5.801) 10,5% (2.520) 9,9% (2.380) 0% bis zu 6 Monaten 6 bis 12 Monate 1 bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre mehr als 15 Jahre n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 18: Dauer der Berufserfahrung im Ausland und in Deutschland Von den Beratenen, für die Berufserfahrung dokumentiert wurde, machten eine gültige Angabe darüber, wie lange sie über Berufserfahrung in Deutschland und/oder im Ausland verfügen (vgl. Abb. 18 ). Durchschnittlich haben diese Anerkennungssuchenden eine einschlägige Berufserfahrung von 6,7 Jahren, die sie im Ausland und/oder in Deutschland erworben haben. Jeweils ein Viertel der Ratsuchenden hat zwischen zwei und fünf Jahre (27,1 Prozent) bzw. zwischen fünf und zehn Jahre Berufserfahrung (24,2 Prozent). 28,3 Prozent der Ratsuchenden besitzen erst bis zu zwei Jahre Berufserfahrung und zählen somit zu dem Kreis der Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen. 45

46 2.7 Aktuelle berufliche Situation Auch die berufliche Situation, in der sich die Anerkennungssuchenden zum Zeitpunkt der Beratung befinden, wird in der Beratung erhoben. Die Informationen zu der beruflichen Situation werden in zwei voneinander getrennten Merkmalen, Erwerbsstatus und Leistungsbezug, erfasst. Es sind keine Mehrfachantworten möglich. Die Auswertung und Abbildung der beiden Merkmale erfolgen getrennt. Die Ergebnisse der Kreuzauswertung der beiden Merkmale in tabellarischer Form sind im Tabellenband zu finden. Wie aus Abb. 19 ersichtlich ist, gehen über zwei Drittel der Ratsuchenden zum Zeitpunkt der Beratung keiner Erwerbstätigkeit in Deutschland nach (67,6 Prozent). Bei der Personengruppe im Asylbewerberleistungsbezug liegt dieser Anteil sogar bei 95,1 Prozent (1.521 Personen) 32. Ein knappes Drittel (28,5 Prozent) der Beratenen ist erwerbstätig: 15,9 Prozent sind beitragspflichtig beschäftigt, 8,0 Prozent sind geringfügig beschäftigt, 2,8 Prozent sind im Ausland erwerbstätig und weitere 1,9 Prozent sind selbstständig. 1,6 Prozent der Ratsuchenden befinden sich in einer Aus-/Weiterbildung oder Qualifizierung. 33 nicht erwerbstätig 67,6% (24.377) beitragspflichtig beschäftigt geringfügig beschäftigt im Ausland erwerbstätig selbstständig in Aus-/Weiterbildung oder Qualifizierung im Ausland nicht erwerbstätig sonstiges 15,9% (5.718) 8,0% (2.879) 2,8% (1.018) 1,9% (680) 1,6% (567) 0,7% (238) 1,6% (593) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 19: Erwerbsstatus der Beratenen (Anerkennungsberatung) 32 Für Personen liegen gültige Angaben vor. Fehlend: 29 Personen. 33 Die Kategorie in Aus- und Weiterbildung oder Qualifizierung wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl im Vergleich zu den bereits bestehenden Kategorien geringer. 46

47 45,7 Prozent ( Personen) aller Beratenen beziehen keine Sozialleistungen (vgl. Abb. 20). Insgesamt befinden sich 54,3 Prozent im Leistungsbezug: davon erhält die Mehrheit (39,6 Prozent) ergänzende SGB II- Leistungen. Weitere 7,2 Prozent sind im SGB III-Leistungsbezug, während sich 2,5 Prozent der Ratsuchenden im Asylbewerberleistungsbezug befinden. ohne Leistungsbezug 45,7 % (14.737) mit (ergänzendem) SGB II-Leistungsbezug 39,6% (12.776) mit SGB III-Leistungsbezug 7,2% (2.315) mit (ergänzendem) Asylbewerberleistungsbezug 5,0% (1.628) mit SGB III- und SGB II-Leistungsbezug 2,5% (816) Abb. 20: Leistungsbezug der Beratenen (Anerkennungsberatung) Bei der kombinierten Betrachtung der Merkmale Erwerbsstatus und Leistungsbezug wird deutlich, dass 31,1 Prozent der Beratenen (6.707 Personen), die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, nicht im Leistungsbezug sind. 34 Fast die Hälfte der Ratsuchenden, die nicht erwerbstätig sind (48,1 Prozent; Personen), beziehen SGB II-Leistungen. Das macht 32,5 Prozent aller beratenen Personen. 90,2 Prozent (4.809 Personen) der beitragspflichtig Beschäftigten sind ohne Leistungsbezug, das sind 15,1 Prozent aller Beratenen. Detaillierte Informationen zur kombinierten Darstellung von Erwerbstätigkeit und Leistungsbezug können dem beiliegenden Tabellenband entnommen werden. 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: Personen] 34 Für Personen liegen gültige Angaben vor. Fehlend: Personen. 47

48 2.8 Frühere Anträge auf Gleichwertigkeit Im Rahmen der Anerkennungsberatung durch die IQ-Anlaufstellen wird erfasst, ob in der Vergangenheit bereits ein oder mehrere Anträge auf Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation gestellt wurden. Es wird außerdem dokumentiert, zu welchem/n deutschen Referenzberuf/en der Antrag/die Anträge gestellt wurde/n. Ein relativ geringer Anteil an Anerkennungssuchenden hat in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen gestellt: Für Beratene liegt eine gültige Angabe vor. 35 Von ihnen haben 7,2 Prozent (2.920 Personen) in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihres ausländischen Abschlusses gestellt. Für die übrigen 92,8 Prozent ist es das erste (mögliche) Antragsverfahren. 27 Personen gaben zudem an, bereits zwei Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt zu haben. Lediglich für zwei Personen wurden drei Anträge erfasst. 36 Unter den häufigsten Berufen, zu denen bereits besonders viele Anträge gestellt wurden, finden sich die Berufe Lehrer/Lehrerin (422 Anträge), Erzieher/Erzieherin (221 Anträge) sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/ Gesundheits- und Krankenpflegerin (212 Anträge). Darüber hinaus wurden zu weiteren Berufen, die auch in der aktuellen Beratung häufig als mögliche Referenzberufe vorkommen, bereits früher Anträge gestellt. Hierzu zählen Arzt/Ärztin (170 Anträge), Ingenieur/Ingenieurin (87 Anträge), Hebamme und Entbindungspfleger/ Hebamme und Entbindungspflegerin (36 Anträge) sowie Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin (36 Anträge). Berufe, die in den Beratungen seltener als Referenzberufe identifiziert werden, zu denen aber in der Vergangenheit bereits Anträge gestellt wurden, sind Fleischermeister/Fleischermeisterin (29 Anträge) und Schilderund Lichtreklamehersteller/Schilder- und Lichtreklameherstellerin (16 Anträge) Fehlend: Personen. 36 Da erst seit dem mehr als ein Antrag erfasst werden kann, ist die Anzahl sehr gering Personen haben Angaben zu Anträgen gemacht. Fehlend: Personen. 48

49 3. Ergebnisse der Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen Qualifizierungsberatung Im Folgenden werden Ergebnisse zu den Beratungen zu Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes durch die IQ-Anlaufstellen für den Berichtszeitraum vom bis dargestellt. Der Aufbau der Qualifizierungsberatung ist noch nicht in allen Bundesländern abgeschlossen. Deshalb sind die im Folgenden abgebildeten Fallzahlen insgesamt noch gering. Vor allem aber liegen den Zahlen für das gesamte Bundesgebiet starke Disparitäten im Hinblick auf die Verteilung der Fälle auf die einzelnen Bundesländer zugrunde. Zudem laufen derzeit noch programm-interne Abstimmungen zur Abgrenzung und konkreten Definition des Leistungsspektrums der IQ-Qualifizierungsberatung. Ein vorsichtiger und angemessener Umgang mit den derzeitigen Ergebnissen wird daher empfohlen. In künftigen Berichten sind signifikante Verschiebungen von Ausprägungen einzelner Merkmale nicht unwahrscheinlich. Vergleiche von Zahlen der Qualifizierungsberatung mit Zahlen der Anerkennungsberatung sind zum jetzigen Zeitpunkt aus diesen Gründen noch nicht sinnvoll. Vorgesehen sind sie frühestens ab dem Bericht zum 1. Quartal Allgemeine Angaben In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie viele Personen im Berichtszeitraum beraten und wie viele Beratungen insgesamt in diesem Zeitraum durchgeführt wurden (Beratungsleistung der Beraterinnen und Berater). Außerdem wird dargestellt, wie viele Personen im Vorfeld Anerkennungsberatung in Anspruch genommen haben Anzahl der beratenen Personen und Folgekontakte Im Berichtszeitraum ( bis ) kontaktierten Personen zum ersten Mal die Qualifizierungsberatung einer IQ-Anlaufstelle. Die Anzahl der durchgeführten Beratungen (Beratungsleistung) liegt allerdings höher, da nach einem ersten Kontakt in der Regel weitere Kontakte mit den Ratsuchenden folgen. Neben den Erstberatungen fanden Folgekontakte mit Ratsuchenden statt, sodass seit Januar 2015 insgesamt Beratungskontakte in der Qualifizierungsberatung erfolgten. Von den 803 Beratenen, für die erfasst wurde, wie häufig sie Kontakt mit Stellen der IQ- Qualifizierungsberatung hatten, ließ sich der Großteil (45,8 Prozent) lediglich einmal beraten (vgl. Abb. 21). Ein Viertel (25,5 Prozent) kam noch ein weiteres Mal wieder, ein Achtel (12,3 Prozent) sogar zwei weitere Male in die Beratung. 16,3 Prozent der Ratsuchenden haben häufiger als dreimal IQ-Qualifizierungsberatung in Anspruch genommen. 49

50 100% 80% 60% 40% 20% 0% 45,8% (368) kein Folgekontakt 25,5% (205) 1 Folgekontakt 12,3% (99) 2 Folgekontakte 7,7% (62) 3 Folgekontakte 3,9% (31) 4 Folgekontakte n (Personen) = 803 [Fehlend: 441 Personen] 1,1% (9) 5 Folgekontakte 3,6% (29) mehr als 5 Folgekontakte Abb. 21: Anzahl der Personen mit Folgekontakten (Qualifizierungsberatung) Inanspruchnahme von Anerkennungsberatung Die Mehrzahl der Personen (71,4 Prozent), die sich in Anlaufstellen der IQ-Qualifizierungsberatung beraten ließen, nahmen auch Anerkennungsberatung in Anspruch. 38 Die übrigen 28,6 Prozent haben sich nicht zum Thema berufliche Anerkennung, sondern ausschließlich zu Qualifizierungen in diesem Kontext beraten lassen (vgl. Abb. 22). nein 28,6% (279) ja 71,4% (695) Abb. 22: Inanspruchnahme von Anerkennungsberatung 39 n (Personen) = 974 [Fehlend: 270 Personen] 38 Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung findet im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung nicht im gesamten Bundesgebiet einheitlich statt. Es gibt zum einen IQ-Anlaufstellen, die ausschließlich Anerkennungsberatung oder Qualifizierungsberatung anbieten, zum anderen solche, die beides aus einer Hand vorhalten. 39 Der hohe Anteil an Personen, die bereits Anerkennungsberatung in Anspruch genommen haben, lässt sich einerseits dadurch erklären, dass Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung aus einer Hand angeboten werden. Andererseits exis- 50

51 3.2 Persönliche Daten Ähnlich wie im Rahmen der Dokumentation der Anerkennungsberatung werden auch für die Dokumentation der Qualifizierungsberatung verschiedene persönliche Merkmale erhoben. Neben dem Geburtsjahr zählen hierzu auch das Geburtsland, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit sowie gegebenenfalls eine zweite Staatsangehörigkeit. Auch das Einreisejahr sowie der Wohnsitz der Anerkennungssuchenden gehören zu den persönlichen Merkmalen Alter und Geschlecht Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (79,5 Prozent) nahmen bisher Qualifizierungsberatung in Anspruch. Jeder zehnte Beratene war zwischen 45 und 54 Jahre alt. Ratsuchende unter 25 Jahren und über 55 Jahren besuchten die Qualifizierungsberatung nur selten (vgl. Abb. 23). Das Durchschnittsalter der Beratenen betrug 34,8 Jahre. 100% 80% 60% 40% 45,6% (540) 33,9% (402) 20% 0% 0,7% (8) 6,8% (80) 10,9% (129) 2,2% (26) unter 20 Jahre 20 bis 24 Jahre 25 bis 34 Jahre 35 bis 44 Jahre 45 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre n (Personen) = [Fehlend: 59 Personen] Abb. 23: Alter der Beratenen (Qualifizierungsberatung) tiert eine teils enge institutionelle Verknüpfung der Stellen, die nur Qualifizierungsberatung anbieten, mit Stellen der Anerkennungsberatung. 51

52 Drei Fünftel (60,9 Prozent) aller Beratenen sind Frauen. Zwei Fünftel (39,1 Prozent) sind männlich (vgl. Abb. 24). männlich 39,1% (484) weiblich 60,9% (753) Abb. 24: Geschlecht der Beratenen (Qualifizierungsberatung) n (Personen) = [Fehlend: 7 Personen] Geburtsland und Staatsangehörigkeit Während die meisten Beratenen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (8,5 Prozent), wurden nur 1,2 Prozent der Beratenen in Deutschland geboren. Da die weiteren Staatsangehörigkeiten und Geburtsländer der Ratsuchenden weitgehend übereinstimmen, werden hier nur die häufigsten Staatsangehörigkeiten dargestellt. Erste Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Anteil in Prozent Deutschland 104 8,5 Russische Föderation 98 8,0 Syrien 98 8,0 Polen 97 7,9 Rumänien 66 5,4 Ukraine 59 4,8 Iran 50 4,1 Türkei 46 3,8 Griechenland 44 3,6 Bulgarien 41 3,4 Übrige Staaten ,0 Gesamt Fehlende Angaben Tab. 7: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen (Qualifizierungsberatung) ,0 52

53 Nach der deutschen Staatsangehörigkeit (8,5 Prozent) besitzen die meisten Ratsuchenden die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation (8,0 Prozent) (vgl. Tab. 7). Genauso häufig werden Personen aus Syrien (8,0 Prozent) zu Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes beraten. Nachfolgend kommen vor allem Personen aus osteuropäischen bzw. GUS-Staaten wie Polen (7,9 Prozent), Rumänien (5,4 Prozent) und der Ukraine (4,8 Prozent) in die Qualifizierungsberatung der IQ-Anlaufstellen. Insgesamt wurden Staatsangehörigkeiten von 102 Ländern genannt. Werden die einzelnen Staaten zu Regionen zusammengefasst, zeigt sich, dass 42,4 Prozent der Ratsuchenden die Staatsangehörigkeit eines EU28-Landes besitzen (vgl. Abb. 25). Daneben stellen Staatsangehörige Asiens (ohne GUS) einen großen Teil der Beratenen (20,3 Prozent) dar. Afrika 6,8% (83) Südamerika 2,6% (32) Nord- und Mittelamerika 1,3% (16) Australien 0,1% (1) Sonstiges 0,1% (1) staatenlos 0,1% (1) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 8,1% (99) Europa (EU28) 42,4% (518) GUS-Staaten 18,2% (222) Asien (ohne GUS) n (Personen) = ,3% [Fehlend: 23 Personen] (248) Abb. 25: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen nach Regionen (Qualifizierungsberatung) 40 Bisher liegen für 62 Personen Angaben zu einer zweiten Staatsangehörigkeit vor. Etwa die Hälfte (30 Personen) von ihnen hat neben einer ersten Staatsangehörigkeit zusätzlich auch eine deutsche. Auf die übrigen 32 Personen verteilen sich 24 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. 40 Zur Gruppe der Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem EU28-Land zählen auch Personen mit der deutschen Staatsbürgerschaft. 53

54 3.2.3 Wohnsitz und Aufenthaltsdauer 41 Von den Beratenen 42, die Angaben zu ihrem Wohnsitz machten, lebt die überwiegende Mehrheit (98,7 Prozent, Personen) bereits in Deutschland. Lediglich 16 Personen (1,3 Prozent) haben ihren Wohnsitz im Ausland. Anhand der Aufenthaltsdauer kann verglichen werden, ob eher kürzlich Zugewanderte oder eher schon länger in Deutschland lebende Personen, Qualifizierungsberatung in Anspruch nehmen. Wie in Abb. 26 dargestellt, leben 52,3 Prozent aller Anerkennungssuchenden zum Beratungszeitpunkt erst seit bis zu zwei Jahren in Deutschland. Im Jahr 2014 sind 226 Ratsuchende eingereist, im Jahr 2013 waren es 166 und Personen. Bei lediglich zwei Personen war die Einreise beim ersten Beratungskontakt noch nicht erfolgt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Beratenen beträgt 4,9 Jahre. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 52,3% (460) 20,1% (177) 11,0% (97) 16,3% (143) 0,2% (2) bis zu 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre über 10 Jahre noch keine Einreise erfolgt n (Personen) = 879 [Fehlend: 365 Personen] Abb. 26: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (Qualifizierungsberatung) 41 Bei der Auswertung der Merkmale zur Aufenthaltsdauer (klassiert und durchschnittliche Dauer) werden nur Personen berücksichtigt, die bei der Einreise mindestens 16 Jahre alt sind. 42 Fehlend: 19 Personen. 54

55 3.3 Sprachkenntnisse und Beratungssprache Mit dem Erfragen der Sprachkenntnisse soll zum einen erhoben werden, in welcher/n Sprache/n die Qualifizierungsberatung stattfindet. Zum anderen geht es darum festzustellen, ob die Ratsuchenden Deutschkenntnisse haben (als Mutter- oder als Fremdsprache) oder nicht. Falls der/die Ratsuchende Deutsch als Fremdsprache spricht, wird außerdem erhoben, ob die Person ein Zertifikat besitzt und falls ja, auf welchem Sprachniveau Personen haben eine gültige Angabe gemacht, ob sie über Deutschkenntnisse verfügen oder nicht ,0 Prozent von ihnen (1.011 Personen) sprechen Deutsch als Fremdsprache und für 1,4 Prozent (15 Personen) ist Deutsch die Muttersprache. Lediglich 16 Ratsuchende (1,5 Prozent) gaben an, gar keine deutschen Sprachkenntnisse zu besitzen. Von allen Ratsuchenden, die Deutsch als Fremdsprache beherrschen (n=1.011), machten 726 Personen eine gültige Angabe, ob sie über ein Sprachzertifikat verfügen. 44 Für mehr als drei Viertel von ihnen (78,2 Prozent, 568 Personen) ist dies der Fall. 45 Fast die Hälfte (46,1 Prozent) von den beratenen Personen, über die eine gültige Angabe zum Sprachniveau vorliegt, hat einen B1-Nachweis erworben. 46 Etwas mehr als ein Drittel (34,8 Prozent) der Ratsuchenden besitzt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Bei weniger als 10 Prozent der Beratenen liegen zertifizierte Sprachkenntnisse auf dem A1- oder A2-Niveau vor. Ein Sprachzertifikat auf dem C1-Niveau besitzen 9,7 Prozent. Nur wenige (2,2 Prozent) können ein Sprachzertifikat auf dem C2-Niveau vorweisen (vgl. Abb. 27) % 80% 60% 40% 46,1% (257) 34,8% (194) 20% 0% 2,7% (15) 4,5% (25) 9,7% (54) 2,2% (12) A1 A2 B1 B2 C1 C2 n (Personen) = 557 [Fehlend: 11 Personen] Abb. 27: Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse (Qualifizierungsberatung) 43 Fehlend: 202 Personen. 44 Fehlend: 285 Personen. 45 Bei der Auswertung des Sprachzertifikats wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Deutschkenntnisse der ratsuchenden Person die Kategorie ja, als Fremdsprache eingetragen hatten (n=1.011 Personen). 46 Für 557 Personen liegt eine gültige Angabe zum Sprachzertifikat vor. Fehlend: 11 Personen. 47 Bei der Auswertung des Sprachniveaus wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Sprachzertifikat (ja/nein) ein ja eingetragen hatten (n=568 Personen). 55

56 3.4 Berufliche Situation Auch die berufliche Situation, in der sich die Ratsuchenden zum Zeitpunkt der Beratung befinden, wird mit Hilfe der NIQ-Datenbank erhoben. Die Informationen zu der beruflichen Situation werden in zwei voneinander getrennten Merkmalen, Erwerbsstatus und Leistungsbezug, erfasst. Es sind keine Mehrfachantworten möglich. Wie aus Abb. 28 hervorgeht, ist der Anteil der Ratsuchenden, die nicht erwerbstätig sind mit 68,2 Prozent hoch. 27,1 Prozent sind in unterschiedlicher Form erwerbstätig: 15,5 Prozent sind beitragspflichtig beschäftigt, 10,0 Prozent sind geringfügig beschäftigt, 0,8 Prozent sind im Ausland erwerbstätig und weitere 0,8 Prozent sind selbstständig. 3,4 Prozent der Ratsuchenden befinden sich in einer Aus- oder Weiterbildung. nicht erwerbstätig 68,2% (723) beitragspflichtig beschäftigt geringfügig beschäftigt in Aus-/Weiterbildung oder Qualifizierung im Ausland erwerbstätig selbstständig im Ausland nicht erwerbstätig sonstiges 15,5% (164) 10,0% (106) 3,4% (36) 0,8% (9) 0,8% (8) 0,2% (2) 1,1% (12) Abb. 28: Erwerbsstatus der Beratenen (Qualifizierungsberatung) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: 184 Personen] 56

57 40,1 Prozent aller Beratenen der IQ-Qualifizierungsberatung befinden sich nicht im Leistungsbezug. Weitere 40,0 Prozent erhalten (ergänzend) SGB II-Leistungen. Etwa ein Zehntel bezieht Leistungen nach SGB III (vgl. Abb. 29). Abb. 29 ohne Leistungsbezug 40,1% (401) mit (ergänzendem) SGB II- Leistungsbezug 40,0% (400) mit SGB III-Leistungsbezug mit SGB III- und SGB II- Leistungsbezug mit (ergänzendem) Asylbewerberleistungsbezug 9,2% (92) 7,1% (71) 3,7% (37) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Abb. 29: Leistungsbezug der Beratenen (Qualifizierungsberatung) n (Personen) = [Fehlend: 243 Personen] Von dem großen Anteil der Personen, die nicht erwerbstätig sind, sind 28,2 Prozent (196 Personen) nicht im Leistungsbezug. 44,3 Prozent der Ratsuchenden ohne Erwerbstätigkeit beziehen SGB II-Leistungen (31,0 Prozent aller Beratenen) ,1 Prozent (123 Personen) der beitragspflichtig beschäftigten Personen sind ohne Leistungsbezug, das sind 12,4 Prozent aller Beratenen. Detaillierte Informationen zur kombinierten Darstellung von Erwerbstätigkeit und Leistungsbezug können dem beiliegenden Tabellenband entnommen werden. In der Gesamtbetrachtung der Beratenen wird ersichtlich, dass vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (79,5 Prozent) und weitaus mehr Frauen (60,9 Prozent) als Männer (39,1 Prozent) Qualifizierungsberatung aufsuchen. 8,5 Prozent der Beratenen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben sind Beratene häufig Staatsangehörige der Russischen Föderation (8,0 Prozent), Syriens (8,0 Prozent) und Polens (7,9 Prozent). 42,4 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines EU28-Landes. Die große Mehrzahl der Beratenen (98,7 Prozent) lebt in Deutschland, 52,3 Prozent allerdings erst seit maximal zwei Jahren. Was die Sprachkenntnisse der Ratsuchenden betrifft, so wird deutlich, dass mit 97,0 Prozent der Ratsuchenden die große Mehrheit Deutsch als Fremdsprache beherrscht. 78,2 Prozent dieser Personen verfügen sogar über ein Sprachzertifikat. Am häufigsten haben die Ratsuchenden zertifizierte Sprachkenntnisse auf B1- (46,1 Prozent) oder B2-Niveau (34,8 Prozent). Etwa zwei Drittel aller Ratsuchenden (68,2 Prozent) sind nicht erwerbstätig. Drei Fünftel (60 Prozent) aller Ratsuchenden beziehen (ergänzend) Leistungen nach SGB II und/oder III sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. 48 Für 992 Personen liegt eine gültige Angabe zur kombinierten Betrachtung des Erwerbsstatus und des Leistungsbezugs beruflichen Situation vor. Fehlend: 252 Personen. 57

58 3.5 Anerkennungsverfahren Mit welchen Voraussetzungen die Ratsuchenden in die Qualifizierungsberatung kommen, soll im folgenden Abschnitt näher dargestellt werden. Neben der Frage, ob sie bereits einen Bescheid bzw. eine ZAB-Bewertung vorlegen können, interessiert vor allem das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung. Auch die im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellten wesentlichen Unterschiede werden erfasst Bescheide und ZAB-Bewertung Nur 28,3 Prozent der Ratsuchenden in der Qualifizierungsberatung können bereits einen Bescheid über eine Gleichwertigkeitsprüfung vorlegen (vgl. Abb. 30). Fast ein Drittel der Personen hat noch keinen Antrag auf die Gleichwertigkeitsprüfung gestellt. Aus der Beratungspraxis wird ersichtlich, dass es hierfür verschiedene Gründe geben kann: 1. Ratsuchende wägen ab, ob eine Antragsstellung notwendig ist oder ob bereits die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme die Arbeitsmarktchancen verbessert. 2. Qualifizierungsmaßnahmen werden bereits vor der oder parallel zur Antragsstellung in Anspruch genommen. 16,2 Prozent der beratenen Personen können keinen Antrag vorlegen, da sie sich zu einem nicht reglementierten akademischen Beruf beraten lassen. ja, liegt (bereits) vor 28,3% (272) nein, noch kein Antrag 33,2% (319) nein, Verfahren läuft noch nein, da keine Aussicht auf Erfolg (negative Prognose) nein, da nicht reglementierter akademischer Beruf 11,0% (106) 11,2% (108) 16,2% (156) Abb. 30: Bescheid über die Gleichwertigkeitsprüfung 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = 961 [Fehlend: 283 Personen] Wird das Vorliegen eines Anerkennungsbescheids zusammen mit der Aufenthaltsdauer betrachtet, so fällt auf, dass überproportional viele Ratsuchende, die erst seit maximal zwei Jahren in Deutschland sind, bisher noch keinen Antrag auf die Gleichwertigkeitsprüfung gestellt haben (36,9 Prozent, 123 Personen) 49. Bei den Gruppen der Personen, die seit 3 bis 5 Jahren (40,6 Prozent, 52 Personen) 50, 6 bis 10 Jahren (45,7 Prozent, 37 Perso- 49 n Gesamt = 333 Personen. 50 n Gesamt = 128 Personen. 58

59 nen) 51 und seit über 10 Jahren (43,8 Prozent, 48 Personen) 52 in Deutschland sind, können überproportional viele Ratsuchenden einen Bescheid über die Gleichwertigkeitsprüfung vorlegen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Fallzahlen (noch) gering sind. Bei 23,9 Prozent der Personen, die einen Bescheid vorlegen können, wurde darin die volle Gleichwertigkeit zu einem deutschen Referenzberuf bestätigt (vgl. Abb. 31 ). Diese Personen werden nach Auskunft von Beratenden in der Qualifizierungsberatung vor allem zu Sprachkursen oder weiteren Orientierungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration (z.b. Bewerbungstraining) beraten. Mehr als die Hälfte (51,0 Prozent) der Ratsuchenden mit einem Bescheid hat eine Ausgleichsmaßnahme für einen reglementierten Beruf auferlegt bekommen. Weitere 18,1 Prozent der Personen haben einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit für einen nicht reglementierten deutschen Referenzberuf erhalten. 6,9 Prozent der Ratsuchenden gaben an, dass ihr Antrag abgelehnt wurde. 53 teilweise Gleichwertigkeit (nicht reglementiert) 18,1% (47) Ablehnung 6,9% (18) volle Gleichwertigkeit 23,9% (62) Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (reglementiert) 51,0% (132) n (Personen) = 259 [Fehlend: 13 Personen] Abb. 31: Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung Von den 156 Personen, die angaben, noch keinen Bescheid über die Gleichwertigkeitsprüfung zu haben, da sie einen nicht reglementierten akademischen Beruf haben, kann lediglich ein Fünftel (20,1 Prozent, 30 Personen) eine ZAB-Bewertung vorlegen n Gesamt = 81 Personen. 52 n Gesamt = 110 Personen. 53 Bei der Auswertung des Ergebnisses des Gleichwertigkeitsbescheids wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Liegt ein Bescheid über eine Gleichwertigkeitsprüfung vor? (ja/nein, noch kein Antrag gestellt/nein, Verfahren läuft noch/nein, da keine Aussicht auf Erfolg (negative Prognose)/nein, da nicht reglementierter akademischer Beruf) ein ja eingetragen hatten (n =272 Personen) 54 Bei der Auswertung des Merkmals ZAB-Bewertung wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Liegt ein Bescheid über eine Gleichwertigkeitsprüfung vor? (ja/nein, noch kein Antrag gestellt/nein, Verfahren läuft noch/nein, da keine Aussicht auf Erfolg (negative Prognose)/nein, da nicht reglementierter akademischer Beruf) nein, da nicht reglementierter akademischer Beruf eingetragen hatten (n=156 Personen). Fehlend: 7 Personen 59

60 3.5.2 Festgestellte Unterschiede Was die Unterschiede betrifft, die im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens festgestellt wurden, so zeigt sich, dass die Verteilung der Personen auf die verschiedenen Arten von Unterschieden (sprachlich, praktisch und theoretisch) ähnlich ist. So gaben 23,4 Prozent (246 Personen) an, dass sprachliche Unterschiede vorliegen. 25,8 Prozent (271 Personen) der ausländischen Berufsqualifikationen weisen praktische Unterschiede auf und 23,6 Prozent (248 Personen) der Ratsuchenden müssen theoretische Unterschiede ausgleichen. 55 Dokumentiert wurden die Unterschiede entweder nach den konkreten Angaben im Bescheid der Ratsuchenden oder nach Einschätzung der Beratenden. Bei näherer Betrachtung der Unterschiede nach Art des vorliegenden Bescheides bzw. der ZAB-Bewertung wird deutlich, dass lediglich bei acht Prozent der Personen mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit Angaben über sprachliche Defizite gemacht wurden (vgl. Abb. 32 blaue Balken). Deutlich höher ist hier der Anteil an Personen mit theoretischen Unterschieden (56,0 Prozent) und vor allem mit praktischen Unterschieden (82,0 Prozent). Letzteres ist dadurch zu erklären, dass die duale Berufsausbildung, die es in dieser Form in den meisten Ländern nicht gibt, neben einer theoretischen auch eine praktische Ausbildung im Betrieb beinhaltet. Aus diesem Ergebnis resultiert auch, dass vor allem bei Anpassungsqualifizierungen im Dualen Bereich individualisierte Qualifizierungen notwendig sind, wie sie im Förderprogramm IQ angeboten werden. Die Tatsache, dass Sprachkenntnisse bei der Anerkennung von dualen Berufen nicht berücksichtigt werden, kann den geringen Anteil an Ratsuchenden mit sprachlichen Defiziten erklären. 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 44,0% (59) 16,7% (10) 8,0% (4) sprachliche Unterschiede 63,4% (85) 56,0% (28) 16,7% (10) theoretische Unterschiede 59,0% (79) 82,0% (41) 20,0% (12) praktische Unterschiede n regl. (Personen) = 134; n nicht regl. (Personen) = 50; n ZAB (Personen) = 60 Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (reglementierte Berufe) teilweise Gleichwertigkeit (nicht reglementierte Berufe) ZAB-Bewertung (nicht reglementierte akademische Berufe) Abb. 32: Festgestellte Unterschiede nach Berufsarten Für Personen mit reglementierten Berufen, die die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme erhalten haben (grüne Balken), werden deutlich häufiger sprachliche (44,0 Prozent) und theoretische (63,4 Prozent) Unterschiede dokumentiert als für die Personen der vorher genannten Gruppe. 59,0 Prozent müssen außerdem praktische 55 Die dargestellten Werte beziehen sich auf alle Personen, die Angaben zum Anerkennungsverfahren gemacht haben. Mehrfachantworten sind möglich. Für Personen liegt eine gültige Angabe zu den festgestellten Unterschieden bzw. Defiziten vor. Fehlend: 193 Personen. 60

61 Unterschiede ausgleichen. Auffällig ist weiterhin, dass vor allem bei Personen mit nicht reglementierten akademischen Berufen nur relativ selten Unterschiede dokumentiert werden (16,7 Prozent sprachliche Unterschiede, 16,7 Prozent theoretische Unterschiede, 20,0 Prozent praktische Unterschiede orangene Balken). Dies kann unter anderem damit zusammenhängen, dass die bestehenden Defizite für die Beratenden nur schwierig zu identifizieren sind. 3.6 Deutscher Referenzberuf Im folgenden Abschnitt werden die deutschen Referenzberufe dargestellt, die am häufigsten in der Qualifizierungsberatung vorkommen, sowie der Berufsbereich, dem die erfassten Referenzberufe zuzuordnen sind. Darüber hinaus wird durch die Differenzierung der Reglementierungsart aufgezeigt, ob die häufigsten deutschen Referenzberufe in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes fallen oder nicht Die häufigsten deutschen Referenzberufe Insgesamt brachten die Ratsuchenden 136 verschiedene Referenzberufe mit in die Qualifizierungsberatung. Am häufigsten wurden Personen mit einem ausländischen Abschluss als Ingenieur/Ingenieurin (9,5 Prozent) beraten (vgl. Abb. 33). Daneben erfolgten häufig Beratungen zu Maßnahmen für Lehrer/Lehrerin (8,2 Prozent), Betriebswirte/Betriebswirtin (6,5 Prozent) sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/ Gesundheits- und Krankenpflegerin (4,5 Prozent). Ingenieur/in Lehrer/in Betriebswirt/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Arzt/Ärztin Erzieher/in Veranstaltungskaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Büromanagement Wirtschaftswissenschaftler/in Architekt/in 9,5% (105) 8,2% (91) 6,5% (72) 4,5% (50) 3,7% (41) 3,2% (36) 2,8% (31) 2,3% (25) 2,2% (24) 1,6% (18) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: 133 Personen] Abb. 33: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (Qualifizierungsberatung) Bei 10,8 Prozent der Abschlüsse wurde die Kategorie Sonstiges angekreuzt, d.h. dass der entsprechende Referenzberuf nicht in der vorgegebenen Liste enthalten ist (vor allem nicht reglementierte akademische sowie 61

62 landesrechtlich geregelte Berufe (nicht reglementiert)). 56 Bei weiteren 13,2 Prozent der Abschlüsse war eine Zuordnung der ausländischen Qualifikation zu einem deutschen Referenzberuf im Rahmen der Qualifizierungsberatung nicht möglich. Hierbei handelt es sich vor allem um Berufe, zu denen noch kein Antrag gestellt oder bei denen eine negative Prognose ausgesprochen wurde. Auch nicht reglementierte akademische Berufe werden häufig im Rahmen der Beratung nicht zu einem deutschen Referenzberuf zugeordnet Erwerbsland In Tab. 8 sind Länder aufgelistet, in denen die Ratsuchenden am häufigsten ihren Berufsabschluss (Ausbildungsoder Hochschulabschluss) erworben haben. Diese decken sich weitgehend mit den Staatsangehörigkeiten der Ratsuchenden. So wurde knapp ein Fünftel der Abschlüsse in der Russischen Föderation (9,9 Prozent) oder in Polen (9,5 Prozent) erworben. Weitere 6,9 Prozent der Abschlüsse stammen aus Syrien. Erwerbsland der Qualifikationen Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Russische Föderation 101 9,9 Polen 97 9,5 Syrien 70 6,9 Rumänien 53 5,2 Ukraine 52 5,1 Iran 49 4,8 Griechenland 39 3,8 Türkei 37 3,6 Bulgarien 33 3,2 Spanien 32 3,1 Übrige Staaten Gesamt Fehlend ,0 Tab. 8: Erwerbsländer der Qualifikationen (häufigste Staaten) (Qualifizierungsberatung) Insgesamt wurden 99 Länder dokumentiert, in denen die relevanten Abschlüsse erworben wurden. 56 Es existiert keine vollständige Liste über sämtliche Berufe in Deutschland (landes- und bundesrechtlich geregelt). Die Berufeliste, die in der Datenbank hinterlegt ist, stammt vom Bundesinstitut für Berufsbildung und wird von diesem jährlich aktualisiert. Die Liste der Datenbank enthält den Stand von August

63 Werden die Erwerbsländer nach Regionen näher betrachtet, so wird ersichtlich, dass über die Hälfte (58,1 Prozent) aller Berufsabschlüsse in Ländern der EU28 (insbesondere Polen, Rumänien, Spanien und Griechenland) oder in den GUS-Staaten (in erster Linie Russische Föderation und Ukraine) erworben wurde (vgl. Abb. 34). Afrika 7,1% (72) Südamerika 3,6% (37) Nord- und Mittelamerika 1,6% (16) Sonstiges 0,3% (3) Australien 0,1% (1) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 9,4% (95) Europa (EU28) 35,9% (365) Asien (ohne GUS) 19,9% (202) GUS-Staaten 22,1% (225) n (Personen) = [Fehlend: 228 Personen] Abb. 34: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen (Qualifizierungsberatung) 63

64 3.6.3 Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Werden die einzelnen möglichen Referenzberufe, zu denen im Berichtszeitraum beraten wurde, in Berufsbereiche 57 zusammengefasst, wird ersichtlich, dass etwa jede dritte Beratung (32,0 Prozent) zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (wie Lehrer/Lehrerin und Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin, Erzieher/Erzieherin ) stattfand. 16,4 Prozent der Beratungen erfolgten zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung (z.b. Ingenieur/Ingenieurin, Elektroniker/Elektronikerin und Koch/Köchin ) (vgl. Abb. 35). Bei fast einem Viertel (24,0 Prozent) der Berufe konnte keine Zuordnung zu einem Referenzberuf erfolgen (schraffierte Flächen). 58 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 0,7% (8) Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 2,6% (29) Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 3,0% (33) Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 0,1% (1) Sonstiger Beruf, nicht in der Liste enthalten 10,8% (120) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 13,2% (147) Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 32,0% (356) Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 4,5% (50) n (Personen) = [Fehlend: 133 Personen] Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschaftsund Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 5,1% (57) Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 11,5% (128) Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 16,4% (182) Abb. 35: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (Qualifizierungsberatung) 57 Die Einteilung der Berufsbereiche basiert auf der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB2010) der Bundesagentur für Arbeit. 58 Hierbei handelt es sich vor allem um Berufe, zu denen noch kein Antrag gestellt oder bei denen eine negative Prognose ausgesprochen wurde. Auch nicht reglementierte akademische Berufe werden häufig im Rahmen der Beratung nicht zu einem deutschen Referenzberuf zugeordnet. 64

65 3.6.4 Reglementierung des deutschen Referenzberufs Wie Abb. 36 zeigt, fallen insgesamt 35,7 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes (vgl. Flächen in Blau). Diese bestehen aus bundesrechtlich reglementierten Berufen, dualen Ausbildungsberufen (mit 18,5 Prozent machen diese insgesamt den zweitgrößten Anteil aus), reglementierten Handwerksmeisterberufen, nicht reglementierten Meisterberufen (Handwerk und sonstige) und nicht reglementierten Fortbildungsberufen (außer Meister). 26,5 Prozent der Berufe und damit insgesamt der größte Anteil sind landesrechtlich reglementiert, 13,8 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe und fallen somit nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Sonstiger Beruf, nicht in der Liste enthalten 10,8% (120) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 13,2% (147) Bundesrechtlich reglementierte Berufe 15,3% (170) Duale Ausbildungsberufe 18,5% (205) Reglementierte Handwerksmeisterberufe 0,3% (3) Akademische Berufe (nicht reglementiert) 13,8% (153) n (Abschlüsse) = [Fehlend: 133 Personen] Abb. 36: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Qualifizierungsberatung) Auch hier kann für insgesamt 24,0 Prozent der Berufe (schraffierte Flächen) keine Aussage über die Art der Reglementierung getroffen werden (siehe Fußnote 58 ). Landesrechtlich reglementierte Berufe 26,5% (294) Nicht reglementierte Meisterberufe (Handwerk und sonstige) 0,2% (2) Nicht reglementierte Fortbildungsberufe (außer Meister) 1,5% (17) 65

66 3.7 Qualifizierungsmaßnahmen Neben Fakten über den Beratungsprozess an sich werden im Rahmen der Dokumentation der Qualifizierungsberatung auch Merkmale erfasst, die Aufschluss über die Maßnahmen geben können, in die die Ratsuchenden verwiesen wurden. Hierzu zählt, ob in eine IQ-interne Maßnahme weiterverwiesen wurde und welchem Modul diese zuzuordnen ist Wurde an eine IQ-interne Maßnahme weiterverwiesen Wie Abb. 37 zeigt, wird bislang der Großteil der Ratsuchenden in der Qualifizierungsberatung in Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb von IQ verwiesen (48,9 Prozent). Für 34,5 Prozent kann eine passende Maßnahme innerhalb des IQ-Netzwerkes gefunden werden. Für weitere 16,5 Prozent kann überhaupt keine passende Maßnahme gefunden werden. 59 Da IQ-interne Qualifizierungsmaßnahmen noch nicht von Beginn des Berichtszeitraums an liefen, sondern erst im Laufe des Berichtszeitraums starteten oder noch gar nicht begonnen hatten, sind die Auswertungen dieses Merkmals zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich aussagekräftig, sondern geben lediglich einen ersten Zwischenstand wider. überhaupt keine passende Maßnahme gefunden 16,5% (124) ja, an einen IQinternen Bildungsdienstleister 34,5% (259) nein, an einen IQexternen Bildungsdienstleister 48,9% (367) n (Personen) = 750 [Fehlend: 494 Personen] Abb. 37: Verweis an IQ-internen Dienstleister 59 In diesem Kontext wurde überprüft, ob bestimmte Berufsgruppen vorwiegend in IQ-interne bzw. IQ-externe Maßnahmen weiterverwiesen wurden. Hier konnten jedoch keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen aufgedeckt werden. 66

67 Modul 1: Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen Modul 2: Anpassungsqualifizierungen im Bereich des dualen Systems Modul 3: Brückenmaßnahmen für Akademiker/-innen Modul 4: Vorbereitung auf die Externenprüfung Auswertungsbericht 2/ Modul der Qualifizierungsmaßnahme Im Förderprogramm IQ werden Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes in vier Module kategorisiert. Fast die Hälfte (46,1 Prozent) der empfohlenen Qualifizierungsmaßnahmen lässt sich Modul 3: Brückenmaßnahmen für Akademiker/-innen zuordnen. Weitere 33,0 Prozent zählen zu Modul 1: Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen. 11,5 Prozent der Beratenen werden in Maßnahmen in Modul 2: Anpassungsqualifizierungen im Bereich des dualen Systems verwiesen 9,4 Prozent zu Modul 4: Vorbereitung auf die Externenprüfung. Wie sich innerhalb der einzelnen Module die Zahlen von IQ-internen und IQ-externen Maßnahmen sowie die Anzahl der Beratenen, für die keine passende Maßnahmen gefunden werden konnte, verteilen, kann der Abb. 38 entnommen werden. 50% 45% 40% 35% 33,0% (144) 46,1% (201) keine passende Maßnahme gefunden 30% 25% IQ-extern 20% 15% 10% 11,5% (50) 9,4% (41) IQ-intern 5% 0% n (Personen) = 436 [Fehlend: 808 Personen] Abb. 38: Modul der Qualifizierungsmaßnahme 67

68 Die Angaben der Beratenen zu den Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich der wesentlichen Unterschieden bzw. der Defizite stellen den Kernbereich der Dokumentation der Qualifizierungsberatung dar. Die Gesamtbetrachtung der Daten über die empfohlenen Qualifizierungsmaßnahmen macht deutlich, dass fast die Hälfte aller Ratsuchenden in IQ-externe Maßnahmen weiterverwiesen wird (48,9 Prozent). Ein Drittel (34,5 Prozent) der Beratenen wird in IQ-interne Maßnahmen verwiesen. Nahezu die Hälfte (46,1 Prozent) aller Qualifizierungsmaßnahmen lässt sich Modul 3: Brückenmaßnahmen für Akademiker/-innen zuordnen. Der zweitgrößte Anteil der Maßnahmen zählt zu Modul 1: Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen. Dabei fällt auf, dass knapp ein Drittel der Ratsuchenden (33,2 Prozent) beim Besuch in der Qualifizierungsberatung noch keinen Antrag auf ein Anerkennungsverfahren gestellt hat. 28,3 Prozent können bereits einen Bescheid vorlegen. 18,1 Prozent der beratenen Personen wurde eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. Die festgestellten Unterschiede verteilen sich über die verschiedenen Berufsarten hinweg ähnlich: bei 23,4 Prozent der Personen liegen sprachliche, bei 25,8 Prozent praktische und bei 23,6 Prozent der Ratsuchenden theoretische Unterschiede vor. Am häufigsten (9,5 Prozent) wurde in der Qualifizierungsberatung Ingenieur/Ingenieurin als Referenzberuf angegeben. Zu den weiteren Referenzberufen gehören die Berufe Lehrer/Lehrerin, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin, Erzieher/Erzieherin, Betriebswirt/Betriebswirtin und Arzt/Ärztin. Die meisten Abschlüsse wurden in Ländern der EU28 (35,9 Prozent) und den GUS-Staaten (22,1 Prozent) erworben. Insgesamt sind 15,3 Prozent aller möglichen Referenzberufe, zu denen beraten wurde, bundesrechtlich reglementiert. Weitere 18,5 Prozent sind duale Ausbildungsberufe. 26,5 Prozent der Berufe sind landesrechtlich reglementiert, 13,8 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe. Der Großteil der Beratungen (32,0 Prozent) fand zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt. 68

69 4. Ergebnisse der Beratungen durch die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der Beratungen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen durch die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland für den Berichtszeitraum vom bis dargestellt. 60 Die Struktur folgt dabei den Gliederungspunkten der Ergebnisauswertungen der IQ- Dokumentation der Anerkennungsberatung. Die Merkmale werden soweit möglich in der gleichen Form dargestellt wie bei der Auswertung der IQ-Datenbank, um eine Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. 4.1 Allgemeine Angaben Zu den allgemeinen Angaben gehören die Anzahl der beratenen Personen pro Quartal, die angewandte Beratungsform, die Personen bzw. Institutionen, die bei der Hotline angefragt haben, sowie der Weg zur Hotline Anzahl der beratenen Personen 61 Insgesamt fanden im Berichtszeitraum ( bis ) Beratungen über die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland statt. Darüber hinaus wurden 291 Personen zur Aufnahme oder Fortführung einer Ausbildung oder eines Studiums in Deutschland (sog. schulische/akademische Anerkennung) beraten. Die Zahl der Personen, die sich über die ehemalige BAMF- Anerkennungshotline beraten ließen, ist in dem Quartal in dem diese freigeschalten wurde, mit relativ hoch (vgl. Abb. 39). Diese Entwicklung kann darauf zurückgeführt werden, dass die Hotline in ihrer Anfangsphase verstärkt in der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Die Zahl der beratenen Personen sinkt zum Jahresende bis zu 2012 bis auf ab. Anfang des Jahres 2013 erhöht sich die Zahl der Anerkennungssuchenden wieder fast auf das Anfangsniveau. Zum Ende des Jahres hin sinkt die Zahl der beratenen Personen jedoch wieder ab und erreicht im vierten Quartal Personen. Im ersten Quartal des Jahres 2014 steigt die Beratungszahl wieder an (2.984 Personen). Im zweiten und dritten Quartal ist ein leichter Einbruch zu erkennen, bevor im vierten Quartal 2014 eine deutliche Erhöhung der Zahl der Beratenen durch die Hotline zu beobachten ist. Ein weiterer sehr starker Anstieg der Zahl der Ratsuchenden ist im ersten Quartal 2015 zu erkennen. Mit Personen, wurden hier die meisten seit Beginn der Dokumentation durch die Hotline im April 2012 durchgeführt. Die Erhöhung der Beratungszahl seit dem letzten Quartal des Jahres 2014 lässt sich damit begründen, dass die BAMF-Anerkennungshotline seit dem in die zentrale Fachkräftehotline Arbeiten und Leben in Deutschland integriert wurde. Seitdem werden Beratungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüs- 60 Die Hotline erfasst ähnliche Merkmale wie sie auch von den Beraterinnen und Beratern in den IQ-Anlaufstellen dokumentiert werden. Sie decken sich allerdings nicht vollständig. Nicht erhoben werden im Rahmen der Beratung durch die Hotline Merkmale zur Berufserfahrung der Anerkennungssuchenden im In- und Ausland, Informationen zu deren aktueller beruflicher Situation sowie, ob es in der Vergangenheit bereits Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung gab. Seit der Überführung der BAMF-Anerkennungshotline in eine zentrale Fachkräftehotline am werden auch weitere Merkmale nicht mehr dokumentiert. Dazu gehören Zweite Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Deutschkenntnisse, Zertifikat der Sprachkenntnisse, Sprachniveau und Dauer der ausländischen Berufsqualifikation. 61 Der besseren Übersicht wegen wird seit 2015 die Anzahl der Erstberatungen pro Quartal und nicht wie bisher pro Monat abgebildet. 69

70 se von insgesamt drei Beratungskanälen 62 innerhalb des BAMF durchgeführt. Auch eine Weiterleitung von Fällen, die das Thema Anerkennung betreffen, durch die ZAV an die zuständigen Hotline-Anerkennungsberater und Anerkennungsberaterinnen des BAMF ist möglich /2012 3/2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 4/2013 1/2014 2/2014 3/2014 4/2014 1/2015 2/2015 n (Personen) = Abb. 39: Anzahl beratener Personen pro Quartal (Hotline) 62 Die Hotline ist eine Kooperation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Zentralen Auslands- und Fachkräftevermittlung (ZAV) der Bundesagentur der Arbeit. Die neue Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland berät zu den vier Themenbereichen: (1) Jobsuche, Arbeit und Beruf, (2) Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, (3) Einreise und Aufenthalt sowie Deutschlernen. Während der Themenbereich (1) von Beratern/Beraterinnen der ZAV übernommen wird, beraten zu den Themenbereichen (2)-(4) Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Eine spezialisierte Beratung zur Anerkennung erfolgt durch die Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen des Kanals (2), auch die Berater/ Beraterinnen der Kanäle (3) und (4) beraten zu Fragen der Anerkennung. 70

71 4.1.2 Beratungsform und Beratungssprache 71,1 Prozent der Beratungen im Berichtszeitraum wurden telefonisch durchgeführt, 28,8 Prozent erfolgten per und 29 Beratungen (0,1 Prozent) per Post (vgl. Abb. 40). -Beratung 28,8% (10.317) Post 0,1% (29) Telefon-Beratung 71,1% (25.428) n (Personen) = Abb. 40: Angewendete Beratungsformen (Hotline) Mit der Mehrzahl der Fälle (82,5 Prozent), die entsprechende Angaben machten, fand das Gespräch auf Deutsch statt. In den übrigen Fällen (17,5 Prozent) erfolgte die Beratung auf Englisch Die Merkmale Deutschkenntnisse, Sprachzertifikat und Sprachniveau wurden nur bis dokumentiert und werden daher nicht mehr in den Quartalsberichten dargestellt. 71

72 4.1.3 Anfragende Personen bzw. Institutionen Für insgesamt Personen wurde erhoben, durch wen die Anfrage an die Hotline erfolgte bzw. wer am Telefon konkret nachgefragt hat. Die Mehrheit der Ratsuchenden (61,4 Prozent, Personen) hat sich selbst nach den Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen erkundigt. Bei Personen (29,6 Prozent) erfolgte die Anfrage durch das soziale Umfeld, bei 3,9 Prozent (1.392 Personen) durch Unternehmen und bei 2,7 Prozent (948 Personen) durch Bildungsberatungsstellen/-dienstleister (vgl. Abb. 41). Beratene/n selbst soziales Umfeld der/des Beratenen Unternehmen Bildungsberatungsstelle/-dienstleister Migrantenorganisation JMD/MBE Jobcenter Agentur für Arbeit sonstiges 3,9% (1.392) 2,7% (948) 0,4% (135) 0,4% (133) 0,2% (85) 0,2% (77) 1,2% (438) 29,6% (10.593) 61,4% (21.938) Abb. 41: Anfragende Personen bzw. Institutionen (Hotline) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: 35 Personen] 72

73 4.1.4 Weg zur Hotline Die meisten Beratungssuchenden (57,6 Prozent, Personen) sind über das Internet auf die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland aufmerksam geworden (vgl. Abb. 42). Mehr als jeder Vierte (26,9 Prozent, Personen) erfuhr über das Anerkennungsportal des BIBB von der telefonischen Beratung durch die Hotline. 6,6 Prozent (2.246 Personen) kamen über Agenturen für Arbeit zur Hotline. Persönliche Empfehlungen spielen für Beratene der Hotline kaum eine Rolle (1,0 Prozent, 334 Personen), was sie von den Beratenen der IQ-Anlaufstellen deutlich unterscheidet (16,5 Prozent, Personen). 641 Personen (1,9 Prozent) wurden über das Willkommensportal Make it in Germany auf das Beratungsangebot der Hotline hingewiesen. Bei 0,6 Prozent der Beratenen (197 Personen) erfolgte eine interne Weiterleitung an die Hotline durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. 64 Eine geringe Rolle spielen auch Migrantenselbstorganisationen (0,1 Prozent, 27 Personen) und MBEs (0,2 Prozent, 53 Personen). Begründen lässt sich dies vermutlich damit, dass diese die Beratung vielfach selbst leisten können oder direkt an eine zuständige Stelle verweisen. Internet Anerkennungsportal BIBB Agentur für Arbeit Willkommensportal Make it in Germany Presse Jobcenter Persönliche Empfehlung Interne Weiterleitung durch die ZAV Migrationsberatung (MBE) Migrantenselbstorganisation Jugendmigrationsdienst (JMD) Sonstiges 26,9% (9.214) 6,6% (2.246) 1,9% (641) 1,6% (563) 1,4% (469) 1,0% (334) 0,6% (197) 0,2% (53) 0,1% (27) 0,0% (6) 2,1% (735) 57,6% (19.718) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 42: Weg zur Hotline 64 Die Kategorien Willkommensportal Make it in Germany und Interne Weiterleitung durch die ZAV werden erst seit der Überführung der BAMF-Hotline in die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland am erfasst. 73

74 4.2 Persönliche Daten Bei der Dokumentation der Anliegen, die Beratungssuchende über die Hotline vorbringen, werden größtenteils die gleichen persönlichen Daten erfasst wie im Rahmen der NIQ-Datenbank. Dies sind im Einzelnen: das Alter, das Geschlecht, das Geburtsjahr sowie die erste Staatsangehörigkeit der Beratenen. Hinzu kommen noch das Einreisejahr nach Deutschland und der Wohnsitz der Anerkennungssuchenden Alter und Geschlecht Wie Abb. 43 zeigt, ist knapp die Hälfte (47,7 Prozent) der Anrufer Hotline zwischen 25 und 34 Jahren alt. Auch Personen zwischen 35 und 44 Jahren sind mit 27,2 Prozent stark vertreten. Personen unter 20 Jahren und über 55 Jahre nehmen hingegen sehr selten das Beratungsangebot der Hotline in Anspruch. Das Durchschnittsalter liegt bei 33,5 Jahren und damit leicht unter dem der Beratenen der IQ-Anlaufstellen (35,1 Jahre). 100% 80% 60% 40% 20% 0% 1,4% (141) 11,4% (1.164) 47,7% (4.882) 27,2% (2.785) 10,1% (1.033) 2,0% (208) 0,1% (15) unter 20 Jahre 20 bis 24 Jahre 25 bis 34 Jahre 35 bis 44 Jahre 45 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre 65 Jahre oder älter n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 43: Alter der Beratenen (Hotline) 65 Die Merkmale Geburtsland und Zweite Staatsangehörigkeit wurden nur bis dokumentiert und werden daher nicht mehr in den Quartalsberichten dargestellt. 74

75 Mit 55,4 Prozent ist auch die Mehrzahl der Anfragenden über die Hotline weiblich (vgl. Abb. 44). Die Verteilung ist ähnlich wie bei den Beratenen der IQ-Anlaufstellen, von denen etwa zwei Drittel weiblich und ein Drittel männlich sind. männlich 44,6% (15.701) weiblich 55,4% (19.504) Abb. 44: Geschlecht der Beratenen (Hotline) n (Personen) = [Fehlend: 569 Personen] Staatsangehörigkeit Die Anrufer der Hotline sind besonders häufig Staatsangehörige Polens (7,2 Prozent), der Russischen Föderation (6,0 Prozent), der Türkei (5,2 Prozent) und Rumäniens (4,7 Prozent) (vgl. Tab. 9 ). Erste Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Anteil in Prozent Deutschland ,5 Polen ,2 Russische Föderation ,0 Türkei ,2 Rumänien ,7 Ukraine ,2 Indien ,7 Kroatien 906 2,9 Italien 795 2,6 Spanien 781 2,5 Bosnien und Herzegowina 772 2,5 Übrige Staaten ,1 Gesamt Fehlende Angaben Tab. 9: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen (Hotline) ,0 75

76 Insgesamt wurden Anerkennungssuchende mit 170 verschiedenen Staatsangehörigkeiten im Berichtszeitraum durch die Hotline beraten. Gruppiert nach Regionen sind Beratene der Hotline besonders häufig Staatsangehörige eines der EU28-Länder (42,7 Prozent) (hier fällt vor allem Deutschland ins Gewicht, aber auch Polen, Rumänien, Kroatien, Italien und Spanien) oder eines Staates aus dem asiatischen Raum (ausschließlich GUS-Staaten). Hierzu zählen vor allem die Türkei und Indien (vgl. Abb. 45). Afrika 7,1% (2.215) Südamerika 4,6% (1.423) Nord- und Mittelamerika 3,6% (1.120) Australien 0,6% (192) Sonstiges 0,0% (11) staatenlos 0,0% (6) GUS-Staaten 13,1% (4.072) Europa (EU28) 42,7% (13.264) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 13,3% (4.131) Asien (ohne GUS) 15,0% (4.657) n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 45: Erste Staatsangehörigkeit der Beratenen nach Regionen (Hotline) 76

77 4.2.3 Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Personen machten gültige Angaben zu ihrem Wohnsitz. 67 Über zwei Drittel davon (69,4 Prozent) leben zum Zeitpunkt der Beratung in Deutschland. Die übrigen 30,6 Prozent haben einen Wohnsitz im Ausland. Dieser Anteil liegt deutlich höher als bei den Beratenen durch die IQ-Anlaufstellen (5,6 Prozent), was dadurch zu erklären ist, dass letztere nicht speziell für die Bearbeitung von Auslandsanfragen eingerichtet sind. Von den insgesamt Personen, die gegenwärtig im Ausland 68 wohnen, haben 7,0 Prozent (729 Personen) angegeben, in Indien zu leben. 4,7 Prozent haben ihren Wohnsitz in der Türkei (486 Personen). 4,5 Prozent leben in Italien (471 Personen). Von allen Anrufern und Anruferinnen, die in Deutschland leben, hat etwa ein Viertel seinen/ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen (23,4 Prozent). Weitere Bundesländer, in denen die Anerkennungssuchenden häufig leben, sind Bayern (21,1 Prozent), Baden-Württemberg (16,1 Prozent) und Hessen (9,1 Prozent). (vgl. Abb. 46). Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Hessen Berlin Niedersachsen Rheinland-Pfalz Hamburg Schleswig-Holstein Sachsen Brandenburg Bremen Sachsen-Anhalt Thüringen Saarland Mecklenburg-Vorpommern Abb. 46: Wohnsitz der Beratenen (Hotline) 23,4% (5.011) 21,1% (4.531) 16,1% (3.453) 9,1% (1.956) 8,7% (1.865) 6,0% (1.277) 5,1% (1.099) 3,0% (643) 1,9% (410) 1,4% (301) 1,0% (218) 0,9% (183) 0,7% (140) 0,6% (138) 0,6% (129) 0,5% (104) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: Personen] 66 Bei der Auswertung der Merkmale zur Aufenthaltsdauer (klassiert und durchschnittliche Dauer) werden nur Fälle berücksichtigt, die bei der Einreise mindestens 16 Jahre alt sind. 67 Fehlend: Personen. 68 Bei der Auswertung des Merkmals Land des ausländischen Wohnsitzes (außerhalb Deutschlands) wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Wohnsitz in Deutschland (ja/nein) nein (n= ) eingetragen hatten. 77

78 Über die Hälfte (58,8 Prozent) aller Anrufer, die Angaben zu ihrem Einreisejahr machten, lebte zum Beratungszeitpunkt erst seit bis zu zwei Jahren in Deutschland (vgl. Abb. 47). Ein ähnliches Bild ergibt sich für von IQ- Anlaufstellen Beratene. Dagegen liegt der Anteil derjenigen, die zum Beratungszeitpunkt noch nicht eingereist waren, mit 4,9 Prozent deutlich höher als bei den IQ-Anlaufstellen (dort sind es nur 0,2 Prozent). Dies geht auch damit einher, dass ein höherer Anteil der Anrufer einen Wohnsitz im Ausland hat und somit eine Einreise erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist. 100% 80% 60% 58,8% (8.252) 40% 20% 0% 11,9% (1.673) 9,9% (1.393) 14,4% (2.027) 4,9% (694) bis zu 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre über 10 Jahre noch keine Einreise erfolgt n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 47: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (Hotline) Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer für Beratene durch die Hotline beträgt 4,2 Jahre, wobei Personen, die eine Einreise nach 2015 planen, nicht mit einberechnet wurden. Mit 5,1 Jahren liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Beratenen durch IQ-Anlaufstellen deutlich über dem Durchschnittswert von Beratenen der Hotline. 78

79 Die Aufenthaltsdauer der Beratenen unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern nur wenig. Besonders groß sind die jeweiligen Anteile an kürzlich Zugewanderten mit Wohnsitz in Baden-Württemberg (56,2 Prozent, 991 Personen), Bayern (55,4 Prozent, Personen) und Nordrhein-Westfalen (51,4 Prozent, Personen). Die Anteilswerte für Bremen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern können aufgrund der geringen Fallzahlen nicht sinnvoll interpretiert werden (vgl. Abb. 48). Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 50,0% 50,6% 51,4% 51,1% 41,9% 56,2% 55,4% 57,2% 54,0% 53,0% 65,5% 64,6% 55,9% 59,7% 55,5% 61,0% 14,8% 14,3% 11,1% 17,4% 0,5% n= ,9% 18,1% 0,3% n= ,2% 11,7% 15,5% 0,3% n=907 16,1% 18,8% 14,3% 0,9% n=112 10,7% 13,1% 10,7% n=84 n=328 15,9% 14,0% 16,2% n=994 16,7% 12,2% 17,5% 0,6% n=48 12,5% 8,3% 14,6% n=672 13,1% 12,2% 24,0% 0,1% n= ,6% 13,7% 18,8% 0,4% n=570 13,2% 13,3% 21,9% 0,5% n=62 16,1% 12,9% 25,8% 3,2% n=127 18,9% 10,2% 14,2% 0,8% n=67 10,4% 14,9% 14,9% n=218 15,1% 11,5% 17,4% 0,5% n=59 1,7% 23,7% 8,5% 5,1% 0% 20% 40% 60% 80% 100% bis zu 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre über 10 Jahre noch keine Einreise erfolgt Abb. 48: Aufenthaltsdauer der Beratenen mit Wohnsitz in den verschiedenen Bundesländern (Hotline) 79

80 4.3 Ausbildungs- und Hochschulabschluss Die Erfassung der Merkmale zu den vorliegenden Hochschul- und Ausbildungsabschlüssen der Beratungssuchenden erfolgte bei der Dokumentation der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland anders als im Rahmen der IQ-Anlaufstellen. Während bei der Beratung durch die Anlaufstellen des Förderprogramms IQ mehrere Ausbildungs- und/oder Hochschulabschlüsse dokumentiert werden können, wurde bei der Hotline lediglich ein ausländischer Ausbildungs- oder Hochschulabschluss pro beratene Person erfasst. Erst seit dem erfasst die Hotline, entsprechend der NIQ-Dokumentation, mehrere ausländische Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse pro beratener Person. 69 Aus diesem Grund ist der Anteil der Anrufer der Hotline, die über mehr als einen Ausbildungs- oder Hochschulabschlüssen verfügen, eher gering. Die Auswertung und Darstellung des Merkmals Abschlussjahr erfolgte, analog zu der NIQ-Datenbank, für Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse getrennt voneinander. 70 Bei den Merkmalen Erwerbsland, Referenzberuf, Berufsbereich und Reglementierungsart wurden Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse zusammen ausgewertet Art und Anzahl der Abschlüsse 71 Wie Abb. 49 zeigt, besitzen 68,3 Prozent der Anfragenden einen (oder mehrere) ausländische Hochschulabschlüsse. Über ein Drittel aller Anrufenden verfügt über einen (oder mehrere) Ausbildungsabschlüsse (30,8 Prozent). Person hat sowohl einen oder mehrere Ausbildungs- als auch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse 0,9% (286) Person hat einen oder mehrere Ausbildungsabschlüsse 30,8% (9.789) Person hat einen oder mehrere Hochschulabschlüsse 68,3% (21.683) n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 49: Art der ausländischen Berufsqualifikationen (Hotline) 69 Seit der Überführung der Hotline zum wurden im Bezug auf die Anzahl der zu dokumentierenden Abschlüsse durch die Hotline einige Änderungen vorgenommen. Während vor der Zusammenführung (Ende November 2014) insgesamt drei ausländische Abschlüsse pro beratene Person erfasst werden konnten, werden seit Dezember 2014 nur noch zwei ausländische Berufsabschlüsse pro beratene Person durch die Hotline dokumentiert. 70 Das Merkmal Ausbildungsdauer wird seit von der Hotline nicht mehr erhoben. 71 Im Rahmen der Beratung durch die Hotline ist nicht immer eine eindeutige Zuordnung der ausländischen Qualifikationen möglich. Aus diesem Grund sind die fehlenden Werte für dieses Merkmal im Vergleich zu den IQ-Beratungsstellen höher. 80

81 Die Mehrheit der Beratenen (96,2 Prozent) besitzt ausschließlich einen (Ausbildungs- oder Hochschul-) Abschluss. Insgesamt 3,7 Prozent der Ratsuchenden haben zwei Abschlüsse. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen: 2,3 Prozent der Beratenen besitzen zwei Hochschulabschlüsse (739 Personen) während 0,8 Prozent sowohl einen Ausbildungs- als auch einen Hochschulabschluss (267 Personen) haben. 0,5 Prozent bringen zwei Ausbildungsabschlüsse mit (170 Personen). Lediglich 40 Personen (0,1 Prozent) besitzen drei Abschlüsse. Dies bildet, wie bei den IQ-Anlaufstellen, insgesamt eher die Ausnahme. Aufgrund der unterschiedlichen Dokumentationsweise ist ein direkter Vergleich mit den Zahlen der IQ- Dokumentation an dieser Stelle nicht möglich, da im Rahmen der Beratung der Hotline erst seit dem mehrere Abschlüsse pro Person erfasst werden. Eine Gemeinsamkeit ist jedoch, dass auch bei den Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen der Anteil an Hochschulabschlüssen höher liegt als der an Ausbildungsabschlüssen Erwerbsländer Die Länder, die häufig als Staatsangehörigkeit auftreten, finden sich auch bei den Erwerbsländern der Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse wieder (vgl. Tab. 10). Polen steht mit 8,2 Prozent an erster Stelle, gefolgt von der Russischen Föderation mit 7,8 Prozent und der Türkei mit 5,7 Prozent. Erwerbsland der Qualifikationen Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Polen ,2 Russische Föderation ,8 Türkei ,7 Rumänien ,8 Ukraine ,7 Indien ,3 Spanien 993 2,9 Italien 942 2,7 Bosnien und Herzegowina 923 2,7 Kroatien 885 2,6 Übrige Staaten ,6 Gesamt * 100,0 *Da pro Ratsuchenden mehrere Abschlüsse dokumentiert werden können, übersteigt die Anzahl der Abschlüsse die Anzahl der Personen. In diesem Fall liegen für Personen gültige Angaben zum Erwerbsland der ausländischen Berufsqualifikation vor. Diese Personen haben insgesamt Abschlüsse erworben. Für Personen liegt keine gültige Angabe vor. Tab. 10: Erwerbsländer der Qualifikationen (häufigste Staaten) (Hotline) Insgesamt wurden die Berufsabschlüsse der Anrufer und Anruferinnen in 168 unterschiedlichen Ländern erworben. 81

82 Ähnlich, wie die durch die IQ-Anlaufstellen beratenen Personen, erwarb auch die Mehrzahl der Anrufer der Hotline (37,1 Prozent) ihre Qualifikation in einem der EU28-Länder. 14,8 Prozent der Beratenen haben ihren Abschluss in einem europäischen Land außerhalb der Europäischen Union erworben (vgl. Abb. 50). Während nur 16,8 Prozent der durch die Hotline Beratenen ihren beruflichen Abschluss in einem GUS-Staat gemacht haben, wurde knapp ein Viertel (23,1 Prozent) der Berufsabschlüsse, die von den IQ-Anlaufstellen dokumentiert sind, in einem GUS-Mitgliedsland erworben. Afrika 7,0% (2.396) Asien (ohne GUS) 14,0% (4.823) Südamerika 5,1% (1.740) Nord- und Mittelamerika 4,4% (1.510) Australien 0,8% (288) Sonstiges 0,0% (7) Europa (EU28) 37,1% (12.772) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 14,8% (5.109) GUS-Staaten 16,8% n (Abschlüsse) = (5.788) [von Personen. Fehlend: Personen] Abb. 50: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen (Hotline) 82

83 4.3.3 Abschlussjahr der ausländischen Berufsausbildung 72 35,1 Prozent der Anfragenden haben ihren Ausbildungsabschluss zwischen 2000 und 2009 erworben (vgl. Abb. 51). Weitere 28,6 Prozent haben ihren Abschluss erst 2010 oder später absolviert. Dieser Anteil liegt bei den Beratungen der IQ-Anlaufstellen niedriger (16,3 Prozent der Ausbildungsabschlüsse). Dagegen ist der Anteil derjenigen, die bereits vor 1990 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ähnlich wie bei den Beratenen der IQ- Anlaufstellen, eher geringer (17,8 Prozent). Ausbildungsabschluss Hochschulabschluss 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0,2% (7) 0,0% (3) zwischen 1960 und ,9% (85) 0,9% (103) zwischen 1970 und ,8% (447) 4,6% (503) zwischen 1980 und ,4% 14,5% (1.116) (1.586) zwischen 1990 und ,1% 38,5% 41,5% (1.605) (4.222) 28,6% (4.547) (1.308) zwischen 2000 und 2009 n Ausbildung (Abschlüsse) = 4.568; n Hochschule (Abschlüsse) = [Ausbildungsabschlüsse von Personen. Fehlend: Personen; Hochschulabschlüsse von Personen. Fehlend: Personen] 2010 oder später Abb. 51: Abschlussjahr der Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich (Hotline) Bei den Anerkennungssuchenden mit ausländischem Hochschulstudium liegt der Erwerb ihres Abschlusses tendenziell weniger lange zurück. 38,5 Prozent der Abschlüsse wurde zwischen 2000 und 2009 erworben. 41,5 Prozent der Hochschulabschlüsse wurden erst 2010 oder später erworben (vgl. Abb. 51). Im Hinblick auf dieses Merkmal lassen sich also einige Unterschiede zwischen der Dokumentation der IQ- Anlaufstellen und der Hotline feststellen. Während 28,6 Prozent der von der Hotline Beratenen ihren Ausbildungs- bzw. 41,5 Prozent ihren Hochschulabschluss erst 2010 oder später erworben haben, liegt der entsprechende Anteil bei Beratenen von IQ-Anlaufstellen niedriger (16,3 Prozent der Ausbildungs-, 30,0 Prozent der Hochschulabschlüsse). 72 Das Merkmal Ausbildungsdauer wurde nur bis dokumentiert und wird nicht mehr in den Quartalsberichten dargestellt. 83

84 4.4 Deutscher Referenzberuf In den folgenden Abschnitten werden die Berufe dargestellt, die am häufigsten in der Beratung durch die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vorkommen, der Berufsbereich sowie die Reglementierungsart der deutschen Referenzberufe Die häufigsten deutschen Referenzberufe Bei der Festlegung eines möglichen deutschen Referenzberufes steht im Rahmen der Anfragen der Hotline der Beruf Ingenieur/Ingenieurin mit 8,5 Prozent an erster Stelle (vgl. Abb. 52). Die meisten der hier aufgeführten Berufe finden sich in den häufigsten Berufen der IQ-Dokumentation wieder. Im Einzelnen sind dies Lehrer/ Lehrerin (8,4 Prozent), Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin (7,8 Prozent), Arzt/Ärztin (6,2 Prozent), Betriebswirt/Betriebswirtin (3,9 Prozent) und Erzieher/Erzieherin (3,7 Prozent). Ingenieur/in Lehrer/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Arzt/Ärztin Betriebswirt/in Erzieher/in Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in Informatiker/in Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 8,5% (2.829) 8,4% (2.779) 7,8% (2.581) 6,2% (2.062) 3,9% (1.297) 3,7% (1.220) 2,2% (739) 2,0% (655) 1,9% (621) 1,7% (559) Abb. 52: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (Hotline) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: Personen] Insgesamt wurden 443 unterschiedliche mögliche Referenzberufe dokumentiert. 84

85 4.4.2 Berufsbereich des deutschen Referenzberufes Die Zusammenfassung der einzelnen möglichen Referenzberufe zeigt, dass knapp die Hälfte der Beratungen (42,1 Prozent) zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (wie Lehrer/Lehrerin, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin und Arzt/Ärztin ) stattfanden. 14,4 Prozent der Beratungen erfolgten zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung (vgl. Abb. 53). Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 0,6% (188) Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 2,1% (692) Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 0,4% (131) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 22,4% (7.456) Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 42,1% (13.997) Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 2,1% (697) Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschaftsund Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 3,3% (1.095) Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 4,2% (1.408) Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 8,4% (2.795) Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 14,4% (4.788) n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: Personen] Abb. 53: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (Hotline) Ähnlich verteilt sich dieses Merkmal auch bei den von IQ-Anlaufstellen Beratenen. Auch hier ist der Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung mit 35,5 Prozent am stärksten besetzt, während Beratungen zu den Berufen des Bereichs Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung mit 17,5 Prozent den zweitgrößten Anteil ausmachen. 85

86 4.4.3 Reglementierung des deutschen Referenzberufs Wie Abb. 54 zeigt, fällt die Mehrzahl der Berufe (40,3 Prozent), zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes (vgl. Flächen in Blau). Diese bestehen aus bundesrechtlich reglementierten Berufen, dualen Ausbildungsberufen sowie reglementierten Handwerksmeisterberufen, nicht reglementierten Meisterberufen (Handwerk und sonstige) und nicht reglementierten Fortbildungsberufen (außer Meister). 25,8 Prozent der Berufe und damit der größte Anteil sind landesrechtlich reglementiert (hier fallen vor allem Lehrer/Lehrerinnen, Ingenieure/Ingenieurinnen und Erzieher/Erzieherinnen ins Gewicht). 11,5 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe und fallen somit nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Für 22,4 Prozent der Berufe (schraffierte Fläche) konnte keine Zuordnung zu einem Referenzberuf erfolgen. Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 22,4% (7.456) Bundesrechtlich reglementierte Berufe 25,3% (8.406) Duale Ausbildungsberufe 12,7% (4.206) Akademische Berufe (nicht reglementiert) 11,5% (3.828) Reglementierte Handwerksmeisterberufe 0,6% (192) Landesrechtlich reglementierte Berufe 25,8% (8.562) n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: Personen] Abb. 54: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Hotline) Nicht reglementierte Fortbildungsberufe (außer Meister) 1,6% (537) Nicht reglementierte Meisterberufe (Handwerk und sonstige) 0,2% (60) Bei der folgenden Darstellung der Ergebnisse wird zwischen (reglementierten und nicht reglementierten) Berufen, die in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes fallen, und Berufen, die durch landesrechtliche Regelungen reglementiert sind, unterschieden. Außerdem sind die Berufe aufgeführt, die nicht reglementiert sind und die nicht in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes fallen (z.b. nicht reglementierte Hochschulabschlüsse). Es werden alle Berufe dargestellt, zu denen mindestens 120 Abschlüsse dokumentiert wurden In den folgenden Tabellen erfolgt die Berechnung der Prozentzahlen auf Basis der Gesamtzahl der deutschen Referenzberufe, zu denen beraten wurde [n (Abschlüsse) = ]. 86

87 Reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Gesundheits- und Krankenpfleger/-in ,8 Arzt/Ärztin ,2 Zahnarzt/Zahnärztin 739 2,2 Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 559 1,7 Physiotherapeut/-in 448 1,3 Apotheker/-in 362 1,1 Altenpfleger/-in 238 0,7 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in 195 0,6 Hebamme und Entbindungspfleger/-in 147 0,4 Medizinisch-technische/-r Laboratoriums-Assistent/-in 135 0,4 Tierarzt/Tierärztin 122 0,4 Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in 119 0,4 Tab. 11: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (Hotline) Nicht reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes Anzahl der Anteil in Pro- des Bundes Abschlüsse zent Elektroniker/-in 440 1,3 Bürokaufmann/-frau 200 0,6 Friseur/-in 179 0,5 Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 174 0,5 Koch/Köchin 146 0,4 Hotelfachmann/-frau 135 0,4 Elektroanlagenmonteur/-in 130 0,4 Tab. 12: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (Hotline) Reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (landesrechtlich reglementierte Berufe) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Ingenieur/-in ,5 Lehrer/-in ,4 Erzieher/-in, staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in ,7 Sozialpädagoge/-in 655 2,0 Architekt/-in 281 0,8 Tab. 13: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (Hotline) 87

88 Nicht reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (insbesondere nicht reglementierte Hochschulabschlüsse) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Betriebswirt/-in ,9 Informatiker/-in 621 1,9 Psychologe/-in ,3 Germanist/-in 296 0,9 Ökonom/-in 294 0,9 Wirtschaftswissenschaftler/-in 231 0,7 Biologe/-in 171 0,5 Chemiker/-in 143 0,4 Tab. 14: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (Hotline) Ähnlich wie bei den IQ-Anlaufstellen wird auch bei der Hotline vor allem zu Anerkennungsverfahren für Lehr- und weitere pädagogische Berufe, zu Gesundheits- und Heilberufen sowie zu Ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufen beraten. Bei der kombinierten Betrachtung von Referenzberufen und Erwerbsländern konnten auch keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Wie bei den IQ-Anlaufstellen kommen auch hier Personen mit gleichen Berufen aus gleichen Ländern erwartungsgemäß aus den Ländern, die in der Einzelauswertung der Erwerbländer an den obersten Stellen stehen, und haben Berufe, zu denen am häufigsten beraten wurde. Der direkte Vergleich mit den Zahlen der IQ-Dokumentation zeigt, dass sich im Hinblick auf das Merkmal Reglementierung einige Unterschiede feststellen lassen. So ist der Anteil der bundesrechtlich reglementierten Berufe, die im Rahmen der Beratungen durch die Hotline dokumentiert wurden, mit 25,3 Prozent deutlich größer als der entsprechende Anteil der Beratungen der IQ-Anlaufstellen (14,7 Prozent). Dagegen liegt der Anteil der dualen und akademischen Berufe bei den Beratenen der IQ-Anlaufstellen (20,8 Prozent duale Berufe und 13,6 Prozent akademische Berufe) über den entsprechenden Anteilen bei den von der Hotline Beratenen (12,7 Prozent duale Berufe und 11,5 Prozent akademische Berufe). In der Gesamtbetrachtung der Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse der durch die Hotline Beratenen wird ersichtlich, dass über zwei Drittel (68,3 Prozent) der Anrufer über einen (oder mehrere) ausländische Hochschulabschlüsse und etwa ein Drittel (30,8 Prozent) über einen (oder mehrere) Ausbildungsabschlüsse verfügt. Besonders häufig wurden die ausländischen Qualifikationen in Polen (8,2 Prozent), der Russischen Föderation (7,8 Prozent) und der Türkei (5,7 Prozent) erworben. Die Mehrzahl der beratenen Personen haben ihre Abschlüsse in einem EU28-Land (37,1 Prozent) und fast jede/r Fünfte (16,8 Prozent) in einem GUS-Staat erworben. Erworben wurden sowohl die Ausbildungs- als auch die Hochschulabschlüsse vor allem zwischen 2000 und 2009 (35,1Prozent und 38,5 Prozent) oder 2010 oder später (28,6 Prozent und 41,5 Prozent). 8,5 Prozent der Anrufer gaben als möglichen Referenzberuf Ingenieur/Ingenieurin an. Des Weiteren wurden häufig Lehrerund Gesundheits- und Heilberufe sowie wirtschaftswissenschaftliche Berufe genannt. 74 Der akademische Abschluss eines Psychologiestudiums führt in Deutschland nicht direkt in einen reglementierten Beruf. Im Anschluss an ein Psychologiestudium muss eine Weiterbildung zum/zur (Kinder- und Jugend-) Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen absolviert werden, für die Berufsausübung ist dann die Approbation oder ggf. die Berufszulassung zu beantragen. 88

89 5. Nutzung des Portals Anerkennung in Deutschland In diesem Kapitel werden ausgewählte Daten zur Nutzung des Portals Anerkennung in Deutschland für den Zeitraum bis dargestellt. Das Portal wurde als Teil der gesetzesbegleitenden Maßnahmen der Bundesregierung zum 1. April 2012 online geschaltet und bündelt alle relevanten Informationen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen unabhängig von der gesetzgeberischen Zuständigkeit (d.h. Bundes- und Länderberufe) oder Art der Anerkennung (d.h. schulische, akademische, berufliche Anerkennung). Das Anerkennungsportal ist seit Juli 2012 in englischer Sprache abrufbar. Seit Juli 2014 sind die wichtigsten Informationsseiten auch in weiteren Sprachen wie Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch verfügbar. Seit März 2015 wird das Portal auch auf Griechisch angeboten. 5.1 Allgemeine Daten zum Anerkennungsportal Anzahl der Besuche Im Berichtszeitraum ( bis ) wurde das Angebot des Portals Anerkennung in Deutschland von über 2,6 Mio. Besuchern und Besucherinnen 75 mit ca.14, 2 Mio. Seitenaufrufen 76 genutzt. 77 Seit seiner Freischaltung verzeichnet das Portal eine kontinuierliche Steigerung seiner Besuchszahlen (vgl. Abb. 55). So informierten sich im Jahr 2012 ca und im Jahr 2013 ca Personen über die Anerkennungsmöglichkeiten im Portal. Nach einem weiteren Anstieg im Jahr 2014 erreichte die Zahl der Anerkennungsinteressierten rund Besucherinnen und Besucher. Diese Entwicklung entspricht in etwa einer Verdopplung pro Jahr Abb. 55: Anzahl der Besuche pro Quartal (Anerkennungsportal) /2012 3/2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 4/2013 1/2014 2/2014 3/2014 4/2014 1/2015 2/2015 n (Besuche) = Besuch: ein Besucher besucht die Website und ruft Seiten auf bzw. führt Aktionen durch. Wird die Website nach 30 Minuten Inaktivität nochmals besucht, wird dies als neuer Besuch gezählt. 76 Seitenaufruf: Aufruf einer Unterseite der Website. Wird die Seite mehrmals bei einem Besuch aufgerufen, so wird dies nur einmal gezählt (einmalige Seitenansicht). 77 Quelle: 89

90 Darüber hinaus bearbeitet das Team des Portals auch Anfragen zum Thema Anerkennung, die über das Kontaktformular gerichtet werden. Im zweiten Quartal 2015 sind bei Anerkennung in Deutschland elektronische Anfragen eingegangen. Im Vergleich zum vorigen Quartal ist die Zahl leicht angestiegen (1.494 Anfragen). Insgesamt steigt die Zahl der Anfragen signifikant: Während in Anfragen eingingen, gingen allein in den ersten zwei Quartalen des Jahres Anfragen bei Anerkennung in Deutschland ein Besuche nach Land Neben der Zahl der Besucher und Besucherinnen des Anerkennungsportals wird dokumentiert, aus welchen Ländern das Portal am häufigsten aufgerufen wird. Wie aus Tab. 15 ersichtlich ist, kommt mehr als die Hälfte aller Besuche aus Deutschland (52,8 Prozent). Weitere 3,8 Prozent der Aufrufe stammen aus der Russischen Föderation, 3,3 Prozent aus Italien. Insgesamt verteilt sich über ein Fünftel der Besuche aus dem Ausland auf die neun häufigsten Länder (22,4 Prozent). Seit dem Freischalten des Portals erfolgten 45,3 Prozent aller Besuche von einem Computer im Ausland. Herkunftsland Anzahl der Personen Anteil in Prozent Deutschland ,8 Russische Föderation ,8 Italien ,3 USA ,2 Großbritannien ,4 Polen ,4 Indien ,1 Spanien ,9 Ägypten ,7 Türkei ,6 Übrige Staaten ,8 Gesamt ,0 Tab. 15: Besuche nach Land (Anerkennungsportal) 78 Bei diesen Zahlen handelt es sich um vorläufige, nicht bereinigte Zahlen. 90

91 5.2 Seitenaufrufe Als Seitenaufrufe werden die Aufrufe der Unterseiten des Anerkennungsportals bezeichnet. Wird eine Unterseite mehrmals bei einem Besuch aufgerufen, so wird dies nur einmal gezählt (einmalige Seitenansicht) Seitenaufrufe nach Sprache Seit seiner Freischaltung entfallen auf die Unterseiten des Portals insgesamt Seitenaufrufe. Im Gesamtdurchschnitt ruft jeder Besucher 5,3 Seiten auf. Seit Juli 2014 wird außerdem dokumentiert, auf welcher Sprache die jeweiligen Unterseiten (ohne Finder 79 ) des Portals aufgerufen werden. Hierbei fällt der Großteil der Seitenaufrufe (57,7 Prozent) auf die deutsche Sprache (vgl. Abb. 56). Weiterhin wird knapp ein Viertel aller Seiten auf Englisch aufgerufen (23,4 Prozent). 80 polnisch 3,0% (69.467) türkisch 1,6% (37.428) rumänisch 1,5% (34.984) griechisch 1,0% (22.042) italienisch 5,9% ( ) spanisch 5,9% ( ) deutsch 57,7% ( ) englisch 23,4% ( ) n (einmalige Seitenaufrufe) = Abb. 56: Seitenaufrufe nach Sprache (Anerkennungsportal) 79 Der Anerkennungs-Finder stellt anhand des ausgewählten deutschen Referenzberufes allgemeine Informationen über die notwendigen Verfahrensschritte, die erforderlichen Unterlagen und die zuständige Stelle zur Verfügung. 80 Das Angebot auf Griechisch besteht erst seit März

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